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Perkams, G. (2010). Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53082-3
Perkams, Guido. Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53082-3
Perkams, G (2010): Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53082-3

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Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht

Perkams, Guido

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 398

(2010)

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Abstract

Guido Perkams untersucht die Methode der Testamentsauslegung, wie sie in Deutschland und Spanien praktiziert wird. Er stellt den Meinungsstand zu beiden Rechtsordnungen dar und setzt sich mit den verschiedenen Ansichten auseinander.

Im Mittelpunkt der Darstellung der Testamentsauslegung im deutschen Recht steht die Andeutungstheorie. Der Autor unterzieht diese schillernde Theorie einer kritischen Prüfung und arbeitet heraus, wie sich ihre Anhänger teilweise in Widersprüche verwickeln und dass die Theorie ihrem Anspruch, für Rechtssicherheit zu sorgen, nicht gerecht wird. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die vermeintliche Vereinbarkeit der Andeutungstheorie mit dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet". Hierzu lenkt der Autor den Blick unter anderem auf den in der Rechtslehre bislang wenig behandelten Fall des Inhaltsirrtums nach § 2078 Abs. 1 Alt. 1 BGB, in dem sich der Erblasser über die Bedeutung eines Wortes irrt. Perkams zeigt auf, dass das Gesetz auch im Testamentsrecht von einer objektiven Auslegung ausgeht. Er plädiert dafür, von vornherein auf einen rein subjektiven Standpunkt zu verzichten mit der Folge, dass das Auslegungsmaterial nicht unbegrenzt zur Verfügung steht.

