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Die Bedeutung der objektiven Zurechnung beim Betrug

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Harbort, N. (2010). Die Bedeutung der objektiven Zurechnung beim Betrug. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53207-0
Harbort, Nikolai. Die Bedeutung der objektiven Zurechnung beim Betrug. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53207-0
Harbort, N (2010): Die Bedeutung der objektiven Zurechnung beim Betrug, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53207-0

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Die Bedeutung der objektiven Zurechnung beim Betrug

Harbort, Nikolai

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 213

(2010)

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Abstract

Nikolai Harbort befasst sich mit einigen bis heute ungeklärten Problemen des Betrugstatbestandes und schlägt eine Lösung durch eine Analyse der hinter den Problemen stehenden kriminal- und gesellschaftspolitischen Wertungen sowie durch eine Verknüpfung mit dem allgemeinen Korrektiv der objektiven Zurechenbarkeit vor.

Der Autor zeigt, dass viele der im Rahmen des Betrugstatbestandes bislang isoliert diskutierten Probleme auf die gleichen allgemeinen Gesichtspunkte zurückzuführen sind. Es handelt sich dabei um die aus der Lehre von der objektiven Zurechnung bekannten Fragen nach der Eigenverantwortlichkeit des Opfers und der rechtlichen Missbilligung der vom Täter geschaffenen Gefahr. Aufgegriffen werden in der Arbeit vor allem Fallgruppen, die dem Wortlaut nach § 263 StGB unterfielen, bei denen eine Strafbarkeit gemeinhin jedoch für nicht sachgerecht gehalten wird. Die herkömmlichen Diskussionen beschränken sich dabei weitgehend darauf, eine einschränkende - vielfach mit dem Wortsinn nicht zu vereinbarende - Auslegung bestimmter Tatbestandsmerkmale zu fordern. Stattdessen wird mit der Lehre von der objektiven Zurechnung ein allgemeines Korrektiv ins Feld geführt, welches in der bisherigen Betrugsdogmatik kaum Bedeutung erlangt hat. Nikolai Harbort veranschaulicht dies anhand der Problemkreise leichtgläubiger, zweifelnder oder rechtswidrig handelnder Opfer, sowie anhand von vorwiegend unter den Schlagwörtern Zweckverfehlungslehre, Prozessbetrug, Dreiecksbetrug, sozialadäquate bzw. konkludente Täuschung diskutierten Fallgruppen. Dies führt dann z. B. zu der Erkenntnis, dass es bei einem Opfer, das Geld zu rechtswidrigen Zwecken wie einem Auftragsmord hergibt, im Ergebnis nicht etwa um die Frage des Vermögensbegriffes gehen kann, da das eingesetzte Geld - ausgehend von einem natürlichen Wortverständnis - zweifellos Vermögen darstellt. Vielmehr muss in diesem und vielen anderen der aufgezeigten Problemkreise der Ausgangspunkt die Frage sein, ob der Täter durch seine Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, bzw. ob das Opfer sich eigenverantwortlich selbstgefährdet hat.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
A. Viktimologie und objektive Zurechnung 23
I. Objektive Zurechnung bei leichtgläubigem Opferverhalten 23
1. Häufig diskutierte Fallgruppen 24
a) Abzahlungs- und Kreditgeschäfte 24
b) Spekulative Geldanlagen 25
c) Haustürgeschäfte 25
d) Abergläubisch motivierte Geschäfte 26
2. Ansatzpunkt Täuschung 26
a) Überwiegend vertretene Definition 26
b) Die Ansicht Ellmers 26
c) Von Arzt vorgeschlagene Einschränkungen 28
d) Die Ansicht Dörfners 28
e) Diskussion über ein Ansetzen bei der Täuschungshandlung 29
f) Exkurs: Einschränkung aufgrund von Wahrheitspflichten 31
(1) Die Ansicht Kindhäusers 31
(2) Diskussion über ein Abstellen auf Wahrheitspflichten 32
3. Ansatzpunkt Tatsachen 32
a) Überwiegend vertretene Definition 32
b) Die Ansicht Hilgendorfs 33
c) Diskussion über ein Ansetzen bei dem Tatsachenbegriff 33
4. Ansatzpunkt Kausalität der Täuschung für den Irrtum 34
