Menu Expand

Cite BOOK

Style

Sutschet, M. (2010). Die Erfolgszurechnung im Falle mittelbarer Rechtsgutsverletzung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53089-2
Sutschet, Michaela. Die Erfolgszurechnung im Falle mittelbarer Rechtsgutsverletzung. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53089-2
Sutschet, M (2010): Die Erfolgszurechnung im Falle mittelbarer Rechtsgutsverletzung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53089-2

Format

Die Erfolgszurechnung im Falle mittelbarer Rechtsgutsverletzung

Sutschet, Michaela

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 216

(2010)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Kann die strafrechtliche Erfolgszurechnung an eine bloß mittelbar wirkende Erfolgsursache anknüpfen? Zu unterscheiden sind Fälle, in denen der Erfolg durch das mehraktige Verhalten einer einzigen Person verursacht wurde (insbesondere actio vel omissio libera in causa und actio illicita in causa) und Fälle, in denen Handlungen verschiedener Personen außerhalb der §§ 25 ff. StGB erfolgsursächlich waren (z. B. Gnadenschussfall oder Fälle von Amokläufen Jugendlicher mit unsachgemäß aufbewahrten Waffen anderer).

Michaela Sutschet entwickelt in der vorliegenden Arbeit ein einheitliches Zurechnungskonzept, welches darauf beruht, dass sowohl für das Vorsatz- als auch das Fahrlässigkeitsdelikt der restriktive Täterbegriff des § 25 StGB gilt. Die Rückgriffsmöglichkeit bei drittvermitteltem Erfolg hängt also davon ab, ob die Voraussetzungen der mittelbaren oder der Mittäterschaft vorliegen. Für die Vorverschuldensfälle ist dagegen § 25 I Alt. 1 StGB die täterschaftsbegründende Norm: hat der Täter trotz des Defektes die Tatherrschaft über sein Verhalten inne, so scheidet ein Rückgriff auf die mittelbare Erfolgsursache aus. Hat der Täter hingegen aufgrund des Defektes die Herrschaft über sich verloren, so kann er wegen der Beseitigung seiner Tatherrschaft zur Verantwortung gezogen werden, sofern diese sich bereits als strafrechtlich relevanter Versuch darstellt. Damit scheidet einerseits eine Haftung aufgrund fahrlässigen Vorverhaltens aus, da nach dem geltenden StGB der fahrlässige Versuch straflos ist. Zum anderen erlaubt die Lösung über § 25 I Alt. 1 StGB eine Erfolgszurechnung auch bei der Verwirklichung eigenhändiger Delikte.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 23
Kapitel 1: Einführung in die Problematik der Vorverschuldensfälle 27
§ 1 Begriff und Konstellationen des Vorverschuldens 27
I. Der Defekt im objektiven Tatbestand 28
1. Das Fehlen des rechtlich relevanten Unterlassens (omissio libera in causa) 28
a) Der Unterlassungsbegriff 28
b) Beispiele aus der Literatur 29
c) Beispiele aus der Rechtsprechung 30
2. Das Fehlen eines rechtlich relevanten Handelns (actio libera in causa) 32
a) Der Handlungsbegriff 33
b) Beispiele aus der Literatur 33
c) Beispiel aus der Rechtsprechung 34
3. Das Fehlen sonstiger Tatbestandsmerkmale 35
a) Das tatbestandsausschließende Einverständnis 36
(1) Der Begriff des tatbestandsausschließenden Einverständnisses 36
(2) Beispiele aus der Rechtsprechung 36
(3) Beispiele aus der Literatur 37
b) Die Umgehung von Tatbestandsmerkmalen 38
(1) Beispiele aus der Rechtsprechung 38
(2) Beispiel aus der Literatur 39
II. Der Defekt im subjektiven Tatbestand – § 16 StGB (actio dolosa in causa) 40
1. Beispiel aus der Rechtsprechung 40
2. Beispiel aus der Literatur 41
III. Der Defekt in der Rechtswidrigkeit 42
1. Das Herbeiführen einer rechtfertigenden Einwilligung 42
a) Der Begriff der Einwilligung 42