Im zweiten Teil wendet sich der Autor dem spanischen Recht zu. Hierbei analysiert er die maßgebliche Vorschrift im spanischen Zivilgesetzbuch (Art. 675 CC), die die methodischen Vorgaben für die Testamentsauslegung bereithält. Es wird deutlich, dass die Andeutungstheorie auch in Spanien Fuß gefasst hat und es, anders als in Deutschland, praktisch keine Verfechter einer Gegenansicht gibt, die den Ansatz einer vollkommen freien Auslegung vertreten. Dies erscheint bemerkenswert, da das spanische Testamentsrecht keine dem § 2078 Abs. 1 BGB vergleichbare Vorschrift kennt, zugleich aber die Regel von der falsa demonstratio ausdrücklich normiert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
A. Einleitung 17
B. Testamentsauslegung im deutschen Recht 18
I. Die allgemeinen Auslegungsvorschriften und -methoden 18
1. Der Anwendungsbereich des § 133 BGB 18
2. Die natürliche und normative Auslegung 19
3. Die Anwendbarkeit des § 157 BGB 20
4. Der Gedanke des Vertrauensschutzes als übergeordneter Unterscheidungsgrund 21
a) Empfangsbedürftigkeit 21
aa) Das Testament als typische nichtempfangsbedürftige Willenserklärung? 22
bb) Auslegung anderer nichtempfangsbedürftiger Willenserklärungen 23
(1) Die Auslobung (§ 657 BGB) 23
(aa) Das Prinzip der Veranlassung 24
(bb) Objektiver Empfängerhorizont im Dienst des Erblassers? 25
(2) Die Annahmeerklärung nach § 151 BGB 25
(3) Die Dereliktion (§ 959 BGB) 26
(4) Ergebnis 27
b) Widerruflichkeit von Testamenten 27
c) Unentgeltlichkeit 28
d) Das Testament als Nichtverkehrsgeschäft 29
e) Sonstige, insbesondere moralische Gründe 30
5. Vertrauensschutz nur im Wege des Schadensersatzes 31
II. Inhalt und Reichweite des § 133 BGB 31
1. Das Verbot, am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften 32
a) Buchstäblicher und wahrer Sinn 33
b) Buchstäblicher und übertragener Sinn 33
c) Buchstäblicher und gemeingewöhnlicher Sinn 34
d) Buchstäblicher und fachsprachlicher Sinn 35
2. Die Erforschung des wirklichen Willens 36
a) Wirklicher Wille und erklärter Wille 36
b) „Erforschung“ als Gegensatz zur zwingenden Geltung 37
3. Verhältnis des § 133 BGB zu den Vorschriften über Willensmängel 38
a) Die Anwendung des § 116 Satz 1 BGB auf Testamente 38
aa) Auffassung des Gesetzgebers und der Rechtsprechung 39
bb) Meinungsstand in der Lehre 39
cc) Ergebnis 40
b) Die Irrtumsregelung in § 2078 Abs. 1 BGB 40
aa) § 2078 Abs. 1 BGB als Redaktionsfehler? 41
(1) Das Willensdogma als Nichtigkeitsdogma 42
(aa) Durchsetzung der Willenstheorie gegen die Erklärungstheorie 42
(bb) Anfechtbarkeit, nicht Nichtigkeit 43
(2) Geltung des Willensdogmas im Rahmen der Auslegung? 43
(aa) Kreis der zu berücksichtigenden äußeren Umstände 44
(bb) Der subjektive Ansatz bei Windscheid 45
(cc) Äußerste Wortsinngrenze? 46
(dd) Entscheidung gegen das Erfordernis der Andeutung? 47
(ee) § 133 BGB als vermeintlicher Nachfolger des Art. 278 ADHGB 48
(ff) Entstehungsgeschichte des Art. 278 ADHGB 48
(gg) Ergebnis 50
bb) Der verbleibende Anwendungsbereich des § 2078 Abs. 1 BGB 50
cc) Die Bedeutung des § 2078 Abs. 1 BGB in der Praxis 51
4. Die Andeutungstheorie 51
a) Unbeachtlichkeit fehlender Verfügungen 52
aa) Das „wirkliche Verständnis“ (Wieser) 53
bb) Andeutung trotz unterlassener Verfügung? 54
cc) Fehlen einzelner Teile von Verfügungen 55
b) Die Eindeutigkeitsformel 56
aa) Auslegungsfähigkeit eindeutiger Verfügungen 56
bb) Die Frage der Eindeutigkeit in RGZ 160, 109 57
cc) Die Auffassung des BGH in der ersten Zeit nach seiner Gründung 57
dd) Eindeutigkeit nach dem allgemeinen Sprachgebrauch 58
ee) Die Entscheidung BGHZ 80, 246 59
c) Abkehr von der Eindeutigkeitsrechtsprechung in BGHZ 86, 41 60
d) Trennung zwischen der Auslegungs- und der Formfrage 61
aa) Irrelevanz der Einordnung des Andeutungserfordernisses? 62
