Menu Expand

Baugebot und Baufreiheit

Cite BOOK

Style

Leisner, R. (2009). Baugebot und Baufreiheit. Das Spannungsverhältnis zwischen dem einfach-gesetzlich ausgestalteten Baugebot und der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53014-4
Leisner, Roberta. Baugebot und Baufreiheit: Das Spannungsverhältnis zwischen dem einfach-gesetzlich ausgestalteten Baugebot und der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53014-4
Leisner, R (2009): Baugebot und Baufreiheit: Das Spannungsverhältnis zwischen dem einfach-gesetzlich ausgestalteten Baugebot und der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53014-4

Format

Baugebot und Baufreiheit

Das Spannungsverhältnis zwischen dem einfach-gesetzlich ausgestalteten Baugebot und der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums

Leisner, Roberta

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1126

(2009)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die Rechtsfigur "Baugebot" (§§ 175, 176 BauGB) ist Gegenstand der vorliegenden zusammenfassend vertiefenden Behandlung. Nach ihrer Entwicklungsgeschichte wie der Zahl ihrer Anwendungsfälle erscheint sie zwar als eine behördliche Eingriffsform von nur begrenzter Bedeutung. Immerhin werden Baugebote aber zur Baulückenschließung praktiziert und können als Instrumente der Wohnungs(bau)politik eingesetzt werden. Darüber hinaus ist ihre (Fern-)Wirkung als "Drohpotenzial" von Kommunen gegenüber wenig kooperationswilligen Eigentümern beträchtlich, wenn auch im Einzelfall nicht leicht nachweisbar.

Die einfachgesetzliche Ausgestaltung der Baugebote stellt die Autorin, vor allem in ihrer notwendigen Planungskonformität wie in der besonders wichtigen Berücksichtigung der Eigentümerbelange, systematisch dar. Anschließend wird dies am Maßstab des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) präzisiert und verfassungsrechtlich akzentuiert. Denn auch Baugebote müssen vor allem die grundrechtlich vorgegebene Baufreiheit achten. So ist dies ein bedeutsames Feld baurechtlicher Verfassungsdogmatik.

Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Johanna und Fritz Buch-Gedächtnisstiftung, Hamburg, sowie dem Förderpreis der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V., Wiesbaden

