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Verfassungsvergleichung in europa- und weltbürgerlicher Absicht

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Häberle, P.Kotzur, M., Michael, L. (Eds.) (2009). Verfassungsvergleichung in europa- und weltbürgerlicher Absicht. Späte Schriften. Hrsg. von Markus Kotzur / Lothar Michael. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52594-2
Häberle, PeterKotzur, Markus and Michael, Lothar. Verfassungsvergleichung in europa- und weltbürgerlicher Absicht: Späte Schriften. Hrsg. von Markus Kotzur / Lothar Michael. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52594-2
Häberle, PKotzur, M, Michael, L (eds.) (2009): Verfassungsvergleichung in europa- und weltbürgerlicher Absicht: Späte Schriften. Hrsg. von Markus Kotzur / Lothar Michael, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52594-2

Format

Verfassungsvergleichung in europa- und weltbürgerlicher Absicht

Späte Schriften. Hrsg. von Markus Kotzur / Lothar Michael

Häberle, Peter

Editors: Kotzur, Markus | Michael, Lothar

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1127

(2009)

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About The Author

Peter Häberle, einer der »ersten Verfassungsrechtler der Welt« (EL PAÍS), promovierte 1961 nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Bonn, Montpellier und Freiburg über den »Wesensgehalt« der Grundrechte (3. Aufl. 1983). 1969 folgte die Habilitation über das »öffentliche Interesse« bei K. Hesse (2. Aufl. 2006). Beide Schriften zählen heute zu weltweit rezipierten Standardwerken. Peter Häberle wurde als Ordinarius nach Marburg, Augsburg und Bayreuth berufen. Er entfaltet seit 1982 seinen verfassungsvergleichend-kulturwissenschaftlichen Ansatz und lehrte fast 20 Jahre als ständiger Gastprofessor für Rechtsphilosophie in St. Gallen. Sein Werk: 38 Bücher, mehr als 350 Aufsätze, Übersetzungen in 18 Sprachen. Häberle ist Ehrendoktor der Universitäten Tessaloniki, Granada, Lima, Brasilia, Lissabon, Tiflis und Buenos Aires sowie Großoffizier Italiens, Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Akademien (zuletzt Argentinien). 1998 mit dem Max-Planck-Forschungspreis ausgezeichnet, erhielt er später die Ehrenmedaillen der Verfassungsgerichte in Rom und Lima, im Jahre 2004 dann eine spanische und eine deutsche Festschrift. Verleihung der höchsten Klasse des Cruzeiro do Sul Brasiliens (2011) und Internationaler Héctor Fix-Zamudo Preis der Universität Mexico City für herausragende rechtswissenschaftliche Leistungen sowie die Ehrenmedaille der Universität Lissabon (2014).

