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Kuhli, M. (2010). Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht. Zur Frage der Zulässigkeit von strafgesetzlichen Verweisungen auf Völkergewohnheitsrecht im Hinblick auf das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53069-4
Kuhli, Milan. Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht: Zur Frage der Zulässigkeit von strafgesetzlichen Verweisungen auf Völkergewohnheitsrecht im Hinblick auf das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53069-4
Kuhli, M (2010): Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht: Zur Frage der Zulässigkeit von strafgesetzlichen Verweisungen auf Völkergewohnheitsrecht im Hinblick auf das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53069-4

Format

Das Völkerstrafgesetzbuch und das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht

Zur Frage der Zulässigkeit von strafgesetzlichen Verweisungen auf Völkergewohnheitsrecht im Hinblick auf das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes

Kuhli, Milan

Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure, Vol. 4

(2010)

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Abstract

Die Aktualität des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 II GG (nulla poena sine lege) ergibt sich beim Völkerstrafgesetzbuch dadurch, dass dieses Gesetz in seinen Tatbeständen dynamisch auf Völkergewohnheitsrecht verweist. In der vorliegenden Publikation beschäftigt sich der Autor mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit derartiger Verweise. Unter Anwendung der ratio des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht werden Kriterien dafür entwickelt, wann strafgesetzliche Verweisungen auf Gewohnheitsrecht von Art. 103 II GG erfasst werden. Während dies die Frage des Schutzbereichs dieser Verfassungsnorm betrifft, ist hiervon das Problem zu unterscheiden, ob Art. 103 II GG einer Abwägung durch kollidierendes Verfassungsrecht zugänglich ist. In einem Exkurs wird die juristische Diskussion um die Anwendung des Rückwirkungsverbots bei der Verurteilung der sogenannten Mauerschützen reflektiert. Abweichend von der dort geltenden überwiegenden Meinung kommt der Autor zum Ergebnis, dass Art. 103 II GG durchaus einer Abwägung durch kollidierendes Verfassungsrecht zugänglich sein kann. Da jedoch für die vorliegende Fallgestaltung derartiges Verfassungsrecht nicht zu erkennen ist, sind diejenigen Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs, die in den Schutzbereich des Art. 103 II GG eingreifen, zugleich verfassungswidrig.

