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Das Bankgeheimnis

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Wech, P. (2009). Das Bankgeheimnis. Struktur, Inhalt und Grenzen einer zivilrechtlichen Schutzpflicht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52777-9
Wech, Petra. Das Bankgeheimnis: Struktur, Inhalt und Grenzen einer zivilrechtlichen Schutzpflicht. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52777-9
Wech, P (2009): Das Bankgeheimnis: Struktur, Inhalt und Grenzen einer zivilrechtlichen Schutzpflicht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52777-9

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Das Bankgeheimnis

Struktur, Inhalt und Grenzen einer zivilrechtlichen Schutzpflicht

Wech, Petra

Schriften zum Bank- und Börsenwesen, Vol. 9

(2009)

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Abstract

Das Bankgeheimnis besteht in seiner zivilrechtlichen Ausprägung als gewohnheitsrechtliches Institut. Petra Wech arbeitet seine Geltungsgründe heraus und trifft auf dieser Grundlage Aussagen zur dogmatischen Einordnung als Schutzpflicht. Sie zieht Wertungen bestehender Haftungsmodelle (z.B. der Vertrauens- oder Berufshaftung) heran und vertritt den Ansatz eines Schuldverhältnisses ohne primäre Leistungspflichten in Form eines Vertrauensverhältnisses. Davon ausgehend definiert sie den zeitlichen, personellen und sachlichen Schutzbereich anhand anschaulicher Beispiele. Aktuelle Fragen wie diejenigen der Datenweitergabe bei Forderungsabtretungen oder der Umwandlung von Kreditinstituten werden genauso behandelt wie die Drittschutzwirkung des Bankgeheimnisses oder der Fall Dr. Kirch gegen Deutsche Bank und Dr. Breuer. Eine Darstellung der Wirkungen und Rechtsfolgen rundet die Untersuchung ab.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 36
Einleitung 39
1. Kapitel: Historische und begriffliche Annäherung an das Bankgeheimnis 44
§ 1: Geschichtliche Entwicklungr 44
I. Das Bankgeheimnis bis zur Reichsgründung 1871 44
1. Existenz des Bankgeheimnisses seit der Geburtsstunde der ersten Bank 45
2. Bankgeheimnis ohne gesetzliche Erwähnung 46
II. Die Weiterentwicklung des Bankgeheimnisses bis ins 20. Jahrhundert 47
1. Die Ausgestaltung durch die Banken 47
a) Der Begriff des Bankgeheimnisses 47
b) Niederlegung in Banksatzungen 48
c) Behandlung des Bankgeheimnisses in den Geschäftsbedingungen 49
d) Niederlegung des Bankgeheimnisses erst im Jahre 1993 50
2. Die Ausgestaltung durch den Staat 50
a) § 348 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 CPO 51
b) Steuergesetze 52
c) Die Bankgesetze 52
d) Das Schuldbuchgeheimnis 53
e) Versuche einer Kodifizierung des Bankgeheimnisses scheiterten 54
f) Zusammenfassung 55
§ 2: Begriffsbestimmungenr 56
I. Definitionen aus dem Geheimnisschutz 56
1. Geheimnis – Geheimnisherr – Geheimnisträger 56
2. Geheimnisarten 57
a) Privatgeheimnis 57
b) Berufsgeheimnis 58
c) Unternehmensgeheimnis 58
3. Offenbaren – anvertrauen – verwerten 59
4. Tatsachen – Werturteile 60
II. Definitionen aus dem Bankrecht 60
1. Geschäftsverbindung 60
2. Bankgeschäfte 61
3. Bank – Bankier – Kreditinstitut – Sparkasse 61
4. Bankkunde 62
2. Kapitel: Geltungsgrundlagen des Bankgeheimnissesr 63
§ 3: Die gesetzliche Grundlage des Bankgeheimnisses 64
I. Bedeutung des Geheimhaltungswillens des Geheimnisherrn 64
1. Willenserklärung ohne Bedeutung für die Entstehung der Schweigepflicht 64
2. Der subjektive Geheimhaltungswille bleibt ohne Rechtsfolgen 65
3. Wille des Geheimnisherrn ausgeformt als Dispositionsfreiheit 66
a) Dispositionsfreiheit des Kunden 66
b) Dispositionsfreiheit als Indiz für individuellen Schutz 66
II. Bedeutung des Geheimhaltungsinteresses des Geheimnisherrn 67
1. Berechtigtes Schutzinteresse nur bei Bezug zur Geschäftsverbindung 67
2. Das typisierte Interesse der Bankkunden wird geschützt 68
3. Zusammenfassung 69
§ 4: Rechtsgüterschutz nicht Hauptzweck des Bankgeheimnisses 69
I. Keine Anknüpfung an konkrete Schutzgüter 70
II. Schutz der wirtschaftlichen Selbstbestimmung des Bankkunden 71
1. Rechtsordnung stellt wirtschaftliche Bewegungsfreiheit sicher 71
2. Faktischer Zwang zur Offenlegung von Informationen gefährdet wirtschaftliche Selbstbestimmung 73
a) Erste Ansicht: Prinzip der Privatautonomie überwiegt 74
b) Zweite Ansicht: Sicherung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit des Kunden 74
§ 5: Schutz der Banken kein Zweck des Bankgeheimnissesr 76
§ 6: Besondere Vertrauensbeziehung zwischen Bank und Kunder 78
I. Basis des Vertrauens basiert nicht auf zwischenmenschlicher Ebene 78
II. Schutzbedürfnis wegen umfassenden Einblicks in Kundenverhältnisser 79
III. Typischerweise Vertragsbeziehung auf Dauer angelegt 81
1. Dauerhaftigkeit als Merkmal von Bankgeschäften 81
2. Dauer der Rechtsbeziehung steigert die gegenseitigen Pflichten 82
3. Abstrakte Ausrichtung auf Dauer genügt für die Entstehung 82
IV. Postulat der Vertrauenswürdigkeit des Berufsstandes 83
1. Postulat der besonderen Vertrauenswürdigkeit 83
2. Förderung des Postulats durch die Banken 84
V. Zwischenergebnis zur besonderen Vertrauensbeziehung 85
§ 7: Zusammenfassung zu den normativen Grundlagenr 86
3. Kapitel: Dogmatische Grundlagenr des Bankgeheimnisses 89
1. Abschnitt: Gewohnheitsrecht 89
