Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht
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Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht
Einordnung und Ausgestaltung des kommunalaufsichtsrechtlichen Instruments der Beauftragtenbestellung nach § 124 und § 75 Abs. 5 S. 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1135
(2009)
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Abstract
In der Kommunalaufsicht hat die Beauftragtenbestellung bis heute eine untergeordnete Rolle gespielt. Vielfach ist sie allein als Teil eines abstrakten Drohpotenzials wahrgenommen worden, dessen bloße Existenz ein aus Sicht des Staates kooperatives Verhalten kommunaler Körperschaften sicherte. Eine Änderung der öffentlichen Wahrnehmung insbesondere in Nordrhein-Westfalen erscheint nun allerdings möglich: Ende 2005 wurde der Stadt Waltrop aufgrund der finanziellen Lage eine Beauftragtenbestellung konkret in Aussicht gestellt. Gleichzeitig befinden sich viele Gemeinden in kaum weniger großen finanziellen Nöten. In der Mehrzahl der Fälle werden einzelne Eingriffe nicht genügen. Umfassende, komplexere Problemlösungen statt vereinzelter von außen kommender Anweisungen sind die Domäne der Beauftragtenbestellung.Dabei befindet sich der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht naturgemäß in einem Spannungsfeld zwischen kommunaler Selbstverwaltung und dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit.Diese rechtliche Herausforderung im Einklang mit dem Verfassungs- und Kommunalverfassungsrecht zu lösen, bildet den Kern der Arbeit. Gerald Buck stellt dabei die Beauftragtenbestellung unter Einbeziehung der historischen wie aktuellen Entwicklungen kommunal- und verfassungsrechtlicher Art dar und führt die sich dabei ergebenden zahlreichen Probleme einer auch praktisch verwertbaren Lösung zu. Die Untersuchung beinhaltet eine umfassende Darstellung der mit dem Beauftragten, seiner Bestellung und seiner Tätigkeit verbundenen rechtlichen Regelungen und Fragestellungen. Besondere Beachtung wird der Stellung des Beauftragten in der Kommunalverfassung gewidmet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
§ 1 Zweck und Gang der Untersuchung | 31 | ||
Kapitel 1: Der Beauftragte als Rechtsinstitut | 34 | ||
§ 2 Der Begriff des Beauftragten und des Staatskommissars | 34 | ||
A. Bedeutung des Beauftragten im Zusammenhang mit § 124 S. 1 GO NW | 34 | ||
I. Bedeutung des Auftrages im bürgerlichen Recht | 35 | ||
II. Der Beauftragte im öffentlichen Recht | 36 | ||
1. Ableitung aus dem bürgerlichen Recht | 36 | ||
a) Analoge oder rechtsgrundsätzliche Anwendung | 36 | ||
b) Abweichender öffentlich-rechtlicher Begriff des Beauftragten | 36 | ||
2. Eigenständiger öffentlich-rechtlicher Begriff des Beauftragten | 38 | ||
III. Der Beauftragte im Hinblick auf § 124 S. 1 GO NW | 38 | ||
B. Der Begriff des Staatskommissars | 39 | ||
C. Übereinstimmung der Begriffe des Beauftragten und des Staatskommissars | 41 | ||
D. Veränderungen durch die Bezeichnung als Beauftragter? | 42 | ||
E. Zusammenfassung | 43 | ||
§ 3 Anwendung und Ausgestaltung des Mittels im Rahmen von Aufsicht | 44 | ||
A. Der Beauftragte bzw. Kommissar in früheren Rechtsordnungen | 44 | ||
I. Der Kommissar vor der Stein’schen Städteordnung von 1808 | 44 | ||
II. Von der Stein’schen Städteordnung bis zum Ende der Kaiserzeit | 47 | ||
III. Das Kommissarwesen in der Weimarer Republik | 48 | ||
1. Einsetzung von Staatskommissaren | 48 | ||
2. Rechtliche Situation in Preußen | 49 | ||
a) Rechtsansicht der preußischen Landesverwaltung | 50 | ||
b) Ableitung aus dem Begriff der Staatsaufsicht | 50 | ||
c) Unzulässigkeit der Bestellung mangels Rechtsgrundlage | 52 | ||
IV. Der Kommissar in der nationalsozialistischen Staatsordnung | 53 | ||
1. Das preußische Gemeindeverfassungsgesetz von 1933 | 54 | ||
a) Zustandekommen und Ziele der Neufassung | 54 | ||
b) Positivrechtliche Regelung der Bestellung von Staatskommissaren | 54 | ||
2. Die deutsche Gemeindeordnung von 1935 | 55 | ||
3. Praktische Bedeutung des Beauftragten in der Zeit des Nationalsozialismus | 55 | ||
B. Kommunalrechtliche Beauftragtenbestellungen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland | 56 | ||
I. Der Beauftragte in den revidierten Gemeindeordnungen | 56 | ||
II. Beauftragtenbestellungen in der kommunalen Neugliederung | 56 | ||
III. Bestellungen zur Herstellung einer rechtmäßigen Verwaltung | 57 | ||
C. Beauftragte bei anderen Selbstverwaltungskörperschaften | 58 | ||
Kapitel 2: Aufgaben und Befugnisse des Beauftragten | 59 | ||
§ 4 Bestellung und Aufgaben des Beauftragten im Gefüge der Aufsicht | 59 | ||
A. Die Selbstverwaltungsgarantien als Quelle der kommunalen Selbständigkeit | 59 | ||
I. Die Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes | 59 | ||
1. Die institutionelle Rechtssubjektgarantie | 60 | ||
2. Die objektive Rechtsinstitutsgarantie | 61 | ||
a) Die Universalität der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung | 61 | ||
b) Eigenverantwortliche Regelung | 63 | ||
3. Die subjektive Rechtsstellungsgarantie | 65 | ||
