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Schilha, R. (2008). Die Aufsichtsratstätigkeit in der Aktiengesellschaft im Spiegel strafrechtlicher Verantwortung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52771-7
Schilha, Ralph. Die Aufsichtsratstätigkeit in der Aktiengesellschaft im Spiegel strafrechtlicher Verantwortung. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52771-7
Schilha, R (2008): Die Aufsichtsratstätigkeit in der Aktiengesellschaft im Spiegel strafrechtlicher Verantwortung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52771-7

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Die Aufsichtsratstätigkeit in der Aktiengesellschaft im Spiegel strafrechtlicher Verantwortung

Schilha, Ralph

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 202

(2008)

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Abstract

Sedes materiae für die strafrechtliche Verantwortung von Mitgliedern eines Aufsichtsrats ist das Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht und Strafrecht. Im Wissen darum entwickelt Ralph Schilha in einem gedanklichen Dialog über die Disziplingrenzen hinweg ein strafrechtliches Pflichtenheft für die Aufsichtsratstätigkeit in der Aktiengesellschaft und schafft zugleich einen verlässlichen Leitfaden zur strafrechtlichen Bewertung von Aufsichtsratsentscheidungen. Im Fokus der Untersuchung stehen dabei die Garantenpflichten des Aufsichtsrats gemäß § 13 StGB, die rechtlichen Voraussetzungen und praktischen Fallkonstellationen einer Untreuestrafbarkeit gemäß § 266 StGB, die drohenden strafrechtlichen Konsequenzen einer faktischen Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat sowie schließlich die bei delinquentem Verhalten des Kollegialorgans jeweils in einem weiteren Schritt notwendige Individualisierung der strafrechtlichen Verantwortung.

Ausgezeichnet mit dem Ruprecht-Karls-Preis 2008 für herausragende wissenschaftliche Arbeiten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 24
§ 1 Einleitung 29
A. Kriminalpolitische und rechtspraktische Bedeutung der Untersuchung 29
B. Gegenstand der Untersuchung 33
I. Begrenzung auf die Rechtsform der Aktiengesellschaft 33
II. Begrenzung auf das Kernstrafrecht 35
C. Gang und Ziel der Untersuchung 35
§ 2 Die gesellschaftsrechtliche Funktion des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft in ihrer Bedeutung für das Strafrecht 37
A. Die strafrechtsgestaltende Kraft des Gesellschaftsrechts 37
I. Verhältnis des Strafrechts zur außerstrafrechtlichen Rechtsordnung 37
II. Konsequenzen der Sekundarität des Strafrechts 40
B. Der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan der Aktiengesellschaft 42
I. Gegenstand der Überwachung 42
1. Zu überwachender Personenkreis 44
a) Vorstand 44
b) Ausführungsgehilfen des Vorstands und Angestellte in Leitungsfunktionen 45
c) Hauptversammlung 46
d) Zwischenergebnis 47
2. Sachliche Eingrenzung des Überwachungsfeldes 48
II. Maßstäbe der Überwachung 50
1. Allgemeine Verhaltensmaximen für unternehmerisches Handeln der Verwaltungsorgane 51
a) Verfolgung des Unternehmensgegenstands 51
b) Gewinnerzielung als Unternehmensziel 51
c) Beachtung des Unternehmensinteresses 54
2. Konkrete Prüfungsmaßstäbe 56
a) Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung 57
aa) Umfang der Legalitätskontrolle 57
