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Dyckmans, J. (2009). Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten. Mitwirkungs- und Ausgleichspflichten zwischen nach § 26 EStG gemeinsam veranlagten Eheleuten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52961-2
Dyckmans, Jan Andreas. Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten: Mitwirkungs- und Ausgleichspflichten zwischen nach § 26 EStG gemeinsam veranlagten Eheleuten. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52961-2
Dyckmans, J (2009): Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten: Mitwirkungs- und Ausgleichspflichten zwischen nach § 26 EStG gemeinsam veranlagten Eheleuten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52961-2

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Ehegattenveranlagung in Krisenzeiten

Mitwirkungs- und Ausgleichspflichten zwischen nach § 26 EStG gemeinsam veranlagten Eheleuten

Dyckmans, Jan Andreas

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 102

(2009)

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Abstract

Gerät eine Ehe in die Krise, endet häufig auch jegliche Solidarität und Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter den Eheleuten. Gerade steuerrechtliche Fragen bieten dabei eine Reihe von möglichen Streitpunkten. Die vorliegende Arbeit untersucht diejenigen, die im Zusammenhang mit der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung entstehen.

Jan A. Dyckmans geht dazu zunächst der Frage nach, ob die Ehegatten verpflichtet sind, an der Zusammenveranlagung mitzuwirken. Ausgehend von der Notwendigkeit einer strikten Trennung von Steuer- und Familienrecht kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Mitwirkungspflicht nur aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB folgt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung mache schadensersatzpflichtig. Abzulehnen sei hingegen die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung unbeachtlich sei, wenn dieser keine eigenen Einkünfte erziele.