4. Ergänzende Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung | 65 | ||
II. Das Gebot der gewählten Gemeindevertretung des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG | 66 | ||
III. Die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 78 der nordrhein-westfälischen Verfassung | 67 | ||
1. Die institutionelle Garantie als Gebietskörperschaft | 67 | ||
2. Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe | 68 | ||
a) Der Organbegriff im Allgemeinen | 68 | ||
b) Der Begriff der gewählten Organe in Art. 78 Abs. 1 Verf. NW | 69 | ||
3. Die Trägerschaft der öffentlichen Verwaltung in Art. 78 Abs. 2 Verf. NW | 70 | ||
B. Grundlagen und Wesen der Kommunalaufsicht | 71 | ||
I. Begriff und Wesen der Aufsicht über die kommunalen Gebietskörperschaften | 71 | ||
1. Einflussmöglichkeit als Teil der Aufsicht | 71 | ||
2. Verhältnis von Aufsicht und kommunaler Selbstverwaltung | 72 | ||
II. Ziele der staatlichen Aufsicht über die Gemeinden | 73 | ||
1. Bewahrung der Interessen des Staatsganzen | 73 | ||
2. Langfristige und umfassende Bewahrung der Selbstverwaltung | 74 | ||
C. Ableitung der Aufgaben des Beauftragten | 75 | ||
I. Ziel und Zweck der Beauftragtenbestellung in genereller Hinsicht | 75 | ||
II. Besondere Berücksichtigung des § 75 Abs. 5 GO NW | 77 | ||
1. Der Begriff der Haushaltswirtschaft | 77 | ||
2. Das Ziel der geordneten Haushaltswirtschaft | 78 | ||
a) Die Ordnung der Haushaltswirtschaft | 78 | ||
b) Die dauerhafte Sicherung der gemeindlichen Aufgabenerfüllung | 79 | ||
§ 5 Art und Umfang der Beauftragtenbestellung | 80 | ||
A. Teilweise oder umfassende Beauftragtenbestellung | 81 | ||
I. Der Umfang gemeindlicher Aufgaben | 81 | ||
1. Rückgriff auf andere GO-Bestimmungen | 81 | ||
a) Kein Rückgriff auf § 3 GO NW | 81 | ||
b) Verwendung des Begriffs in § 123 Abs. 1 GO NW | 82 | ||
c) Die Berücksichtigung der Allzuständigkeit des § 2 GO NW | 83 | ||
2. Berücksichtigung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Gemeindeorganen | 84 | ||
a) Aufgaben der Gemeinde als solche | 84 | ||
aa) Wortlaut der Gemeindeordnung und rechtsvergleichende Aspekte | 84 | ||
bb) Systematik der §§ 123, 124 GO NW | 85 | ||
b) Gemeindeaufgaben als Organzuständigkeiten | 85 | ||
aa) Historische Auslegung | 85 | ||
bb) Kein zwingender systematischer Unterschied zur Ersatzvornahme | 86 | ||
cc) Zwischenergebnis | 87 | ||
c) Umfassendes Verständnis der gemeindlichen Aufgaben | 87 | ||
3. Gemeindliche Aufgaben bei Nichtzuständigkeit | 88 | ||
a) Umfassender Entzug aller wahrgenommenen Tätigkeiten | 89 | ||
b) Rechtmäßiges Aufgabenspektrum als Grenze der Übertragung | 91 | ||
aa) Keine Kompetenzverlagerung durch bloße Wahrnehmung | 91 | ||
bb) Bundesverfassungsrechtliche Aspekte bei der Auslegung | 91 | ||
cc) Landesverfassungs- und landesrechtliche Kompetenzordnung | 92 | ||
dd) Keine Wahrnehmung von Aufgaben anderer Gemeinden aufgrund Verfassungsrechts? | 93 | ||
ee) Einschränkende Auslegung aufgrund Sinns und Zwecks der Kommunalaufsicht | 93 | ||
c) Bewertung der verschiedenen Argumentationsstränge | 94 | ||
II. Bestellung nicht nur für Selbstverwaltungsaufgaben | 95 | ||
1. Freiwillige und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben | 95 | ||
2. Auftragsangelegenheiten | 95 | ||
3. Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung | 97 | ||
4. Zusammenfassung | 98 | ||
III. Abgrenzung von übergehenden und verbleibenden Aufgaben | 98 | ||
B. Organisatorischer Bezugspunkt für die Beauftragtenbestellung | 99 | ||
I. Verdrängung kommunaler Organe durch Beauftragte | 99 | ||
1. Der Begriff des Organs | 99 | ||
a) Merkmale des Organbegriffs | 100 | ||
2. Bürgermeister und Gemeinderat als gemeindliche Organe | 101 | ||
3. Organqualität weiterer gemeindlicher Funktionsträger | 102 | ||
a) Die Beigeordneten nach § 71 Abs. 1 GO NW | 102 | ||
b) Der Verwaltungsvorstand der Gemeinde | 103 | ||
c) Der Kämmerer | 103 | ||
d) Die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes | 104 | ||
e) Der Verantwortliche für die Zahlungsabwicklung | 105 | ||
f) Der allgemeine Stellvertreter | 105 | ||
g) Der Standesbeamte | 106 | ||
h) Die Ausschüsse des Rates | 106 | ||
i) Die Bezirksvertretungen | 107 | ||
4. Kein engerer Organbegriff in § 124 GO? | 107 | ||
a) Berücksichtigung des Wortlauts sowie der vergangenen Änderungen der Gemeindeordnung NW | 108 | ||
b) Sinn und Zweck der Vorschrift | 108 | ||
aa) Bestellung für andere Organe als milderes Mittel | 108 | ||
bb) Übernahme aller Aufgaben gemäß § 124 S. 1 GO NW | 109 | ||
5. Besonderheiten bei Organen der Kreise | 109 | ||
a) Der Landrat in der Organleihe | 109 | ||
b) Der Kreisausschuss | 110 | ||
II. Anknüpfung auch an Funktionsträger ohne Organstellung? | 111 | ||
C. Verdrängung mehrerer Organe durch einen Beauftragten | 111 | ||
I. Historischer Kontext | 111 | ||
II. Situation in anderen Bundesländern | 112 | ||
III. Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen | 113 | ||
1. In der Literatur vertretene Ansätze | 113 | ||
a) Notwendigkeit der Bestellung eines Beauftragten für jedes Organ | 113 | ||
b) Gesetzeslage erlaubt ausschließlich die Bestellung eines Beauftragten | 115 | ||
