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Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg

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Lubitz, T. (2010). Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53208-7
Lubitz, Tobias. Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53208-7
Lubitz, T (2010): Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53208-7

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Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg

Lubitz, Tobias

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 216

(2010)

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Abstract

Regelmäßig werden Forderungen nach Entlastung der Justiz laut. Einen wesentlichen Schritt in diese Richtung versuchte der Gesetzgeber 1994 mit der Neustrukturierung des beschleunigten Verfahrens. Lassen sich die §§ 417 - 420 StPO als Erfolgsmodell bezeichnen? Verwirklicht sich die Hoffnung des Gesetzgebers auf Mehranwendung? Oder bestätigt sich die teils vehemente Kritik des Schrifttums, welche im beschleunigten Verfahren Gefahren für Wahrheitsfindung und rechtsstaatliche Schutzprinzipien sieht? Diese Fragen untersucht Tobias Lubitz, indem er die gesetzliche Regelung erörtert und die vielfältigen Ziele, Einzelprobleme und Kritikpunkte mittels einer empirischen Forschung (Aktenanalyse) überprüft. Die Auswertung zeigt, dass die Hoffnungen des Gesetzgebers auf Mehranwendung und Entlastung unerfüllt bleiben. Sichtbar wird aber, dass sich mittels der §§ 417 - 420 StPO Strafverfahren schneller abschließen lassen. Allerdings werden die Voraussetzungen der Verfahrensart von der Praxis nicht ausreichend beachtet. Mitunter liegen eineinhalb Jahre zwischen Tatbegehung und "beschleunigtem" Verfahren. Die entscheidende Neuerung zur Verkürzung der Hauptverhandlung (§ 420 StPO) ist laut Lubitz abzuschaffen. Sie beinhalte erhebliche Gefahren, werde selten angewandt und erscheine wenig effektiv.

