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Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive

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Steinbach, A. (2009). Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52787-8
Steinbach, Armin. Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52787-8
Steinbach, A (2009): Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52787-8

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Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive

Steinbach, Armin

Rechtsfragen der Globalisierung, Vol. 17

(2009)

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Abstract

Können Unternehmen, die von durch die Welthandelsorganisation (WTO) genehmigten Strafzöllen betroffen sind, den entstandenen Schaden gegen die EG und ihre Mitgliedsstaaten einklagen? Zur Beantwortung dieser Frage unternimmt Armin Steinbach einen Vergleich europäischer nationaler Staatshaftungsvorschriften, analysiert das EG-Staatshaftungsregime auf Grundlage der Francovich-Rechtsprechung, befasst sich mit der Wesensverschiedenheit von Nichtigkeits- und Schadensersatzklage und untersucht inwiefern die Nichtbefolgung von Entscheidungen des WTO-Streitbeilegungsorgans einen geeigneten Haftungsgrund darstellt. Komplementär dient eine ökonomische Analyse dazu, die gegenwärtige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf ihre wirtschaftliche Effizienz und Anreizwirkungen zu untersuchen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Haftung aus rechtlicher Sicht möglich und aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht wünschenswert ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Teil 1: Einführung 21
A. Einleitung 21
I. Terminologisches Vorverständnis – der Begriff der unmittelbaren Anwendbarkeit 23
II. Der Europäische Verfassungsvertrag – keine inhaltlich-materiellen Abweichungen zu den relevanten Vorschriften des EGV 24
B. Gang der Untersuchung 24
C. Fallgruppenunterscheidung 26
I. Fallgruppe A 27
II. Fallgruppe B 27
III. Fallgruppe C 28
Teil 2: Die Haftung der Europäischen Gemeinschaft für WTO-Rechtsverletzungen nach Art. 235, 288 II EGV 30
A. Einleitung 30
I. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze 30
II. Die Haftung für die Verletzung internationaler Abkommen in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen 33
1. Belgien 33
2. Deutschland 34
3. Frankreich 37
4. Griechenland 40
5. Großbritannien 42
6. Italien 43
7. Luxemburg 45
8. Niederlande 45
9. Österreich 46
10. Polen 47
11. Schweden 48
12. Spanien 49
13. Ungarn 50
III. Zwischenergebnis zum Rechtsvergleich der mitgliedstaatlichen Haftungsgrundsätze 51
IV. Die Entwicklung der Haftungsvoraussetzungen bei legislativem Unrecht 53
B. Die Relevanz der political question doctrine bei der gerichtlichen Überprüfung von wirtschafts- und außenpolitischen Rechtsakten 55
I. Verordnungen und Richtlinien des Bananen- und Rindfleischregimes als wirtschaftspolitische Entscheidungen im Sinne der Schöppenstedt-Formel 56
II. Außen(handels)politische Dimension der Agrar- und Gesundheitspolitik 58
III. Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Beurteilungsspielraum der Gemeinschaftsorgane bei Schadensersatzklagen in der Außen- und Agrarpolitik 62
IV. Zusammenfassung 65
C. Die unmittelbare Wirkung der DSB-Entscheidung als Grundlage für die Gemeinschaftshaftung 66
I. Die Rechtswidrigkeit gemeinschaftlichen Handelns und das Kriterium der Verletzung einer höherrangigen Norm 66
II. Kein haftungseinschränkendes Erfordernis aus dem Kriterium der Höherrangigkeit 68
III. Die Rechtswirkung von DSB-Entscheidungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung 69
1. Innergemeinschaftliche Geltung der DSB-Entscheidung 71
a) Kein rechtssetzender Charakter wie bei Assoziationsratsbeschlüssen 71
b) DSB-Entscheidungen als Judikate im Sinne des EWR-Gutachtens des EuGH 72
2. Die unmittelbare Anwendbarkeit von DSB-Entscheidungen 77
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit von DSB-Entscheidungen in der Rechtsprechung des EuGH 77
aa) Atlanta 77
bb) Biret 78
cc) Léon van Parys 79
b) Zur Auslegung des DSU – unbedingte Konformitätsverpflichtung hinsichtlich des „Ob“ der Umsetzung der DSB-Entscheidung 81
