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Nachfolgende Betriebsvereinbarungen über Direktzusagen einer betrieblichen Altersversorgung

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Lucht, W. (2009). Nachfolgende Betriebsvereinbarungen über Direktzusagen einer betrieblichen Altersversorgung. Ein Beitrag zur gerichtlichen Kontrolle von Betriebsvereinbarungen und zur entgeltlichen Struktur der Zusage einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53018-2
Lucht, Wolfgang. Nachfolgende Betriebsvereinbarungen über Direktzusagen einer betrieblichen Altersversorgung: Ein Beitrag zur gerichtlichen Kontrolle von Betriebsvereinbarungen und zur entgeltlichen Struktur der Zusage einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53018-2
Lucht, W (2009): Nachfolgende Betriebsvereinbarungen über Direktzusagen einer betrieblichen Altersversorgung: Ein Beitrag zur gerichtlichen Kontrolle von Betriebsvereinbarungen und zur entgeltlichen Struktur der Zusage einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53018-2

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Nachfolgende Betriebsvereinbarungen über Direktzusagen einer betrieblichen Altersversorgung

Ein Beitrag zur gerichtlichen Kontrolle von Betriebsvereinbarungen und zur entgeltlichen Struktur der Zusage einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung

Lucht, Wolfgang

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 284

(2009)

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Abstract

Viele Unternehmen sind gezwungen, die betriebliche Altersversorgung ihrer Mitarbeiter einzuschränken. Ist die Direktzusage einer betrieblichen Altersversorgung in einer Betriebsvereinbarung geregelt, geschieht dies durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung. Ausgangspunkte für deren gerichtliche Kontrolle sind die Betriebsvereinbarung als privatrechtlicher Normenvertrag, die entgeltliche Struktur der Direktzusage und die daraus folgende Rechtsposition des Begünstigten. Da nachfolgende Betriebsvereinbarungen gegenüber Arbeitnehmern wie Versorgungsempfängern normativ wirken, ist der Vertrauensschutz ein Problem der inhaltsorientierten Kontrolle. Prägend ist dabei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unter Berücksichtigung des schuldrechtlichen Teilleistungsprinzips und der materiellen Richtigkeitsvermutung der Betriebsvereinbarung. Zudem ist das betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot zu beachten. So entsteht ein geschlossenes System der inhaltsorientierten Kontrolle nachfolgender Betriebsvereinbarungen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Teil: Betriebsvereinbarungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung 19
§ 1 Einführung in die Problematik 19
A. Direktzusage einer betrieblichen Altersversorgung 19
B. Betriebsvereinbarungen als Gestaltungsmittel in der betrieblichen Altersversorgung 22
C. Nachfolgende Betriebsvereinbarungen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes 26
D. Ziel und Gang der Untersuchung 30
§ 2 Rechtscharakter, Wirkungsmechanismus und Geltungsgrund von Betriebsvereinbarungen 38
A. Rechtsnatur des Regelungsaktes 40
I. Zustandekommen der Betriebsvereinbarung 40
1. Terminologie des Betriebsverfassungsgesetzes als Schlüssel zur Fragestellung 40
2. Historie des § 77 BetrVG 41
a) Anknüpfung an das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 42
b) Anknüpfung an das Tarifvertragsrecht 42
3. Zu den Rechtsbegriffen Beschluß, Satzung, Vereinbarung und Vertrag 43
