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Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts

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Iversen, M. (2009). Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52879-0
Iversen, Malte. Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52879-0
Iversen, M (2009): Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52879-0

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Die Akzessorietät als Zurechnungsmodell des Bürgschaftsrechts

Iversen, Malte

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 384

(2009)

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Abstract

Die Bürgschaft ist seit jeher eines der bevorzugten Kreditsicherungsmittel. Allerdings erweist sich der Anspruch gegen den Bürgen vor den Gerichten als immer schwerer durchsetzbar. In erster Linie liegt dies an einer sehr engen Auslegung des Akzessorietätsgrundsatzes durch die herrschende Meinung, der zufolge die Bürgschaft abhängig von der einzelnen Anspruchsgrundlage des Gläubigers ist. Dies hat dazu geführt, dass die Akzessorietät heute vor allem als Mittel des Schuldnerschutzes und als Gegensatz zu dem Sicherungsinteresse des Gläubigers verstanden wird.

Malte Iversen untersucht Zweck und Gegenstand des Akzessorietätsprinzips kritisch. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die gemäß § 765 Abs. 1 BGB gesicherte "Verbindlichkeit" keineswegs mit der einzelnen Anspruchsgrundlage gleichzusetzen, sondern eigenständig zu definieren ist. Erst durch eine weitergefasste Abhängigkeit der Bürgschaft von dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers werden u. a. die Fälle nichtiger Darlehen und konkurrierender Ansprüche im Hauptschuldverhältnis richtig erfasst. Der Autor untersucht zudem die akzessorische Ausrichtung der Bürgschaft an Einreden des Hauptschuldners sowie die Frage der Rechtskrafterstreckung. Die Akzessorietät gebietet auch insoweit grundsätzlich einen Gleichlauf von Hauptschuld und Bürgschaft, führt also u. a. zu einer Rechtskrafterstreckung sowohl zugunsten als auch zulasten des Bürgen. Die so verstandene Akzessorietät dient entgegen der herrschenden Ansicht dem Sicherungszweck der Bürgschaft und ist nach Auffassung des Autors nur so in der Lage, ihrer Prinzipienfunktion gerecht zu werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
§ 1 Einleitung 17
§ 2 Die Akzessorietät bei der Begründung der Bürgschaft 19
A. Die Verbindlichkeit als Bezugspunkt der Akzessorietät 19
B. Die „Verbindlichkeit“ i. S. d. § 765 Abs. 1 BGB als Befriedigungsinteresse 20
I. Die Haftung des Bürgen für Bereicherungsansprüche 20
1. Die Ansicht der Rechtsprechung 21
2. Die Ansichten der Literatur 23
3. Die Begründung der eigenen These 26
a) Die Bestimmung der „Verbindlichkeit“ durch den Anspruchn als Auslöser des Meinungsstreits 26
b) Der Verbindlichkeitsbegriff in § 765 BGB 28
aa) Die Bedeutung der „Verbindlichkeit“ im Sinne des § 767 Abs. 1 BGB 28
bb) Die Verwandtschaft des Begriffs der „Verbindlichkeit“ in § 765 BGB zu dem Begriff des „Streitgegenstands“ 29
c) Die sachliche Berechtigung der eigenen These 30
d) Zu den historischen Grundlagen des Begriffs der „Verbindlichkeit“ im Sinne der § 765 ff. BGB71 31
aa) Rechtsprechung und Literatur zum Preußischen Privatrecht 32
