Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers
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Autonomie und Heteronomie des Testamentsvollstreckers
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 392
(2009)
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Die zu vererbende Vermögensmasse in Deutschland steigt und wird heute auf über eine Billion Euro geschätzt. Angesichts dieses Sachverhalts kommt der Position des Testamentsvollstreckers, dessen starker Stellung quasi als "Herr des Nachlasses" sowie der damit einhergehenden nahezu vollständigen Entrechtung der Erben eine weit reichende Bedeutung zu. Nicht selten motivieren Herrschsucht über den Tod hinaus sowie hämische Gesinnung den Erblasser, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen.Thomas Storz zeigt die vielfach verankerte rechtliche Heteronomie des Testamentsvollstreckers auf. Im Sinne der Vertragsfreiheit fragt er, ob die unbeschränkte Autonomie des Testamentsvollstreckers nicht durch Absprache mit den Erben befriedet werden könnte. Er unternimmt den Versuch, den Erben in die Nachlassverwaltung einzubinden, wobei er auch die Haftbarkeit des Testamentsvollstreckers dem Erben gegenüber vor Augen hat, in die er trotz seiner Machtfülle ohne Not geraten kann. Ob und inwieweit kann der Testamentsvollstrecker mit dem Erben zusammenarbeiten? Ob und in welchem Umfang kann er sich gegenüber den Erben vertraglich binden? Was könnte in einem solchen Vertrag geregelt werden? Wie könnte dies umgesetzt werden? Geht es allein oder wer wären die Beteiligten?Eine wissenschaftliche Publikation zu dem gleichwohl traditionsreichen wie aktuellen Problem der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben. Das Buch ist auch von praktischer Relevanz für Notare und andere Testamentsvollstrecker.Ausgezeichnet mit dem Preis der Reinhold- und Maria-Teufel-Stiftung für hervorragende wissenschaftliche Leistungen 2009.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
§ 1 Einleitung | 13 | ||
§ 2 Die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers | 19 | ||
A. Die Vertretertheorien | 20 | ||
I. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erblassers | 21 | ||
II. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter oder Organ des Nachlasses | 25 | ||
1. Gestaltet sich der vom Testamentsvollstrecker zu verwaltende Nachlass als juristische Person? | 28 | ||
a) Die Lehre Kohlers von den stillschweigenden (konstruktiven) juristischen Personen | 28 | ||
b) Kritische Würdigung der Auffassung Kohlers | 29 | ||
2. Rechtsfähigkeit des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass(-teil)es | 33 | ||
a) „Teilrechtsfähigkeit“ des Sondervermögens | 33 | ||
b) Exkurs: Die Auffassung Hellwigs | 38 | ||
c) Ablehnung der Auffassung Hellwigs | 40 | ||
d) Zu den Voraussetzungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit des vom Testamentsvollstrecker verwalteten Nachlass(-teil)es im Wege der Rechtsfortbildung | 47 | ||
aa) Bedürfnis | 47 | ||
(1) Allgemeine Rechtsstellung des Erben während der Testamentsvollstreckung | 47 | ||
(2) Notwendigkeit aus dem Sondervermögen einen eigenen Rechtsträger zu machen | 54 | ||
(3) Fazit | 65 | ||
bb) Steht die Anerkennung der Rechtsfähigkeit des unter Testamentsvollstreckung stehenden Nachlass(-teil)es im Widerspruch zu den Bestimmungen und Grundprinzipien des Erbrechts? | 66 | ||
III. Der Testamentsvollstrecker als Vertreter des Erben | 70 | ||
B. Die Amtstheorie | 74 | ||
C. Die Theorie vom neutralen Handeln | 77 | ||
D. Die Theorie von der Treuhänderstellung des Testamentsvollstreckers | 78 | ||
§ 3 Das Pflichtverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben | 84 | ||
A. Allgemeine Grundlagen | 84 | ||
B. Gesetzliches Schuldverhältnis | 86 | ||
C. Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben | 89 | ||
I. Die persönliche Verrichtung (§§ 2218 Abs. 1, 664 Abs. 1 BGB) | 89 | ||
II. Unterrichtungspflichten des Testamentsvollstreckers | 93 | ||
1. Die Benachrichtigungspflicht | 93 | ||
2. Besteht eine generelle Anhörungspflicht? | 96 | ||
