Unterlassen und Beteiligung
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Unterlassen und Beteiligung
Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 209
(2009)
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Abstract
Andreas Mosenheuer befasst sich mit dem Problem, ob und wie die auf Begehungsdelikte zugeschnittenen Regelungen von Täterschaft und Teilnahme auf Unterlassungsdelikte zu übertragen sind. Nach einer Bestimmung der Eigenart der Unterlassungsdelikte - auch in Abgrenzung zu den Begehungsdelikten - und den Grundlagen der Beteiligungsdogmatik untersucht er, welche Beteiligungsformen in der Erscheinungsform des Unterlassens konstruktiv möglich und daher voneinander abzugrenzen sind. Die verschiedenen Ansatzpunkte und Vorschläge für eine Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten analysiert der Autor in ihren dogmatischen und praktischen Konsequenzen. An die Ergebnisse dieser Analyse anknüpfend entwickelt er eine eigene Ansicht: Danach ist auch hier die Tatherrschaft das maßgebliche Prinzip. Täter ist demnach, wer die überlegene Hemmungsherrschaft in der tatbestandsmäßigen Situation besitzt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 15 | ||
I. Gegenstand und Relevanz der Untersuchung | 15 | ||
II. Überblick über den Meinungsstand | 19 | ||
III. Gang der Untersuchung | 23 | ||
Erster Teil: Die Besonderheiten der Unterlassungsdelikte als Ausgangspunkt für die Frage nach der Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme | 24 | ||
I. Begehungsdelikte und Unterlassungsdelikte | 24 | ||
II. Zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen | 26 | ||
1. Der Verzicht auf eine Abgrenzung von Tun und Unterlassen: Die so genannte Konkurrenzlösung | 26 | ||
2. Die verschiedenen Theorien zur Abgrenzung von Tun und Unterlassen | 29 | ||
a) Kausalitätskriterium | 29 | ||
b) Energiekriterium | 30 | ||
c) Die so genannte Schwerpunktformel | 31 | ||
d) Vorrang des Tuns | 33 | ||
e) Zwischenergebnis | 33 | ||
3. Kritische Fallgruppen | 33 | ||
a) Verhalten mit geringem Energieaufwand | 34 | ||
b) Rücktritt vom Gebotserfüllungsversuch | 37 | ||
c) Technischer Behandlungsabbruch | 42 | ||
d) Omissio libera in causa | 49 | ||
e) Aktive Teilnahme am Unterlassungsdelikt | 50 | ||
4. Zwischenergebnis: Die Konkurrenzlösung als mögliche Lösung statt einer Abgrenzung von Tun und Unterlassen | 51 | ||
III. Die Konkurrenzlösung als sachgerechte Lösung bei der Bestimmung von Tun und Unterlassen | 51 | ||
1. Über die Notwendigkeit einer Unterscheidung von Tun und Unterlassen | 51 | ||
2. Die Überprüfung der Konkurrenzlösung anhand von § 13 Abs. 2 StGB | 54 | ||
IV. Ergebnis: Die Eigenart des Unterlassungsdelikts | 57 | ||
1. Unterlassen als Nichtvornahme einer Körperbewegung und die Konkurrenzlösung | 57 | ||
2.Weitere Anforderungen an ein Unterlassen? | 59 | ||
V. Ergänzung: Echte und unechte Unterlassungsdelikte | 60 | ||
Zweiter Teil: Grundlagen der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 63 | ||
I. Die gesetzlichen Regelungen als Ausgangspunkt für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 63 | ||
1. Das differenzierte Beteiligungssystem des StGB | 63 | ||
2. Der materielle Täterbegriff als Schlüssel zum Verständnis des gesetzlichen Beteiligungssystems | 65 | ||
a) Der materielle Täterbegriff als Frage nach der Bestimmung des Tatsubjekts der einzelnen Delikte | 65 | ||
b) Der extensive (materielle) Täterbegriff | 65 | ||
c) Der restriktive (materielle) Täterbegriff | 67 | ||
aa) Die Varianten des restriktiven Täterbegriffs | 67 | ||
bb) Inhaltliche Abweichungen zwischen gemäßigtem und extrem restriktivem Täterbegriff | 68 | ||