bb) Überwachungspflicht bei Straftaten des Vorstands 60
b) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung 60
c) Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung 62
d) Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung 62
III. Durchführung der Überwachung 63
1. Das Überwachungsverfahren 63
2. Reichweite und Grenzen der Überwachung 64
a) Feststellung des Sachverhalts 66
b) Unternehmerische Entscheidungsprärogativen des Vorstands und ihre Überprüfbarkeit 67
aa) Beurteilungsspielräume 67
bb) Ermessensspielräume 68
3. Art und Umfang der vom Aufsichtsrat zu treffenden Entscheidungen 70
a) Überwachungsentscheidungen des Aufsichtsrats 70
b) Unternehmerische Entscheidungen des Aufsichtsrats 71
4. Die Bedeutung der Unternehmenslage für die Intensität der Überwachung 72
IV. Kompetenzen und Mittel des Aufsichtsrats zur Einwirkung auf den Vorstand 73
1. Stellungnahmen und Beanstandungen 74
2. Beratung des Vorstands 75
3. Personalauswahl 77
a) Bestellung und Anstellung von Vorstandsmitgliedern 77
b) Widerruf der Bestellung und Kündigung der Anstellung 79
c) Suspendierung 81
4. Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand 83
5. Zustimmungsvorbehalte 84
6. Einberufung der Hauptversammlung 88
7. Verweigerung der Zustimmung zum Jahresabschluss und Mitentscheidung bei der Bildung von Gewinnrücklagen 90
8. Leistungs- oder Unterlassungsklage zur Erzwingung pflichtgemäßen Verhaltens 91
9. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen 96
V. Verhaltenspflichten und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder 99
1. Pflicht zur sorgfältigen Wahrnehmung der Organfunktion 100
2. Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht 101
3. Verschuldensmaßstab 102
§ 3 Möglichkeiten einer Unterlassungsstrafbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats 105
A. Einführung in die Problemstellung: Strafbarkeit wegen Nichtverhinderung von Straftaten durch die Geschäftsführung? 105
B. Dogmatische Grundlagen einer strafrechtlichen Legitimation von Garantenpflichten der Aufsichtsratsmitglieder 107
I. Konzeptionen und Kriterien zur Legitimation der Garantenhaftung 109
1. Die formale Konzeption der Rechtsquellenlehre 109
2. Materiale Konzeptionen 111
a) Das dualistische Konzept der sog. Funktionenlehre 112
b) Monistische Konzepte 113
aa) Das Prinzip der Gefahrschaffung als Grundlage der Garantenpflicht 113
bb) Das Vertrauensprinzip als Grundlage der Garantenpflicht 114
cc) Soziale Verhaltenserwartungen als Grundlage der Garantenpflicht 115
dd) Der Herrschaftsgedanke als Grundlage der Garantenpflicht 117
II. Begründung der Garantenstellung durch normative Zuweisung und Abgrenzung von Verantwortungsbereichen auf der Grundlage des Herrschaftsprinzips 122
C. Unterlassungsstrafbarkeit bei delinquentem Verhalten der Geschäftsführung zu Lasten Dritter 124
I. Beschützergarantenstellung auf Grund der Organfunktion 125
1. Schutzpflichten für die Rechtsgüter der Allgemeinheit 126
2. Schutzpflichten für bestimmte Individualrechtsgüter 128
a) Der „Normalbürger“ als Schutzobjekt 129
b) Die Gläubiger der Gesellschaft als Schutzobjekt 129
c) Die am Unternehmensverband beteiligten Aktionäre und Mitarbeiter als Schutzobjekt 131
3. Zwischenergebnis 132
II. Überwachungsgarantenstellung aus vorangegangenem gefährlichem Verhalten (Ingerenz) 132