bb) Rechtsprechung und Literatur zum gemeinen Recht 33
cc) Rückschlüsse aus dem Vergleich mit Garantie und Interzession 35
dd) Die Notwendigkeit einer Verpflichtung des Hauptschuldners 35
ee) Zusammenfassung 36
e) Die Grundlagen der heutigen Bestimmung der „Verbindlichkeit“ im Sinne der §§ 765 ff. BGB durch den „Anspruch“ im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB 36
f) Erfüllung der „Verbindlichkeit“ im Sinne der §§ 765 ff. BGB und Befriedigung des Gläubigers in §§ 766 S. 3, 774 Abs. 1 S. 1 BGB 39
g) Abweichende Verjährungsfristen verschiedener Anspruchsgrundlagen 40
h) Der in § 767 Abs. 1 S. 2 BGB enthaltene Rechtsgedanke 41
i) Die „Lösung“ der Kautelarjurisprudenz 42
j) Anmerkungen zum Bürgenschutz 43
k) Ergebnis 44
4. Die Haftung des Bürgen für Bereicherungsansprüche – Lösungen 44
a) Die Haftung des Bürgen im Falle sittenwidriger „Darlehen“ 44
aa) Das Befriedigungsinteresse im Falle sittenwidriger „Darlehen“ 44
bb) Mögliche Gegenrechte des Bürgen 45
b) Die Haftung des Bürgen im Falle anderer Unwirksamkeitsgründe 48
aa) Das Befriedigungsinteresse im Falle anfänglicher Nichtigkeit 48
bb) Die nachträgliche Anfechtung im Hauptschuldverhältnis 49
cc) Der Sonderfall des Irrtums über den Hauptschuldner 50
5. Zusammenfassung 51
II. Die Haftung des Bürgen im Falle der Anspruchskonkurrenz 51
C. Zusammenfassung 53
§ 3 Die Akzessorietät beim Fortbestand der Bürgschaft 54
A. Die Problemdarstellung 54
B. Die eigene These 54
I. § 768 Abs. 1 S. 2 BGB 55
1. Einführung 55
2. Die Begründung der eigenen These 55
a) Die historischen Grundlagen der Norm 55
b) Die sachliche Berechtigung des § 768 Abs. 1 S. 2 BGB 56
II. § 254 Abs. 2 S. 1 InsO 57
1. Einführung 57
2. Die eigene Ansicht 58
3. Die Bürgschaft für Naturalobligationen aus historischer Sicht 59
4. Zusammenfassung 60
III. Der sukzessionslose Fortfall des Hauptschuldners 60
1. Die Entwicklung der Rechtsprechung 60
2. Die Entwicklung der Literatur 62
3. Die eigene Ansicht 64
a) Die „Vermengung“ von Hauptschuld und Bürgschaft 65
b) Erfüllungsäquivalente Veränderungen der Verbindlichkeit 66
c) Erfüllungsäquivalenz und Untergang des Hauptschuldn 67
4. Zusammenfassung 68
§ 4 Die Akzessorietät in der Durchsetzung 69
A. Die Zurechnung von Einreden 69
I. Die Einrede der Verjährung 69
1. Die eigene These: Akzessorietät als tatbestandsbezogene Zurechnung 69
2. Die Einrede der Vorausklage und die Verjährungseinrede 70
a) Rechtsprechung und herrschende Lehre 71
b) Die Begründung der eigenen These 73
c) Der Ausschluss der Einrede gemäß § 771 BGB 73
d) § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB (selbstschuldnerische Bürgschaft) 73
e) Die Nebenpflicht des Gläubigers zur Einräumung der Prozessstandschaft 76
f) § 773 Abs. 1 Nr. 4 BGB 77
g) § 773 Abs. 1 Nr. 3 BGB 78
h) § 773 Abs. 1 Nr. 2 BGB 79
i) § 349 HGB 80
j) Die historischen Grundlagen des § 768 BGB 81
k) Verjährungshemmung gegenüber dem Hauptschuldner nicht ausreichend für Verjährungshemmung gegenüber dem Bürgen 82
l) Vergleich mit der Rechtslage bei der oHG 83
m) Argumente aus dem Verjährungsrecht 85
n) Rechtsgeschäftliche und gerichtliche Verjährung 87
o) Die „Verdrängung“ der „originären“ Verjährungsfrist des Bürgschaftsanspruchs 89
p) Akzessorietät als Schutzinstrument – doch wer wird geschützt? 90