Abstract

Wie kein anderer steht der "europäische Jurist" Peter Häberle für die kulturwissenschaftlich angeleitete Verfassungsvergleichung in Europa und weit darüber hinaus. Die "weltbürgerliche", heute auch "europabürgerliche Absicht" im Sinne und in Fortschreibung von I. Kant ist ihm wissenschaftliches Paradigma, das allen strikt positivistischen oder national- introvertierten Ansätzen eine klare Absage erteilt. Ihm folgend dokumentiert der vorliegende Sammelband wesentliche Arbeiten von Peter Häberle aus ganz unterschiedlichen Phasen seines wissenschaftlichen Schaffens und enthält darüber hinaus zahlreiche, erstmals veröffentlichte neue Beiträge. Die Bandbreite könnte größer nicht sein. Sie reicht von der "Miniatur" des pointierten Diskussionsbeitrags bei den Jahrestagungen der Staatsrechtslehrervereinigung über den pädagogisch inspirierten Entwurf von Studienordnungen bis hin zum weit ausgreifenden Grundlagenaufsatz. So formt der Band ein Kaleidoskop aus unterschiedlichen Themen bezogen auf unterschiedliche Rechtsordnungen und ausgestaltet in den unterschiedlichsten Literaturgattungen. Er umgreift den nationalen Verfassungsstaat, das Europa von Europarat, Europäischer Union und Europäischen Gemeinschaften und greift schließlich in die Weltebene aus. Im letzten Teil finden sich überdies persönlicher gehaltene Monita und Überlegungen eines Grundlagendenkers der Verfassungslehre, dem Wissenschaft immer auch Lebensform war. Die diskursive Offenheit seines Wissenschaftsverständnisses ist gleichsam der rote Faden, der den gesamten Band durchzieht und den Leser zum Rechtsgespräch einlädt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhalt IX
Teil 1: Verfassung aus Kultur – Verfassung als Kultur – Verfassungskulturen 1
„Verfassungslehre als Kulturwissenschaft“ – ein kleines Sieben-Thesen-Papier 3
Literatur (Auswahl) 5
Verfassung „aus Kultur“ und „als Kultur“ – illustriert am Vorbild Italiens und am Beispiel Portugals sowie am 60jährigen deutschen Grundgesetz – eine Projektskizze 6
Einleitung 6
I. Das Vorbild Italien 7
II. Das Beispiel Portugal 8
III. Das kulturelle Verfassungs-Potential des „europäischen Spanien“ 11
IV. Ein Projekt für Deutschland 15
Ausblick 26
„Verfassungskultur“ als Kategorie und Forschungsfeld der Verfassungswissenschaften 28
Einleitung 28
I. Methoden und Inhalte kulturwissenschaftlichen Arbeitens: von Verfassung und Kultur zur Verfassung als Kultur: ein weiter, aber entscheidender Schritt, Umrisse des Theorierahmens 30
Vorbemerkung 30
1. „Verfassung“ 31
2. „Kultur“ 31
II. Sieben praktische Anwendungsfelder und Beispielsfälle für „Verfassungskultur(en)“ – national wie europäisch 33
1. Feiertagskultur 34
2. Stadtkultur(en) 35
3. Sonntagskultur 35
4. Wahlverhalten der Bürger und „Parteienrechtskultur“ 36
5. Föderalismus und Regionalismus als innere Gewaltenteilungaus pluraler, offener Kultur 37
6. Nationales und europäisches Kulturverfassungsrecht 38
7. Kulturelle Minderheiten 39
III. Grenzen des kulturwissenschaftlichen Ansatzes bzw. des Schlüsselpotentials der „Verfassungskultur“ 40
Exkurs – werdend „Inkurs“: „Verfassungskultur“ als Vehikel für das konstitutionelle Völkerrecht? 41
Dank und Ausblick 44
Verfassungsrechtliche Aspekte der kulturellen Identität 46
Einleitung, Problem 46
I. Bestandsaufnahme verfassungsrechtlicher, europarechtlicher und völkerrechtlicher Texte 47
II. Ein Theorierahmen 50
1. Der kulturwissenschaftliche Ansatz 50
2. Die Frage nach der „Identität“ (philosophisch) 51
3. Die Frage nach der kulturellen Identität als Bezugsfrage 52
III. Konkrete Beispielsfelder 53
Ausblick 54
Literatur 54
Kultur in Deutschland 56
Zu 1) 56
Zu 2) 57
Zu 3) 57
Zu 4) 58
Zu 5) 60
Zu 6) 60
Neue Horizonte und Herausforderungen des Konstitutionalismus 61
Einleitung 61
I. „Konstitutionalismus 62
1. Vorbemerkung 62
2. Ausprägungsformen / Elemente des Konstitutionalismus 62
3. Die kulturellen Entstehungs- und Entwicklungsbedingungen des Konstitutionalismus 64