c) Bestellung eines oder mehrerer Beauftragter für eine Gemeinde | 115 | ||
2. Verfahrensweisen in der praktischen Handhabung | 116 | ||
3. Mögliche Determinanten für eine Lösung | 116 | ||
a) Der Grundsatz der Gewaltenteilung | 116 | ||
b) Das System von checks and balances als Ausdruck einer dualistischen Gemeindeverfassung | 118 | ||
c) Das Gebot der Rechtmäßigkeit der Verwaltung | 119 | ||
4. Auflösung zu Gunsten der Möglichkeit der Bestellung nur eines Beauftragten | 119 | ||
D. Verdrängung nur eines Organteils durch einen Beauftragten | 121 | ||
E. Einsetzung von Kollegialgremien als Beauftragte | 122 | ||
F. Bloße Einsetzung zur Beobachtung | 124 | ||
G. Die Unterscheidungzwischen Präventiv- und Repressivkommissar – eine notwendige Kategorisierung? | 125 | ||
I. Unterscheidung zwischen beiden Arten | 125 | ||
II. Gesetzliche Herleitung des sog. Präventivkommissars | 126 | ||
III. Berechtigung der Unterscheidung | 126 | ||
IV. Zusammenfassung | 127 | ||
§ 6 Grenzen der Bestellung eines Beauftragten | 128 | ||
A. Die grundgesetzlichen Vorgaben für die gemeindliche Selbstverwaltung | 128 | ||
I. Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG | 128 | ||
1. Die Beeinträchtigung der objektiven Rechtsinstitutsgarantie | 128 | ||
a) Die Universalität der Aufgabenerfüllung | 129 | ||
b) Die Eigenverantwortlichkeit | 130 | ||
2. Die Rechtfertigung von Beeinträchtigungen | 131 | ||
a) Der Begriff des gesetzlichen Rahmens | 131 | ||
b) Der Kernbereich der Selbstverwaltung | 132 | ||
aa) Der Kernbereich des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG als Mindeststandard | 132 | ||
bb) Wahrung dieses Kerns bei der Beauftragtenbestellung | 134 | ||
(1) Verkürzung des Kernbereichs durch die Beauftragtenbestellung | 134 | ||
(a) Die Aufsicht als Begrenzung der Selbstverwaltung im Grundgesetz | 135 | ||
(b) Der Beauftragte als Teil der hergebrachten Aufsicht? | 137 | ||
(c) Einschränkendes Verständnis des Kernbereichs in Notsituationen | 141 | ||
(2) Kollidierendes Verfassungsrecht als Eingriffslegitimation | 142 | ||
II. Die Grundsätze der Demokratie in Art. 28 Abs. 1 S. 1 und 2 GG | 144 | ||
1. Folgen für die Bestellung eines Beauftragten für die Aufgaben des Bürgermeisters | 144 | ||
2. Die Verdrängung des Rates im Lichte des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG | 145 | ||
3. Ausnahmen im Bereich des Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG | 146 | ||
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beauftragtenbestellung im Hinblick auf Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG | 147 | ||
B. Die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 78 Verf. NW | 148 | ||
I. Die Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts in Art. 78 Verf. NW | 148 | ||
1. Der Gesetzesvorbehalt in Art. 78 Verf. NW | 148 | ||
2. Die Überwachung der Gesetzmäßigkeit als Grenze des Selbstverwaltungsrechts | 150 | ||
II. Ist die Beauftragtenbestellung überhaupt noch ein Aufsichtsmittel? | 151 | ||
C. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit | 152 | ||
I. Legitimität des angestrebten Zwecks | 153 | ||
II. Die Zwecktauglichkeit der Beauftragtenbestellung | 153 | ||
III. Das Gebot des Interventionsminimums | 154 | ||
1. Zweistufige Prüfung der Erforderlichkeit | 155 | ||
2. Beschränkungen der Beauftragtenbestellung selbstals milderes Mittel | 155 | ||
a) Messung der Eingriffsintensität | 156 | ||
b) Bestellung nicht für Hauptorgane | 157 | ||
3. Das Verhältnis zu den anderen Aufsichtsmitteln | 157 | ||
a) Das Verhältnis zum Informationsrecht | 157 | ||
b) Das Verhältnis zur Ersatzvornahme | 158 | ||
aa) Allgemeines Verhältnis von Ersatzvornahme und Beauftragtenbestellung | 158 | ||
bb) Die Ersatzvornahme als Alternativmittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung | 159 | ||
c) Das Verhältnis zur Aufhebung | 159 | ||
d) Die Ratsauflösung als Alternative? | 160 | ||
4. Der externe Sparberater als milderes Mittel? | 161 | ||
a) Die Bestellung eines externen Beraters durch die Bezirksregierung Münster | 161 | ||
aa) Die haushaltsrechtliche Situation der Stadt Waltrop vor der Bestellung | 161 | ||
bb) Das Mittel des bestellten externen Beraters | 162 | ||
cc) Die rechtlichen Ausführungen der Bezirksregierung Münster | 163 | ||
b) Der externe Berater als nicht zulässiges Mittel | 164 | ||
aa) Die Beraterbestellung unter Erforderlichkeits- Gesichtspunkten | 164 | ||
bb) Rechtliche Zulässigkeit der Einsetzung eines Beraters | 165 | ||
(1) Rechtsgrundlage 124 GO NW analog | 165 | ||
(a) Vorhandensein einer Regelungslücke im Gesetz | 165 | ||
(b) Planwidrigkeit der Regelungslücke | 166 | ||
(2) Die Zulässigkeit der Bestellung aufgrund Erst-Recht-Schlusses | 167 | ||
(3) Ableitung einer Bestellungsbefugnis aus dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit | 169 | ||
(4) Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Bestellung | 170 | ||
IV. Die Proportionalität der Beauftragtenbestellung | 171 | ||
Kapitel 3: Voraussetzungen der Bestellung und Rechtsfolge | 173 | ||
§ 7 Die Voraussetzungen der Beauftragtenbestellung | 173 | ||
