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Barisch, K. (2009). Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch § 129b StGB. Verfassungswidrig politisiertes symbolisches Feindstrafrecht zum Schutze eines Scheinrechtsgutes oder sinnvolles Strafanwendungsrecht eines streitbaren demokratischen Rechtsstaates in der Weltgesellschaft?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53076-2
Barisch, Kai Thorsten. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch § 129b StGB: Verfassungswidrig politisiertes symbolisches Feindstrafrecht zum Schutze eines Scheinrechtsgutes oder sinnvolles Strafanwendungsrecht eines streitbaren demokratischen Rechtsstaates in der Weltgesellschaft?. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53076-2
Barisch, K (2009): Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch § 129b StGB: Verfassungswidrig politisiertes symbolisches Feindstrafrecht zum Schutze eines Scheinrechtsgutes oder sinnvolles Strafanwendungsrecht eines streitbaren demokratischen Rechtsstaates in der Weltgesellschaft?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53076-2

Format

Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch § 129b StGB

Verfassungswidrig politisiertes symbolisches Feindstrafrecht zum Schutze eines Scheinrechtsgutes oder sinnvolles Strafanwendungsrecht eines streitbaren demokratischen Rechtsstaates in der Weltgesellschaft?

Barisch, Kai Thorsten

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 212

(2009)

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Abstract

Die vorliegende Publikation greift die im wissenschaftlichen Diskurs der letzten Jahre wohl am meisten und zudem kontrovers diskutierten Themen der strafrechtlichen Terrorismusbekämpfung, des Feindstrafrechts, des symbolischen Strafrechts und des internationalen Strafrechts auf. Sie leistet am Beispiel der unter all diesen Schlagworten diskutierten Vorschrift des § 129b StBG, der nach den Anschlägen des 11. September 2001 neu in das StGB eingefügt wurde, eine längst überfällige und höchst beachtenswerte strafrechtliche, strafrechtssoziologische, verfassungsrechtliche und auch strafrechtspolitische Grundanalyse. Durch das gezielte Beleuchten bislang kaum hinterfragter Grundpositionen in Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft gelingt Kai Thorsten „Barisch dabei ein an neuen Perspektiven und Diskussionsansätzen reicher Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
A. Einleitende Gedanken 23
I. 11. September 2001 – Moderner Terrorismus als CNN-gerechtes Verbrechen 23
II. Das Problem einer Terrorismusdefinition: „We know it, when we see it“? 30
1. Ethymologischer Definitionsansatz und Bedeutungswandel 32
2. Beispiele für völkerrechtliche Definitionsversuche 33
3. Beispiele für politikwissenschaftliche und soziologische Definitionsversuche 34
4. Deutsche Gesetzgebungspraxis und EU-Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung 35
III. Internationaler Terrorismus – Krieg oder Kriminalität? 37
1. Sprachliches Krisenmanagement: Internationaler Terrorismus – Krieg oder Kriminalität? 37
2. Vom Selbstverständnis der Terroristen – Krieger oder Verbrecher? 38
3. Internationaler Terrorismus – Auf demWeg zum Netzstaat oder zum Individualstaat? 39
4. Internationaler Terrorismus – Bedrohung desWeltfriedens? 40
5. Internationaler Terrorismus – ein Fall für das deutsche Strafrecht? 41
B. § 129b StGB – eine historische Einordnung 43
I. Die Gesetzgebung vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 43
1. Das Preußische Edikt vom 20. Oktober 1798 43
2. Das preußische Gesetz vom 7. Januar 1838 45
3. Das Preußische Strafgesetzbuch von 1851 und das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 45
