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Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter

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Arnold, C. (2007). Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter. Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52116-6
Arnold, Christian. Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter: Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52116-6
Arnold, C (2007): Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter: Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52116-6

Format

Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter

Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis

Arnold, Christian

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 264

(2007)

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Abstract

Tarifnormen über "betriebliche Fragen" weisen die Besonderheit auf, dass für ihre Geltung allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ausreicht (§ 3 Abs. 2 TVG). Auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind, sollen ihnen unterworfen sein. Eine allgemein anerkannte Meinung über den Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen konnte sich bislang nicht herausbilden.

Während bisher eine Antwort auf diese Fragen über eine Abwägung von Verfassungsgütern versucht wurde, entwickelt der Autor eine rein zivilrechtliche Lösung. Auf der Grundlage eines privatautonomen Verständnisses der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis kommt er zu dem Ergebnis, dass betriebliche Tarifnormen nur für begünstigende Regelungen zur Verfügung stehen. Eine belastende Wirkung kommt auf Grund der fehlenden Legitimation der Tarifmacht gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern nicht in Betracht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 21
A. Die betrieblichen Tarifnormen zwischen rechtlicher Unbestimmtheit und praktischem Bedeutungszuwachs 23
I. Die betrieblichen Tarifnormen als ungelöstes Rechtsproblem 23
II. Die Rechtsprechung als Beleg für die wachsende Bereitschaft zur Anwendung betrieblicher Tarifnormen 24
1. Quantitative und qualitative Besetzungsregeln als betriebliche Tarifnormen 25
a) Quantitative Besetzungsregeln 26
b) Qualitative Besetzungsregeln 30
(1) Die Verfassungsmäßigkeit qualitativer Besetzungsregeln 32
(2) Die Einordnung qualitativer Besetzungsregeln als betriebliche Tarifnormen 34
2. Die Gestaltung von Personalbemessungssystemen als betriebliche Tarifnormen 38
3. Die Festsetzung der Arbeitszeit als betriebliche Tarifnormen 41
a) Die Festsetzung der individuellen Wochenarbeitszeit 42
b) Die Befugnis des Arbeitgebers zur Arbeitszeitverkürzung zum Zweck der Beschäftigungssicherung 45
c) Die Festsetzung des Endes der Arbeitszeit 48
d) Die Schließung von Geschäftsstellen am Silvestertag 50
III. Die zunehmende Bedrohung der Autonomie der Arbeitsvertragsparteien als Ergebnis 53
1. Die Bedrohung der Privatautonomie der Arbeitnehmer 53
2. Die Bedrohung der Unternehmensautonomie der Arbeitgeber 55
3. Ergebnis 55
B. Der Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen in Rechtsprechung und Literatur 57
I. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit betrieblicher Tarifnormen als Ausgangsfrage 57
II. Die Lehre von der Verfassungswidrigkeit der betrieblichen Tarifnormen 60
III. Die Lehren von der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen 63
1. Die Verfassungsmäßigkeit der Unterstellung des Außenseiters unter die tarifvertragliche Normsetzung als Ausgangspunkt 65
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers 67
(1) Der Streit um die verfassungsrechtliche Stellung der negativen Koalitionsfreiheit 68
(2) Der materielle Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit 74
(3) Die negative Koalitionsfreiheit als lediglich „mittelbare“ Grenze der tarifvertraglichen Normsetzung 79
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers 79
(1) Der materielle Inhalt der Berufsfreiheit 80
(2) Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers 81
(3) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers als Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfung 85
c) Das Demokratieprinzip 85
(1) Die Anforderungen des Demokratieprinzips an eine Unterstellung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung 85
