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Schier, K. (2009). Die Bestandskraft staatskirchenrechtlicher Verträge. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53078-6
Schier, Katia. Die Bestandskraft staatskirchenrechtlicher Verträge. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53078-6
Schier, K (2009): Die Bestandskraft staatskirchenrechtlicher Verträge, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53078-6

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Die Bestandskraft staatskirchenrechtlicher Verträge

Schier, Katia

Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 48

(2009)

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Abstract

Der Abschluß von Staatskirchenverträgen ist ein traditionelles Mittel zur Ordnung der Beziehungen von Staat und Kirche. Dennoch stellt sich bis heute oft die Frage, wie weit die Parteien durch die Verträge gebunden werden, und ob sie frei sind, sie zu kündigen oder auch einseitig abzubedingen.

Zur Klärung dieser Frage zeichnet Katia Schier zunächst die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts nach. Anschließend behandelt sie die Frage nach der Rechtsnatur der Verträge. Bei den Konkordaten handelt es sich um völkerrechtliche Verträge. Die evangelischen Kirchenverträge hingegen bilden eine Vertragsart sui generis im innerstaatlichen Recht. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bestandskraft der Verträge. Eine ordentliche Kündigung der Staatskirchenverträge ist mangels Vereinbarung nicht möglich. Anders verhält es sich bei wesentlicher Änderung der Umstände - hier greifen die Grundsätze der clausula rebus sic stantibus.