4. Sozialistengesetz und Umsturzvorlage 47
5. Die Republikschutzgesetzgebung von Weimar 48
6. Die Verbindungstatbestände in der Zeit des Nationalsozialismus 51
7. Die Zeit alliierter Kontrollratsgesetzgebung und die Fortgeltung der Verbindungstatbestände unter dem Grundgesetz 51
II. Die Entscheidung für eine streitbare Demokratie 52
1. Streitbare Demokratie und Grundgesetz 52
2. Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes als Musterbeispiel des Streitbarkeitsprinzips 54
3. Kritik und Gegenkritik 55
III. Die Gesetzgebung unter dem Grundgesetz bis zum 11. September 2001 57
1. Das Erste Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 57
2. DerWeg zum Vereinsgesetz vom 15. August 1964 61
3. Die streitbare Demokratie und die Herausforderung des Terrorismus 64
a) Terrorismusbekämpfung und Streitbarkeitsprinzip 65
b) § 129a StGB und das Anti-Terror-Gesetz von 1976 67
c) Die Reform des § 129a StGB durch die „Koalition der Mitte“ 69
4. Vergleich der deutschen Rechtslage mit den europäischen Vorgaben 71
IV. Die Gesetzgebung nach dem 11. September 2001 74
1. Die Umsetzung der Gemeinsamen Maßnahme vom 21. Dezember 1998 74
2. Die Umgestaltung des § 129a StGB gemäß den Vorgaben des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung 77
C. § 129b StGB – Kritikwürdiges „symbolisches Strafrecht“? 79
I. „Symbolisches Strafrecht“ 79
1. Symbolische Politik 79
2. Symbolisches Strafrecht als Spielform symbolischer Politik 81
3. Symbolisches Strafrecht als Antipode eines modernen auf Wirkungsoptimalität ausgerichteten Gesetzgebungsverständnisses 81
4. Symbolisches Strafrecht und Anti-Terror-Gesetzgebung 82
II. Kritik am Diskurs über das symbolische Strafrecht 84
1. Von der instrumentellen Ineffektivität des „guten Strafrechts“ 84
2. Von der Kapitulation des instrumentellen Strafrechts 86
3. Vom symbolischen Eigenwert des Strafrechts 86
4. Von der positiven Generalprävention als Theorie der symbolischen Funktion des Strafrechts 88
5. Zwischenergebnis 91
D. § 129b StGB und die Diskussion über ein „Feindstrafrecht“ 92
I. Die Diskussion über ein „Feindstrafrecht“ 92
1. Die Diskussion über ein Feindstrafrecht in Deutschland – Entwicklung von der kritischen zur affirmativen Kategorie 94
2. Die Definition des Feindes – ein erster Überblick 96
3. Person im Recht versus Feind 98
4. Der Personenbegriff bei Jakobs und die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes 99
5. Feinde als Adressaten des Rechts 100
6. Der Feind des Feindstrafrechts – inimicus oder hostis? 101
7. Zwischenergebnis 103
II. Die streitbare Demokratie und der Feind als Teil eines Kollektivs 104
1. Vom individuellen Defizit zum selbständigen Systemunrecht 104
2. Deutsche Strafrechtsdogmatik und Systemunrecht 105
3. Unrechtssysteme und Systemunrecht – ein grober Überblick 106
4. Die terroristische Vereinigung als Musterbeispiel eines verfassten Unrechtssystems 107
a) Der bisherige Vereinigungsbegriff in Rechtsprechung und Lehre 108
b) Der Vereinigungsbegriff und die Europäischen Vorgaben – Plädoyer für eine Neubestimmung 109
c) Das Systemunrecht einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung bei strafbarkeitserweiternder gemeinschaftskonformer Auslegung des Vereinigungsbegriffes 110
5. Die Verantwortung für Systemunrecht innerhalb krimineller und terroristischer Vereinigungen 111
6. Die Vereinigungstatbestände als Zurechnungsnormen – Die Zuschreibung von Verantwortlichkeit für Systemunrecht an die „Feinde“ einer streitbaren Demokratie 112
E. § 129b StGB – Strafrecht zum Schutze eines bloßen Scheinrechtsgutes? 114
I. Vereinigungstatbestände und Rechtsgüterschutz – einige Grundlagen 114
1. Systemunrecht und Rechtsgüterschutz 114
2. Die Unschärfe des Rechtsgutsbegriffes der Strafrechtslehre 115