a) Herrschende Meinung: Äquivalenztheorie 34
b) Naucke: Adäquanz 34
c) Diskussion über ein Ansetzen bei der Kausalität 35
5. Ansatzpunkt objektive Zurechnung 37
a) Die Position der herrschenden Meinung 37
b) Kurth: Begrenzung durch objektive Zurechnung 39
c) Diskussion über ein Ansetzen bei der objektiven Zurechnung 40
(1) Generelle Bedenken gegen objektive Zurechnung bei § 263 StGB 41
(a) Existenz des Rechtsinstitutes der objektiven Zurechnung 41
(b) Anwendbarkeit auf Vorsatzdelikte 41
(c) Schutzzweck der Norm als Teil der objektiven Zurechnung 42
(d) Anwendbarkeit auf § 263 StG 44
(2) Bedenken gegen objektive Zurechnung in der konkreten Fallgruppe 45
(a) Probleme des BT nicht mit AT-Instrumenten lösen 45
(b) Fahrlässiges Opferverhalten kann Zurechnung nicht beseitigen 46
(c) Auch eine plumpe Täuschung beinhaltet eine rechtlich missbilligte Gefahr 47
(d) Objektive Zurechnung wird deliktsspezifisch verändert 48
(e) Auch Ansetzen bei objektiver Zurechnung ist eine teleologische Reduktion 49
(3) Ergebnis der Diskussion 51
6. Sind bei leichtgläubigem Opferverhalten Einschränkungen vorzunehmen? 52
a) Position der Rechtsprechung 52
b) Position der vorherrschenden Lehre 54
c) Vergleich mit anderen europäischen Ländern 54
d) Abwägung gesellschafts- und kriminalpolitischer Gesichtspunkte 56
7. Entwicklung von Kriterien 58
a) Eigenverantwortliche Selbstgefährdung 59
(1) Eigenverantwortliche Selbstgefährdungen in der Literatu 59
(2) Eigenverantwortliche Selbstgefährdungen in der Rechtsprechung 60
(a) Wissensvorsprung des Verursachers der Selbstgefährdung 61
(b) Schutzzweck des Straftatbestandes 62
(3) Konsequenzen für die Betrugsstrafbarkeit bei leichtgläubigem Opferverhalten 63
(a) Analyse des Schutzzwecks des Betrugstatbestandes 63
(b) Wann hat das Opfer ein ausreichendes Bewusstsein für die Gefahr? 64
b) Abgrenzung von Verantwortungsbereichen 65
(1) Abgrenzung von Verantwortungsbereichen in der Literatur 66
(2) Abgrenzung von Verantwortungsbereichen in der Rechtsprechung 67
(3) Konsequenzen für die Betrugsstrafbarkeit bei leichtgläubigem Opferverhalten 67
c) Zusammenfassung der entwickelten Kriterien 68
8. Zusammenfassung der Erkenntnisse zu Fällen leichtgläubigen Opferverhaltens 69
II. Objektive Zurechnung bei Zweifeln des Opfers 69
1. Häufig diskutierte Fallgruppen 70
a) Vage Zweifel 70
b) Konkrete Zweifel im Zeitpunkt der Vertragsanbahnung 70
c) Konkrete Zweifel im Rahmen gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen 71
2. Ansatzpunkt Irrtum 72
a) Überwiegend vertretene Irrtumsdefinition 72
b) Die Wahrscheinlichkeitstheorie nach Giehring und Krey 72
c) Die Ansicht Amelungs 73
d) Die Ansicht von R. Hassemer 73
e) Diskussion über ein Ansetzen bei dem Irrtumsmerkmal 74
3. Ansatzpunkt Kausalität 76
a) Die Position der herrschenden Meinung 76
b) Die tatbestandsrelevante Kausalität nach Blei 76
c) Die Ansicht Kracks 77
d) Diskussion über ein Ansetzen bei der Kausalität 77
4. Ansatzpunkt objektive Zurechnung 79
a) Die Position der herrschenden Meinung 79
b) Die Ansicht Beckempers 80
c) Diskussion über ein Ansetzen bei der objektiven Zurechnung 80
5. Sind bei zweifelnden Opfern Einschränkungen vorzunehmen? 81
a) Position der Rechtsprechung 81
b) Position der vorherrschenden Lehre 82
c) Abwägung gesellschafts- und kriminalpolitischer Gesichtspunkte 82
6. Entwicklung von Kriterie 84
7. Zusammenfassung der Erkenntnisse zu Fällen zweifelnder Opfer 87
B. Objektive Zurechnung bei einem rechts- oder sittenwidrig handelnden Opfer 88
I. Häufig diskutierte Fallgruppen 88
1. Deliktisch erlangter Besitz 88
2. Von der Rechtsordnung missbilligter Einsatz von Arbeitskraft 89
3. Nichtige Ansprüche 89
4. „Gutes“ Geld 90
II. Ansatzpunkt Täuschung 90
1. Überwiegend vertretene Definition 90
2. Die Ansichten von Mitsch und Hecker 91
3. Diskussion über ein Ansetzen bei der Täuschungshandlung 91
