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Grochtmann, A. (2010). Die Normgeprägtheit des Art. 14 GG. Konsequenzen für die Eigentumsdogmatik. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53223-0
Grochtmann, Ansgar. Die Normgeprägtheit des Art. 14 GG: Konsequenzen für die Eigentumsdogmatik. (2).Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53223-0
Grochtmann, A (2010): Die Normgeprägtheit des Art. 14 GG: Konsequenzen für die Eigentumsdogmatik, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53223-0

Format

Die Normgeprägtheit des Art. 14 GG

Konsequenzen für die Eigentumsdogmatik

Grochtmann, Ansgar

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1153

(2010)

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Abstract

Das BVerfG hat dem Grunde nach geklärt, dass Eigentum i. S. d. Art. 14 GG normgeprägt ist. Welche Folgerungen daraus für die Praxis zu ziehen sind, ist jedoch nach wie vor Gegenstand ausufernder Kontroversen. Um hier tragfähige Lösungen zu erarbeiten, ist es wesentlich, die dogmatischen Grundlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu verdeutlichen. Dabei zeigt sich, dass die gesetzlichen Inhaltsbestimmungen höchst wirksam anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben zu überprüfen sind. Der Institutsgarantie dagegen bedarf es nicht mehr. Ferner sind beispielsweise die überkommenen Baufreiheitslehren mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen. Hinsichtlich der Behandlung des sog. Schwarzbaus bedarf es neuer Antworten. Bei der umfassenden Beantwortung zahlreicher weiterer Detailfragen wird eines deutlich werden: Die Normgeprägtheit führt keineswegs zu einer freiheitsgefährdenden Abhängigkeit vom Gesetzgeber.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
1. Teil: Grundzüge der Eigentumsdogmatik 23
A. Wirkungsweise des Grundrechtsschutzes 23
I. Zur Begründung der Normgeprägtheit 24
1. Herleitung 24
2. Zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 27
a) Rechtsprechung 27
b) Literatur 30
3. Angemessenheit dieser Gesetzesabhängigkeit 34
II. Grundrechtsschutz in Abhängigkeit vom einfachen Gesetz 37
1. Subjektive Rechtsstellungsgarantie gegenüber Exekutive und Judikative 37
2. Gegenüber der Legislative 38
III. Steuerung des Gesetzgebers durch Art. 14 GG 40
1. Verhältnismäßigkeitsprüfung / Institutsgarantie 42
2. Verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff 43
a) Problemaufriss 43
b) Erläuterung der Funktion des Eigentumsbegriffs 46
aa) Bestimmung des Umfangs der subjektiven Rechtsstellungsgarantie durch den Eigentumsbegriff 47
(1) „Begriffsbestimmung“ bei anderen Grundrechten 47
(2) Art. 14 I 2 GG als bloße Teilvorgabe für den Eigentumsbegriff 48
(3) Grundrechtliche Normalität: Interpretation des Eigentumsbegriffs 49
bb) Verfassungsautonome Qualifizierung eines Gesetzes als Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung 52
(1) Im Normalfall 53
(2) Der Sonderfall: Notwendigkeit der rückwärts gewandten Qualifizierung der Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen 53
(3) Prinzipielle Unterscheidbarkeit dieser Qualifizierung von der Frage nach dem Eigentumsbegriff 61
cc) Bewertungen 62
(1) Eigentumsbegriff als (indirekte) Vorbedingung für lückenlosen Grundrechtsschutz auch gegenüber dem inhaltsbestimmenden Gesetzgeber 63
(2) Eigentumsbegriff und dogmatische Gesamtkonzeption des Art. 14 GG 64
c) Zum Verständnis des Eigentumsbegriffs in der Rechtsprechung des BVerfG 66
aa) Zum Eigentumsbegriff selbst 66
(1) Zur Funktion des Eigentumsbegriffs 66
(2) Vom BVerfG zurückgewiesene Vorstellungen 69
(3) Kritik 70
bb) Zur auch rückwärts gewandten Qualifizierung der Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen 72
d) Zum Verständnis des Eigentumsbegriffs im Schrifttum 73
aa) Wandelbarkeit des Eigentumsbegriffs 73
bb) Sonstige Unstimmigkeiten 79
cc) Verfehlter Rückgriff auf die Institutsgarantie zur Auflösung des „Zirkels“ 81
dd) Zurückweisung unberechtigter Kritik 84
ee) Zur Gegenkonzeption Depenheuers 87
(1) Darstellung 87
(2) Stellungnahme 93
e) Weitere Fragestellungen 96