Von den Befunden ausgehend kann der Autor eine rechtspolitische Empfehlung geben, welche die Beschleunigungsmöglichkeiten kaum beeinträchtigt, zugleich aber die Beschuldigtenrechte besser schützt. Zu bedenken bleibt laut Lubitz aber insgesamt, ob der gesetzgeberisch gewählte Weg, Effizienzsteigerung über Abbau von Individualrechten zu erreichen, der richtige ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung und Fragestellung 15
B. Zielsetzung, Grenzen und Ablauf der empirischen Untersuchung 21
I. Methodisches Vorgehen und Problematik 21
1. Forschungsstand und offene Fragestellungen 21
a) Die Studie von Popp 21
b) Die Studie von Bielefeld 22
c) Die Studie von Kohler 24
d) Die Studie von Bürgle 27
e) Die Studie von Ernst 28
f) Die Studie von Tiedemann 32
g) Zwischenergebnis 35
2. Grenzen empirischen Forschens 35
3. Gewählte Datenerhebungsmethode und Untersuchungsanordnung 37
a) Befragung 37
b) Teilnehmende Beobachtung 37
c) Entscheidung für Aktenanalyse 38
4. Operationalisierung der zu untersuchenden Merkmale 40
a) § 417 StPO 41
b) § 418 StPO 44
c) § 419 StPO 45
d) § 420 StPO 46
e) Der Auswertungsbogen 49
II. Aktenziehung und Auswertung 52
1. Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 52
a) Ausgehändigte Fälle 53
b) Verwertbare Fälle 53
c) Fälle, in denen gem. den §§ 417–420 StPO verhandelt wurde 53
2. Berlin 53
a) Ausgehändigte Fälle 54
b) Verwertbare Fälle 54
c) Fälle, in denen gem. den §§ 417–420 StPO verhandelt wurde 55
3. Vorgehen bei der Auswertung 55
C. Das beschleunigte Verfahren gemäß den §§ 417–420 StPO – Geltende Rechtslage und Anwendung in Berlin und Brandenburg 56
I. Die Voraussetzungen der Verfahrensart gem. § 417 StPO – Zulässigkeitsrahmen und Beantragung des beschleunigten Verfahrens 56
1. Anwendungsbereich 56
a) Möglicher Spruchkörper 56
b) Ausdrücklich ausgeschlossene Beschuldigtengruppen 56
(1) Jugendliche 57
(2) Ausländische Truppen 57
c) Inhaltliche Voraussetzung des § 417 StPO: Eignung zur sofortigen Verhandlung auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage 58
(1) Vorliegen eines einfachen Sachverhalts 58
(a) Heranwachsende 58
(b) Politisch motivierte Täter 59
(c) Nichtdeutsche 60
(d) Sexuell motivierte Täter 61
(e) Fragliche Schuldfähigkeit 62
(f) Vielzahl vorgeworfener Taten 63
(g) Zu erwartende Verhängung einer Freiheitsstrafe 63
(h) Der „Einfachheit“ entsprechende Straftaten 64
(2) Vorliegen einer klaren Beweislage 65
(3) Eignung zur sofortigen Verhandlung 67
(a) Voraussichtlicher Zeitraum zwischen Antrag und Hauptverhandlung 67
(b) Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung gegenüber dem Regelverfahren – Art. 3 Abs. 1 GG 69
(aa) Die gesetzliche Regelung und der Gleichheitsgrundsatz 70
(bb) Die Anwendung der gesetzlichen Regelung und der Gleichheitsgrundsatz 73
(cc) Beschleunigung im Ermittlungsverfahren 74
(4) Weitere der „Eignung“ i. S. d. § 417 StPO entgegenstehende Kriterien 74
d) Verpflichtung zur Stellung eines Antrags gem. § 417 StPO 75
e) Verhältnis zu anderen Verfahrensarten 76
2. Die Antragsstellung durch die Staatsanwaltschaft – formelle Voraussetzungen, Zeitpunkt und Rücknahme 79
a) Die Form von Antrag und Anklage 79
b) Zeitpunkt der Antragsstellung 82
c) Rücknahme des Antrags 83
d) Einwirkungsmöglichkeit des Beschuldigten 85
3. Die Voraussetzungen des § 417 StPO im Rechtsmittelverfahren 85
a) Die Einlegung von Rechtsmitteln nach Durchführung eines beschleunigten Verfahrens 85
b) Fehlen des Antrags gem. § 417 StPO 86
c) Fehler in der Eignungsbeurteilung gem. § 417 StPO 87
II. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 417 StPO 89
1. Spruchkörper 89
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 89
b) Berlin 90
2. Umgang mit den Voraussetzungen des einfachen Sachverhalts gem. § 417 StPO 90
a) Heranwachsende 90
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 90
(2) Berlin 91
b) Politisch motivierte Täter 91
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 91
(2) Berlin 92
c) Nichtdeutsche 92
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 92
(2) Berlin 93
d) Sexuell motivierte Täter – Berlin und Brandenburg 94
e) Fragliche Schuldfähigkeit 95
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 95
(2) Berlin 96
f) Vielzahl vorgeworfener Taten 97