cc) Die Erklärung des Beteiligungssystems nach den beiden Varianten des restriktiven Täterbegriffs | 69 | ||
d) Ergebnis: Der extrem restriktive (materielle) Täterbegriff | 70 | ||
e) Exkurs: Der Täterbegriff bei den Fahrlässigkeitsdelikten | 70 | ||
3. Methodische Folgerungen aus der Analyse der gesetzlichen Regelungen über Täterschaft und Teilnahme | 71 | ||
II. Theorien für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 71 | ||
1. Gesetzliche Vorgaben | 71 | ||
2. Die mit dem differenzierten Beteiligungssystem verbundene kriminalpolitische Zielsetzung | 72 | ||
a) Gesetzgeberische Motive | 72 | ||
b) Begründungsansätze aus der Rechtswissenschaft | 73 | ||
c) Stellungnahme: Die Funktion eines differenzierten Beteiligungssystems als Maßstab für die Beurteilung der Theorien zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 74 | ||
3. Die subjektive Teilnahmelehre und die Rechtsprechung | 78 | ||
a) Die Entwicklung der subjektiven Theorie | 78 | ||
b) Die subjektive Theorie in der heutigen Rechtsprechung: Die „normative Kombinationstheorie“ | 79 | ||
c) Stellungnahme | 80 | ||
4. Die Tatherrschaftslehre | 83 | ||
a) Die Grundlagen der Tatherrschaftslehre in Gestalt der herrschenden Ansicht im Schrifttum | 83 | ||
b) Varianten der Tatherrschaftslehre | 84 | ||
c) Stellungnahme | 86 | ||
5. Abweichende Ansätze aus der Rechtswissenschaft | 88 | ||
a) Der Tatherrschaftslehre nahe stehende Ansichten | 88 | ||
b) Selbständige Ansichten | 89 | ||
6. Zusammenfassende Stellungnahme | 90 | ||
Dritter Teil: Die verschiedenen Beteiligungsformen bei Unterlassungsdelikten | 92 | ||
I. Einleitung | 92 | ||
II. Täterschaft | 93 | ||
1. Die unmittelbare Täterschaft nach § 25 Abs. 1 Var. 1 StGB | 93 | ||
a) Die unmittelbare Begehungstäterschaft | 93 | ||
b) Die unmittelbare Unterlassungstäterschaft | 96 | ||
aa) Zur Möglichkeit einer Übertragung der Bestimmung der unmittelbaren Begehungstäterschaft auf Unterlassungsdelikte | 96 | ||
bb) Zur Erfolgsabwendungsmöglichkeit als Kriterium der unmittelbaren Unterlassungstäterschaft | 96 | ||
cc) Zur Idee des so genannten Tatherrschaftswechsels als Bestimmung der unmittelbaren Unterlassungstäterschaft | 97 | ||
dd) Ergebnis: Die unmittelbare Unterlassungstäterschaft | 98 | ||
2. Die mittelbare Täterschaft nach § 25 Abs. 1 Var. 2 StGB | 99 | ||
a) Die mittelbare Begehungstäterschaft | 99 | ||
aa) Grundidee und Grundprinzipien der mittelbaren Täterschaft | 99 | ||
bb) Fallgruppen der mittelbaren Täterschaft aufgrund Willensherrschaft | 103 | ||
(1) Willensherrschaft kraft Irrtums | 103 | ||
(2) Willensherrschaft kraft Nötigung | 107 | ||
(3) Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate | 108 | ||
(4) Sonderfälle | 111 | ||
cc) Zur Abgrenzung von mittelbarer und unmittelbarer Täterschaft | 113 | ||
b) Zur Rechtsfigur einer mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen | 115 | ||
aa) Denkbare Fallkonstellationen | 115 | ||
bb) Konstruktive Probleme einer Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen | 116 | ||
(1) Voraussetzungen einer möglichen mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen | 116 | ||
(2) Zur „Werkzeugqualität“ des unmittelbar Handelnden | 117 | ||
(3) Die Pflicht zur Lenkung beziehungsweise Steuerung des unmittelbar Handelnden | 118 | ||
(4) Mittelbare Täterschaft durch Unterlassen und das Prinzip der Handlungszurechnung | 119 | ||
cc) Zur Notwendigkeit einer Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen | 120 | ||
dd) Zur fehlenden Sachgerechtigkeit einer Rechtsfigur der mittelbaren Täterschaft durch Unterlassen | 121 | ||
ee) Ergebnis und Ansicht der Rechtsprechung | 123 | ||