A. Ermächtigung und Zuständigkeit im Behördenaufbau | 173 | ||
I. Die Zuständigkeit nach § 124 S. 1 GO NW | 173 | ||
II. Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde nach § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW | 174 | ||
B. Verfahrensrechtliche Voraussetzungen | 174 | ||
I. Anhörungserfordernis nach § 28 Abs. 1 VwVfG NW | 175 | ||
II. Bedeutung von Schriftform und Begründung | 175 | ||
III. Notwendigkeit einer förmlichen Androhung | 176 | ||
1. Zweck der Androhung in der Vollstreckung | 177 | ||
2. Ableitung aus dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit | 177 | ||
3. Keine völlige Überrumpelung der Gemeinde | 178 | ||
C. Die materiellen Voraussetzungen des § 124 GO NW | 179 | ||
I. Das Nichtausreichen der anderen Aufsichtsmittel | 179 | ||
1. Nichtausreichen als rechtliche Kategorie | 179 | ||
2. Inhaltliche und zeitliche Subsidiarität der Bestellung | 180 | ||
a) Das sachliche ultima ratio-Erfordernis des § 124 S. 1 GO NW | 180 | ||
aa) Striktes Verständnis im Sinne einer Stufenfolge | 180 | ||
bb) Erforderlichkeit als offensichtliches Nichtausreichen milderer Mittel | 181 | ||
cc) Kein striktes Verständnis aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erforderlich | 182 | ||
b) Die zeitliche Dimension des ultima-ratio-Prinzips | 183 | ||
aa) Der Beginn der Bestellung | 183 | ||
bb) Die Beendigung der Bestellung | 184 | ||
II. Der Verzicht insbesondere auf die Voraussetzung der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwaltung | 185 | ||
1. Regelungsinhalt in der Vergangenheit sowie in anderen Bundesländern | 185 | ||
a) Das Erfordernis des geordneten Gangs der Verwaltung der Gemeinde | 186 | ||
aa) Materieller Inhalt des Erfordernisses | 186 | ||
bb) Beschränkung der Reichweite der Aufsicht | 188 | ||
b) Gleichschaltung durch die „Ziele der Staatsführung“ | 189 | ||
2. Gründe für den Verzicht in den Beratungen zur GO NW | 189 | ||
III. Auswirkungen auf die Voraussetzungendes § 124 S. 1 GO NW | 190 | ||
1. Keine materiellrechtliche Änderung durch Streichung | 191 | ||
2. Das Nichtausreichen der §§ 121 bis 123 GO NW als alleinige Voraussetzung | 192 | ||
3. Die schwere Erschütterung des Gemeindelebens als Aspekt der Verhältnismäßigkeit | 192 | ||
a) Aus den Gesetzgebungsmaterialien zu entnehmender Wille des Gesetzgebers | 192 | ||
b) Die Schwere der Beeinträchtigung als Aspekt der Verhältnismäßigkeit | 193 | ||
D. Voraussetzungen der Bestellungnach § 75 Abs. 5 GO NW | 194 | ||
I. Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW | 194 | ||
1. Der Fall des § 75 Abs. 5 S. 1 GO NW | 194 | ||
2. Das Nichtausreichen anderer Befugnisse des § 75 Abs. 5 S. 2 GO NW | 194 | ||
3. Die zwingende Finalität der Maßnahme | 195 | ||
II. Die sinngemäße Anwendung des § 124 GO | 195 | ||
III. Zusammenfassung | 196 | ||
§ 8 Die Rechtsfolgen des § 124 GO NW | 197 | ||
A. Entschließungsermessen bei der Bestellung von Beauftragten? | 197 | ||
I. Das Verständnis des Legalitätsprinzips des Art. 114 Bayrische GO | 197 | ||
II. Die Eröffnung von Entschließungsermessenin den §§ 124 S. 1 bzw. 75 Abs. 5 S. 2 GO NW | 198 | ||
1. Aufsichtsmaßnahmen und generelle Eröffnung von Ermessen | 198 | ||
2. Der Wortlaut der §§ 124 S. 1, 75 Abs. 5 S. 2 GO NWund seine Auslegung | 199 | ||
3. Die Ermessensreduktion im Rahmen der Bestellung | 200 | ||
a) Generelle Überlegungen zur Ermessensreduktion | 201 | ||
b) Die verschiedenen Ursachen der Reduktion | 201 | ||
aa) Sinn und Zweck der Ermessensnorm | 201 | ||
bb) Reduktion aufgrund Tatbestandsintensivierung | 202 | ||
cc) Überlagerung des Ermessens durch andere Normen | 203 | ||
dd) Anspruch gegen die Kommunalaufsicht auf Einschreiten | 204 | ||
(1) Anspruch der betroffenen Gemeinde auf Einschreiten | 204 | ||
(2) Anspruch Dritter auf Einschreiten gegen die Gemeinde | 205 | ||
B. Das Auswahlermessen im Rahmen der Beauftragtenbestellung | 205 | ||
I. Der Umfang der Bestellung | 205 | ||
II. Die Person des Beauftragten | 206 | ||
III. Die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses mit dem Beauftragten | 207 | ||
Kapitel 4: Die Rechtsstellung des Beauftragten | 208 | ||
§ 9 Der Beauftragte als Staats- oder Gemeindeorgan | 208 | ||
A. Der Beauftragte als Gemeindeorgan | 208 | ||
B. Qualifizierung als staatliches Organ | 210 | ||
C. Differenzierung nach der Art der Beauftragung | 212 | ||
D. Doppelstellung der Beauftragten als Staats- und Gemeindeorgan | 213 | ||
E. Die Ableitung der Organstellungaus dem Begriff des Organs | 214 | ||
I. Der Begriff des Organs als Zuordnungsobjekt im Recht der Körperschaften | 214 | ||
II. Die Zuordnung des kommunalaufsichtsrechtlichen Beauftragten | 215 | ||
1. Keine Differenzierung nach der Art des Beauftragten | 216 | ||
2. Der Zweck der Beauftragtenbestellung und die Art der wahrgenommenen Aufgaben | 216 | ||
a) Der Zweck der Beauftragung als Maßstab für das institutionell-organisatorische Verständnis des Beauftragten | 216 | ||
aa) Zweck der Beauftragtenbestellung | 217 | ||
bb) Der Inhalt der Beauftragung | 217 | ||
cc) Folgerungen für die institutionelle Stellung des Beauftragten | 218 | ||