II. „Neue Horizonte“ des Konstitutionalismus 65
1. Vorbemerkung 65
2. Beispiele neuer Horizonte der Konstitutionalismus 67
Inkurs I: Das eigene Profil des „portugiesischen Konstitutionalismus“ (1976 / 1982 / 1989 / 1992 / 1997) 67
Inkurs II: Stichworte zu den „konstitutionellen Elementen“ im Völkerrecht 71
a) „Völkerrecht im Verfassungsstaat“ und vice versa „(Verfassungs-)Staat im Völkerrecht“ 71
b) Elemente des „konstitutionellen“ Völkerrechts 71
III. „Neue Herausforderungen“ des Konstitutionalismus 72
1. Vorbemerkung 72
2. „Neue Herausforderungen“ des Konstitutionalismus 72
Inkurs III: Der Dienst der Völkerrechtsgemeinschaft, insbesondere der UN, am Verfassungsstaat 74
3. Reformwege und Reformverfahren im Konstitutionalismus 75
Inkurs IV: „Fähigste Verfassungsrechtler der verschiedenen Nationen“ und ihre „Lehrmeinungen“ im Dienste des Verfassungsstaates als weltweitem Projekt – Die Entsprechung zu Art. 38 Abs. 1. lit. d IGH-Statut (1945) – dessen „Konstitutionalisierung“ 76
Ausblick und Schluss 78
Menschenwürde und pluralistische Demokratie – ihr innerer Zusammenhang 80
I. Einleitung 80
II. Pluralistische Demokratie als organisatorische Konsequenz der Menschenwürde 81
1. Erscheinungsformen der Demokratie (Übersicht) 81
2. Leistungen des Demokratieprinzips 82
a) Demokratie als Verfahren zur gerechten und gemeinwohlorientierten Verarbeitung des kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen Wandels 82
b) Der Schutz vor Machtmissbrauch 83
3. Voraussetzungen für menschenwürde-konsequente Demokratie 83
a) Die Würde des Menschen dank des Kulturzustandes 84
b) Ein Minimum an ökonomischem Wohlstand 85
c) Menschenwürde und Menschenrechte als Voraussetzung für pluralistische Demokratie 87
d) Insbesondere: Der Zusammenhang von Menschenwürde und Demokratie 87
aa) Das „klassische“ Trennungsdenken und seine Kritik 87
bb) Wandlungen der Verfassungstexte 88
cc) Die menschen- und bürgerorientierte Volkssouveränität 88
e) Menschenwürde als (Maßgabe-)Grundrecht auf Demokratie 89
4. Grenzen der freiheitlichen Demokratie 91
III. Ausblick und Schluss 91
Das Grundrecht der Gewissensfreiheit – Diskussionsbeitrag auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Bern am 2. und 3. Oktober 1969 93
„Gemeinwohl“ und seine Teil- und Nachbarbegriffe im kulturellen Verfassungsvergleich 95
Einleitung 95
I. Bestandsaufnahme – Gemeinwohltypologie im heutigen Konstitutionalismusr 99
Vorbemerkung 99
1. Ein „Querschnitt“ – weltweit 101
a) Eidesklauseln 102
b) Grundrechtsschranken 103
c) Das Gemeinwohl als grundrechtslegitimierender Titel 104
d) Grundpflichten und Gemeinwohl 104
e) Das Gemeinwohl als Direktive für letztlich bürgerbezogene Staatsaufgaben bzw. als normaler Kompetenztitel für Staatshandeln („Staatsziele“, „Grundwerte“) 105
f) Das Gemeinwohl als Ausnahmetitel vor allem im Staatsnotstandund im staatlichen Sonn- und Feiertagsschutz 106
g) Das Gemeinwohl als Kompetenztitel für beratende Gremien 106
h) Sonstige Gemeinwohlklauseln und Zwischenbilanz 106
2. Das Gemeinwohl als Textelement in drei ausgewählten „besonderen“ nationalen Rechtskulturen 109
a) Thailand 109
b) Niger 110
c) Uganda 110
Inkurs I: Neuere Textstufen in deutschsprachigen Verfassungen Österreichs und der Schweiz 110
a) Die gliedstaatlichen Verfassungen Österreichs 111
b) Neuere Kantonsverfassungen der Schweiz: Gemeinwohl-Klauseln in der Schweiz 112
aa) Präambeln 113
bb) Staatszwecke, Staatsziele, Staatsaufgaben, Sozialziele u.ä. 113
cc) Grenzen grundrechtlicher Freiheiten im Gemeinwohlinteresse 113
dd) Sonstige Gemeinwohl-Klauseln 114
Inkurs II: Gemeinwohltexte im „werdenden“ EU-Verfassungsrecht 115
Exkurs: Gemeinwohl-Klauseln in islamischen Staaten 116
Anhang: Neueste islamische Verfassungen 118
II. Ein Theorierahmen (Skizze) – Neun Thesen 119
Ausblick 120
Verfassungsgerichtsbarkeit in der offenen Gesellschaftr 121
Einleitung 121
I. Offene Gesellschaft – Garantien verfassungsstaatlicher Offenheit nach „innen“ und „außen“ 121
1. Der Begriff 121