§ 8: Die gewohnheitsrechtliche Verfestigung des Bankgeheimnissesr 89
I. Die Entstehung von Gewohnheitsrecht 89
II. Gewohnheitsrechtliche Grundlage des Bankgeheimnisses 90
III. Das unsichere dogmatische Fundament im allgemeinen Schuldrechtr 91
§ 9: Die Rechtsnatur der sogenannten „Geschäftsverbindung“r 92
I. Das Konzept des Bankvertrages als Rahmenvertrag 93
1. Der zweifelhafte Wille zum Vertragsschluss 93
2. Der zweifelhafte Vertragsgegenstand 94
a) AGB-Einbeziehung auch ohne Bankvertrag 95
b) Bankvertrag bleibt ohne Rechtsfolgen 96
c) Keine Verpflichtung der Bank zu künftigen Bankgeschäften 96
d) Wahrung allgemeiner Kundeninteressen 97
II. Das gemischt rahmenvertraglich-gesetzliche Konzept 98
III. Bankgeheimnis keine vertragliche Pflicht auf der Grundlage von AGBr 99
1. Bankgeheimnis galt bereits vor seiner Niederlegung in Geschäftsbedingungenr 99
2. Bankgeheimnis gilt auch ohne Einbeziehung gemäß § 305 Abs. 2 BGBr 99
a) Rechtslage bei Geltung von AGB 100
b) Rechtslage ohne Geltung von AGB 101
3. Zwischenergebnis: Keine konstitutive Niederlegung in den AGB 102
IV. Bankgeheimnis keine Vertragspflicht der einzelnen Bankgeschäfter 102
1. Vertragsunabhängigkeit des Bankgeheimnisses 102
2. Geschäftsverbindung als typisiertes Rechtsverhältnis 103
2. Abschnitt: Sonderbeziehung zur Begründung von Nebenpflichtenr 104
§ 10: Unübersichtlichkeit auf dem dogmatischen Feld der Nebenpflichtenr 105
I. Uneinheitliche Terminologie bei Nebenpflichten 105
1. Aufteilung in Nebenleistungs- und Schutzpflichten 105
2. Beispiel zur Veranschaulichung 106
3. Terminologie innerhalb der Schutzpflichten 107
II. Die Herangehensweise der Judikatur 107
1. Auskunftshaftung 108
2. Zeugnishaftung 109
§ 11: Begründungsmodelle von Nebenpflichten vor dem Jahre 2002r 110
I. Die Irrelevanz des Vertragsschlusses 110
1. Die culpa in contrahendo und die positive Forderungsverletzung 110
2. Keine Anwendung von c.i.c. und p.F.V. auf das Bankgeheimnis 112
a) Zurückhaltung der Rechtsprechung und des Schrifttums 112
b) Eigene Stellungnahme 113
II. Vertrauenshaftung als dritte Spur zwischen Vertrags- und Deliktsrechtr 114
1. Funktion und Voraussetzungen 114
2. Kritik und eigene Stellungnahme 116
III. Berufshaftung 118
1. Funktion und Voraussetzungen 118
a) Aussagen der Rechtsprechung 119
b) Lammels Theorie zur Berufshaftung 120
c) Köndgens und Lorenz’ Ansatz zur Berufshaftung 121
d) von Bars Theorie zur Berufshaftung 121
2. Kritik und eigene Stellungnahme zur Berufshaftung 122
a) Abgrenzung der Berufsgruppe bei Banken unproblematisch 122
b) Lückenhaftigkeit der Lehre hindert Rückgriff auf sie nicht 123
c) Differenzierung innerhalb der Rücksichtspflichten nötig 123
d) Ausrichtung des Sorgfaltsmaßstabes an Verkehrskreisen 124
3. Zwischenergebnis 125
IV. Gesetzliches Schuldverhältnis ohne primäre Leistungspflichtenr 125
1. Verschiedene Konzepte 126
2. Grundsätzliche Kritik unbegründet 127
V. Einordnung der Rücksichtspflichten ins Deliktsrecht 128
§ 12 Dogmatische Kategorisierung der Schutzpflichten nach dem Jahr 2002r 131
I. Erwähnung der Rücksichtspflichten im Gesetz 131
II. Außerdeliktischer Charakter der Schutzpflichten 131
III. Anerkennung vertragsähnlicher Sonderverbindungen 132
1. Sonderbeziehung außerhalb des Deliktsrechts 132
2. Sonderbeziehung außerhalb des Vertragsrechts 133
3. Kodifikation der Vertrauens- und der quasivertraglichen Haftung 134
4. Charakterisierung der bankrechtlichen Geschäftsverbindung 134
§ 13: Gesetzliche Sonderverbindung neben einem Vertragsverhältnisr 135
I. Fortgeltung der bisherigen normativen Grundlagen und des gesetzlichen Charakters des Bankgeheimnisses 136
1. Beispiel 1 136
2. Beispiel 2 136
II. Modifikation durch privatautonome Vereinbarung zum Bankgeheimnisr 137
1. Vertragliche Vereinbarung zur Verschwiegenheitspflicht 137
2. Einseitige Freizeichnung unzulässig 138
III. Vereinbarung über Verschwiegenheit unabhängig von Einzelverträgenr 139
IV. Zwischenergebnis 140
§ 14:r Zusammenfassung 141
I. Lehren mit unterschiedlicher Herangehensweise 141
II. Gemeinsamkeiten der Ansätze 142
III. Schlussfolgerungen für das Bankgeheimnis 143
1. Dogmatische Beschreibung des Bankgeheimnisses 144
2. Normative Kriterien zur Bestimmung des Pflichtenumfangs 145
4. Kapitel: Einfluss anderer Rechtsgebieter 147
§ 15 Mittelbarer Einfluss des Verfassungsrechts 147
I. Meinungsstand zur verfassungsrechtlichen Grundlage des Bankgeheimnissesr 147
II. Nur mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrechtr 148
1. Betroffene Grundrechtspositionen 148
2. Grund und Reichweite der horizontalen Drittwirkung 151
a) Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht 151
b) Grundrechtlicher Schutz des Bankgeheimnisses nur mittelbar 152
aa) Grundsätzlicher gesetzlicher Schutz nötig 152
bb) Bedeutung der Privatautonomie 153
cc) Schutzpflichtlehre als Schranke der Privatautonomie 153
dd) Fremdbestimmung als Schranke der Privatautonomie 153
III. Zwischenergebnis 154
§ 16: Strafrechtliche Wertungen ohne Einfluss auf das Bankgeheimnisr 155
I. Die Einheit der Rechtsordnung 155
II. Ausgestaltung des strafrechtlichen Geheimnisschutzes 157
III. Kein klar definiertes Schutzgut in den Strafrechtsnormen 157
1. Die Individualschutzlehre zu § 203 StGB 158
2. Die Kritik an der Individualschutzlehre 158
3. Die Gemeinschaftsschutzlehre zu § 203 StGB 160