c) Keine Unbedingtheit hinsichtlich des „Wie“ der Umsetzungsverpflichtung 82
d) Keine verhandlungsfreiheitsbeschränkende Wirkung der DSB-Entscheidungen 84
e) Die mittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts im Sinne der Nakajima-Doktrin 86
aa) Die Manifestation der Implementierungsabsicht im EG-Sekundärrechtsakt 87
bb) Bewertung der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte zur Nakajima-Ausnahme 89
cc) Die DSB-Entscheidung als „bestimmte, im Rahmen der WTO übernommenen Verpflichtung“ 93
IV. Zwischenergebnis zur Frage der unmittelbaren Wirkung von DSB-Entscheidungen und der Anwendung der Nakajima-Doktrin 95
D. Herleitung einer Entbehrlichkeit des Kriteriums der unmittelbaren Wirkung für die Gemeinschaftshaftung 98
I. Einleitung 98
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts als Haftungsvoraussetzung in der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte 98
2. Der Zusammenhang zwischen Haftungsanspruch und unmittelbarer Wirkung im Schrifttum 100
3. Francovich und die Abkoppelung von Haftung und unmittelbarer Wirkung 102
4. Die strukturelle Konvergenz zwischen Gemeinschaftshaftung und Staatshaftung 103
II. Art. 300 VII EGV als Anknüpfungspunkt für eine am effet utile orientierte Auslegung 105
1. Die Verpflichtung zur Umsetzung von DSB-Entscheidungen aus Art. 300 VII EGV 107
a) Der Regelungsgehalt des Art. 300 VII EGV hinsichtlich der Verbindlichkeit und unmittelbaren Wirkung völkerrechtlicher Verträge 108
b) Die Verbindlichkeitsanordnung des Art. 300 VII EGV als Rechtsetzungsauftrag 112
c) Die strukturelle Vergleichbarkeit der Umsetzungsverpflichtungen zwischen Art. 300 VII EGV und Art. 249 III EGV 114
aa) Vergleichbare Rechtswirkung von Gemeinschaftsrichtlinie und DSB-Entscheidung 114
bb) Art. 10 EGV ist keine die Umsetzungsverpflichtung konstituierende Rechtsgrundlage 115
cc) Zweistufige Wirkungsstruktur von EG-Richtlinie und DSB-Entscheidung: Zielobligation und Mittelfreiheit 117
d) Zusammenfassung 120
2. Die Anwendung des effet utile-Gedankens auf die Umsetzungsverpflichtung aus Art. 300 VII EGV 121
a) Effektivität und Wirksamkeit des Art. 300 VII EGV 121
aa) Begriffsbestimmung der Effektivität einer Rechtsnorm 122
bb) Das Vorliegen eines Sanktionsbedürfnisses zur Bestimmung der Effektivität 124
b) Die Integrationsdichte 129
aa) Die Bedeutung der Integrationsdichte für die Aktivierung des effet utile 129
bb) Der wirtschaftliche Integrationscharakter der WTO 131
cc) Die völkerrechtsintegrierende Wirkung des EGV 133
3. Anwendung des effet utile auf das WTO-Recht 136
a) Effektuierung von Gemeinschaftsabkommen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs 136
b) Zielsetzung der WTO-Abkommen als Bezugspunkt des effet utile 138
c) Das ökonomische Effizienzkriterium als zulässiges Rechtsprinzip bei der Auslegung des WTO-Rechts 139
d) Die Haftpflicht als Sanktionsinstrument zur Optimierung von ökonomischer Effizienz und Effektivität des DSU 141
e) Die Effektuierung des WTO-Rechts als Träger einer „domestic policy function“ 144
4. Zur Kritik an der Rechtsfolgenbestimmung durch den effet utile 145
5. Zwischenergebnis 147
III. Herleitung der Entbehrlichkeit der unmittelbaren Wirkung aus der Wesensverschiedenheit zwischen Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage 149
1. Die eigenständige Funktion der Schadensersatzklage in Abgrenzung zum Primärrechtsschutz 149
2. Überlegungen zum unterschiedlichen Verpflichtungsgrad des materiell-inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Teils der DSB-Entscheidung 151
IV. Das Gebot des Individualrechtsschutzes als zweite argumentative Säule 154
1. Die normative Verortung des individualbegünstigenden Rechts im Rahmen der Haftung für WTO-Rechtsverletzungen 155
a) Keine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 300 VII EGV 156
b) Keine partielle unmittelbare Wirksamkeit der DSB-Entscheidung 157
c) Das Zusammenwirken der Umsetzungsverpflichtung aus Art. 300 VII EGV und der DSB-Entscheidung 158
2. Eingeschränktes Rechtsschutzbedürfnis der Fallgruppe A 159
V. Die Stärkung der Haftungsverpflichtung aus Art. 10 EGV 162
