Die Bestandskraft staatskirchenrechtlicher Verträge
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Die Bestandskraft staatskirchenrechtlicher Verträge
Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 48
(2009)
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Abstract
Der Abschluß von Staatskirchenverträgen ist ein traditionelles Mittel zur Ordnung der Beziehungen von Staat und Kirche. Dennoch stellt sich bis heute oft die Frage, wie weit die Parteien durch die Verträge gebunden werden, und ob sie frei sind, sie zu kündigen oder auch einseitig abzubedingen.Zur Klärung dieser Frage zeichnet Katia Schier zunächst die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts nach. Anschließend behandelt sie die Frage nach der Rechtsnatur der Verträge. Bei den Konkordaten handelt es sich um völkerrechtliche Verträge. Die evangelischen Kirchenverträge hingegen bilden eine Vertragsart sui generis im innerstaatlichen Recht. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bestandskraft der Verträge. Eine ordentliche Kündigung der Staatskirchenverträge ist mangels Vereinbarung nicht möglich. Anders verhält es sich bei wesentlicher Änderung der Umstände - hier greifen die Grundsätze der clausula rebus sic stantibus.Die Bestandskraft hinsichtlich entgegenstehender Gesetzgebung ist differenziert zu betrachten: Da es sich bei den Konkordaten um völkerrechtliche Verträge handelt, ist eine Aufhebung des Vertrages selbst durch Gesetz nicht möglich, wohl aber eine Aufhebung des Zustimmungsgesetzes. Bei den evangelischen Kirchenverträgen scheidet eine Aufhebung des Vertrages durch Gesetz ebenfalls aus. Die Aufhebung des Zustimmungsgesetzes wiederum müßte aufgrund der innerstaatlichen Rechtsnatur des Vertrages zu einem Widerspruch in der Rechtsordnung führen und wird daher durch das Rechtsstaatsprinzip ausgeschlossen. Die Untersuchung endet mit einem Vergleich mit der Rechtslage in Spanien.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts | 17 | ||
A. Die frühen Staatskirchenverträge | 17 | ||
B. Staatskirchenverträge in der Weimarer Republik und die Zeit des Nationalsozialismus | 21 | ||
C. Die Staatskirchenverträge nach dem Zweiten Weltkrieg | 23 | ||
I. Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit | 23 | ||
II. Deutsche Demokratische Republik | 24 | ||
III. Die Entwicklungen im wiedervereinigten Deutschland | 24 | ||
Zweiter Teil: Die Rechtsnatur der Staatskirchenverträge | 27 | ||
A. Die Konkordate | 27 | ||
I. Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt | 28 | ||
II. Der Vertragspartner des Heiligen Stuhls | 32 | ||
III. Konkordate als völkerrechtliche Verträge | 34 | ||
1. Der Vertragscharakter der Konkordate | 34 | ||
2. Die Konkordate als Verträge des Völkerrechts | 34 | ||
IV. Zwischenergebnis | 39 | ||
B. Die evangelischen Kirchenverträge | 40 | ||
I. Zugehörigkeit zum Völkerrecht | 40 | ||
1. Innerstaatliche Organisationsform | 40 | ||
2. Die Parität | 42 | ||
3. Quasi-völkerrechtliche Verträge | 46 | ||
4. Ergebnis | 47 | ||
II. Staatsverträge | 47 | ||
1. Die formale Einordnung | 48 | ||
2. Die evangelischen Kirchen als Vertragspartner eines Staatsvertrags | 49 | ||
3. Resümee | 51 | ||
III. „Staatsrechtliche Verträge“ | 52 | ||
IV. Die evangelischen Kirchenverträge als Verwaltungsverträge | 52 | ||
1. Argumente für eine Einordnung als Verwaltungsverträge | 53 | ||
2. Probleme und Kritikpunkte | 53 | ||
a) Unzulässigkeit der Anwendung auf die Konkordate | 54 | ||
b) Der Körperschaftsstatus | 54 | ||
c) Ausnahme vom Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 VwVfG | 56 | ||
d) Das Ratifikationserfordernis | 57 | ||
e) Der Inhalt des Vertrages als ausschlaggebendes Kriterium | 58 | ||
V. Verträge sui generis | 60 | ||
1. Keine Möglichkeit der Zuordnung zu einer anderen Vertragsart | 61 | ||
2. Die Einzigkeit der evangelischen Kirchenverträge | 61 | ||
3. Die Zulässigkeit einer Vertragsform „eigener Art“ | 62 | ||
4. Die Charakteristika des Kirchenvertrags sui generis | 65 | ||
a) Der Rechtsraum | 65 | ||
b) Die Vertragsparteien | 68 | ||