4. Die Kritik an der Gemeinschaftsschutzlehre 160
a) Die Verschiedenartigkeit der verfolgten Interessen 160
b) Fehlendes Allgemeininteresse bei einzelnen Berufsgruppen 161
aa) Berufspsychologen 162
bb) Private Lebensversicherer 162
c) Gemeinwohlinteresse an einem funktionierenden Bankenwesen 163
5. Vertrauen des Rechtsverkehrs in Berufsausbildung kein Schutzgut 164
6. Vielfalt von Schutzgütern auch in den Spezialnormen 165
a) Wettbewerbsrecht 165
b) Gesellschaftsrecht 166
IV. Trennung von zivil- und strafrechtlicher Verschwiegenheitspflichtr 166
V. Zwischenergebnis 167
§ 17: Absicherung der Vertraulichkeit durch öffentliche Interessenr 168
I. Ethisches Moment nicht maßgeblich 168
II. Schutz der Gepflogenheiten des Rechtsverkehrs 169
1. ZPO bezweckt keinen Schutz der Geheimhaltung 169
2. ZPO schützt Verkehrssitte berufsbezogener Vertraulichkeit 171
III. Zwischenergebnis 172
5. Kapitel: Inhaltliche Eckpunkte und sachlicher Schutzbereich des Bankgeheimnissesr 173
1. Abschnitt: Inhaltliche Eckpunkte des Bankgeheimnissesr 173
§ 18: Kirch ./. Deutsche Bank und Breuer – Sachverhaltsdarstellungr 173
§ 19: Verbleibende Fragen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes 175
I. Erfordernis des inneren Zusammenhangs 176
II. Vertragliche Verschwiegenheitspflicht neben dem Bankgeheimnis 177
1. Differenzierung Bankgeheimnis – Schonungspflicht vor dem Urteil bei Canarisr 178
2. Unterschied zwischen den Schutzpflichten bleibt unklar 179
a) Keine Differenzierung der Pflichten nach ihrem Ziel möglich 180
b) Keine Differenzierung der Pflichten nach ihrem Inhalt möglich 180
c) Begründung der Schonungspflicht über ihren Leistungsbezug möglich, aber vom Bundesgerichtshof nicht verwendetr 181
aa) Erschwerung der Rückzahlung des Kredites 182
bb) Pflicht zur Vertragstreue als eigenständige Schutzpflicht 182
d) Begründung der Schonungspflicht über vertragliche Vereinbarung 183
aa) Vertragscharakter durch Verankerung in den AGB 184
bb) Auslegung der AGB-Klausel erforderlich 184
cc) Widersprüchlichkeit des Urteils 185
dd) Auflösung des Widerspruchs über die Anwendung von Nr. 2 Abs. 1 AGB-Bankenr 186
3. Keine zufriedenstellende normative Begründung für eine Differenzierungr 186
a) Keine normative oder dogmatische Begründung im Urteil 187
b) Keine normative oder dogmatische Begründung von Canarisr 187
4. Zwischenergebnis und Schlussfolgerung 190
2. Abschnitt: Sachlicher Schutzbereich des Bankgeheimnissesr 190
§ 20: Bezug zwischen Information und Geschäftsverbindungr 190
I. Kundenwille als Bezugspunkt nicht ausreichend 191
1. Pflicht als Ausdruck einer typisierten gesetzlichen Interessengewichtung 191
a) Ausrichtung der Schutzbedürftigkeit des Kunden am strukturellen Ungleichgewichtr 191
b) § 383 ZPO als Maßstab für die Schutzwürdigkeit des Kunden 192
2. Geltungsgrundlagen des Bankgeheimnisses spiegeln sich nicht immer im Kundenwillen widerr 193
3. Zwischenergebnis 194
II. Die Vielschichtigkeit des Bezugspunkts 194
1. Keine gewohnheitsrechtlich verfestigte Anknüpfung in älteren Quellen 194
2. Keine einheitliche Anknüpfung in neueren Quellen 197
a) In der Literatur 198
b) In der Rechtsprechung 199
aa) Reichsgericht im Jahr 1914 200
bb) Bundesgerichtshof im Jahr 1953 201
cc) LG Göttingen im Jahr 2002 202
c) Die drei Kategorien von Scheer zum inneren Zusammenhang 202
3. Zusammenfassung der Meinungen 203
III. Normative Fundierung einer Fallgruppenbildung 204
1. Bisherige Begründungsansätze 205
a) Normative Begründungen für die Anknüpfung fehlen überwiegendr 205
b) Ansatz in der Rechtsprechung 205
c) Argumente von Scheer/Sichtermann und Canaris 205
2. Kritik am Zufälligkeitskriterium von Canaris 206
a) Fall zur Veranschaulichung 206
b) Lösung des Falls mittels des Zufälligkeitskriteriums 206
c) Zufälligkeitskriterium beruht nicht auf normativen Wertungen 207
3. Informationserlangung als Anknüpfungspunkt 208
a) Anknüpfung an die Kenntniserlangung durch das Gesetz 208
b) Quelle des Wissens unerheblich für das Vertrauensverhältnis 209
c) Kenntniserlangung bedeutsam für faktischen Offenlegungszwang 209
d) Offenlegungszwang bei Kenntniserlangung auf Grund Verlangens der Bank und Notwendigkeit der Information für die Geschäftsverbindungr 210
e) Kumulative Anwendung verschiedener Fallgruppen 211
4. Wirkungen der Offenbarung als Anknüpfungspunkt 212
a) Geschäftsverbindung darf der Geheimsphäre nicht nachteilig seinr 212
b) Fall zur Veranschaulichung: Kriterium (Akt der Offenbarung) greift Berufsstand und Sonderwissen der Bank auf 212
c) Berufsstand und Sonderwissen nur für Vermögenssphäre bedeutsamr 213
aa) Beispiel zur Veranschaulichung 213
bb) Rechtsverkehr weist Banken ein besonderes Vertrauen im Vermögensbereich zur 214
cc) Die Reichweite der Vermögenssphäre 216
(1) Keine Eindeutige Abgrenzung möglich 216
(2) Mittelbarer Zusammenhang nicht ausreichend 216
dd) Fazit und Klarstellung 217
5. Geheimhaltungswunsch und Geheimnis als Anknüpfungspunkt 218
a) Beispiel zur Veranschaulichung 218
b) Bezug zu Umständen der Geheimhaltung als Kriterium ungeeignetr 219
c) Bezug zum Geheimnis selbst und den zu Grunde liegenden Wünschenr 220
aa) Informationsinhalt und Beweggründe der Geheimhaltung im Beispielr 220
bb) Inhaltlicher Bezug der Information zur Geschäftsverbindungr 220
cc) Beweggründe für die Geheimhaltung 221
