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Effiziente Verhaltenssteuerung durch den Ersatz von Nichtvermögensschäden

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Bost, J. (2009). Effiziente Verhaltenssteuerung durch den Ersatz von Nichtvermögensschäden. Eine ökonomische Analyse des Schmerzensgeld- und des Geldentschädigungsrechts anhand des deutschen Haftungsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52976-6
Bost, Jan-Patrick. Effiziente Verhaltenssteuerung durch den Ersatz von Nichtvermögensschäden: Eine ökonomische Analyse des Schmerzensgeld- und des Geldentschädigungsrechts anhand des deutschen Haftungsrechts. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52976-6
Bost, J (2009): Effiziente Verhaltenssteuerung durch den Ersatz von Nichtvermögensschäden: Eine ökonomische Analyse des Schmerzensgeld- und des Geldentschädigungsrechts anhand des deutschen Haftungsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52976-6

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Effiziente Verhaltenssteuerung durch den Ersatz von Nichtvermögensschäden

Eine ökonomische Analyse des Schmerzensgeld- und des Geldentschädigungsrechts anhand des deutschen Haftungsrechts

Bost, Jan-Patrick

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 386

(2009)

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Abstract

Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, wie der in dem "Caroline I"-Urteil (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1) angesprochene "Gedanke der Prävention" beim Ersatz von Nichtvermögensschäden unter dem Aspekt der Effizienz zu verstehen ist, welche praktischen Konsequenzen daraus für das Haftungsrecht im Einzelnen resultieren und ob und ggf. wie eine solche effizienzorientierte Ausrichtung mit dem deutschen (Schadens-)Recht vereinbar ist.

Nach einleitenden Ausführungen im ersten Teil erfolgt im zweiten Teil eine umfassende ökonomische Analyse des Rechts betreffend den Ersatz von Nichtvermögensschäden infolge von Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit (Schmerzensgeld) und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Geldentschädigung). Darin wird erarbeitet, wie das Schadensersatzrecht aus mikroökonomischer Sicht ausgestaltet sein muss, um sowohl dem potentiellen Schädiger als auch dem potentiellen Geschädigten im Vorfeld einer Schädigung Anreize zu aus gesamtgesellschaftlicher Sicht wünschenswertem Verhalten zu vermitteln.