1. Die Funktion des Art. 10 EGV in Francovich 163
2. Die pflichtenbestärkende und -bestätigende Funktion des Art. 10 EGV in Bezug auf Art. 300 VII EGV 164
3. Voraussetzungen für die Begründung einer Pflicht aus dem Rücksichtnahmegebot des Art. 10 EGV 166
a) Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft 166
aa) Art. 10 EGV als Ausprägung des effet utile-Gedankens 166
bb) Die Identität der Argumente zur Funktionssicherung und des effet utile 167
b) Hinreichende Bestimmtheit des im Einzelfall Gebotenen 168
c) Wahrung der innergemeinschaftlichen Kompetenzverteilung 168
aa) Nachteile aus der gesamtschuldnerischen Haftung von EG und Mitgliedstaaten bei gemischten Verträgen 169
bb) Die Verweigerung der Berufungsmöglichkeit auf WTO-Vorschriften durch die Mitgliedstaaten 171
cc) Missachtung subjektiver Rechte als Verletzung mitgliedstaatlicher Verfassungsgrundsätze 172
4. Zwischenergebnis zu Art. 10 EGV 173
E. Der individualbegünstigende Charakter der DSB-Entscheidung 174
I. Die subjektiv-rechtlichen Anforderungen an die Schutznorm nach Art. 288 II EGV 174
1. Die Anforderungen der Europäischen Gerichte an den Schutznormcharakter jenseits der unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts 175
2. Gegenüberstellung der Rechteverleihung im Sinne von Francovich und dem Schutznormkriterium der Gemeinschaftshaftung 177
3. Konvergenz der Anforderungen an den subjektiv-rechtlichen Gehalt einer Norm in gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftung und Gemeinschaftshaftung 178
II. Der individualbegünstigende Charakter des WTO-Rechts und der DSB-Entscheidung 181
1. Die fehlende Rechtssubjektivität des Individuums in der WTO-Rechtsordnung 181
2. Schutzreflexorientierung bei der Auslegung des WTO-Rechts 182
3. Der individualschützende Charakter der im Bananen- und im Hormonstreit verletzten Vorschriften zugunsten der Fallgruppe B 185
4. Die individualschützende Wirkung der WTO-Vorschriften zugunsten der Opfer von Strafzöllen (Fallgruppe C) 188
III. Zwischenbetrachtung zur Qualität des WTO-Rechts als Schutznorm 189
F. Bestimmbarkeit des zu verleihenden Rechts als Haftungsvoraussetzung 189
I. Bestimmbarkeit der Anspruchsberechtigten aus der DSB-Entscheidung 191
II. Der bloß feststellende Charakter der DSB-Entscheidung 192
III. Haftungsrelevante Bestimmtheit der Streitbeilegungsentscheidungen im Bananen- und im Hormonstreit 193
1. Bestimmtheit des Mindestgehalts für Fallgruppe B im Bananenstreit 193
2. Bestimmtheit des Mindestgehalts für Fallgruppe B im Hormonstreit 195
3. Bestimmtheit eines rechtlichen Mindestgehalts der Fallgruppe C 196
IV. Zusammenfassung 198
G. Das Erfordernis der „hinreichend qualifizierten Rechtsverletzung“ 199
I. Schwere und Auswirkungen des Rechtsverstoßes als kennzeichnende Merkmale für die qualifizierte Rechtsverletzung 200
II. Schwere des Rechtsverstoßes durch die Nichtumsetzung der DSB-Entscheidungen 202
1. Die Schwere des Rechtsverstoßes im Bananenstreit 202
2. Schwere der Rechtsverletzung im Streit um die Einfuhr hormonbehandelten Rindfleisches 208
III. Auswirkungen des Rechtsverstoßes 213
1. Auswirkungen des Rechtsverstoßes auf die Angehörigen der Fallgruppe C 215
2. Auswirkung der Rechtsverletzung auf die Wirtschaftsteilnehmer der Fallgruppe B 217
IV. Fazit 222
H. Schaden 223
I. Kausalität 225
I. Die Adäquanz im Kausalverhältnis zwischen dem Verhalten der EG und den Schäden aufgrund der Strafzölle 226
II. Kein Haftungsausschluss wegen wettbewerbsverzerrender Auswirkung der Schadensersatzpflicht 227
J. Die Verletzung von Gemeinschaftsgrundrechten als Anspruchsgrundlage für den Schadensersatzanspruch 229
I. Einleitung 229
II. Der Verstoß gegen Gemeinschaftsgrundrechte im Rahmen der Schadensersatzklage für WTO-Rechtsverletzungen 230
1. Die außenhandelsbezogenen Gemeinschaftsgrundrechte 230
2. Betonung des weiten Beurteilungsspielraumes bei der Beschränkung der Gemeinschaftsgrundrechte in den bisherigen WTO-Schadensersatzklagen 232
3. Die Rolle der Verhältnismäßigkeit als materieller Prüfungsmaßstab im Mittelpunkt der am Gerichtshof geübten Kritik 233
4. WTO-konforme Auslegung als Abwägungsdeterminante im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung 235