d) Nicht vom Bankgeheimnis erfasste Informationen 223
aa) Lösung der Beispiele 223
bb) Zwischenmenschliches Vertrauen vom Bankgeheimnis nicht erfasstr 224
6. Verbleibende rechtliche Unsicherheiten bei der Kategorisierung 224
IV. Zusammenfassung der Bezugspunkte für die Inhaltsbestimmungr 225
§ 21: Beispiele unstreitig geschützter Informationenr 226
§ 22: Tatsachen – Werturteiler 227
I. Anfängliche Uneinigkeit über den Schutz von Werturteilen 227
II. Schlussfolgerungen 228
III. Situation bei anderen Berufsgeheimnissen 229
IV. Eigene Stellungnahme zum Schutz von Werturteilen 229
V. Schutz von Werturteilen setzt sich durch 230
VI. Bankkunde muss konkreten Schutzumfang nicht kennen 231
§ 23: Handlungen und Wahrnehmungen der Bank – Negativtatsachenr 232
§ 24: Wahre Tatsachen – unwahre Tatsachenr 234
I. Meinung 1: Bankgeheimnis erfasst unwahre Tatsachen nicht 234
1. Argumentation 234
2. Kritik 235
a) Begriffliches Argument 235
b) Argument der Vereinbarkeit mit der Wertung des § 824 Abs. 1 BGBr 235
aa) Wertung des § 824 Abs. 1 BGB steht Einbeziehung nicht entgegenr 235
bb) Strengere Haftung bei Sonderverbindungen möglich 236
II. Meinung 2: Wahrheitsgehalt beeinflusst Ergebnis der Einzelfallbeurteilungr 237
III. Meinung 3: Bankgeheimnis erfasst unwahre Tatsachen 238
1. Wenige gewohnheitsrechtliche Anhaltspunkte 238
2. Eigene Stellungnahme: Schutz unwahrer Tatsachen 239
a) Erhöhte Schadensanfälligkeit beim Kunden 239
aa) Wahrheitsanspruch in den Augen des Mitteilungsempfängers 239
bb) Rechtliche Nähebeziehung und Vertrauen auf Geheimhaltung prinzipiell unabhängig von Wahrheitsgehaltr 240
b) Widerspruchsfreiheit im Hinblick auf andere eindeutig geschützte Informationenr 242
c) Vergleich mit dem Insiderrecht 243
3. Hilfsweise: Schutz unwahrer Tatsachen durch Loyalitätspflicht 244
6. Kapitel: Der personelle Schutzbereich des Bankgeheimnisses 246
1. Abschnitt: Adressaten der Pflicht zur Geheimhaltungr 246
§ 25: Originäre Adressaten des Bankgeheimnissesr 247
I. Rechtsträger der Bank 247
II. Herleitung der beruflichen Stellung des Rechtsträgers 247
§ 26: Abgeleitete Träger der Verschwiegenheitspflichtr 248
I. Mitarbeiter der Bank 248
1. Geheimhaltung als Pflicht gegenüber dem Dienstherrn 248
2. Keine eindeutige gewohnheitsrechtliche Direktverpflichtung 249
3. Schwache Argumente für eine Direktverpflichtung der Mitarbeiter 250
4. Argumente gegen eine Direktverpflichtung der Mitarbeiter 251
a) Parallele zum Recht der Stellvertretung bei anderen Schutzpflichtenr 251
b) Institution Bank als maßgeblicher Vertrauensträger 252
c) Rechtliche Nähebeziehung nur zur Bank 252
II. Keine Ausnahme bei Mitarbeitern von öffentlichen Banken 253
1. „Bestellung“ der Mitarbeiter 254
2. Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung 255
3. Alle Tätigkeitsbereiche mit öffentlich-rechtlicher Komponente 256
4. Teleologische Reduktion des Merkmals „unbefugt“ 257
III. Organe der Bank 258
1. Lösung des Berufungsgerichts im Fall Kirch: Keine Eigenhaftung des Organsr 259
2. Lösung des Bundesgerichtshofes im Fall Kirch: Eigenhaftung des Organsr 259
3. Kritik an der Lösung des Bundesgerichtshofs 261
a) Keine Verschmelzung von Vertrags- und Deliktsrecht 261
b) Begründung der „Baustoff-Entscheidung“ 262
c) Vergleich zwischen der Kirch- und der Baustoff-Entscheidung 262
d) Grundsätzlich keine Eigenhaftung des Organs aus einer Sonderverbindung der juristischen Personr 265
e) Eigenhaftung aus Deliktsrecht und eigener Sonderverbindung des Organsr 265
IV. Zusammenfassung 267
§ 27 Sonderfälle 267
2. Abschnitt: Kreis der durch die Geheimhaltung Geschütztenr 268
§ 28 Rechtsnachfolge auf Kundenseite 268
I. Gesetzliche Gesamtrechtsnachfolge bei natürlichen Personen 268
1. Grundsätzlicher Übergang auf die Erben 268
2. Erblasserwillen ausschlaggebend im höchstpersönlichen Bereich 269
II. Insolvenz und Gesamtrechtsnachfolge bei juristischen Personenr 270
III. (Partielle) Gesamtrechtsnachfolge bei Umwandlungen 271
IV. Vertragliche Einzelrechtsnachfolge auf Kundenseite 271
§ 29 Ausweitung des Schutzes auf Nichtkunden: Überblick über den Meinungsstandr 272
I. Literatur 272
II. Rechtsprechung 273
1. Oberlandesgericht Zweibrücken 273
2. Landgericht Hamburg 274
3. Kirch-Urteil des Bundesgerichtshofs 275
4. Bürgschaftsfälle des Bundesgerichtshofs 276
5. Oberlandesgericht Hamm 277
§ 30 Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Anwendung auf das Bankgeheimnisr 278
I. Richterrechtliche Herausbildung einer Haftung gegenüber Drittenr 278
1. Haftung über § 328 BGB im Kreissägen- und Gasuhr-Fall 279
2. Der dogmatische Widerspruch bei der Herleitung der Rechtsfigur 280
3. Keine Lösung des Problems durch die spätere Rechtsprechung 280
4. Schrifttum uneinheitlich 282
II. Gesetzlicher Drittschutz im Kleid einer Vertragshaftung 282
1. Orientierung der Rechtsprechung an Treu und Glauben 283
2. Kriterium der erhöhten Einwirkungsmöglichkeit des Berufsträgers 284
3. Sachverständigenhaftung nur als berufliche Vertrauenshaftung verständlichr 284
4. Vertraglicher Drittschutz insbesondere bei Schutzpflichten Fiktion 286
III. Zwischenergebnis: Normative Rechtsgrundlage bei Bankgeheimnis und Drittschutz identischr 288
IV. Fälle zum Drittschutz beim Bankgeheimnis 289
V. Voraussetzungen für eine Drittschutzwirkung und die ihnen zu Grunde liegenden Wertungenr 290
