Strafen als Sprechakt
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Strafen als Sprechakt
Die Bedeutung der Strafe für das Opfer
Schriften zum Strafrecht, Vol. 208
(2009)
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Welche Bedeutung hat das Strafrecht für das Opfer einer Straftat? Vom Individuum aus gesehen stellt sich das Strafrecht als Kommunikationsvorgang dar, durch welchen Botschaften bzw. Bedeutungen kommuniziert werden. Gegenstand der Untersuchung sind dabei zwei kommunikative Funktionen, die dem Strafrecht allgemein zugeschrieben werden: die Bestätigung der verletzten Norm und der Ausdruck sozialethischer Missbilligung.Roman Hamel analysiert die Bedeutung dieser strafrechtlichen Kommunikationsakte mittels eines sprachtheoretischen Ansatzes, der so genannten Sprechakttheorie. Durch die Anwendung der Sprechakttheorie zeigt er den spezifischen Gehalt strafrechtlicher Kommunikation auf und setzt ihn in Beziehung zu der Bedeutung, die eine Straftat und die anschließenden Erfahrungen für das Opfer haben können. In die Untersuchung werden soziologische und psychologische Ansätze einbezogen. Aus der Bedeutungsanalyse ergeben sich praktische Implikationen hinsichtlich aktueller verfahrens- und materiellrechtlicher Entwicklungen.Schließlich wird auch die im Täter-Opfer-Ausgleich herbeigeführte Kommunikation mittels der Sprechakttheorie untersucht und herausgearbeitet, warum der wesentliche Bedeutungsgehalt strafrechtlicher Kommunikation dort nicht erzeugt werden kann. Roman Hamel erörtert verschiedene aktuelle Probleme, die auf die kommunikativen Eigenschaften der Sprechakte im Täter-Opfer-Ausgleich zurückzuführen sind und entwickelt Kriterien, die bei der strafrechtlichen Bewertung des Ausgleichs maßgeblich sein sollten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 13 | ||
I. Das Opfer im Strafrecht | 13 | ||
II. Fragestellung | 19 | ||
III. Gang der Untersuchung | 20 | ||
Erstes Kapitel: Methodischer Ausgangspunkt | 23 | ||
A. Die Stellung des Opfers aus Sicht der Theorie autopoietischer Systeme | 23 | ||
B. Zeichen- und sprachtheoretischer Ansatz | 27 | ||
C. Strafrecht als kommunikative Verwendung von Zeichen | 34 | ||
D. Kommunikative Verwendung von Zeichen als sprachliche Handlung | 38 | ||
Zweites Kapitel: Die Sprechakttheorie | 42 | ||
A. Der Sprechakt nach Searle | 42 | ||
I. Der Äußerungsakt | 42 | ||
II. Der illokutionäre Akt | 43 | ||
III. Der propositionale Gehalt und seine Abhängigkeit von der illokutionären Kraft | 43 | ||
IV. Illokutionäre Verben als Indikator der illokutionären Kraft | 45 | ||
V. Die Komponenten der illokutionären Kraft | 47 | ||
1. Der illokutionäre Zweck als Ausgangspunkt einer Taxonomie | 47 | ||
2. Weitere Komponenten der illokutionären Kraft | 51 | ||
a) Die Aufrichtigkeitsbedingung | 52 | ||
b) Weitere Ausprägungen der illokutionären Kraft | 55 | ||
B. Wann gelingt ein Sprechakt, wann ist er erfüllt, wann erfolgreich? | 56 | ||
I. Die Gelingensbedingungen | 56 | ||
II. Die Erfüllungsbedingungen | 57 | ||
III. Die Erfolgsbedingungen | 59 | ||
IV. Eingeschränkte Korrelation von Sprechakttypen und intendierten perlokutionären Effekten | 61 | ||
Drittes Kapitel: Sprechakte im Strafrecht | 64 | ||
A. Das Urteil als Sprechakt | 64 | ||
I. Wie institutionelle Tatsachen entstehe | 64 | ||
II. Die Komponenten deklarativer Sprechakte | 69 | ||
III. Die deklarative illokutionäre Kraft des Strafurteils | 71 | ||
B. Normbestätigung und sozialethische Missbilligung als Sprechakte | 73 | ||
I. Vorüberlegungen | 74 | ||
1. Zur Anwendbarkeit der Sprechakttheorie auf „konkludente“ Sprechakte und tatsächliche Handlungen | 74 | ||
