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Actiones suas praestare debet

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Wacke, J. (2010). Actiones suas praestare debet. Die Last zur Klagenabtretung an den Ersatzpflichtigen und dessen Eigentumserwerb - Römischrechtliche Grundlagen des Zessionsregresses nach § 255 (1. Fall) BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53292-6
Wacke, Jan Ulrich. Actiones suas praestare debet: Die Last zur Klagenabtretung an den Ersatzpflichtigen und dessen Eigentumserwerb - Römischrechtliche Grundlagen des Zessionsregresses nach § 255 (1. Fall) BGB. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53292-6
Wacke, J (2010): Actiones suas praestare debet: Die Last zur Klagenabtretung an den Ersatzpflichtigen und dessen Eigentumserwerb - Römischrechtliche Grundlagen des Zessionsregresses nach § 255 (1. Fall) BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53292-6

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Actiones suas praestare debet

Die Last zur Klagenabtretung an den Ersatzpflichtigen und dessen Eigentumserwerb - Römischrechtliche Grundlagen des Zessionsregresses nach § 255 (1. Fall) BGB

Wacke, Jan Ulrich

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 146

(2010)

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Abstract

Wer Schadensersatz für den Verlust einer Sache schuldet, kann gemäß § 255 Satz 1 BGB vom Ersatzberechtigten verlangen, daß dieser ihm seine Ansprüche abtrete, die er aufgrund seines Eigentums gegen Dritte hat. Die im Schadensersatzrecht angesiedelte Vorschrift ermöglicht dem Ersatzpflichtigen einen Regress gegen den Drittschuldner aus der abgetretenen Forderung. Die BGB-Vorschrift geht über das beneficium cedendarum actionum des Gemeinen Rechts und diverse partikularrechtliche Vorbilder zurück auf die Quellen des klassischen römischen Rechts. Die Exegese der vielfältigen Fallkonstellationen der Quellen bildet den Schwerpunkt der Publikation. Jan Ulrich Wacke erörtert hier insbesondere die Ausnahmen vom Zessionszwang, die Übereignungswirkung der Abtretung und den Verbleib des Anspruchs auf die Diebstahlsstrafe aus der actio furti. Der Autor bettet die Exegese ein in eine vergleichende Darstellung der Probleme des geltenden Rechts, zu denen er mittels genauer Analyse der Entstehungsgeschichte und der Interessenlage Lösungsvorschläge erarbeitet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
I. Der gesetzliche Ausgleich des Interessenkonflikts 15
II. Alternative Lösungswege 16
III. Offene Fragen 18
IV. Überblick über den Gang der Darstellung 22
V. Gegenwärtiger Stand der Forschung 23
1. Kapitel: Überblick über den Anwendungsbereich und die Funktion des § 255 BGB nach dem aktuellen Streitstand 25
§ 1 Das umstrittene Grundverständnis der Norm und ihr Anwendungsbereich 25
I. Der erste Fall des § 255 BGB: Die Haftung für den Verlust fremder Sachen 26
1. Die engste Auslegung der Norm: Beschränkung auf den Besitzverlust bei Fortexistenz der Sache 26
2. Anwendbarkeit des § 255 BGB auch bei fortbestehenden Surrogatansprüchen 30
3. Anwendbarkeit des § 255 BGB auch hinsichtlich konkurrierender Schadensersatzansprüche 31
II. Der Anwendungsbereich der zweiten Variante von § 255 BGB 36
III. Analoge Anwendung der Vorschrift als Regreßregel 37
IV. Wichtige Urteile des BGH zum Anwendungsbereich des § 255 BGB 38
V. Zusammenfassung 47
§ 2 Zur Rechtsfolgenseite: Bewirkt die Abtretung einen (endgültigen) Übergang des Eigentums an der verlorenen Sache bzw. des beeinträchtigten Rechts auf den Entschädigenden? 48
I. Im Fall des Sachverlusts (§ 255 – 1. Fall – BGB) 48
1. Die Lehre von der schlichten Abtretung ohne Übereignungswirkung 48
2. Die Theorie von der Abtretung mit Übereignungswirkung nach § 931 BGB 52