1. „Leistungsnähe“ als rechtsgeschäftliche Gefahrennähe 290
2. Anwendung des Merkmals auf das Bankgeheimnis 291
3. Gläubigernähe 292
a) Die Schwächen der richterrechtlichen Lösung 292
b) Gläubigernähe als Brücke zur Sonderverbindung 294
4. Anwendung des Merkmals auf das Bankgeheimnis 295
5. Erkennbarkeit 297
6. Anwendung des Merkmals auf das Bankgeheimnis 297
7. Schutzbedürftigkeit 298
8. Anwendung des Merkmals auf das Bankgeheimnis 299
VI. Klarstellung und Zusammenfassung 300
VII. Verfehlte Argumentation in der Kirch-Entscheidung 301
3. Abschnitt: Personenkreis in der Bankensphärer 302
§ 31 Das innere Bankgeheimnis 302
I. Erste Meinung: Bestehen eines inneren Bankgeheimnisses 302
II. Zweite Meinung: Kein inneres Bankgeheimnis 303
III. Kritik an der zweiten Meinung 304
IV. Verwobenheit mit der Frage der Wissenszurechnung 305
1. Wissenszurechnung in der Außenhaftung 306
2. Ausrichtung an den Erwartungen des Rechtsverkehrs 307
a) Merkmal der nach außen in Erscheinung tretenden Funktionseinheitr 308
b) Merkmal der nach innen handelnden Funktionseinheit 308
c) Schlussfolgerungen für das Bankgeheimnis 309
3. Keine Anhaltspunkte aus dem Gewohnheitsrecht 310
4. Vertrauensverhältnis dient dem Schutz des Kunden 311
a) Keine Einzelfallbeurteilung 311
b) Die Problematik des Nutzens für den Kunden 312
V. Lösungsvorschlag: Aufbau interner Informationsschranken wie im Wertpapierrechtr 312
1. Gesetzliche Informationsschranken im Wertpapiergeschäft verhindern Interessenkonflikter 313
2. Grundsätzliche Befürwortung eines inneren Bankgeheimnisses 315
3. Begrenzte Zulässigkeit eines bereichsübergreifenden Informationsflussesr 317
a) Gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Geschäftsleiter 317
b) Verallgemeinerungsfähigkeit der Verantwortlichkeit der Geschäftsleiterr 317
c) Bereichsübergreifende Aufgaben 318
VI. Übertragung der Überlegung auf die Geltung im Bankenkonzernr 319
§ 32: Bankgeheimnis gegenüber anderen Kreditinstituten zu wahrenr 320
I. Grundsätzliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber Bankenr 320
II. Ausnahme für die erforderliche Datenübermittlung zur Abwicklung von Bankgeschäftenr 321
§ 33: Bankgeheimnis gegenüber vertraglich zur Verschwiegenheit Verpflichteten zu wahrenr 322
§ 34: Geheimhaltungspflicht bei der Abtretung von Forderungenr 323
I. Notwendigkeit der Datenweitergabe bei der Abtretung 323
1. Kein Gebot der Datenweitergabe durch § 402 BGB 323
a) Auskunftspflicht gemäß § 402 BGB nur mit relativer Wirkung 324
b) Konflikt mit dem Bankgeheimnis nicht unausweichlich 324
2. Dingliches Bestimmtheitsgebot als Mindestanforderung an eine Abtretungr 326
3. Verbleib der Einziehungsbefugnis bei der Bank kein Ausweg 326
a) Abtretung mit Verbleib der Einziehungsbefugnis bei der Bank 327
b) Durch die Zustimmung des Kunden bedingter Übergang der Einziehungsbefugnis 328
4. Verschlüsselung und Einschaltung eines Datentreuhänders 329
a) Sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt 329
b) Einziehungsbefugnis bleibt dem Zessionar nicht dauerhaft verwehrtr 330
II. Informationszugriff durch andere Schweigepflichtige unzulässigr 331
III. Wirtschaftlich notwendige Datenweitergabe bei der Abtretungr 331
IV. Zusammenfassung 332
§ 35: Die Auslagerung von Bankgeschäften nach § 25 a Abs. 2 KWGr 333
I. Eigene Ansicht: Weitergabe grundsätzlich ein Geheimnisbruchr 334
1. Parallele zum inneren Bankgeheimnis 334
2. Vergleichbarkeit nur bei Weisungsgebundenheit 335
II. Gegenmeinung 336
1. Einschaltung externer Dritter sei in anderen Bereichen anerkannt 336
2. Die angeblich veränderte Erwartungshaltung des Kunden 337
3. Die angebliche Gleichwertigkeit der vertraglichen Verschwiegenheit „der Funktionseinheit“ mit dem Bankgeheimnisr 338
4. Wirtschaftlicher Vorteil für die Bank und gesetzliche Regelung 339
III. Zwischenergebnis 339
§ 36: Insolvenz auf Bankenseiter 339
§ 37: Vertragliche Gesamtrechtsnachfolger 340
§ 38: Gesamtrechtsnachfolge auf Bankenseite durch Umwandlungr 341
I. Zweck des UmwG 342
II. Gesamtrechtsnachfolge 342
1. Grundsätzlicher Übergang von Schuldverhältnissen 343
2. Übergang des bankrechtlichen Vertrauensverhältnisses bei der Fusion 343
a) Überleitung der gesetzlichen Nähebeziehung bei der Fusion 343
b) Übergang des Vertrauensverhältnisses nur auf Bank möglich 344
c) Beteiligung einer Nicht-Bank 345
d) Faktische Umstrukturierungen unabhängig von der Verschmelzungr 346
3. Übergang des Vertrauensverhältnisses bei der Spaltung 347
a) Schutz von Drittinteressen 347
b) Keine Umgehung beim Übergang eines operativen Geschäftsbereichsr 348
c) Regelmäßig keine Ausweitung der faktischen Geheimnisträger bei Übertragung operativer Geschäftsfelderr 349
III. Folgen bei fehlendem Übergang des Vertrauensverhältnisses 350
IV. Folgen für die leistungsbezogenen Vermögensgegenstände 352
V. Datenoffenlegung gegenüber den Prüfern der Umwandlung 352
VI. Zwischenergebnis 353
§ 39: Due Diligence im Vorfeld einer Transaktionr 354
4. Abschnitt: Sonderfälle auf Kundenseiter 354
§ 40: Kunde selbstr 354
§ 41: Ehegatter 355
§ 42: Gesetzliche Vertreterr 355
§ 43: Beteiligte an Bankgeschäftenr 356
7. Kapitel: Der zeitliche Schutzbereich und die Umsetzung des Bankgeheimnisses 357
§ 44: Beginn der Geheimhaltungspflichtr 357
I. Vorliegen einer schuldrechtlichen Sonderverbindung 357