b) Beispiele aus der Rechtsprechung 43
c) Beispiele aus der Literatur 44
2. Das Herbeiführen einer mutmaßlichen Einwilligung 44
a) Der Begriff der mutmaßlichen Einwilligung 44
b) Beispiel aus der Rechtsprechung 45
c) Schlussfolgerung 48
3. Das Herbeiführen einer Notwehrsituation – § 32 StGB 49
a) Der Begriff der Notwehrprovokation 49
b) Beispiele aus der Rechtsprechung 50
c) Beispiele aus der Literatur 53
4. Das Herbeiführen einer Notstandslage – § 34 StGB 53
a) Der verschuldete rechtfertigende Notstand 53
b) Beispiele aus der Rechtsprechung 54
c) Beispiel aus der Literatur 55
5. Das Herbeiführen einer rechtfertigenden Pflichtenkollision 56
a) Der Begriff der Pflichtenkollision 56
b) Beispiel aus der Literatur 56
c) Beispiel aus der Rechtsprechung 59
IV. Der Schulddefekt: Das Herbeiführen der Schuldunfähigkeit – § 20 StGB 60
1. Der Begriff der Schuld- bzw. der Schuldunfähigkeit 60
2. Beispiele aus der Rechtsprechung 60
3. Beispiele aus der Literatur 62
V. Zusammenfassung 62
§ 2 Zurechnungsmodelle zur Lösung der Vorverschuldensfälle 63
I. Das Ausnahmemodell 64
1. Die Begründung über die Obliegenheitsverletzung 64
2. Die Begründung über den Verantwortungsdialog 66
3. Stellungnahme 68
a) Das Obliegenheitsmodell Hruschkas 68
b) Der Verantwortungsdialog Neumanns 73
II. Das Tatbestandsmodell 74
1. Die Begründung über die Äquivalenztheorie 75
2. Die Begründung über die mittelbare Täterschaft 77
3. Die Begründung über den Rechtsgedanken der mittelbaren Täterschaft 79
4. Auswirkungen auf die Tathandlungsbestimmung 80
5. Stellungnahme für die Fälle vorsätzlicher Defektherbeiführung 81
a) Die Erfolgszurechnung mittels der Äquivalenztheorie 82
b) Die Erfolgszurechnung über § 25 I Alt. 2 StGB 83
(1) Die Paradoxie von der zweifachen Erfolgsverwirklichung 83
(2) Der Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG 86
(3) Der Verstoß gegen den Wortlaut des § 25 I Alt. 2 StGB 87
c) Die Erfolgszurechnung über den Gedanken des § 25 I Alt. 2 StGB 88
6. Stellungnahme für die Fälle fahrlässiger Defektherbeiführung 90
III. Zusammenfassung 92
Kapitel 2: Die Zurechnung vorsätzlich mittelbar bewirkter Erfolge 94
§ 1 Konstellationen außerhalb der Vorverschuldensfälle 94
I. Die Verursachung rechtsgutsverletzenden Drittverhaltens 95
1. Der Begriff der Mittelbarkeit im Mehr-Personenverhältnis 95
2. Die vorsätzliche Verursachung des rechtsgutsverletzenden Drittverhaltens 96
a) Verursachung des Drittverhaltens bei § 25 I Alt. 2 StGB 96
b) Verursachung des Drittverhaltens außerhalb von §§ 25 I Alt. 2, 26 StGB 97
II. Die Verursachung eigenen rechtsgutsverletzenden Verhaltens 97
1. Der Begriff der Mittelbarkeit im Ein-Personenverhältnis 98
2. Sukzessive Tatbegehung und Blutrausch 98
3. Sonstige Fälle mehraktiger Tatbegehung – der Jauchegrubenfall 99
III. Gemeinsamkeit zu den Vorverschuldensfällen 99
§ 2 Vorsätzliche Verursachung des Drittverhaltens bei den §§ 25 ff. StGB 99
I. Erfolgszurechnung über das Kriterium der Tatherrschaft 101
1. Die unmittelbare Täterschaft als Handlungsherrschaft 101
2. Die mittelbare Täterschaft als Willensherrschaft 102
a) Die Willensherrschaft kraft Nötigung 102
b) Die Willensherrschaft kraft Irrtums 103
c) Die Willensherrschaft kraft organisatorischen Machtapparats 104
3. Stellungnahme 105
a) Die Tatherrschaft als Abgrenzungskriterium der §§ 25, 26 StGB 105
b) Überschneidungen von § 25 I Alt. 2 und § 26 StGB 105
4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Vorverschuldensfällen 108
II. Erfolgszurechnung über die normative Kombinationstheorie 114
III. Erfolgszurechnung über das Verantwortungsprinzip 115