(2) Die Vereinbarkeit einer Unterstellung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung mit dem Demokratieprinzip 86
(3) Die beschränkte Geltung des Demokratieprinzips als Ergebnis 88
2. Die Begründung der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen 89
a) Die Vereinbarkeit mit der negativen Koalitionsfreiheit der nichtorganisierten Arbeitnehmer 89
(1) Die Verneinung eines Eingriffs in die negative Koalitionsfreiheit durch betriebliche Tarifnormen 89
(2) Die Sozialadäquanz eines möglichen Beitrittsdrucks 91
(3) Die Eingrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als verfassungsrechtliche „Rücksichtnahme“ auf die negative Koalitionsfreiheit 93
b) Die Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit der nichtorganisierten Arbeitnehmer 94
(1) Der Eingriff in die Berufsfreiheit durch betriebliche Tarifnormen 94
(2) Die Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung 95
(3) Die Begrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Konzession an die Berufsfreiheit 97
c) Die Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip 97
(1) Die verfassungsrechtlich „privilegierte Stellung“ der Koalitionen als Begrenzung des Geltungsanspruchs des Demokratieprinzips 97
(2) Der „rechtstechnische Charakter“ der Außenseiterwirkung betrieblicher Tarifnormen 99
(3) Die Begrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Konzession an das Demokratieprinzip 100
3. Die Rechtswirkung und der Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen 100
a) Die normative Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern als gemeinsame Basis 101
b) Der sachliche Anwendungsbereich betrieblicher Tarifnormen 104
(1) Die klassische „typologische“ Betrachtungsweise 104
(a) Die Aufspaltung in Solidar-, Ordnungs- und Zulassungsnormen 104
(b) Die „Erfolglosigkeit“ der typologischen Betrachtungsweise 107
(2) Die notwendig einheitliche Geltung betrieblicher Tarifnormen 109
(a) Die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 109
(b) Die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen in der Literatur 113
(c) Die Bedenken gegen die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen 115
(3) Die inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts 119
(a) Die Konkretisierung des Begriffs der betrieblichen Tarifnormen anhand des Betriebsverfassungsrechts 119
(b) Die Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen anhand der Mitbestimmungstatbestände des § 87 BetrVG 120
(aa) Die Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der „formellen“ Arbeitsbedingungen unter dem BetrVG 1952 120
(bb) Die Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG 122
(cc) Die Begründung der Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG 123
(c) Die Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen anhand spezifischer betriebsverfassungsrechtlicher Kompetenzzuweisungen an die Tarifvertragsparteien 125
(d) Die Bedenken gegen eine inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts 127
4. Zusammenfassung 130
IV. Die Lehren von der verfassungskonformen Reduktion betrieblicher Tarifnormen 132
1. Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Unterstellung des Außenseiters unter die tarifvertragliche Normsetzung als Ausgangspunkt 133
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers 134
(1) Die negative Koalitionsfreiheit als Teil der Grundrechtsgewährleistung des Art. 9 Abs. 3 GG 135
(2) Der materielle Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit 136
(3) Der Schutz des nichtorganisierten Arbeitnehmers vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis 138
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers 139
(1) Der materielle Inhalt der Berufsfreiheit 139
(2) Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers 140
(3) Der Schutz des nichtorganisierten Arbeitnehmers vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis 140
c) Das Demokratieprinzip 141
(1) Das Demokratieprinzip und die Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung 141
(2) Die Vereinbarkeit einer Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung mit dem Demokratieprinzip 142
(3) Der grundsätzliche Schutz nichtorganisierter Arbeitnehmer vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis 146
2. Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen 147
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers 147
