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Das Innenrecht der (teil-)rechtsfähigen BGB-Gesellschaft

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Wandt, A. (2009). Das Innenrecht der (teil-)rechtsfähigen BGB-Gesellschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52936-0
Wandt, Alexander. Das Innenrecht der (teil-)rechtsfähigen BGB-Gesellschaft. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52936-0
Wandt, A (2009): Das Innenrecht der (teil-)rechtsfähigen BGB-Gesellschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52936-0

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Das Innenrecht der (teil-)rechtsfähigen BGB-Gesellschaft

Wandt, Alexander

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 383

(2009)

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Abstract

Mit dem Grundsatzurteil vom 29.01.2001 hat der BGH der (Außen-)GbR rechtsfortbildend die Teilrechtsfähigkeit attestiert. Während im Außenverhältnis, also bei der Teilnahme der BGB-Gesellschaft am Rechtsverkehr, relativ klare Vorstellungen von den durch die Rechtsfähigkeit hervorgerufenen Auswirkungen vorhanden sind, hüllen sich die das Innenverhältnis betreffenden Beziehungen in einen seit der Erschaffung des BGB der Rechtswissenschaft überlassenen Streit über das Wesen der Gemeinschaft zur gesamten Hand.

Letzteren greift Alexander Wandt in der vorliegenden Arbeit auf. Anhand von Analysen zeigt er auf, dass die auf Otto v. Gierke zurückgehende Theorie von der rechtsfähigen Gesamthand auf einer unpräzisen Überlegung beruht, welche die immense Bedeutung der an eine rechtserhebliche Handlung gestellten Anforderung, namentlich Handlungsfähigkeit/Handlungszurechnung, verkennt. Denn Ausdruck der auf einen rechtsfähigen Verband stattfindenden Handlungszurechnung ist dessen Organisation, die durch Handlungsbefugnisse und Organisationsmitglieder gekennzeichnet wird. Aus der der BGB-Gesellschaft zuerkannten (Vermögens-) Rechtsfähigkeit resultiert schließlich eine Organisationsstruktur, die sich nicht mit der aus dem Gesamthandsprinzip herrührenden Koordinierung der Subjekte kombinieren, vergleichen oder gleichsetzen lässt, sondern die rechtsfähige Außen-GbR als juristische Person charakterisiert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
1. Teil: Einführung 15
I. Anlass, Gegenstand und Aufbau der Untersuchung 15
II. Geschichtlicher Hintergrund 17
2. Teil: Das traditionelle Gesamthandsverständnis 20
I. Das Sondervermögen der Gesamthänder 20
II. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen 23
a) Der Anteil am Gesellschaftsvermögen verstanden als die „Mitgliedschaft“ 23
b) Der Anteil am Gesellschaftsvermögen als Kennzeichen für die vermögensrechtliche Seite der Mitgliedschaft 24
III. Der Anteil an den einzelnen Gegenständen des Sondervermögens 25
a) Die Gesamthandsberechtigung nach der Theorie der geteilten Mitberechtigung 26
aa) Die Bruchteilsgemeinschaft als Objektgemeinschaft 27
bb) Die einheitliche Zuständigkeit der Teilhaber 28
cc) Die Einheitstheorie 28
b) Die Theorie der Anteile kraft Personenrechts 29
c) Die Theorie der ungeteilten Gesamtberechtigung 30
aa) Die Anteilsexistenz 31
bb) Konsequenzen einer Anteilsverfügung 32
IV. Die Anwachsung 32
a) Der Anwachsungsvorgang 32
aa) Anwachsung als Wegfall der beschränkten (Mit-)Berechtigung 33
bb) Anwachsung als Rechtsübergang 33
b) Anwachsung in der Zweipersonengesellschaft 34