1. Allgemeine Entstehungsvoraussetzungen der Ingerenzpflicht 135
a) Pflichtwidrigkeit des Vorverhaltens 135
b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang zwischen Vorverhalten und Gefahr 137
c) Schutzzweckzusammenhang 138
d) Zurechnung der Gefahr fremder Straftaten 138
2. Garantenpflichtbegründendes, gefährliches Vorverhalten des Aufsichtsrats 141
a) Zustimmung zu einer Geschäftsführungsmaßnahme des Vorstands 141
aa) Gefahrschaffung sowohl durch pflichtwidrige als auch durch pflichtgemäße Zustimmung 141
bb) Pflichtwidrigkeitszusammenhang 142
cc) Außenwirkung der Organpflicht 142
dd) Zurechnung der Gefahr einer Vorstandsstraftat 143
ee) Zwischenergebnis 145
b) Pflichtwidrige Beratung des Vorstands 145
c) Pflichtwidrige Auswahl und Bestellung eines delinquenten Vorstandsmitglied 146
d) Sonstiges pflichtwidriges Verhalten im Rahmen der Überwachungsaufgabe 147
3. Inhalt der Ingerenzverpflichtung 147
4. Sonderproblem: Funktionsnachfolge des Ingerenten 148
III. Überwachungsgarantenstellung auf Grund der Verantwortung für strafrechtswidriges Verhalten des Vorstands 149
1. Die Entstehungsvoraussetzungen einer Aufsichtsgarantenpflicht vor dem Hintergrund des strafrechtlichen Prinzips der Eigenverantwortlichkeit 154
a) Die Bedeutung gesetzlicher Spezialregelungen einer Aufsichtspflicht 155
b) Begründung einer Verantwortung für fremdes Handeln auf der Grundlage einer praktischen Konkordanz von personaler Herrschaftsmacht und Eigenverantwortlichkeit 157
2. Die Anerkennung strafrechtlicher Aufsichtsgarantenpflichten im Unternehmen im Rahmen der sog. Geschäftsherrenhaftung 161
a) Die Straftatverhinderungspflicht auf Grund der sachlichen Herrschaft über betriebliche Gefahrenquellen 162
b) Die Straftatverhinderungspflicht auf Grund der personalen Herrschaft über die untergebenen Mitarbeiter als Gefahrenquelle 165
3. Die Begründung einer normativen Herrschaftsposition des Aufsichtsrats als Grundlage einer Aufsichtsgarantenstellung 168
a) Die sachliche Herrschaft als Entstehungsgrund einer Straftatverhinderungspflicht 168
b) Die personale Herrschaft als Entstehungsgrund einer Straftatverhinderungspflicht 169
aa) Die gesellschaftsrechtlich anerkannten Einwirkungsbefugnisse gegenüber dem Vorstand als Grundlage einer Herrschaftsgewalt 170
(1) Stellungnahmen und formelle Beanstandungen 170
(2) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand 170
(3) Einberufung der Hauptversammlung 170
(4) Verweigerung der Zustimmung 171
(5) Widerruf der Bestellung und außerordentliche Kündigung der Anstellung 175
bb) Deduktion einer Sonderweisungsbefugnis aus der gesetzlichen Personalkompetenz zur Begründung der Herrschaftsgewalt 177
c) Zwischenergebnis 181
4. Personale und sachliche Eingrenzung der zu verhindernden Straftaten 182
5. Inhalt der Aufsichtsgarantenpflicht 186
a) Pflicht zur Gefahrabwendung oder auch zur Gefahrminderung? 186
b) Einwirkungsmöglichkeiten zur Verhinderung von Straftaten des Vorstands 188
c) Pflichtgemäßes Verhalten im Rahmen der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 190
aa) Verhältnis von Garanten- und Sorgfaltspflicht 190
bb) Gesellschaftsrechtliche Sorgfaltsobliegenheiten als Ausgangspunkt der inhaltlichen Bestimmung pflichtgemäßen Verhaltens im Strafrecht 191
