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Das Enforcement-Verfahren in Deutschland

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Heinz, A. (2010). Das Enforcement-Verfahren in Deutschland. Untersuchung des Systems zur Kontrolle von Rechnungslegungsunterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Prüfung einer effektiven Rechtsschutzgewährung in Bezug auf eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Absatz 2 Satz 1, 4 WpHG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53247-6
Heinz, Annette. Das Enforcement-Verfahren in Deutschland: Untersuchung des Systems zur Kontrolle von Rechnungslegungsunterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Prüfung einer effektiven Rechtsschutzgewährung in Bezug auf eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Absatz 2 Satz 1, 4 WpHG. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53247-6
Heinz, A (2010): Das Enforcement-Verfahren in Deutschland: Untersuchung des Systems zur Kontrolle von Rechnungslegungsunterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Prüfung einer effektiven Rechtsschutzgewährung in Bezug auf eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Absatz 2 Satz 1, 4 WpHG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53247-6

Format

Das Enforcement-Verfahren in Deutschland

Untersuchung des Systems zur Kontrolle von Rechnungslegungsunterlagen unter besonderer Berücksichtigung der Prüfung einer effektiven Rechtsschutzgewährung in Bezug auf eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Absatz 2 Satz 1, 4 WpHG

Heinz, Annette

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1161

(2010)

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Abstract

Annette Heinz widmet sich dem Enforcement-Verfahren zur Kontrolle von Rechnungslegungsunterlagen in Deutschland. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die vom Gesetzgeber in diesem Verfahren zur Verfügung gestellten Rechtsbehelfe den Anforderungen von Art. 19 Abs. 4 GG genügen.

An einen Vergleich mit den Kontrollverfahren in den USA und Großbritannien schließt sich eine ausführliche Darstellung der Ziele, der Voraussetzungen sowie des Ablaufs des Enforcement-Verfahrens in Deutschland an. Anschließend werden behördliche und gerichtliche Mittel des Rechtsschutzes, insbesondere gegen eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Abs. 2 S. 1 WpHG auf ihre formellen und materiellen Voraussetzungen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass an die geprüften Unternehmen im Enforcement-Verfahren zwar hohe Anforderungen gestellt werden, ihnen allerdings über analoge Anwendungen beispielsweise von § 123 VwGO ausreichend Rechtsschutz zur Verfügung steht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 25
1. Teil: Einführung 29
2. Teil: Das Enforcement-Verfahren 31
A. Der Begriff „Enforcement“ 31
B. Enforcement im Ausland 32
I. Enforcement in den USA 34
II. Enforcement in Großbritannien 36
III. Vergleich der Enforcement-Verfahren der USA und Großbritanniens 37
C. Enforcement in Deutschland 38
I. Entwicklung eines Enforcement-Systems in Deutschland 38
II. Anwendbares Verfahrensrecht 42
III. Das Enforcement-Verfahren in Deutschland 43
1. Ziele des Enforcement-Verfahrens 43
2. Zuständigkeit 44
a) Anerkennung einer Prüfstelle 45
b) Aufbau der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. 45
c) Rechtsstellung der Prüfstelle 46
aa) Die Prüfstelle als Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung? 46
(1) Die Prüfstelle als Staatsbehörde? 47
(2) Die Prüfstelle als Verwaltungshelferin der BaFin? 47
(a) Verwaltungshelferin nach § 37o Abs. 3 WpHG? 47
