Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter
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Betriebliche Tarifnormen und Außenseiter
Zur Legitimation der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 264
(2007)
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Abstract
Tarifnormen über "betriebliche Fragen" weisen die Besonderheit auf, dass für ihre Geltung allein die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers ausreicht (§ 3 Abs. 2 TVG). Auch Arbeitnehmer, die nicht Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft sind, sollen ihnen unterworfen sein. Eine allgemein anerkannte Meinung über den Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen konnte sich bislang nicht herausbilden.Während bisher eine Antwort auf diese Fragen über eine Abwägung von Verfassungsgütern versucht wurde, entwickelt der Autor eine rein zivilrechtliche Lösung. Auf der Grundlage eines privatautonomen Verständnisses der tarifvertraglichen Regelungsbefugnis kommt er zu dem Ergebnis, dass betriebliche Tarifnormen nur für begünstigende Regelungen zur Verfügung stehen. Eine belastende Wirkung kommt auf Grund der fehlenden Legitimation der Tarifmacht gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern nicht in Betracht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 21 | ||
A. Die betrieblichen Tarifnormen zwischen rechtlicher Unbestimmtheit und praktischem Bedeutungszuwachs | 23 | ||
I. Die betrieblichen Tarifnormen als ungelöstes Rechtsproblem | 23 | ||
II. Die Rechtsprechung als Beleg für die wachsende Bereitschaft zur Anwendung betrieblicher Tarifnormen | 24 | ||
1. Quantitative und qualitative Besetzungsregeln als betriebliche Tarifnormen | 25 | ||
a) Quantitative Besetzungsregeln | 26 | ||
b) Qualitative Besetzungsregeln | 30 | ||
(1) Die Verfassungsmäßigkeit qualitativer Besetzungsregeln | 32 | ||
(2) Die Einordnung qualitativer Besetzungsregeln als betriebliche Tarifnormen | 34 | ||
2. Die Gestaltung von Personalbemessungssystemen als betriebliche Tarifnormen | 38 | ||
3. Die Festsetzung der Arbeitszeit als betriebliche Tarifnormen | 41 | ||
a) Die Festsetzung der individuellen Wochenarbeitszeit | 42 | ||
b) Die Befugnis des Arbeitgebers zur Arbeitszeitverkürzung zum Zweck der Beschäftigungssicherung | 45 | ||
c) Die Festsetzung des Endes der Arbeitszeit | 48 | ||
d) Die Schließung von Geschäftsstellen am Silvestertag | 50 | ||
III. Die zunehmende Bedrohung der Autonomie der Arbeitsvertragsparteien als Ergebnis | 53 | ||
1. Die Bedrohung der Privatautonomie der Arbeitnehmer | 53 | ||
2. Die Bedrohung der Unternehmensautonomie der Arbeitgeber | 55 | ||
3. Ergebnis | 55 | ||
B. Der Anwendungsbereich und die Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen in Rechtsprechung und Literatur | 57 | ||
I. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit betrieblicher Tarifnormen als Ausgangsfrage | 57 | ||
II. Die Lehre von der Verfassungswidrigkeit der betrieblichen Tarifnormen | 60 | ||
III. Die Lehren von der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen | 63 | ||
1. Die Verfassungsmäßigkeit der Unterstellung des Außenseiters unter die tarifvertragliche Normsetzung als Ausgangspunkt | 65 | ||
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers | 67 | ||
(1) Der Streit um die verfassungsrechtliche Stellung der negativen Koalitionsfreiheit | 68 | ||
(2) Der materielle Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit | 74 | ||
(3) Die negative Koalitionsfreiheit als lediglich „mittelbare“ Grenze der tarifvertraglichen Normsetzung | 79 | ||
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers | 79 | ||
(1) Der materielle Inhalt der Berufsfreiheit | 80 | ||
(2) Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers | 81 | ||