Im abschließenden Teil 3 wird dann geprüft, ob, wie und von wem diese Postulate der ökonomischen Analyse in geltendes Recht transformiert werden müssen, dürfen und sollten. Soweit diese Aufgabe innerhalb des geltenden Rechts den Gerichten zugedacht wird (gesetzesimmanente Lösung), werden die Grenzen der Umsetzungsmöglichkeiten schnell sichtbar, da der Richter bei einer möglichen Umsetzung auf die Gesetzesauslegung beschränkt ist. Wird diese Aufgabe dagegen in die Hände des Gesetzgebers gelegt (gesetzesemanente Lösung), ist dessen Umsetzungsspielraum allein durch die Verfassung begrenzt und somit ungleich größer. Es bestätigt sich somit der Ruf der ökonomischen Analyse des Rechts als Gesetzgebungstheorie.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 15
Teil 1: Grundlagen 18
A. Die Rechtswirklichkeit aus der Sicht des homo oeconomicus 18
I. Der homo oeconomicus 19
1. Rationalität (rationality) 21
2. Eigennützigkeit (self-interest) 28
II. Die Rolle von Regeln für den homo oeconomicus 31
III. Zwischenergebnis 36
B. Die Abgrenzung von Vermögensschaden und Nichtvermögensschaden 37
I. Streitende Lehren zum Begriff des Vermögensschadens 40
1. Natürlicher (faktischer) Begriff 40
2. Normativer Begriff 42
3. Ausbildung des dualistischen Schadensbegriffs 44
II. Kriterien des Vermögensschadens 45
1. Messbarkeit in Geld 46
2. Personale Bindung 53
III. Zwischenergebnis 54
C. Analyse des Ist-Zustands in der höchstrichterlichen Rechtsprechung 56
I. Schmerzensgeld 58
1. Haftungsbegründung 58
2. Haftungsfolge 59
a) Reine Ausgleichsfunktion nach BGH (Urt. v. 29. 09. 1952 – III ZR 340/51), BGHZ 7, 223 59
b) „Doppelfunktion“ nach BGH (Beschl. v. 6. 07. 1955 – GSZ 1/55), BGHZ 18, 149 61
c) „Verfeinerter Sühnegedanke“ nach BGH (Urt. v. 16. 12. 1975 – VI ZR 175/74), NJW 1976, 1147 64
d) Objektivierung der Ausgleichsfunktion nach BGH (Urt. v. 13. 10. 1992 – VI ZR 201/91), BGHZ 120, 1 67
e) Weitere Zurückdrängung der Genugtuungsfunktion nach BGH (Urt. v. 29. 11. 1994 – VI ZR 93/94), BGHZ 128, 117 69
f) Zwischenergebnis (insbesondere im Hinblick auf das Zweite SchadÄndG) 71
II. Geldentschädigung 73
1. Rechtsgrundlagen 74
a) Keine Ersatzfähigkeit des Nichtvermögensschadens nach BGH (Urt. v. 8. 05. 1956 – I ZR 62/54), BGHZ 20, 345 – „Paul Dahlke“ 74
b) Analogie zu § 847 BGB a.F. nach BGH (Urt. v. 14. 02. 1958 – I ZR151/56), BGHZ 26, 349 – „Herrenreiter“ 75
c) Verdrängung des § 253 BGB a.F. durch Art. 1 GG nach BGH (Urt. v. 19. 09. 1961 – VI ZR 259/60), BGHZ 35, 363 – „Ginseng-Wurzel“ 78
d) Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nach BVerfG (Beschl. v. 14. 02. 1973 – 1 BvR 112/65), BVerfGE 34, 269 – „Soraya“ 80
e) Zwischenergebnis (insbesondere im Hinblick auf das Zweite SchadÄndG) 81
2. Haftungsbegründung 84
3. Haftungsfolge 87
a) Ausgleich und Genugtuung 87
b) Prävention 88
c) Zwischenergebnis 91
D. Ergebnis des ersten Teils 92
Teil 2: Effizienz als Prinzip des Deliktsrechts (Soll-Analyse) 93
A. Ausgestaltung des Haftungstatbestands (Haftungsbegründung) 96
I. Der Schadenseintritt aus ökonomischer Sicht 96
1. Soziale und private Kosten eines Schadens 101
a) Schaden als internes Ereignis (Selbstschädigung) 101
b) Schaden als externes Ereignis (Fremdschädigung) 106
2. Unilaterale und bilaterale Schadensvorsorge 111
3. Anpassung des verwendeten Modells an die Gegebenheiten der Realität 117
a) Annahme der kostenlosen Administration des Haftungsrechts 117
b) Annahme des asymmetrischen Schadens 119
c) Annahme der Risikoneutralität 122
d) Annahme der Solvenz 126
e) Annahme der Eigenhaftung 129
f) Zwischenergebnis 133
II. Die Geldentschädigung 133
1. Kostenminimierung bei variablem Vorsorge- und konstantem Aktivitätsniveau 134
Teil 3: Vereinbarkeit der Anforderungen der ökonomischen Effizienz mit dem deutschen Deliktsrecht 256
A. Anpassung des geltenden Rechts an die Vorgaben des Effizienzkriteriums 257
I. Möglichkeit der richterlichen Implementierung des Effizienzkriteriums 257
1. Das Rechtsanwendungsverständnis der ökonomischen Analyse des Rechts 258
2. Grenzen des deutschen Rechts 262
a) Effizienz als Politik des Gesetzes 263
b) Effizienz nicht als Politik des Gesetzes 264
3. Zwischenergebnis 270
II. Schmerzensgeld 270
1. Effizienz als Politik des Schmerzensgeldrechts? 271
a) Politik des haftungsausfüllenden § 253 Abs. 2 BGB 271
b) Politik der haftungsbegründenden Tatbestände 277
2. Haftungsbegründung 293
a) Anwendung von Gefährdungs- bzw. Verschuldenshaftung 293
b) Bestimmung der Fahrlässigkeit über die Learned-Hand-Formel 306
3. Haftungsfolge 315
a) Einführung der ex-ante-Methode 316
b) Vorgehen gegen Haftungsobergrenzen 319
c) Einführung der Kehrwertberechnung 320
4. Zwischenergebnis 322
III. Geldentschädigung 323
1. Effizienz als Politik des Geldentschädigungsrechts? 323
2. Haftungsbegründung 325
3. Haftungsfolge 328
a) Vergleich zwischen der ökonomischen Soll-Lage und der Ist-Lage 328
b) Rechtliche Zulässigkeit der Anpassung an die ökonomischen Vorgaben 338
aa) Monetarisierung des Vermögensschadens 339
bb) Monetarisierung des Nichtvermögensschadens 349
cc) Zwischenergebnis 356
c) Tatsächliche Möglichkeit der Anpassung an die ökonomischen Vorgaben 357
4. Zwischenergebnis 359
IV. Zwischenergebnis 360
B. Anpassung des zukünftigen Rechts an die Vorgaben des Effizienzkriteriums 361
I. Haftungsbegründung 363
1. Anordnung der Gefährdungshaftung für gefährliche Tätigkeiten 363
2. Learned-Hand-Formel zur Bestimmung der Fahrlässigkeit 368
II. Haftungsfolge 369
1. Bestimmung von Nichtvermögensschäden nach der ex-ante-Methode 369
2. Streichung der Haftungsobergrenzen bei der Gefährdungshaftung 376
3. Proportionaler Ausgleich von Defiziten als (unzulässiger) Strafschadensersatz 378
4. (Fakultative) Gewinnabschöpfung bei vorsätzlicher Schädigung 383
C. Ergebnis des dritten Teils 386
Zusammenfassung und Schlussbetrachtungen 387
Literaturverzeichnis 392
Sachwortverzeichnis 420