2. Offenheitsgarantien nach „innen“ 122
3. Offenheitsgarantien „nach außen“ 124
II. „Verfassungsgerichtsbarkeit“ 125
1. Historisch und weltweit vergleichend 125
2. Wahlen zum Verfassungsgericht 125
3. Kompetenzen 126
4. Verfassungsprozessrecht als Pluralismus- und Partizipationsrecht 126
5. Bindungswirkungen ,„Folgen“ der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen 127
III. Verfassungsgerichtsbarkeit als Teil der offenen Gesellschaft, als gesellschaftliches Gericht eigener Art, als Beteiligter in der Fortschreibung des konstitutionellen Gesellschaftsvertrags 128
1. Die Ausgangsthesen von 1978 128
a) Das BVerfG als „Verfassungsgericht“ – als „gesellschaftliches Gericht“ eigener Art 128
b) Verfassungsgerichtsbarkeit „im“ Gesellschaftsvertrag: Das BVerfG als Regulator in den kontinuierlichen Prozessen der Garantie und Fortschreibung der Verfassung als Gesellschaftsvertrag 130
aa) Die These 130
bb) Beispielsmaterial 130
2. Variable Anwendung in Zeit und Raum 132
Ausblick und Schluss 134
Literatur 134
Verantwortung im Verfassungsstaat – Kommentierung zu Art. 6 der Schweizerischen Bundesverfassung 136
I. Entstehungsgeschichte 137
II. Die ganzheitliche Einordnung dieser Grundsatzbestimmung 138
1. Rechtsvergleichung in Zeit und Raum (in- und ausländische Vorbilder) 138
2. Systematischer Ansatz 141
3. Kontextbezogener Ansatz 141
III. Die dogmatische Annäherung an die einzelnen Inhalte und Funktionen von Art. 6 142
1. Wahrnehmung von „Verantwortung für sich selber“ 142
2. Beitrag „nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft“ 143
Die Rechte der Tiere – ein Vorwort zu F. Rescigno 145
I. 145
II. 145
III. 145
Föderalismus und föderative Freiheit – Interview am 12. März 2007 im Palazzo Chigi in Rom 147
Der kooperative Verfassungsstaat – Diskussionsbeitrag auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Basel vom 5. bis 8. Oktober 1977 149
Teil 2: Verfassungsperspektiven für Europa 151
Der Reformvertrag von Lissabon (2007) – im Blick auf den 1. Januar 2009 153
Vorbemerkung 153
Eine wissenschaftliche Gesamtwürdigung 154
1. Negativa 154
2. Positiva 157
Ausblick 159
Bürgerschaft durch Bildung als europäische Aufgabe 161
Einleitung 161
I. „Bürgerschaft“ – Begriffstraditionen und einschlägige Texte 162
1. „Bürger und Bourgeois“ 162
2. Einschlägige nationale Verfassungstexte 163
3. Verfassungstexte im Europäischen Verfassungsrecht, die EU-Verträgeund die als soft law vorwirkende EU-Grundrechtecharta 164
4. Völkerrechtliche Texte (UN-Menschenrechtspakte 164
II. „Bildung“ 165
1. „Bildung“ – das klassische deutsche Thema 165
2. Bildungsziele in deutschen Länderverfassungen – sonstige canones 165
3. Das Thema Bildung auf der gesamteuropäischen und Völkerrechtsebene 169
III. Bürgerschaft durch Bildung – der Zusammenhang 171
1. Menschenrechtserziehung 171
2. Erziehung zur (pluralistischen) Demokratie als Bildungsziel 171
3. Die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten – die Unverzichtbarkeit von Bildungsstandards – national wie europäisch 172
Ausblick und Schluss 173
Literatur 174
Die europäische Stadt – das Beispiel Bayreuth 175
Einleitung 175
I. Historischer Rückblick – „Stadtkulturen“ 176
1. Mittelalter 176
2. Die Neuzeit 177
II. Die Europäisierung der Städte 177
1. Allgemein 178
2. Speziell: die Europäisierung der Städte und Kommunen 178
3. Insbesondere: Arbeitsfelder europäischer Städte 179
III. Das Beispiel Bayreuth 180
1. Auf dem Felde der Kultur 180
2. Felder der Wirtschaft 181
3. Felder der Politik 181
Ausblick und Schluss 182
Versuch einer Begegnung Deutschland – Ungarn im Kontext Europas. Denkschrift vom 21. 11. 2000 für einen Studiengang „Europawissenschaft“ an der geplanten deutschsprachigen Universität in Budapest (Ungarn) 183
I. 184
1. Die spezifisch juristische „Europawissenschaft“ als Kulturwissenschaft 184
2. Die Lehre von den internationalen Beziehungen im Lichte der Europawissenschaft 186
II. Zulassungsbedingungen und Prüfungen 187
Juristische Ausbildungszeitschriften in Europa 188