bb) Auswirkungen in den Fällen des § 2078 Abs. 1 BGB 62
e) Kritik an der zweistufigen Prüfung 63
f) Rückkehr zur alten Andeutungstheorie 64
5. Kritik an der Andeutungstheorie 65
a) Bevorzugung des weitschweifigen Erblassers 65
b) Rechtsunsicherheit 66
aa) Der „versteckte“ Ausdruck: eine Chance für die Geheimsprache? 67
bb) Die Vernachlässigung der Andeutungsformel in der Rechtsprechung 68
cc) Maßgeblicher Standpunkt für die Beurteilung der Andeutung 69
dd) Ergebnis 69
c) Unvereinbarkeit mit der Regel „falsa demonstratio non nocet“ 69
aa) Rechtliche Bedeutung der falsa-Regel 70
bb) Falschbezeichnungen im römischen Recht 71
cc) Anwendungsbereich der „falsa demonstatio“ im heutigen Recht 71
dd) Die falsa demonstatio im Testamentsrecht 72
(1) Bewusste Falschbezeichnung 73
(aa) Andeutung auf Grund eines besonderen Sprachgebrauchs? 74
(bb) Parallele zum geheimen Vorbehalt 75
(cc) Falsa-Regel als Ausnahme von der Andeutungstheorie? 76
(2) Unbewusste Falschbezeichnung 76
(aa) Falschbezeichnung auf Grund eines Inhaltsirrtums 76
(bb) Falschbezeichnung auf Grund eines Erklärungsirrtums 78
ee) Ergebnis 79
6. Objektive, nicht subjektive Testamentsauslegung 79
a) Beschränkung des Auslegungsmaterials auf „objektive Umstände“ 79
b) Strengere Auslegung von Testamenten als von Verträgen? 81
III. Die ergänzende Auslegung 81
1. Das Vorliegen einer Lücke als Voraussetzung für die ergänzende Auslegung 82
a) Planwidrigkeit der Lücke 82
b) Lücke nur bei Undurchführbarkeit einer Verfügung? 82
2. Rechtfertigung der ergänzenden Auslegung 83
3. Rechtsgrundlage 84
4. Die „stillschweigende“ Einsetzung eines Ersatzerben 85
a) Die Grundsatzentscheidung RGZ 99, 82 86
b) Die Ermittlung der „Willensrichtung“ als Auslegungsziel 86
c) Ablehnung einer Analogie zu § 2069 BGB 87
aa) § 2069 BGB als Zweifels-, nicht Vermutungsregel 88
bb) Die Ansicht des Gesetzgebers 89
d) Fehlinterpretation der Gesetzesmaterialien durch das RG 89
5. Das Erfordernis der Andeutung 90
a) Bezugspunkt für die erforderliche Andeutung 91
b) Andeutung im Fall der stillschweigenden Ersatzerbeinsetzung 92
aa) Andeutung nur bei „nahestehenden Personen“ 93
bb) Berücksichtigung außerurkundlicher Umstände für die Nähebeziehung 93
cc) Nähebeziehung als Vermutung für eine Ersatzberufung 94
dd) Kritik 94
6. Berücksichtigung eines späteren wirklichen Erblasserwillens 96
a) Projizierung des wirklichen Willens auf den hypothetischen 96
b) Ergänzende Auslegung bei Änderung des Statusverhältnisses 96
c) Uferlosigkeit der zu berücksichtigenden äußeren Umstände 98
d) Ergänzende Auslegung bei bloßem Anschauungswandel 98
e) Verbindlichkeit des späteren Willens bei wortgleicher Verfügung? 99
aa) Teleologische Reduktion der Widerrufsvorschriften 99
bb) Möglichkeit einer Bestätigung? 100
f) Ergebnis 100
7. Verhältnis zwischen ergänzender Auslegung und Irrtumsanfechtung 101
a) Fehlen einer Lücke beim Motivirrtum 101
b) Keine ergänzende Auslegung bei einem „Motivbündel“? 102
c) Völlige Ausschaltung des § 2078 Abs. 2 BGB 102
d) Ergebnis 103
C. Testamentsauslegung im spanischen Recht 104
I. Beschränkung auf das gemeinspanische Recht 104
II. Stellenwert der Testamentsauslegung in Rechtsprechung und Literatur 105
III. Charakteristika des Testamentes 105
1. Die fehlende Empfangsbedürftigkeit 106
2. Unentgeltlichkeit 106
3. Die besondere Natur und Struktur des Testamentes 107
4. Ergebnis 108
IV. Die Grundvorschrift des Art. 675 Abs. 1 CC 108
1. Anwendungsbereich des Art. 675 Abs. 1 CC 109
2. Die erste Regel: Der buchstäbliche Sinn 109
a) Bestimmung des buchstäblichen Sinnes 109
aa) Der offizielle akademische Sinn 110
bb) Der Sinn nach dem mehrheitlichen Sprachgebrauch 110
cc) Der individuelle Sprachgebrauch des Erblassers 110
dd) Die Gesetzessprache 111
ee) Ergebnis 112
b) Die Eindeutigkeitsformel („in claris non fit interpretatio“) 112