(1) Divergenzen zwischen dem zivilrechtlichen Pflichtbegriff und strafrechtlichen Prinzipien 191
(2) Orientierungs- und Indizwirkung gesellschaftsrechtlicher Verhaltensgebote 195
(3) Projektion organschaftlicher Binnenpflichten ins Außenverhältnis 195
cc) Sorgfaltsanforderungen einer pflichtgemäßen Überwachung 196
(1) Objektiv-typisierte Sorgfaltsanforderungen des Gesellschaftsrechts 196
(2) Zusätzlich individualisierender Maßstab des strafrechtlichen Schuldprinzips 197
D. Unterlassungsstrafbarkeit bei Straftaten zu Lasten der Gesellschaft 198
I. Überwachungsgarantenstellungen bei delinquentem Verhalten des Vorstands 199
II. Beschützergarantenstellung gegenüber der Gesellschaft auf Grund der spezifischen Organfunktion 199
E. Form der Tatbeteiligung im Rahmen der Unterlassungsverantwortlichkeit 201
I. Vorsatzdelikte 202
1. Beteiligung an einem Begehungsdelikt 202
a) Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 202
aa) Subjektiv geprägte Kriterien der Rechtsprechung 202
bb) Abgrenzung nach der objektiven Tatherrschaft 202
cc) Differenzierung nach der Art der Pflichtenstellung 204
dd) Täterschaft kraft Pflichtstellung 205
b) Täterschaft der Aufsichtsratsmitglieder 206
c) Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder 207
2. Beteiligung an einem Unterlassungsdelikt 208
II. Fahrlässigkeitsdelikte 209
F. Zusammenfassung 210
§ 4 Die strafrechtliche Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder wegen Organuntreue gemäß § 266 StGB 212
A. Einführung 212
I. Das rechtshistorische Fundament der Organuntreue 212
II. Die (Organ-)Untreue im Brennpunkt der aktuellen kriminalpolitischen und rechtsdogmatischen Diskussion 215
III. Das geschützte Rechtsgut 217
IV. Abgrenzung des Unrechtsgehalts der Untreue von den Insolvenzstraftaten 218
1. Die verschiedenen Abgrenzungskriterien im Überblick 219
2. Die These von der Unabhängigkeit der Tatbestände 220
3. Zwischenergebnis 221
V. Die tatbestandlichen Modalitäten der Untreue 222
1. Abgrenzung der Tatbestandsvarianten 222
a) Die Missbrauchsuntreue, § 266 Abs. 1, 1. Alt. StGB 222
b) Die Treubruchsuntreue, § 266 Abs. 1, 2. Alt StGB 223
2. Der gemeinsame Unrechtskern 224
3. Die Vermögensfürsorgepflicht als täterschaftskonstituierendes Merkmal 226
4. Vorsatz und Unrechtsbewusstsein 229
B. Vermögensfürsorgepflichten der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Aktiengesellschaft 231
I. Das Vermögensfürsorgeverhältnis zwischen Aufsichtsrat und Aktiengesellschaft als rechtliche Grundlage untreuerelevanter Einzelpflichten 232
1. Allgemeine Wesensmerkmale eines Vermögensfürsorgeverhältnisses 232
2. Der Vermögensfürsorgecharakter der Aufsichtsratsfunktion 234
II. Maßgaben zur Bestimmung der tatbestandsmäßigen Vermögensfürsorgepflicht 235
1. Spezifischer Zusammenhang der strafbewehrten Pflicht mit dem Aufgabenkreis der Vermögensfürsorge 236
a) Abgrenzung der qualifizierten Vermögensfürsorgepflicht von sonstigen Rechtspflichten gegenüber dem Vermögensinhaber 236
b) Qualifizierte Voraussetzungen einer Vermögensfürsorgepflicht 237
aa) Zweckgerichteter Schutz des betreuten Vermögens 237
bb) Funktionaler Zusammenhang mit der Vermögensherrschaft 243
2. Zivilrechtsakzessorietät und verfassungsrechtliche Bestimmtheitsanforderungen 245
III. Extraktion der einzelnen Vermögensfürsorgepflichten der Aufsichtsratsmitglieder 247