3. Die Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB | 125 | ||
a) Die Mittäterschaft durch aktives Tun | 125 | ||
aa) Grundidee und Voraussetzungen der Mittäterschaft | 125 | ||
bb) Der gemeinsame Tatplan und Tatentschluss | 126 | ||
cc) Die gemeinsame Tatausführung | 129 | ||
b) Die Mittäterschaft durch Unterlassen | 135 | ||
aa) Denkbare Fallkonstellationen | 135 | ||
bb) Konstruktive Probleme einer Mittäterschaft durch Unterlassen | 135 | ||
(1) Mittäterschaft durch Unterlassen und das Prinzip der Handlungszurechnung | 135 | ||
(2) Zur Bedeutung eines gemeinsamen Tatentschlusses | 136 | ||
(3) Die gemeinsame Tatausführung durch Unterlassen | 138 | ||
cc) Zur Notwendigkeit der Rechtsfigur einer Mittäterschaft durch Unterlassen | 139 | ||
dd) Ergebnis: Zur fehlenden Sachgerechtigkeit der Rechtsfigur einer Mittäterschaft durch Unterlassen | 140 | ||
4. Die so genannte Nebentäterschaft | 142 | ||
III. Die Teilnahme | 143 | ||
1. Strafgrund und Akzessorietät der Teilnahme: Kann ein Unterlassen akzessorisch sein? | 143 | ||
a) Gesetzliche Grundlagen | 143 | ||
b) Strafgrund der Teilnahme | 143 | ||
c) Unterlassen als akzessorischer Rechtsgutsangriff? | 144 | ||
2. Die Anstiftung nach § 26 StGB | 145 | ||
a) Die Anstiftung durch aktives Tun | 145 | ||
b) Zur Rechtsfigur einer Anstiftung durch Unterlassen | 147 | ||
aa) Fallkonstellationen | 147 | ||
bb) Konstruktive Probleme | 147 | ||
(1) Nichthinderung fremder Entschlussfassung | 147 | ||
(2) Unterlassen des Rückgängigmachens einer unvorsätzlichen Entschlussverursachung | 149 | ||
(3) Nichthinderung fremder Anstiftung | 150 | ||
cc) Ergebnis | 151 | ||
3. Die Beihilfe nach § 27 StGB | 151 | ||
a) Die Beihilfe durch aktives Tun | 151 | ||
b) Die Beihilfe durch Unterlassen | 152 | ||
aa) Anerkannte Fälle einer Beihilfe durch Unterlassen | 152 | ||
bb) Problematische Fälle als Frage der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 153 | ||
cc) Unterlassene Taterschwerung als strafwürdige Beihilfe durch Unterlassen | 154 | ||
dd) Ergebnis | 156 | ||
IV. Die Begehung durch Unterlassen als eigenständige Beteiligungsform? | 156 | ||
V. Ergebnis: Die verschiedenen Beteiligungsformen bei Unterlassungsdelikten und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Frage nach der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten | 157 | ||
Vierter Teil: Tatbestandliche Anknüpfungspunkte für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten | 159 | ||
I. Die Abgrenzungsfrage als Frage der Tatbestandsmäßigkeit | 159 | ||
1. Beteiligungsfragen als Tatbestandsfragen: Zum Tatbestand der Unterlassungsdelikte | 159 | ||
2. Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (auch) bei Unterlassungsdelikten als Frage des subjektiven Unrechts? | 160 | ||
a) Zur Anwendung der subjektiven Theorie zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilname bei Unterlassungsdelikten | 160 | ||
b) Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten in der Rechtsprechung | 161 | ||
aa) Die Rechtsprechung des Reichsgerichts | 161 | ||
bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 162 | ||
c) Zusammenfassende Analyse: Die Bedeutung des subjektiven Unrechts für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 164 | ||
II. Die Bedeutung der Garantenpflicht für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten | 165 | ||
1. Die Garantenpflichtverletzung als Täterschaftskriterium: Die so genannte Pflichtdeliktslehre | 165 | ||
a) Die Idee der Pflichtdeliktslehre | 165 | ||
b) Die Pflichtdeliktslehre bei den Begehungsdelikten: Zur Unterscheidung von Pflichtdelikten und Herrschaftsdelikten | 166 | ||