2. Verhältnis von Bedeutung und Zweck der Strafe | 78 | ||
3. Exkurs: Die gesellschaftliche Bedeutung von Urteil und Strafe und die neuere Systemtheorie Luhmanns | 81 | ||
II. Normbestätigung und Missbilligung in der alltäglichen Kommunikation | 82 | ||
1. Die Normbestätigung im Sinne der Alltagskommunikation | 82 | ||
a) Der Normbegriff bei Luhmann | 83 | ||
b) Bezug zu Searles Verständnis institutioneller Tats | 87 | ||
c) Kontrafaktische Stabilisierung von Verhaltenserwartungen als Sprechak | 88 | ||
2. Die Missbilligung im Sinne der Alltagskommunikation | 92 | ||
a) Die alltägliche Missbilligung nach Strawson | 92 | ||
b) Das Verhältnis der alltäglichen Missbilligung zur Normbestätigung | 96 | ||
c) Die alltägliche Missbilligung als Sprechakt | 99 | ||
aa) Expressive Elemente in der alltäglichen Missbilligung | 99 | ||
bb) Alltägliche Missbilligung als direktiver Sprechakt | 109 | ||
cc) Alltägliche Missbilligung als assertiver Sprechakt | 111 | ||
III. Normbestätigung und Missbilligung als strafrechtliche Kommunikation | 115 | ||
1. Normbestätigung durch das Strafrecht | 115 | ||
a) Recht im Sinne der Normtheorie Luhmanns | 116 | ||
b) Die normbestätigende Funktion der Strafe nach Jakobs | 118 | ||
c) Normwiderspruch und Normbestätigung als Sprechakt | 122 | ||
2. Die strafrechtliche Missbilligung | 128 | ||
a) Der Bezug der Strafe zur Moral | 129 | ||
b) Das Verhältnis der sozialethischen Missbilligung zur strafrechtlichen Normbestätigung | 134 | ||
c) Sozialethische Missbilligung als Sprechakt | 137 | ||
aa) Expressive Elemente in der strafrechtlichen Reaktion | 137 | ||
bb) Urteil und Strafe als präventiv ausgerichteter, direktiver Sprechakt | 142 | ||
cc) Das sozialethische Unwerturteil als Sprechakt | 150 | ||
IV. Die Funktion der Übelszufügung | 153 | ||
Viertes Kapitel: Strafrechtliche Sprechakte und das Opfer | 166 | ||
A. Opfer und Psychotraumatologie | 167 | ||
B. Sozialethische Missbilligung und strafrechtliche Normbestätigung aus der Perspektive des Opfers | 176 | ||
I. Deklarative Sprechakte und die Rekonstruktion der sozialen Wirklichkeit | 178 | ||
II. Das Opfer als Adressat des sozialethischen Unwerturteils | 181 | ||
III. Das Opfer als Adressat der strafrechtlichen Normbestätigung | 184 | ||
C. Implikationen für das materielle Strafrecht, die Strafzumessung und das Strafverfahrensrecht | 188 | ||
I. Opfermitverantwortung als strafbarkeitseinschränkendes Kriterium | 188 | ||
1. Einschränkungen auf der Voraussetzungsseite der Norm | 188 | ||
2. Opfermitverantwortung als Strafmilderungsgrund | 193 | ||
II. Strafverfahrensrecht | 202 | ||
Fünftes Kapitel: Sprechakte im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs | 207 | ||
A.Wiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich im deutschen Strafrecht | 207 | ||
B. Der kommunikative Hintergrund des Täter-Opfer-Ausgleichs | 211 | ||
C. Sprechakte im Täter-Opfer-Ausgleich | 220 | ||
D. Implikationen für das Verhältnis des Strafrechts zum Täter-Opfer-Ausgleich | 230 | ||
I. Geständnis als Voraussetzung für den Täter-Opfer-Ausgleich bei Gewalt- und Sexualstraftaten? | 231 | ||
II. Die Bedeutung des Opferwillens im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Nr. 1 StGB | 236 | ||
III. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs | 247 | ||
1. Ausweitung der Diversion | 247 | ||
2. Täter-Opfer-Ausgleich bei schweren Gewaltdelikten sowie Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung | 250 | ||
3. Täter-Opfer-Ausgleich bei Gewaltdelikten im sozialen Nahraum | 254 | ||
Schluss | 262 | ||
Literaturverzeichnis | 264 | ||
Personen- und Sachverzeichnis | 278 |