1. Formelle Pflichten des Aktienrechts 247
a) Pflichten ohne vermögensspezifische Schutzrichtung 248
aa) § 105 AktG: Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat 248
bb) § 107 Abs. 3 AktG: Beschränkung der Aufgabendelegation an Ausschüsse 248
cc) § 108 Abs. 1 AktG: Gebot ausdrücklicher Beschlussfassung 249
dd) § 110 Abs. 1 AktG: Einberufungspflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden 249
ee) § 111 Abs. 4 Satz 1 AktG: Verbot der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat 249
b) Pflichten mit vermögensrelevanter Schutzrichtung 250
aa) Vermögensbezug der einzelnen Vorschriften 250
(1) § 107 AktG: Innere Ordnung des Aufsichtsrats 250
(2) § 108 Abs. 2 AktG: Voraussetzung der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats 250
(3) § 109 Abs. 1 AktG: Beschränkung der Teilnahmemöglichkeit organfremder Personen an Sitzungen des Aufsichtsrats 251
(4) § 110 Abs. 3 AktG: Obligatorische Aufsichtsratssitzungen 251
(5) § 161 Satz 1 AktG: Erklärungspflicht zum Corporate Governance Kodex 252
(6) § 171 Abs. 2 AktG: Berichtspflichten des Aufsichtsrats 252
(7) §§ 116 Satz 1, 93 Abs. 1 Satz 1 AktG: Pflichten des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds zur sorgfältigen Wahrnehmung der Organfunktion 253
bb) Ausschließlich mittelbarer Schutz des Gesellschaftsvermögens durch formelle Pflichten 253
c) Bedeutung formeller Pflichtverstöße für den Untreuetatbestand 254
2. Materielle Pflichten des Aktienrechts 255
a) § 87 Abs. 1 AktG: Gewährleistung angemessener Vorstandsbezüge 256
b) § 111 Abs. 1 AktG: Pflicht zur Überwachung der Geschäftsleitung 256
c) §§ 116, 93 Abs. 1 Satz 3 AktG: Pflicht zur Verschwiegenheit 258
d) §§ 116 Satz 1, 93 Abs. 1 Satz 1 AktG: Allgemeine Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Aufsichtsratsmitglieds 261
aa) Pflicht zur sorgfältigen Wahrnehmung der organschaftlichen Pflichten 261
bb) Allgemeine Treuepflichten 261
(1) Aktive Treuepflicht 262
(2) Passive Treuepflicht: Ausnutzungsverbot und Willkürverbot 262
3. Zwischenergebnis 264
C. Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht durch die Aufsichtsratsmitglieder 265
I. Präjudizielle Voraussetzungen der Pflichtwidrigkeit nach Maßgabe des Aktienrechts 265
1. Kodifizierung der Business Judgment Rule in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG n.F. 266
a) Dogmatische Grundlagen 266
b) Ratio legis 267
aa) Ökonomische Grundlage 267
bb) Divergenz zwischen Verhaltens- und Nachprüfungsstandard 268
c) Regelungstechnik des „sicheren Hafens“ 269
2. „Unternehmerische Entscheidung“ des Aufsichtsrats als zentrale Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Business Judgment Rule 270
a) „Entscheidung“ 270
b) „unternehmerisch“ 273
3. Voraussetzungen der Haftungsbefreiung nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG 275
a) Handeln zum Wohle der Gesellschaft 276
b) Handeln auf der Grundlage angemessener Information 278
II. Handlungsunrecht der Untreue bei aktienrechtlichen Pflichtverletzungen 280
1. Strafrechtsspezifische Kautelen der Pflichtwidrigkeit bei Risikogeschäften 280
a) Maßstab der Rechtsprechung 281
b) Beschränkung der tatbestandlichen Pflichtwidrigkeit nach Maßgabe des Bestimmtheitsgebots in Art. 103 Abs. 2 GG 282
2. Beschränkung des strafbewehrten Unrechts auf „gravierende“ aktienrechtliche Pflichtwidrigkeiten 284