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 97
(2) Berlin 98
g) Zu erwartende Verhängung einer Freiheitsstrafe 99
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 100
(2) Berlin 100
3. Eignung zur sofortigen Verhandlung 100
4. Antragsstellung und Anklage 100
5. Delikts- und Beschuldigtenstruktur der beantragten beschleunigten Verfahren gem. § 417 StPO 101
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 101
b) Berlin 105
III. Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung, § 418 StPO 108
1. Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens 108
a) Verbleibende Prüfungspflichten 108
(1) Hinreichender Tatverdacht 109
(2) Kontrolle des Vorliegens der allgemeinen Prozessvoraussetzungen 109
(3) Vorgehen bei Zuständigkeitsfragen 110
b) Anderer Zeitpunkt der Rechtshängigkeit 111
2. Anberaumung der Hauptverhandlung sofort oder in kurzer Frist, § 418 Abs. 1 S. 1 StPO 112
a) Sofortige Durchführung 112
(1) Ziel der besonderen Beschleunigung 112
(2) Freiwillige Stellung oder Vorführung 113
(3) Begrenzung durch das Recht auf ausreichende Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung 115
b) Durchführung der Hauptverhandlung in kurzer Frist 116
(1) Untergrenze der kurzen Frist 117
(2) Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten 118
(a) Anordnung der Ladung durch den Vorsitzenden und Zulässigkeit von „Polizeiladungen“ 119
(b) Sonstige Anforderungen an die Ladung und Mitteilung des Tatvorwurfs 121
(3) Obergrenze der kurzen Frist 121
3. Weitere Durchführung des Verfahrens – Abweichungen vom Regelverfahren 124
4. Notwendige Verteidigung im beschleunigten Verfahren 124
a) Notwendige Verteidigung gem. § 418 Abs. 4 StPO 124
b) Notwendige Verteidigung im beschleunigten Verfahren gemäß § 140 StPO 126
c) Besonders beschleunigtes Verfahren generell Fall notwendiger Verteidigung 129
d) Bestellung, Auswahl und Ladung des Verteidigers 130
e) Kritik der Regelung des § 418 Abs. 4 StPO 132
5. Die Regelungen des § 418 StPO im Rechtsmittelverfahren 133
a) Nichteinhaltung der Ladungsfrist, besonders beschleunigtes Verfahren entgegen dem Willen des Beschuldigten und Polizeiladungen 133
b) Die Durchführung beschleunigter Verfahren außerhalb der kurzen Fristen 134
c) Nichtbestellung eines notwendigen Verteidigers 135
IV. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 418 StPO 136
1. Verfahrensmodelle und genutzte Beschleunigungsmöglichkeiten 136
a) Zeitliche Untergrenze des in kurzer Frist durchgeführten beschleunigten Verfahrens 136
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 136
(a) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren 136
(b) Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens 136
(c) Zeiträume zwischen Zustellung der Ladung und Beginn der Hauptverhandlung, § 418 Abs. 2 S. 3 StPO 137
(aa) Die Praxis des AG Potsdam 137
(bb) Die Praxis des AG Brandenburg an der Havel 142
(cc) Die Praxis des AG Nauen 143
(dd) Die Praxis des AG Rathenow 144
(2) Berlin 144
(a) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren 144
(b) Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens 145
(c) Zeiträume zwischen Zustellung der Ladung und Beginn der Hauptverhandlung, § 418 Abs. 2 S. 3 StPO 145
b) Umgang mit den Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten gem. § 418 Abs. 2 S. 2 StPO – Landgerichtsbezirk Potsdam und Berlin 146
c) Tatsächlich mit der Verfahrensart erreichte Beschleunigung und Einhaltung der Obergrenzen der kurzen Frist 147
(1) Durchführung der Hauptverhandlung innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang 148
(a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 148
(b) Berlin 151
(2) Durchführung der Hauptverhandlung innerhalb von sechs Monaten nach Tatzeitpunkt 152
(a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 153
(b) Berlin 155
2. Verteidigung im beschleunigten Verfahren 156
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 156
b) Berlin 157
V. Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, § 419 StPO 158
1. Richterliche Prüfung der Eignung einer Sache zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren 160
2. Strafmaßobergrenze und grundsätzlicher Ausschluss von Maßregeln 161
3. Die Ablehnungsentscheidung 162