a) Die Lehre vom endgültigen Abandon 52
b) Die Lehre vom vorläufigen Abandon 54
II. Die Abandonfrage bei § 255 Fall 2 BGB 55
III. Zusammenfassung 56
2. Kapitel: Überblick über die Gesetzgebungsgeschichte, über partikularrechtliche Vorbilder und die gemeinrechtlichen Lehren 58
§ 3 Entstehungsgeschichte zu § 255 BGB 58
§ 4 Partikularrechtliche Vorbilder 61
§ 5 Die Lehren des gemeinen Rechts 62
I. MÜHLENBRUCH und VON VANGEROW 62
II. WINDSCHEID 66
III. FRIEDRICH MOMMSEN 67
IV. Die Lehre vom Anspruchsübergang auch ohne Zession 67
3. Kapitel: Die Fälle des Römischen Rechts zur Forderungsabtretung bei der Haftung für Sachverlust 69
§ 6 Plan der folgenden Darstellung 69
§ 7 Die Klagenabtretung an den Vindikationsbeklagten 70
I. Überblick 70
II. Paulus D. 6,1,21: Fahrlässiger Verlust der tatsächlichen Sachherrschaft nach der litis contestatio 73
III. Keine Klagenzession bei dolosem Besitzverlust 82
1. Paulus D. 6,1,69 82
2. Weitere Quellen zum dolosen Besitzverlust 86
III. Papinian D. 6,1,63 (Anfang): Bestätigung des Unterschieds zwischen fahrlässigem und dolosem Besitzverlust 89
IV. Qui liti se optulit 95
1. Zur Frage nach dem Haftungsgrund bei der oblatio liti 96
2. Zur Frage nach einer Klagenzession an den liti se offerens 106
V. Zusammenfassung zur Klagenzession an den Vindikationsbeklagten 108
§ 8 Exkurs: Die Durchführung der Zession 109
§ 9 Keine Klagenzession im Rahmen der condictio furtiva? 114
I. Julian D. 13,1,14,1: Keine Pflicht des Klägers zur Sicherheitsleistung 115
II. Pomponius D. 47,2,9,1: Kein Verzicht des Klägers auf die konkurrierende rei vindicatio 119
III. Zusammenfassung 121
§ 10 Die Klagenabtretung im Rahmen der actio servi corrupti 122
§ 11 Klagenabtretung im Rahmen der Haftung des Reeders (D. 4,9,6,4) 133
I. Ermittlung der konkurrierenden Klagen für den Fall der Sachbeschädigung 135
II. Ermittlung der konkurrierenden Klagen im Fall des Diebstahls 139
III. Unterschiede der actio in factum adversus nautas zur zivilen actio furti bzw. damni iniuriae hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen 143
IV. Erläuterung der von Paulus erwähnten exceptiones 144
V. Zur Klagenzession selbst 155
VI. Abgrenzung des Fragments gegen die Fälle der Klagenzession bei der Haftung für Sachverlust 158
§ 12 Die Klagenabtretung bei der Haftung für Sachverlust aus der Führung fremder Geschäfte (insbesondere negotiorum gestio) 160
I. Paulus D. 47,2,54(53),3: Zur Haftung des Geschäftsführers, des Scheinvormunds und des Tutors 160
II. Papinian D. 47,2,81(80),7: Zur Haftung des Geschäftsherrn 163
§ 13 Exkurs: Übergang und Abtretung der actio furti an den Haftenden 168
I. Der Übergang der actio furti auf den Ersatzpflichtigen im Falle seiner Haftung für custodia 169
II. Kein Erwerb der actio furti bei eigenem dolosen Verhalten 178
III. Ablehnung der Aktivlegitimation eines bestohlenen Diebes 181
IV. Übergang der actio furti auf den Ersatzpflichtigen im Falles einer Haftung für culpa: eine spätklassische Entwicklung 185
1. (Julian-/Celsus-)Ulpian D. 47,2,14,10: Versagung der Aktivlegitimation zur actio furti von Hausvater und Bürgen des Kommodatars 187
2. Ulpian D. 47,2,14,11: Die actio furti des verklagten Prekaristen 200
3. Ulpian D. 47,2,14,12: Die actio furti des conductor 206
4. Weitere Argumente für die Aktivlegitimation des Haftenden zur actio furti bei Einstandspflicht für culpa 208
V. Bloßes Recht auf Abtretung der actio furti im Falle der berechtigten Detention sine voluntate domini: Paulus D. 47,2,86(85) und D. 47,2,54(53),3 211
VI. Keine Abtretung der actio furti an den Haftenden ohne vormalige Sachgewalt: Paulus D. 47,2,86(85) und Papinian D. 47,2,81(80),7 219
VII. Kann der Eigentümer dem zur actio furti aktivlegitimierten Haftenden das Recht auf die Strafsumme entziehen? 228
