Menu Expand

Cite BOOK

Style

Raetzke, C. (2001). Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50550-0
Raetzke, Christian. Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50550-0
Raetzke, C (2001): Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50550-0

Format

Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz

Raetzke, Christian

Schriften zum Technikrecht, Vol. 3

(2001)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis.

Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle "klassischen" Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen.

Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden.

Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Einführungr 13
A. Ausgangslage 13
B. Die Veränderungsgenehmigung als Frage des „Bestandsschutzes“r 15
C. Kategorien von Veränderungsmaßnahmen 17
D. Gang der Untersuchung 19
Zweiter Teil: Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für wesentliche Veränderungenr 20
A. Veränderung 20
I. Die Anlage und ihr Betrieb als Gegenstand der Veränderung 20
1. Unterscheidung 20
2. Der Anlagenbegriff als Bezugspunkt 21
a) Allgemeines 21
b) Insbesondere: Um- oder Zubauten zur Brennelementlagerung 22
II. Vergleichsmaßstab: die Genehmigung 26
III. Insbesondere: Rahmenbestimmungen der Genehmigung 29
1. Allgemeines 29
2. Festlegung von Parametern 31
B. Wesentlichkeit der Veränderung 33
I. Der Wesentlichkeitsbegriff nach der Rechtsprechung 33
II. „Wesentlichkeit“ als „Eignung“, das Sicherheitsniveau zu berühren 35
III. Maßstab der Wesentlichkeit: jede Auswirkung 36
IV. Anwendung 39
1. Maßnahmen, die offenkundig keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau habenr 39
2. Aufeinanderfolgen unwesentlicher Veränderungen 41
3. Der Katalog des § 4 II 3 AtVfV 41
C. Beteiligung der Öffentlichkeit 42
I. Allgemeines 42
II. § 4 IV 1 i.V.m. § 4 II AtVfV 43
1. Satz 1 und 2 des § 4 II AtVfV 43
a) Besorgnis von nachteiligen Auswirkungen für Dritte 44
b) Ergänzung durch die Regelbeispiele des Satzes 2 46
c) Bezugnahme auf den Sicherheitsbericht 47
d) Zusammenfassung: der Tatbestand des § 4 II 1 AtVfV 48
e) Das Rechtsfolgeermessen im Rahmen des § 4 II 1 AtVfV 48
2. Satz 3 des § 4 II AtVfVr 49
3. Satz 4 des § 4 II AtVfV 50
III. § 4 IV 2 AtVfV 50
D. Fallgruppen für wesentliche Veränderungen und Öffentlichkeitsbeteiligungr 51
I. Fälle des § 4 II 3 AtVfV 51
1. Erhöhung der Aktivitätsabgaben und Immissionen (§ 4 II 3 Nr. 1 AtVfV) 51
2. Änderung der Konzeption der Anlage oder der räumlichen Anordnung von Bauwerken, die sich auf die Störfallsicherheit auswirkt (§ 4 II 3 Nr. 2 AtVfV)r 52
3. Änderungen an Sicherheitssystemen, die zu einer nicht unwesentlichen Minderung der Zuverlässigkeit führen können (§ 4 II 3 Nr. 3 AtVfV)r 53
4. Erhöhung der thermischen Leistung oder des maximalen Spaltproduktinventars um mehr als 10% (§ 4 II 3 Nr. 4 AtVfV)r 53
5. Erhöhung der Lagerkapazität für bestrahlte Brennelemente um mehr als 10% (§ 4 II 3 Nr. 5 AtVfV)r 54
II. Sonstige Maßnahmen 55
1. Einsatz andersartiger Brennelemente 55
2. Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes 57
E. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe im Hinblick auf Entscheidungen der Behörde zum Veränderungsgenehmigungsverfahren 58
I. Entscheidung über die Durchführung eines Genehmigungsverfahrensr 58
II. Verzicht auf Öffentlichkeitsbeteiligung 59
Dritter Teil: Genehmigungsfähigkeitr 61