(b) Verwaltungshelferin bei der Prüfung im Enforcement-Verfahren auf erster Stufe nach § 342b Abs. 2 HGB? 48
(c) Verwaltungshelferin nach einem Einleitungsverlangen der BaFin nach § 342b Abs. 2 S. 3 Nr. 2 HGB, § 37p Abs. 2 WpHG? 50
(d) Ergebnis 51
bb) Die Prüfstelle als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung? 52
(1) Die Prüfstelle als rechtlich selbständige Organisation mit Verwaltungsaufgaben? 52
(2) Die Prüfstelle als Beliehene? 52
(a) Prüfung im Enforcement-Verfahren als öffentliche Aufgabe? 53
(b) Begründung einer öffentlichen Aufgabe und Übertragung auf die Prüfstelle? 54
(3) Ergebnis 58
cc) Zusammenfassung und Schlussfolgerung 59
3. Gegenstand der Prüfung 59
a) Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 WpHG 60
b) Zulassung der Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt 60
aa) Zeitpunkt der Zulassung 60
bb) Prüfung im Rahmen des Verfahrens über die Zulassung der Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt 61
cc) Prüfung während eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens bezüglich der Zulassung der Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt 64
dd) Prüfung nach Ende der Zulassung der Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt 65
c) Besonderheiten bei verkürzten Abschlüssen und den zugehörigen Zwischenlageberichten 66
d) Zeitliche Beschränkung 68
aa) Zeitliche Beschränkung nach vorne 68
bb) Zeitliche Beschränkung nach hinten 68
4. Maßstab der Prüfung 70
5. Umfang der Prüfung 70
6. Die Enforcement-Prüfung auf erster Stufe: Prüfung durch die Prüfstelle 71
a) Einleitung einer Prüfung 72
b) Anlassprüfung 72
aa) Konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften 73
bb) Informationsquellen der Prüfstelle 74
cc) Verpflichtung zur Einleitung einer Anlassprüfung 75
dd) Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einleitung einer Anlassprüfung 75
(1) Ausnahme nach § 342b Abs. 2 S. 4 HS. 1 HGB: Offensichtlich kein öffentliches Interesse an der Prüfung 76
(a) Offensichtlich kein öffentliches Interesse 76
(b) Beurteilungs- und Ermessensspielraum 78
(2) Ausnahme nach § 342b Abs. 3 HGB: Durchführung von Nichtigkeitsklage (§ 256 Abs. 7 AktG) oder Sonderprüfung (§§ 142 ff., 258 ff. AktG) 79
ee) Erweiterung des Umfangs der Anlassprüfung 80
c) Stichprobenprüfung 81
aa) Grundsätze der Stichprobenprüfung 82
bb) Erweiterung des Umfangs der Stichprobenprüfung 83
d) Durchführung der Prüfung 84
e) Beendigung der Prüfung 85
aa) Angemessene Frist i. S. d. § 342b Abs. 5 S. 2 HGB 86
bb) Teileinverständniserklärung durch das Unternehmen? 87
cc) Einleitung eines neuen Prüfverfahrens durch die Prüfstelle 89
f) Fehlerkorrektur 90
g) Zusammenfassung 90
7. Die Enforcement-Prüfung auf zweiter Stufe: Prüfung durch die BaFin 92
a) Enforcement-Prüfung ohne Anerkennung einer Prüfstelle 92
b) Enforcement-Prüfung durch die BaFin bei Anerkennung einer Prüfstelle 93
aa) Verlangen nach Einleitung einer Prüfung gemäß § 37p Abs. 2 WpHG 94
(1) Voraussetzungen eines Einleitungsverlangens der BaFin 94
(2) Verhältnis zwischen BaFin und Prüfstelle 95
(a) Die Prüfstelle als Verwaltungshelferin der BaFin 96
(b) Informationstätigkeit der BaFin 97
(c) Prüfungsverlangen als Verwaltungsakt i. S. d. § 35 BVwVfG 97
(3) Ermessensentscheidung der BaFin? 98
bb) Prüfung auf zweiter Stufe 100
(1) Verweigerung der Mitwirkung an der Prüfung (§ 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 WpHG) 101
(2) Keine Einverständniserklärung mit dem Prüfungsergebnis der Prüfstelle (§ 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 WpHG) 103
(3) Erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses oder an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung (§ 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 2 WpHG) 104