Die Arbeit wurde mit dem Werner-Pünder-Preis 2009 ausgezeichnet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Einleitung 19
I. Zur Problematik 19
II. Zum Gang der Darstellung 30
III. Zum Untersuchungsmaßstab 31
B. Das Völkerstrafgesetzbuch 35
I. Gesetzgeberische Ziele 35
1. Allgemeines 35
2. Erstes Ziel: Erfassung des spezifischen Unrechts der Verbrechen gegen das Völkerrecht 36
3. Zweites Ziel: Anpassung des deutschen Strafrechts an das Römische Statut 37
4. Drittes Ziel: Verbesserung der Rechtsklarheit und Steigerung der Handhabbarkeit in der Praxis durch Normierungen in einem einheitlichen Regelungswerk 40
5. Viertes Ziel: Förderung und Verbreitung des humanitären Völkerrechts 41
II. Inhalt und Struktur des Völkerstrafgesetzbuchs 42
1. Teil 1: Allgemeine Regelungen (§§ 1 bis 5 VStGB) 42
2. Teil 2: Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 bis 14 VStGB) 52
a) Abschnitt 1: Völkermord (§ 6 VStGB) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) 53
aa) Völkermord (§ 6 VStGB) 54
bb) Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) 58
b) Abschnitt 2: Kriegsverbrechen (§§ 8 bis 12 VStGB) 61
c) Abschnitt 3: Sonstige Straftaten (Verletzung der Aufsichtspflicht [§ 13 VStGB] und Unterlassen der Meldung einer Straftat [§ 14 VStGB]) 68
C. Das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht 71
I. Das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht im deutschen Recht 71
1. Anwendungsbereich des Art. 103 Abs. 2 GG 72
2. ratio des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 73
a) Das Demokratieprinzip 74
aa) Allgemeines 74
bb) Das Demokratieprinzip als Grundlage des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht 77
b) Die Theorie der Generalprävention 80
aa) Zur Theorie der Generalprävention auf der Ebene der konkreten Strafanwendung 82
bb) Zur Theorie der Generalprävention auf der Ebene der Strafdrohung 82
cc) Zusammenfassung 84
c) Rechtsstaatliche Prinzipien 84
aa) Das Prinzip der Rechtssicherheit 86
bb) Der Grundsatz der Gewaltenteilung 90
(1) Allgemeines 90
(2) Das Gewaltenteilungsprinzip als Grundlage des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht 91
cc) Das Schuldprinzip 93
(1) Allgemeines 93
(2) Das Schuldprinzip als Grundlage des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht 94
d) Zusammenfassung zur ratio des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 97
3. Inhalt und Reichweite des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 97
a) Zum Begriff des Gewohnheitsrechts 97
b) Fallgruppen, die nicht unter das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG fallen sollen 99
aa) Gewohnheitsrechtliche Bildung von Straffreistellungsgründen 100
bb) desuetudo (Nichtanwendung bestehender Strafgesetze auf Grund gemeinsamer Rechtsüberzeugung 102
cc) Gewohnheitsrechtliche Tatbestandseinengung durch milde Auslegung 102
dd) Anwendung von Gewohnheitsrecht im Allgemeinen Teil des materiellen Strafrechts 103
(1) Im Besonderen: Gewohnheitsrechtliche Einschränkung von Rechtfertigungsgründen 103
(2) Im Allgemeinen: Anwendung von Gewohnheitsrecht im Allgemeinen Teil des materiellen Strafrechts 106
ee) Heranziehung gewohnheitsrechtlicher Sätze anderer Rechtsgebiete 108
ff) Zusammenfassung und Systematisierung der Fallgruppen 108
II. Das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht im Völkerrecht? 109
D. Verstoß der auf Völkergewohnheitsrecht verweisenden VStGB-Tatbestände gegen das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 113
I. Einleitung 113
II. Vorliegen eines dynamischen Verweises auf Völkergewohnheitsrecht 114
1. § 7 Abs. 1 Nr. 4 VStGB (Vertreibung oder zwangsweise Überführung) 114
a) „Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Opfers“ 116
b) „Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts“ 120
2. § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB (Folter) 122
3. § 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB (Freiheitsentziehung) 127
4. § 7 Abs. 1 Nr. 10 Var. 8 VStGB (Verfolgung) 130
5. § 8 Abs. 1 Nr. 6 VStGB (Vertreibung oder zwangsweise Überführung) 137
6. § 8 Abs. 1 Nr. 7 VStGB (Bestrafung ohne ordentliches Verfahren) 139
7. § 9 Abs. 1 VStGB (Plünderung oder Zerstörung von Sachen) 141
8. § 9 Abs. 2 VStGB (Aufhebung und Aussetzung von Rechten und Forderungen) 143
9. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VStGB (Angriffe gegen Hilfsmissionen und friedenserhaltende Missionen) 144
10. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VStGB (Angriffe gegen durch das Schutzzeichen der Genfer Abkommen gekennzeichnete Personen und Objekte) 146
11. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VStGB (Angriffe auf zivile Objekte) 147
12. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Alt. 2 VStGB (Aushungern der Zivilbevölkerung) 148
13. Zusammenfassung 150
III. Eingriff in den Schutzbereich des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 151
1. Einleitung 151
2. Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafbegründung durch Völkergewohnheitsrecht 152
a) Einleitung 152
b) Zur Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes 154
c) Zur völkerrechtskonformen Auslegung des deutschen Rechts 156
aa) Allgemeines 156
(1) Zur völkerrechtskonformen Auslegung des einfachen deutschen Rechts 157
(2) Zur völkerrechtskonformen Auslegung des deutschen Verfassungsrechts 159
bb) Allgemeine Grenzen der völkerrechtskonformen Auslegung deutschen Rechts 163
d) Exkurs: Die Diskussion um die Völkerrechtsfreundlichkeit des Rückwirkungsverbots nach Art. 103 Abs. 2 GG im Zusammenhang mit den Mauerschützenprozessen 164
aa) Allgemeines zu den Mauerschützenfällen 164
bb) Die Mauerschützenrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rückwirkungsverbot 164