a) Kurze Historie des Rechtsgutsbegriffes 115
b) Der Rechtsgutsbegriff unter dem Grundgesetz – ein Überblick über die strafrechtliche Literatur 118
3. Der Rechtsgutsbegriff unter dem Grundgesetz – ein Überblick über die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung 119
4. Die Konzeption des Rechtsgutsbegriffs vor dem Hintergrund des Menschenbildes der Verfassung 120
5. Absage an ein naturalistisches bzw. überpositives Rechtsgutsverständnis unter dem Grundgesetz 121
6. Rechtsgüterschutz und streitbare Demokratie 122
a) Das Schutzgut der streitbaren Demokratie 123
b) Vereinigungstatbestände und Rechtsgüterschutz 124
II. Das Rechtsgut des § 129a StGB a.F. 124
1. Die Rechtsgutsfrage bei § 129a StGB a.F. – ein Scheinproblem? 124
2. Die Auffassung des historischen Gesetzgebers 125
3. Die Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung 125
4. Die Auffassungen in der Literatur – ein grober Überblick 126
5. Der innere bzw. öffentliche Friede – ein Scheinrechtsgut? 126
a) Die Entwicklung des Sicherheitsbegriffs 127
b) Sicherheitsbegriff und Staatsphilosophie – ein Exkurs 128
aa) Hobbes: Unterwerfung gegen Sicherheit durch Schutz 129
bb) Locke: Sicherheit vor dem Staat und durch den Staat 129
cc) Sicherheit – der liberale Staatszweck schlechthin 130
c) Sicherheitsbegriff und moderne Staatlichkeit 130
aa) Sicherheitsbegriff und Grundgesetz 131
bb) Die Renaissance des staatlichen Sicherheitszweckes angesichts einer funktionell differenzierten Gesellschaft 131
cc) Terrorismus und funktionell differenzierte Gesellschaft 133
dd) Der innere Friede als Bestandteil der öffentlichen inneren Sicherheit 134
(1) Der innere Friede aus der Sicht der Rechtsprechung 134
(2) Der innere Friede als kollektive Bewusstseinslage der Mitglieder eines sozialen Systems 135
(3) Vertrauen und Systemvertrauen – ein Exkurs 136
(a) Vertrauen als Mechanismus zur Reduktion sozialer Komplexität 136
(b) Vertrauen als Basiselement sozialer Ordnung 137
ee) Vertrauensgefährdung und Vertrauenserschütterung als Angriffe auf den inneren Frieden als Grundvoraussetzung moderner Staatlichkeit 138
ff) Der innere bzw. öffentliche Friede – ein Gemeinschaftsgut mit Verfassungsrang 138
gg) Zwischenergebnis 139
hh) Die Kritikpunkte der Mindermeinung am Rechtsgut des inneren bzw. öffentlichen Friedens 139
(1) Inkompatibilität mit dem Rechtsstaatsmodell des Grundgesetzes 140
(2) Entkräftung: Verkennung des Charakters des inneren Friedens als eigenständige gesellschaftliche Realität verbunden mit konsequenter Ignorierung der Janusköpfigkeit des Rechtsstaates 142
(a) Der innere bzw. öffentliche Friede als eigenständige gesellschaftliche Realität 142
(b) Systemunrecht als Maius gegenüber einem Normgeltungsschaden 144
(c) Die Janusköpfigkeit des grundgesetzlichen liberalen Rechtsstaatsmodells 145
(3) Fehlender Rechtsgutscharakter mangels sozialer Relevanz von Gefühlen 148
(4) Entkräftung: Verkennung des Charakters der Vereinigungstatbestände als abstrakte Gefährdungsdelikte 149
(5) Unbeachtlichkeit aufgrund der Subjektivität von Gefühlen 149
(6) Entkräftung: Objektive soziale Welt als Anknüpfungspunkt des strafrechtlichen Schutzes 150
6. Der Schutz des inneren Friedens als Staatsschutz 151
a) Der Begriff des Staates nach der Drei-Elemente-Lehre und der Zwei-Seiten-Theorie Georg Jellineks 151
b) Der Staat als geistige Wirklichkeit – Die Integrationslehre von Smend 153
aa) Die Wirklichkeit des Staates als Wirklichkeit des staatlichen Integrationssystems 153
bb) Zwischenergebnis 155
c) Der Staatsbegriff bei Herrmann Heller 155
aa) Der Staat als objektive Wirkungseinheit 156
bb) Die Funktion des Staates – Parallelen bei Hobbes und Heller 156
cc) Zwischenergebnis 157
d) Staatsschutz im weiteren Sinne als Schutz der wirklichen Seite des Staates 157