(a) Tatbestandsvoraussetzungen 104
(b) Beurteilungsspielraum der BaFin 105
(4) Voraussetzungen des § 37o WpHG 107
(a) Voraussetzungen bei einer Stichprobenprüfung 107
(b) Voraussetzungen bei einer Anlassprüfung 108
(5) Ermessensentscheidung der BaFin? 109
(a) Verweigerung der Mitwirkung nach § 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 WpHG 110
(b) Kein Einverständnis mit dem Prüfungsergebnis nach § 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 WpHG 111
(c) Erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Prüfungsergebnisses (§ 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 1 WpHG) 111
(d) Erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung (§ 37p Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Alt. 2 WpHG) 111
(e) Zusammenfassung 112
(6) Anordnung der Prüfung 113
(7) Änderung des Prüfungsumfangs auf zweiter Stufe 114
(a) Erweiterung bei der Anlassprüfung 115
(b) Austausch bei der Anlassprüfung 118
(c) Erweiterung und Austausch bei der Stichprobenprüfung 119
c) Beendigung der Prüfung 120
aa) Die Mitteilung nach § 37q Abs. 3 WpHG 120
bb) Die Fehlerfeststellung nach § 37q Abs. 1 WpHG 121
(1) Voraussetzungen für den Erlass der Fehlerfeststellung 121
(2) Die Fehlerfeststellung als Verwaltungsakt i. S. d. § 35 BVwVfG? 122
(a) Fehlerfeststellung als interner Akt? 123
(b) Rechtsqualität der Fehlerfeststellung 124
(3) Ermessensentscheidung der BaFin? 125
cc) Die Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Abs. 2 S. 1, 2 WpHG 125
(1) Voraussetzungen für den Erlass der Bekanntmachungsanordnung 125
(a) Einverständniserklärung durch das Unternehmen 125
(b) Bestandskraft der Fehlerfeststellung der BaFin? 126
(c) Rechtmäßigkeit der Fehlerfeststellung 126
d) Interne Feststellung des Fehlers durch die BaFin 127
(e) Zeitliche Anforderungen 127
(f) Verschulden 128
(2) Absehen vom Erlass einer Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Abs. 2 S. 2 WpHG 128
(3) Die Bekanntmachungsanordnung als Verwaltungsakt i. S. d. § 35 BVwVfG 130
(4) Ermessensentscheidung der BaFin? 130
dd) Folgen einer Bekanntmachungsanordnung 132
(1) Unverzügliche Bekanntmachung 133
(a) Unverzüglich i. S. d. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB 133
(b) Unverzüglich i. S. d. § 15 WpHG 134
(c) Unverzüglich i. S. d. § 37q Abs. 2 S. 4 WpHG 138
(d) Ergebnis 143
(2) Folge eines Verstoßes gegen die Pflicht zur unverzüglichen Bekanntmachung 143
(3) Ergebnis 147
(4) Erfahrungen der Praxis 147
d) Fehlerkorrektur 147
3. Teil: Rechtsschutz im Enforcement-Verfahren 148
A. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Prüfstelle 148
I. Rechtsschutz gegen Berichte der Prüfstelle nach § 342b Abs. 6 S. 1 HGB 149
1. Ausschluss der Rechtsbehelfe nach § 342b Abs. 6 S. 2 HGB 149
2. Verstoß des Rechtsbehelfsausschlusses nach § 342b Abs. 6 S. 2 HGB gegen Art. 19 Abs. 4 GG? 149
3. Verstoß des Rechtsbehelfsausschlusses nach § 342b Abs. 6 S. 2 HGB gegen Art. 20 Abs. 3 GG 151
a) Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zwischen Prüfstelle und Unternehmen 151
b) Gewährleistung eines Rechtsschutzes in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten durch Art. 20 Abs. 3 GG 151
c) Bedürfnis für einen Rechtsschutz 152
d) Verweigerung der Mitwirkung als Schutz? 153
e) Geltendmachung von Einwendungen nach der Überleitung auf die zweite Stufe als Schutz? 153
f) Ergebnis 154
II. Rechtsschutz gegen sonstige Maßnahmen der Prüfstelle 155
1. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz 155
2. Zivilrechtlicher Rechtsschutz 155
B. Rechtsschutz gegen Entscheidungen auf zweiter Stufe 157