dd) Die gesetzliche Rechtsstellungs-Fiktion des § 124 S. 2 GO NW | 219 | ||
(1) Gesetzgebungsverfahren | 219 | ||
(2) Vergleichbarkeit mit der Gestaltung des § 26 Abs. 2 S. 1, 2. HS BGB | 219 | ||
(3) Zusammenfassung | 220 | ||
b) Untersuchung der funktionellen Auswirkungen auf die organschaftliche Zuordnung | 220 | ||
aa) Rechtsdogmatische Ansatzpunkte | 220 | ||
(1) Die Arten der Zuständigkeit | 220 | ||
(a) Die Begriffe der Verbands- und Organkompetenz | 221 | ||
(b) Die Unterscheidung zwischen Sach- und Wahrnehmungskompetenz | 221 | ||
(2) Parallelen zu anderen Rechtsinstituten | 222 | ||
(a) Parallelen zur Situation der Organleihe | 222 | ||
(b) Parallelen zur Ersatzvornahme | 223 | ||
bb) Die gesetzliche Rechtsstellungs-Fiktion und ihre Auswirkungen auf das Aufgabenverständnis | 225 | ||
cc) Nur funktionelle Übernahme der Aufgaben | 225 | ||
3. Differenzierte Darstellung der Organschaft als Ausdruck bipolaren Handelns | 225 | ||
§ 10 Weisungsgebundenheit und Berücksichtigung gemeindlicher Belange | 226 | ||
A. Der Grundsatz des hierarchischen Verwaltungsaufbaus | 226 | ||
B. Weisungsabhängigkeit auch für den Beauftragten | 227 | ||
I. Abweichende Ansichten zur Weisungsabhängigkeit des Beauftragten | 228 | ||
1. Weisungsmöglichkeit der Kommunalaufsicht | 228 | ||
2. Zwang zur weisungsfreien Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben | 229 | ||
II. Die rechtlich determinierte Weisungsabhängigkeitdes Beauftragten | 230 | ||
1. Die Pflicht zur Befolgung von Weisungen beim bürgerlich-rechtlichen Auftrag | 230 | ||
2. Möglichkeit des Bestehens weisungsfreier Räume in der Verwaltung | 230 | ||
a) Existenz und Zulässigkeit derartiger Freiräume | 230 | ||
aa) Vorhandensein nicht weisungsgebundener Stellen in der Exekutive | 230 | ||
bb) Zulässigkeit weisungsfreier Räume in der Exekutive | 231 | ||
(1) Leitungsbefugnis und Verantwortlichkeit des Ministers | 231 | ||
(2) Verfassungsrechtliche Begrenzungen der Leitungsbefugnis des Ministers | 232 | ||
(3) Die demokratische Legitimation der Verwaltung | 232 | ||
(4) Zusammenfassung | 233 | ||
b) Der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte als verfassungsrechtlich vorgesehener weisungsfreier Beauftragter | 234 | ||
3. Keine Weisungsfreiheit nach § 124 GO NW | 234 | ||
4. Keine Notwendigkeit weisungsfreier Räume nach höherrangigem Recht | 235 | ||
a) Generelle Weisungsfreiheit aufgrund der Wahrnehmung kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben | 235 | ||
aa) Keine Erfassung des Instituts des Beauftragten von der Selbstverwaltungsgarantie | 236 | ||
bb) Keine Weisungsunabhängigkeit des Beauftragten aufgrund der Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben | 236 | ||
cc) Zusammenfassung | 237 | ||
b) Keine Beschränkung der Weisungen auf die Rechtmäßigkeitskontrolle | 237 | ||
5. Die Weisungsabhängigkeit des Beauftragten als Folge des Verfassungsrechts | 238 | ||
C. Faktisches Bestehen von Spielräumen mangels detaillierter Vorgaben der Aufsichtsbehörde | 238 | ||
I. Allgemeine Anweisungen für die Beauftragten als Verwaltungsvorschriften | 238 | ||
1. Regelungsinhalt der Verwaltungsvorschriften | 239 | ||
2. Regelungsdichte und Entscheidungsspielräume bei der praktischen Anwendung | 240 | ||
3. Möglichkeiten zur Abweichung von Verwaltungsvorschriften im Einzelfall | 240 | ||
II. Ausfüllen faktisch vorhandener weisungsfreier Räume | 240 | ||
1. Eigener Entscheidungsspielraum des Amtswalters | 241 | ||
2. Rechtliche Vorgaben für das faktisch weisungsfreie Handeln des Beauftragten | 241 | ||
a) Staatliches und gemeindliches Wohl als Bezugspunkte des Handelns | 241 | ||
b) Bestehen einer Pflicht zur zurückhaltenden Amtsführung | 243 | ||
aa) Rechtliche Basis für eine Pflicht zur Zurückhaltung | 243 | ||
bb) Folgerungen hieraus für die Aufgabenwahrnehmung | 243 | ||
c) Pflicht zur Bestellung eines Beirates | 244 | ||
§ 11 Stellung des Beauftragten in der Gemeindeverfassung | 244 | ||
A. Die Rechtsstellung nach § 124 S. 2 GO | 245 | ||
I. Der generelle Umfang der Gleichstellung mit gemeindlichen Organen | 245 | ||
1. Weitgehende Gleichstellung mit den verfassungsmäßigen Gemeindeorganen | 245 | ||
a) Möglichst weitreichendes Einfügenin die Struktur der Kommunalverfassung | 245 | ||
b) Berücksichtigung der besonderen Stellung des Beauftragten | 247 | ||
2. Die Stellung als Organ der Gemeinde bei Zusammenfassung von Zuständigkeiten | 247 | ||
II. Stellung gegenüber der Gemeinde als Ganzes | 248 | ||
1. Keine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde | 248 | ||
a) Die Treuepflicht insbesondere nach § 32 GO NW | 248 | ||
b) Anwendbarkeit auf den Beauftragten | 249 | ||
2. Bestehen einer gemeindlichen Pflichtzur Unterstützung des Beauftragten | 250 | ||
a) Unterstützungspflicht keine Auflage im Sinne des VwVfG NW | 250 | ||
b) Keine Ableitung aus der Vorschrift des § 124 GO NW | 251 | ||
c) Bestehen einer gemeindlichen Pflicht zu staatsfreundlichem Verhalten? | 251 | ||
d) Intrakommunale Pflicht zu organfreundlichem Verhalten | 252 | ||
e) Zusammenfassung | 253 | ||
3. Der Beauftragte im Rahmen gemeindlicher Wahlen | 253 | ||