(3) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers als Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfung | 85 | ||
c) Das Demokratieprinzip | 85 | ||
(1) Die Anforderungen des Demokratieprinzips an eine Unterstellung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung | 85 | ||
(2) Die Vereinbarkeit einer Unterstellung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung mit dem Demokratieprinzip | 86 | ||
(3) Die beschränkte Geltung des Demokratieprinzips als Ergebnis | 88 | ||
2. Die Begründung der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen | 89 | ||
a) Die Vereinbarkeit mit der negativen Koalitionsfreiheit der nichtorganisierten Arbeitnehmer | 89 | ||
(1) Die Verneinung eines Eingriffs in die negative Koalitionsfreiheit durch betriebliche Tarifnormen | 89 | ||
(2) Die Sozialadäquanz eines möglichen Beitrittsdrucks | 91 | ||
(3) Die Eingrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als verfassungsrechtliche „Rücksichtnahme“ auf die negative Koalitionsfreiheit | 93 | ||
b) Die Vereinbarkeit mit der Berufsfreiheit der nichtorganisierten Arbeitnehmer | 94 | ||
(1) Der Eingriff in die Berufsfreiheit durch betriebliche Tarifnormen | 94 | ||
(2) Die Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung | 95 | ||
(3) Die Begrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Konzession an die Berufsfreiheit | 97 | ||
c) Die Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip | 97 | ||
(1) Die verfassungsrechtlich „privilegierte Stellung“ der Koalitionen als Begrenzung des Geltungsanspruchs des Demokratieprinzips | 97 | ||
(2) Der „rechtstechnische Charakter“ der Außenseiterwirkung betrieblicher Tarifnormen | 99 | ||
(3) Die Begrenzung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Konzession an das Demokratieprinzip | 100 | ||
3. Die Rechtswirkung und der Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen | 100 | ||
a) Die normative Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern als gemeinsame Basis | 101 | ||
b) Der sachliche Anwendungsbereich betrieblicher Tarifnormen | 104 | ||
(1) Die klassische „typologische“ Betrachtungsweise | 104 | ||
(a) Die Aufspaltung in Solidar-, Ordnungs- und Zulassungsnormen | 104 | ||
(b) Die „Erfolglosigkeit“ der typologischen Betrachtungsweise | 107 | ||
(2) Die notwendig einheitliche Geltung betrieblicher Tarifnormen | 109 | ||
(a) Die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts | 109 | ||
(b) Die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen in der Literatur | 113 | ||
(c) Die Bedenken gegen die rechtsfolgenorientierte Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen | 115 | ||
(3) Die inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts | 119 | ||
(a) Die Konkretisierung des Begriffs der betrieblichen Tarifnormen anhand des Betriebsverfassungsrechts | 119 | ||
(b) Die Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen anhand der Mitbestimmungstatbestände des § 87 BetrVG | 120 | ||
(aa) Die Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der „formellen“ Arbeitsbedingungen unter dem BetrVG 1952 | 120 | ||
(bb) Die Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG | 122 | ||
(cc) Die Begründung der Kongruenz der betrieblichen Tarifnormen und der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG | 123 | ||
(c) Die Bestimmung des sachlich-gegenständlichen Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen anhand spezifischer betriebsverfassungsrechtlicher Kompetenzzuweisungen an die Tarifvertragsparteien | 125 | ||
(d) Die Bedenken gegen eine inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts | 127 | ||
4. Zusammenfassung | 130 | ||