I. Rechtsschutz gegen Verfügungen der BaFin unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes gegen eine Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Abs. 2 S. 1 WpHG 160
1. Der Begriff der Verfügung 160
2. Verfügungen der BaFin nach Abschnitt 11 des WpHG 163
a) Maßnahmen gegenüber der Prüfstelle 164
aa) Das Verlangen nach § 37p Abs. 1 S. 3 WpHG 164
bb) Das Ansichziehen der Prüfung nach § 37p Abs. 1 S. 4 WpHG 166
cc) Das Inkenntnissetzen nach § 37p Abs. 3 WpHG 167
b) Maßnahmen gegenüber Dritten 167
aa) Die Anordnung der Prüfung nach § 37o Abs. 1 S. 1, 2 WpHG 168
bb) Die Entscheidung über den Antrag auf Absehen vom Erlass einer Bekanntmachungsanordnung nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG 170
(1) Rechtsnatur der dem Antrag stattgebenden Entscheidung 170
(a) Stattgebende Entscheidung als Auskunft? 171
(b) Stattgebende Entscheidung als Zusicherung? 171
(c) Stattgebende Entscheidung als Verwaltungsakt? 172
(2) Rechtsnatur der den Antrag ablehnenden Entscheidung 173
cc) Das Verlangen nach Auskunft und Vorlage von Unterlagen nach § 37o Abs. 4 S. 1 WpHG 174
dd) Das Betreten der Grundstücke und Geschäftsräume nach § 37o Abs. 5 WpHG 175
ee) Die Bekanntmachung der Prüfungsanordnung und des Grundes im elektronischen Bundesanzeiger nach § 37o Abs. 1 S. 5 WpHG 177
ff) Die Mitteilungen an andere Stellen nach § 37r WpHG 178
gg) Das Verlangen nach § 37p Abs. 1 S. 3 WpHG 179
c) Überblick über die Verfügungen der BaFin 180
d) Der weitere Gang der Untersuchung 180
3. Das Antragsverfahren nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG 182
a) Antrag nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG auf Absehen vom Erlass einer Bekanntmachungsanordnung 182
aa) Formelle Voraussetzungen 184
(1) Zuständigkeit und Form 184
(2) Zeitpunkt der Antragstellung 184
(3) Inhalt des Antrags 185
bb) Materielle Voraussetzungen 186
(1) Berechtigte Interessen des Unternehmens 186
(2) Eignung zur Schädigung 189
(3) Beurteilungsspielraum der BaFin 189
cc) Entscheidung der BaFin 191
(1) Ermessensentscheidung oder gebundene Entscheidung? 191
(2) Ermessensreduzierung auf Null 192
(3) Erlass von Nebenbestimmungen bei der Entscheidung über den Antrag 194
(4) Erforderlichkeit einer Anhörung vor Entscheidung über den Antrag nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG 195
(5) Zusicherung vor endgültiger Entscheidung über den Antrag 197
(6) Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag 197
(a) Entscheidung bei Einverständniserklärung auf erster Stufe 198
(b) Entscheidung bei Fehlerfeststellung auf zweiter Stufe 199
(7) Sperrwirkung des Antrags nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG? 200
b) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO analog 201
aa) Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 202
(1) Statthaftigkeit 202
(a) Lückenhaftigkeit der Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz 203
(b) Verbot der Lückenfüllung aufgrund der Qualifikation als vorbeugender Rechtsschutz? 203
(c) Vergleichbarkeit der Interessenlagen: Anwendbarkeit von § 123 VwGO oder §§ 935, 940 ZPO? 205
(2) Antragsbefugnis 206
(a) Exkurs: Beschwerdebefugnis bei der Verpflichtungsbeschwerde 207
(aa) Vorherige Antragstellung 207
(bb) Geltendmachung eines Rechts auf Vornahme der begehrten Verfügung 208
(cc) Ausnahme von der Pflicht zur Geltendmachung eines Rechts auf Vornahme der begehrten Verfügung 209
(b) Übertragung auf den einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO analog 214
(3) Zeitpunkt der Antragstellung 215
(4) Rechtsschutzbedürfnis 215
(5) Zuständigkeit und Form 217
bb) Begründetheit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 217