Im zweiten Teil wird untersucht, wie die gemeinsame Steuerlast unter den Eheleuten zu verteilen ist, insbesondere wer etwaige Steuernachzahlungen zu tragen hat und wem Steuererstattungen zustehen. Nach einer kritischen Untersuchung des Außenverhältnisses zum Finanzamt, bildet hier das Innenverhältnis der Ehegatten untereinander den Schwerpunkt der Untersuchung. Dabei zeigt sich, dass insbesondere für zusammenveranlagte Ehepartner der zwischen ihnen mögliche Gesamtschuldnerausgleich allein keine zufriedenstellenden Lösungen bietet. Der Autor sieht daneben die Möglichkeit eines bereicherungsrechtlichen Ausgleichs unter den Ehegatten. Gleichwohl kommt er zu dem Ergebnis, dass auf Grundlage der bestehenden allgemeinen zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche eine einkommensteuerkonforme Verteilung der Steuerlast nicht möglich ist. Die Arbeit schließt deshalb mit einem Vorschlag zur Normierung einer eigenständigen steuerrechtlichen Ausgleichsregelung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung und Gang der Untersuchung 25
Erstes Kapitel: Überblick über das steuerrechtliche Veranlagungswahlrecht 28
A. Veranlagungsformen für Eheleute, §§ 26 ff. EStG 28
I. Grundlegendes zur Ehegattenbesteuerung, § 26 EStG 28
1. Entwicklung der Ehegattenbesteuerung5 29
2. Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelungen 30
3. Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung, § 26 Abs. 1 S. 1 EStG 34
a) Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig 35
b) Kein dauerndes Getrenntleben 35
aa) Begriff 35
bb) Widersprüchliche Aussagen der Ehegatten hinsichtlich des Getrenntlebens im Scheidungs- und Steuerprozess 37
(1) Keine Bindung des Finanzgerichts an das Zivilurteil 37
(2) Bindung der Eheleute an ihre vorherigen Aussagen durch den Grundsatz von Treu und Glauben 43
(a) Reichweite des Grundsatzes von Treu und Glauben im Steuerrecht 43
(aa) Uneingeschränkte Geltung 44
(bb) Eingeschränkte Geltung 44
(b) Eigene Stellungnahme und Zwischenergebnis 45
(3) Finanzgericht darf Aussagen der Eheleute aus dem Scheidungsverfahren seinem Urteil zu Grunde legen 46
c) Zu einem Zeitpunkt im Veranlagungszeitraum 48
II. Formen der Ehegattenveranlagung 49
1. Zusammenveranlagung, § 26 b EStG 49
a) Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung 50
b) Rechtsfolgen der Zusammenveranlagung (Durchführung und Vorteile) 51
2. Getrennte Veranlagung, § 26 a EStG 52
a) Voraussetzungen für eine getrennte Veranlagung 53
b) Rechtsfolgen der getrennten Veranlagung 53
3. Besondere Veranlagung, § 26 c EStG 53
B. Änderung/Wechsel der Veranlagungsform 53
B. Änderung/Wechsel der Veranlagungsform 54
I. Ausübung des Wahlrechts gemäß § 26 Abs. 2 EStG 53
II. Beschränkung des Wahlrechts 58
III. Auswirkungen der geänderten Wahl 59
1. Auswirkungen auf zuvor ergangene Bescheide 59
2. Bindung an Besteuerungsgrundlagen 61
C. Prozessuale Situation: Beiladung des anderen Ehegatten 61
I. Beiladung notwendig bei Streit über Veranlagungsform 62
II. Aufteilungsverfahren nach §§ 268 ff. AO macht eine Beiladung immer notwendig 63
Zweites Kapitel: Mitwirkungspflichten der Ehegatten an der Zusammenveranlagung 66
A. Problemstellung 66
B. Steuerrechtliche Mitwirkungspflicht 67
I. Steuerrechtlicher Grundsatz der Wahlfreiheit zwischen den Veranlagungsformen 67
II. Ausnahmsweise Bindung der Ehegatten an eine Veranlagungsform 68
1. Aufgrund Vereinbarung 68
a) Mit dem Ehepartner 69
b) Mit dem Finanzamt durch eine tatsächliche Verständigung 69
2. Wegen Rechtsmissbrauchs 70
a) Gegenüber dem Ehepartner 70
aa) Der „gegenstandslose Antrag“ auf getrennte Veranlagung nach Rechtsprechung und herrschender Meinung 70
bb) Kritik am „gegenstandslosen Antrag“ 72
cc) Eigene Stellungnahme 73
(1) Systematische Gesichtspunkte 73
(a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kein Verbot sinnloser Anträge 73
(b) Keine Vergleichbarkeit mit Zustimmungsverweigerungzum Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 75
(2) Rechtsdogmatische Gesichtspunkte 76
(a) Rechtsnatur des Anspruchs aufZustimmung zivilrechtlicher Natur 76
(b) Auch Antrag eines einkunftslosen Ehegatten nicht ohne Weiteres rechtsmissbräuchlich oder willkürlich 78
(aa) Aufteilung gemäß §§ 268, 270 AO verhindert eine höhere steuerliche Belastung des einkunftslosen Ehegatten durch die Zusammenveranlagung 78
(bb) Selbstständigkeit der Eheleute verhinderteine Verschuldenszurechnung 79
(cc) Beteiligung an einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit des Ehepartners nicht ausgeschlossen 81
