Verfassungsrechtliche Probleme bei der Übertragung von Hoheitsrechten zur Schaffung eines europäischen Strafrechts
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Verfassungsrechtliche Probleme bei der Übertragung von Hoheitsrechten zur Schaffung eines europäischen Strafrechts
Eine Untersuchung am Beispiel des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl
Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 144
(2009)
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Abstract
Tim Schaper widmet sich - am Beispiel des Europäischen Haftbefehls - der Frage der Verfassungsmäßigkeit der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union.Anlass für die Untersuchung bietet die zunehmende Vergemeinschaftung der vertraglich ursprünglich intergouvernemental organisierten Dritten Säule der Europäischen Union. Im Fall des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl wird die Vergemeinschaftung in zweifacher Hinsicht deutlich: Sie offenbart sich zum einen in der partiellen Verankerung des aus dem Binnenmarktrecht bekannten Prinzips der gegenseitigen Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen im Auslieferungsrecht. Zum anderen zeigt sie sich in der vorgegebenen weitreichenden innerstaatlichen Wirkung unionsrechtlicher Rahmenbeschlüsse zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pupino im Jahr 2005.Der Autor veranschaulicht, dass mit den Vorgaben des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl Hoheitsrechtsübertragungen verbunden sind und erörtert, inwieweit diese den Anforderungen des Grundgesetzes gerecht werden. Verfassungsrechtliche Probleme ergäben sich insbesondere infolge des Fehlens der notwendigen umfassenden demokratischen Legitimation im grundrechtssensiblen strafrechtlichen Bereich und angesichts verschiedener Aspekte des Rechtsstaats- und Subsidiaritätsprinzips. Es würde erkennbar, dass sich der Gesetzgeber wie auch das Bundesverfassungsgericht bei der Umsetzung der Vorgaben und deren gerichtlicher Überprüfung in einem Zwiespalt zwischen Verfassungs- und Unionstreue befunden hätten.Die Arbeit wird abgeschlossen mit einer Bewertung der auch im Bereich der strafrechtlichen justiziellen Zusammenarbeit zu erwartenden Änderungen durch den Vertrag von Lissabon.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 14 | ||
Einführung | 19 | ||
A. Gegenstand der Untersuchung | 19 | ||
B. Gang der Untersuchung | 25 | ||
Kapitel 1: Historische Entwicklung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in der Europäischen Union | 27 | ||
A. Anfänge der Zusammenarbeit | 27 | ||
B. Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) als Beginn der Zusammenarbeit | 29 | ||
C. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) | 30 | ||
D. Der Vertrag von Maastricht | 31 | ||
E. Die Zeit zwischen Maastricht und Amsterdam | 32 | ||
F. Der Vertrag von Amsterdam und die Vertragsrevision von Nizza | 33 | ||
I. Neuerungen rund um den Vertrag von Amsterdam | 33 | ||
II. Neuerungen durch den Vertrag von Nizza | 34 | ||
G. Intensivierung der Zusammenarbeit durch die Einführung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung | 35 | ||
H. Anstrengungen für eine Neuordnung der primärrechtlichen Grundlagen nach der gescheiterten Annahme des Vertrages über eine Verfassung für Europa | 36 | ||
I. Der Vertrag über eine Verfassung für Europa | 37 | ||
II. Die Vertragsrevision durch den Vertrag von Lissabon | 38 | ||
Kapitel 2: Gegenwärtige primärrechtliche Ausgestaltung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen | 40 | ||
A. Grundsatz der vertieften intergouvernementalen Zusammenarbeit | 40 | ||
I. Rolle der Organe im Rechtsetzungsverfahren im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen | 43 | ||
II. Handlungsformen der Europäischen Union im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen | 45 | ||
1. Gemeinsame Standpunkte, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. a) EU | 45 | ||