(1) Der Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers durch betriebliche Tarifnormen 147
(2) Das Fehlen einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung 148
(3) Die Unzulässigkeit einer Erstreckung der normativen Wirkung betrieblicher Tarifnormen auf nichtorganisierte Arbeitnehmer als Ergebnis 149
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers 150
c) Das Demokratieprinzip 151
(1) Das Demokratieprinzip und die normative Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern 151
(2) Die Unzulässigkeit einer Erstreckung der normativen Wirkung betrieblicher Tarifnormen auf nichtorganisierte Arbeitnehmer als Ergebnis 153
3. Die Rechtswirkung und der Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen 154
a) Die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien 154
(1) Die Übertragung der Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Normsetzung auf die Tarifvertragsparteien 155
(2) Die Bedenken gegen die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien 157
b) Die Einschränkung der Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern als gemeinsame Basis 159
(1) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf das betriebliche Rechtsverhältnis 159
(a) Das betriebliche Rechtsverhältnis als Regelungsebene betrieblicher Tarifnormen 159
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf das betriebliche Rechtsverhältnis 163
(2) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf die Person des Arbeitgebers 164
(a) Die einseitige Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Tarifnormen 164
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf die Person des Arbeitgebers 166
(3) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf begünstigende Sachregelungen 167
(a) Die ausschließliche Begünstigung der Arbeitnehmer durch betriebliche Tarifnormen 167
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf begünstigende Sachregelungen 168
c) Der sachliche Anwendungsbereich betrieblicher Tarifnormen 170
(1) Die „typologische“ Betrachtungsweise 170
(2) Die notwendig einheitliche Geltung betrieblicher Tarifnormen 172
(3) Die inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts 173
4. Zusammenfassung 175
V. Das Scheitern der verfassungsrechtlichen Ausrichtung der Diskussion um die betrieblichen Tarifnormen als Ergebnis 176
C. Die Privatautonomie als legitimatorische Basis der tarifvertraglichen Normsetzung 180
I. Die tarifvertragliche Normsetzung als legitimationstheoretische Frage 180
1. Die Notwendigkeit einer Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung 181
a) Die Kritik an der so genannten „Legitimationslehre“ 181
b) Die Berechtigung der Frage nach der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung 184
(1) Der Vorwurf der mangelnden Präzision als Verkennung der kritisierten Lehren 184
(2) Das Erfordernis der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung als Teil eines allgemeingültigen Rechtssatzes 186
c) Die Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung als zu konkretisierender Rechtsbegriff 189
2. Der materielle Gehalt der Frage nach der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung 189
a) Die Unterscheidung von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung als materieller Bezugspunkt 189
b) Die Systemwidrigkeit originärer intermediärer Regelungsinstanzen 192
c) Die Alternativität von privatautonomer und demokratischer Legitimation 196
3. Die Dualität von Trägern originärer Legitimation im freiheitlichen Rechtsstaat und die tarifvertragliche Normsetzung 197
II. Die tarifvertragliche Normsetzung als Ausdruck der Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien 198
1. Die Rechtswirkung von Tarifverträgen als historisches Problem 198
a) Die Diskussionen um die Einordnung des Tarifvertrags und seiner Rechtswirkung vor Erlass der Tarifvertragsverordnung 199
(1) Der Streit um die Rechtsnatur des Tarifvertrages 201
(2) Der Streit um die Rechtswirkung des Tarifvertrages 205
(3) Die Unsicherheit über das Verhältnis von Tarif- und Arbeitsvertragsparteien als Ergebnis 208
b) Die Diskussionen um die Einordnung des Tarifvertrags und seiner Rechtswirkung in der Weimarer Republik 212
(1) Die gesetzliche Anordnung der normativen Wirkung des Tarifvertrags 212
(2) Der Streit über den Rechtsquellencharakter des Tarifvertrags 214