4. Rechtsbeziehung der Betriebspartner 46
II. Parteien der Betriebsvereinbarung 50
1. Funktionelle versus materielle Betrachtungsweise 51
2. Zuordnung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte auf der Arbeitnehmerseite 52
a) Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 I Nr. 10 BetrVG 53
b) Möglichkeit zum Abschluß freiwilliger Betriebsvereinbarungen 57
B. Wirkung und materieller Geltungsgrund von Betriebsvereinbarungen in bezug auf das Individualarbeitsverhältnis 58
I. Unmittelbare und zwingende Wirkung der Betriebsvereinbarung 59
1. Eingehen in den Arbeitsvertrag? 60
2. Gestaltung des Arbeitsverhältnisses mittels normativer Wirkung 62
II. Materieller Geltungsgrund einer Betriebsvereinbarung mit dem Regelungsgegenstand einer betrieblichen Altersversorgung 64
1. Rückführung auf den privatautonomen Arbeitnehmerwillen? 64
a) Arbeitsvertrag als privatautonome Legitimation? 64
b) Betriebsratswahlen als privatautonome Legitimation? 69
2. Heteronome Legitimation 71
a) Legitimation durch originäre Betriebsautonomie? 72
b) Legitimation durch den Staat 75
aa) Normsetzungsmonopol des Staates? 76
bb) Möglichkeiten der Legitimation vor dem Hintergrund des Rechtsanerkennungsmonopols des Staates 78
cc) Schlußfolgerungen aus der Art der Legitimation 83
C. Betriebsvereinbarung als Institut des Privatrechts 86
D. Zusammenfassung 87
§ 3 Durch die ältere Betriebsvereinbarung geschaffene entgeltliche Struktur und Rechtsposition des Arbeitnehmers aus schuldrechtlicher Sicht 91
A. Auslegung des normativen Teils von Betriebsvereinbarungen nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung 92
B. Entgeltliche Struktur der Direktzusage einer betrieblichen Altersversorgung 94
I. Ausschluß des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung? 95
1. Reiner Fürsorgecharakter? 96
2. Mitgliedschaftliche Wertrechte? 100
II. Typische Klauselgestaltungen und ihre Bedeutung für die Frage der Entgeltlichkeit 101
III. Leistung des Arbeitnehmers 104
1. Leistung als Gegenstand eines Schuldverhältnisses 105
2. Typologie möglicher Leistungsgegenstände 106
a) Arbeitsleistung 106
b) Betriebstreue 106
c) Betriebszugehörigkeit 108
d) Bedeutung von Betriebstreue und Arbeitsleistung für die Betriebszugehörigkeit 110
3. Bindungen der Betriebspartner bei der Zwecksetzung 112
4. Zusagen mit Verfallklausel 114
a) Konkret abgrenzbare Arbeitsleistung als Leistungsgegenstand? 115
b) Betriebstreue als Leistungsgegenstand 116
aa) Auslegung der Verfallklausel: Betriebstreue versus Gesamtheit der Arbeitsleistung 116
bb) Anstaffelung des Betriebstreuezwecks? 118
cc) Kumulation von Arbeitsleistung und Betriebstreue bei der Zwecksetzung? 119
(1) Vergleich mit der Rechtslage bei den Sonderzuwendungen 119
(2) Ausschluß betriebstreuebedingten Arbeitsleistungsentgelts gemäß den §§ 612 I, 628 I BGB 121
(a) Wertung des § 612 I BGB 121
(b) Wertung des § 628 I BGB 127
(c) Materieller Grund für das Verbot betriebstreuebedingten Arbeitsleistungsentgelts und Fazit 129
(3) Bedeutung des § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz 131
(a) Regelungsgehalt des § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz 132
(b) Berücksichtigung der Wertung des § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz im Recht der betrieblichen Altersversorgung? 135
(4) Zulassung durch den Versorgungsfall bedingten Arbeitsleistungsentgelts durch § 1 I 1 BetrAVG 141
(5) Zulassung durch den Verbleib im Betrieb bedingten Arbeitsleistungsentgelts durch die §§ 1b, 2 BetrAVG 142
