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Mosenheuer, A. (2009). Unterlassen und Beteiligung. Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53103-5
Mosenheuer, Andreas. Unterlassen und Beteiligung: Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53103-5
Mosenheuer, A (2009): Unterlassen und Beteiligung: Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53103-5

Format

Unterlassen und Beteiligung

Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten

Mosenheuer, Andreas

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 209

(2009)

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Abstract

Andreas Mosenheuer befasst sich mit dem Problem, ob und wie die auf Begehungsdelikte zugeschnittenen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme auf Unterlassungsdelikte zu übertragen sind. Nach einer Bestimmung der Eigenart der Unterlassungsdelikte - auch in Abgrenzung zu den Begehungsdelikten - und den Grundlagen der Beteiligungsdogmatik untersucht er, welche Beteiligungsformen in der Erscheinungsform des Unterlassens konstruktiv möglich und daher voneinander abzugrenzen sind. Die verschiedenen Ansatzpunkte und Vorschläge für eine Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten analysiert der Autor in ihren dogmatischen und praktischen Konsequenzen. An die Ergebnisse dieser Analyse anknüpfend entwickelt er eine eigene Ansicht: Danach ist auch hier die Tatherrschaft das maßgebliche Prinzip. Täter ist demnach, wer die überlegene Hemmungsherrschaft in der tatbestandsmäßigen Situation besitzt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
I. Gegenstand und Relevanz der Untersuchung 15
II. Überblick über den Meinungsstand 19
III. Gang der Untersuchung 23
Erster Teil: Die Besonderheiten der Unterlassungsdelikte als Ausgangspunkt für die Frage nach der Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme 24
I. Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte 24
II. Zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen 26
1. Der Verzicht auf eine Abgrenzung von Tun und Unterlassen: Die so genannte Konkurrenzlösung 26
2. Die verschiedenen Theorien zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen 29
a) Kausalitätskriterium 29
b) Energiekriterium 30
c) Die so genannte Schwerpunktformel 31
d) Vorrang des Tuns 33
e) Zwischenergebnis 33
3. Kritische Fallgruppen 33
a) Verhalten mit geringem Energieaufwand 34
b) Rücktritt vom Gebotserfüllungsversuch 37
c) Technischer Behandlungsabbruch 42
d) Omissio libera in causa 49
e) Aktive Teilnahme am Unterlassungsdelikt 50
4. Zwischenergebnis: Die Konkurrenzlösung als mögliche Lösung statt einer Abgrenzung von Tun und Unterlassen 51
III. Die Konkurrenzlösung als sachgerechte Lösung bei der Bestimmung von Tun und Unterlassen 51
1. Über die Notwendigkeit einer Unterscheidung von Tun und Unterlassen 51
2. Die Überprüfung der Konkurrenzlösung anhand von § 13 Abs. 2 StGB 54
IV. Ergebnis: Die Eigenart des Unterlassungsdelikts 57
1. Unterlassen als Nichtvornahme einer Körperbewegung und die Konkurrenzlösung 57
2.Weitere Anforderungen an ein Unterlassen? 59
V. Ergänzung: Echte und unechte Unterlassungsdelikte 60
Zweiter Teil: Grundlagen der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 63
I. Die gesetzlichen Regelungen als Ausgangspunkt für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 63
1. Das differenzierte Beteiligungssystem des StGB 63
2. Der materielle Täterbegriff als Schlüssel zum Verständnis des gesetzlichen Beteiligungssystems 65
a) Der materielle Täterbegriff als Frage nach der Bestimmung des Tatsubjekts der einzelnen Delikte 65
b) Der extensive (materielle) Täterbegriff 65
c) Der restriktive (materielle) Täterbegriff 67
aa) Die Varianten des restriktiven Täterbegriffs 67
bb) Inhaltliche Abweichungen zwischen gemäßigtem und extrem restriktivem Täterbegriff 68
cc) Die Erklärung des Beteiligungssystems nach den beiden Varianten des restriktiven Täterbegriffs 69
d) Ergebnis: Der extrem restriktive (materielle) Täterbegriff 70
e) Exkurs: Der Täterbegriff bei den Fahrlässigkeitsdelikten 70
3. Methodische Folgerungen aus der Analyse der gesetzlichen Regelungen über Täterschaft und Teilnahme 71
II. Theorien für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 71
1. Gesetzliche Vorgaben 71
2. Die mit dem differenzierten Beteiligungssystem verbundene kriminalpolitische Zielsetzung 72
a) Gesetzgeberische Motive 72
b) Begründungsansätze aus der Rechtswissenschaft 73
c) Stellungnahme: Die Funktion eines differenzierten Beteiligungssystems als Maßstab für die Beurteilung der Theorien zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 74