(3) Die Verbände als rechtsetzende Instanz im Tarifvertragsrecht 216
2. Die Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis unter der Geltung des Tarifvertragsgesetzes 218
a) Die Unhaltbarkeit der Lehre von der originären Autonomie der Koalitionen 219
b) Die Unhaltbarkeit der Lehre von der staatlichen Delegation 221
(1) Die Heteronomie der Tarifnormen als gemeinsame Basis der Delegationstheorien 222
(a) Die Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzung durch staatliche Delegation oder Anerkennung 222
(b) Der Tarifvertrag als heteronome Rechtsetzung 225
(2) Die Einwände gegen die Delegationstheorien 227
(a) Der Widerspruch zur historischen Entwicklung des Tarifvertragswesens 227
(b) Der Widerspruch von Delegation und Autonomie 231
(c) Der Widerspruch von Delegation und Verbandsmitgliedschaft 235
(3) Die Unvereinbarkeit einer staatlichen Delegation mit dem geltenden Recht und seiner Geschichte 238
c) Die mandatarische Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsmacht 238
(1) Die historische Entwicklung des Tarifvertragswesens als Bestätigung der mandatarischen Legitimation 239
(a) Das „Versagen des Arbeitsvertrags“ als Grundproblem der modernen Arbeitsverfassung 240
(b) Die Tarifautonomie als funktionale Ergänzung der Arbeitsvertragsfreiheit 242
(2) Die mitgliedschaftliche Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsmacht als systemkonforme Deutung des geltenden Rechts 245
(a) Die systemkonforme Einordnung der Autonomie der Koalitionen und der Verbandsmitgliedschaft 245
(b) Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifnormen als privatrechtliches Bindungsproblem 248
(aa) Die Versuche einer privatrechtlichen Erklärung der normativen Wirkung 249
(bb) Die unwiderrufliche verdrängende Vollmacht als privatrechtliche Begründung der normativen Wirkung 254
(α) Der freiwillige Beitritt zum Verband als Autorisation der tarifvertraglichen Regelungstätigkeit 254
(β) Die zivilrechtliche Anerkennung des Geltungswillens der Verbandsmitglieder 258
(γ) Die Vorzugswürdigkeit einer unwiderruflichen verdrängenden Vollmacht gegenüber alternativen zivilrechtlichen Rechtsfiguren 262
(c) Der Tarifvertrag als Selbstbestimmungsordnung 267
III. Die Folgen der mandatarischen Legitimation für das Verständnis der tarifvertraglichen Normsetzung 272
1. Der Normcharakter der Tarifvertragsvorschriften 272
2. Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifvertragsvorschriften 275
3. Die personellen und sachlichen Grenzen der Tarifmacht 276
D. Die betrieblichen Tarifnormen als Teil eines freiheitlichen Tarifvertragssystems 279
I. Die Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen auf der Grundlage eines mandatarischen Verständnisses der tarifvertraglichen Normsetzung 280
1. Die Unzulässigkeit eines Austauschs des Legitimationsgrundes für betriebliche Tarifnormen 281
a) Die Berufung auf eine alternative Legitimation der betrieblichen Tarifnormen 282
(1) Die Deutung der gesetzlichen Vorschriften über betriebliche Tarifnormen als ausnahmsweise Delegation 282
(2) Die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien 284
(3) Der Betriebsrat als Kompensation des Legitimationsdefizits betrieblicher Tarifnormen 285
b) Die Widerlegung einer delegatarischen Legitimation der betrieblichen Tarifnormen 287
(1) Die Geschichte der betrieblichen Tarifnormen 288
(a) Hugo Sinzheimer und die Entdeckung der „Solidarnormen“ 288
(aa) Die Unterscheidung von Individual- und Solidarverhältnis 289
(bb) Die Systematik der Tarifvertragsnormen 292
(cc) Die Rechtswirkungen von „Solidarnormen“ und Außenseiter 294
(b) Die „Solidarnormen“ unter Geltung der Tarifvertragsverordnung 300
(aa) Der personelle und sachliche Umfang der normativen Wirkung nach der Tarifvertragsverordnung 301
(bb) Der Streit um die normative Wirkung von „Solidarnormen“ 303
(cc) Die Rechtswirkungen von „Solidarnormen“ und die Stellung von Außenseitern unter Geltung der Tarifvertragsverordnung 307
(c) Die „Solidarnormen“ und die betrieblichen Tarifnormen des Tarifvertragsgesetzes 311
(aa) Der Weg zur Positivierung der betrieblichen Tarifnormen im Tarifvertragsgesetz 312
(α) Die Beratungen in der britischen Besatzungszone 313
(β) Die Beratungen des „Unterausschusses Arbeitsrecht“ des Länderrates 315
(γ) Die Beratungen des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 317