III. Das Rechtsgut des § 129a StGB n.F. 159
1. Die Auswirkungen der Neufassung des § 129a StGB auf die Positionen im juristischen Schrifttum 159
2. Keine Auswirkungen der Neufassung des § 129a Abs. 2 StGB auf das geschützte Rechtsgut 161
IV. Das Rechtsgut des § 129b StGB 162
1. Die Ansicht des OLG München zum Rechtsgut des § 129b StGB 163
2. Die Ansicht der Kommentarliteratur zum Rechtsgut des § 129b StGB 163
3. Der innere Friede in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsgut auch des § 129b StGB 164
a) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur „Wehrsportgruppe Ausland“ 164
b) Zum strafrechtlichen Schutz eines sich vornehmlich außerhalb des deutschen Staatsgebietes konstituierenden Sicherheitsgefühls 165
aa) Der Schutz ausländischer öffentlicher Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht 166
bb) Zum europäischen Sicherheitsgefühl – ein Rechtsgut des § 129b StGB? 167
(1) Die Entwicklung zum Europa der offenen Grenzen 167
(2) Die EU als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 168
(3) Zum Schutz eines europaweiten Rechtsgutes des inneren Friedens 170
(4) Zur Notwendigkeit eines strafrechtlichen Schutzes des inneren Friedens vor den Auswirkungen ausländischer terroristischer Vereinigungen im Bereich der EU 171
(5) Zwischenergebnis 172
cc) Zum Weltsicherheitsgefühl – ein Rechtsgut des § 129b StGB? 172
(1) Der Weg in die Weltgesellschaft 172
(a) Die Weltgesellschaft nach Talcott Parsons 173
(b) Die Weltgesellschaft nach Niklas Luhmann 174
(2) Zwischenergebnis 177
dd) Analyse der Konzeption des deutschen Gesetzgebers im Vergleich mit den europäischen Vorgaben 177
F. § 129b StGB – Sinnvolles besonderes Strafanwendungsrecht? 180
I. Die Abstimmung des bei der Rechtsgutsfrage gefundenen Ergebnisses mit den §§ 3 ff. StGB – einige grundsätzliche Fragen 180
1. Einschätzungen aus der Literatur 180
2. Deutsches Strafanwendungsrecht – Grundsätzliches zu Territorialitätsprinzip und Ubiquitätstheorie 181
a) Legitimierende völkerrechtliche Anknüpfungspunkte des Strafanwendungsrechtes 182
b) Die Entwicklung des deutschen Strafanwendungsrechtes hin zum Territorialitätsprinzip als Ausgangspunkt 182
c) Territorialitätsprinzip und Ubiquitätstheorie 183
3. Zum tatbestandlichen Erfolg abstrakter Gefährdungsdelikte und deren Erfolgsort im Sinne des § 9 StGB 184
a) Die Position der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur 184
b) Die einen Erfolgsort abstrakter Gefährdungsdelikte bejahende Literaturansicht 185
aa) Der Erfolg des abstrakten Gefährdungsdelikts bei Cramer 185
bb) Der Erfolg des abstrakten Gefährdungsdelikts bei Wolter: Abstrakte Gefahr als primäres Erfolgsunrecht 187
cc) Der Erfolg des abstrakten Gefährdungsdelikts 187
dd) Erfolgsorte beim abstrakten Gefährdungsdelikt 188
II. Die Harmonisierung von § 129b StGB mit den §§ 3 ff. StGB 189
1. Zum tatbestandlichen Erfolg des § 129b StGB und dessen Erfolgsort im Sinne des § 9 Abs. 1 Var. 3 StGB 189
a) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1957 190
b) Systemunrecht und Erfolgsort 190
2. Zur Harmonisierung von Territorialitätsprinzip und Ubiquitätstheorie mit den Prinzipien des geltenden Völkerrechts bei § 129b StGB 191
a) Das Realprinzip in Form des Staatsschutzprinzips 192
b) Von der Notwendigkeit der Rücksichtnahme auf die Interessen anderer Staaten bei der Erfassung von Auslandstaten über das Realprinzip 194
c) § 129b StGB und dessen Harmonisierung mit den §§ 3 ff. StGB 195
aa) Die Erfassung von Handlungen zugunsten von ausländischen terroristischen Vereinigungen mit Sitz im EU-Raum 196
bb) Die Erfassung von Handlungen zugunsten von ausländischen terroristischen Vereinigungen mit Sitz außerhalb des EU-Raumes 196