a) Rechtsprechung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs 285
b) Analyse der höchstrichterlichen Tatbestandseinschränkung 285
aa) Verweis auf das Erfordernis eines Schutzzweck- und Pflichtwidrigkeitszusammenhangs 286
bb) Konturierung des unternehmerischen Entscheidungsspielraums 286
c) Allgemeine Beschränkung des Handlungsunrechts auf „gravierende“ aktienrechtliche Pflichtwidrigkeiten? 288
3. Zwischenergebnis 291
III. Ausschluss der Pflichtwidrigkeit durch Einverständnis des Vermögensinhabers 292
1. Zuständigkeit 293
2. Reichweite der Dispositionsbefugnis 294
IV. Praktisch relevante Fallkonstellationen einer Untreuestrafbarkeit der Aufsichtsratsmitglieder 297
1. Missbrauchsuntreue durch Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht gemäß § 87 Abs. 1 AktG 297
a) Pflichtwidrige Festsetzung von Vorstandsbezügen dem Grunde nach 298
aa) Freiwillige Anerkennungsprämien für aktive Vorstandsmitglieder („Appreciation awards“) 299
(1) Stand der Rechtsprechung 299
(2) Dogmatische Einordnung der Rechtsprechung in das Aktienrecht 300
(a) Keine präjudizierende Wirkung des Aufgabenbegriffs in § 87 Abs. 1 Satz 1 AktG 300
(b) Zulässigkeit der Abänderung der dienstvertraglichen Vergütungsvereinbarung 301
(c) Keine Notwendigkeit einer Anreizwirkung der Vergütung 303
(3) Zwischenergebnis 304
bb) Abfindungszahlungen 306
(1) Abgeltung der vertraglichen Vergütungsansprüche 306
(2) Besondere Abfindungsprämien 306
(3) „Change-of-Control“-Klauseln 308
(4) „Golden Parachutes“ 310
cc) Freiwillige Sondervergütungen für ehemalige Vorstandsmitglieder 311
b) Pflichtwidrige Festsetzung von Vorstandsbezügen der Höhe nach 312
aa) Aktienrechtliche Parameter einer angemessenen Gesamtvergütung gemäß § 87 AktG 312
bb) Strafrechtliche Grenzen der Vergütungsentscheidung 317
(1) Angemessenheitsgrenze fester Vergütungsbestandteile 317
(2) Angemessenheitsgrenze variabler Vergütungsbestandteile 319
(3) Angemessenheitsgrenze von Abfindungsvereinbarungen 322
c) Ausschluss der Pflichtwidrigkeit durch rechtfertigende Pflichtenkollision? 324
d) Fallstudie: Die Vergütungsentscheidungen im Fall Mannesmann/Vodafone 325
aa) Sachverhalt 326
bb) Rechtliche Einordnung in den Untreuetatbestand 328
(1) Pflichtwidrigkeit der nachträglichen Vergütungen 328
(2) Vorsatz und Unrechtsbewusstsein 332
2. Treubruchsuntreue durch Verletzung der Überwachungspflicht gemäß § 111 Abs. 1 AktG 333
3. Treubruchsuntreue durch Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß §§ 116, 93 Abs. 1 Satz 3 AktG 334
4. Untreue durch Verstoß gegen die allgemeinen Sorgfalts- und Treuepflichten gemäß §§ 116 Satz 1, 93 Abs. 1 Satz 1 AktG 337
a) Missbrauchsuntreue durch pflichtwidrige Vergabe von Organkrediten 337
b) Missbrauchsuntreue durch vorzeitige Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds 339
c) Missbrauchsuntreue durch pflichtwidrige Freistellung des Vorstands 341
d) Treubruchsuntreue durch Abgabe einer fehlerhaften Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG 342
e) Treubruchsuntreue bei Verstoß gegen die Erklärungspflicht gemäß § 161 AktG 344
5. Treubruchsuntreue durch Verstoß gegen eine einzelfallbezogene Vermögensfürsorgepflicht im Rahmen einer Geschäftsbesorgung für die Gesellschaft 345
a) Grundlage der Vermögensfürsorgepflicht 345
