Recht und Kultur
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Recht und Kultur
Drei Reden
Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 55
(2009)
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Recht ist eine soziale Technik zur Ordnung der Gesellschaft sowie zur Vermeidung und Lösung sozialer Konflikte. Als solche muss es begriffen und gepflegt werden. Recht ist aber auch Ausdruck der Vorstellungswelt einer Gesellschaft vom Notwendigen und Richtigen und verlangt insofern geisteswissenschaftliches Verständnis. Darum hat sich Hasso Hofmann von jeher bemüht.Gegenstand der ersten Rede Hasso Hofmanns sind die religiösen und weltanschaulichen Traditionen, aus denen die Verfassungswerte Leben, Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde stammen. Diese geisteswissenschaftliche Betrachtung kulturell ererbter Vorstellungen im Recht zielt sowohl auf ihr besseres Verständnis wie auf ein bewussteres Verhalten zur kulturellen Tradition bei der Interpretation.Hegel hat seine These, dass es in Europa "keine Salomos geben kann", nicht mit einem Hinweis auf kulturelle Unterschiede begründet. Daraus folgt die Frage, wann und warum der jeweilige historische Kontext des Rechts ausdrücklich als "Kultur" begriffen und dem Recht als eigenständige Größe gegenübergestellt wurde. In diesem Vortrag zeigt der Autor, dass das Begriffspaar "Recht und Kultur" ursprünglich das Verhältnis von Recht und Wirtschaft meinte, bevor die "Kulturphilosophie" des ausgehenden 19. Jahrhunderts als Wissenschaftstheorie (auch) der Rechtswissenschaft Karriere machte.In der dritten Rede wird das Schlagwort von der Wiederkehr des Religiösen in der säkularisierten Gesellschaft aufgegriffen. Hasso Hofmann sucht den Ort der Religion, dieses Kerns von Kultur, in der weltanschaulich neutralen Verfassungsordnung näher zu bestimmen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Unsere Verfassungswerte und die christlich-weltanschaulichen Traditionen | 9 | ||
1. Einleitung | 9 | ||
2. Freiheit und Gleichheit | 10 | ||
3. Leben | 18 | ||
4. Menschenwürde | 22 | ||
5. Resümee | 30 | ||
„In Europa kann’s keine Salomos geben.“ – Zur Geschichte des Begriffspaars Recht und Kultur | 32 | ||
1. Einleitung | 32 | ||
2. Emanzipation des Kulturbegriffs | 34 | ||
3. Das Recht und die anderen „Kulturgebiete“ | 36 | ||
4. Kulturphilosophie als Wissenschaftstheorie der Rechtswissenschaft | 41 | ||
5. Verfassungsrecht und Kultur | 48 | ||
6. Schluss: Der Cultural Turn | 59 | ||
Recht, Politik und Religion | 65 | ||
1. Vorüberlegungen | 65 | ||
2. Die normative Struktur des Problemfelds | 69 | ||
3.Wiederkehr des Religiösen in der säkularisierten Gesellschaft | 75 | ||
4. Bewährung der weltanschaulich neutralen Verfassungsordnung | 85 |