Vorbemerkung 188
I. Bestandsaufnahme (Auswahl) 189
1. Deutschsprachige Ausbildungszeitschriften 189
2. Italienische Ausbildungszeitschriften 191
3. Andere Länder 192
II. Sollforderungen an juristische Ausbildungszeitschriften im Europa von heute 194
1. Das Konzept der Einheit von Forschung und Lehre, von Wissenschaft und Praxis auch in Zeiten ausweglos erscheinender Reformvorhaben der Juristenausbildung 195
2. Das Leitbild des „europäischen Juristen“ im Kontext „Europäischer Rechtswissenschaft“ 197
3. Die Aufgaben juristischer Zeitschriften im Allgemeinen und der Ausbildungszeitschriften im Besonderen 198
„Die Causa Österreich“ – Diskussionsbeitrag auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Leipzig vom 4. bis 6. Oktober 2000 202
Kritik an der Metapher vom sogenannten „Mehrebenenkonstitutionalismus“ – Diskussionsbeitrag auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Rostock vom 4. bis 7. Oktober 2006 204
Teil 3: Verfassungsdialoge im globalen Kontext 207
Die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten – national-verfassungsstaatlich und regional-europäisch sowie die Frage: „Wer entwickelt das Völkerrecht?“ 209
Einleitung 209
I. Die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten. (Ein Beitrag zur pluralistischen und „prozessualen“ Verfassungsinterpretation) – National-verfassungsstaatlich 210
1. Grundthese, Problemstand 210
a) Die bisherige Fragestellung der Theorie der Verfassungsinterpretation 210
b) Neue Fragestellung und These 211
c) Erläuterung der These, Interpretationsbegriff 211
2. Die an Verfassungsinterpretation Beteiligten 213
a) Methodische Vorbemerkung 213
b) Systematisches Tableau 213
c) Erläuterung des systematischen Tableaus 214
3. Bewertung der Bestandsaufnahme 216
a) Mögliche Einwände, Kritik 216
b) Legitimation aus Gesichtspunkten der Rechts-, Norm- und Interpretationstheorie 216
c) Legitimation aus verfassungstheoretischen Überlegungen 217
d) Insbesondere: Demokratietheoretische Überlegungen als Legitimation 219
4. Konsequenzen für die „juristische“ Verfassungsinterpretation 220
a) Relativierung der juristischen Interpretation – neues Verständnis ihrer Aufgaben 220
b) Insbesondere: Ausmaß und Intensität der richterlichen Kontrolle – Differenzierung im Hinblick auf das Maß an Beteiligung 221
c) Konsequenzen für die Ausgestaltung und Handhabung des Verfassungsprozessrechts 222
5. Neue Fragestellungen für die Verfassungstheorie 223
a) Unterschiedliche Ziele und Methoden der Auslegung bei verschiedenen Beteiligten? 223
b) Aufgaben der Verfassungstheorie 224
II. Die Übertragung auf Europa: die offene Gesellschaft der Verfassungsinterpreten in Europa (regional-europäisch) 225
1. Die These 225
2. Die Konkretisierung 226
a) Eher formal 226
b) Eher materiell 226
3. Europäisierung der Rechtsquellen und das Desiderat einer europäischen Methodenlehre 227
a) Die Europäisierung der Rechtsquellen 227
b) Das Desiderat einer europäischen Methodenlehre 228
III.Wer entwickelt wie das Völkerrecht? – menschheitsrechtlich 229
1. Die Frage nach den Beteiligten 229
2. Die Frage nach der Form 230
Ausblick 230
Nationales Verfassungsrecht, regionale „Staatenverbünde“ und das Völkerrecht als universales Menschheitsrecht: Konvergenzen und Divergenzen 231
Einleitung: Problem, Aktualität 231
I. Die kulturwissenschaftlich-rechtsvergleichende Konturierung der im Thema genannten Trias: Verfassungsstaat, regionale Staatenverbünde und universales Menschheitsrecht 232
1. Das nationale Verfassungsrecht, der Typus Verfassungsstaat, Verfassung als „Kultur“ 232
2. Regionale Staatenverbünde: das Beispiel Europa 233
3. Völkerrecht als universales Menschheitsrecht, Entwicklungstendenzen in Momentaufnahme 234
II. Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Konvergenzen und Divergenzen 236
1. Gemeinsamkeiten, Konvergenzen 236
a) Die Expandierung des Verfassungsbegriffs: die Befreiung von der Fixierung auf den Staat 236