II. Der Bezug zwischen Geheimnis und Geschäftsverbindung 359
§ 45: Erlöschen der Geheimhaltungspflichtr 359
I. Fortdauer der Pflicht nach Beendigung der Geschäftsverbindungr 359
II. Erlöschen des Bankgeheimnisses als Ausnahme 361
a) Durch Aufgabe des Geheimhaltungswillens 361
b) Nicht durch den Tod des Kunden 361
c) Nicht durch Zeitablauf 362
d) Durch Offenkundigkeit oder Bekanntheit der Information? 362
aa) Die vertretenen Meinungen 363
bb) Angleichung an die Rechtslage anderer Berufsgruppen geboten 365
(1) Offenkundigkeit lässt Schweigepflicht bei anderen Berufsgruppen erlöschenr 365
(2) Übertragung auf das Bankgeheimnis 366
(3) Auslegung der Offenkundigkeit 366
e) Bedeutungslosigkeit der Information für den Schutz unerheblich 367
f) Zwischenergebnis 367
§ 46: Die aus dem Bankgeheimnis resultierenden Verhaltensmaßstäber 368
I. Umsetzung des äußeren Bankgeheimnisses 368
II. Umsetzung des inneren Bankgeheimnisses 369
1. Vertraulichkeitsbereiche im Insiderrecht 370
2. Vergleichbarkeit der Problematik mit dem Bankgeheimnis 371
8. Kapitel: Grenzen und Durchbrechungen des Bankgeheimnissesr 372
1. Abschnitt: Gesetzliche Schrankenr 373
§ 47: Bundesdatenschutzgesetzr 373
I. Meinung 1: BDSG als Durchbrechung des Bankgeheimnisses 373
II. Meinung 2: Vorrang des Bankgeheimnisses 374
III. Meinung 3: Zweigleisiger Schutz von Informationen 375
§ 48: Auslagerung gemäß § 25 a Abs. 2 KWGr 376
I. Wortlaut und Zweck der gesetzlichen Regelung 376
II. Auslegung der Aufsichtsbehörde bewusst offen gehalten 377
§ 49: § 402 BGBr 379
§ 50: Gesetzliche Informationsrechte nach §§ 809, 810 BGB 379
I. Vorgeschlagene Lösungen zum Konflikt mit dem Bankgeheimnisr 379
II. Eigene Stellungnahme 380
§ 51: Analogie zu § 49 b Abs. 4 BRAO, § 43 a Abs. 3 PatAnwO, § 55 Abs. 2 WiPrO, § 64 Abs. 2 StBerG bei Abtretungen von Gebührenforderungenr 381
I. Zwecksetzung der Neuregelungen 381
1. Gleiche Zwecksetzung aller Neuregelungen 381
2. Ziel der Sicherung der Verschwiegenheitspflicht 382
3. BGHZ 122, 115 383
4. BGH WM 1993, 1251 384
5. Gesetzgeber ohne eigene Wertungen 384
II. Keine Übertragbarkeit auf das Bankgeheimnis 385
§ 52: Informationsweitergabe zur gesetzlich vorgesehenen Beaufsichtigung und Überprüfung der Banken (Aufsichtsrat, Abschlussprüfer)r 385
I. Anzeigen an die Deutsche Bundesbank 385
II. Überwachung durch den Aufsichtsrat 386
III. Abschlussprüfer 386
§ 53: § 840 Abs. 1 ZPOr 387
§ 54: Insolvenzrechtr 388
I. Insolvenz des Kunden 388
II. Insolvenz der Bank 389
§ 55: Sonstige gesetzliche Regelungenr 391
2. Abschnitt: Entbindung von der Verschwiegenheitspflichtr 392
§ 56: Rechtsnatur der Entbindung nicht maßgebendr 392
§ 57: Voraussetzungen einer Entbindungr 393
I. Einwilligungsfähigkeit auch ohne Geschäftsfähigkeit 393
II. Entbindungsbefugnis beim Geheimnisherrn 394
III. Inhaltliche und formelle Voraussetzungen der Einwilligung 394
§ 58: Individuelle Entbindungr 395
I. Ausdrückliche Einwilligung 395
II. Konkludente Einwilligung 395
1. Erforderlichkeit für das gewünschte Bankgeschäft 395
a) Überweisung 396
b) Scheck 396
c) Lastschrifteinzug 397
d) Sicherheitengeber 397
2. Forderungsabtretung der Bank 398
3. Schweigen auf eingeräumte Widerspruchsmöglichkeit 398
III. Mutmaßliche Einwilligung 398
IV. Genehmigung nicht ausreichend 399
§ 59: Entbindung von der Verschwiegenheit durch AGBr 400
I. Bisher in der Praxis übliche Einwilligungsklauseln 400
1. SCHUFA 400
2. Beschränkte Entbindung zur Durchführung eines Bankgeschäfts 401
3. Telefonwerbeklauseln 401
4. Zusammenarbeit mit Kooperationsunternehmen 401
5. Übertragung des Kreditrisikos auf Dritte 402
II. Bei Beginn der Geschäftsverbindung 403
1. § 305 c BGB 403
a) Entbindung von der Schweigepflicht grundsätzlich überraschend 403
b) Vermeidung der Folgen des § 305 c Abs. 1 BGB 404
aa) Gemeinsames Vorgehen der Kreditinstitute 404
bb) Äußere Einbindung der Klausel in die AGB 404
cc) Das Beispiel des § 12 Abs. 1 Sätze 3 und 4 Muster-Darlehensvertragr 405
2. Unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBr 406
3. Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB 407
4. Zwischenergebnis 407
III. Änderung der geltenden AGB durch die Bank während einer laufendenr Geschäftsverbindung 408
1. Fortsetzung der Geschäftsverbindung als konkludentes Einverständnis 408
a) Rechtsprechung unklar 408
b) Keine Fiktion des Rechtsbindungswillens 409
2. Änderungsvorbehalt (Erklärungsfiktion) 411
a) Handhabung in der Praxis 411
b) Einhaltung von § 308 Nr. 5 BGB 411
c) Sonstige Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts 412
aa) Transparenz 412
bb) Keine unangemessene Benachteiligung 412
3. Abschnitt: Bankauskunftr 414
§ 60: Die Bankauskunft als Handelsbrauchr 414
§ 61: Reichweite des Handelsbrauchsr 416
§ 62: Heutiges Verständnis der Bankauskunftr 417
§ 63: Folgerungen für das Bankgeheimnisr 418
4. Abschnitt: Mögliche Rechtfertigungsgründer 419
§ 64: Berechtigte Interessenwahrnehmung als Rechtfertigungsgrundr 419
I. Keine Übertragbarkeit von § 193 StGB auf das Zivilrecht 419
II. Abwägung auf Grund mittelbarer Drittwirkung der Grundrechter 420
1. Grundsätzlich kein Rückgriff auf das Verfassungsrecht 421
2. Einfluss der Wechselwirkungslehre 421
a) Einschränkung des Bankgeheimnisses regelmäßig kein erforderliches Mittel zur Grundrechtsausübung der Bankr 421