a) Ende der Wahlzeit und Schicksal des Beauftragten | 253 | ||
b) Die Wahl der Organe trotz andauernder Beauftragung | 254 | ||
III. Wirkung der Bestellung innerhalb der Gemeindeverwaltung | 255 | ||
1. Bindung an die Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung | 255 | ||
a) Beschränkung der Bestellung auf Aufgaben eines Organs | 255 | ||
aa) Die Bekanntgabe der Tagesordnung im Vorwege | 256 | ||
bb) Die Öffentlichkeit von Ratssitzungen | 256 | ||
b) Verfahrensvorschriften bei organübergreifender Beauftragung | 257 | ||
2. Die Eigenschaft als Dienstvorgesetzter | 258 | ||
IV. Abweichungen in der gemeindlichen Organisation | 259 | ||
1. Anstellung zusätzlichen Personals | 259 | ||
a) Notwendigkeit weiteren Personals zur Zweckerreichung | 259 | ||
b) Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 260 | ||
2. Die Bestellung eines stellvertretenden Beauftragten | 260 | ||
a) Der ständige Vertreter nach § 68 Abs. 1 GO NW | 260 | ||
b) Die Vertretung des Beauftragten bei Verhinderung | 262 | ||
3. Stellung eines Beirats und seiner Mitglieder | 263 | ||
a) Die Bestellung von Beiräten in NRW | 263 | ||
b) Berufung und Rechtsstellung der Beiratsmitglieder | 263 | ||
aa) Kein Ehrenamt i. S. d. § 28 Abs. 1 GO NW | 264 | ||
bb) Anwendbarkeit des VwVfG NW | 264 | ||
B. Die Wirkung der Beauftragtenbestellung gegenüber der Kommunalaufsicht | 265 | ||
I. Genehmigungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde | 265 | ||
II. Die Anwendung von Aufsichtsmitteln gegenüber der Gemeinde | 266 | ||
III. Keine Möglichkeit zum Selbsteintritt durch die einsetzende Aufsichtsbehörde | 267 | ||
C. Direktdemokratische Elemente und Beauftragtenbestellung | 268 | ||
I. Die unmittelbare Partizipation der Bürger als verstärkte Einbindung in die gemeindliche Verwaltung | 268 | ||
II. Bürgerbegehren und - entscheid als Beispiel für plebiszitäre Elemente der Kommunalverfassung | 268 | ||
1. Bürgerbegehren und -entscheid als Ausnahme zur repräsentativen Demokratie | 269 | ||
2. Die Auswirkungen der Beauftragtenbestellung auf Bürgerbegehren und -entscheid | 270 | ||
a) Das Spannungsfeld möglicher Kompetenzüberschneidungen | 270 | ||
b) Aspekte des systematischen Verhältnisses | 270 | ||
aa) Der Wortlaut der §§ 26 Abs. 1 und 124 S. 2 GO NW und die Stellung des Beauftragten in der Gemeindeordnung | 270 | ||
bb) Der Katalog der Ausschlussgründe in § 26 Abs. 5 GO NW | 271 | ||
cc) Unzulässigkeit eines Bürgerentscheides wegen differierender Legitimationsbezüge | 273 | ||
c) Zwischenergebnis | 273 | ||
§ 12 Auswirkung der Beauftragtenbestellung auf die gewählten Gemeindeorgane | 274 | ||
A. Gänzliche Übertragung der Aufgaben zumindest eines Organs | 274 | ||
I. Der Ansatzpunkt für die Übertragung von Zuständigkeiten | 275 | ||
1. Die Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis im Organwalterverhältnis | 275 | ||
2. Das Organ als Bezugspunkt der Übertragung | 276 | ||
a) Die Beeinträchtigung im Innenverhältnis | 277 | ||
aa) Die Unterscheidung von Vertretungsmacht und Wahrnehmungsbefugnis | 277 | ||
bb) Die Begrenzung der Wahrnehmungszuständigkeit im Innenverhältnis | 277 | ||
cc) Rechtliche Folgen bei der Beschränkung nur im Innenverhältnis | 278 | ||
(1) Die Vertretungsmacht des Bürgermeisters nach § 63 GO NW | 278 | ||
(2) Begrenzung der Vertretungsmacht in Missbrauchsfällen | 279 | ||
b) Die Beeinträchtigung im Außenverhältnis | 279 | ||
3. Detaillierte Betrachtung des Instituts der Beauftragtenbestellung sowie ihrer praktischen Auswirkungen | 280 | ||
a) Das gemeindliche Organ als Ansatzpunkt der Beauftragtenbestellung | 280 | ||
aa) Die organbezogene Regelung des § 124 S. 2 GO NW | 280 | ||
bb) Der systematische Unterschied zu den Art. 57, 61 Abs. 2 S. 2 GG | 281 | ||
b) Die Änderung der durch die Gemeindeverfassung vorgegebenen Zuständigkeitsordnung | 281 | ||
aa) Möglichkeit der Änderung durch Verwaltungsakt | 282 | ||
bb) Unterschiedliche Auswirkungen der Änderung in Abhängigkeit von der Rechtsqualität | 282 | ||
(1) Auswirkungen auf gemeindliche Rechtsetzungsakte | 283 | ||
(2) Die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten wegen Unzuständigkeit | 283 | ||
(a) Die Voraussetzungen der Nichtigkeit nach§ 44 Abs. 1 VwVfG NW | 284 | ||
(b) Keine Nichtigkeit bei Handeln des verdrängten Organs | 285 | ||
(c) Rechtswidrigkeit als einheitliche Folge | 285 | ||
(3) Die Vorgesetzten eigenschaft des Organs | 286 | ||
(4) Keine Zuständigkeit des verdrängten Bürgermeisters in zivilrechtlichen Angelegenheiten | 286 | ||
c) Organschaftliche Vertretungsmacht in zivilrechtlichen Angelegenheiten | 287 | ||
aa) Die organschaftliche Vertretungsmacht als öffentlich-rechtliches Rechtsinstitut | 287 | ||
bb) Die Vertretungsmacht des Beauftragten nach §§ 63 Abs. 1 S. 1, 124 GO NW | 287 | ||
cc) Grundsätzliche Möglichkeit paralleler umfassender Vertretungsmacht | 288 | ||
(1) Rechtliche Möglichkeit mehrerer unabhängig handelnder gesetzlicher Vertreter | 288 | ||
(2) § 80 InsO und die Stellung des Schuldners und seiner Organe in der Insolvenz | 289 | ||
(3) Zusammenfassung | 291 | ||
dd) Die Erforderlichkeit des Schutzes Dritter als Kriterium für die Annahme einer fortbestehenden Vertretungsmacht des Bürgermeisters | 291 | ||