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Einleitung: Bedeutung und Untersuchungsweg 19
I. Die Bedeutung der Baugebote 19
1. Rechtliche und ökonomische Dimension 19
2. Die gesetzliche Ausgangslage 20
3. Praktische Bedeutung der Baugebote 21
a) Anwendungsfälle 21
b) Vorfeldwirkungen 21
4. Der gegenwärtige Stand der rechtlichen Problembehandlung 22
II. Gang der Untersuchung 23
B. Die Entwicklung des Baugebots 24
I. Die historischen Wurzeln des heutigen Städtebaurechts 24
1. Die Entwicklung des Baurechts bis zum 19. Jahrhundert 24
2. Die Entfaltung eines liberalen Baurechts 25
3. Abschwächung und Entfallen der Baupflicht 27
II. Die Entwicklung des Baugebots in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts 28
1. Erste Nachkriegszeit 29
2. Baurecht unter dem Nationalsozialismus 30
III. Die Baupflicht in den Aufbaugesetzen 31
1. Allgemeine Aufbausituation der Nachkriegszeit und Baugebote 31
2. Einzelne Baugebote in den Aufbaugesetzen 33
a) §§ 46 ff HessAufbauG 34
b) §§ 52 ff NiedersAufbauG 35
c) §§ 49 ff Aufbaugesetz von Nordrhein-Westfalen 35
IV. Die Entwicklung des Baugebots im Bundesbaurecht 36
1. Bundesbaugesetz 1960 37
2. Städtebauförderungsgesetz 37
3. Bundesbaugesetz 1976 – BauGB 1987 38
4. Maßnahmengesetz 1990 zum Baugesetzbuch 39
5. Das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz 1993 – EAG-Bau 2004 40
C. Die gesetzlichen Regelungen des Baugebots 41
I. Grundlinien der einfachgesetzlichen Regelungen des Baugebots 41
1. Einheitliche Rechtsfigur „Baugebot“ 41
2. Grundlinien nach Verwaltungsrecht 42
3. Handlungsgebot – daher staatliche Zurückhaltung 43
4. Geringe Regelungsdichte 44
II. Erscheinungsformen des Baugebotes 44
1. Allgemeine Grundsätze – Zielvorstellungen 44
a) Redaktionelle Stellung und Fassung 44
b) „Planungskonformität“ 46
2. Baugebote im beplanten Bereich 48
a) Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans 48
b) Bereich eines einfachen Bebauungsplans 48
3. Vorhandene Bebauung im Planungsbereich – Anpassungsbaugebot 49
a) Beseitigungsanordnungen 49
b) Anpassungsbaugebot 50
4. Baugebot im unbeplanten Innenbereich (§ 176 Absatz 2) 50
a) Der Anwendungsbereich und seine Grenzen 50
b) Die „Baulücke“ 51
c) „Anpassungsgebot“ im unbeplanten Innenbereich? 52
5. (Bau-) Gebot zur Durchsetzung nicht-baulicher Festsetzungen (§ 176 Absatz 6) 52
6. Bauantragsgebot (§ 176 Absatz 7) 53
a) Die Bedeutung der Vorschrift: Mindestinhalt des Baugebots 53
b) Die Fristen des § 176 55
III. Die Ordnungsgegenstände der Baugebote 56
1. Grundstücke 56
2. Grundstücksgleiche Rechte (§ 200 Absatz 2) 57
3. „Privilegierte Grundstücke“ 58
IV. Adressaten der Baugebote 59
1. Der Eigentümer als Adressat 59
2. Mehrere Grundstücke – mehrere Eigentümer 60
3. Andere Realisierungsverpflichtete als Adressaten 60
V. Ermessen 61
1. Das gemeindliche Ermessen 61
2. Ermessensschranken 62
3. Baugebot als gemeindliches Einvernehmen 64
VI. Bestimmtheit des Baugebots 64
1. Allgemeines 64
2. Keine Änderung der durch Bebauungsplan eröffneten Bebauungs und Nutzungsmöglichkeit – Rechte des Eigentümers 65
3. Bestimmte Frist 66
4. Maßnahmenaustausch durch den Eigentümer 67
VII. Erforderlichkeit des Baugebots 68
1. Allgemeines – negative Abgrenzungen 68
2. Städtebauliche Gründe (§ 175 Absatz 2, 1. Halbsatz) 70
a) Konkretisierung(sbedarf) 70
b) Baulücken 71
3. Dringender Wohnbedarf (§ 175 Absatz 2, 2. Halbsatz) 72
4. Erforderlichkeit „alsbaldiger Durchführung der Maßnahmen“ (§ 175 Absatz 2, 1. Halbsatz) 73
5.Weitere Erforderlichkeitsgründe? 74
6. Keine Erforderlichkeit von Baugeboten wegen Verfügbarkeit anderer Instrumentarien? 76
7. Exkurs: Missbrauch des Baugebots als Druckmittel – Koppelungsverbot 77
VIII. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Baugebots (§ 176 Absatz 3) 79
1. Allgemeines zum Begriff „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ 79
a) Allgemeines – „das Vorhaben“ 79
b) Zumutbarkeit und Rechtsstaatlichk 79
c) Wirtschaftliche Gründe 80
2. Die objektive Unzumutbarkeit – das Markt-Rendite-Kriterium 81
a) Der Begriff 81
b) Objektbestimmte Rentabilität 81
c) Investitionsbestimmte Rendite 82
d) Günstige Finanzierung 82
e) Unzumutbarkeit nach Marktkriterien 83
3. Die subjektive Unzumutbarkeit 84
a) Der Begriff 84
b) Verpflichtung zum Einsatz eigenen Vermögens? 84
4. Der Übernahmeanspruch § 176 Absatz 4 85
5. Fazit 86
IX. Vollstreckung des Baugebots 87
1. Die Frage: Baugebot – undurchsetzbar? 87
2. Die Durchsetzbarkeit des Baugebotes – jedenfalls durch Zwangsgeld (androhung) 87
3. Die Problematik der Ersatzvornahme 89
a) Grundsätzliche Zulässigkeit 89
b) Bei Bauantragsgebot (§ 176 Absatz 8) 89
4. Enteignung zur Durchsetzung der Bebauung (§ 176 Absatz 8 und 9) 91
a) Das Verhältnis von (Vollstreckung des) Baugebot(es) und Enteignung 91
b) Das Wahlrecht der Gemeinde nach § 176 Absatz 8: Baugebot oder Enteignung 92
X. Rechtsschutzfragen 94
1. Allgemeines 94
2. Drittrechtsbehelfe 94
3. Streitwert 95