1. Erwerb der actio furti durch den Eigentümer vor der Einziehung der Strafsumme durch den Haftenden 228
a) Verzicht des Eigentümers auf die Ersatzpflicht vor der Inanspruchnahme des Haftenden 228
(1) Klassisches Recht 228
(2) Justinianisches Recht 229
b) Rückzahlung der Entschädigung nach der Inanspruchnahme des Haftenden? 230
(1) Justinianisches Recht 230
(2) Klassisches Recht 232
2. Anspruch des Eigentümers auf Auskehrung der durch den Haftenden eingezogenen Diebstahlsstrafe? 235
a) Klassisches Recht 235
(1) Die Rechtslage vor der Inanspruchnahme des Haftenden auf die Entschädigungsleistung 236
(2) Kein Anspruch auf Auskehrung der Strafsumme nach der Inanspruchnahme des Haftenden auf die Ersatzleistung 242
b) Justinianisches Recht 242
3. Zusammenfassung zum klassischen Recht hinsichtlich der Frage nach dem endgültigen Verbleib der poena furti 244
VIII. Zusammenfassung zur Übertragung der actio furti auf den Haftenden 244
§ 14 Die Klagenabtretung im Rahmen vertraglicher Haftung für den Verlust einer fremden Sache 250
I. Labeo D. 19,2,60,2 250
II. Gaius D. 19,2,25,8 265
III. Marcellus D. 42,1,12 266
IV. Zusammenfassung zur Klagenzession bei vertraglicher Haftung 268
§ 15 Zur Frage des Eigentumsüberganges auf den haftenden Sachschuldner 268
I. Der Eigentumsübergang im Falle des reus contumax 270
II. Ein Eigentumsübergang auch bei der Haftung für Besitzverlust? 284
1. Folgerungen aus der Klageformel der actio Publiciana 284
2. Bestätigung durch Paulus D. 6,1,46 und 47 289
3. Keine zwingende Folgerung aus der dem Beklagten zu leistenden cautio de restituendo 290
4. Fragmente (außer Papinian D. 6,1,63), die das (Wieder)Auftauchen der Sache in der Hand des Gläubigers behandeln 293
5. Das Rätsel Papinian D. 6,1,63 (2. Teil) 298
III. Zusammenfassung zur Frage des Eigentumsüberganges 317
§ 16 Die Verweigerung der Klagenzession im Rahmen der Vindikation bei dolos herbeigeführtem Besitzverlust (erneut zu Paulus D. 6,1,69) 320
I. Paulus versus Marcellus: eine alte crux interpretationis 320
II. Zusammenfassung (zugleich Ergänzung der Zusammenfassung zu § 12) 333
§ 17 Zusammenfassung zum 2. und 3. Kapitel 334
I. Drei einflußreiche Lehrmeinungen im gemeinen Recht 334
II. Der Grundsatz der Klagenzession an den auf Schadensersatz haftenden Herausgabeschuldner und seine Ausnahmen im klassischen Recht 335
III. Weitere Fälle der Klagenzession bei Leistung von Wertersatz für eine verlorene Sache 338
IV. Die Durchsetzung des Zessionszwanges 338
V. Der Sonderfall der actio furti 339
VI. Zum Umfang der abzutretenden Klagen 341
VII. Der Erwerb prätorischen Eigentums durch den zessionsberechtigten Ersatzpflichtigen 342
VIII. Die Rückabwicklung zugunsten des zessionsberechtigten Ersatzpflichtigen beim Wiederauftauchen der Sache in der Hand des Entschädigten 344
IX. Die Rechtslage bei Entschädigungspflicht ohne ein Recht auf Klagenzession 345
4. Kapitel: Schluß 347
§ 18 Ausblicke auf das geltende Recht 347
I. Anwendungsbereich des § 255 (1. Fall) BGB 347
1. Untersuchung der Gesetzgebungsmaterialien zum BGB 348
2. Folgerungen aus den Lehren des gemeinen Rechts? 353
3. Aufschluß aus den Quellen des römischen Rechts? 356
4. Entscheidung aufgrund systematischer Erwägungen zur Abgrenzung zwischen § 255 BGB und der Gesamtschuld 360
II. Zur Frage des Eigentumsüberganges und des Abandon 363
1. Gesetzgebungsgeschichte 364
2. Indizwirkung des römischen Rechts für die Annahme einer endgültigen Übereignung im Regelfall 368
3. Im geltenden Recht begründete Argumente für die Annahme einer endgültigen Übereignung 372
4. Gibt es Ausnahmen von der Zessionspflicht? 374
III. Zusammenfassung des Interpretationsvorschlags zum geltenden Recht 377
Literaturverzeichnis 379
Ausgaben und Übersetzungen des Corpus iuris civilis 392
Ausgaben und Übersetzungen sonstiger Quellen 392
Quellenregister 393
Sachregister 399