aa) Pflichtdelikte: Besonderheiten und Bestimmung | 166 | ||
bb) Zur Notwendigkeit einer Deliktsgruppe der Pflichtdelikte, insbesondere für die Fälle des so genannten qualifikationslos-dolosen Werkzeugs | 167 | ||
cc) Kritische Stellungnahme: Zur Sachgerechtigkeit einer Deliktsgruppe der Pflichtdelikte | 168 | ||
c) Unterlassungsdelikte als Pflichtdelikte? | 171 | ||
aa) Besondere Gründe für die Einordnung der Unterlassungsdelikte als Pflichtdelikte | 171 | ||
bb) Probleme und Wertungswidersprüche bei der Einordnung der Unterlassungsdelikte als Pflichtdelikte | 172 | ||
cc) Weitere Einwände gegen die Einordnung der Unterlassungsdelikte als Pflichtdelikte | 175 | ||
d) Zwischenergebnis | 176 | ||
2. Zur Differenzierung nach der Art der Garantenpflicht | 176 | ||
a) Die Unterscheidung nach der Funktion der Garantenpflicht: Beschützer- und Überwachergaranten | 176 | ||
aa) Idee und Begründung | 176 | ||
bb) Anwendungsprobleme | 177 | ||
cc) Zur Tragfähigkeit der Begründung | 178 | ||
b) Die Unterscheidung von Garantenpflichten kraft Organisationszuständigkeit oder kraft institutioneller Zuständigkeit | 180 | ||
3. Ergebnis | 182 | ||
III. Die Bedeutung der Erfolgsabwendungsmöglichkeit bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme | 182 | ||
1. Die Erfolgsabwendungsmöglichkeit als täterschaftsbegründendes Merkmal | 182 | ||
2. Die Schwierigkeit der Erfolgsabwendung als Abgrenzungskriterium | 183 | ||
3. Der Zeitpunkt dermöglichen Erfolgsabwendung als Abgrenzungskriterium: Zur Idee des so genannten Tatherrschaftswechsels | 184 | ||
4. Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten als Frage der Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB a.E. | 185 | ||
IV. Der Gedanke der Tatherrschaft bei Unterlassungsdelikten | 186 | ||
1. Tatherrschaft bei Begehungsdelikten | 186 | ||
2. Tatherrschaft bei Unterlassungsdelikten? | 186 | ||
3. Die Annahme regelmäßiger Beihilfe als Ausdruck fehlender faktischer Tatherrschaft des Unterlassenden | 187 | ||
a) Idee und Begründung | 187 | ||
b) Zur Anwendung der so genannten Gehilfentheorie | 188 | ||
c) Vorläufige Bewertung | 189 | ||
V. Zwischenergebnis: Verbleibende Möglichkeiten einer Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten | 190 | ||
Fünfter Teil: Die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten als Frage der rechtlich relevanten Herrschaft über das tatbestandsmäßige Geschehen | 191 | ||
I. Zur Möglichkeit einer Herrschaft über das tatbestandsmäßige Geschehen | 191 | ||
1. Die Bedeutung der Ursache der Gefahr für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei pflichtwidriger Nichtabwendung des Erfolgseintritts | 191 | ||
2. Die Bestimmung der Tatherrschaft durch Unterlassen als Frage der Perspektive: Beherrschung des Verlaufs oder Beherrschung der Situation? | 192 | ||
3. Unterlassungstäterschaft als Tatherrschaft kraft überlegener Hemmungsherrschaft | 194 | ||
a) Die Nichthinderung eines vollverantwortlichen Begehungsunrechts eines Dritten als Beihilfe | 194 | ||
c) Denkbare Einwände | 195 | ||
d) Ergebnis | 196 | ||
II. Die Konkretisierung der überlegenen Hemmungsherrschaft – die verschiedenen Fallgruppen | 196 | ||
1. Die Überlegenheit bei fehlender Verantwortlichkeit des Begehungstäters | 196 | ||
2. Die Überlegenheit bei eingeschränkter Verantwortlichkeit des Begehungstäters | 197 | ||
3. Die Überlegenheit durch eine gesteigerte Verantwortlichkeit des Unterlassenden | 198 | ||
4. Überlegenheit bei mehreren Unterlassenden? – Auch zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei echten Unterlassungsdelikten | 199 | ||
Zusammenfassung | 200 | ||
Literaturverzeichnis | 202 | ||
Sachwortverzeichnis | 213 |