1. Die Freiheit des Menschen als Grundlage strafrechtlicher Verantwortung 115
a) Die Herleitung von Kausalität aufgrund menschlicher Freiheit 116
b) Das Begriffsverständnis der Äquivalenztheorie 120
2. Stellungnahme 121
IV. Stellungnahme 123
V. Die Zurechnungsstruktur des Unterlassungsdelikts 125
1. Beispiel 125
2. Lösungsmodelle 126
a) Die Anwendung der für Begehungsdelikte geltenden Regeln 126
b) Die Theorie der Einheitstäterschaft qua Pflichtenstellung 127
c) Die Theorie der Einheitsbeihilfe 129
d) Die Lösung über die Entsprechungsklausel 130
e) Die Unterscheidung nach der Art der Pflichtenstellung 130
(1) Die Sicherungspflicht aus Ingerenz 131
(2) Die Pflicht zur Sicherung einer Gefahrenquelle 133
(3) Institutionalisierte Obhutspflichten 136
(4) Die Herrschaft über den Grund des Erfolges 136
f) Stellungnahme 138
3. Zusammenfassung 140
VI. Auswirkungen auf die Vorverschuldensproblematik 142
§ 3 Vorsätzliche Verursachung des Drittverhaltens jenseits der §§ 25 ff. StGB 142
I. Täterschaft als Tatherrschaft 142
II. Das Enden der Tatherrschaft 143
1. Beispiele 143
2. Lösungsmöglichkeiten 144
a) Die Kausalität des mittelbar bewirkten Erfolges 144
b) Die objektive Zurechnung des mittelbar bewirkten Erfolges 145
(1) Das Regressverbot in der älteren Lehre der objektiven Zurechnung 145
(2) Der Regress in der aktuellen Lehre der objektiven Zurechnung 146
(3) Stellungnahme 147
c) Die subjektive Zurechenbarkeit des mittelbar bewirkten Erfolges 148
d) Die Unterbrechungslehre im Rahmen der Täterlehre 150
(1) Regress qua vorsätzlicher Nebentäterschaft 150
(2) Regressverbot und restriktiver Täterbegriff 153
III. Zusammenhang zu den Vorverschuldensfällen 155
§ 4 Die Verursachung eigenen rechtsgutsverletzenden Verhaltens 156
I. Die Zurechnungsstruktur in den Fällen sukzessiver Tatbegehung 156
1. Beispiel: Der Blutrauschfall 156
2. Ausgangspunkt: Die Annahme einer Handlungseinheit 158
a) Die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit 159
b) Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit 159
c) Stellungnahme 161
3. Koinzidenzprinzip und Versuchsbeginn 162
4. Schlussfolgerungen für die Vorverschuldensfälle 162
II. Die Zurechnungsstruktur in sonstigen Fällen mehraktiger Tatbegehung 164
1. Beispiel: Der Jauchegrubenfall 165
2. Unterschied zum Blutrauschfall 165
3. Lösungswege 165
a) Die Kausalität 166
b) Die objektive Zurechenbarkeit des Erfolges 166
c) Die subjektive Zurechenbarkeit des Erfolges 167
(1) Die Lehre vom dolus generalis 167
(2) Die unwesentliche Abweichung im Kausalverlauf 169
(3) Der Ausschluss der Vorsatzzurechnung 169
d) Die Lösung über die Täterlehre 170
4. Stellungnahme 170
5. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Vorverschuldensfällen 173
III. Zusammenfassung 173
Kapitel 3: Übertragung auf die Fälle vorsätzlichen Vorverschuldens 175
§ 1 Anwendbarkeit von § 25 I Alt. 1 StGB 175
I. Täterschaft und aktuelle Tatherrschaft 176
II. Täterschaft ohne aktuelle Tatherrschaft 177
1. Das Bombenlegerbeispiel 177
2. Der Blutrauschfall 178
3. Die Unterlassungshaftung aus Ingerenz 178
4. Sonderfall: der Jauchegrubenfall 179
5. Schlussfolgerung 181
§ 2 Die Tatherrschaft über den Ursprung der Tat 181
I. Ursprüngliches Bestehen vollumfänglicher Tatherrschaft 181
II. Die vorsätzliche Beseitigung bzw. Beeinträchtigung der Tatherrschaft 182
1. Das Bombenlegerbeispiel und die omissio libera in causa 182
2. Der Blutrauschfall und die actio libera in causa 182
3. Tatherrschaft und actio illicita in causa 183
a) Das Verhältnis von Rechtfertigung und Verantwortungsausschluss 184