(1) Antragsgegner 217
(2) Glaubhaftmachung 218
(3) Abgrenzung zwischen Sicherungsanordnung und Regelungsanordnung 218
(4) Anordnungsanspruch 219
(5) Anordnungsgrund 221
(a) Erfolgsaussichten der Hauptsache 222
(b) Entscheidungsreife 223
(c) Eilbedürftigkeit der Entscheidung 223
(d) Folgenabwägung bei offener Hauptsachelage 225
(6) Vorwegnahme der Hauptsache 226
(7) Ermessensspielraum des Gerichts? 226
cc) Tenorierungsvorschlag 227
dd) Schadensersatzpflicht nach § 123 Abs. 3 VwGO analog i.V. m. § 945 ZPO analog? 227
c) Verpflichtungsbeschwerde nach §§ 37q Abs. 2 S. 3, 37u WpHG i.V. m. § 48 Abs. 3 WpÜG auf Absehen vom Erlass einer Bekanntmachungsanordnung bzw. auf Bescheidung des Antrags nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG 229
aa) Verpflichtungsbeschwerde nach §§ 37q Abs. 2 S. 3, 37u WpHG i.V. m. § 48 Abs. 3 WpÜG auf Absehen vom Erlass einer Bekanntmachungsanordnung 229
(1) Zulässigkeit der Beschwerde 230
(a) Statthaftigkeit 230
(b) Beschwerdebefugnis 230
(c) Vorverfahren 230
(d) Zuständigkeit, Form und Frist 231
(2) Begründetheit der Beschwerde 231
bb) Verpflichtungsbeschwerde nach §§ 37q Abs. 2 S. 3, 37u WpHG i.V. m. § 48 Abs. 3 WpÜG auf Bescheidung des Antrags nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG (Untätigkeitsbeschwerde) 232
(1) Zulässigkeit der Beschwerde 232
(a) Statthaftigkeit 232
(b) Beschwerdebefugnis 232
(c) Ablauf einer angemessenen Frist nach Antragstellung 233
(aa) Antragstellung vor Mitteilung des Prüfungsergebnisses 234
(bb) Antragstellung zwischen der Mitteilung des Prüfungsergebnisses nach § 342b Abs. 5 HGB und der Mitteilung gemäß § 342b Abs. 6 S. 1 Nr. 3 HGB 235
(cc) Antragstellung nach der Mitteilung gemäß § 342b Abs. 6 S. 1 Nr. 3 HGB 236
(dd) Antragstellung vor Erlass der Fehlerfeststellung 237
(ee) Antragstellung nach Erlass der Fehlerfeststellung 238
(ff) Zusammenfassung 238
(d) Kein zureichender Grund für eine Verzögerung 239
(e) Vorverfahren 241
(f) Zuständigkeit und Form 242
(2) Begründetheit der Beschwerde 243
4. Das Widerspruchsverfahren 243
a) Widerspruch nach § 37t Abs. 1 S. 1 WpHG 244
aa) Zulässigkeit des Widerspruchs 244
(1) Statthaftigkeit des Widerspruchs 244
(2) Widerspruchsbefugnis 244
(a) Die Beschwerdebefugnis nach § 63 Abs. 2 GWB 245
(b) Die Beschwerdebefugnis nach § 48 Abs. 2 WpÜG 246
(c) Die Widerspruchsbefugnis nach § 41 WpÜG 249
(d) Übertragung auf die Widerspruchsbefugnis nach § 37t WpHG 251
(e) Ergebnis 252
(3) Vorherige Antragstellung nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG bei einem Widerspruch gegen die Bekanntmachungsanordnung? 252
(4) Widerspruchsfrist, Form und Zuständigkeit 253
bb) Begründetheit des Widerspruchs 254
cc) Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs 255
b) Antrag bei der Behörde auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO analog 256
c) Antrag auf gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz nach § 37u Abs. 2 WpHG i.V. m. § 50 Abs. 3 WpÜG auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs 261
aa) Formelle Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung 261
(1) Antragstellung 262
(2) Erforderlichkeit der Widerspruchseinlegung 262
(3) Zuständigkeit, Frist und Form 263
(4) Anwaltszwang nach § 53 WpÜG? 263
bb) Materielle Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung 265
(1) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung 266
(2) Unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gerechtfertigte Härte 271
(3) Verhältnis von § 37u Abs. 2 WpHG i.V. m. § 50 Abs. 3 Nr. 2 WpÜGzu § 37u Abs. 2 WpHG i.V. m. § 50 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG 273