3. Die subjektive Teilnahmelehre und die Rechtsprechung 78
a) Die Entwicklung der subjektiven Theorie 78
b) Die subjektive Theorie in der heutigen Rechtsprechung: Die „normative Kombinationstheorie“ 79
c) Stellungnahme 80
4. Die Tatherrschaftslehre 83
a) Die Grundlagen der Tatherrschaftslehre in Gestalt der herrschenden Ansicht im Schrifttum 83
b) Varianten der Tatherrschaftslehre 84
c) Stellungnahme 86
5. Abweichende Ansätze aus der Rechtswissenschaft 88
a) Der Tatherrschaftslehre nahe stehende Ansichten 88
b) Selbständige Ansichten 89
6. Zusammenfassende Stellungnahme 90
Dritter Teil: Die verschiedenen Beteiligungsformen bei Unterlassungsdelikten 92
I. Einleitung 92
II. Täterschaft 93
1. Die unmittelbare Täterschaft nach § 25 Abs. 1 Var. 1 StGB 93
a) Die unmittelbare Begehungstäterschaft 93
b) Die unmittelbare Unterlassungstäterschaft 96
aa) Zur Möglichkeit einer Übertragung der Bestimmung der unmittelbaren Begehungstäterschaft auf Unterlassungsdelikte 96
bb) Zur Erfolgsabwendungsmöglichkeit als Kriterium der unmittelbaren Unterlassungstäterschaft 96
cc) Zur Idee des so genannten Tatherrschaftswechsels als Bestimmung der unmittelbaren Unterlassungstäterschaft 97
dd) Ergebnis: Die unmittelbare Unterlassungstäterschaft 98
2. Die mittelbare Täterschaft nach § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB 99
a) Die mittelbare Begehungstäterschaft 99
aa) Grundidee und Grundprinzipien der mittelbaren Täterschaft 99
bb) Fallgruppen der mittelbaren Täterschaft aufgrund Willensherrschaft 103
(1) Willensherrschaft kraft Irrtums 103
(2) Willensherrschaft kraft Nötigung 107
(3) Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate 108
(4) Sonderfälle 111
cc) Zur Abgrenzung von mittelbarer und unmittelbarer Täterschaft 113
b) Zur Rechtsfigur einer mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen 115
aa) Denkbare Fallkonstellationen 115
bb) Konstruktive Probleme einer Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen 116
(1) Voraussetzungen einer möglichen mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen 116
(2) Zur „Werkzeugqualität“ des unmittelbar Handelnden 117
(3) Die Pflicht zur Lenkung beziehungsweise Steuerung des unmittelbar Handelnden 118
(4) Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen und das Prinzip der Handlungszurechnung 119
cc) Zur Notwendigkeit einer Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen 120
dd) Zur fehlenden Sachgerechtigkeit einer Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen 121
ee) Ergebnis und Ansicht der Rechtsprechung 123
3. Die Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB 125
a) Die Mittäterschaft durch aktives Tun 125
aa) Grundidee und Voraussetzungen der Mittäterschaft 125
bb) Der gemeinsame Tatplan und Tatentschluss 126
cc) Die gemeinsame Tatausführung 129
b) Die Mittäterschaft durch Unterlassen 135
aa) Denkbare Fallkonstellationen 135
bb) Konstruktive Probleme einer Mittäterschaft durch Unterlassen 135
(1) Mittäterschaft durch Unterlassen und das Prinzip der Handlungszurechnung 135
(2) Zur Bedeutung eines gemeinsamen Tatentschlusses 136
(3) Die gemeinsame Tatausführung durch Unterlassen 138
cc) Zur Notwendigkeit der Rechtsfigur einer Mittäterschaft durch Unterlassen 139
dd) Ergebnis: Zur fehlenden Sachgerechtigkeit der Rechtsfigur einer Mittäterschaft durch Unterlassen 140
4. Die so genannte Nebentäterschaft 142
III. Die Teilnahme 143
1. Strafgrund und Akzessorietät der Teilnahme: Kann ein Unterlassen akzessorisch sein? 143
a) Gesetzliche Grundlagen 143
b) Strafgrund der Teilnahme 143
c) Unterlassen als akzessorischer Rechtsgutsangriff? 144
2. Die Anstiftung nach § 26 StGB 145
a) Die Anstiftung durch aktives Tun 145
b) Zur Rechtsfigur einer Anstiftung durch Unterlassen 147
aa) Fallkonstellationen 147
bb) Konstruktive Probleme 147
(1) Nichthinderung fremder Entschlussfassung 147
(2) Unterlassen des Rückgängigmachens einer unvorsätzlichen Entschlussverursachung 149
(3) Nichthinderung fremder Anstiftung 150
cc) Ergebnis 151
3. Die Beihilfe nach § 27 StGB 151
a) Die Beihilfe durch aktives Tun 151
b) Die Beihilfe durch Unterlassen 152
aa) Anerkannte Fälle einer Beihilfe durch Unterlassen 152
bb) Problematische Fälle als Frage der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 153
cc) Unterlassene Taterschwerung als strafwürdige Beihilfe durch Unterlassen 154
dd) Ergebnis 156
IV. Die Begehung durch Unterlassen als eigenständige Beteiligungsform? 156
V. Ergebnis: Die verschiedenen Beteiligungsformen bei Unterlassungsdelikten und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Frage nach der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten 157
