Die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland nach polnischem Vorbild
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland nach polnischem Vorbild
Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 182
(2009)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Kinderrechte haben in den letzten 20 Jahren aufgrund der geltenden UN-Kinderrechtskonvention stark an Bedeutung gewonnen. In Deutschland gibt es immer wieder Forderungen nach einer Verbesserung der Rechtsstellung von Minderjährigen, wie die aktuelle Debatte um die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz belegt. Darüber hinaus spielen in der politischen Auseinandersetzung Themen wie Kinderarmut und Vernachlässigung stets eine große Rolle.Corinna Franke-Wöller untersucht kritisch, ob die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland für die Durchsetzung von Kinderinteressen notwendig ist und wie die Ausgestaltung erfolgen müsste. In diesem Zusammenhang wird das deutsche Institutionensystem zum Schutz von Kindern anhand von international bestehenden Parametern (Pariser Prinzipien) gemessen. Die Autorin stellt dar, dass trotz zahlreicher Institutionen die Notwendigkeit für einen Kinderrechtsbeauftragten besteht. Die Ausgestaltung der neuen Institution orientiert sich dabei schwerpunktmäßig am polnischen Kinderrechtsbeauftragten, der als Verfassungsorgan mit umfangreichen Rechten konzipiert wurde.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 14 | ||
A. Einführung | 19 | ||
I. Thema und Ziel der Untersuchung | 19 | ||
II. Gang der Untersuchung | 26 | ||
B. Die historische Entwicklung der Institution „Kinderombudsmann“ im internationalen Kontext | 28 | ||
I. Die Entwicklung der weltweiten Kinderrechte | 28 | ||
1. Die Herleitung der Kinderrechte | 28 | ||
2. Entwicklungsstufen der Menschen- und Kinderrechte | 33 | ||
3. Der internationale Schutz von Kinderrechten zwischen 1924 und 1989 | 35 | ||
4. Die UN-Kinderrechtskonvention | 37 | ||
5. Der Weltkindergipfel | 46 | ||
II. Die Entwicklung der Institution Ombudsmann | 47 | ||
III. Entwicklung der Institution Kinderombudsmann | 50 | ||
IV. Überblick über die Ausgestaltung der Institution in ausgewählten Ländern | 53 | ||
V. Ein Kinderombudsmann auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene und Europaratsebene? | 61 | ||
VI. Zusammenfassung | 66 | ||
C. Der Kinderrechtsbeauftragte in Polen | 69 | ||
I. Einführung | 69 | ||
II. Entwicklung der Ombudsmanninstitution in Polen | 69 | ||
III. Der polnische Bürgerrechtsbeauftragte | 72 | ||
1. Rechtsstellung und Rechtsstatus des Bürgerrechtsbeauftragten | 73 | ||
2. Ernennung und Abberufung des Bürgerrechtsbeauftragten | 74 | ||
3. Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des Bürgerrechtsbeauftragten | 75 | ||
IV. Die Debatte um die Einführung des Kinderrechtsbeauftragten in Polen | 81 | ||
1. Debatte im Parlament um die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten von 1990–1997 | 81 | ||
2. Debatte in der Nationalversammlung um die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in die Verfassung von 1993–1997 | 83 | ||
3. Debatte im Parlament um die Ausgestaltung des Kinderombudsmanngesetzes von 1997–2000 | 86 | ||
a) Der Regierungs- und der Abgeordnetenentwurf zum Kinderombudsmanngesetz | 87 | ||
b) Verabschiedung und Ernennung des Kinderrechtsbeauftragten | 89 | ||
V. Rechtsstellung, Rechtsstatus, Ernennung und Abberufung des polnischen Kinderrechtsbeauftragten | 92 | ||
1. Der polnische Kinderrechtsbeauftragte im staatsorganisationsrechtlichen Gefüge | 92 | ||
a) Die polnischen Verfassungsorgane im Rahmen der Gewaltenteilung | 94 | ||
b) Der Kinderbeauftragte – ein Verfassungsorgan der Kontrolle und des Rechtsschutzes? | 100 | ||
2. Rechtsstatus des polnischen Kinderrechtsbeauftragten | 104 | ||
