Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
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Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts. Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e. V
Schriften zu Kommunikationsfragen, Vol. 47
(2009)
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"Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stoßen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien-)Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Maßgabe der gebotenen (Neu-)Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren-)Privileg.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Gegenstand und Gang der Untersuchung | 11 | ||
B. Bedeutung des Internet in der Informationsgesellschaft | 13 | ||
I. Internet als „Mitmach-Netz“: Massenkommunikation als (Jedermann-)Kommunikation für und durch die Masse | 13 | ||
II. Bedeutungszuwachs des Internet in Deutschland | 14 | ||
III. Technologisches Umfeld: Rasanter Anstieg von Festnetz- und mobilen Breitbandanschlüssen | 20 | ||
C. Verfassungsrechtliche Grundlegung | 24 | ||
I. Kardinalfrage: Von welchem Verständnis der Massenkommunikationsgrundrechte geht man aus? | 26 | ||
II. Massenkommunikationsgrundrechte als Funktionsgrundrechte: Konzeption – offene Fragen – Auswirkungen auf die Legitimation öffentlich-rechtlicher Onlineangebote | 29 | ||
1. Massenkommunikationsgrundrechte als „dienende Freiheiten“ | 29 | ||
2. Kein Raum für die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit | 33 | ||
3. Wahlfreiheit des Gesetzgebers bei der Entscheidung für ein Modell der Medienordnung | 36 | ||
a) Strukturelle Defizite des Marktmodells | 38 | ||
aa) Informationsasymmetrien | 38 | ||
bb) Externe Effekte | 38 | ||
cc) Konzentration durch Skalen- und Verbundvorteile | 39 | ||
dd) Nicht-Ausschließbarkeit | 39 | ||
b) Fazit: Öffentlich-rechtliches Integrationsmodell als zulässige Organisationsform der Massenmedien | 40 | ||
4. Dogmatische Unterbelichtung des Grundsatzes der Neutralität des Staates im Kommunikationsprozess: Rechtfertigungsbedürftigkeit einer gebührenfinanzierten Vollversorgung durch öffentlich-rechtliche Medienunternehmen | 43 | ||
a) Grundsatz der Neutralität des Staates im publizistischen Wettbewerb | 43 | ||
b) Gebührenfinanzierte Vollversorgung durch öffentlich-rechtliche Medienunternehmen als staatliche Beeinträchtigung des publizistischen Wettbewerbs | 45 | ||
aa) Gebührenfinanzierte Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Vollversorgung | 45 | ||
bb) Gebührenfinanzierte Vollversorgung öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen auch in anderen Medienbereichen? | 49 | ||
III. (Neu-)Konzeption der grundgesetzlichen Kommunikationsverfassung | 50 | ||
1. (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der Massenkommunikationsgrundrechte | 52 | ||
a) Medienfreiheiten als Jedermann-Freiheiten: Vom elitären zum egalitären Charakter der Massenkommunikationsgrundrechte | 55 | ||
b) Europarechtliche Direktiven | 59 | ||
aa) Europarechtliche Perspektive: Medienfreiheiten als Individualgrundrechte | 59 | ||
bb) Verbindlichkeit des Europarechts für die Interpretation der Massenkommunikationsgrundrechte des Grundgesetzes | 63 | ||
2. Gewährleistung gleichgewichtiger Vielfalt in den Medien als objektiv-rechtliche Zielsetzung der Massenkommunikationsgrundrechte | 65 | ||
3. Abwägungsmaßstab bei Zielkonflikt: Strikte Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit | 67 | ||
4. Marktmodell als (kommunikations-)verfassungsrechtliches Regelmodell | 69 | ||
5. Neutralität des Staates im publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb: Notwendigkeit einer strikten Rechtfertigung des Gebührenprivilegs | 72 | ||
a) Staatliche Neutralitätspflicht als anerkanntes Strukturprinzip im Pressebereich | 72 | ||
b) Staatliche Neutralitätspflicht als Strukturprinzip der gesamten Kommunikationsverfassung | 75 | ||
c) Publizistischer und wirtschaftlicher Wettbewerb | 76 | ||
d) Rundfunkgebührenprivileg als strikt rechtfertigungsbedürftige selektive Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 82 | ||
6. (Möglichst weitgehende) Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als verfassungsrechtliche Direktive | 83 | ||
D. Legitimation und Limitierung gebührenfinanzierter Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 91 | ||
I. Verfassungsrechtliches Verbot einer Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet | 95 | ||
II. Quantitativer kommunikativer Mehrwert der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 97 | ||
III. Qualitativer kommunikativer Mehrwert der Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 98 | ||
IV. Legitimation und Limitierung von Textdiensten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 103 | ||
1. Digitale Textdienste als Presse oder Rundfunk im Sinne des Verfassungsrechts? | 103 | ||
2. Unzulässigkeit selbstständiger Textdienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 107 | ||
3. Sendungsbezug bzw. (Video-, Audio-)Telemedienbezug als Legitimation und Limitierung von Textdiensten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 109 | ||
E. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch ein externes und staatsfrei organisiertes Kontrollgremium | 112 | ||
Zusammenfassung in Thesen | 115 | ||
I. Gegenstand der Untersuchung | 115 | ||
II. Verfassungsrechtliche Grundlegung | 115 | ||
III. Legitimation und Limitierung gebührenfinanzierter Telemedien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks | 119 | ||
Literaturverzeichnis | 123 |