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Reus, K. (2010). Das Recht in der Risikogesellschaft. Der Beitrag des Strafrechts zum Schutz vor modernen Produktgefahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53264-3
Reus, Katharina. Das Recht in der Risikogesellschaft: Der Beitrag des Strafrechts zum Schutz vor modernen Produktgefahren. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53264-3
Reus, K (2010): Das Recht in der Risikogesellschaft: Der Beitrag des Strafrechts zum Schutz vor modernen Produktgefahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53264-3

Format

Das Recht in der Risikogesellschaft

Der Beitrag des Strafrechts zum Schutz vor modernen Produktgefahren

Reus, Katharina

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 217

(2010)

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About The Author

Dr. Katharina Reus, Jahrgang 1981. Studium der Rechtswissenschaften, dreisemestrige Zusatzqualifikation im Pharmarecht und Promotion zum Dr. jur. an der Philipps-Universität Marburg. Dort auch langjährige Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften. Referendariat in Marburg, Bonn und Frankfurt. Seit 2011 Rechtsanwältin bei v. Boetticher Hasse Lohmann in Frankfurt. Juristische Themenschwerpunkte im Bereich Pharma- und Medizinprodukterecht, Compliance sowie Prozessführung.

Abstract

Ausgehend von den Thesen des Soziologen Ulrich Beck, der unsere Zivilisation als Risikogesellschaft beschreibt, erörtert Katharina Reus die Möglichkeiten rechtlicher Steuerung von komplexen Gefahren in einem globalisierten Umfeld. Hier gibt es immer mehr grundsätzlich steuerbare Risiken, die eine Vielzahl von Menschen bedrohen, aber aufgrund ihrer Komplexität vom Einzelnen nicht erkannt und beherrscht werden können. Diese Risiken steigern das Schutzbedürfnis der Bürger und erzeugen einen Veränderungsdruck im staatlichen Sicherungssystem.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt - neben Ausführungen zur dadurch notwendig werdenden (Neu-)Organisation des Gefahrenabwehrrechts - auf der Frage, welchen Beitrag das Strafrecht zur Sicherheit in einer "Risikogesellschaft" leisten kann. Exemplarisch verdeutlicht wird diese grundlegende Fragestellung im Bereich strafrechtlicher Produktverantwortlichkeit. Die Autorin diskutiert kritisch vor allem die Legitimität abstrakter Gefährdungsdelikte, auf die der Gesetzgeber zur Erfassung komplexer Lebensbereiche verstärkt zurückgreift, sowie mögliche Gründe für die bisweilen zu attestierende Ineffizienz und Symbolhaftigkeit des modernen Strafrechts. Ausgehend von den Legitimationsgrundlagen und verfassungsrechtlichen Grenzen von Strafe im Rechtsstaat schlägt sie vor, wie effektive strafrechtliche Strukturen auch in komplexen Lebensbereichen aussehen könnten, und belegt deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Konkret wird die Implementierung einer kernstrafrechtlichen Vorschrift zur Produktverantwortlichkeit angeregt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
A. Einführung in die Problemstellung 17
I. Einleitung 17
II. Bedeutung und Ausmaß moderner Gefahren 18
1. Größe des Schadensausmaßes 19
2. Wissenschaftliche Unsicherheit hinsichtlich der Schädigungspotenziale 19
3. Dynamik 20
4. Risikobewertung und -abwehr durch den Einzelnen 20
5. Zurechnung der Gefahr 21
6. Vermeidbarkeit der Gefahren 21
7. Fazit 22
III. Staatlicher Schutz in der Risikogesellschaft 22