IV. Die Lehren von der verfassungskonformen Reduktion betrieblicher Tarifnormen | 132 | ||
1. Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit der Unterstellung des Außenseiters unter die tarifvertragliche Normsetzung als Ausgangspunkt | 133 | ||
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers | 134 | ||
(1) Die negative Koalitionsfreiheit als Teil der Grundrechtsgewährleistung des Art. 9 Abs. 3 GG | 135 | ||
(2) Der materielle Inhalt der negativen Koalitionsfreiheit | 136 | ||
(3) Der Schutz des nichtorganisierten Arbeitnehmers vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis | 138 | ||
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers | 139 | ||
(1) Der materielle Inhalt der Berufsfreiheit | 139 | ||
(2) Die Rechtfertigung des Eingriffs in die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers | 140 | ||
(3) Der Schutz des nichtorganisierten Arbeitnehmers vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis | 140 | ||
c) Das Demokratieprinzip | 141 | ||
(1) Das Demokratieprinzip und die Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung | 141 | ||
(2) Die Vereinbarkeit einer Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter die tarifvertragliche Normsetzung mit dem Demokratieprinzip | 142 | ||
(3) Der grundsätzliche Schutz nichtorganisierter Arbeitnehmer vor der tarifvertraglichen Normsetzung als Ergebnis | 146 | ||
2. Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betrieblichen Tarifnormen | 147 | ||
a) Die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers | 147 | ||
(1) Der Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers durch betriebliche Tarifnormen | 147 | ||
(2) Das Fehlen einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung | 148 | ||
(3) Die Unzulässigkeit einer Erstreckung der normativen Wirkung betrieblicher Tarifnormen auf nichtorganisierte Arbeitnehmer als Ergebnis | 149 | ||
b) Die Berufsfreiheit des nichtorganisierten Arbeitnehmers | 150 | ||
c) Das Demokratieprinzip | 151 | ||
(1) Das Demokratieprinzip und die normative Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern | 151 | ||
(2) Die Unzulässigkeit einer Erstreckung der normativen Wirkung betrieblicher Tarifnormen auf nichtorganisierte Arbeitnehmer als Ergebnis | 153 | ||
3. Die Rechtswirkung und der Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen | 154 | ||
a) Die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien | 154 | ||
(1) Die Übertragung der Grundsätze der betriebsverfassungsrechtlichen Normsetzung auf die Tarifvertragsparteien | 155 | ||
(2) Die Bedenken gegen die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien | 157 | ||
b) Die Einschränkung der Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern als gemeinsame Basis | 159 | ||
(1) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf das betriebliche Rechtsverhältnis | 159 | ||
(a) Das betriebliche Rechtsverhältnis als Regelungsebene betrieblicher Tarifnormen | 159 | ||
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf das betriebliche Rechtsverhältnis | 163 | ||
(2) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf die Person des Arbeitgebers | 164 | ||
(a) Die einseitige Bindung des Arbeitgebers durch betriebliche Tarifnormen | 164 | ||
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf die Person des Arbeitgebers | 166 | ||
(3) Die Beschränkung der Rechtswirkung auf begünstigende Sachregelungen | 167 | ||
(a) Die ausschließliche Begünstigung der Arbeitnehmer durch betriebliche Tarifnormen | 167 | ||
(b) Die Bedenken gegen eine Beschränkung der Rechtswirkung auf begünstigende Sachregelungen | 168 | ||
c) Der sachliche Anwendungsbereich betrieblicher Tarifnormen | 170 | ||
(1) Die „typologische“ Betrachtungsweise | 170 | ||