Vierter Teil: Tatbestandliche Anknüpfungspunkte für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten 159
I. Die Abgrenzungsfrage als Frage der Tatbestandsmäßigkeit 159
1. Beteiligungsfragen als Tatbestandsfragen: Zum Tatbestand der Unterlassungsdelikte 159
2. Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (auch) bei Unterlassungsdelikten als Frage des subjektiven Unrechts? 160
a) Zur Anwendung der subjektiven Theorie zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilname bei Unterlassungsdelikten 160
b) Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten in der Rechtsprechung 161
aa) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 161
bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 162
c) Zusammenfassende Analyse: Die Bedeutung des subjektiven Unrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 164
II. Die Bedeutung der Garantenpflicht für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten 165
1. Die Garantenpflichtverletzung als Täterschaftskriterium: Die so genannte Pflichtdeliktslehre 165
a) Die Idee der Pflichtdeliktslehre 165
b) Die Pflichtdeliktslehre bei den Begehungsdelikten: Zur Unterscheidung von Pflichtdelikten und Herrschaftsdelikten 166
aa) Pflichtdelikte: Besonderheiten und Bestimmung 166
bb) Zur Notwendigkeit einer Deliktsgruppe der Pflichtdelikte, insbesondere für die Fälle des so genannten qualifikationslos-dolosen Werkzeugs 167
cc) Kritische Stellungnahme: Zur Sachgerechtigkeit einer Deliktsgruppe der Pflichtdelikte 168
c) Unterlassungsdelikte als Pflichtdelikte? 171
aa) Besondere Gründe für die Einordnung der Unterlassungsdelikte als Pflichtdelikte 171
bb) Probleme und Wertungswidersprüche bei der Einordnung der Unterlassungsdelikte als Pflichtdelikte 172
cc) Weitere Einwände gegen die Einordnung der Unterlassungsdelikte als Pflichtdelikte 175
d) Zwischenergebnis 176
2. Zur Differenzierung nach der Art der Garantenpflicht 176
a) Die Unterscheidung nach der Funktion der Garantenpflicht: Beschützer- und Überwachergaranten 176
aa) Idee und Begründung 176
bb) Anwendungsprobleme 177
cc) Zur Tragfähigkeit der Begründung 178
b) Die Unterscheidung von Garantenpflichten kraft Organisationszuständigkeit oder kraft institutioneller Zuständigkeit 180
3. Ergebnis 182
III. Die Bedeutung der Erfolgsabwendungsmöglichkeit bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme 182
1. Die Erfolgsabwendungsmöglichkeit als täterschaftsbegründendes Merkmal 182
2. Die Schwierigkeit der Erfolgsabwendung als Abgrenzungskriterium 183
3. Der Zeitpunkt dermöglichen Erfolgsabwendung als Abgrenzungskriterium: Zur Idee des so genannten Tatherrschaftswechsels 184
4. Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten als Frage der Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB a.E. 185
IV. Der Gedanke der Tatherrschaft bei Unterlassungsdelikten 186
1. Tatherrschaft bei Begehungsdelikten 186
2. Tatherrschaft bei Unterlassungsdelikten? 186
3. Die Annahme regelmäßiger Beihilfe als Ausdruck fehlender faktischer Tatherrschaft des Unterlassenden 187
a) Idee und Begründung 187
b) Zur Anwendung der so genannten Gehilfentheorie 188
c) Vorläufige Bewertung 189
V. Zwischenergebnis: Verbleibende Möglichkeiten einer Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten 190
Fünfter Teil: Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten als Frage der rechtlich relevanten Herrschaft über das tatbestandsmäßige Geschehen 191
I. Zur Möglichkeit einer Herrschaft über das tatbestandsmäßige Geschehen 191
1. Die Bedeutung der Ursache der Gefahr für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei pflichtwidriger Nichtabwendung des Erfolgseintritts 191
2. Die Bestimmung der Tatherrschaft durch Unterlassen als Frage der Perspektive: Beherrschung des Verlaufs oder Beherrschung der Situation? 192
3. Unterlassungstäterschaft als Tatherrschaft kraft überlegener Hemmungsherrschaft 194
a) Die Nichthinderung eines vollverantwortlichen Begehungsunrechts eines Dritten als Beihilfe 194
c) Denkbare Einwände 195
d) Ergebnis 196
II. Die Konkretisierung der überlegenen Hemmungsherrschaft – die verschiedenen Fallgruppen 196
1. Die Überlegenheit bei fehlender Verantwortlichkeit des Begehungstäters 196
2. Die Überlegenheit bei eingeschränkter Verantwortlichkeit des Begehungstäters 197
3. Die Überlegenheit durch eine gesteigerte Verantwortlichkeit des Unterlassenden 198
4. Überlegenheit bei mehreren Unterlassenden? – Auch zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei echten Unterlassungsdelikten 199
Zusammenfassung 200
Literaturverzeichnis 202
Sachwortverzeichnis 213