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Storz, T. (2009). Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52836-3
Storz, Thomas. Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52836-3
Storz, T (2009): Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52836-3

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Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers

Storz, Thomas

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 392

(2009)

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Abstract

Die zu vererbende Vermögensmasse in Deutschland steigt und wird heute auf über eine Billion Euro geschätzt. Angesichts dieses Sachverhalts kommt der Position des Testamentsvollstreckers, dessen starker Stellung quasi als "Herr des Nachlasses" sowie der damit einhergehenden nahezu vollständigen Entrechtung der Erben eine weit reichende Bedeutung zu. Nicht selten motivieren Herrschsucht über den Tod hinaus sowie hämische Gesinnung den Erblasser, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.

Thomas Storz zeigt die vielfach verankerte rechtliche Heteronomie des Testamentsvollstreckers auf. Im Sinne der Vertragsfreiheit fragt er, ob die unbeschränkte Autonomie des Testamentsvollstreckers nicht durch Absprache mit den Erben befriedet werden könnte. Er unternimmt den Versuch, den Erben in die Nachlassverwaltung einzubinden, wobei er auch die Haftbarkeit des Testamentsvollstreckers dem Erben gegenüber vor Augen hat, in die er trotz seiner Machtfülle ohne Not geraten kann. Ob und inwieweit kann der Testamentsvollstrecker mit dem Erben zusammenarbeiten? Ob und in welchem Umfang kann er sich gegenüber den Erben vertraglich binden? Was könnte in einem solchen Vertrag geregelt werden? Wie könnte dies umgesetzt werden? Geht es allein oder wer wären die Beteiligten?

Eine wissenschaftliche Publikation zu dem gleichwohl traditionsreichen wie aktuellen Problem der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben. Das Buch ist auch von praktischer Relevanz für Notare und andere Testamentsvollstrecker.

Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und Maria-Teufel-Stiftung für hervorragende wissenschaftliche Leistungen 2009.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Einleitung 13
§ 2 Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers 19
A. Die Vertretertheorien 20
I. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erblassers 21
II. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter oder Organ des Nachlasses 25
1. Gestaltet sich der vom Testamentsvollstrecker zu verwaltende Nachlass als juristische Person? 28
a) Die Lehre Kohlers von den stillschweigenden (konstruktiven) juristischen Personen 28
b) Kritische Würdigung der Auffassung Kohlers 29
2. Rechtsfähigkeit des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass(-teil)es 33
a) „Teilrechtsfähigkeit“ des Sondervermögens 33
b) Exkurs: Die Auffassung Hellwigs 38
c) Ablehnung der Auffassung Hellwigs 40
d) Zu den Voraussetzungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass(-teil)es im Wege der Rechtsfortbildung 47
aa) Bedürfnis 47
(1) Allgemeine Rechtsstellung des Erben während der Testamentsvollstreckung 47
(2) Notwendigkeit aus dem Sondervermögen einen eigenen Rechtsträger zu machen 54
(3) Fazit 65
bb) Steht die Anerkennung der Rechtsfähigkeit des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlass(-teil)es im Widerspruch zu den Bestimmungen und Grundprinzipien des Erbrechts? 66
III. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erben 70
B. Die Amtstheorie 74
C. Die Theorie vom neutralen Handeln 77
D. Die Theorie von der Treuhänderstellung des Testamentsvollstreckers 78
§ 3 Das Pflichtverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben 84
A. Allgemeine Grundlagen 84
B. Gesetzliches Schuldverhältnis 86
C. Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben 89
I. Die persönliche Verrichtung (§§ 2218 Abs. 1, 664 Abs. 1 BGB) 89
II. Unterrichtungspflichten des Testamentsvollstreckers 93
1. Die Benachrichtigungspflicht 93
2. Besteht eine generelle Anhörungspflicht? 96
3. Auskunftspflicht 97
§ 4 Überwachung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht? 99
§ 5 Zulässigkeit und Grenzen einer Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben 103
A. Die Ansichten der Rechtsprechung 103
I. Das Urteil des Reichsgerichts vom 28.10.1937 (IV 127/37) 103
II. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.10.1957 (IV ZR 217/57) 104
III. Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5.2.1999 (1Z BR 116/98) 108
IV. Der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.5.1999 (9 V 49/97) 109
B. Die Ansichten in der Literatur 110
C. Kritische Würdigung der im Schrifttum für die Grenzen der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben vorgebrachten Argumente 118
I. Der Einwand Damraus, das Institut der Testamentsvollstreckung diene auch den Interessen der Nachlassgläubiger 118
II. Der Einwand Coings, die Testamentsvollstreckung unterliege einem Typenzwang 130
1. Begriff und Funktion des Typenzwangs 131
a) Zum Begriff des Typenzwangs 131
b) Erscheinungsformen des Typenzwangs 133
aa) Typenzwang im Sachenrecht 134
bb) Typenzwang im Gesellschaftsrecht 137
cc) Typenzwang im Erbrecht 140
(1) Verfassungsrechtliche Gewährleistung der Testierfreiheit 140
(2) Der Grundsatz der Testierfreiheit 142
(3) Die gesetzliche Ausgangslage 144
(4) Darstellung und Analyse der Literatur 147
2. Widerlegung der These Coings, dass das Institut der Testamentsvollstreckung einem erbrechtlichen Typenzwang unterliegt 159
3. Fazit 164
D. Ist die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben begriffsnotwendig für das Institut der Testamentsvollstreckung? 165
§ 6 (Heute anerkannte) Fallgruppen des Zusammenwirkens von Testamentsvollstrecker und Erben 169
A. Kann sich der Testamentsvollstrecker im Einvernehmen mit den Erben über ein letztwillig verfügtes Auseinandersetzungsverbot hinwegsetzen und so im Wege der Nachlassteilung über Nachlassgegenstände wirksam verfügen? 175
I. Die Erbauseinandersetzung als Aufgabe des Testamentsvollstreckers 175
II. Ausschluss der Auseinandersetzung aufgrund Anordnung des Erblassers 181
B. Kann der Testamentsvollstrecker die gesetzliche Verfügungsschranke des Schenkungsverbots (§ 2205 Satz 3 BGB) im Zusammenwirken mit den Erben überschreiten? 199
I. Die Ansichten der Rechtsprechung 200
1. Die Rechtsauffassung des Reichsgerichts 200
2. Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs 202
II. Die Ansichten der Literatur 204
III. Stellungnahme 206
C. Wirksamkeit einer dem Erblasserwillen zuwiderlaufenden Freigabe von Nachlassgegenständen durch den Testamentsvollstrecker 209
I. Die Freigabepflicht des Testamentsvollstreckers 209
II. Freiwillige Überlassung von Nachlassgegenständen 212
D. Prozessuales Zusammenwirken durch Herstellung einer gewillkürten Prozessstandschaft 216
E. Fazit 217
§ 7 Genehmigungserfordernisse 219
A. Genehmigung des Familien- oder Vormundschaftsgerichts 219
B. Genehmigung des Ehegatten des Erben 223
§ 8 Anforderungen an die Form einer Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben 225
§ 9 Möglichkeiten des Erblassers, ein unerwünschtes Zusammenwirken von Testamentsvollstrecker und Erben zu vereiteln 229
A. Die Anordnung von Straf- und Verwirkungsklauseln gegenüber den Erben 229
I. Bedingte Erbeinsetzung 229
II. Bedingte Vermächtnisse 231
B. Die Anordnung von Straf- und Verwirkungsklauseln gegenüber dem Testamentsvollstrecker 232
I. Bedingte Testamentsvollstreckerernennung 232
II. Auflösend bedingtes Vermächtnis 233
C. Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker 234
§ 10 Schlussbetrachtung 236
Literaturverzeichnis 239
Sachverzeichnis 264