b) Informationelles Selbstbestimmungsrecht 422
III. Rechtsgedanke des § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG 423
1. Keine Übertragung datenschutzrechtlicher Erwägungen möglich 423
2. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Ausdruck einer grundgesetzlichen Abwägungr 424
3. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG nur für Grundrechtseingriffe des Staates, nicht für Banken als Privatrechtssubjekter 424
IV. Notwehr und Nothilfe 425
V. Notstand 426
VI. Rechtfertigende Pflichtenkollision 427
VII. Kein allgemeiner Grundsatz berechtigter Interessenwahrnehmungr 428
1. Privatautonomie ohne Vorbehalt eines Interessenausgleichs 429
2. Gewohnheitsrechtliche Schranken auf Fallgruppen begrenzt 431
5. Abschnitt: Interessen der Allgemeinheitr 432
§ 65: Schranken mit öffentlich-rechtlicher Grundlage 432
§ 66: Schranken mit gewohnheitsrechtlicher Rechtsgrundlager 432
I. Keine Verfestigung einer Grenze durch Allgemeininteressen 433
II. Reichsgericht: Restriktive Auslegung der Allgemeininteressen 433
III. Bundesgerichtshof: Akute Gefahr für den Straßenverkehr 434
IV. Bewertung der Entscheidungen 434
V. Keine Schranke zur Förderung der Stabilität des Finanzsektorsr 435
§ 67: Zusammenfassungr 436
6. Abschnitt: Eigene Interessen der Bankr 436
§ 68 Aktuelle Tendenz zur Interessenabwägung 437
I. Einschränkung durch beliebige überwiegende Interessen der Bankr 437
II. Fehlen einer dogmatischen Begründung 438
§ 69: § 242 BGB bei vorangegangenem Fehlverhalten des Kundenr 439
I. Keine generelle Schutzlosigkeit bei Fehlverhalten des Kunden 439
II. Fehlverhalten meist ohne Auswirkung auf das Vertrauensverhältnisr 440
§ 70: Systematische und teleologische Überlegungenr 441
I. Vertragliches Leistungsinteresse überlagert Vertrauensverhältnis 441
1. Bankgeheimnis als Ausfluss des Vertrauensverhältnisses 441
2. Begrenzung des Vertrauens durch den Zweck der Leistungsbeziehungr 441
3. Notwendigkeit der Offenbarung zum Schutz des Äquivalenzinteressesr 442
II. Zumutbarkeit als allgemeine Grenze bei Schutzpflichten 443
§ 71: Gewohnheitsrechtliche Entwicklungr 444
I. Reichsgericht 1934: Allenfalls bei ganz besonderen Umständenr 444
II. Bundesgerichtshof 1978: Ohne Aussage für das Bankgeheimnisr 445
III. Entwicklung im Schrifttum 446
1. Tendenz bei anderen Geheimhaltungspflichten 446
2. Tendenz beim Bankgeheimnis bis in die 90er Jahre 447
3. Aktuelle Tendenz beim Bankgeheimnis 448
§ 72: Zusammenstellung einzelner Fallgruppen 449
I. Fallgruppe 1: Keine Pflichtverletzung des Kunden – keine Anspruchsdurchsetzungr 449
1. Auslagerung und Restrukturierung 449
a) Wirtschaftlicher Vorteil für die Bank 449
b) Einseitige wirtschaftliche Interessen einer Partei rechtfertigen keine Außerkraftsetzung gesetzlicher Pflichtenr 450
2. Risiko- und Eigenkapitalsteuerung sowie Refinanzierung am Kapitalmarktr 451
a) Abstrakte Berufung auf wirtschaftliche Vorteile nicht ausreichend 451
b) Abstrakte Berufung auf das Factoring genügt nicht 452
c) Interessenabwägung im Einzelfall kann Durchbrechung nicht rechtfertigenr 453
3. Externe Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 454
4. Interesse an einer arbeitsteiligen Organisation – inneres Bankgeheimnisr 456
5. Existenzbedrohung der Bank 457
6. Sonstige Meinungen zu Durchbrechungen 457
II. Fallgruppe 2: Offenbarung zur Durchsetzung von begründeten Ansprüchen aus der Leistungsbeziehungr 459
1. Anerkennung der Fallgruppe bei anderen Berufsträgern 459
2. Anerkennung der Fallgruppe beim Bankgeheimnis 460
3. Sonderfall der Not leidenden Forderungen 462
4. Eigene Stellungnahme und Konkretisierung der Voraussetzungen 463
a) Keine prozessualen Nachteile bei der gerichtlichen Durchsetzung 464
b) Erforderlichkeit der Offenbarung für die außergerichtliche Durchsetzungr 464
aa) Sicherung des Leistungsinteresses mit Hilfe einer Datenübermittlung an Dritter 465
bb) Vorrang der Dispositionsfreiheit des Kunden 466
cc) Recht zur Verwertung von Sicherheiten 468
dd) Zwischenergebnis 469
III. Fallgruppe 3: Offenbarung zur Verteidigung gegen Angriffe 469
1. Zivilprozesse mit Klienten als Gegenpartei 470
2. Zivilprozesse mit Dritten als Gegenpartei 471
3. Strafverfahren 471
IV. Fallgruppe 4: Schwerwiegende Nachteile beim Pflichtigen – wenig bedeutendes Geheimnis beim Klientenr 472
7. Abschnitt: Interessen anderer Bankkundenr 473
§ 73: Konflikt mit Aufklärungsansprüchenr 473
§ 74: Bisheriger Umgang mit dem Interessenkonfliktr 473
§ 75: Güterabwägung 474
I. Tendenziell Vorrang der Warnpflicht 475
II. Tendenziell Vorrang der Verschwiegenheitspflicht 476
III. Keine Ausnahme bei gescheiterten Sanierungsbemühungen 477
§ 76: Vorrang der Verschwiegenheitspflichtr 478
I. Noch keine Herausbildung von Gewohnheitsrecht 478
II. Ablehnung der Güterabwägung 479
III. Vermeidbarkeit des Konflikts durch das Kreditinstitut 480
IV. Bank als neutrale Dritte im Verhältnis der Kunden zueinanderr 480
8. Abschnitt: Interessen sonstiger Dritter und des Bankkundenr 482
§ 77: Auskunftsanspruch eines Zessionars nach Forderungsabtretungr 482
I. Gläubigerstellung führt nicht zu einem Auskunftsanspruch 483
II. Forderungseinziehung des Zessionars nicht dauerhaft unmöglichr 483
III. Insolvenz der Bank als Zedentin 484
§ 78: Auskunftsanspruch des Erbenr 484