c) Anwachsung und Beteiligungsverhältnis 35
V. Die Abwachsung 36
VI. Gesamthandsberechtigung und § 124 HGB 37
VII. Zusammenfassung 39
3. Teil: Die rechtsfähige BGB-Gesellschaft 41
1. Abschnitt: Rechtsfähigkeit, Mitgliedschaft und Verbandsvermögen 41
I. Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft 41
a) Was bedeutet Rechtsfähigkeit? 42
b) Was bedeutet „Rechtssubjektivität“? 43
c) Rechtspersonen und Rechtssubjekte 44
aa) Der Rechtsfähigkeitsumfang von Rechtspersonen 45
bb) Der Rechtsfähigkeitsumfang „sonstiger“ Rechtssubjekte 46
(1) Der nasciturus 46
(2) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 47
(3) Anstalten des öffentlichen Rechts 47
cc) Der Rechtsfähigkeitsumfang der BGB-Gesellschaft 48
(1) Innen- und Außengesellschaften 48
(2) Außenrechtsfähigkeit 50
(3) Vermögensrechtsfähigkeit 53
dd) Das Trennungsprinzip als Folge der zuerkannten Rechtsfähigkeit? 54
(1) Trennungsprinzip als Folge der Rechtsfähigkeit 54
(2) Trennungsprinzip als Folge einer besonders angeordneten Vermögenstrennung 55
(3) Bewertung 55
(4) Ergebnis 57
II. Der Anteil am Gesellschaftsvermögen und die Mitgliedschaft 57
a) Rückblick: Die Mitgliedschaft nach dem traditionellen Gesellschaftsverständnis 57
b) Der Anteil am Gesellschaftsvermögen als Ausdruck der Gesamthandsberechtigung 60
c) Der Anteil am Gesellschaftsvermögen verstanden als Wertanteil des Gesellschafters 61
d) Der Anteil am Gesellschaftsvermögen verstanden als die die Mitgliedschaft repräsentierende Position 63
III. Verkörpert das Gesellschaftsvermögen ein Sondervermögen der Gesellschafter? 65
a) Sondervermögen und Surrogation 65
b) Vermögenssonderung durch Haftungssonderung? 66
c) Vermögenssonderung durch gesonderte Rechtsträgerschaft? 68
d) Zusammenfassung 69
2. Abschnitt: Die Theorie von der rechtsfähigen Gesamthand 69
I. Der Anteil am einzelnen Gegenstand des Gesellschaftsvermögens 69
II. Anwachsung 71
a) Rückblick: Das traditionelle Anwachsungsprinzip 71
b) Ausdruck einer kontinuierlichen Rechtszuordnung? 71
c) Ein den Übergang der Mitgliedschaft bewirkender Vorgang? 73
d) Anwachsung und Gesamtrechtsnachfolge 75
aa) Der Ansatz Flumes 75
bb) Gesamtrechtsnachfolge durch Anwachsung? 76
(1) Die uno actu-Theorie 77
(2) Die Nachfolgetheorie 77
(3) Die Gesamtrechtsnachfolge als Resultat eines Anwachsungsvorgangs? 77
e) Anwachsung und Veränderung der Beteiligungsquote 79
III. Zwischenergebnis 81
IV. Die vermeintliche Handlungsorganisation einer rechtsfähigen Gesamthands-GbR 81
a) Rechtserhebliches Verhalten 81
b) Exkurs: Die (Handlungs-)Organisation juristischer Personen 82
c) Die Handlungsfähigkeit der rechtsfähigen BGB-Gesellschaft 84
aa) Die selbsthandelnde Gesamthand 85
(1) Ist die Willensäußerung eine Organhandlung? 86
(a) Ist die Gesamthand ein Organ der BGB-Gesellschaft? 88
(b) Ist der Gesamthänder ein Organ der BGB-Gesellschaft? 88
(c) Ist die Geschäftsführung ein die Verfügung ermöglichendes Organ? 88
(2) Das „Amt“ der Gesamthänder-Person 89
bb) Sonstige rechtserhebliche Handlungen 91
d) Die Struktur der Handlungsorganisation 94
e) Zusammenfassung 100
V. Begriff und Bedeutung der Rechtszuständigkeit 101
a) Der unbestimmte Begriff der Rechtszuständigkeit 101
aa) Ein mit der Zuordnung im Zusammenhang stehender Zustandsbegriff 102
(1) Das subjektive Recht als Relation zwischen den Rechtssubjekten 102
(2) Das subjektive Recht als Objekt einer Subjektsbeziehung 103