(dd) Recht auf Geheimhaltung der Steuerdaten auch unter Ehegatten 89
(ee) Zwischenergebnis 91
(c) Wertneutralität des Steuerrechts, § 40 AO 91
(d) Verfassungsrechtliche Gesichtspunkte 92
(aa) Unbeachtlichkeit verfassungsrechtlich nicht geboten 92
(bb) Annahme einer Unbeachtlichkeit nicht verfassungswidrig 94
(3) Zusammenfassung: „gegenstandsloser Antrag“ sowohl aus systematischen als auch aus rechtsdogmatischen Gründen nicht überzeugend 95
b) Gegenüber dem Finanzamt 96
aa) § 42 AO 96
bb) Grundsatz von Treu und Glauben 97
c) Zwischenergebnis 98
III. Zwischenergebnis zur steuerrechtlichen Mitwirkungspflicht 98
C. Familienrechtliche Mitwirkungspflicht 99
I. Mögliche Rechtsgrundlage 99
1. Vertragliche Vereinbarung 99
2. Gesetzliche Grundlage 100
II. Die familienrechtliche Verpflichtung zur Mitwirkung aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB 104
1. Herleitung/Begründung 104
2. Voraussetzungen der Mitwirkungspflicht aus § 1353 BGB 106
a) Keine vorrangigen Vereinbarungen 106
b) Geringere Gesamtbelastung beider Eheleute 107
c) Keine Nachteile des Mitwirkungsverpflichteten beziehungsweise Nachteilsausgleich 108
aa) Mögliche Nachteile des Verpflichteten 109
(1) Höhere Steuer/Belastung 109
(a) Verlust einer Chance auf Verlustvortrag gemäß § 10 d Abs. 2 EStG 110
(b) Keine Beteiligung an der Steuerersparnis des durch die Zusammenveranlagung besser gestellten Ehepartners 113
(2) Offenbarung der Vermögensverhältnisse 114
(3) Steuerstrafrechtliche Verantwortung 114
(4) Steuerberaterkosten 115
(5) Verschuldenszurechnung 115
bb) Formelle Anforderungen an die Freistellungserklärung 115
cc) Zwischenergebnis 117
d) Unerheblich, ob der Nutznießer der Zusammenveranlagung den Unterhalt der Familie bestreitet 117
e) Kein Ausschluss des Anspruchs 118
f) Zwischenergebnis 119
3. Keine Verpflichtung des von der Zusammenveranlagung profitierenden Ehegatten, die Zusammenveranlagung zu wählen 119
4. Sonderfall: Wiederheirat eines Ehepartners 122
a) Regelmäßig: Zusammenveranlagung in neuer Ehe 122
b) Ausnahmsweise: Zusammenveranlagung der alten Ehe 123
5. Prozessuale Probleme, insbesondere Durchsetzbarkeit des Anspruchs 124
a) Zuständiges Gericht 125
b) Umfang der Verurteilung/Vollstreckung 128
aa) Klage auf Widerruf der Wahl der getrennten Veranlagung 128
bb) Unwirksamkeit einer erneuten Wahlrechtsausübung nach erfolgreicher Unterlassungsklage 130
6. Schadensersatzanspruch bei Verletzung der Mitwirkungspflicht 132
a) Anspruchsgrundlage 133
aa) Die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts, §§ 280 ff. BGB 133
(1) Anspruchsvoraussetzungen 133
(2) Umfang 137
bb) Deliktsrechtliche Haftung, §§ 823 ff. BGB 138
cc) § 1353 BGB ungeeignet als Grundlage eines familienrechtlichen Schadensersatzanspruchs 144
b) Prozessuale Durchsetzbarkeit des Schadensersatzanspruchs 145
III. Zwischenergebnis zur familienrechtlichen Mitwirkungspflicht 146
D. Ergebnis 146
I. Hinsichtlich der jetzigen Gesetzeslage 146
II. Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung 147
Drittes Kapitel: Verteilung und Ausgleich der Steuerlast unter Ehegatten 151
A. Problemstellung 151
B. Das Außenverhältnis zwischen Eheleuten und Finanzamt (Steuerrechtsverhältnis) 152
I. Materielle Empfangsberechtigung im Steuerrechtsverhältnis 153
1. Anspruchsgrundlage für eine Erstattung 153
a) Zusammenveranlagte Ehegatten, §§ 26 Abs. 1 S. 1, 26 b EStG 154
aa) Im Rahmen von § 36 Abs. 4 S. 2 EStG 155
(1) Mangels gesetzlicher Anordnung sind zusammenveranlagte Ehegatten keine Gesamtgläubiger (§§ 428, 430 BGB)/§ 36 Abs. 4 S. 3 EStG 155
(2) Eigenständigkeit der zusammenveranlagten Ehegatten verhindert Entstehen einer Mitgläubigerschaft, § 432 BGB 157
(3) Eheleute bei Zusammenveranlagung Teilgläubiger (§ 420 Var. 2 BGB, Rechtsgedanke aus § 37 Abs. 2 AO) 158
bb) Maßstab innerhalb von § 37 Abs. 2 AO 159
(1) Interpretation von § 37 Abs. 2 S. 1 AO 161
(2) Zuordnung geleisteter Zahlungen (unter Eheleuten) 165
(a) Tilgungsabsicht 165
(aa) Ausdrückliche Bestimmung 165
(bb) Ermittlung eines mutmaßlichen Tilgungswillens 166
(cc) Vermutung aufgrund intakter Ehe 167
(dd) Sonderfälle: Lohnsteuer (§§ 38 ff. EStG), Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG) und Vorauszahlungen (§ 37 EStG) 171
(ee) Zwischenergebnis zur Tilgungsabsicht 173
(b) Maßstab für eine Aufteilung der Erstattung 174
(aa) Maßstab bei Zahlung auf eigene Rechnung 175
(bb) Maßstab bei Zahlung auf Rechnung beider 179