(2) Die notwendig einheitliche Geltung betrieblicher Tarifnormen | 172 | ||
(3) Die inhaltliche Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsrechts | 173 | ||
4. Zusammenfassung | 175 | ||
V. Das Scheitern der verfassungsrechtlichen Ausrichtung der Diskussion um die betrieblichen Tarifnormen als Ergebnis | 176 | ||
C. Die Privatautonomie als legitimatorische Basis der tarifvertraglichen Normsetzung | 180 | ||
I. Die tarifvertragliche Normsetzung als legitimationstheoretische Frage | 180 | ||
1. Die Notwendigkeit einer Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung | 181 | ||
a) Die Kritik an der so genannten „Legitimationslehre“ | 181 | ||
b) Die Berechtigung der Frage nach der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung | 184 | ||
(1) Der Vorwurf der mangelnden Präzision als Verkennung der kritisierten Lehren | 184 | ||
(2) Das Erfordernis der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung als Teil eines allgemeingültigen Rechtssatzes | 186 | ||
c) Die Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung als zu konkretisierender Rechtsbegriff | 189 | ||
2. Der materielle Gehalt der Frage nach der Legitimation tarifvertraglicher Normsetzung | 189 | ||
a) Die Unterscheidung von Selbstbestimmung und Fremdbestimmung als materieller Bezugspunkt | 189 | ||
b) Die Systemwidrigkeit originärer intermediärer Regelungsinstanzen | 192 | ||
c) Die Alternativität von privatautonomer und demokratischer Legitimation | 196 | ||
3. Die Dualität von Trägern originärer Legitimation im freiheitlichen Rechtsstaat und die tarifvertragliche Normsetzung | 197 | ||
II. Die tarifvertragliche Normsetzung als Ausdruck der Selbstbestimmung der Arbeitsvertragsparteien | 198 | ||
1. Die Rechtswirkung von Tarifverträgen als historisches Problem | 198 | ||
a) Die Diskussionen um die Einordnung des Tarifvertrags und seiner Rechtswirkung vor Erlass der Tarifvertragsverordnung | 199 | ||
(1) Der Streit um die Rechtsnatur des Tarifvertrages | 201 | ||
(2) Der Streit um die Rechtswirkung des Tarifvertrages | 205 | ||
(3) Die Unsicherheit über das Verhältnis von Tarif- und Arbeitsvertragsparteien als Ergebnis | 208 | ||
b) Die Diskussionen um die Einordnung des Tarifvertrags und seiner Rechtswirkung in der Weimarer Republik | 212 | ||
(1) Die gesetzliche Anordnung der normativen Wirkung des Tarifvertrags | 212 | ||
(2) Der Streit über den Rechtsquellencharakter des Tarifvertrags | 214 | ||
(3) Die Verbände als rechtsetzende Instanz im Tarifvertragsrecht | 216 | ||
2. Die Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis unter der Geltung des Tarifvertragsgesetzes | 218 | ||
a) Die Unhaltbarkeit der Lehre von der originären Autonomie der Koalitionen | 219 | ||
b) Die Unhaltbarkeit der Lehre von der staatlichen Delegation | 221 | ||
(1) Die Heteronomie der Tarifnormen als gemeinsame Basis der Delegationstheorien | 222 | ||
(a) Die Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzung durch staatliche Delegation oder Anerkennung | 222 | ||
(b) Der Tarifvertrag als heteronome Rechtsetzung | 225 | ||
(2) Die Einwände gegen die Delegationstheorien | 227 | ||
(a) Der Widerspruch zur historischen Entwicklung des Tarifvertragswesens | 227 | ||
(b) Der Widerspruch von Delegation und Autonomie | 231 | ||
(c) Der Widerspruch von Delegation und Verbandsmitgliedschaft | 235 | ||
(3) Die Unvereinbarkeit einer staatlichen Delegation mit dem geltenden Recht und seiner Geschichte | 238 | ||
c) Die mandatarische Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsmacht | 238 | ||
(1) Die historische Entwicklung des Tarifvertragswesens als Bestätigung der mandatarischen Legitimation | 239 | ||
(a) Das „Versagen des Arbeitsvertrags“ als Grundproblem der modernen Arbeitsverfassung | 240 | ||