5. Zusagen ohne Verfallklausel 149
a) Verfallklausel aufgrund Fortbildung der Betriebsvereinbarung? 150
b) Arbeitsleistung als Leistungsgegenstand und gesetzliches Leitbild des Betriebstreueentgelts 152
c) Bedeutung dienstzeitabhängiger Steigerungsraten bei Versorgungszusagen ohne Verfallklausel 153
d) Kombination dienstzeitabhängiger Steigerungsraten mit einer Kürzungsklausel für Zeiten ohne Arbeitsleistung 156
6. Zusagen mit Verfallklausel und Ausschluß der anwartschaftserhöhenden Berücksichtigung von Zeiten ohne Arbeitsleistung 158
7. Zusagen mit dienstzeitunabhängigen Steigerungsraten 163
a) Bindung an einen Lebenshaltungskostenindex oder an das Tarifgehalt einer bestimmten Lohngruppe 163
b) Bindung an das zuletzt erreichte Gehalt 164
8. Zusammenfassung 168
IV. Leistung des Arbeitgebers 169
V. Verknüpfung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerleistung 170
1. Typologie möglicher entgeltlicher Verknüpfungen 170
2. Abhängigkeit der Arbeitgeberleistung von Eintritt und Dauer des Versorgungsfalles 171
a) Irrelevanz der Äquivalenz von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberleistung für das Vorliegen einer entgeltlichen Verknüpfung 171
b) Versorgungscharakter der betrieblichen Altersversorgung 172
3. Zusagen mit Verfallklausel 173
4. Zusagen ohne Verfallklausel 176
a) Schlichte Versorgungszusagen ohne Verfallklausel 176
b) Versorgungszusagen ohne Verfallklausel und mit dienstzeitabhängigen Steigerungsraten 177
c) Versorgungszusagen ohne Verfallklausel mit dienstzeitabhängigen Steigerungsraten und Kürzungsklausel für Zeiten ohne Arbeitsleistung 177
5. Zusagen mit Verfallklausel und Anrechnungsklausel für Fehlzeiten 178
6. Zusagen mit dienstzeitunabhängigen Steigerungsraten 178
7. Zusammenfassung 179
C. Schlußfolgerungen für die schuldrechtliche Rechtsposition des Arbeitnehmers 180
I. Bedeutung der Regelungen in der Betriebsvereinbarung für die Berechnung der erdienten Anwartschaft 181
II. Bedeutung gesetzlicher Wertungen für die Berechnung der erdienten Anwartschaft 182
1. Zusagen, welche die Betriebstreue entlohnen 183
2. Zusagen, welche die Arbeitsleistung entlohnen 183
3. Zusagen mit Mischcharakter 184
4. Besonderheiten bei dienstzeitunabhängigen Steigerungsraten 184
a) Bindung an einen Lebenshaltungskostenindex oder an das Tarifgehalt einer bestimmten Lohngruppe 185
b) Endgehaltsbezogene Zusagen 186
D. Zusammenfassung 187
2. Teil: Perspektiven einer Beschränkung der Zeitkollisionsregel vor dem Hintergrund der Wirkungsweise der Betriebsvereinbarung auf das Individualarbeitsverhältnis 191
§ 4 Wirkung nachfolgender Betriebsvereinbarungen gegenüber aktiven Arbeitnehmern 192
A. Individual- und Kollektivrecht und subjektive Rechtspositionen der Arbeitnehmer 196
B. Normative Wirkung von Betriebsvereinbarungen und Individualrecht 196
I. Wirkung von Rechtsnormen auf vertragliche Rechtsverhältnisse 198
II. Besonderheiten der Wirkung von Kollektivvertragsnormen 199
C. „Individualrechtlicher Kern“ von Betriebsvereinbarungen? 200
I. Individualrecht als Ausfluß einer Struktur vertraglicher Leistungsbestimmung? 201
II. Individualrecht als Ausfluß der Möglichkeit zu individualrechtlicher Regelung? 202
III. Individualrecht aufgrund der Besonderheiten des Regelungsgegenstandes betrieblicher Altersversorgung? 203
1. Vertrag zugunsten Dritter? 203
2. Mögliche Folgerungen aus der Besitzstandsschutzrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes 206
IV. Individualrechtliche Festschreibung analog § 613a I 2 BGB? 209