§ 79: Auskunftsansprüche von Sicherheitengebernr 485
I. Bürge nach Inanspruchnahme durch die Bank 485
1. Teleologische Reduktion der §§ 412, 402 BGB 485
2. Anspruchsvoraussetzungen des § 402 BGB nicht erfüllt 486
3. Hilfsweise: Auskunftsanspruch durchbricht Bankgeheimnis 487
II. Bürge vor Forderungsfälligkeit und Inanspruchnahme 487
1. Grundsätzlich keine Auskunftspflicht des Bürgen 487
2. Ausnahmsweise Aufklärungspflicht der Bank gegenüber dem Bürgenr 488
III. Bürge nach Forderungsfälligkeit und vor Inanspruchnahmer 489
IV. Sonstige Sicherheitengeber 490
1. Sicherheitenbestellung ohne den Willen des Kunden 490
2. Sicherheitenbestellung mit dem Willen des Kunden 491
3. Vertragliche Vereinbarungen anzuraten 492
§ 80: Aufklärungspflichten gegenüber sonstigen Drittenr 492
§ 81: Interessen des Bankkundenr 493
9. Abschnitt: Geringstmögliches Ausmaß der Durchbrechungenr 495
§ 82: Gesetzliche Schranken und Entbindung von der Verschwiegenheitr 495
§ 83: Benachrichtigung über Preisgaber 495
§ 84: Bankauskunftr 496
§ 85: Eingriffstiefe bei der Wahrnehmung berechtigter Interessenr 497
I. Art und Anzahl der Mitteilungsempfänger 497
II. Inhalt und Umstände der Mitteilung 498
III. Einbindung des Kunden in die Offenbarung 499
10. Abschnitt: Zusammenfassung der Beschränkungen des Bankgeheimnissesr 500
9. Kapitel: Wirkungen des Bankgeheimnisses und rRechtsfolgen seiner Verletzung 502
§ 86: Primäranspruch auf Einhaltung des Bankgeheimnissesr 502
I. Überblick über den Meinungsstand 502
II. Erfüllbarkeit einer Unterlassenspflicht 504
III. Primäranspruch aus einer gesetzlichen Sonderverbindung „ohne primäre Leistungspflichten“r 505
IV. Historische Entwicklung der Durchsetzbarkeit von Schutzpflichtenr 506
V. Systematische Stellung – Zweck des vorbeugenden Rechtsschutzesr 508
VI. Teleologische Erwägungen 510
1. Selbständigkeit der Schutzpflicht 510
2. Unzureichender Schutz durch repressive Mittel 512
3. Kritik an einer Ablehnung der Klagbarkeit 513
VII. Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs 514
1. Bedürfnis für einen präventiv wirkenden Unterlassungsanspruch 514
2. Bestimmbarkeit des Verhaltensgebots 515
3. Keine zumutbare Möglichkeit des Ausweichens 515
§ 87: Nichtigkeit des Verfügungsgeschäftesr 516
I. Herrschende Rechtsansicht bis zum Jahre 2004 516
1. Bankgeheimnis 516
a) Rechtsprechung 517
b) Literatur 518
2. Andere Verschwiegenheitspflichten 519
II. Entscheidungen des Land- und Oberlandesgerichts Frankfurt a.M.r 520
1. Rechtsansichten der Gerichte im einstweiligen Rechtsschutz 521
2. Eigene Stellungnahme zur Kritik des Schrifttums 521
a) § 399 Alt. 1 BGB 522
b) § 399 Alt. 2 BGB 523
aa) § 354 a Satz 1, Satz 3 HGB 523
bb) Rechtslage bei Forderungen außerhalb von Handelsgeschäften 523
(1) Stillschweigende Vereinbarung möglich 523
(2) Zession ohne Verletzung des Bankgeheimnisses möglich 524
(3) Fehlender Rechtsbindungswille der Bank 524
c) Gewohnheitsrechtliches Bankgeheimnis ohne dingliche Wirkung 526
d) Kein Verbotscharakter im Sinne des § 134 BGB 526
aa) Private Banken 526
bb) Öffentliche Banken 527
3. Zwischenergebnis 528
4. Exkurs: Reaktion auf die Kritik 529
§ 88: Schadensersatz 529
I. Anspruchsgrundlage 530
II. Umfang des zu ersetzenden Schadens 531
1. Begrenzung auf den Schutzzweck des Bankgeheimnisses 531
a) Grundsätzlich nur Vertrauensschaden 532
b) Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 282 BGB 532
c) Schadensersatz bei Leistungsbezug 533
d) Normative Begrenzung des Schadensumfangs in Sonderfällen 534
aa) Geheimnisbruch ermöglicht Bestrafung des Kunden 534
bb) Geheimnisbruch ermöglicht Dritten die Rechtsdurchsetzung 534
2. Kein Ersatz des immateriellen Schadens 535
III. Sonderprobleme bei Kausalität und Beweisrecht 536
1. Beispiel Kirch 537
2. Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität 537
3. Mittelbare Kausalität 539
a) Kausalkette bei Verletzungen des Bankgeheimnisses 539
b) Rechtliche Behandlung der mittelbaren Kausalität 539
4. Psychisch vermittelte Kausalität 540
a) Kausalkette bei Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht 540
b) Rechtliche Behandlung der psychisch vermittelten Kausalität 541
c) Übertragung der Zurechnungskriterien auf das Bankgeheimnis 543
d) Grenzen der psychischen Kausalität beim Bankgeheimnis 544
5. Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens 545
a) Rechtliche Behandlung des rechtmäßigen Alternativverhaltens 546
b) Reichweite des Schutzzwecks 546
c) Beweislast des Schädigers für hypothetischen Kausalverlauf 547
d) Ausnahme bei bereits vorhandener Schadensanlage 548
6. Anscheinsbeweis 549
a) Zusammenhang zwischen Information und Geschäftsverbindung 549
b) Zusammenhang zwischen Kundgabe und Zweitverursacher 550
IV. Verschuldenserfordernis 552
§ 89: Widerruf der übermittelten Informationenr 554
§ 90: Außerordentliches Kündigungsrechtr 554
I. Herleitung und Voraussetzung des Kündigungsrechts 555
II. Kündigungsgrund im Einzelfall 556
§ 91: Einwand des Rechtsmissbrauchsr 557
§ 92: Konkurrierende Ansprücher 558
§ 93: Aufsichtsrechtliche Möglichkeitenr 559
§ 94: Mittel zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zum Kundenr 561
§ 95: Zusammenfassung der Wirkungen des Bankgeheimnissesr 561
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 563
Literaturverzeichnis 575
Urteilsverzeichnis 615
Sachverzeichnis 635