(1) Die Schutzwürdigkeit des Drittvertrauens | 292 | ||
(a) Die Bekanntmachung der Bürgermeistereigenschaft | 292 | ||
(b) Die Beschränkung der Vertretungsmacht durch das Erfordernis aufsichtsbehördlicher Genehmigung | 293 | ||
(2) Keine Nachforschungspflicht des Dritten hinsichtlich der Vertretungsmacht | 294 | ||
(3) Zusammenfassung | 294 | ||
ee) Das Ruhen der Aufgaben bei einer Beauftragten bestellung | 294 | ||
4. Das Fortbestehen der Vertretungsmacht nach § 63 Abs. 1 GO NW aus Verkehrsschutzgründen | 295 | ||
5. Zwischenergebnis | 297 | ||
II. Übergang der Befugnisse auf den Beauftragten | 297 | ||
III. Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Organwalter | 298 | ||
1. Die Auswirkungen auf die kommunalen Wahlbeamten | 298 | ||
a) Die beamtenrechtliche Stellung der Wahlbeamten | 298 | ||
b) Auswirkungen auf Besoldung und ähnliche Leistungen des Dienstherren | 299 | ||
2. Die Auswirkungen auf die Mitglieder der Vertretungen | 301 | ||
IV. Zusammenfassung | 302 | ||
B. Teilweise Übernahme der Stellung | 302 | ||
§ 13 Die Geschäftsführung durch den Beauftragtenim Außenverhältnis | 303 | ||
A. Die Rechtsqualität außenwirksamer Akte | 303 | ||
I. Die zivilrechtliche Vertretungsmacht des Beauftragten nach §§ 124, 63 Abs. 1 S. 1 GO NW | 304 | ||
II. Die Wirkung öffentlich-rechtlicher Akte des Beauftragten | 304 | ||
1. Materiellrechtlich wirkende Entscheidungen | 304 | ||
2. Die prozessualen Maßnahmen während der Beauftragtenbestellung | 305 | ||
a) Vertretung vor den Verwaltungs- und Verfassungsgerichten allgemein | 305 | ||
b) Die Prozessführung bei Klage gegen die Bestellungsverfügung | 305 | ||
aa) Ausschließliche Übernahme der Aufgaben des Bürgermeisters | 306 | ||
(1) Gerichtliche Vertretung der Gemeinde durch den Beauftragten | 306 | ||
(2) Verwaltungsgerichtliche Vertretung durch den Beauftragten bei diesbezüglicher Weisungsfreiheit | 307 | ||
(3) Die Vertretung der Gemeinde durch den insoweit verdrängten Bürgermeister | 307 | ||
(4) Die Vertretung der Gemeinde durch den Stellvertreter des Bürgermeisters analog § 53 Abs. 2 lit. b) GO NW | 308 | ||
(5) Bewertung der verschiedenen Vertretungsmodelle | 309 | ||
bb) Übertragung nur der Aufgaben des Rates | 310 | ||
cc) Wahrnehmung der Aufgaben von Rat und Bürgermeister durch den Beauftragten | 310 | ||
c) Prozessvertretung bei anderweitigen Klagen gegen die staatlichen Aufsichtsbehörden | 311 | ||
B. Die Notwendigkeit der Beachtung von durch die Gemeindeordnung angeordneten Formvorschriften | 311 | ||
C. Das Erfordernis der Zeichnung als Beauftragter | 312 | ||
D. Nichtigkeit der Bestellung sowie Rücknahme für die Vergangenheit und die Folgen für die Geschäftsführung des Beauftragten | 313 | ||
I. Die Rechtsfolgen nichtiger bzw. zurückgenommener Beamtenernennungen | 314 | ||
II. Die fehlerhafte Wahl der Volksvertretung und ihre Auswirkungen | 314 | ||
III. Die Folgen der Unwirksamkeit der Beauftragtenbestellung | 315 | ||
§ 14 Die persönliche Stellung des Beauftragten | 316 | ||
A. Das Verhältnis des Beauftragten zum Land als Träger der Kommunalaufsicht | 316 | ||
I. Überblick über die im Schrifttum vertretenen Ansichten | 316 | ||
II. Die gesetzliche Regelung des § 141 S. 2 Hess. GO | 317 | ||
III. Die Herleitung der rechtlichen Stellung des Beauftragten aus dem öffentlichen Dienstrecht | 318 | ||
1. Die rechtliche Kategorisierung der Leistung von Diensten im Bereich der Verwaltung | 318 | ||
a) Die Bestellung von Beamten als besonderes rechtliches Verhältnis | 318 | ||
aa) Das Amt in statusrechtlicher Hinsicht | 319 | ||
bb) Das funktionelle Amtsverständnis | 319 | ||
b) Die Beschäftigung von Angestellten und Arbeitern | 320 | ||
c) Besondere öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse | 320 | ||
2. Die Rechtsposition des Beauftragten unter Berücksichtigung seiner Funktion in allgemeiner Betrachtung | 321 | ||
a) Die dienstrechtlich relevanten Besonderheiten der Beauftragtenbestellung | 321 | ||
b) Kein genereller Zwang zur Beamtenbestellung aus Art. 33 Abs. 4 GG und § 4 Abs. 2 LBG NW | 321 | ||
aa) Die Reichweite des Funktionsvorbehalts des Grundgesetzes und seine Ausprägung im LBG NW | 322 | ||
bb) Die Tätigkeit des Beauftragten im Lichte des Funktionsvorbehalts | 323 | ||
(1) Der Beauftragte als Mittel der Kommunalaufsicht gegenüber der Gemeinde | 323 | ||
(2) Die außenwirksame Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben | 324 | ||
(3) Die Stellung des Beauftragten als Disziplinarvorgesetzter | 325 | ||
cc) Zusammenfassung | 325 | ||
c) Kein öffentlich-rechtlich strukturiertes Amtsverhältnis sui generis | 325 | ||
d) Grundsätzliche Wahlfreiheit bei der Bestellung hinsichtlich des Grundverhältnisses | 326 | ||
B. Die Ausgestaltung des Grundverhältnisses in exemplarischer Darstellung | 326 | ||
I. Der Einsatz von Beamten als Beauftragte | 326 | ||
1. Landesbeamte als Beauftragte der staatlichen Kommunalaufsicht | 326 | ||
a) Die beamtenrechtliche Einordnung des Einsetzungsbescheides | 327 | ||
aa) Die Wahrnehmung der Tätigkeit im Hauptamt | 327 | ||
