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Die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland nach polnischem Vorbild

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Franke-Wöller, C. (2009). Die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland nach polnischem Vorbild. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52773-1
Franke-Wöller, Corinna. Die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland nach polnischem Vorbild. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52773-1
Franke-Wöller, C (2009): Die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland nach polnischem Vorbild, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52773-1

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Die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland nach polnischem Vorbild

Franke-Wöller, Corinna

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 182

(2009)

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Abstract

Kinderrechte haben in den letzten 20 Jahren aufgrund der geltenden UN-Kinderrechtskonvention stark an Bedeutung gewonnen. In Deutschland gibt es immer wieder Forderungen nach einer Verbesserung der Rechtsstellung von Minderjährigen, wie die aktuelle Debatte um die Einführung von Kinderrechten ins Grundgesetz belegt. Darüber hinaus spielen in der politischen Auseinandersetzung Themen wie Kinderarmut und Vernachlässigung stets eine große Rolle.

Corinna Franke-Wöller untersucht kritisch, ob die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland für die Durchsetzung von Kinderinteressen notwendig ist und wie die Ausgestaltung erfolgen müsste. In diesem Zusammenhang wird das deutsche Institutionensystem zum Schutz von Kindern anhand von international bestehenden Parametern (Pariser Prinzipien) gemessen. Die Autorin stellt dar, dass trotz zahlreicher Institutionen die Notwendigkeit für einen Kinderrechtsbeauftragten besteht. Die Ausgestaltung der neuen Institution orientiert sich dabei schwerpunktmäßig am polnischen Kinderrechtsbeauftragten, der als Verfassungsorgan mit umfangreichen Rechten konzipiert wurde.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
A. Einführung 19
I. Thema und Ziel der Untersuchung 19
II. Gang der Untersuchung 26
B. Die historische Entwicklung der Institution „Kinderombudsmann“ im internationalen Kontext 28
I. Die Entwicklung der weltweiten Kinderrechte 28
1. Die Herleitung der Kinderrechte 28
2. Entwicklungsstufen der Menschen- und Kinderrechte 33
3. Der internationale Schutz von Kinderrechten zwischen 1924 und 1989 35
4. Die UN-Kinderrechtskonvention 37
5. Der Weltkindergipfel 46
II. Die Entwicklung der Institution Ombudsmann 47
III. Entwicklung der Institution Kinderombudsmann 50
IV. Überblick über die Ausgestaltung der Institution in ausgewählten Ländern 53
V. Ein Kinderombudsmann auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene und Europaratsebene? 61
VI. Zusammenfassung 66
C. Der Kinderrechtsbeauftragte in Polen 69
I. Einführung 69
II. Entwicklung der Ombudsmanninstitution in Polen 69
III. Der polnische Bürgerrechtsbeauftragte 72
1. Rechtsstellung und Rechtsstatus des Bürgerrechtsbeauftragten 73
2. Ernennung und Abberufung des Bürgerrechtsbeauftragten 74
3. Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des Bürgerrechtsbeauftragten 75
IV. Die Debatte um die Einführung des Kinderrechtsbeauftragten in Polen 81
1. Debatte im Parlament um die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten von 1990–1997 81
2. Debatte in der Nationalversammlung um die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in die Verfassung von 1993–1997 83