aa) Verfassungsrechtliche Anforderungen als Bestandteil des Eigentumsbegriffs 96
bb) Eigentumsbegriff und Enteignungsbegriff 97
cc) Konkrete Definitionsansätze für den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff 98
f) Resümee 99
B. Zur Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung 100
I. Spezifischer eigentumsgrundrechtlicher Gehalt 100
1. Abwägungsgebot als Zielvorgabe – verbleibender Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers 101
2. Determinanten der Verhältnismäßigkeitsprüfung 103
a) Zur Feststellung des allgemeinwohldienlichen und des freiheitssichernden Bezugs 103
b) Beachtung der sachspezifischen Realfaktoren 108
c) Zeitabhängigkeit der Verhältnismäßigkeitsbeurteilung 110
d) Schutz des Vertrauens in den Fortbestand des zu Eigentum Erworbenen 111
3. Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung 112
II. Objektive Verhältnismäßigkeitsprüfung auch ohne Eingriff in subjektive Rechte 125
1. Zur Auffassung des BVerfG 128
a) Zum sog. Abwägungsgebot 128
b) Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz 138
aa) Eigentumsspezifische Rechtsprechungskonzeption 138
bb) Rückbezug zum rechtsstaatlichen Vertrauensschutz – (unbemerkt gebliebener) Neuansatz durch BVerfGE 95, 64? 140
c) Verhältnis von Abwägungsgebot und Vertrauens-Verhältnismäßigkeit 150
d) Fazit 151
2. Eingriffsbezogenes Verständnis im Schrifttum 151
a) Implizite Befürwortung der Eingriffsbezogenheit: Prüfung einzig der Institutsgarantie, soweit kein Eingriff vorliegt 152
b) Streng eingriffsbezogenes Verständnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung 156
3. Würdigung 158
a) Fehlschlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei fehlendem Eingriff ? 159
aa) Auswertung von Rechtsprechung und Literatur 159
(1) Zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Allgemeinen 159
(2) Zur Rechtsfigur der Grundrechtsausgestaltung 164
(3) Zurückweisung der prinzipiell einen Eingriff fordernden Ansichten 167
bb) Zur Möglichkeit einer eingriffsunabhängigen Abwägung 167
b) Notwendigkeit der objektiven Prüfung des Abwägungsgebots für einen effektiven Eigentumsschutz 171
c) Zusammenfassende Bemerkungen zum Schrifttum 175
d) Zur Kritik von Appel am hier zugrunde gelegten Verständnis 177
4. Zusammenfassung 180
III. Art. 14 II GG: Unantastbarkeit des Eigentums außerhalb der darauf gestützten Beeinträchtigungen 181
1. BVerfG: Das Wohl der Allgemeinheit als „Grenze für die dem Eigentum aufzuerlegenden Belastungen“ – Folgerungen 181
2. Eingrenzung der von Art. 14 II GG erfassten Allgemeinwohlinteressen 186
a) Sachbezug zum zu regelnden Zuordnungsverhältnis 186
b) Keine Verfolgung bloß fiskalischer Interessen 189
3. Systematische Einordnung 195
IV. Konsequenzen 197
1. Verzichtbarkeit der Institutsgarantie 197
a) Nach traditionellem Verständnis 197
b) Erweiternde Auslegung der Institutsgarantie? 200
2. Unterscheidbarkeit von Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen 216
a) Zum Eingriffscharakter des vergangenheitsbezogenen Regelungsgehalts 216
aa) Herleitung 216
bb) Zur Gegenansicht 219
b) Trennung von Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen in zeitlicher Hinsicht 223
2. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für den Nutzungs- und Bestandsschutz 231
A. Kein spezifischer Schutz der Nutzungen 231
I. Problemstellung 231
II. Zutreffende dogmatische Verortung 231
III. Zur Rechtsprechung des BVerfG 238
IV. Abweichende Sichtweisen zum Nutzungsschutz 246
1. Missverständliche Formulierungen im Schrifttum 246
2. Explizit verfassungsunmittelbare Verortung des Nutzungsschutzes 250
a) Darstellung 250
b) Stellungnahme 252
B. Insbesondere: Zur Nutzung des Grundeigentums durch Bebauung – Der Streit um die sog. Baufreiheit 255
I. Einordnung dieser Nutzungsform unter Anerkennung der Normgeprägtheit des Art. 14 GG 257
1. Einfachrechtliche Auslegung der Regelungen über die Bebaubarkeit eines Grundstücks 261
2. Eigentumsgrundrechtlicher Schutz der baulichen Nutzung eines Grundstücks 263
a) Gewährleistung der konkreten Rechtsposition 263
b) Grundrechtliche Einwirkung auf den Gesetzgeber 265
II. Demgegenüber noch immer vertreten: Die Lehren von der Baufreiheit 267