q) Zusammenfassung 91
3. Der sukzessionslose Untergang des Hauptschuldners und die Einrede der Verjährung 91
a) Eigene These 91
b) Rechtsprechung und Literatur 92
c) Die Begründung der eigenen These 93
II. Andere Einreden 94
1. Die eigene These 94
2. Ermittlung der Rechtsfolge einer akzessorischen Einrede 95
III. Abschließende Bemerkung zur Zurechnung von Einreden 95
B. Die Zurechnung von Gestaltungsgründen 96
I. Die eigene These 96
II. Rechtsprechung und Literatur 97
III. Die Begründung der eigenen These 98
1. Die praktische Bedeutung von § 770 Abs. 1 BGB 98
a) Die direkte Anwendung der Norm 98
b) Die analoge Anwendung der Norm 99
2. Stellungnahme 100
3. Die historischen Grundlagen des § 770 BGB 101
4. Die Unterscheidung zwischen Einreden und Gestaltungsrechten 102
5. Die Berechtigung des Unterschieds zwischen § 768 und § 770 BGB 103
6. Die sachliche Berechtigung einer Analogie zu § 768 Abs. 1 BGB 104
7. Die Anwendbarkeit von § 767 Abs. 1 S. 3 BGB 105
8. Das Bedürfnis für eine Analogie zu § 768 Abs. 1 BGB 106
a) Die Analogie zu § 768 Abs. 1 S. 1 BGB bei Verbraucherwiderrufsrechten 107
b) Die Analogie zu § 768 Abs. 1 S. 1 BGB beim vertraglichen Rücktrittsrecht 107
c) Die Analogie zu § 768 Abs. 1 S. 1 BGB bei einem Aufrechnungsrecht nur des Hauptschuldners 108
9. Zusammenfassung 110
§ 5 Akzessorietät als Rechtskrafterstreckung 112
A. Einführung 112
B. Eigene These 112
C. Vorbemerkung: Prozessuale und materiellrechtliche Theorie 113
D. Rechtsprechung 115
E. Literatur 116
I. Herrschende Lehre 116
1. Die Verbürgung vor dem rechtskräftigen Urteil 117
2. Die Verbürgung nach dem rechtskräftigen Urteil 118
II. Gegenansichten 119
F. Begründung der eigenen These 121
I. Akzessorietät als Rechtskrafterstreckung 121
1. Rechtskräftige Entscheidungen als Veränderung der Verbindlichkeit 121
a) Klageabweisende Urteile 121
b) Stattgebende Urteile 123
aa) Das „Verbot der Fremddisposition“ 123
bb) Rückschlüsse aus dem Institut der Prozessbürgschaft 126
cc) Zwischenergebnis 126
II. Prozessuale Einwände 127
1. Argumentum e contrario aus § 325 ZPO? 127
2. Der Anspruch des Bürgen auf rechtliches Gehör 127
a) § 74 Abs. 3 ZPO 130
b) § 856 Abs. 5 ZPO 130
III. Die sachliche Grundlage einer Gesetzesänderung 132
G. Zusammenfassung 134
§ 6 Die Identität in der Gläubigerstellung als Folge der Akzessorietät 135
A. Problemdarstellung 135
B. Eigene These 136
I. „Ausschlussvereinbarung“ zwischen Zedent und Zessionar 136
1. Rechtsprechung und Literatur 136
2. Begründung der eigenen These 138
3. Historische Grundlagen 139
a) Gläubigeridentität und Akzessorietät bei § 765 BGB 139
b) Gläubigeridentität bei § 401 BGB 140
4. Systematische Untersuchung 141
II. Vereinbarung zwischen Bürge und Gläubiger 141
1. Rechtsprechung und Literatur 142
2. Begründung der eigenen These 142
III. Zusammenfassung 144
IV. Isolierte Abtretung der Bürgschaftsforderung 144
1. Rechtsprechung und Literatur 144
2. Begründung der eigenen These 144
3. Zusammenfassung 147
V. Die Gläubigeridentität bei der Entstehung der Bürgschaftsforderung 147
1. Die Bürgenverpflichtung gegenüber dem Zedenten bei bereits abgeschlossener Vorauszession (BGH NJW 2002, 3461) 148
C. Zusammenfassung 150
§ 7 Zusammenfassung 150
Schrifttum 152
Sachwortverzeichnis 163