3. Debatte im Parlament um die Ausgestaltung des Kinderombudsmanngesetzes von 1997–2000 86
a) Der Regierungs- und der Abgeordnetenentwurf zum Kinderombudsmanngesetz 87
b) Verabschiedung und Ernennung des Kinderrechtsbeauftragten 89
V. Rechtsstellung, Rechtsstatus, Ernennung und Abberufung des polnischen Kinderrechtsbeauftragten 92
1. Der polnische Kinderrechtsbeauftragte im staatsorganisationsrechtlichen Gefüge 92
a) Die polnischen Verfassungsorgane im Rahmen der Gewaltenteilung 94
b) Der Kinderbeauftragte – ein Verfassungsorgan der Kontrolle und des Rechtsschutzes? 100
2. Rechtsstatus des polnischen Kinderrechtsbeauftragten 104
3. Wahl und Abberufung des Kinderrechtsbeauftragten 105
4. Bewertung und Schlussfolgerung 108
VI. Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des polnischen Kinderrechtsbeauftragten 108
1. Die Aufgaben des Kinderrechtsbeauftragten 109
a) Der Begriff des Kindes und des Kindeswohls 110
aa) Der Begriff des Kindes 110
bb) Der Begriff des Kindeswohls 115
b) Kinderrechte in Polen 117
aa) Das Rechtsquellensystem in Polen 118
(1) Die allgemein verbindlichen Normativakte 120
(2) Die nach innen gerichteten Normativakte 123
bb) Überblick über Kinderrechte enthaltende Rechtsakte 125
cc) Untersuchung ausgewählter Kinderrechte 128
2. Die Kompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten 140
a) Das Tätigwerden des Kinderrechtsbeauftragten 141
b) Die Informationsbeschaffungs- und Interventionskompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten 143
c) Sonstige Kompetenzen 145
d) Das Zusammenwirken des Kinderrechtsbeauftragten mit den Organen der öffentlichen Gewalt 146
aa) Zusammenwirken mit den Organen der Kontrolle und des Rechtsschutzes 146
(1) Zusammenwirken mit dem Ombudsmann 146
(2) Zusammenwirken mit der Obersten Kontrollkammer und dem Landesrat für Rundfunk und Fernsehen 149
bb) Zusammenwirken mit der Legislative – dem Sejm und Senat 152
cc) Zusammenwirken mit der Exekutive 154
(1) Zusammenwirken mit dem Staatspräsidenten 154
(2) Zusammenwirken mit dem Ministerrat und der Regierungsverwaltung 158
dd) Zusammenwirken mit der Judikative 162
e) Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und mit dem Europäischen Kinderombudsmannnetzwerk (ENOC) 164
3. Beschränkungen der Aufgaben und Kompetenzen durch die elterliche Gewalt 166
4. Die Arbeitsweise des Kinderrechtsbeauftragten 169
a) Organisation des Büros des Kinderrechtsbeauftragten 169
aa) Rechtliche Grundlagen 169
bb) Arbeitsorganisation des Kinderombudsmannbüros 170
b) Finanzielle Ausstattung des Kinderrechtsbeauftragten 171
aa) Rechtliche Grundlagen für den Haushalt des Kinderrechtsbeauftragten 171
bb) Tatsächliche finanzielle Ausstattung 172
c) Öffentlichkeitsarbeit des Kinderrechtsbeauftragten 173
d) Eingang und formale Bearbeitung der Vorgänge 175
aa) Kontaktaufnahme mit dem Kinderrechtsbeauftragten 175
bb) Die formale Bearbeitung der Vorgänge 175
VII. Zusammenfassung und Bewertung 176
D. Der polnische Kinderombudsmann –ein Modell für Deutschland? 180
I. Einführung 179
II. Rechte von Kindern in Deutschland 181
1. Der Begriff des Kindes in Deutschland 182
2. Verfassungsrechtliche Bestimmungen 186
a) Einführung 186
b) Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsausübungsfähigkeit von Minderjährigen 188
c) Untersuchung einiger ausgewählter Grundrechte in Bezug auf Kinder 194
aa) Die Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG 195
bb) Die allgemeine Handlungsfreiheit, das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG 196
cc) Der Schutz der Jugend nach Art. 5 Abs. 2 GG im Rahmen der Kommunikationsfreiheit sowie der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit 199