(b) Die Tarifautonomie als funktionale Ergänzung der Arbeitsvertragsfreiheit | 242 | ||
(2) Die mitgliedschaftliche Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsmacht als systemkonforme Deutung des geltenden Rechts | 245 | ||
(a) Die systemkonforme Einordnung der Autonomie der Koalitionen und der Verbandsmitgliedschaft | 245 | ||
(b) Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifnormen als privatrechtliches Bindungsproblem | 248 | ||
(aa) Die Versuche einer privatrechtlichen Erklärung der normativen Wirkung | 249 | ||
(bb) Die unwiderrufliche verdrängende Vollmacht als privatrechtliche Begründung der normativen Wirkung | 254 | ||
(α) Der freiwillige Beitritt zum Verband als Autorisation der tarifvertraglichen Regelungstätigkeit | 254 | ||
(β) Die zivilrechtliche Anerkennung des Geltungswillens der Verbandsmitglieder | 258 | ||
(γ) Die Vorzugswürdigkeit einer unwiderruflichen verdrängenden Vollmacht gegenüber alternativen zivilrechtlichen Rechtsfiguren | 262 | ||
(c) Der Tarifvertrag als Selbstbestimmungsordnung | 267 | ||
III. Die Folgen der mandatarischen Legitimation für das Verständnis der tarifvertraglichen Normsetzung | 272 | ||
1. Der Normcharakter der Tarifvertragsvorschriften | 272 | ||
2. Die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifvertragsvorschriften | 275 | ||
3. Die personellen und sachlichen Grenzen der Tarifmacht | 276 | ||
D. Die betrieblichen Tarifnormen als Teil eines freiheitlichen Tarifvertragssystems | 279 | ||
I. Die Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen auf der Grundlage eines mandatarischen Verständnisses der tarifvertraglichen Normsetzung | 280 | ||
1. Die Unzulässigkeit eines Austauschs des Legitimationsgrundes für betriebliche Tarifnormen | 281 | ||
a) Die Berufung auf eine alternative Legitimation der betrieblichen Tarifnormen | 282 | ||
(1) Die Deutung der gesetzlichen Vorschriften über betriebliche Tarifnormen als ausnahmsweise Delegation | 282 | ||
(2) Die Lehre von der betriebsverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien | 284 | ||
(3) Der Betriebsrat als Kompensation des Legitimationsdefizits betrieblicher Tarifnormen | 285 | ||
b) Die Widerlegung einer delegatarischen Legitimation der betrieblichen Tarifnormen | 287 | ||
(1) Die Geschichte der betrieblichen Tarifnormen | 288 | ||
(a) Hugo Sinzheimer und die Entdeckung der „Solidarnormen“ | 288 | ||
(aa) Die Unterscheidung von Individual- und Solidarverhältnis | 289 | ||
(bb) Die Systematik der Tarifvertragsnormen | 292 | ||
(cc) Die Rechtswirkungen von „Solidarnormen“ und Außenseiter | 294 | ||
(b) Die „Solidarnormen“ unter Geltung der Tarifvertragsverordnung | 300 | ||
(aa) Der personelle und sachliche Umfang der normativen Wirkung nach der Tarifvertragsverordnung | 301 | ||
(bb) Der Streit um die normative Wirkung von „Solidarnormen“ | 303 | ||
(cc) Die Rechtswirkungen von „Solidarnormen“ und die Stellung von Außenseitern unter Geltung der Tarifvertragsverordnung | 307 | ||
(c) Die „Solidarnormen“ und die betrieblichen Tarifnormen des Tarifvertragsgesetzes | 311 | ||
(aa) Der Weg zur Positivierung der betrieblichen Tarifnormen im Tarifvertragsgesetz | 312 | ||
(α) Die Beratungen in der britischen Besatzungszone | 313 | ||
(β) Die Beratungen des „Unterausschusses Arbeitsrecht“ des Länderrates | 315 | ||
(γ) Die Beratungen des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes | 317 | ||
(bb) Die „Solidarnormen“ als historischer Bezugspunkt der betrieblichen Tarifnormen | 319 | ||
(α) Die Gleichsetzung des Regelungsgegenstands von „Solidarnormen“ und betrieblichen Tarifnormen | 319 | ||
(β) Die Beschränkung der Rechtsfolgen auf begünstigende Regelungen | 322 | ||