Die Bestandskraft hinsichtlich entgegenstehender Gesetzgebung ist differenziert zu betrachten: Da es sich bei den Konkordaten um völkerrechtliche Verträge handelt, ist eine Aufhebung des Vertrages selbst durch Gesetz nicht möglich, wohl aber eine Aufhebung des Zustimmungsgesetzes. Bei den evangelischen Kirchenverträgen scheidet eine Aufhebung des Vertrages durch Gesetz ebenfalls aus. Die Aufhebung des Zustimmungsgesetzes wiederum müßte aufgrund der innerstaatlichen Rechtsnatur des Vertrages zu einem Widerspruch in der Rechtsordnung führen und wird daher durch das Rechtsstaatsprinzip ausgeschlossen. Die Untersuchung endet mit einem Vergleich mit der Rechtslage in Spanien.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 15
Erster Teil: Die historische Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts 17
A. Die frühen Staatskirchenverträge 17
B. Staatskirchenverträge in der Weimarer Republik und die Zeit des Nationalsozialismus 21
C. Die Staatskirchenverträge nach dem Zweiten Weltkrieg 23
I. Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit 23
II. Deutsche Demokratische Republik 24
III. Die Entwicklungen im wiedervereinigten Deutschland 24
Zweiter Teil: Die Rechtsnatur der Staatskirchenverträge 27
A. Die Konkordate 27
I. Der Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt 28
II. Der Vertragspartner des Heiligen Stuhls 32
III. Konkordate als völkerrechtliche Verträge 34
1. Der Vertragscharakter der Konkordate 34
2. Die Konkordate als Verträge des Völkerrechts 34
IV. Zwischenergebnis 39
B. Die evangelischen Kirchenverträge 40
I. Zugehörigkeit zum Völkerrecht 40
1. Innerstaatliche Organisationsform 40
2. Die Parität 42
3. Quasi-völkerrechtliche Verträge 46
4. Ergebnis 47
II. Staatsverträge 47
1. Die formale Einordnung 48
2. Die evangelischen Kirchen als Vertragspartner eines Staatsvertrags 49
3. Resümee 51
III. „Staatsrechtliche Verträge“ 52
IV. Die evangelischen Kirchenverträge als Verwaltungsverträge 52
1. Argumente für eine Einordnung als Verwaltungsverträge 53
2. Probleme und Kritikpunkte 53
a) Unzulässigkeit der Anwendung auf die Konkordate 54
b) Der Körperschaftsstatus 54
c) Ausnahme vom Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 VwVfG 56
d) Das Ratifikationserfordernis 57
e) Der Inhalt des Vertrages als ausschlaggebendes Kriterium 58
V. Verträge sui generis 60
1. Keine Möglichkeit der Zuordnung zu einer anderen Vertragsart 61
2. Die Einzigkeit der evangelischen Kirchenverträge 61
3. Die Zulässigkeit einer Vertragsform „eigener Art“ 62
4. Die Charakteristika des Kirchenvertrags sui generis 65
a) Der Rechtsraum 65
b) Die Vertragsparteien 68
c) Formale Anforderungen; der Parlamentsvorbehalt 69
C. Zusammenfassung 70
Dritter Teil: Die (Selbst-)Bindung des Staates durch Staatskirchenverträge: Gilt der Grundsatz pacta sunt servanda? 71
A. Die Konkordate 72
I. Erlöschensgründe aus Vertragsrecht 72
1. Die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags 76
2. Die Kündigung der Konkordate 76
3. Die clausula rebus sic stantibus 79
a) Ausschluß der clausula rebus sic stantibus 80
b) Voraussetzungen und Rechtsfolgen 81
4. Territoriale Veränderungen 82
II. Dem Vertrag widersprechende Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Bestandskraft der Konkordate 85
1. Die Stellung der Konkordate im deutschen Recht 85
2. Das Verhältnis von Konkordat und lex posterior 87
a) Konkordate und untergesetzliche Rechtsakte 87
b) Konkordate und nachfolgende Gesetze 88
(1) Möglichkeit und Grenzen der Aufhebung des Vertragsgesetzes durch lex posterior 88
(2) Auswirkungen auf den Vertrag 90
(3) Besonderheiten aus dem Landesverfassungsrecht 91
III. Rechtsschutz gegen Konkordatsverletzungen 94
B. Die Verbindlichkeit der dem innerstaatlichen Recht unterliegenden Staatskirchenverträge 95
I. Erlöschensgründe aus Vertragsrecht 96
1. Die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags 96
2. Die ordentliche Kündigung der Kirchenverträge 97
3. Die clausula rebus sic stantibus 99
a) Anwendbarkeit von § 60 VwVfG 99
b) Die clausula rebus sic stantibus als allgemeiner Rechtsgrundsatz 99
4. Territoriale Veränderungen auf seiten einer Partei 104
II. Dem Vertrag widersprechende Gesetze und ihre Auswirkungen auf die Bestandskraft der Kirchenverträge 109
1. Einführung 109
a) Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 S. 1 WRV als Verfügungsermächtigung über den Vertrag 110
b) Das „für alle geltende Gesetz“ als Schranke staatlicher Vertragsbindung 112
2. Selbstbindung als Aufgabe oder Ausübung staatlicher Souveränität? 114
a) Die Entwicklung der staatlichen Souveränität 116
(1) Die Grundlegung des Souveränitätsbegriffs durch Jean Bodin 116
(2) Die absolute Souveränität nach Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau 119
(3) Heutige Anforderungen an souveränes Staatsverhalten 120
b) Das Eingehen vertraglicher Bindungen als Ausübung souveräner Macht 123
3. Selbstbindung des Gesetzgebers als Problem von Demokratie und Gewaltenteilung 126
a) Freiheit und Revidierbarkeit der demokratischen Entscheidung 126
b) Die Kirchenverträge als Problem der Gewaltenteilung 130
c) Zwischenergebnis 132
4. Das Rechtsstaatsprinzip: Hindernis oder Grundlage einer Bindung? 133
a) Verfassungsrechtliche Gewährleistungen zugunsten der Kirchen 134
(1) Die Religionsfreiheit 134
(2) Bindung an Verträge als Ausfluß des Rechts auf Eigentum? 134
(3) Übrige Wiederholungen verfassungsmäßiger Gewährleistungen 136
b) Das allgemeine Rechtsstaatsprinzip 137
(1) Einseitige Aufhebbarkeit des Kirchenvertrages 138
(2) Aufhebbarkeit des Zustimmungsgesetzes 142
5. Änderung des Zustimmungsgesetzes 148
6. Rechtsschutz 149
C. Fazit 151
Vierter Teil: Exkurs: Das Recht der Staatskirchenverträge in Spanien 153
A. Entwicklung des Staatskirchenvertragsrechts in Spanien 153
B. Voraussetzungen für den Abschluß von Staatskirchenverträgen 155
C. Die Rechtsnatur der spanischen Staatskirchenverträge 156
I. Die Konkordate 157
II. Die Verträge mit anderen Religionsgemeinschaften 160
D. Vergleichsansätze zwischen der spanischen und der deutschen Rechtslage in der spanischen Literatur 169
E. Fazit 171
Zusammenfassung 172
Die derzeit geltenden Staatskirchenverträge in Deutschland (Auswahl) 177
Literaturverzeichnis 179
Sachwortverzeichnis 196