dd) Der Schutz von Ehe und Familie, des Elternrechts und der Gleichbehandlung unehelicher Kinder nach Art. 6 Abs. 1, 2, 3 und 5 GG 202
ee) Der staatliche Schulerziehungsauftrag in Art. 7 Abs. 1 GG 213
d) Reformbestrebungen zur Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz 215
3. Einfach-gesetzliche Bestimmungen 216
a) Schutz der Rechte von Kindern durch die familienrechtlichen Bestimmungen des BGB 217
b) Die Rechte der Kinder nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 222
4. Völkerrechtliche und europarechtliche Bestimmungen 226
III. Besteht die Notwendigkeit einer neuen Kinderschutzinstitution? 234
1. Standards für eine Kinderschutzinstitution in Deutschland 235
a) Standards bzgl. der formellen Ausgestaltung von staatlichen Kinderschutzinstitutionen 236
b) Standards bzgl. der materiellen Ausgestaltung von staatlichen Kinderschutzinstitutionen 239
2. Rechtliche und faktische Defizite im bestehenden System der Institutionen hinsichtlich der Standards 243
a) Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages – Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder 244
aa) Rechtsstellung, Rechtsstatus sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise der Kinderkommission 244
bb) Rechtliche Würdigung der Kinderkommission 252
b) Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 257
aa) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des Petitionsausschusses 258
bb) Rechtliche Würdigung des Petitionsausschusses 263
c) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 266
aa) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise des BmFSFJ 267
bb) Rechtliche Würdigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 273
d) Die Jugendämter 275
aa) Allgemeine Ausführungen zum Jugendamt 277
(1) Die Träger der Jugendhilfe 277
(2) Das Jugendamt im Einzelnen 278
bb) Rechtsstellung sowie Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise der Jugendämter 280
(1) Rechtsstellung des Jugendamtes 280
(2) Ziele der Jugendhilfe und des Jugendamtes 281
(3) Aufgaben und Kompetenzen des Jugendamtes 283
(4) Arbeitsweise des Jugendamtes 288
(5) Rechtliche Würdigung des Jugendamts 290
e) Die Gerichte – insbesondere das Jugendgericht, das Familien- und Vormundschaftsgericht unter besonderer Berücksichtigung der Gerichtshilfen des Jugendamtes und des sog. „Anwalts des Kindes“ 295
aa) Allgemeine Ausführungen 295
(1) Das Jugendstrafrecht und die Jugendgerichte 300
(a) Die Jugendgerichtshilfe 302
(2) Die Familien- und Vormundschaftsgerichte 306
(a) Die Unterstützung des Jugendamts vor dem Vormundschafts- und Familiengericht gemäß § 50 KJHG (SGB VIII) (sog. Vormundschafts- und Familiengerichtshilfe) 309
(b) Der Verfahrenspfleger nach § 50 FGG (sog. Anwalt des Kindes) 311
bb) Rechtliche Würdigung der Gerichte 317
f) Die Landeskinderbeauftragten in Deutschland 322
aa) Der Kinderbeauftragte von NRW – Rechtsstellung, Aufgaben und Kompetenzen 323
bb) Der Kinderbeauftragte von Schleswig-Holstein – Rechtsstellung, Aufgaben und Kompetenzen 324
cc) Der Kinderbeauftragte von Sachsen-Anhalt – Rechtsstellung,Aufgaben und Kompetenzen 325
dd) Rechtliche Würdigung der Landeskinderbeauftragten 326
3. Erfüllt eine Institution die formellen und materiellen Standards? 329
4. Erfüllt das Institutionensystem insgesamt die Standards? 330
5. Behebung der Defizite durch Modifizierung bestehender Institutionen 336
IV. Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland in Anlehnung an das polnische Modell 340
1. Rechtliche Aspekte einer Einführung 341
a) Mögliche Rechtsstellung eines Kinderrechtsbeauftragten 341