3. Art. 675 Abs. 1 Satz 1 a.E. CC als Ausschluss der Eindeutigkeitsregel 113
a) Relativierung der Eindeutigkeitsregel 114
b) Unbedingter Vorrang des Willens vor dem buchstäblichen Sinn? 115
c) Bedeutung des Wortes „claramente“ 116
4. Die Bedeutung des Art. 675 Abs. 1 Satz 2 CC 117
a) „tenor del mismo testamento“ 117
b) Art. 675 Abs. 1 Satz 2 CC als Postulat systematischer Auslegung 118
c) Die bewusste Beschränkung auf den „tenor del testamento“ 119
d) Der „Zweifelsfall“ des Art. 675 Abs. 1 Satz 2 CC 120
e) Versuch der Harmonisierung von Art. 675 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 CC 121
f) Offener Widerspruch innerhalb des Art. 675 Abs. 1 CC? 121
5. Die Zulässigkeit der Heranziehung von sog. Externa 122
a) Die Auffassung des Schrifttums 122
b) Der Wendepunkt in der Rechtsprechung 122
c) Weitergeltung der Eindeutigkeitsformel 123
d) Die Berücksichtigung des spezifischen Sprachgebrauchs des Erblassers 124
e) Berücksichtigung des nur gelegentlichen Sprachgebrauchs? 124
f) Der Verweis auf die Entscheidung des Tribunal Supremo vom 03. 06. 1942 125
g) Die Entscheidung des Tribunal Supremo vom 06. 02. 1958 125
aa) Sachverhalt und Problemstellung 126
bb) Die Begründung des Tribunal Supremo 126
cc) Widerspruch zwischen Leitsatz und Urteilsbegründung 127
h) Ergebnis 128
V. Grenzen der Testamentsauslegung 128
1. Das Erfordernis einer Andeutung 129
2. Andeutungsformel im subjektiven Sinn 130
VI. Irrtümliche Verfügungen 130
1. Fehlen einer generellen Regelung des Irrtums im Erbrecht 131
2. Die verschiedenen Irrtumsfälle 131
a) Art. 767 Abs. 1 CC 132
b) Art. 773 Abs. 1 CC 133
aa) Unmittelbarer Anwendungsbereich des Art. 773 Abs. 1 CC 134
bb) Verhältnis zu Art. 675 Abs. 1 CC 134
cc) Die Entscheidung des Tribunal Supremo vom 30.01.1997 135
dd) Regelung des „error obstativo“? 135
(1) Aufrechterhalten der fehlerhaften Verfügung 136
(2) Nichtigkeitsfolge 137
(3) Korrigierende Auslegung entgegen der Erklärung? 138
(4) Ergebnis 139
VII. Die ergänzende Auslegung („interpretación integradora“)r 140
1. Begrifflichkeiten 140
2. Voraussetzungen für die ergänzende Auslegung 141
3. Die Anknüpfung an das Testament 141
a) Erste Ansätze der ergänzenden Auslegung in der Rechtsprechung 142
b) Anerkannter Anwendungsbereich der ergänzenden Auslegung 143
c) Irrelevanz des wirklichen letzten Willens 143
d) Die Entscheidung des Tribunal Supremo vom 29. 12. 1997 144
4. Ergebnis 145
VIII. Anwendung der vertraglichen Auslegungsregeln? 145
1. Verhältnis zwischen Vertrags- und Testamentsauslegung 145
2. Die Klassifizierung der Auslegungsregeln im Vertragsrecht 146
3. Die Vorschriften zur Vertragsauslegung im Einzelnen 147
a) Art. 1281 CC 147
b) Art. 1282 CC 148
c) Art. 1283 CC 149
d) Art. 1284 CC 150
e) Art. 1285 CC 150
f) Art. 1286 CC 151
g) Art. 1287 CC 152
h) Art. 1288 CC 152
i) Art. 1289 CC 152
4. Ergebnis 155
D. Vergleich zwischen der Testamentsauslegung im deutschen und spanischen Recht 156
I. Problematik eines reinen Rechtsvergleichs 156
II. Die objektive und die subjektive Auslegungsmethode 157
III. Die gesetzlichen Regelungen 157
1. Systematik und Inhalt des § 133 BGB und des Art. 675 Abs. 1 CC 157
a) Vermutung zugunsten des Wortsinns 158
b) Die Bedeutung des Art. 675 Abs. 1 Satz 2 CC 158
2. Auslegungsregeln für Verträge 159
3. Irrtumsregelungen 159
IV. Der Erblasserwille als das oberste Prinzip 160
1. Eindeutigkeitsregel als Auslegungshemmnis 160
2. Auslegung und Formproblematik 160
3. Die Andeutungstheorie 161
a) Argumentationsstrukturen 161
b) Falsa demonstatio non nocet 162
c) Ergänzende Auslegung 162
V. Neuregelung der Testamentsauslegung 163
1. Wert der allgemeinen Auslegungsvorschriften 163
2. Normierung der Andeutungstheorie? 164
E. Schluss 166
Literaturverzeichnis 168
Sachwortverzeichnis 177