5. Konsequenzen für den Nachweis einer qualifizierten Rechtsverletzung 237
III. Zusammenfassung 239
Teil 3: Haftung der EG-Mitgliedstaaten für WTO-Rechtsverletzungen 240
A. Problemaufriss 240
B. WTO-widrige Maßnahmen der Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen oder mitgliedstaatlichen Kompetenzbereich der WTO-Abkommen 242
C. Die Mitgliedstaaten der EG als selbstständige Beklagte im Streitbeilegungsverfahren 243
I. WTO-Rechtsverstöße durch nationale Stellen in der bisherigen Streitbeilegungspraxis 244
II. Das Verhältnis der Gemeinschaftshaftung zur Staatshaftung beim nationalen Vollzug eines WTO-widrigen EG-Sekundärrechts 246
III. Keine verschärfte Kontrolle mitgliedstaatlicher WTO-widriger Maßnahmen gegenüber der Überprüfung gemeinschaftlicher Rechtsakte 247
D. Die innergemeinschaftliche Geltung der in die mitgliedstaatliche Kompetenz fallenden Teile der WTO-Abkommen 249
I. Die völkerrechtliche Bindung der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft an das gemischte Abkommen 250
II. Die Auffassung des Gerichtshofs in den Rechtssachen Hermès und Dior 251
III. Der dogmatische Zusammenhang zwischen innergemeinschaftlicher Geltung, Auslegungs- und Rechtswirkungsbestimmungszuständigkeit 253
IV. Argumente für eine umfassende innergemeinschaftliche Geltung in den Mitgliedstaaten 255
1. Die einheitliche Auslegung und Rechtsanwendung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung 255
2. Die einheitliche Anwendung des WTO-Rechts zur Förderung seiner Effektivität 257
3. Die gegenseitige Pflicht zur Vermeidung einer völkerrechtlichen Inanspruchnahme 258
E. Konsequenzen für die weiteren Voraussetzungen des gemeinschaftlichen Staatshaftungsanspruchs 261
I. Mögliche Sachverhaltskonstellationen nationaler WTO-Rechtsverstöße 261
II. Verleihung von Rechten an Einzelne und das Bestimmtheitserfordernis 262
III. Das Erfordernis der qualifizierten Rechtsverletzung 265
F. Fazit zur mitgliedstaatlichen Haftung für WTO-Rechtsverletzungen 266
Teil 4: Die ökonomische Analyse einer Gemeinschaftshaftung für WTO-Rechtsverletzungen 267
A. Einleitung 267
B. Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des zivilen Haftungsrechts 270
C. Notwendigkeit einer institutionenökonomischen Analyse der Gemeinschaftshaftung 271
I. Der politische Entscheidungsträger als Untersuchungsgegenstand der Neuen Politischen Ökonomie 273
II. Die Prinzipal-Agenten-Beziehung des Gemeinschaftsgesetzgebers zum Bürger 275
III. Tranksaktionskosten der unternehmerischen Lobbytätigkeit 277
IV. Das Informationsdefizit des Gemeinschaftsgesetzgebers über den WTO-Rechtmäßigkeitsstandard und die Haftungsschwelle 279
V. Keine gesetzgebungsspezifischen Vorsorge- und Informationsbeschaffungskosten zur Behebung des Informationsdefizits 281
VI. Das Niveau wohlfahrtsmaximierender Protektion 284
D. Der Ersatz von Vermögensschäden und seine ökonomischen Implikationen für den Anreizmechanismus des Schädigers 287
E. Die Gefahr der Lähmung des Gesetzgebers bei Schadensersatzklagen für WTO-Rechtsverletzungen 289
I. Die Auswirkungen eines Zolls auf die Wirtschaftsteilnehmer 290
II. Gegenüberstellung der privaten Schäden der Fallgruppen und der gesamtwirtschaftlichen Schäden 293
1. Nachteile aus der Importbeschränkung für die Fallgruppen A und B 293
2. Schäden der Fallgruppe C 296
3. Die Schadensberechnungsmethode der WTO-Schiedsrichter 297
III. Zwischenergebnis 299
F. Ineffizienz bei generellem Haftungsausschluss nach der Rechtsprechung des EuGH 301
I. Die reine Opferhaftung (casum sentit dominus) und die Diskontierung des verursachten Schadens durch den Gemeinschaftsgesetzgeber 301
II. Darstellung der Fehlanreize der reinen Opferhaftung anhand des Konzepts externer Effekte 303
G. Anreizwirkung haftungsbewehrter WTO-Rechtsverletzungen auf den Gemeinschaftsgesetzgeber 304
I. Politische Kosten als Internalisierungsverfahren der gesamtgesellschaftlichen Schäden 304
II. Die Evidenzhaftung als Korrektiv zur Vermeidung einer Lähmung des Gesetzgebers 305
H. Zusammenfassung zur ökonomischen Analyse 308
Teil 5: Zusammenfassung 310
A. Zusammenfassung in Thesen 310
B. Schlusswort 314
Literaturverzeichnis 316
Sachwortverzeichnis 353