D. Das Recht des Baugebots und das Verfassungsrecht – Art. 14 GG 96
I. Die Bedeutung des Verfassungsrechts 96
1. Die rechtliche Problematik 96
2. Der rote Faden bei der Verfassungsprüfung: Sicherung des Eigentumskerns 97
3. Die praktische und verwaltungspolitische Dimension der Verfassungsprüfung 98
a) Verfassungsgrenzen des kommunalen Ermessens 98
b) Praktische Rechtschutzbedeutung 98
4. Baugebote und Abschöpfung von Grundstückswertsteigerungen 99
5. Fragestellungen einer Verfassungsprüfung 100
II. Die Baufreiheit als Eigentumsrecht 101
1. Die traditionelle Auffassung: Baufreiheit eigentums-grundrechtlich geschützt 101
2. Eine neuere Meinung: Bebaubarkeit vom Bau(planungs)gesetzgeber verliehen? 102
a) Bebaubarkeit als Gegenstand öffentlich-rechtlicher Konzession – die „Verleihungslehren“ 102
b) Politisch-ökonomische Ausgangspunkte der Verleihungslehren: Die Abschöpfung von Bodenwertsteigerungen 103
c) Die „Neuentdeckung“ der Inhalts- und Schrankenbestimmung (Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 GG) – der „Nassauskiesungsbeschluss“ 104
d) Die (angebliche) Wirklichkeit: Bauplanung als Baurechtsverleihung 105
e) „Baufreiheit im Rahmen der Gesetze“ – die Formel der Rechtsprechung 106
3. Die traditionelle und herrschende Lehre: Verfassungsschutz der einfachgesetzlich nur ausgeformten Baufreiheit 107
a) Die herrschende Lehre 107
b) Das Missverständnis der „Verleihungs-Diskussion“: Der einfache Gesetzgeber als notwendige Ausformungsinstanz der Baufreiheit 108
c) Auseinanderklaffen von (Gesetzes-)Wirklichkeit und Verfassungsgebot? – (Wieder-)Herstellung der Eigentumsfreiheit durch Baugestattung 110
d) Die eigentliche Problematik: Der Gewährleistungskern der Baufreiheit: Die Privatnützigkeit 111
4. Die Bedeutung der verfassungsrechtlich geschützten Baufreiheit für das Baurecht – Allgemeines 114
a) Der grundsätzliche rechtsdogmatische Ertrag 114
b) Strenge Verfassungskontrolle von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht 114
c) Ausblick: Privatnützigkeit und Marktwirtschaft 115
5. Allgemeine Folgerungen für das Recht der Baugebote aus der verfassungsrechtlichen Eigentumsfreiheit 116
a) Baugebote als Eingriffe in das einheitlich verfassungsgeschützte Eigentum Privater 116
b) Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG: Maßstab jedes konkreten Baugebots 116
c) Baugebote: nicht Konzessionsauflagen 116
d) Baugebote als besonders tiefer Eingriff 117
e) Privatnützigkeit als allgemeine Orientierung für Baugebote 117
f) „Subsidiarität“ der Baugebote 118
g) Planungsfreiheit und Baugebote 118
h) Baugebote: Bestätigung der Baufreiheit 119
III. Die Verfassungsschranken der Ausgestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Baugeboten (Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 GG) im Einzelnen 120
1. Baugebote und Gestaltungsfreiheit des einfachen Gesetzgebers (Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 GG) 120
a) §§ 175, 176 BauGB: Verfassungsgemäß im Rahmen des Verfassungsbegriffs 120
b) Baugebote als „Positivpflichten“ und Eigentum als Abwehrrecht 121
2. Einzelne Folgerungen für Baugeboteaus der „Privatnützigkeit“ des Eigentums 122
a) Baugebot nur (auch) mit Eigentümernutzen 122
b) Privatnützige Ausgestaltungen des Eigentums durch Baugebote 122
c) Baugebote nach einem Schwerekriterium 124
3. Baufreiheit als Selbstbestimmung der persönlichen Lebensführung 125
a) Baugebote und Eigentümerrechte der persönlichen Lebensführung 125
b) Selbstbestimmung (auch) durch Nichtgebrauch der Baufreiheit 126
4. Die Einheit des Eigentums 127
a) Die Einheit des Eigentumsbegriffs 127
b) Baugebote – nicht (nur) Eingriffe in ein „Nutzungseigentum“ 128
5. Der Objektbezug des Eigentumsschutzes 128
a) Objektbezug als Eigentumskategorie 128
b) Keine Verpflichtung zum Einsatz anderweitigen Vermögens 129
6. Soziale Verfassungsaspekte bei Baugeboten 130
a) Sozialbindung – Gemeinwohlverpflichtung 130
b) Städtebauliche Gemeinwohlgründe 130
c) Dringender Wohnbedarf 130
d) „Angewiesenheit“ auf Bebauung? 131
e) Rücksicht auf Mieter/Pächter 131
IV. Das Baugebot und das Verfassungsrecht der Enteignung (Artikel 14 Absatz 3 GG) 133
1. Enteignung nur als Rechteentzug – Baugebot als solches nicht „kalte Enteignung“; keine Ausgleichsleistungen 133
a) Enteignung: Entzug von Rechtspositionen 133
b) Baugebote: Keine Enteignung 133
c) Ausnahme: Enteignung von Dienstbarkeiten 134
d) Keine Ausgleichsleistung für Baugebote 134
2. Die „Anschlussenteignung“ 135
a) Vollstreckung des Baugebots und anschließende Enteignung 135
b) Voraussetzungen und Ziele der Enteignung 136
3. Entschädigungshöhe 137
a) Nur nach Verkehrswert 137
b) Vorwirkungen der Enteignung auf den Grundstückswert? 137
E. Reformüberlegungen 139
I. Gesetzesänderungen im Bereich von §§ 175, 176 139
II. Gebote nach §§ 177 bis 179 BauGB 140
III. Baugebotsteuer? 140
F. Ausblick 142
Ergebnisse 143
Literaturverzeichnis 151
Sachwortverzeichnis 160