b) Verletzung der Vermögensfürsorgepflicht durch unzulässige Annahme verdeckter Provisionen („kick-backs“) 346
§ 5 Die strafrechtlichen Konsequenzen faktischer Unternehmensleitung durch die Mitglieder des Aufsichtsrats 349
A. Kriminalpolitischer Hintergrund der strafrechtlichen Haftung faktischer Geschäftsführungsorgane 349
B. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit kraft faktischer Unternehmensleitung im Rahmen der gesetzlich positivierten Sonderdelikte 350
I. Gegenwärtiger Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 350
1. Der extensive Standpunkt der Rechtsprechung 350
2. Das polarisierte Meinungsbild in der Rechtslehre 351
II. Die Vereinbarkeit der Normadressatenerweiterung mit den strafrechtlichen Auslegungsprinzipien 352
1. Strafbegründung im Anwendungsbereich des § 14 StGB 352
2. Faktisch-funktionale Bestimmung des Geschäftsführers bzw. Vorstands als primärer Normadressat 353
III. Materielle Voraussetzungen einer „faktischen“ Geschäftsführung 355
1. Die Kriterien der Rechtsprechung 355
2. Die „faktische“ Unternehmensleitung durch die Mitglieder des Aufsichtsrats 356
IV. Zwischenergebnis 358
C. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit kraft faktischer Unternehmensleitung im Rahmen der allgemeinen Garantenhaftung 359
D. Zusammenfassung 361
§ 6 Die Verantwortlichkeit des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds im Rahmen strafrechtlich relevanter Kollegialentscheidungen 362
A. Innere Organisation und Willensbildung des Aufsichtsrats 363
I. Der Vorsitz im Aufsichtsrat 363
II. Der Verfahrensablauf im Aufsichtsrat 364
1. Die Aufsichtsratsitzung 364
2. Die Willensbildung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat 365
III. Ausschüsse des Aufsichtsrats 367
1. Ausschussbildung als Organisationsinstrument 367
2. Ausschussformen und ihre Implementierung in der Unternehmenspraxis 367
3. Verhältnis der Ausschüsse zum Gesamtaufsichtsrat 369
B. Strafrechtsrelevante Pflichtverletzung des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds 370
I. Pflichtverletzung durch rechtswidriges Stimmverhalten 371
II. Pflichtverletzung durch Stimmenthaltung 372
III. Pflichtverletzung bei rechtmäßigem Stimmverhalten 373
1. Keine Strafbarkeit der bloßen Teilnahme an der Abstimmung im Aufsichtsrat 374
2. Pflicht zum Einschreiten gegen die strafrechtswidrige Gremiumsentscheidung 375
IV. Verletzung einer Initiativpflicht 378
V. Pflichtverletzung des verhinderten Aufsichtsratsmitglieds 378
VI. Pflichtverletzung im Tätigkeitsbereich eines Ausschusses 379
1. Pflichten der Ausschussmitglieder 379
2. Pflichten der Plenumsmitglieder 380
C. Kausalität der individuellen Pflichtwidrigkeit 381
I. Kausalität kraft Mittäterschaft 383
II. Modifizierte Äquivalenztheorie 386
1. Lehre vom Erfolg in seiner konkreten Gestalt 386
2. Kombination von kumulativer und alternativer Kausalität 387
III. Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung 388
IV. Lehre von der Inus-Bedingung 389
D. Pflichtwidrigkeitszusammenhang 389
E. Form der Tatbeteiligung bei Ausführungsbedürftigkeit der Kollegialentscheidung 390
§ 7 Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung 392
I. 392
II. 393
III. 393
IV. 394
V. 394
VI. 395
VII. 396
VIII. 396
IX. 398
X. 399
Literaturverzeichnis 401
Sachwortverzeichnis 449