(bb) Die „Solidarnormen“ als historischer Bezugspunkt der betrieblichen Tarifnormen 319
(α) Die Gleichsetzung des Regelungsgegenstands von „Solidarnormen“ und betrieblichen Tarifnormen 319
(β) Die Beschränkung der Rechtsfolgen auf begünstigende Regelungen 322
(γ) Die spätere Erweiterung des Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Abkehr von der gesetzlichen Ursprungsidee 326
(cc) Die historische Entwicklung der betrieblichen Tarifnormen als Widerlegung einer Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter belastende Tarifvorschriften 328
(2) Die Wesensverschiedenheit von mandatarischer und delegatarischer Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis 329
(3) Das Fortbestehen der Einwände gegen die delegatarische Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzung 332
c) Die Widerlegung einer Legitimation der betrieblichen Tarifnormen durch die Betriebsautonomie 334
(1) Die legitimatorische Verschiedenheit der tarifvertraglichen und der betriebsverfassungsrechtlichen Normsetzung 335
(2) Die Unmöglichkeit einer Legitimation der betrieblichen Tarifnormen durch die Betriebsautonomie 340
(a) Die Übertragung betriebsverfassungsrechtlicher Grundsätze auf die Tarifvertragsparteien als vergeblicher Versuch der Ergänzung der Legitimationsbasis 340
(b) Die Transformation betrieblicher Tarifnormen durch die Betriebsparteien als vergeblicher Versuch der Ergänzung der Legitimationsbasis 343
(3) Das Legitimationsdefizit der betrieblichen Tarifnormen als Ergebnis 346
2. Die Folgen der mandatarischen Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis für die Bestimmung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen 347
a) Die einseitige Verpflichtung des tarifgebundenen Arbeitgebers als erste Folge der mandatarischen Legitimation 348
(1) Die unmittelbare und zwingende Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber dem tarifgebundenen Arbeitgeber als privatrechtskonforme Lösung 349
(2) Das Problem des Inhalts der einseitigen Verpflichtung des tarifgebundenen Arbeitgebers durch betriebliche Tarifnormen 352
(3) Die Notwendigkeit einer weiteren Einschränkung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen 355
b) Die Beschränkung auf die Arbeitnehmer begünstigende Rechtswirkungen als zweite Folge der mandatarischen Legitimation 356
(1) Der Vertrag zugunsten Dritter als privatrechtskonforme Erfassung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen 356
(a) Die Zulässigkeit eines tariflichen Vertrags zugunsten Dritter und seine Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 S. 2 TVG 357
(b) Die Unvereinbarkeit „belastender“ Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern mit der mandatarischen Legitimation 360
(c) Die Begünstigung als einheitliche Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmern 366
(2) Die Widerlegung der Einwände gegen eine Erfassung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen als Vertrag zugunsten Dritter 369
(a) Der Begriff der Begünstigung der Arbeitnehmer 370
(b) Das Bedürfnis nach betriebseinheitlichen Regelungen 372
(aa) Die legitimatorische und historische Widerlegung einer „Gestaltungsfunktion“ der betrieblichen Tarifnormen 374
(bb) Die Wahrung der Interessen der organisierten Arbeitnehmer 376
(cc) Die Betriebsvereinbarung als zutreffende Alternative für betriebseinheitliche Gestaltungen 377
(c) Die mittelbare Benachteiligung der nichtorganisierten Arbeitnehmer durch Minderung des finanziellen Spielraums des Arbeitgebers 379
c) Der mögliche Anspruchsinhalt betrieblicher Tarifnormen und ihre tatsächliche Durchsetzung 383
3. Die begünstigende Rechtswirkung gegenüber organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmern als Ergebnis 384
II. Der sachlich-gegenständliche Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen 386
1. Die Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes 387
2. Die Rückkehr zum historischen Solidarnormbegriff 390
3. Die Beschränkung auf die „Betriebsnormen“ Sinzheimers als Ergebnis 395
III. Die restriktive Anwendung betrieblicher Tarifnormen am Beispiel der Rechtspraxis 396
1. Quantitative und qualitative Besetzungsregeln 396
2. Die Gestaltung von Personalbemessungssystemen 401
3. Die Festlegung der Arbeitszeit 404
IV. Ergebnis 408
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 412
Literaturverzeichnis 417
Sachwortverzeichnis 446