3. Wahl und Abberufung des Kinderrechtsbeauftragten | 105 | ||
4. Bewertung und Schlussfolgerung | 108 | ||
VI. Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des polnischen Kinderrechtsbeauftragten | 108 | ||
1. Die Aufgaben des Kinderrechtsbeauftragten | 109 | ||
a) Der Begriff des Kindes und des Kindeswohls | 110 | ||
aa) Der Begriff des Kindes | 110 | ||
bb) Der Begriff des Kindeswohls | 115 | ||
b) Kinderrechte in Polen | 117 | ||
aa) Das Rechtsquellensystem in Polen | 118 | ||
(1) Die allgemein verbindlichen Normativakte | 120 | ||
(2) Die nach innen gerichteten Normativakte | 123 | ||
bb) Überblick über Kinderrechte enthaltende Rechtsakte | 125 | ||
cc) Untersuchung ausgewählter Kinderrechte | 128 | ||
2. Die Kompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten | 140 | ||
a) Das Tätigwerden des Kinderrechtsbeauftragten | 141 | ||
b) Die Informationsbeschaffungs- und Interventionskompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten | 143 | ||
c) Sonstige Kompetenzen | 145 | ||
d) Das Zusammenwirken des Kinderrechtsbeauftragten mit den Organen der öffentlichen Gewalt | 146 | ||
aa) Zusammenwirken mit den Organen der Kontrolle und des Rechtsschutzes | 146 | ||
(1) Zusammenwirken mit dem Ombudsmann | 146 | ||
(2) Zusammenwirken mit der Obersten Kontrollkammer und dem Landesrat für Rundfunk und Fernsehen | 149 | ||
bb) Zusammenwirken mit der Legislative – dem Sejm und Senat | 152 | ||
cc) Zusammenwirken mit der Exekutive | 154 | ||
(1) Zusammenwirken mit dem Staatspräsidenten | 154 | ||
(2) Zusammenwirken mit dem Ministerrat und der Regierungsverwaltung | 158 | ||
dd) Zusammenwirken mit der Judikative | 162 | ||
e) Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und mit dem Europäischen Kinderombudsmannnetzwerk (ENOC) | 164 | ||
3. Beschränkungen der Aufgaben und Kompetenzen durch die elterliche Gewalt | 166 | ||
4. Die Arbeitsweise des Kinderrechtsbeauftragten | 169 | ||
a) Organisation des Büros des Kinderrechtsbeauftragten | 169 | ||
aa) Rechtliche Grundlagen | 169 | ||
bb) Arbeitsorganisation des Kinderombudsmannbüros | 170 | ||
b) Finanzielle Ausstattung des Kinderrechtsbeauftragten | 171 | ||
aa) Rechtliche Grundlagen für den Haushalt des Kinderrechtsbeauftragten | 171 | ||
bb) Tatsächliche finanzielle Ausstattung | 172 | ||
c) Öffentlichkeitsarbeit des Kinderrechtsbeauftragten | 173 | ||
d) Eingang und formale Bearbeitung der Vorgänge | 175 | ||
aa) Kontaktaufnahme mit dem Kinderrechtsbeauftragten | 175 | ||
bb) Die formale Bearbeitung der Vorgänge | 175 | ||
VII. Zusammenfassung und Bewertung | 176 | ||
D. Der polnische Kinderombudsmann –ein Modell für Deutschland? | 180 | ||
I. Einführung | 179 | ||
II. Rechte von Kindern in Deutschland | 181 | ||
1. Der Begriff des Kindes in Deutschland | 182 | ||
2. Verfassungsrechtliche Bestimmungen | 186 | ||
a) Einführung | 186 | ||
b) Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsausübungsfähigkeit von Minderjährigen | 188 | ||
c) Untersuchung einiger ausgewählter Grundrechte in Bezug auf Kinder | 194 | ||
aa) Die Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG | 195 | ||
bb) Die allgemeine Handlungsfreiheit, das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG | 196 | ||
cc) Der Schutz der Jugend nach Art. 5 Abs. 2 GG im Rahmen der Kommunikationsfreiheit sowie der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit | 199 | ||
dd) Der Schutz von Ehe und Familie, des Elternrechts und der Gleichbehandlung unehelicher Kinder nach Art. 6 Abs. 1, 2, 3 und 5 GG | 202 | ||
ee) Der staatliche Schulerziehungsauftrag in Art. 7 Abs. 1 GG | 213 | ||
d) Reformbestrebungen zur Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz | 215 | ||
3. Einfach-gesetzliche Bestimmungen | 216 | ||