D. Erbrachte Vorleistung und Individualrecht 212
I. Kollektivfreier Individualbereich? 212
II. Vertrauensschuldverhältnis als Rechtsgrundlage individualrechtlicher Besitzstände? 217
III. Begründung eines Individualrechtes durch Novation? 219
E. Zusammenfassung 220
§ 5 Wirkung nachfolgender Betriebsvereinbarungen gegenüber Ruheständlern und anderweitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern 223
A. Arbeitsbedingungen im weitesten Sinne als Gegenstand der normativen Wirkung von Betriebsvereinbarungen 225
B. Individualrechtliche Ansprüche und Anwartschaften Ausgeschiedener? 230
C. Zusammenfassung und Schußfolgerungen für den weiteren Untersuchungsgang 232
3. Teil: Grundlegung einer inhaltsorientierten gerichtlichen Kontrolle nachfolgender Betriebsvereinbarungen 235
§ 6 Materielle Bindung des Gesetzgebers bei der Regelung der Rechtsetzungsmacht der Betriebspartner 235
A. Schutzauftrag der Grundrechte an den Gesetzgeber des Betriebsverfassungsgesetzes und gerichtliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen 236
B. Unmittelbare Grundrechtsbindung der Betriebspartner? 238
C. Grundrechtlicher Prüfungsmaßstab und weiterer Gang der Untersuchung 241
4. Teil: Gerichtliche Kontrolle nachfolgender Betriebsvereinbarungen im Bereich der ausgleichenden Gerechtigkeit zur Beschränkung des immanenten Vorbehaltes der nachfolgenden Betriebsvereinbarung 247
§ 7 Verfassungsrechtliche Grundlagen des Vorleistungsschutzes gegenüber dem immanenten Vorbehalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung 248
A. Schutzbereich des Art. 14 I 1 GG 249
I. Schutz der Versorgungsansprüche von Betriebsrentnern 249
II. Schutz der Versorgungsanwartschaften aktiver und vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer 249
III. Eigentumsschutz von Erwerbsaussichten? 250
B. Immanenter Vorbehalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung als Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 I 2 GG 251
C. Geeignetheit des immanenten Vorbehaltes der nachfolgenden Betriebsvereinbarung zur Verfolgung der Zwecke betrieblicher Mitbestimmung 252
I. Funktionen betrieblicher Mitbestimmung 252
1. Betriebliche Mitbestimmung als Kompensation einer unterstellten Ungleichgewichtslage im Individualarbeitsverhältnis (Schutzfunktion) 253
2. Betriebliche Mitbestimmung als Ausgleich im multilateralen Regelungsbereich 258
a) Ausgleichsfunktion 258
b) Ordnungsfunktion? 259
3. Teilhabe- und Integrationsfunktion betrieblicher Mitbestimmung 260
4. Mit dem immanenten Vorbehalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung verfolgter Mitbestimmungszweck 262
a) Zweck des Mitbestimmungsrechtes gemäß § 87 I Nr. 10 BetrVG 262
b) Immanenter Vorbehalt der Abänderung der Versorgungszusage durch nachfolgende Betriebsvereinbarung und Ausgleichsfunktion betrieblicher Mitbestimmung 266
5. Zusammenfassung 271
II. Richtigkeitsgewähr der Betriebsvereinbarung als Kriterium der Geeignetheit zur Verfolgung der Zwecke betrieblicher Mitbestimmung 271
1. Bedeutung des § 310 IV 1 BGB 275
2. Kriterien zur Ermittlung von Imparität 279
a) Existentielle Angewiesenheit auf den Vertragsschluß 280
b) Wirtschaftliche oder soziale Unterlegenheit 281
c) Intellektuelle Unterlegenheit 282
d) Verhandlungsparität im arbeitskampfrechtlichen Sinne? 282
3. Verhandlungsparität zwischen den Betriebspartnern 284
a) Existentielle Angewiesenheit von Betriebsratsmitgliedern und Betriebsrat auf den Abschluß von Betriebsvereinbarungen? 284