2. Rahmenbeschlüsse, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. b) EU | 46 | ||
3. Beschlüsse, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. c) EU | 48 | ||
4. Übereinkommen, Art. 34 Abs. 2 S. 2 lit. d) EU | 48 | ||
B. Vergemeinschaftungstendenzen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen: Zur innerstaatlichen Wirkung von Rahmenbeschlüssen | 49 | ||
I. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Pupino | 50 | ||
1. Die Vorlagefrage | 50 | ||
2. Die Urteilsgründe | 50 | ||
II. Besprechung des Urteils in der Literatur | 52 | ||
1. Vereinbarkeit der Pflicht zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung mit dem Verbot der unmittelbaren Wirksamkeit | 53 | ||
2. Untrennbarkeit der Rechtskategorien „rahmenbeschlusskonforme Auslegung“ und „unmittelbare Wirksamkeit“ | 55 | ||
III. Bewertung | 57 | ||
1. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Verhältnis der Kategorien „Konformauslegung“ und „unmittelbare Wirksamkeit“ im Gemeinschaftsrecht | 58 | ||
2. Übertragung der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsprechung durch das Pupino-Urteil auf den Bereich der dritten Säule der Europäischen Union | 60 | ||
3. Fortführung der Pupino-Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache Advocaten voor de Wereld VZW | 63 | ||
C. Ausblick auf die künftige primärrechtliche Ausgestaltung der strafrechtlichen justiziellen Zusammenarbeit | 64 | ||
Kapitel 3: Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl – Partielle Verankerung des Anerkennungsprinzips im Auslieferungsrecht | 67 | ||
A. Ursprung und Hintergründe zur Einführung des Europäischen Haftbefehls | 67 | ||
I. Der völkerrechtlich geprägte Ursprung des europäischen Auslieferungsrechts | 68 | ||
II. Neuausrichtung des europäischen Auslieferungsrechts durch die Annahme des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl | 70 | ||
III. Das Anerkennungsprinzip als Grundlage der Zusammenarbeit | 72 | ||
1. Gemeinschaftsrechtliches Binnenmarktrecht als Ursprungsort des Anerkennungsprinzips | 73 | ||
2. Verwaltungskooperation auf der Grundlage des transnationalen Verwaltungsaktes als Anwendungsfall des Anerkennungsprinzips | 74 | ||
B. Mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl verbundene Änderungen des Auslieferungsrechts | 77 | ||
I. Verfahrensrechtliche Änderungen durch die Einführung des Anerkennungsprinzips: Abschaffung des Bewilligungsverfahrens | 77 | ||
II. Materiellrechtliche Änderungen durch die Einführung des Anerkennungsprinzips | 79 | ||
1. Partielle Abkehr von der Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit | 79 | ||
2. Abschaffung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit | 82 | ||
3. Möglichkeit des generellen Verzichts auf den Spezialitätsschutz | 83 | ||
4. Einschränkung der Ablehnungs- bzw. Vorbehaltsgründe für eine Auslieferung | 85 | ||
a) Aufhebung der generellen Vorbehaltsmöglichkeit für die Auslieferung eigener Staatsangehöriger | 85 | ||
b) Keine Vollstreckungsverweigerung auf der Grundlage eines nationalen ordre public-Vorbehalts | 87 | ||
c) Weitere Einschränkungen bzw. Aufhebungen von Gründen für eine Vollstreckungsverweigerung | 87 | ||
5. Erweiterung des Verbots der Doppelbestrafung | 89 | ||
III. Bewertung der Übertragung des Anerkennungsprinzips auf den Bereich des Auslieferungsrechts | 91 | ||
C. Die Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl in Deutschland | 93 | ||
I. Das erste Europäische Haftbefehlsgesetz | 93 | ||
1. Verabschiedung des Gesetzes | 93 | ||
2. Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2005 | 95 | ||
II. Das zweite Europäische Haftbefehlsgesetz | 97 | ||
III. Bewertung der Neufassung vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts | 99 | ||
Kapitel 4: Übertragung von Hoheitsrechten im Fall des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl | 102 | ||