cc) Die Mauerschützenrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rückwirkungsverbot 166
dd) Die Literatur zur Frage einer völkerrechtskonformen Auslegung des Rückwirkungsverbots 167
(1) Nolte 167
(2) Werle 167
(3) Krajewski 168
e) Zur Frage einer völkerrechtskonformen Auslegung des Art. 103 Abs. 2 GG im vorliegenden Fall 169
aa) Völkerrechtskonforme Auslegung wegen völkerrechtlicher Bestrafungspflichten 170
bb) Völkerrechtskonforme Auslegung wegen völkergewohnheitsrechtlicher self-executing-Strafbestimmungen 171
(1) Grenze einer völkerrechtskonformen Auslegung: Möglicher Wortsinn des Art. 103 Abs. 2 GG 172
(2) Grenze einer völkerrechtskonformen Auslegung: Erkennbarer Zweck des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 175
(3) Grenze einer völkerrechtskonformen Auslegung: Verbot der Minderung des nationalen Grundrechtsschutzes 177
f) Zusammenfassung zur Frage der Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafbegründung durch Völkergewohnheitsrecht 178
3. Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei formellgesetzlichen dynamischen Verweisungen auf Gewohnheitsrecht 178
a) Zulässigkeitskriterien für formellgesetzliche dynamische Verweisungen auf Gewohnheitsrecht 179
b) Anwendung auf die Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs 190
aa) § 7 Abs. 1 Nr. 4 VStGB (Vertreibung oder zwangsweise Überführung) 191
bb) § 7 Abs. 1 Nr. 5 VStGB (Folter) 191
cc) § 7 Abs. 1 Nr. 9 VStGB (Freiheitsentziehung) 192
dd) § 7 Abs. 1 Nr. 10 Var. 8 VStGB (Verfolgung) 193
ee) § 8 Abs. 1 Nr. 6 VStGB (Vertreibung oder zwangsweise Überführung) 195
ff) § 9 Abs. 1 VStGB (Plünderung oder Zerstörung von Sachen) 196
gg) § 9 Abs. 2 VStGB (Aufhebung und Aussetzung von Rechten und Forderungen) 196
hh) § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VStGB (Angriffe gegen durch das Schutzzeichen der Genfer Abkommen gekennzeichnete Personen und Objekte) 197
ii) § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VStGB (Angriffe auf zivile Objekte) 198
jj) § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Alt. 2 VStGB (Aushungern der Zivilbevölkerung) 198
kk) Zusammenfassung 199
c) Exkurs: Übertragung der vorliegenden Kriterien auf sonstige Fälle der mittelbaren Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht 200
aa) Zur Anwendung von Gewohnheitsrecht im Allgemeinen Teil des materiellen Strafrechts 200
bb) Zur Heranziehung gewohnheitsrechtlicher Sätze anderer Rechtsgebiete 202
cc) Zu den Fällen der mittelbar nachteiligen Auswirkungen der gewohnheitsrechtlichen Bildung von Straffreistellungsgründen auf die Strafbarkeit Dritter (am Beispiel von § 32 StGB) 202
IV. Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eines Eingriffs in das Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 205
1. Allgemeines zum Rechtsinstitut der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht 206
2. Abwägbarkeit des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht 207
a) Exkurs: Die Diskussion um die Einschränkbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG im Zusammenhang mit den Mauerschützenprozessen 211
aa) Der Mauerschützenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 95, 96 ff.) 211
bb) Die im Zusammenhang mit den Mauerschützenprozessen geführte Diskussion um eine Einschränkbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG 213
b) Eigene Stellungnahme zur Einschränkbarkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 215
aa) Wortlaut des Art. 103 Abs. 2 GG 215
bb) Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip als strenge Grenze zwischen der Staatsgewalt und der Freiheit des Bürgers 217
cc) Vorbehalt der Bundesrepublik Deutschland zu Art. 7 Abs. 2 EMRK 219
(1) Zu den Einzelprinzipien des Art. 7 EMRK 219
(a) Schutzgehalt des Art. 7 Abs. 1 EMRK 219
(b) Art. 7 Abs. 2 EMRK 221
(2) Vorbehalt der Bundesrepublik Deutschland zu Art. 7 Abs. 2 EMRK als Argument gegen eine Einschränkbarkeit des Art. 103 Abs. 2 GG? 222
c) Zusammenfassung 225
3. Kollidierendes Verfassungsrecht im Falle von Gesetzen, die dynamisch auf Völkergewohnheitsrecht verweisen 226
a) Einleitung 226
b) Völkergewohnheitsrechtliche self-executing-Strafbestimmungen im Zusammenwirken mit Art. 25 GG 227
c) Staatliche Schutzpflichten (am Beispiel der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben) 231
aa) Herleitung der staatlichen Schutzpflicht für Leib und Leben 232
bb) Zur Frage einer Kollision 233
d) Zusammenfassung 237
V. Zusammenfassung zur Frage der Vereinbarkeit der untersuchten Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs mit dem Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 237
E. Rechtspolitischer Ausblick: Änderung des Art. 103 Abs. 2 GG? 239
F. Zusammenfassung und Thesen 245
I. Zur Auslegung des Völkerstrafgesetzbuchs 245
II. Zur ratio des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht 246
III. Zur Frage der Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafbegründung durch Völkergewohnheitsrecht 246
IV. Zur Frage der Einschlägigkeit des Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG bei formellgesetzlicher dynamischer Verweisung auf Gewohnheitsrecht 247
V. Zur Frage der Abwägbarkeit des aus Art. 103 Abs. 2 GG folgenden Verbots der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht mit kollidierendem Verfassungsrecht 248
VI. Zur Frage, ob Verfassungsrecht existiert,das formellgesetzliche dynamische Verweisungen auf Gewohnheitsrecht gebietet 249
VII. Zur Frage einer Änderung des Art. 103 Abs. 2 GG 250
VIII. Zur Frage der Vereinbarkeit der untersuchten Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs mit dem Verbot der Strafbegründung durch Gewohnheitsrecht nach Art. 103 Abs. 2 GG 251
Literaturverzeichnis 253
Sachverzeichnis 282