aa) Durchschlagen individualrechtlicher Imparität auf die Betriebsbeziehung? 284
bb) Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit in der Betriebsbeziehung? 286
b) Wirtschaftliche oder soziale Unterlegenheit durch Verdichtung zur Monopolsituation? 292
c) Intellektuelle Unterlegenheit? 293
d) Fazit 294
D. Erforderlichkeit des Vorbehaltes der nachfolgenden Betriebsvereinbarung zur Verfolgung der Zwecke betrieblicher Mitbestimmung 296
E. Angemessenheit des Vorbehaltes der nachfolgenden Betriebsvereinbarung zur Verfolgung der Zwecke betrieblicher Mitbestimmung und rechtsstaatlicher Vertrauensschutzgrundsatz 299
I. Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot 300
1. Abgrenzung von echter und unechter Rückwirkung 302
2. Zuordnung einzelner Fallkonstellationen 303
a) Rentenansprüche 303
b) Erdiente Anwartschaften 304
II. Abwägung des Vertrauens der Arbeitnehmer gegenüber dem verfolgten Zweck betrieblicher Mitbestimmung 304
1. Weitgehende Unzulässigkeit echter Rückwirkung 305
a) Rechtfertigung durch zwingende Gründe des Gemeinwohls 305
b) Bagatellvorbehalt 306
2. Zulässigkeit unechter Rückwirkung 306
F. Zusammenfassung 308
§ 8 Verfassungsrechtliche Grundlagen des Schutzes zugesagter Erwerbsaussichten gegenüber dem immanenten Vorbehalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung 313
A. Immanenter Vorbehalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung als Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 I GG 313
B. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des immanenten Vorbehalts der nachfolgenden Betriebsvereinbarung 314
C. Fazit 317
§ 9 Perspektiven des Schutzes von Ansprüchen, erdienten Anwartschaften und zugesagten Erwerbsaussichten auf einfachgesetzlicher Grundlage 318
A. Perspektiven des Schutzes über die Schutzfunktion betrieblicher Mitbestimmung 319
B. Perspektiven des Schutzes über die Bindung der Betriebspartner an Recht und Billigkeit gemäß § 75 I BetrVG 320
I. Regelungsgehalt des § 75 I BetrVG 320
II. Grundsätze der Billigkeit 322
1. Abstrakte Billigkeitskontrolle 322
a) § 75 I BetrVG als Rechtsgrundlage? 325
b) §§ 315 I, III 1, 317 I, 319 I 1 BGB als Rechtsgrundlage? 326
c) § 76 V 3 und 4 BetrVG als Rechtsgrundlage? 328
d) Allgemeiner Rechtsgedanke aus den §§ 315 BGB, 75 I, 75 V 3 und 4 BetrVG? 329
e) Abstrakte Billigkeitskontrolle aufgrund gesetzesübersteigender Rechtsfortbildung? 330
2. Konkrete Billigkeitskontrolle 331
a) Fehlen einer Rechtsgrundlage 331
b) Ergänzung der Betriebsvereinbarung im Wege der Lückenfüllung? 331
III. Grundsätze des Rechts 333
1. Rechtskontrolle anhand von § 17 III 3 BetrAVG in Verbindung mit den §§ 1b I, 2 I BetrAVG? 333
2. Mittelbare Grundrechtseinwirkung direkt über § 75 I BetrVG? 335
C. Perspektiven des Schutzes über den betriebsverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 336
I. Rechtsgrundlage des betriebsverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 337
1. Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers als Schutzgut des § 75 II 1 BetrVG 338
2. Implementation des betriebsverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Bereich ausgleichender Gerechtigkeit 341
II. Intensität der Verhältnismäßigkeitsprüfung 344
1. Justitiabilität der gesetzgeberischen Bindung an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Regelungen im Bereich der ausgleichenden Gerechtigkeit 345
2. Justitiabilität der Bindung der Betriebspartner an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Regelungen im Bereich der ausgleichenden Gerechtigkeit 346
