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Vertragsstaatlichkeit

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Leisner, W. (2009). Vertragsstaatlichkeit. Die Vereinbarung - eine Grundform des Öffentlichen Rechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53102-8
Leisner, Walter. Vertragsstaatlichkeit: Die Vereinbarung - eine Grundform des Öffentlichen Rechts. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53102-8
Leisner, W (2009): Vertragsstaatlichkeit: Die Vereinbarung - eine Grundform des Öffentlichen Rechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53102-8

Format

Vertragsstaatlichkeit

Die Vereinbarung - eine Grundform des Öffentlichen Rechts

Leisner, Walter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1134

(2009)

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Abstract

Der Vertrag ist eine eigenständige Legitimationsform rechtlicher Bindungen, auch und gerade im Öffentlichen Recht. Hier sollte daher Vertraglichkeit entscheidend aufgewertet, ihren Gestaltungen mehr Raum gewährt werden. Dies lässt sich aus der ideengeschichtlichen Entwicklung, aus Völker- und Gemeinschaftsrecht begründen. Verfassungsrecht kann in vielem vertraglich gedeutet werden. Im Verwaltungsrecht ist Vertragsgestaltung in raschem Vordringen, sie bietet hier wesentliche Vorteile gegenüber hoheitlicher Anordnung. Vertraglichkeit entspricht der demokratischen Staatsform, die weniger auf Befehl setzt als auf die Akzeptanz von Vereinbarungen. Vertragsfreiheit ist daher zentrale Grundlage der Verfassungsordnung, sie darf nicht durch einfache Gesetzgebung ausgehöhlt werden. Wirtschaftskrisen verlangen vor allem flexible Instrumentarien, daher den vertraglichen Konsens der Beteiligten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Der Untersuchungsgegenstand: Problemfelder – Fragen – Grundthesen 11
I. Die vertragliche Grundlage des Rechts 11
II. Öffentliches Recht: im Wesentlichen Vertragsrecht 14
III. Verfassungskonforme Grundstrukturen der Vertraglichkeit 17
IV. Vertragsfreiheit: Ein zentrales Grundrecht 20
V. Der Vertrag im Mittelpunkt künftiger Verfassungsentwicklungen 22
B. Der demokratische Staat: aus Vertraglichkeit entfaltet 27
I. Der Sozial-Vertrag: Mythisch-religiöse Grundlage aller staatlichen Ordnung 27
1. Der Sozialvertrag: Mythische Erklärung – nicht historisches Märchen 27
2. Die religiöse Dimension der Vertraglichkeit: Bund mit Gott – vor Gott 30
II. Vom Sozialvertrag zum Herrschaftsvertrag 32
1. Herrschaftsvertrag als fortentwickelter Sozialvertrag: Vertragsgrundlegung des Feudalsystems 32
2. Herrschaftsvertrag: Übergang vom vertraglichen ins normative Denken 34
III. Allgemeine Dogmatik der Demokratie: aus Vertragsdenken 37
1. Die grundsätzliche Bedeutung der Vertraglichkeit für die Demokratie 37
2. Die dynamische, von täglichem Volkswillen getragene Demokratievorstellung 38
3. Bildung des Volkswillens in Vertraglichkeit – Verfassung / Normgebung 41
a) Vertraglichkeit als Grundform der demokratischen Ordnungsprinzipien 41
b) Öffentlich-rechtliche Repräsentation als privatrechtliche Vertretung 44
4. Modelle einer „Vertragsstaatlichkeit“: England, Schweiz 46
a) England: Vertrag als Staatsrecht 47
b) Schweizer Vertragsstaatlichkeit 49
5. Verfassungsrechtliche Werteordnung als vertraglicher Konsens 51
6. Exkurs: Vertrag und Gewohnheitsrecht 54
C. Der Vertrag – im Öffentlichen Recht eine typische Ordnungsform 56
I. Das Öffentliche Recht als einseitiges Hoheitsrecht: Normativer Absolutismus 56
1. Der Niedergang der Vertraglichkeit im historischen Absolutismus 56
2. Das „Hoheitsrecht“ der Französischen Revolution: Eine historische Parenthese 57
II. Völkerrecht als Vertragsrecht 58