bb) Rechtszuständigkeit als aktiver Funktionsbegriff 104
b) Rechtszuständigkeit und Rechtssubjekt 104
c) Begründet die gemeinsame Rechtszuständigkeit die Rechtssubjektivität der Gesamthandsgemeinschaft? 106
aa) Verfehlung der Wortlautbedeutung 106
bb) Die funktionale Bedeutung der „Zuständigkeit“ 107
cc) Rechtszuständigkeit und Handlung 111
(1) Kritische Betrachtung der Auffassungen von Buchda und Fabricius 111
(2) Verbandsperson und Personenverband 113
VI. BGB-Gesellschaft, Gesamthandsprinzip und Rechtsfähigkeit 120
VII. Exkurs: Das Prinzip der Rechtsgemeinschaften 126
a) Das Rechtsverhältnis der Gemeinschaft nach Bruchteilen 126
b) Das Rechtsverhältnis der Gesamthänder 129
3. Abschnitt: Gründungsstatut, Zweckbindung und Zeitpunkt der rechtlichen Verselbständigung 132
I. Der Gesellschaftsvertrag 132
a) Die Koordinationsfunktion 132
b) Die Satzung der juristischen Person 133
c) Satzungsqualität des Organisationsstatuts einer rechtsfähigen GbR 134
II. Der Zeitpunkt der rechtlichen Verselbständigung 136
a) Durch Teilnahme am Rechtsverkehr 136
b) Durch Vermögensbildung 137
III. Verbandszweck und Zweckbindung 139
4. Abschnitt: Binnenprozesse 141
I. Sozialansprüche 141
a) Die Aktivlegitimation der Gesellschaft 141
b) Die actio pro socio 142
aa) Die §§ 432 und 2039 BGB als Rechtsgrundlage der actio pro socio 142
bb) Der Schuldvertrag als Rechtsgrundlage der actio pro socio 142
cc) Die actio pro socio auf der Grundlage des § 335 BGB 143
II. Sozialverpflichtungen mit Vermögenswert 145
III. Die streitige Mitgliedschaft 146
a) Die Rechtslage beim Gesellschafterwechsel 146
aa) Eintritt neuer Gesellschafter ohne eine vorherige Gestaltungsregelung 146
bb) Eintritt neuer Gesellschafter mit vorheriger Gestaltungsregelung 149
(1) Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss 149
(2) Entscheidung durch Einzelne 150
cc) Übertragung der Mitgliedschaft und Zustimmungserfordernis 150
b) Die Prozessbeteiligten 151
IV. Das Recht auf Mitwirkung an der Geschäftsführung 153
V. Die Durchsetzung des Kontrollrechts 157
VI. Beschlussanfechtungen 158
a) Beschlüsse der Geschäftsleitung 158
b) Beschlüsse der Gesamtheit der Gesellschafter 161
VII. Die Erzwingung pflichtgemäßen Verhaltens 163
a) Die Gesamtheit der Gesellschafter 163
b) Die Gesellschafter der Geschäftsführung 166
4. Teil: BGB-Gesellschaft = Rechtsträger = juristische Person 167
I. Juristische Personen des Privatrechts 167
a) Der eingetragene Verein 167
b) Die rechtsfähige Stiftung 168
c) Die eingetragene Genossenschaft 169
d) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung 170
e) Die Aktiengesellschaft 170
f) Die Kommanditgesellschaft auf Aktien 171
II. Die rechtstechnische Konstruktion der juristischen Person 172
III. Die rechtstechnische Konstruktion der rechtsfähigen BGB-Gesellschaft 174
a) Überblick 174
b) Die Organisation der rechtsfähigen BGB-Gesellschaft im Vergleich zu den juristischen Personen 176
c) Auswertung 177
5. Teil: Verfassungsmäßigkeit der Rechtsfortbildung und Schlussbemerkung 180
I. Verstoß gegen Artikel 9 Abs. 1 GG? 180
II. Verstoß gegen Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG? 181
a) Eingriff in die (selbständigen) Mitgliedschaftsrechte? 181
b) Eingriff in die Teilhaberposition? 182
III. Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 3 GG? 184
IV. Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG? 186
V. Schlussbemerkung 187
Literaturverzeichnis 189
Sachwortverzeichnis 200