III. Ansatzpunkt Vermögensverfügung 92
1. Die Position der herrschenden Meinung 92
2. Die Ansicht von Bergmann und Freund 93
3. Diskussion über ein Ansetzen bei der Vermögensverfügung 93
IV. Ansatzpunkt Vermögensschaden 93
1. Der juristische Vermögensbegriff 94
2. Der rein wirtschaftliche Vermögensbegriff 94
3. Der juristisch-ökonomische Vermögensbegriff 95
4. Der personale Vermögensbegriff 96
5. Die Position der Rechtsprechung 97
6. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Erfordernis des Vermögensschadens 98
V. Ansatzpunkt objektive Zurechnung 99
1. Die Position der herrschenden Meinung 99
2. Die Ansicht von Gröseling 100
3. Diskussion über ein Ansetzen bei der objektiven Zurechnung 100
VI. Sind bei dem Einsatz „guten“ Geldes Einschränkungen vorzunehmen? 101
VII. Entwicklung von Kriterien 103
1. Rechtlich missbilligte Gefahrschaffung 103
a) Behandlung des Aspektes in der Literatur 103
b) Behandlung des Aspektes in der Rechtsprechung 105
c) Anwendung der Erkenntnisse auf die vorliegende Fallgruppe 105
2. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung 106
VIII. Zusammenfassung der Erkenntnisse zu Fällen unredlich handelnder Opfer 107
C. Objektive Zurechnung bei Verfehlung der vom Opfer verfolgten Zwecke 109
I. Häufig diskutierte Fallgruppen 109
1. Verfehlung des vereinbarten Verwendungszweckes 109
2. Verfehlung sonstiger Zwecke 110
II. Ansatzpunkt Täuschung 110
1. Überwiegend vertretene Definition 110
2. Die Ansichten von Mitsch und Arzt 111
3. Die Ansichten von Merz und Graul 111
4. Diskussion über ein Ansetzen bei der Täuschungshandlung 112
III. Ansatzpunkt Vermögensschaden 112
1. Die Theorie der unbewussten Selbstschädigung 113
2. Die das Erfordernis der unbewussten Selbstschädigung ablehnende Ansicht 113
3. Die Kombinationstheorie der herrschenden Meinung 113
4. Die Position der Rechtsprechung 114
5. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Erfordernis eines Vermögensschadens 115
IV. Ansatzpunkt funktionaler Zusammenhang 117
1. Die Position der herrschenden Meinung 117
2. Erfordernis eines funktionalen Zusammenhanges 117
3. Diskussion über das Erfordernis eines funktionalen Zusammenhanges 118
V. Ansatzpunkt objektive Zurechnung 119
1. Die Position der herrschenden Meinung 119
2. Die Ansicht Rengiers 120
3. Diskussion über ein Ansetzen bei der objektiven Zurechnung 121
VI. Sollten bei Zweckverfehlungen Einschränkungen vorgenommen werden? 121
VII. Entwicklung von Kriterien 122
1. Rechtlich missbilligte Gefahrschaffung 122
2. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung 124
VIII. Zusammenfassung der Erkenntnisse zu Fällen der Zweckverfehlung 126
D. Objektive Zurechnung beim Prozessbetrug 128
I. Häufig diskutierte Fallgruppen 128
1. Falsche Darstellung des vorzutragenden Sachverhaltes 128
2. Falsche Angaben zur rechtlichen Bewertung 129
II. Ansatzpunkt Tatsachenbegriff 129
1. Überwiegende Literaturansicht 129
2. Die Position der Rechtsprechung 130
3. Die Ansicht Lackners 131
4. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Tatsachenbegriff 131
III. Ansatzpunkt Kausalität 132
1. Die Position der herrschenden Meinung 132
2. Die ältere Reichsgerichtsrechtsprechung 133
3. Diskussion über ein Ansetzen bei der Kausalität 133
IV. Ansatzpunkt subjektiver Tatbestand 134
1. Die Position der herrschenden Meinung 134
2. Die Ansicht Lenckners 134
3. Diskussion über ein Ansetzen im subjektiven Tatbestand 135
V. Ansatzpunkt objektive Zurechnung 135
1. Die Position der herrschenden Lehre 135
2. Die Ansichten von Seier, Kretschmer, Piech und Jänicke 136
3. Die Ansicht der Rechtsprechung 137
4. Diskussion über ein Ansetzen bei der objektiven Zurechnung 138
VI. Sind bei Fällen des Prozessbetruges Einschränkungen vorzunehmen? 139
VII. Entwicklung von Kriterien 140
1. Der Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit 140
2. Die Abgrenzung der verschiedenen Verantwortungsbereiche 142