3. Auskunftspflicht | 97 | ||
§ 4 Überwachung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht? | 99 | ||
§ 5 Zulässigkeit und Grenzen einer Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben | 103 | ||
A. Die Ansichten der Rechtsprechung | 103 | ||
I. Das Urteil des Reichsgerichts vom 28.10.1937 (IV 127/37) | 103 | ||
II. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 2.10.1957 (IV ZR 217/57) | 104 | ||
III. Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5.2.1999 (1Z BR 116/98) | 108 | ||
IV. Der Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 12.5.1999 (9 V 49/97) | 109 | ||
B. Die Ansichten in der Literatur | 110 | ||
C. Kritische Würdigung der im Schrifttum für die Grenzen der Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erben vorgebrachten Argumente | 118 | ||
I. Der Einwand Damraus, das Institut der Testamentsvollstreckung diene auch den Interessen der Nachlassgläubiger | 118 | ||
II. Der Einwand Coings, die Testamentsvollstreckung unterliege einem Typenzwang | 130 | ||
1. Begriff und Funktion des Typenzwangs | 131 | ||
a) Zum Begriff des Typenzwangs | 131 | ||
b) Erscheinungsformen des Typenzwangs | 133 | ||
aa) Typenzwang im Sachenrecht | 134 | ||
bb) Typenzwang im Gesellschaftsrecht | 137 | ||
cc) Typenzwang im Erbrecht | 140 | ||
(1) Verfassungsrechtliche Gewährleistung der Testierfreiheit | 140 | ||
(2) Der Grundsatz der Testierfreiheit | 142 | ||
(3) Die gesetzliche Ausgangslage | 144 | ||
(4) Darstellung und Analyse der Literatur | 147 | ||
2. Widerlegung der These Coings, dass das Institut der Testamentsvollstreckung einem erbrechtlichen Typenzwang unterliegt | 159 | ||
3. Fazit | 164 | ||
D. Ist die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit des Testamentsvollstreckers gegenüber den Erben begriffsnotwendig für das Institut der Testamentsvollstreckung? | 165 | ||
§ 6 (Heute anerkannte) Fallgruppen des Zusammenwirkens von Testamentsvollstrecker und Erben | 169 | ||
A. Kann sich der Testamentsvollstrecker im Einvernehmen mit den Erben über ein letztwillig verfügtes Auseinandersetzungsverbot hinwegsetzen und so im Wege der Nachlassteilung über Nachlassgegenstände wirksam verfügen? | 175 | ||
I. Die Erbauseinandersetzung als Aufgabe des Testamentsvollstreckers | 175 | ||
II. Ausschluss der Auseinandersetzung aufgrund Anordnung des Erblassers | 181 | ||
B. Kann der Testamentsvollstrecker die gesetzliche Verfügungsschranke des Schenkungsverbots (§ 2205 Satz 3 BGB) im Zusammenwirken mit den Erben überschreiten? | 199 | ||
I. Die Ansichten der Rechtsprechung | 200 | ||
1. Die Rechtsauffassung des Reichsgerichts | 200 | ||
2. Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs | 202 | ||
II. Die Ansichten der Literatur | 204 | ||
III. Stellungnahme | 206 | ||
C. Wirksamkeit einer dem Erblasserwillen zuwiderlaufenden Freigabe von Nachlassgegenständen durch den Testamentsvollstrecker | 209 | ||
I. Die Freigabepflicht des Testamentsvollstreckers | 209 | ||
II. Freiwillige Überlassung von Nachlassgegenständen | 212 | ||
D. Prozessuales Zusammenwirken durch Herstellung einer gewillkürten Prozessstandschaft | 216 | ||
E. Fazit | 217 | ||
§ 7 Genehmigungserfordernisse | 219 | ||
A. Genehmigung des Familien- oder Vormundschaftsgerichts | 219 | ||
B. Genehmigung des Ehegatten des Erben | 223 | ||
§ 8 Anforderungen an die Form einer Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben | 225 | ||
§ 9 Möglichkeiten des Erblassers, ein unerwünschtes Zusammenwirken von Testamentsvollstrecker und Erben zu vereiteln | 229 | ||
A. Die Anordnung von Straf- und Verwirkungsklauseln gegenüber den Erben | 229 | ||
I. Bedingte Erbeinsetzung | 229 | ||
II. Bedingte Vermächtnisse | 231 | ||
B. Die Anordnung von Straf- und Verwirkungsklauseln gegenüber dem Testamentsvollstrecker | 232 | ||
I. Bedingte Testamentsvollstreckerernennung | 232 | ||
II. Auflösend bedingtes Vermächtnis | 233 | ||
C. Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker | 234 | ||
§ 10 Schlussbetrachtung | 236 | ||
Literaturverzeichnis | 239 | ||
Sachverzeichnis | 264 |