a) Form der Ablehnungsentscheidung 162
b) Weiteres Vorgehen des Gerichts nach der Ablehnungsentscheidung 163
(1) Hinreichender Tatverdacht zu bejahen 163
(2) Hinreichender Tatverdacht zu verneinen 164
4. Die Regelungen des § 419 StPO im Rechtsmittelverfahren 165
a) Eignung einer Sache zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren 165
b) Überschreitung des in der Verfahrensart zulässigen Strafrahmens gem. § 419 Abs. 1 S. 2 StPO 165
VI. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 419 StPO 166
1. Die Ablehnungsentscheidung des Gerichts 166
a) Häufigkeit 166
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 166
(2) Berlin 167
b) Gründe für die Ablehnungsentscheidungen 167
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 167
(a) Allgemein 167
(b) Bestreiten des Angeklagten 168
(c) Ablehnungsgründe, die sich bereits aus Beschuldigtenvernehmung oder Antrags-/Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ergaben 169
(2) Berlin 170
(a) Allgemein 170
(b) Bestreiten des Angeklagten 170
2. Vorgehen des Gerichts nach der Ablehnungsentscheidung 170
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 171
b) Berlin 172
3. Die richterliche Eignungsüberprüfung 173
4. Strafmaßobergrenze und Ausschluss von Maßregeln 173
a) Landgerichtsbezirk Potsdam 173
(1) Verhängte Rechtsfolgen 173
(2) Ausgang der beschleunigten Verfahren am AG Potsdam 174
b) Berlin 176
(1) Verhängte Rechtsfolgen 176
(2) Abhängigkeiten von Entscheidungsträgern 176
VII. Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens, § 420 StPO 178
1. Erweiterte Verlesungsmöglichkeiten, § 420 Abs. 1 bis 3 StPO 179
a) Vernehmungsniederschriften und schriftliche Äußerungen, § 420 Abs. 1 StPO 179
(1) Geltung des § 252 StPO 180
(2) Geltung der Aufklärungspflicht gem. § 244 Abs. 2 StPO 181
b) Behördenerklärungen, § 420 Abs. 2 StPO 181
c) Zustimmungserfordernis gemäß § 420 Abs. 3 StPO 183
2. Beweisantragsrecht im beschleunigten Verfahren, § 420 Abs. 4 StPO 184
a) Gehalt der Vorschrift – Beweisantragsrecht und Amtsaufklärungspflicht 185
b) Verbleibende Pflichten des Strafrichters 186
c) Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags 186
3. Die Regelungen des § 420 StPO im Rechtsmittelverfahren 187
a) Frage der Anwendbarkeit des § 420 StPO im Berufungsverfahren 187
b) Fehlerhafter Umgang mit den Regelungen des § 420 StPO 189
4. Gefahren des § 420 StPO 190
VIII. Rechtstatsächlicher Umgang mit § 420 StPO 194
1. Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 194
2. Berlin 194
a) § 420 Abs. 1 StPO 195
b) § 420 Abs. 3 196
c) Offene Fragen 197
d) Anwendung des § 420 StPO im Berufungsverfahren 197
e) Beschleunigung der Hauptverhandlung 197
3. Kumulierung von Abkürzungs- und Verweisungsmöglichkeiten 198
4. Interpretation der Ergebnisse 199
D. Schluss 202
I. Zusammenfassung der Ergebnisse 202
1. Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens – Voraussetzungen und Rechtstatsächlichkeit 202
a) Spruchkörper 202
b) Eignung zur sofortigen Verhandlung aufgrund des einfachen Sachverhalts 203
(1) Heranwachsende 203
(2) Politisch motivierte Täter 204
(3) Nichtdeutsche 204
(4) Fragliche Schuldfähigkeit 206
(5) Vielzahl vorgeworfener Taten 206
(6) Drohende Freiheitsstrafe 206
c) Deliktsstruktur 207
d) Beschuldigtenstruktur 209
e) Form von Antrag und Anklage 210
2. Angewandtes Modell des beschleunigten Verfahrens und genutzte Beschleunigungsmöglichkeiten 210
a) Landgerichtsbezirk Potsdam 210
(1) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren 210
(2) Umgang mit der zeitlichen Untergrenze des normalähnlichen beschleunigten Verfahrens 211
b) Berlin 213
(1) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren 214
(2) Umgang mit der zeitlichen Untergrenze des normalähnlichen beschleunigten Verfahrens 214
c) Umgang mit den Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten gem. § 418 Abs. 2 S. 2 StPO im Landgerichtsbezirk Potsdam und in Berlin 215
d) Zeitliche Obergrenzen einer zulässigen Durchführung beschleunigter Verfahren 215
(1) Der Zeitraum zwischen Antragseingang und Durchführung der beschleunigten Hauptverhandlung 216
(2) Der Zeitraum zwischen Tatzeitpunkt und Durchführung der beschleunigten Hauptverhandlung 217
Literaturverzeichnis 230
Sachverzeichnis 238