aa) Ein Kinderrechtsbeauftragter als Verfassungsorgan? 342
bb) Der Kinderrechtsbeauftragte als „vierte Gewalt“? 346
cc) Der Kinderrechtsbeauftragte als öffentlich-rechtlicher Beauftragter 350
(1) Der Begriff des öffentlich-rechtlichen Beauftragten 351
(2) Gründe für die Einführung von öffentlich-rechtlichen Beauftragten 352
(3) Allgemeine Aufgaben und Befugnisse von öffentlich-rechtlichen Beauftragten 353
(4) Rechtliche Voraussetzungen für die Schaffung von öffentlich-rechtlichen Beauftragten 355
(5) Die öffentlich-rechtlichen Bundesbeauftragten 358
(a) Die öffentlich-rechtlichen Bundesbeauftragten der Exekutive 359
(b) Der öffentlich-rechtliche Bundesbeauftragte der Legislative – der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 362
dd) Konsequenzen für die Rechtsstellung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland 370
(1) Der Kinderrechtsbeauftragte im staatsorganisationsrechtlichen Gefüge 371
(2) Der Kinderrechtsbeauftragte im bundesstaatlichen System Deutschlands 374
b) Möglicher Rechtsstatus eines Kinderrechtsbeauftragten 377
c) Mögliche Bestimmungen zur Wahl und Abwahl des Kinderrechtsbeauftragten 378
d) Mögliche Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsweise eines Kinderrechtsbeauftragten 381
aa) Die Aufgaben eines Kinderrechtsbeauftragten 383
bb) Die Kompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten 385
(1) Das Tätigwerden des Kinderrechtsbeauftragten 385
(2) Die Informationsbeschaffungskompetenzen des Kinderrechtsbeauftragten 387
(3) Der Kinderrechtsbeauftragte als Ansprechpartner 388
(a) Der Kinderrechtsbeauftragte als Petitionsinstanz 388
(b) Der Kinderrechtsbeauftragte als Beratungs- und Informationsinstanz 390
(c) Zugang zum Kinderrechtsbeauftragten 391
(4) Öffentlichkeitsarbeit des Kinderrechtsbeauftragten 391
(5) Das Zusammenwirken des Kinderrechtsbeauftragten mit den Organen der öffentlichen Gewalt 393
(a) Zusammenwirken mit der Legislative 393
(b) Zusammenwirken mit der Exekutive 396
(c) Zusammenwirken mit der Judikative 398
(d) Das Zusammenwirken mit Organen der Länder 400
(e) Die Zusammenarbeit mit nationalen Verbänden, internationalen Organisationen und dem ENOC 401
cc) Die Arbeitsweise des Kinderrechtsbeauftragten 402
(1) Organisation des Kinderbeauftragtenbüros 402
(2) Finanzielle Ausstattung des Kinderrechtsbeauftragten 405
2. Der deutsche Kinderrechtsbeauftragte in Bezug auf die ENOC-Maximen und „Pariser Prinzipien“ 405
3. Die neue Kinderschutzinstitution als Zusatz- oder Ersatzangebot? 406
4. Die konkreten Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorschlags 408
E. Schlussbetrachtungen 410
I. Zusammenfassung 410
II. Fazit 419
F. Anhang 422
I. Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997 422
II. Gesetz über den polnischen Kinderrechtsbeauftragten vom 6. Januar 2000 422
III. Pariser Prinzipien 432
IV. ENOC-Standards 435
V. European Convention on the exercise of children’s rights (Auszug) 439
VII. Übersicht über die polnischen Bürgerrechtsbeauftragten seit 1988 440
VIII. Übersicht über die polnischen Kinderrechtsbeauftragten seit 2000 440
IX. Aufbau des Jugendamts 441
X. Gesetzentwurf über die Einführung eines Kinderrechtsbeauftragten in Deutschland 442
Literaturverzeichnis 448
I. Literatur 448
II. Vorträge 468
III. Interviews 468
Dokumente/Drucksachen 469
Gesetzesverzeichnis 476
Rechtsprechungsverzeichnis 485
I. Polnische Gerichtsentscheidungen 485
II. Deutsche Gerichtentscheidungen 486
III. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes EuGH 490
IV. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte 490
Quellen im Internet 491
Stichwortverzeichnis 492