cc) Die Kriterien des spezifischen Inlandsbezuges im besonderen Strafanwendungsrecht des § 129b Abs. 1 S. 2 StGB 197
(1) Die Tat wird durch eine im Geltungsbereich des Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen 198
(2) Der Täter befindet sich im Inland 198
(3) Der Täter ist Deutscher 200
(4) Das Opfer ist Deutscher bzw. das Opfer befindet sich im Inland 201
(a) Das Opfer ist Deutscher 202
(b) Das Opfer befindet sich im Inland 203
3. Zwischenergebnis 204
G. § 129b StGB – verfassungswidrig politisiertes Strafrecht? 205
I. Das Ermächtigungserfordernis des § 129b Abs. 1 S. 3 bis 5 StGB – einige grundsätzliche Fragen 205
1. Die Verfolgungsermächtigung – eine positive Prozessvoraussetzung 205
2. Die Verfolgungsermächtigung – Kompromisslösung zur Vermeidung typischer Legitimitäts- und Praktikabilitätsprobleme bei der strafrechtlichen Erfassung außereuropäischer Vereinigungen 206
3. Die Verfolgungsermächtigung – eine systemfremde Verfolgungshürde? 208
4. Die Leitlinien des § 129b Abs. 1 S. 5 StGB für die Entscheidung über die Erteilung einer Verfolgungsermächtigung – lediglich ein wohlklingender Programmsatz? 209
II. Das Ermächtigungserfordernis des § 129b Abs. 1 S. 3 bis 5 StGB – eine zur verfassungswidrigen Politisierung der Justiz führende Gefahr? 211
1. Das ministerielle Ermächtigungserfordernis als Angriff auf die Gewaltenteilung 212
a) Der Grundsatz der Gewaltenteilung 212
b) Die Verwirklichung der Gewaltenteilung im Grundgesetz 213
c) Das Ermächtigungserfordernis des § 129b Abs. 1 S. 3 bis 5 StGB – tatsächlich ein verfassungswidriger Angriff auf die Gewaltenteilung? 213
aa) Der Rechtsprechungsbegriff 214
bb) Die Erteilung einer Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB – Rechtsprechung im materiellen Sinne? 215
2. Das ministerielle Ermächtigungserfordernis als Gefährdung der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gemäß Art. 97 Abs. 1 GG 216
a) Die sachliche richterliche Unabhängigkeit gemäß Art. 97 Abs. 1 GG 217
b) Die Verfolgungsermächtigung gemäß § 129b Abs. 1 S. 3 bis 5 StGB vor dem Spiegel des Art. 97 GG 217
aa) Die Zuweisung der Kompetenz für die Ermächtigungserteilung als Beeinträchtigung des Art. 97 Abs. 1 GG 218
bb) Die Zuweisung der Kompetenz für die Ermächtigungsrücknahme als Beeinträchtigung des Art. 97 Abs. 1 GG 218
cc) Die Beeinträchtigung der sachlichen richterlichen Unabhängigkeit gemäß Art. 97 Abs. 1 GG durch eine im Einzelfall erteilte Verfolgungsermächtigung 219
3. Das ministerielle Ermächtigungserfordernis – eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Konzeption? 220
a) Der Inhalt des Gleichheitsgebotes des Art. 3 Abs. 1 GG in der Ausprägung der Rechtssetzungsgleichheit 220
b) Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in der Ausprägung der Rechtssetzungsgleichheit im strafrechtlichen Kontext 222
c) § 129b Abs. 1 S. 3 bis 5 StGB – ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG? 223
4. Die Ermächtigungskonzeption des § 129b Abs. 1 S. 3 bis 5 StGB – ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz? 224
a) Der allgemeine verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz 225
b) Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz im Bereich des Strafrechts 225
c) Die Verfolgungsermächtigung des § 129b Abs. 1 S. 3 bis 5 StGB und die an diesen Normteil anzulegenden Bestimmtheitserfordernisse 227
aa) Keine Eröffnung des Schutzbereiches bei Art. 103 Abs. 2 GG 227
bb) Vereinbarkeit mit den allgemeinrechtsstaatlichen Bestimmtheitserfordernissen gemäß Art. 20 Abs. 3 GG 228
5. Zwischenergebnis 229
H. § 129b StGB – im Hinblick auf die Strafbewehrung als solche verhältnismäßiges Strafrecht? 230
I. Grundsätzliches zur verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung strafrechtlicher Normen 230
1. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 231
2. Die Elemente des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und deren Anwendung auf die Verfassungsmäßigkeitsprüfung von Strafrechtsnormen durch das Bundesverfassungsgericht 231
a) Die Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch das Bundesverfassungsgericht 231
b) Einschränkung der verfassungsgerichtlichen Kontrolldichte 232
II. Die Strafbewehrung bei § 129b StGB und das rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeitsprinzip – eine Analyse anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes 234
1. Die Geeignetheit der Strafbewehrung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes 234
2. Die Erforderlichkeit der Strafbewehrung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes 236
3. Die Verhältnismäßigkeit der Strafbewehrung im engeren Sinne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes 237
a) Die theoretische Konzeption der Angemessenheitsprüfung 237
b) Die Angemessenheitsprüfung in der verfassungsgerichtlichen Praxis 238
4. Zwischenergebnis 239
5. § 129b StGB als Musterfall gesetzgeberischer Einschätzungsprärogative 240
a) Geeignetheit – 1:0 für den Gesetzgeber 240
b) Erforderlichkeit – 2:0 für den Gesetzgeber 240
c) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne – 3:0 für den Gesetzgeber 242
6. § 129b StGB – im Hinblick auf die Strafbewehrung als solche verfassungsgemäß 243
I. Zusammenfassung und Ausblick 244
I. Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Untersuchung 244
1. § 129b StGB – verfassungsgemäßes und politisches Strafrecht 244
2. § 129b StGB – normales Strafrecht und daher symbolisches Strafrecht 245
3. § 129b StGB – kein Feindstrafrecht zum Kampf gegen keine kognitive Mindestgarantie rechtstreuen Verhaltens bietende Rechtsgutsfeinde, sondern Strafrecht einer streitbaren Demokratie zur Erfassung eines die faktische Seite des Staates gefährdenden Systemunrechts 246
4. § 129b StGB – Strafrecht zum Schutze einer verfassungsgemäßen, auf den inneren Frieden in der Bundesrepublik Deutschland als eigenständige gesellschaftliche Realität in Form einer kollektiven Bewusstseinslage der Mitglieder des sozialen Systems bezogenen Verhaltensnorm 247
5. § 129b StGB – sinnvolles Strafanwendungsrecht eines streitbaren demokratischen Rechtsstaates in der Weltgesellschaft 248
II. Ausblick 249
1. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten vom 21. April 2008 249
2. Auszüge aus der Gesetzesbegründung des Referentenentwurfes 251
3. Erkennbare Parallelen zu § 129b StGB 253
a) Einstufung als auf die faktische Seite des Staates bezogene Delikte 253
b) Benennung des inneren öffentlichen Friedens in der Bundesrepublik Deutschland als geschütztes Rechtsgut 253
c) Anlehnung an § 129b StGB beim Strafanwendungsrecht 254
d) Verfassungsrechtlich zulässige Politisierung durch Ermächtigungsvorbehalt zugunsten des Bundesministeriums der Justiz 254
4. Entscheidende Differenz des Inhaltes des geplanten Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten zur Konzeption des § 129b StGB 255
Anhang 258
A. Aktuelle Gesetzestexte des § 129b StGB und des § 129a StGB 258
B. Auszug aus dem Text der Gemeinsamen Maßnahme vom 21. Dezember 1998 (98/733/JI) 260
C. Text des Gemeinsamen Standpunkts des Rates über die Bekämpfung des Terrorismus vom 27. Dezember 2001 (2001/930/GASP) 263
ANHANG: Liste der internationalen Übereinkünfte und Protokolle im Sinne des Art. 14 267
D. Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (2001/931/GASP) 268
E. Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (2002/475/JI) 272
Literaturverzeichnis 280
Verzeichnis der verwendeten Monographien und Aufsätze 280
Verzeichnis der verwendeten Kommentarliteratur 304
Sachverzeichnis 306