A. Prüfungs- und Regelungsumfang 61
I. Allgemeine Abgrenzung 62
II. Beschränkung des Regelungsgehalts durch die bestandskräftige Erstgenehmigungr 65
1. Allgemeines 65
2. Insbesondere: Rahmenbestimmungen der Genehmigung 66
III. Abgrenzung zu § 17 AtG 69
IV. Kriterien für die Festlegung des Regelungsumfangs bei Veränderungsgenehmigungenr 71
1. „Qualitative“ und „quantitative“ Veränderungen: eine ungeeignete Unterscheidungr 71
2. Ursache-Wirkungs-Zusammenhang 72
3. Keine Anforderungen „anläßlich“ des Veränderungsgenehmigungsverfahrensr 74
4. Unmaßgeblichkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als Grenze des Prüfungs- und Regelungsumfangsr 76
B. Materiellrechtliche Voraussetzungen 77
I. Struktur des § 7 II 1 Nr. 3 AtG 78
1. Der Risikobegriff 78
2. Darstellung des Streitstandes 79
a) Die Rechtsprechung des BVerfG 79
b) Die Rechtsprechung des BVerwG 81
aa) Das Wyhl-Urteil 82
bb) Die weitere Rechtsprechung des BVerwG und der Instanzgerichte 88
c) Literatur 91
3. Eigene Auffassung 96
a) Die tatbestandliche Schadensvorsorge 96
aa) Keine Pflicht zur unbeschränkten Schadensvorsorge im Sinne einer „Optimierung“r 97
bb) Die Wahrscheinlichkeit als Grenze der tatbestandlichen Schadensvorsorger 99
cc) Schadensvorsorge als einheitliche Gefahrenabwehr 104
dd) Kriterien zur Bestimmung der Grenze der tatbestandlichen Schadensvorsorger 110
b) Ermessensabhängige Restrisikominimierung 111
c) Drittschutzfragen 114
II. Einordnung von Anforderungen 118
1. Anforderungen aus normativen Grenzwerten 118
a) Dosisgrenzwerte nach § 45 StrlSchV 118
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 118
bb) Drittschutz 120
b) Störfallplanungsdosen, § 28 III StrlSchV 121
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 121
bb) Drittschutz 123
c) Strahlenminimierungsgrundsatz, § 28 I Nr. 2 StrlSchV 123
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 123
bb) Drittschutz 126
2. Generelle Anforderungen an die Anlagenauslegung 127
a) Das kerntechnische Regelwerk 127
b) Merkmale der sicherheitstechnischen Auslegung eines Kernkraftwerks 129
c) Vorsorge gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse 131
3. Konkrete Anforderungen auf der Grundlage tatsächlicher Wahrscheinlichkeitenr 136
III. Zusammenfassung 137
C. Anforderungen an Altanlagen 139
I. Rechtliche Anforderungen im Wandel der Zeit 140
1. Einführung 140
2. Veränderungsgenehmigung und Bestandsschutz 141
3. Anlässe für eine Änderung der tatbestandlichen Anforderungen 145
II. Grundlagen des Bestandsschutzes 147
1. Einführung 148
2. Bestandsschutz aus Art. 14 GG? 149
3. Bestandsschutz aufgrund der Bindungswirkung der Ausgangsgenehmigung?r 156
4. Eigener Ansatz: Der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz als Auslegungskriteriumr 158
a) Die Auslegung der einfachgesetzlichen Regelung als Ausgangspunkt 158
b) Vertrauensschutz 161
III. Die Fortentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik als Grundlage und Bedingung einer veränderten Risikobeurteilungr 163
1. Ausgangspunkt: Grundsätzliche Maßgeblichkeit der nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorger 163
2. Einschränkungen 168
a) Keine völlige Dynamisierung 168
b) Ausprägungen des Bestandsschutzes gegenüber einer neuen Risikobeurteilungr 172
aa) Keine über das Bestehende hinausgehende ermessensabhängige Restrisikominimierung bei Altanlagenr 172