cc) Entscheidung des Beschwerdegerichts über den Antrag nach § 37u Abs. 2 WpHG i.V. m. § 50 Abs. 3 WpÜG 274
dd) Mündliche Verhandlung und Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Antrag auf gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz nach § 37u Abs. 2 WpHG i.V. m. § 50 Abs. 3 WpÜG auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs 275
5. Das Beschwerdeverfahren: Die Anfechtungsbeschwerde 280
a) Beschwerde nach § 37u WpHG 280
aa) Zulässigkeit der Beschwerde 280
(1) Statthaftigkeit der Beschwerde 280
(2) Beschwerdebefugnis 280
(3) Vorverfahren 281
(a) Zeitpunkt der Durchführung des Vorverfahrens 281
(b) Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung eines Vorverfahrens 282
(4) Zuständigkeit, Beschwerdefrist und Form 284
bb) Begründetheit der Beschwerde 285
cc) Mündliche Verhandlung und Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Beschwerde nach § 37u WpHG 286
b) Antrag auf gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz nach § 37u Abs. 2 WpHG i.V. m. § 50 Abs. 3 WpÜG auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde 286
II. Die allgemeine Leistungsbeschwerde 286
1. Zulässigkeit 287
a) Statthaftigkeit 287
b) Beschwerdebefugnis 288
c) Vorverfahren, Frist, Form und Zuständigkeit 289
d) Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis bei der allgemeinen Leistungsbeschwerde in Form der Unterlassungsbeschwerde 290
2. Begründetheit 291
III. Die Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde 292
1. Zulässigkeit 292
a) Statthaftigkeit 292
b) Berechtigtes Interesse 294
c) Beschwerdebefugnis 295
d) Vorverfahren 295
e) Form, Zuständigkeit und Frist 295
2. Begründetheit 296
IV. Die allgemeine Feststellungsbeschwerde 296
1. Zulässigkeit 297
a) Statthaftigkeit 297
b) Besonderes Feststellungsinteresse 298
c) Beschwerdebefugnis 298
d) Frist, Form und Zuständigkeit 299
2. Begründetheit 299
C. Sekundäransprüche 299
I. Ansprüche gegen die Prüfstelle und deren Beschäftigte 300
1. Ansprüche des Unternehmens gegen die Prüfstelle und deren Beschäftigte 300
a) Ansprüche wegen der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nach § 342c HGB 300
aa) Verletzungshandlung 300
bb) Anspruchsgegner 302
cc) Verschulden 302
dd) Schaden 302
ee) Haftungsbegrenzung 302
b) Ansprüche wegen sonstiger Pflichtverletzungen 303
aa) Vertrag zwischen Prüfstelle und Unternehmen 303
(1) Vertrag bei der Prüfungseinleitung 303
(2) Vertrag bei der Beendigung der Prüfung durch Einverständnis des Unternehmens mit einem von der Prüfstelle ermittelten Fehler 304
bb) Vertragsähnliches Schuldverhältnis i. S. d. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB 305
cc) Sonstige Anspruchsgrundlagen 307
2. Ansprüche Dritter gegen die Prüfstelle 307
II. Ansprüche gegen die BaFin 307
1. Ansprüche des Unternehmens gegen die BaFin 307
a) Verletzung einer Amtspflicht 308
b) In Ausübung eines öffentlichen Amtes durch einen Amtsträger 309
c) Drittgerichtetheit der Amtspflicht 310
d) Weitere Voraussetzungen 311
2. Ansprüche Dritter gegen die BaFin 312
4. Teil: Bewertung und Ergebnis der Untersuchung 314
5. Teil: Zusammenfassung 320
A. Das Enforcement-Verfahren 320
B. Die Prüfung auf erster Stufe 321
C. Die Prüfung auf zweiter Stufe 322
D. Beendigung der Prüfung auf zweiter Stufe 323
E. Grundlagen zum Rechtsschutz im Enforcement-Verfahren 324
F. Das Antragsverfahren nach § 37q Abs. 2 S. 3 WpHG 325
G. Einstweiliger Rechtsschutz über § 123 VwGO analog 326
H. Die Verpflichtungsbeschwerde 327
I. DasWiderspruchsverfahren 328
J. Die Anfechtungsbeschwerde 329
K. Weitere Beschwerdearten 330
L. Sekundäransprüche 330
M. Vorbeugender Rechtsschutz 332
Literaturverzeichnis 333
Sachwortverzeichnis 343