1. Völkerrecht als „normativer Halt des Staatsrechts“: in der „Vertrags-Grundnorm“ 58
2. Die völkerrechtliche Rechtsquellenlehre: Primat der Vertraglichkeit 59
3.Wirkungen des Völkerrechts als Vertragsrecht auf das innerstaatliche Recht 63
III. Europäisches Gemeinschaftsrecht: Wesentlich Vertragsrecht 67
1. Die EU: Super-Staatlichkeit als Versuchung deutschen Rechtsdenkens 67
2. EU als Vertragswerk – Vertragsrecht 69
3. Vertragsdenken – eine Europäische Vision 70
4. Europäischer Vertrag, nicht Europäische Verfassung 71
5. Das Sekundäre EU-Recht: Fortentwicklung in Vertraglichkeit 72
6. Europäisches Gemeinschaftsrecht als „Gesellschaftsrecht“ – auch „soziales Recht“ 74
IV. Verfassungsrecht als Vertragsrecht 75
1. „Verfassung als Proklamation“ 75
2.Wahl und Abstimmung als „Vertragsschlussformen“ 77
3. Die Verfassungsgewalten: Instanzen zu Vertragsschluss und Vertragsdurchführung 81
4. Bundesstaatlichkeit als Vertragsstaatlichkeit 86
V. Formen vordringender Vertraglichkei tim Öffentlichen Recht 91
1. Das vertragliche Rechtsverständnis: Zunehmend eine praktische Gestaltungsrealität 91
2. Das Verwaltungsprivatrecht: Vertragliches Öffentliches Recht 92
3. Der verwaltungsrechtliche Vertrag 93
4. Öffentliches Dienstrecht: Direktionsrecht und Tarifvertragsrecht 95
5. Annäherung des Hoheitsrechts der Verwaltungsakte an das Vertragsrecht 97
6. Austauschbarkeit von Gesetz und Vertrag 99
7. Exkurs: Verbändestaat als Vertragsstaat 101
VI. Fazit: Das Öffentliche Recht als Vertragsrecht – zu verstehen und fortzuentwickeln 103
D. Qualitätsvorteile vertraglicher Gestaltung 105
I. Vertrag: Wesentlich Gestaltung von Freiheit 105
1. Vertrag als Handeln in Freiheit 105
2. Vertraglichkeit: Gegenpol zur Staaten-Macht 106
3. Vertragsfreiheit als Handlungs-, nicht nur als Statusfreiheit 108
II. Vertraglichkeit: Wesentlich Ungleichheit aus Gleichheit 109
1. Das Gleichheits-Doppelgesicht des Vertrages 109
2. Vertraglichkeit: Kein Instrument des Schwächerenschutzes 112
III. Allgemeine Vorteile vertraglicher Gestaltung – nach Verfassungsvorgaben 115
1. Vertragsklarheit – Rechtsstaatlichkeit 115
2. Vertraglichkeit: Begrenzte Bindung des Bürgerwillens – demokratische Änderungsoffenheit 117
3. Vertraglichkeit als Kontinuität 119
4. Der Vertrag: Instrument des inneren Friedens 121
5. Vertrag als moralische Rechtsbindung 124
IV. Rechtstechnische Vorteile vertraglicher Gestaltung 125
1. Erfassung, Einschätzung der Interessenlagen im Einzelfall 126
2. Vertrag als Abwägung 128
3. Rechtstechnische Vorteile der Vertragsgestaltung gegenüber dem Verwaltungsakt 131
V. Fazit: Vorteile und daher Vorrang der Vertragsgestaltung 135
E. Vertragsfreiheit: Notwendigkeit – Fehlentwicklungen – Korrekturen 137
I. Vertragsfreiheit: Ein herkömmlich vernachlässigtes Grundrecht 137
1. Verfassungsgrundlagen – Gesetzesvorbehalt 137
2. Die Eigentumsordnung: Vertraglichkeit zur Disposition des Gesetzgebers 139
3. Nichtdiskriminierung: Die neue Diskussion um die Vertragsfreiheit 140
II. Die grundrechtliche, sozialpolitische Problematik der Vertragsfreiheit 141
1. Sozialstaatlichkeit als Antithese zur Vertraglichkeit 141
2.Wettbewerbsrecht als Vertragskorrektur 144
3. Die Problematik des Grundrechtsverzichts 147
III. Entwicklungen zu einem vertieften Verständnis verfassungsrechtlich fundierter Vertragsfreiheit 150
1. Von Persönlichkeits-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit zur Vertragsfreiheit 150
2. Chancen und Gefahren des Persönlichkeitsschutzes für die Vertragsfreiheit 152
3. Exkurs: Vertragsfreiheit – Korruptionsgefahr? 154
F. In Wirtschaftskrisen: Nicht mehr Hoheitsgewalt – mehr Vertrag 156
G. Wieviel (überhaupt noch) Hoheitsstaat? 158
H. Ausblick auf die Zukunft des Öffentlichen Rechts: Mehr Vertraglichkeit 159
Sachwortverzeichnis 161