Der Blitz als Mordinstrument
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Der Blitz als Mordinstrument
Ein Streifzug durch 150 Jahre Strafrechtswissenschaft. Anhang: Die Genesis der Lehre von der objektiven Zurechnung
Schroeder, Friedrich-Christian
(2009)
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Die Rechtswissenschaft besteht nicht nur aus Thesen und Theorien zur Systematisierung und Auslegung der Gesetzgebung. Sie entwirft auch ausgeklügelte Fälle, mit denen sie ihre Theorien belegt und konkurrierende Theorien herausfordert oder zu widerlegen sucht. Einige dieser Fälle sind unsterblich und - wie es scheint - um so unsterblicher, je lebensfremder sie sind.Anhand eines solchen Falles, der die deutsche Strafrechtswissenschaft bereits seit 150 Jahren beschäftigt, zeigt F.-C. Schroeder die Entwicklung der Strafrechtswissenschaft in dieser Zeit auf. Scharfsinnige Analysen vermischen sich mit eher skurrilen Produkten der Wissenschaft. Der Streifzug lässt die beteiligten Wissenschaftler zu ihrem eigenen Wort kommen und spiegelt so auch den Wandel der Sprache der Wissenschaft wider.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhalt | 5 | ||
Der Blitz als Mordinstrument. Ein Streifzug durch 150 Jahre Strafrechtswissenschaft | 7 | ||
I. Occidere – causam mortis praestare | 7 | ||
II. Conditio sine qua non | 9 | ||
III. Die Regel des Lebens | 10 | ||
IV. Fehlender Vorsatz | 11 | ||
V. Keine „adäquate“ Verursachung | 12 | ||
VI. Keine Berechenbarkeit | 15 | ||
VII. Der Traum vom Gewitter | 16 | ||
VIII. Das Erbmotiv | 17 | ||
IX. Das Grundwasser | 21 | ||
X. Romane und Dramen | 22 | ||
XI. Rechtsnormwidrigkeit als Erhöhung der Möglichkeit der Vereitelung des Normzwecks | 22 | ||
XII. Die Erbtante auf der Eisenbahn | 23 | ||
XIII. Streit um den Vorsatz | 24 | ||
XIV. Keine „objektive Zurechnung“ | 26 | ||
XV. Gesetzmäßige Bedingung | 27 | ||
XVI. Keine „Tatherrschaft“ | 28 | ||
XVII. Kein „Vorstellungsbild“ des Tötens | 28 | ||
XVIII. Keine „Sozialadäquanz“ | 29 | ||
XIX. Diverses | 30 | ||
XX. Keine Täterschaft | 31 | ||
XXI. „Lehrbuchkriminalität“ | 32 | ||
XXII. Neubelebung der Lehre von der objektiven Zurechnung | 32 | ||
XXIII. Blitz und Aids | 36 | ||
XXIV. Der Erbonkel als Täter | 36 | ||
XXV. Resümee | 37 | ||
Anhang: Die Genesis der Lehre von der objektiven Zurechnung | 39 | ||
I. Entstehung und Aufstieg des Begriffs der Zurechnung | 40 | ||
II. Der Niedergang im 19. Jahrhundert | 41 | ||
III. Die Umdeutung der Straftat als Erfolgsverursachung | 42 | ||
IV. Die Adäquanztheorie | 43 | ||
V. Der Verbotsverstoß als Gefährdungsbegründung und -verwirklichung (M. L. Müller 1912) | 44 | ||
VI. Die Zurechnung als normative Alternative zur Kausalität (Kelsen 1910) | 45 | ||
VII. Die „objektive Zurechnung“ als objektive Zweckhaftigkeit ab 1927 | 45 | ||
VIII. Welzels „teleologischer Sinnsetzungszusammenhang“ (1931) | 49 | ||
IX. Gefahrverwirklichung und Risikovergleich (Engisch 1931) | 51 | ||
X. Die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts | 52 | ||
XI. Die Lehre vom Schutzzweck der Norm | 53 | ||
XII. Die Entstehung der modernen Lehre von der objektiven Zurechnung (1969/70) | 55 | ||
1. Kompilatorische Lehren | 55 | ||
2. Die objektive Zurechnung als Gefahrschaffung und -realisierung | 56 | ||
XIII. Die weitere Entwicklung | 62 | ||
XIV. Fazit | 67 |