b) Die Notwehr nach § 32 StGB 185
c) Der Notstand nach § 34 StGB 187
d) Die Pflichtenkollision 188
e) Die Einwilligung 190
f) Zusammenfassung 193
III. Eintritt ins Versuchsstadium und Strafbarkeit des Versuchs 193
1. Problemstellung 194
a) Die vorsätzlich herbeigeführte Handlungsunfähigkeit 195
b) Die vorsätzlich herbeigeführte Pflichtenkollision 197
c) Die vorsätzlich herbeigeführte Schuldunfähigkeit 197
2. Auswirkungen auf den Rücktritt vom Versuch 199
IV. Vorliegen aller Strafbarkeitsmerkmale bei Eintritt ins Versuchsstadium 200
V. Ursächlichkeit der Versuchshandlung für die Vollendung 200
VI. Die objektive Zurechenbarkeit des Erfolges 202
VII. Überprüfung des Ergebnisses am Koinzidenzprinzip 202
VIII. § 25 I Alt. 1 StGB, Tätigkeitsdelikte und eigenhändige Delikte 203
IX. Unterschiede zu Schünemanns „Tatherrschaft über den Grund“ 205
Kapitel 4: Die Zurechnung fahrlässig mittelbar bewirkter Erfolge 206
§ 1 Das vorsätzliche Dazwischentreten eines Dritten 206
I. Die Annahme eines grundsätzlichen Regressverbots 207
1. Der restriktive Täterbegriff im Rahmen der Fahrlässigkeitsdelikte 208
a) Die Argumentation anhand der §§ 25 ff. StGB 208
b) Das Bestimmtheitsgebot gem. Art. 103 II GG 209
2. Der extensive Täterbegriff im Rahmen der Fahrlässigkeitsdelikte 210
a) Nichtanwendbarkeit der §§ 25 ff. StGB 210
b) Der unterschiedliche Wortlaut der Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte 211
c) Die Argumentation anhand von § 14 OWiG 211
d) Das Erfordernis einer flexiblen Erfolgszurechnung 211
e) Kriminalpolitische Argumente 212
3. Stellungnahme 213
a) Das argumentum e contrario mittels der §§ 25 ff. StGB 213
b) Täterschaft und Teilnahme bei fahrlässigen Taten 214
(1) Die fahrlässige Mittäterschaft 214
(2) Die fahrlässige mittelbare Täterschaft 219
(3) Zusammenfassung 222
c) Das Wortlautargument 222
d) Die Argumentation anhand spezieller Haftungsregelungen 223
e) Die fahrlässige Beteiligung an eigenverantwortlicher Selbstverletzung 223
f) Die Parallele zu § 14 OWiG 224
g) Kriminalpolitische Argumente 225
h) Historische Argumente 226
i) Die drittvermittelte Erfolgsbewirkung als Ausdruck fremder Freiheit 227
(1) Eigenverantwortlichkeit und Regressverbot nach Naucke 228
(2) Eigenverantwortlichkeit und Regressverbot nach Welp 229
(3) Das Verantwortungsprinzip nach Lenckner 230
(4) Eigenverantwortlichkeit und Regressverbot nach Renzikowski 230
(5) Eigenverantwortlichkeit und Regressverbot nach Diel 231
II. Weitere Ansätze zur Begründung eines grundsätzlichen Regressverbots 232
1. Die Steuerbarkeit der Dritthandlung 232
2. Die Beherrschbarkeit der Dritthandlung 234
3. Die Haftung aufgrund von Sorgfaltspflichten 236
4. Die Haftung aufgrund von Urheberschaft 237
5. Das Gebot differenzierter Verantwortungszuschreibung 237
III. Alternativen zum Regressverbot 238
1. Die Einschränkung der Sorgfaltspflicht beim Ersthandelnden 239
a) Die Vorhersehbarkeit des Erfolges 239
b) Der Vertrauensgrundsatz 241
(1) Ausnahme: konkrete Anhaltspunkte für fremdes Fehlverhalten 241
(2) Ausnahme: erkennbare Tatgeneigtheit des Vordermanns 241
c) Die Zuständigkeit für den eigenen Rechtskreis 242
d) Die Abwägungslösung Frischs 243
2. Der Ausschluss des Risikozusammenhangs 244
a) Mittelbare und unmittelbare Risikoschaffung 245
b) Die Differenzierung nach dem Verschuldensgrad des Dritten 246
c) Die Modifikation des Ausgangsrisikos durch den Dritten 247
IV. Zusammenfassung 248
V. Auswirkungen auf die Lösung der Vorverschuldensfälle 248
§ 2 Das fahrlässige Dazwischentreten eines Dritten 249
I. Beispiele 249