VIII. Zusammenfassung der Erkenntnisse zu Fällen des Prozessbetruges 143
E. Objektive Zurechnung beim Dreiecksbetrug 145
I. Häufig diskutierte Fallgruppen 145
1. Rechtsgeschäftlich erteilte Verfügungsmacht 146
2. Tatsächliche Verfügungsmacht durch Einräumung von Gewahrsam 146
3. Verfügungen ohne vom Opfer eingeräumte Zugriffsmöglichkeit 147
4. Verfügungsmacht kraft hoheitlicher Stellung 147
II. Ansatzpunkt Zurechnung der Vermögensverfügung 148
1. Die Lagertheorie 148
2. Die Befugnistheorie 149
3. Diskussion über die vorgeschlagenen Zurechnungskriterien 150
III. Einbeziehung der Lehre von der objektiven Zurechnung 152
1. Der Vorschlag Rengiers 152
2. Diskussion über die Einbeziehung von Kriterien der objektiven Zurechnung 153
IV. Entwicklung von Kriterien 154
1. Eigenverantwortliche Selbstgefährdung 154
2. Abgrenzung verschiedener Verantwortungsbereiche 156
V. Zusammenfassung der Erkenntnisse zu Fällen des Dreiecksbetruges 157
F. Objektive Zurechnung und das Problem „sozialadäquater Täuschungen“ 159
I. Häufig diskutierte Fallgruppen 159
1.Werbeanpreisungen 159
2. Floskeln bei Kaufverhandlungen 160
II. Ansatzpunkt Täuschungshandlung 160
1. Zugrundelegung der gängigen Täuschungsdefinition 160
2. Herrschende Meinung: keine „ernsthafte“ Behauptung 161
3. Sozialadäquanz als Auslegungsmaxime? 161
4. Sonderdogmatik für den Bereich der Produktwerbung? 162
5. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Täuschungsbegriff 162
III. Ansatzpunkt Tatsachenbegriff 164
1. Zugrundelegung der gängigen Tatsachendefinition 164
2.Werbeanpreisungen als bloße Werturteile? 164
3. Die Ansicht Hilgendorfs 165
4. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Tatsachenbegriff 165
IV. Ansatzpunkt Irrtumsbegriff 166
1. Überwiegend vertretene Irrtumsdefinition 166
2. Die Ansicht Kühnes 166
3. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Irrtumsbegriff 167
V. Ansatzpunkt Vermögensschaden 167
1. Die Schadensberechnung nach den Grundsätzen der herrschenden Meinung 167
2. Die Ansicht Schmollers 168
3. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Erfordernis eines Vermögensschadens 168
VI. Ansatzpunkt Rechtswidrigkeit 169
1. Überwiegendes Verständnis: die Tatbestandserfüllung indiziert die Rechtswidrigkeit 169
2. Bockelmann, Herzberg: § 263 StGB als offener Tatbestand 170
3. Diskussion über ein Ansetzen auf der Rechtswidrigkeitsebene 171
VII. Ansatzpunkt objektive Zurechnung 172
1. Die Position der herrschenden Meinung 172
2. Die Ansicht von Jänicke 172
3. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Erfordernis der objektiven Zurechenbarkeit 173
VIII. Sollten vorliegend Strafbarkeitseinschränkungen vorgenommen werden? 173
IX. Entwicklung von Kriterien 174
X. Zusammenfassung der Erkenntnisse zu Fällen „sozialadäquater Täuschungen“ 175
G. Objektive Zurechnung bei konkludenten Täuschungen 177
I. Häufig diskutierte Fallgruppen 177
1. „Rechnungsähnliche Angebote“ 177
2.Wettmanipulationen 178
3. Fordern eines überhöhten Preises 179
II. Ansatzpunkt Täuschungsbegriff 179
1. Herrschende Lehre: Verhalten mit Erklärungswert 179
2. Die Ansicht der Rechtsprechung 180
3. Der „normative“ Täuschungsbegriff 181
4. Konkludente Täuschung als vorsätzliche Irrtumsverursachung 182
5. Diskussion über die einzelnen Täuschungsbegriffe 183
III. Ansatzpunkt objektive Zurechnung 185
1. Verlagerung der normativen Erwägungen auf die Ebene der objektiven Zurechnung 185
2. Diskussion über ein Ansetzen bei dem Erfordernis der objektiven Zurechenbarkeit 186
IV. Entwicklung von Kriterien 187
1. Erlaubtes Risiko 187
2. Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit des Opfers 189
3. Abgrenzung der verschiedenen Verantwortungsbereiche 189
V. Zusammenfassung der Erkenntnisse zu Fällen konkludenter Täuschungen 190
Ergebnis der Untersuchung 192
Literaturverzeichnis 194
Sachwortverzeichnis 205