1. Unmittelbare Ableitung der Baufreiheit aus Art. 14 I GG 268
2. Baufreiheit im Rahmen der Gesetze 276
a) Allgemeines 276
b) Wiederherstellung der Baufreiheit durch die Baugenehmigung 279
III. Auseinandersetzung mit den so genannten Verleihungslehren 281
1. Zur Auffassung Breuers 282
a) Darstellung 282
b) Überprüfung der einfachrechtlichen Auslegung: Abspaltung der Bebauungsbefugnis vom Grundeigentum 284
c) Ergänzend: Gebot der verfassungskonformen Auslegung 296
d) Zusammenfassung 302
2. Sonstige Stellungnahmen 303
a) Vor dem Nassauskiesungsbeschluss 303
b) Nach dem Nassauskiesungsbeschluss 304
IV. Zusammenfassung 311
C. Zum verfassungsunmittelbaren Bestandsschutz 311
I. Unauflöslicher Widerspruch zwischen den Bestandsschutzlehren und der herrschenden Eigentumsdogmatik 317
1. Allgemeine Erwägungen 317
2. Zur teilweisen Aufrechterhaltung der Bestandsschutzlehren 320
a) Subsidiärer Rückgriff auf die Bestandsschutzlehren 320
b) Fortbestehen passiven Bestandsschutzes 324
II. Reichweite des einfachrechtlich schon gewährten Bestandsschutzes 326
III. Höheres Schutzniveau für den Eigentümer durch Abschaffung der Bestandsschutzlehren 331
IV. Zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich formell rechtswidriger Bauvorhaben (sog. Schwarzbau) 336
3. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für die Prüfungsstruktur: Zur Einordnung des Verwaltungshandelns 356
A. Problembeschreibung 356
I. Allgemeines 356
II. Einführende Beispielsfälle 358
B. Derzeitiger Stand der Eigentumsdogmatik in Bezug auf Vollzugs- und Konkretisierungsakte von Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen 359
I. Schrifttum 359
1. Umsetzen des Verwaltungshandeln als Eingriffsform, die von der gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmung zu unterscheiden ist („sonstiger Eingriff“) 360
a) Eröffnung des Schutzbereichs 360
b) Eingriff 361
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 363
2. Fehlende Zäsur zwischen Gesetz und Verwaltungsvollzug – „Berichtigende Auslegung“ des Art. 14 I 2 GG 364
II. Rechtsprechung 368
C. Notwendigkeit und Durchführung einer Neubestimmung der eigentumsrechtlichen Dogmatik zum umsetzenden Verwaltungshandeln 371
I. Darstellung des eigenen Ansatzes 372
1. Konsequenzen der Normgeprägtheit des Schutzbereichs des Art. 14 GG für die dogmatische Einordnung des Verwaltungshandelns 372
a) Fehlende Eröffnung des Schutzbereichs bei einem durch eine Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung gedeckten Verwaltungshandeln 373
b) Verletzung des Art. 14 GG durch Verwaltungshandeln 374
aa) Überschreiten des gesetzlichen Rahmens 374
(1) Eröffnung des Schutzbereichs 374
(2) Eingriff 375
(3) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 376
bb) Verfassungswidrigkeit der dem Handeln zugrunde liegenden Inhalts- und Schrankenbestimmung 378
c) Somit: Keine Veränderung im Ergebnis der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Verwaltungshandelns 379
2. Verdeutlichung am Beispiel 381
3. Besonderheiten bei normativ eingeräumten Entscheidungsspielräumen 382
a) Und wieder: Kein Unterschied im Ergebnis 383
b) Eröffnung des Schutzbereichs nicht nach Intensität der Beeinträchtigung, sondern allein nach Beeinträchtigung der normativen Zuordnung 383
c) Sicherung der eigentumsgrundrechtlichen Gewährleistungsgehalte 385
aa) Besondere Bedeutung der verfassungsautonomen Bindungen hinsichtlich des Ermessen einräumenden Gesetzgebers 385
bb) Implementierung der eigentumsgrundrechtlichen Wertungen in das einfache Recht aufgrund der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie Kontrolle durch das Gebot verfassungskonformer Auslegung 386
d) Verfristeter Rechtsschutz? 388
e) Zum Ausgangsbeispiel (2) 390
4. Vergleich zur Schutzbereichsbestimmung bei den anderen Grundrechten 391
II. Stellungnahmen zu den anderen Auffassungen 392
1. Zur Verwaltungshandlungen generell als sonstige Eingriffe verstehenden Auffassung 392
2. Zur Annahme einer fehlenden Zäsur zwischen Gesetz und Vollzugsakt 393
III. Zusammenfassung 394
Zusammenfassung 397
Literaturverzeichnis 403
Sachwortverzeichnis 432