a) Kontrolle der Zwecksetzung 347
aa) Bindung an § 2 I BetrVG 347
bb) Bindung an den Zweck des ausgeübten Mitbestimmungsrechtes 349
b) Kontrolle der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit 351
III. Maßstäbe zur Abwägung der Vertrauensschutzaspekte auf der dritten Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung 357
1. Drei-Stufen-Theorie des Bundesarbeitsgerichtes 357
a) Rechtfertigung von Eingriffen in erdiente Anwartschaften 359
b) Rechtfertigung von Eingriffen in eine erdiente Dynamik 361
c) Rechtfertigung von Eingriffen in nichterdiente dienstzeitabhängige Steigerungsraten 363
d) Schutz von Versorgungsansprüchen der Betriebsrentner und unverfallbaren Anwartschaften Ausgeschiedene rüber die fehlende Regelungskompetenz der Betriebspartner 364
e) Diskrepanz zu den bisherigen Ergebnissen der Untersuchung 365
2. Schutz bereits entstandener Ansprüche 366
3. Schutz erdienter Anwartschaften 367
4. Schutz erdienter dienstzeitunabhängiger Steigerungsraten 371
5. Schutz nichterdienter dienstzeitunabhängiger und nichterdienter dienstzeitabhängiger Steigerungsraten 376
D. Fazit und Zusammenfassung 378
5. Teil: Grundzüge der gerichtlichen Kontrolle nachfolgender Betriebsvereinbarungen im Bereich der austeilenden Gerechtigkeit 385
§ 10 Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben zur Wahrung der austeilenden Gerechtigkeit 386
A. Verfassungsrechtliche Bindungen des Gesetzgebers zur Gewährleistung austeilender Gerechtigkeit 387
I. Besondere Gleichheitssätze des Art. 3 II, III GG 388
II. Allgemeiner Gleichheitssatz des Art. 3 I GG 389
B. Europarechtliche Bindungen des Gesetzgebers zur Wahrung der austeilenden Gerechtigkeit 390
C. Schutzauftrag der Gleichheitsrechte 391
D. Zusammenfassung 395
§ 11 Perspektiven der Kontrolle im Bereich der austeilenden Gerechtigkeit auf einfachgesetzlicher Grundlage 396
A. Diskriminierungsschutz 396
B. Betriebsverfassungsrechtliches Gleichbehandlungsgebot 399
I. Abgrenzung zum individualarbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz 401
1. Bindung an den individualarbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Ausfluß von Recht und Billigkeit im Sinne von § 75 I BetrVG? 402
2. Bindung an den individualarbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Grundsatz der Billigkeit im Sinne von § 75 I BetrVG? 402
3. Bindung an den individualarbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Grundsatz des Rechts im Sinne von § 75 I BetrVG? 403
a) Gewohnheitsrechtlich anerkannter Rechtssatz? 404
b) Regelungslücke im Betriebsverfassungsgesetz? 404
aa) Funktion und Geltungsgrund des individualarbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes 405
bb) Vergleich mit der Funktion und dem Regelungsanliegen betrieblicher Mitbestimmung 407
II. Spezifischer Prüfungsmaßstab des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots 411
III. Schlußfolgerungen für die Kontrolle nachfolgender Betriebsvereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung: Zum Verhältnis der Kontrolle austeilender und ausgleichender Gerechtigkeit 414
1. Zusammenspiel der Kontrolle austeilender und ausgleichender Gerechtigkeit bei Eingriffen in erdiente Rechtspositionen 414
2. Zusammenspiel der Kontrolle austeilender und ausgleichender Gerechtigkeit bei Eingriffen in noch nicht erdiente Steigerungsraten 416
C. Zusammenfassung 417
6. Teil: Zusammenfassung 421
Literaturverzeichnis 430
Verzeichnis der Gesetzesmaterialien 469
Personen- und Sachwortverzeichnis 472