b) Differenzierte „Öffentlichkeiten“: national, regional universal – die Weltöffentlichkeit 237
c) Einzelne Verfassungselemente 238
Inkurs: Wer entwickelt wie das Völkerrecht? 240
2. Unterschiede, Divergenzen 241
a) Eigenkonturierte Identitäten 241
b) Vielfalt und Pluralität 242
c) Konkurrenzverhältnisse 242
d) Balance zwischen den Strukturen des Verfassungsstaates, der Staatenverbünde und der Weltgemeinschaft des Völkerrechts 242
Ausblick und Schluss 243
Rechtskultur und Entwicklung 244
Einleitung 244
I. „Rechtskultur“ 246
1. „Kultur“ 246
2. „Recht“ 247
3. „Rechtskultur“ 247
II. „Entwicklung“ 248
1. Eingangsbemerkungen 248
2. „Entwicklung“, im Lichte eines weltweiten Textstufenvergleichs 249
III. Rechtskulturen und Entwicklung: Entwurf eines Theorierahmens 250
1. Theoretische Elemente 251
2. Beispiele 252
Ausblick 255
Menschenrechte und Globalisierung 256
Einleitung 256
I. Menschenrechte 256
1. Positivrechtlich 256
2. Menschenrechte in Natur und aus Kultur 257
3. „Grundrechtspolitik“, „Menschenrechtspolitik“ 258
II. „Globalisierung“ 259
1. Rechtliche Erscheinungsformen der Globalisierung 259
2. Nicht-rechtliche Erscheinungsformen der Globalisierung 260
3. Ein idealistisches Bild der „einen Welt“ 260
Ausblick 261
Literatur 261
Fragen an den Begriff der Globalisierung – Diskussionsbeitrag auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Freiburg i.Br. vom 3. bis 6. Oktober 2007 262
Interview mit Professor Botha (Juli 2001) 263
Question 1 Regarding Problems and Theoretical Issues of How to Interpret a Constitution 263
Question 2 as to the Concept of „Constitution as Public Process“ 264
Question 3 as to Functional Aspects of Constitutional Interpretation and as to „Constitutional Law in Public Action“ 265
Question 4 as to the (Universal) Concepts of Constitutionalism, Democracy and Human Rights 265
Question 5 as to the Role of Lawyers and Judges 266
Question 6 as to Transformation Processes in South Africa, as to the South African Constitution and as to the Relation of State and Society 267
Question 7 as to Different Dimensions of Human Rights 268
Question 8 as to the Cultural Sciences Approach in Constitutional Law, Including the European Dimension 268
Question 9 as to the Method of Law Comparison in Public Law 269
Note 10: Final Remark by Peter Häberle 270
Teil 4: Wissenschaft als Lebensform – Erkenntnisse, Bekenntnisse und kritische Monita eines europäischen Juristen 273
(Rechts-)Wissenschaften als Lebensform 275
Einleitung, Problem 275
I.Wissenschaft als Lebensform – individuell und korporativ (gemeinschaftsbezogen) 276
II. Rechtswissenschaften im Plural 280
1. Theorie und Praxis 280
2. Berufsbilder 281
3. Insbesondere: die Verfassungsrechtslehre heute 282
Ausblick und Schluss 283
Ein Jahr am Wissenschaftskolleg zu Berlin (1992 / 93)r 285
I. Vorgeschichte und Aufgabenstellung des Berliner Kollegs 285
II. Der Jahrgang 1992 / 93 286
III. Die wissenschaftlichen Aktivitäten 288
IV. „Social Life“ (z. B. die Tischgespräche) 289
V. Ein erster Rückblick 290
Vermachtungsprozesse in nationalen Wissenschaftlergemeinschaften, insbesondere in der deutschen Staatsrechtslehre – Möglichkeiten und Grenzen der Staatsrechtslehre in der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten 291
Vorbemerkung 291
I. Ein Theorierahmen: Sechs Thesen und eine Einschränkung 292
II. Eine fragmentarische Bestandsaufnahme – Sieben Problemfelder machtpolitischer Gefahren für den freien Wissenschaftsprozess 298
Ausblick und Schluss 305
Die deutsche Universität darf nicht sterben. Ein Thesenpapier aus der Provinz 306
Pädagogische Briefe an einen jungen Verfassungsjuristen – Skizze eines Projekts 310
Recht und Literatur – Eine Präsentation von B. Schlink 317
Nachruf auf Konrad Hesse (1919 bis 2005) 319
I. 319
II. 320
III. 320
IV. 321
V. 321
Bibliographisches (zweite Folge) 323
I. Selbständige Arbeiten 323
II. Aufsätze 324
III. Buchbesprechungen und Buchanzeigen 330
IV. Sonstiges 331
V. Alleinherausgebertätigkeit 332
VI. Bibliographien u. a. über Peter Häberle 332