(cc) Maßstab, wenn Zahlungen sowohl auf eigeneRechnung als auch auf Rechnung beider erfolgten 181
b) Getrennte beziehungsweise besondere Veranlagung, §§ 26 Abs. 1 S. 1, 26 a, 26 c EStG 182
2. Sonderfall: Erstattung aufgrund Verlustausgleichs (gemäß § 2 Abs. 3, § 10 d EStG) 182
II. Empfangszuständigkeit/Schuldbefreiende Wirkung einer Erstattung, § 36 Abs. 4 S. 3 EStG 185
1. Schuldbefreiungstatbestand des § 36 Abs. 4 S. 3 EStG 185
a) § 36 Abs. 4 S. 3 EStG als widerlegbare gesetzliche Vermutung – die problematische Interpretation des Bundesfinanzhofs 186
b) Der umfassende Schuldbefreiungstatbestand des § 36 Abs. 4 S. 3 EStG 187
c) Ungeeignetheit eines Schuldbefreiungstatbestandes zur Verwaltungsvereinfachung 189
2. Analogiefähigkeit von § 36 Abs. 4 S. 3 EStG 190
3. Auswirkungen einer Angabe eines Erstattungskontos 191
III. Verfahrensfragen 194
C. Interner Steuerausgleich zwischen zusammenveranlagten Eheleuten 195
I. Problemstellung 195
II. „Aufteilung“ einer Einkommensteuererstattung 196
III. Ehegatteninternes Ausgleichsverhältnis 197
1. Grundsätzliches 197
a) Einfluss des ehelichen Güterstandes auf allgemeine Ausgleichsregelungen 198
aa) Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft 198
(1) Vertragliche Vereinbarungen/Gesellschaftsrecht 199
(2) Gesamtschuldnerausgleich, § 426 BGB 199
(3) Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB 201
(4) Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB 201
bb) Im Güterstand der Gütergemeinschaft 201
cc) Im Güterstand der Gütertrennung 202
b) Mögliche Anspruchsgrundlagen 203
aa) Gesamtschuldnerausgleich, § 426 BGB 203
(1) Aufteilung unter Gesamtschuldnern 205
(2) Besonderheiten eines Gesamtschuldnerausgleichs unter Ehegatten – familienrechtliche Überlagerung – 205
(a) Situation während intakter Ehe 206
(b) Situation ab Scheitern der Ehe 208
(c) Kritik am herkömmlichen Unterscheidungsmerkmal „intakte“/„gescheiterte“ Ehe – Die „eheliche Wirtschaftsgemeinschaft“ als entscheidendes Abgrenzungsmerkmal 209
(d) Der entscheidende Zeitpunkt für das „Scheitern der Ehe“ 210
(3) Aufteilung der gesamtschuldnerischen Steuerlast unter zusammenveranlagten Ehegatten 212
(a) Ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung 212
(aa) Meinungsstand zu stillschweigenden Abreden 213
(bb) Eigener Lösungsansatz 215
(b) Gesetzliche Regelung 217
(4) Ausgleichsmaßstäbe im Rahmen des ehegatteninternen gesamtschuldnerischen Steuerausgleichs 218
(a) Verhältnis der Einkünfte 220
(b) Entsprechend der materiellen Empfangsberechtigung im Außenverhältnis, § 37 Abs. 2 AO 221
(c) Aufteilung entsprechend einer fiktiven getrennten Veranlagung, „analog“ § 270 AO 222
(5) Zwischenergebnis zum Gesamtschuldnerausgleich 227
bb) Gesamtgläubigerausgleich, § 430 BGB 227
cc) Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741 ff. BGB 227
dd) Geschäftsführung ohne Auftrag, §§ 677 ff. BGB 228
ee) Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB 229
(1) „Steuerrechtlicher“ Bereicherungsausgleich über § 816 Abs. 2 BGB 229
(2) Bereicherungsausgleich gemäß § 812 BGB 230
ff) Familienrechtlicher Anspruch 233
gg) Aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder Gesellschaftsverhältnisses, §§ 705 ff. BGB 235
(1) Ausdrückliche Vereinbarung 235
(2) Konkludente Abrede 237
hh) Zwischenergebnis 238
c) Wegen mangelnden unterhaltsrechtlichen Bezugs kein Anspruchsausschluss nach § 1360 b BGB 238
d) Verhältnis der Anspruchsgrundlagen zueinander 239
2. Konkreter Ausgleich/Einzelprobleme 240
a) Ausgleichung der Steuerschuld 240
b) Ausgleich „zusammenveranlagungsbedingter Steuerverschiebungen“ 243
aa) Nachteilsausgleich 244
bb) Vorteilshabe (insbesondere Bereicherungsausgleich) 246
(1) Familienrechtlicher Anspruch 246
(2) Bereicherungsausgleich 247
(a) Splittingvorteil 247
(b) Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen 249
(c) Negative Einkünfte 250
(aa) Die negativen Einkünfte als Bereicherungsgegenstand aufgrund steuerrechtlicher Wertungen 251
(bb) Vorliegen einer Leistung nur während intakter Wirtschaftsgemeinschaft 252
(cc) Bestehen eines Rechtsgrundes nur bei Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft 257
(dd) Umfang eines bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruchs 260
(d) § 10 d EStG 262
3. Ergebnis/Bewertung 266
4. Rechtsweg 269
D. Interner Steuerausgleich zwischen getrennt zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten 270
E. Ergebnis 271
Zusammenfassung 277
Literaturverzeichnis 279
Sachwortverzeichnis 303