A. Allgemeine verfassungsrechtliche Grundlagen im Grundgesetz für die Übertragung von Hoheitsrechten | 103 | ||
I. Der Auftrag der offenen Staatlichkeit im Grundgesetz | 103 | ||
II. Art. 23 GG und Art. 24 GG als Ermächtigungsgrundlagen für die Übertragung von Hoheitsrechten | 104 | ||
B. Merkmale der Übertragung von Hoheitsrechten | 106 | ||
I. Durchgriffswirkung | 106 | ||
II. Geltungsgrund für die Durchgriffswirkung im innerstaatlichen Recht | 107 | ||
1. Innerstaatlicher Rechtsanwendungsbefehl als Geltungsgrund | 107 | ||
2. Völkerrechtlicher Vertrag als Geltungsgrund | 108 | ||
3. Bewertung | 109 | ||
C. Formen von Hoheitsrechtsübertragungen | 110 | ||
I. Vertikale Hoheitsrechtsübertragung auf zwischenstaatliche Einrichtungen | 110 | ||
II. Horizontale Hoheitsrechtsübertragungen auf andere Staaten | 112 | ||
D. Übertragung der Grundsätze auf den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl | 114 | ||
I. Hoheitsrechtsübertragung in vertikaler Hinsicht | 114 | ||
1. Vertikale Durchgriffswirkung aufgrund faktischer unmittelbarer Wirksamkeit von Rahmenbeschlüssen | 114 | ||
2. Fehlende nationale Zustimmung zum Vorliegen einer vertikalen Durchgriffswirkung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl | 115 | ||
a) Kein Rechtsanwendungsbefehl zu einer vertikalen Durchgriffswirkung durch das nationale Europäische Haftbefehlsgesetz | 115 | ||
b) Kein antizipierter Rechtsanwendungsbefehl durch das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Amsterdam | 117 | ||
II. Hoheitsrechtsübertragung in horizontaler Hinsicht | 120 | ||
1. Horizontale Durchgriffswirkung in Form des transnationalen Hoheitsaktes | 121 | ||
2. Innerstaatlicher Rechtsanwendungsbefehl in Gestalt des zweiten Europäischen Haftbefehlsgesetzes | 122 | ||
Kapitel 5: Grundgesetzliche Grundlagen, Anforderungen und Schranken für horizontale Hoheitsrechtsübertragungen | 124 | ||
A. Art. 23 Abs. 1 S. 2 GG als Ermächtigungsgrundlage für horizontale Hoheitsrechtsübertragungen im Rahmen der Europäischen Union | 124 | ||
I. Die Diskussion über die Möglichkeit horizontaler Hoheitsrechtsübertragungen auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 1 GG | 125 | ||
II. Horizontale Hoheitsrechtsübertragung vor dem Hintergrund des Normzwecks von Art. 23 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG | 127 | ||
B. Strukturvorgaben für die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an der Entwicklung der Europäischen Union | 129 | ||
I. Die Elemente der Struktursicherungsklausel in Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG | 130 | ||
1. Pflicht zur Wahrung demokratischer Grundsätze | 131 | ||
2. Pflicht zur Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze | 133 | ||
3. Pflicht zur Wahrung sozialer Grundsätze | 135 | ||
4. Pflicht zur Wahrung föderativer Grundsätze | 135 | ||
5. Pflicht zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität | 136 | ||
6. Pflicht zur Gewährleistung eines dem Grundgesetz im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutzes | 139 | ||
II. Prüfungsmaßstab | 142 | ||
C. Schranken für verfassungsändernde Hoheitsrechtsübertragungen im Rahmen der Europäischen Union | 144 | ||
I. Der Anwendungsbereich des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG | 145 | ||
II. Die von der „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG geschützten Grundsätze | 148 | ||
1. Schutz der bundesstaatlichen Ordnung | 148 | ||
a) Gliederung des Bundes in Länder | 149 | ||
b) Grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung | 150 | ||
2. Schutz vor Verlust der Staatlichkeit | 151 | ||
3. Schutz der elementaren in den Artikeln 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze | 154 | ||
a) Menschenwürdeschutz | 154 | ||
b) Republik- und Demokratiegebot | 158 | ||
c) Gebot der Sozialstaatlichkeit | 161 | ||
d) Zentrale Gebote der Rechtsstaatlichkeit | 162 | ||