II. Die Lösung über den restriktiven Täterbegriff 250
III. Die Lösung über den extensiven Täterbegriff 251
1. Die Haftung für fahrlässiges Drittverhalten im Allgemeinen 251
a) Die unbeschränkte Regressmöglichkeit 251
b) Das Kriterium der Vorhersehbarkeit 252
c) Das Durchgängigkeitserfordernis 252
d) Die Abstufung der Fahrlässigkeitsgrade 254
e) Die Differenzierung nach der Begehungsweise des Dritten 254
f) Verdrängung und Variation der Ausgangsgefahr 257
g) Die Kombinationslösung Roxins 258
h) Zusammenfassung 258
2. Sonderproblem: die Haftung im Falle gefahrgeneigter Tätigkeit 259
a) Das erlaubte Risiko als „scheinbare Fahrlässigkeit“ 259
b) Der Rechtfertigungsgrund der Güterkollision 261
c) Der Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit 262
d) Die Beschränkung der subjektiven Sorgfaltspflicht 264
e) Die Beschränkung der Haftung auf der Rechtsfolgenseite 266
f) Beschränkung der Arzthaftung über §§ 153, 153a StPO 267
g) Neuformulierung einer Haftungsprivilegierung de lege ferenda 268
h) Zusammenfassung 269
§ 3 Die Erfolgsherbeiführung durch das Opfer 270
I. Die Erfolgszurechnung bei Selbstschädigung des Opfers 270
1. Beispiele 270
2. Die Lösung der Rechtsprechung 271
a) Beteiligung am Suizid 271
b) Erfolgszurechnung bei nachträglichem Fehlverhalten des Opfers 272
3. Stellungnahmen in der Literatur 273
a) Der Suizid als chronisch psychisch-pathologische Tat 273
b) Voraussetzungen des autonom vollzogenen Suizids 274
(1) Maßgeblichkeit der §§ 16, 19, 20, 35 StGB; 3 JGG 274
(2) Maßgeblichkeit der Grundsätze über die Einwilligung 276
(3) Maßgeblichkeit der „Ernstlichkeit“ i. S. v. § 216 StGB 277
c) Dogmatische Verankerung des Autonomiekriteriums 279
II. Die Erfolgszurechnung bei Selbstgefährdung des Opfers 280
1. Beispiele 280
2. Differenzierung nach dem Grad des Verschuldens 282
3. Zurechnungsausschluss bei Eigenverantwortlichkeit des Opfers 282
a) Maßgeblichkeit der §§ 16, 19, 20, 35 StGB; 3 JGG 282
b) Maßgeblichkeit der Grundsätze über die Einwilligung 283
c) Relevanz einer Garantenstellung 284
4. Dogmatische Verankerung des Autonomiekriteriums 285
a) Autonomie als Begrenzung der objektiven Sorgfaltspflicht 285
b) Autonomie als Begrenzung der objektiven Zurechenbarkeit 287
(1) Der Schutzbereich der Norm 287
(2) Die Beherrschbarkeit des Geschehens 288
c) Autonomie als Begrenzung der Täterschaft 289
d) Autonomie als Rechtfertigung 289
III. Die Schädigung Dritter bei Rettungshandlungen 290
1. Berufsmäßige Retter 290
a) Beispiel 290
b) Unanwendbarkeit des Autonomieprinzips bei Rettungsverpflichtung 290
c) Anwendbarkeit des Autonomieprinzips bei Rettungsverpflichtung 291
d) Stellungnahme 292
2. Retter in notstandsähnlicher Lage 292
a) Beispiel 292
b) Zurechnung aufgrund des Schutzzwecks der Norm 293
c) Zurechnung nach den Grundsätzen der Einwilligung 294
d) Zurechnung bei Auslösen einer Rettungspflicht 295
e) Die Billigung der Rettungshandlung durch die Rechtsordnung 296
f) Die Erfolgsaussichten der Rettungshandlung 298
3. Zusammenfassung 299
4. Auswirkungen auf die Lösung der Vorverschuldensfälle 299
Kapitel 5: Übertragung auf die Fälle fahrlässigen Vorverschuldens 301
§ 1 Anwendbarkeit von § 25 I Alt. 1 StGB 301
I. Fahrlässige Täterschaft und Tatherrschaft 301
II. Die potentielle Tatherrschaft als Ausdruck von Freiheit 302
§ 2 Keine Erfolgszurechnung wegen Beseitigung der Tatherrschaft 302
I. Problemstellung 303
II. Der Versuch bei den Fahrlässigkeitsdelikten 303
III. Der Versuch bei den erfolgsqualifizierten Delikten 304
IV. Überprüfung des Ergebnisses 306
Resümee 308
Literaturverzeichnis 321
Sachregister 349