IV. Zum Verständnis des Gefahr- und Risikobegriffs 24
B. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte des Umgangs mit modernen Risiken 28
I. Verfassungsrechtliches und staatstheoretisches Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit 28
II. Sicherheit 29
1. Sicherheit durch staatliche Schutzpflichten 30
a) Schutzpflichtherleitung des BVerfG 30
b) Herleitungen in der Literatur 33
aa) Ansatz der Zweidimensionalität des grundrechtlichen Freiheitsbegriffs 33
bb) Menschenwürdeansatz 33
cc) Staatstheoretischer Ansatz 34
dd) Abwehrrechtlicher Ansatz 35
c) Subjektive Rechte 36
d) Inhalt und Ausmaß 38
2. Sicherheit durch Schutzpflichten der Gemeinschaft 39
a) Herleitung der Schutzpflichten 39
aa) Aus den Gemeinschaftsgrundrechten 39
bb) Aus dem Primärrecht 41
b) Ausgestaltung und Umfang 42
3. Fazit 43
III. Freiheit 43
IV. Ausgleich von Sicherheit und Freiheit 44
C. Schutz auch bei Ungewissheit durch das Vorsorgeprinzip 47
D. Gefahrenabwehrrecht bei modernen Risiken 50
I. Vorverlagerung des Eingriffszeitpunkts 50
II. Dynamisierung des Rechts 51
1. Unfähigkeit des parlamentarischen Gesetzgebers zur Detailregelung 52
2. Delegation der Gesetzgebung 52
a) Generalklauseln 53
b) Bestimmtheitsgebot 53
c) Gewaltenteilungsgrundsatz 55
d) Administrative Beurteilungsspielräume 57
e) Private Regelwerke 60
aa) Rechtssetzung 60
(1) Normergänzende Verweisungen 61
(2) Normkonkretisierende Verweisungen 61
bb) Rechtsanwendung 62
III. Revisionsoffenheit 63
IV. Wachsende Beteiligung der Rechtsunterworfenen an staatlichen Schutzmaßnahmen 64
1. Beratung und deren Steuerung 64
2. Selbstkontrolle der Wirtschaft 66
3. Kooperatives Verwaltungshandeln 67
V. Fazit 69
E. Strafrecht in der Risikogesellschaft 71
I. Die Kritik der Frankfurter Schule am „Risikostrafrecht“ 72
II. Stellungnahme 75
III. Gang der Untersuchungen 77
IV. Funktion und Legitimation von Strafe 78
1. Präventiver Rechtsgüterschutz durch Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnorm 78
2. Legitime Verhaltensnorm 81
a) Angemessener Rechtsgüterschutz 81
b) Legitimationsperspektive 82
c) Keine reinen Verursachungsverbote 83
d) Tatbestand als Rechtsquelle 84
3. Verhaltensnormverstoß durch geistige Infragestellung 85
4. Tatbestandsmäßiges Verhalten 86
5. Angemessene Reaktion auf den Verhaltensnormverstoß – Legitimation der Sanktionsnorm 87
a) Besondere Eingriffsintensität und Effektivität der Strafe 87
b) Voraussetzungen einer angemessenen strafrechtlichen Reaktion 88
c) Geeignetheit und Erforderlichkeit als weitgehend abgeleitete Faktoren 89
aa) Geeignetheit 89
bb) Erforderlichkeit 90
d) Andere staatliche Reaktionsinstrumente 91
aa) Schadensersatz 91
bb) Verwaltungs- und Berufsrecht 93
cc) Ordnungswidrigkeiten 94
e) Strafbarkeitslimitierende Funktion der Angemessenheitsprüfung 95
6. Stellenwert von spezifischen Fehlverhaltensfolgen und anderen objektiven Gegebenheiten 98
7. Fazit: Vom Nutzen des Strafrechts 99
V. Pönalisierungsgebote als Ausfluss staatlicher Schutzpflichten 101
VI. Zentrale Kritikpunkte der Erfassung moderner Risiken durch das Strafrecht 104
1. Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes durch abstrakte Gefährdungsdelikte 104
a) Gründe für den Bedarf an abstrakten Gefährdungsdelikten: Ungewisse Kausalität 105
b) Lösungsansätze de lege lata 108
aa) Materiell-rechtlicher Lösungsansatz: Risikoerhöhungslehre 108
bb) Prozessualer Lösungsansatz: Freie richterliche Beweiswürdigung 109