a) Schutz der Rechte von Kindern durch die familienrechtlichen Bestimmungen des BGB | 217 | ||
b) Die Rechte der Kinder nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) | 222 | ||
4. Völkerrechtliche und europarechtliche Bestimmungen | 226 | ||
III. Besteht die Notwendigkeit einer neuen Kinderschutzinstitution? | 234 | ||
1. Standards für eine Kinderschutzinstitution in Deutschland | 235 | ||
a) Standards bzgl. der formellen Ausgestaltung von staatlichen Kinderschutzinstitutionen | 236 | ||
b) Standards bzgl. der materiellen Ausgestaltung von staatlichen Kinderschutzinstitutionen | 239 | ||
2. Rechtliche und faktische Defizite im bestehenden System der Institutionen hinsichtlich der Standards | 243 | ||
a) Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages – Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder | 244 | ||
aa) Rechtsstellung, Rechtsstatus sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise der Kinderkommission | 244 | ||
bb) Rechtliche Würdigung der Kinderkommission | 252 | ||
b) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages | 257 | ||
aa) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des Petitionsausschusses | 258 | ||
bb) Rechtliche Würdigung des Petitionsausschusses | 263 | ||
c) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 266 | ||
aa) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des BmFSFJ | 267 | ||
bb) Rechtliche Würdigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 273 | ||
d) Die Jugendämter | 275 | ||
aa) Allgemeine Ausführungen zum Jugendamt | 277 | ||
(1) Die Träger der Jugendhilfe | 277 | ||
(2) Das Jugendamt im Einzelnen | 278 | ||
bb) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise der Jugendämter | 280 | ||
(1) Rechtsstellung des Jugendamtes | 280 | ||
(2) Ziele der Jugendhilfe und des Jugendamtes | 281 | ||
(3) Aufgaben und Kompetenzen des Jugendamtes | 283 | ||
(4) Arbeitsweise des Jugendamtes | 288 | ||
(5) Rechtliche Würdigung des Jugendamts | 290 | ||
e) Die Gerichte – insbesondere das Jugendgericht, das Familien- und Vormundschaftsgericht unter besonderer Berücksichtigung der Gerichtshilfen des Jugendamtes und des sog. „Anwalts des Kindes“ | 295 | ||
aa) Allgemeine Ausführungen | 295 | ||
(1) Das Jugendstrafrecht und die Jugendgerichte | 300 | ||
(a) Die Jugendgerichtshilfe | 302 | ||
(2) Die Familien- und Vormundschaftsgerichte | 306 | ||
(a) Die Unterstützung des Jugendamts vor dem Vormundschafts- und Familiengericht gemäß § 50 KJHG (SGB VIII) (sog. Vormundschafts- und Familiengerichtshilfe) | 309 | ||
(b) Der Verfahrenspfleger nach § 50 FGG (sog. Anwalt des Kindes) | 311 | ||
bb) Rechtliche Würdigung der Gerichte | 317 | ||
f) Die Landeskinderbeauftragten in Deutschland | 322 | ||
aa) Der Kinderbeauftragte von NRW – Rechtsstellung, Aufgaben und Kompetenzen | 323 | ||
bb) Der Kinderbeauftragte von Schleswig-Holstein – Rechtsstellung, Aufgaben und Kompetenzen | 324 | ||
cc) Der Kinderbeauftragte von Sachsen-Anhalt – Rechtsstellung,Aufgaben und Kompetenzen | 325 | ||
dd) Rechtliche Würdigung der Landeskinderbeauftragten | 326 | ||
3. Erfüllt eine Institution die formellen und materiellen Standards? | 329 | ||
4. Erfüllt das Institutionensystem insgesamt die Standards? | 330 | ||
5. Behebung der Defizite durch Modifizierung bestehender Institutionen | 336 | ||
IV. Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland in Anlehnung an das polnische Modell | 340 | ||
1. Rechtliche Aspekte einer Einführung | 341 | ||
a) Mögliche Rechtsstellung eines Kinderrechtsbeauftragten | 341 | ||
aa) Ein Kinderrechtsbeauftragter als Verfassungsorgan? | 342 | ||
bb) Der Kinderrechtsbeauftragte als „vierte Gewalt“? | 346 | ||
cc) Der Kinderrechtsbeauftragte als öffentlich-rechtlicher Beauftragter | 350 | ||
(1) Der Begriff des öffentlich-rechtlichen Beauftragten | 351 | ||