c) Formale Anforderungen; der Parlamentsvorbehalt | 69 | ||
C. Zusammenfassung | 70 | ||
Dritter Teil: Die (Selbst-)Bindung des Staates durch Staatskirchenverträge: Gilt der Grundsatz pacta sunt servanda? | 71 | ||
A. Die Konkordate | 72 | ||
I. Erlöschensgründe aus Vertragsrecht | 72 | ||
1. Die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags | 76 | ||
2. Die Kündigung der Konkordate | 76 | ||
3. Die clausula rebus sic stantibus | 79 | ||
a) Ausschluß der clausula rebus sic stantibus | 80 | ||
b) Voraussetzungen und Rechtsfolgen | 81 | ||
4. Territoriale Veränderungen | 82 | ||
II. Dem Vertrag widersprechende Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Bestandskraft der Konkordate | 85 | ||
1. Die Stellung der Konkordate im deutschen Recht | 85 | ||
2. Das Verhältnis von Konkordat und lex posterior | 87 | ||
a) Konkordate und untergesetzliche Rechtsakte | 87 | ||
b) Konkordate und nachfolgende Gesetze | 88 | ||
(1) Möglichkeit und Grenzen der Aufhebung des Vertragsgesetzes durch lex posterior | 88 | ||
(2) Auswirkungen auf den Vertrag | 90 | ||
(3) Besonderheiten aus dem Landesverfassungsrecht | 91 | ||
III. Rechtsschutz gegen Konkordatsverletzungen | 94 | ||
B. Die Verbindlichkeit der dem innerstaatlichen Recht unterliegenden Staatskirchenverträge | 95 | ||
I. Erlöschensgründe aus Vertragsrecht | 96 | ||
1. Die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags | 96 | ||
2. Die ordentliche Kündigung der Kirchenverträge | 97 | ||
3. Die clausula rebus sic stantibus | 99 | ||
a) Anwendbarkeit von § 60 VwVfG | 99 | ||
b) Die clausula rebus sic stantibus als allgemeiner Rechtsgrundsatz | 99 | ||
4. Territoriale Veränderungen auf seiten einer Partei | 104 | ||
II. Dem Vertrag widersprechende Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Bestandskraft der Kirchenverträge | 109 | ||
1. Einführung | 109 | ||
a) Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 S. 1 WRV als Verfügungsermächtigung über den Vertrag | 110 | ||
b) Das „für alle geltende Gesetz“ als Schranke staatlicher Vertragsbindung | 112 | ||
2. Selbstbindung als Aufgabe oder Ausübung staatlicher Souveränität? | 114 | ||
a) Die Entwicklung der staatlichen Souveränität | 116 | ||
(1) Die Grundlegung des Souveränitätsbegriffs durch Jean Bodin | 116 | ||
(2) Die absolute Souveränität nach Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau | 119 | ||
(3) Heutige Anforderungen an souveränes Staatsverhalten | 120 | ||
b) Das Eingehen vertraglicher Bindungen als Ausübung souveräner Macht | 123 | ||
3. Selbstbindung des Gesetzgebers als Problem von Demokratie und Gewaltenteilung | 126 | ||
a) Freiheit und Revidierbarkeit der demokratischen Entscheidung | 126 | ||
b) Die Kirchenverträge als Problem der Gewaltenteilung | 130 | ||
c) Zwischenergebnis | 132 | ||
4. Das Rechtsstaatsprinzip: Hindernis oder Grundlage einer Bindung? | 133 | ||
a) Verfassungsrechtliche Gewährleistungen zugunsten der Kirchen | 134 | ||
(1) Die Religionsfreiheit | 134 | ||
(2) Bindung an Verträge als Ausfluß des Rechts auf Eigentum? | 134 | ||
(3) Übrige Wiederholungen verfassungsmäßiger Gewährleistungen | 136 | ||
b) Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip | 137 | ||
(1) Einseitige Aufhebbarkeit des Kirchenvertrages | 138 | ||
(2) Aufhebbarkeit des Zustimmungsgesetzes | 142 | ||
5. Änderung des Zustimmungsgesetzes | 148 | ||
6. Rechtsschutz | 149 | ||
C. Fazit | 151 | ||
Vierter Teil: Exkurs: Das Recht der Staatskirchenverträge in Spanien | 153 | ||
A. Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts in Spanien | 153 | ||
B. Voraussetzungen für den Abschluß von Staatskirchenverträgen | 155 | ||
C. Die Rechtsnatur der spanischen Staatskirchenverträge | 156 | ||
I. Die Konkordate | 157 | ||
II. Die Verträge mit anderen Religionsgemeinschaften | 160 | ||
D. Vergleichsansätze zwischen der spanischen und der deutschen Rechtslage in der spanischen Literatur | 169 | ||
E. Fazit | 171 | ||
Zusammenfassung | 172 | ||
Die derzeit geltenden Staatskirchenverträge in Deutschland (Auswahl) | 177 | ||
Literaturverzeichnis | 179 | ||
Sachwortverzeichnis | 196 |