cc) Fazit 112
c) Definition abstrakter Gefährdungsdelikte und Abgrenzung zu anderen Deliktsformen 114
d) Kritik an den abstrakten Gefährdungsdelikten 116
aa) Legitimationsprobleme: Fehlender Rechtsgüterschutzbezug im Wortlauttatbestand 116
(1) Lösungsansätze 118
(a) Strafe auch bei ungefährlichen Verhaltensweisen 119
(aa) Präsumtion 119
(bb) Kindhäuser 120
(cc) Kratzsch 121
(dd) Schünemann und Wolter 123
(b) Teleologische Reduktion bei ungefährlichem Verhalten 125
(aa) Cramer 125
(bb) Volz 126
(cc) Ansichten, die sich auf die Fahrlässigkeitdogmatik beziehen 126
(dd) Wolter 128
(2) Defizite der dargestellten Lösungsansätze 129
(3) Angemessene Lösung durch konsequente Trennung von Verhaltens- und Sanktionsnorm 130
(a) Geschütztes Rechtsgut der Sanktionsnorm: Normgeltung 130
(b) Legitimation der Verhaltensnorm 131
(c) Tatbestandsmäßiges Verhalten 133
(d) Kein „Erfolgsunrecht“ vonnöten 133
(e) Annäherung an die konkreten Gefährdungsdelikte? 135
(f) Zusammenfassung und Fazit 138
bb) Problem der Überkriminalisierung: Verhältnismäßigkeit der Sanktion 138
e) Ergebnis 141
2. Ineffizienz des modernen Strafrechts am Beispiel von AMG und LFGB 142
a) Aufbau der Gesetze 145
aa) Grundnormen 145
bb) Formalistische und detaillierte Einzelregelungen 146
b) Inkonsistente Regulierung 148
aa) Kaum eigenständige Anwendungsbereiche vieler Normen 148
bb) Auffangfunktion bei Schutzlücken der Grundtatbestände 149
(1) Ungewisse Schadenseignung 149
(2) Beschränkung auf das Inverkehrbringen 151
cc) Ineffizienz der Regulierung 152
dd) Ergebnis 153
c) Nachteile formalistischer, sehr detaillierter Straftatbestände 153
aa) Schutzlücken trotz vieler Straftatbestände 153
bb) Schwierigkeiten bei der angemessenen Bestrafung 154
cc) Angemessene Strafverfolgung 155
dd) Delegation der Strafgesetzgebung auf die Exekutive durch qualifizierte Blankettstrafnormen (Rückverweisungsklauseln) 156
(1) Erwünschter Vorteil der qualifizierten Blankettgesetzgebung 157
(2) Bedenken gegen qualifizierte Blankettstrafgesetze 157
(a) Verstoß gegen den strengen Gesetzesvorbehalt 157
(b) Fehleranfälligkeit der Regelungstechnik 160
(c) Bestimmtheitsgebot 160
(d) Fazit 161
ee) Fazit 162
d) Zwischenergebnis 162
e) Generelle Regelungen, die ihre Legitimationsgründe offenlegen 163
aa) Vorteile 164
(1) Veränderungsoffenheit 164
(2) Keine Strafbarkeitslücken 164
(3) Erleichterung des Strafvollzugs und der angemessenen Sanktionierung 164
(4) Kein Bedarf für Gesetzgebungsdelegationen 165
bb) Modifikationsbedarf bei den Grundnormen in AMG und LFGB 165
(1) Risikodelikte 165
(a) Zulässigkeit der Vorverlagerung 166
(aa) Angemessenheit 166
(bb) Kein Verstoß gegen den Zweifelsgrundsatz 168
(b) Fazit 169
(2) Beschränkung auf das Inverkehrbringen 169
(3) Beschränkung der Produktgruppen 170
cc) Reformvorschlag zur strafrechtlichen Produktverantwortlichkeit von Freund 171
dd) Kritikpunkte 173
(1) Mangelnde Bestimmtheit 173
(2) Rechtskonkretisierung als Aufgabe der Strafjustiz 175
(3) Überkriminalisierung 177
(4) Tatbestandsalternative des „Zum-Inverkehrbringen-Bereithaltens“ 178
ee) Fazit 180
f) Verbleibende Effektivitätsprobleme 180
aa) Probleme bei der Ermittlung 181
bb) Verantwortungszuschreibung 182
cc) Probleme der „white collar-crime“ 183
dd) Fazit 184
g) Ergebnis zum Vorwurf des „symbolischen“ Rechts 184
3. Ergebnis zum Strafrecht in der Risikogesellschaft 186
F. Fazit und Ausblick 188
Literaturverzeichnis 190
Sachwortverzeichnis 207