(2) Gründe für die Einführung von öffentlich-rechtlichen Beauftragten | 352 | ||
(3) Allgemeine Aufgaben und Befugnisse von öffentlich-rechtlichen Beauftragten | 353 | ||
(4) Rechtliche Voraussetzungen für die Schaffung von öffentlich-rechtlichen Beauftragten | 355 | ||
(5) Die öffentlich-rechtlichen Bundesbeauftragten | 358 | ||
(a) Die öffentlich-rechtlichen Bundesbeauftragten der Exekutive | 359 | ||
(b) Der öffentlich-rechtliche Bundesbeauftragte der Legislative – der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages | 362 | ||
dd) Konsequenzen für die Rechtsstellung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland | 370 | ||
(1) Der Kinderrechtsbeauftragte im staatsorganisationsrechtlichen Gefüge | 371 | ||
(2) Der Kinderrechtsbeauftragte im bundesstaatlichen System Deutschlands | 374 | ||
b) Möglicher Rechtsstatus eines Kinderrechtsbeauftragten | 377 | ||
c) Mögliche Bestimmungen zur Wahl und Abwahl des Kinderrechtsbeauftragten | 378 | ||
d) Mögliche Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise eines Kinderrechtsbeauftragten | 381 | ||
aa) Die Aufgaben eines Kinderrechtsbeauftragten | 383 | ||
bb) Die Kompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten | 385 | ||
(1) Das Tätigwerden des Kinderrechtsbeauftragten | 385 | ||
(2) Die Informationsbeschaffungskompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten | 387 | ||
(3) Der Kinderrechtsbeauftragte als Ansprechpartner | 388 | ||
(a) Der Kinderrechtsbeauftragte als Petitionsinstanz | 388 | ||
(b) Der Kinderrechtsbeauftragte als Beratungs- und Informationsinstanz | 390 | ||
(c) Zugang zum Kinderrechtsbeauftragten | 391 | ||
(4) Öffentlichkeitsarbeit des Kinderrechtsbeauftragten | 391 | ||
(5) Das Zusammenwirken des Kinderrechtsbeauftragten mit den Organen der öffentlichen Gewalt | 393 | ||
(a) Zusammenwirken mit der Legislative | 393 | ||
(b) Zusammenwirken mit der Exekutive | 396 | ||
(c) Zusammenwirken mit der Judikative | 398 | ||
(d) Das Zusammenwirken mit Organen der Länder | 400 | ||
(e) Die Zusammenarbeit mit nationalen Verbänden, internationalen Organisationen und dem ENOC | 401 | ||
cc) Die Arbeitsweise des Kinderrechtsbeauftragten | 402 | ||
(1) Organisation des Kinderbeauftragtenbüros | 402 | ||
(2) Finanzielle Ausstattung des Kinderrechtsbeauftragten | 405 | ||
2. Der deutsche Kinderrechtsbeauftragte in Bezug auf die ENOC-Maximen und „Pariser Prinzipien“ | 405 | ||
3. Die neue Kinderschutzinstitution als Zusatz- oder Ersatzangebot? | 406 | ||
4. Die konkreten Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorschlags | 408 | ||
E. Schlussbetrachtungen | 410 | ||
I. Zusammenfassung | 410 | ||
II. Fazit | 419 | ||
F. Anhang | 422 | ||
I. Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997 | 422 | ||
II. Gesetz über den polnischen Kinderrechtsbeauftragten vom 6. Januar 2000 | 422 | ||
III. Pariser Prinzipien | 432 | ||
IV. ENOC-Standards | 435 | ||
V. European Convention on the exercise of children’s rights (Auszug) | 439 | ||
VII. Übersicht über die polnischen Bürgerrechtsbeauftragten seit 1988 | 440 | ||
VIII. Übersicht über die polnischen Kinderrechtsbeauftragten seit 2000 | 440 | ||
IX. Aufbau des Jugendamts | 441 | ||
X. Gesetzentwurf über die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland | 442 | ||
Literaturverzeichnis | 448 | ||
I. Literatur | 448 | ||
II. Vorträge | 468 | ||
III. Interviews | 468 | ||
Dokumente/Drucksachen | 469 | ||
Gesetzesverzeichnis | 476 | ||
Rechtsprechungsverzeichnis | 485 | ||
I. Polnische Gerichtsentscheidungen | 485 | ||
II. Deutsche Gerichtentscheidungen | 486 | ||
III. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes EuGH | 490 | ||
IV. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte | 490 | ||
Quellen im Internet | 491 | ||
Stichwortverzeichnis | 492 |