4. Zusammenfassender Überblick über die nach Art. 79 Abs. 3 GG unantastbaren Verfassungsgrundsätze | 165 | ||
III. Prüfungsmaßstab | 166 | ||
D. Verhältnis der Struktursicherungsklausel zur Verfassungsbestandsklausel | 170 | ||
Kapitel 6: Verfassungsverstöße durch die Übertragung von Hoheitsrechten im Fall des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl | 173 | ||
A. Generelle Anwendbarkeit der Verfassungsbestandsklausel auf die mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl verbundene Hoheitsrechtsübertragung | 173 | ||
B. Zu den einzelnen in Betracht kommenden Verfassungsverstößen | 175 | ||
I. Verstoß gegen das Demokratiegebot und den damit verbundenen Grundsatz der Gewaltenteilung | 176 | ||
1. Unzulänglichkeit gubernativer Rechtsetzung bei der Einführung des Anerkennungsprinzips im strafrechtlichen Bereich | 177 | ||
2. Keine Nachholbarkeit mangelnder demokratischer Legitimation durch den nationalen Umsetzungsakt | 181 | ||
a) Beschränkter parlamentarischer Gestaltungsspielraum | 182 | ||
b) Fehlende Möglichkeit zur Umsetzungsverweigerung | 187 | ||
3. Verstoß gegen das Erfordernis maximaler demokratischer Legitimation von Rechtsetzungsakten im strafrechtlichen Bereich | 188 | ||
II. Verstoß gegen den Menschenwürdeschutz | 191 | ||
III. Verstoß gegen den Grundsatz der demokratischen Selbstbestimmung des deutschen Volkes und das Verbot der Entstaatlichung | 193 | ||
IV. Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz als Ausprägung des Rechtsstaatsgebots | 197 | ||
V. Verstoß gegen den Subsidiaritätsgrundsatz | 203 | ||
1. Verletzung der mitgliedstaatlichen Identität durch die Anmaßung einer europäischen Strafrechtskompetenz? | 206 | ||
2. Beeinträchtigung der mitgliedstaatlichen Identität durch die Art der Kompetenzausübung? | 208 | ||
VI. Verstoß gegen die Pflicht zur Gewährleistung eines im Wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutzes | 214 | ||
1. Pflicht zur Gewährleistung eines generell vergleichbaren Grundrechtsschutzes | 215 | ||
2. Pflicht zur Gewährleistung eines effektiven Individualrechtsschutzes | 219 | ||
C. Folge der festgestellten Verfassungsverstöße | 221 | ||
Kapitel 7: Konsequenzen für den Umgang mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl | 225 | ||
A. Vorlage des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl beim Europäischen Gerichtshof | 226 | ||
B. Überprüfbarkeit des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl durch das Bundesverfassungsgericht | 227 | ||
I. Bestandsaufnahme zur Diskussion in der Literatur | 227 | ||
1. Ablehnung einer Prüfungskompetenz | 227 | ||
2. Annahme einer vollumfänglichen Prüfungskompetenz | 228 | ||
3. Annahme einer eingeschränkten Prüfungskompetenz | 229 | ||
II. Grundsätzliche Haltung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung gemeinschaftsrechtlicher Rechtsakte durch nationale Gerichte | 230 | ||
1. Der europarechtliche Ansatz des Europäischen Gerichtshofs | 230 | ||
2. Der verfassungsrechtliche Ansatz des Bundesverfassungsgerichts | 231 | ||
a) Entwicklung der Rechtsprechung bis zum Maastricht-Urteil | 231 | ||
b) Eckpfeiler seit dem Maastricht-Urteil: Kooperationsverhältnis und Souveränitätsvorbehalt | 233 | ||
III. Überprüfbarkeit von Richtlinien als umsetzungsbedürftige Gemeinschaftsrechtsakte durch das Bundesverfassungsgericht | 235 | ||
1. Vollumfängliche Überprüfbarkeit des nicht determinierten Bereichs des Umsetzungsaktes | 236 | ||
2. Beschränkte Überprüfbarkeit des determinierten Bereichs | 236 | ||
IV. Übertragung der für Richtlinien eingeschlagenen Vorgehensweise auf unionsrechtliche Rahmenbeschlüsse | 238 | ||
C. Möglichkeiten der Streitbeilegung | 240 | ||
Kapitel 8: Resümee und Ausblick | 242 | ||
A. Resümee | 242 | ||
B. Ausblick: Neuregelung auf der Grundlage des Vertrages von Lissabon | 247 | ||
Thesenartige Zusammenfassung | 250 | ||
Anhang | 253 | ||
Literaturverzeichnis | 273 | ||
Sachverzeichnis | 303 |