(1) Die Beauftragung als Umsetzung oder Abordnung | 327 | ||
(2) Die Beauftragung als unterwertige Tätigkeit i. S. d. Beamtenrechts? | 328 | ||
bb) Die Beauftragung als Nebenamt | 329 | ||
b) Die Alimentation des Beauftragten | 329 | ||
aa) Das Alimentationsprinzip als Grundsatz des Berufsbeamtentums | 329 | ||
bb) Die Ansprüche des Beauftragen nach geltendem Recht | 330 | ||
(1) Die Dienstbezüge des Beamten | 330 | ||
(2) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung | 331 | ||
2. Die Verwendung Beamter anderer Dienstherren | 332 | ||
II. Die Beauftragung von bisher nicht im Beamtenverhältnis stehenden Personen | 333 | ||
1. Die Ernennung zum Beamten auf Widerruf bzw. zum Ehrenbeamten | 333 | ||
a) Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf | 333 | ||
b) Die Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis nach § 5 Abs. 4 LBG NW | 335 | ||
2. Die Begründung oder Fortsetzung eines Angestelltenverhältnisses | 335 | ||
3. Der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages | 335 | ||
C. Das Verhältnis des Beauftragten zur Gemeinde | 337 | ||
§ 15 Kostentragungspflicht und Haftungsrecht | 338 | ||
A. Die Pflicht zur Erstattung der Kosten nach § 124 S. 1 GO NW | 338 | ||
I. Die Kosten für veranlasste Maßnahmen | 339 | ||
II. Die Aufwendungen für den Beauftragten selbst | 339 | ||
1. Keine Pflicht zur Übernahme der Kosten für den Beauftragten | 340 | ||
2. Weites Verständnis der Kostentragungspflicht | 340 | ||
3. Differenzierte Kostentragungspflicht der Gemeinde | 341 | ||
a) Grundsätzliche Pflicht zur Übernahme aller Kosten | 341 | ||
b) Einschränkungen der Kostentragungspflicht | 342 | ||
aa) Bei der Kostentragung zu berücksichtigende Positionen | 342 | ||
(1) Weiter Spielraum der Kommunalaufsicht | 342 | ||
(2) Keine Umlagefähigkeit allgemeiner Aufsichtskosten | 343 | ||
(3) Die Besoldung eines Landesbeamten als Kosten gemäß § 124 S. 1 GO NW | 343 | ||
bb) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze der Kostenaufbürdung | 344 | ||
(1) Die Ermessensentscheidung über die Kostentragung im Ordnungsrecht | 344 | ||
(2) Die Übertragbarkeit auf die Kostentragung im Kommunalaufsichtsrecht | 345 | ||
III. Die Festsetzung der zu erstattenden Kosten durch die Aufsicht | 345 | ||
B. Haftungsrechtliche Aspekte der Beauftragtenbestellung | 345 | ||
I. Die Haftung für Handlungen des Beauftragten gegenüber Dritten | 346 | ||
1. Die Staatshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG | 346 | ||
a) Die Ausübung eines öffentlichen Amtes | 346 | ||
b) Der Anspruchsgegner bei Verletzung von Amtspflichten | 346 | ||
aa) Die differierenden Ansichten in Rechtsprechung und Literatur | 347 | ||
(1) Das bestellende Land als Träger der Haftungslast | 347 | ||
(2) Die staatshaftungsrechtliche Zuordnung zur Gemeinde | 348 | ||
bb) Die Bestimmung des Staatshaftungssubjekts im Rahmen des gegebenen Rechts | 349 | ||
(1) Die theoretischen Modelle zur Bestimmung des Haftungssubjekts | 349 | ||
(a) Die Anstellung als entscheidendes Element | 350 | ||
(b) Die Bestimmung des Haftungssubjekts nach der ausgeübten Funktion | 350 | ||
(c) Die Unterscheidung nach der Übertragung des Amtes | 351 | ||
(2) Das Land als Haftungssubjekt hinsichtlich der Handlungen des Beauftragten | 351 | ||
(a) Die Haftung des Staates nach allgemeinen staatshaftungsrechtlichen Regeln | 351 | ||
(b) Keine abweichende landesrechtliche Regelung durch § 124 GO NW | 355 | ||
(c) Keine wertungsbedingte Korrektur zulasten der Gemeinde | 356 | ||
cc) Zusammenfassung | 357 | ||
c) Der Regress gegenüber dem Beauftragten | 358 | ||
aa) Rechtliche Grundlagen des Regressanspruchs | 358 | ||
bb) Der Anspruchsinhaber im Rahmen des § 84 Abs. 1 LBG NW | 358 | ||
(1) § 84 Abs. 1 S. 1 LBG NW als bloßes Erfordernis der Dienstherreneigenschaft | 359 | ||
(2) Das Dienst- und Treueverhältnis als zwingende Voraussetzung | 360 | ||
(3) Die Auswirkungen auf den Rückgriffsanspruch gegenüber dem Beauftragten | 360 | ||
(4) Das Beamtenverhältnis als Grundlage der Regelung | 361 | ||
(5) Zusammenfassung | 361 | ||
2. Die zivilrechtliche Zurechnung nach §§ 31, 89 BGB | 361 | ||
3. Zusammenfassung | 363 | ||
II. Die Haftung des Landes gegenüber der betroffenen Gemeinde | 363 | ||
1. Die außenwirksame drittgerichtete Amtspflicht | 364 | ||
2. Die Verletzung der gemeindebezogenen Amtspflicht | 365 | ||
§ 16 Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen | 365 | ||
A. Rechtsschutz für die Gemeinde | 366 | ||
I. Die Einsetzung als Streitgegenstand | 366 | ||
II. Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen des Beauftragten | 366 | ||
III. Die Verpflichtung des Landes zur Aufhebung oder Beschränkung der Bestellung | 367 | ||
B. Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeindeorgane | 368 | ||
I. Die Betroffenheit des Gemeinderats | 368 | ||
II. Die Betroffenheit des Bürgermeisters | 369 | ||
C. Betroffenheit des einzelnen Ratsmitgliedes | 370 | ||
D. Keine Betroffenheit Außenstehender in eigenen Rechten | 370 | ||
§ 17 Bewertung und Ausblick | 370 | ||
Zusammenfassung in Leitsätzen | 372 | ||
Literaturverzeichnis | 379 | ||
Sachwortregister | 407 |