bb) Wandel der Sicherheitsphilosophie nicht maßgeblich 175
(1) Allgemeines 175
(2) Fallgruppen 177
(3) Änderung des Regelwerkes 179
(4) Ergebnis 180
c) Entschädigung nach § 18 AtG? 181
IV. Mäßigung der Anforderungen: der Grundsatz der Verhältnismäßigkeitr 183
1. Einführung 183
2. Geltung 185
a) Verfassungsrechtliche Geltung 185
b) Einfachrechtliche Geltung: § 7 II 2 AtG 189
3. Ansatzpunkt der Anwendung 189
4. Anwendungsbereich 190
a) Bereich der tatbestandlichen Schadensvorsorge 190
aa) Kategorisch gebotene Schutzmaßnahmen gegen Gefahren i. e. S. 190
bb) Bereich der sonstigen tatbestandlichen Vorsorge 192
b) Bereich der Restrisikominimierung 193
5. Anwendung im Einzelnen 194
a) Geeignetheit 194
b) Erforderlichkeit 196
c) Verhältnismäßigkeit in engerem Sinne 196
aa) Technische Unmöglichkeit 196
bb) Sonstige Unverhältnismäßigkeit in engerem Sinne 198
(1) Gewicht der Sicherheitsverbesserung bei der Abwägung 198
(a) Erkenntnisfortschritt 199
(b) Wissenschaftlich-technische Neuentwicklungen 200
(2) Berücksichtigung von Betreiberinteressen 201
V. Anforderungen während der Restlaufzeiten 203
VI. Das Versagungsermessen bei der Veränderungsgenehmigung 205
D. Kriterien für Nachrüstungsmaßnahmen 206
I. Einleitung 206
II. Sicherheitsverbessernde Maßnahmen bei Altanlagen: die schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerksr 208
III. Wege zur Bestimmung der Schadensvorsorge: Deterministik und Probabilistikr 211
1. Deterministik und Probabilistik allgemein 212
2. Grundsätzliches Verhältnis beider Methoden 213
3. Besonderheiten von Deterministik und Probabilistik bei Altanlagen 215
a) Die Funktion der Probabilistik bei Altanlagen 216
b) Keine „Unfehlbarkeit“ der Deterministik 218
c) Voraussetzungen für die Anwendung der Probabilistik 219
IV. Die Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) 220
1. Allgemeines 220
2. Die deterministische Sicherheitsstatusanalyse: Schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerkesr 222
3. Probabilistische Sicherheitsanalyse 224
4. Umsetzung der Ergebnisse 226
E. Genehmigungsfähigkeit einzelner Veränderungsmaßnahmenr 227
I. Kompaktlagerung von Brennelementen 227
II. Leistungserhöhung 228
III. Verwendung andersartiger Brennelemente 229
IV. Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes 230
Vierter Teil: Veränderungsgenehmigung und nachträgliche Auflage r 231
A. Allgemeine Voraussetzungen der nachträglichen Auflager 231
I. Maßgeblichkeit der nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schädenr 232
II. Unzulässigkeit einer nachträglichen Auflage bei einem Wandel der Sicherheitsphilosophier 233
III. Unzulässigkeit einer nachträglichen Auflage im Restrisikobereichr 235
IV. Verhältnismäßigkeit 237
V. Entschädigung nach § 18 III AtG 239
B. Die Verknüpfung von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigungr 240
I. Die Genehmigungsbedürftigkeit von Ausführungsmaßnahmen 240
II. Besondere Anforderungen an die nachträgliche Auflage 243
1. Bestimmtheit der nachträglichen Auflage 243
2. Frist 244
3. Inhalt der nachträglichen Auflage 245
III. Genehmigungsfähigkeit der Ausführungsmaßnahme 246
IV. Ergebnis: Gleichlauf und Zusammenspiel von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigungr 248
1. Gemeinsamkeiten 248
2. Unterschiede 249
Fünfter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisser 251
Literaturverzeichnis 254
Stichwortverzeichnis 267