(γ) Die spätere Erweiterung des Anwendungsbereichs betrieblicher Tarifnormen als Abkehr von der gesetzlichen Ursprungsidee | 326 | ||
(cc) Die historische Entwicklung der betrieblichen Tarifnormen als Widerlegung einer Unterwerfung nichtorganisierter Arbeitnehmer unter belastende Tarifvorschriften | 328 | ||
(2) Die Wesensverschiedenheit von mandatarischer und delegatarischer Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis | 329 | ||
(3) Das Fortbestehen der Einwände gegen die delegatarische Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzung | 332 | ||
c) Die Widerlegung einer Legitimation der betrieblichen Tarifnormen durch die Betriebsautonomie | 334 | ||
(1) Die legitimatorische Verschiedenheit der tarifvertraglichen und der betriebsverfassungsrechtlichen Normsetzung | 335 | ||
(2) Die Unmöglichkeit einer Legitimation der betrieblichen Tarifnormen durch die Betriebsautonomie | 340 | ||
(a) Die Übertragung betriebsverfassungsrechtlicher Grundsätze auf die Tarifvertragsparteien als vergeblicher Versuch der Ergänzung der Legitimationsbasis | 340 | ||
(b) Die Transformation betrieblicher Tarifnormen durch die Betriebsparteien als vergeblicher Versuch der Ergänzung der Legitimationsbasis | 343 | ||
(3) Das Legitimationsdefizit der betrieblichen Tarifnormen als Ergebnis | 346 | ||
2. Die Folgen der mandatarischen Legitimation der tarifvertraglichen Normsetzungsbefugnis für die Bestimmung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen | 347 | ||
a) Die einseitige Verpflichtung des tarifgebundenen Arbeitgebers als erste Folge der mandatarischen Legitimation | 348 | ||
(1) Die unmittelbare und zwingende Wirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber dem tarifgebundenen Arbeitgeber als privatrechtskonforme Lösung | 349 | ||
(2) Das Problem des Inhalts der einseitigen Verpflichtung des tarifgebundenen Arbeitgebers durch betriebliche Tarifnormen | 352 | ||
(3) Die Notwendigkeit einer weiteren Einschränkung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen | 355 | ||
b) Die Beschränkung auf die Arbeitnehmer begünstigende Rechtswirkungen als zweite Folge der mandatarischen Legitimation | 356 | ||
(1) Der Vertrag zugunsten Dritter als privatrechtskonforme Erfassung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen | 356 | ||
(a) Die Zulässigkeit eines tariflichen Vertrags zugunsten Dritter und seine Vereinbarkeit mit dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 S. 2 TVG | 357 | ||
(b) Die Unvereinbarkeit „belastender“ Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen gegenüber nichtorganisierten Arbeitnehmern mit der mandatarischen Legitimation | 360 | ||
(c) Die Begünstigung als einheitliche Rechtswirkung betrieblicher Tarifnormen gegenüber organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmern | 366 | ||
(2) Die Widerlegung der Einwände gegen eine Erfassung der Rechtswirkungen betrieblicher Tarifnormen als Vertrag zugunsten Dritter | 369 | ||
(a) Der Begriff der Begünstigung der Arbeitnehmer | 370 | ||
(b) Das Bedürfnis nach betriebseinheitlichen Regelungen | 372 | ||
(aa) Die legitimatorische und historische Widerlegung einer „Gestaltungsfunktion“ der betrieblichen Tarifnormen | 374 | ||
(bb) Die Wahrung der Interessen der organisierten Arbeitnehmer | 376 | ||
(cc) Die Betriebsvereinbarung als zutreffende Alternative für betriebseinheitliche Gestaltungen | 377 | ||
(c) Die mittelbare Benachteiligung der nichtorganisierten Arbeitnehmer durch Minderung des finanziellen Spielraums des Arbeitgebers | 379 | ||
c) Der mögliche Anspruchsinhalt betrieblicher Tarifnormen und ihre tatsächliche Durchsetzung | 383 | ||
3. Die begünstigende Rechtswirkung gegenüber organisierten und nichtorganisierten Arbeitnehmern als Ergebnis | 384 | ||
II. Der sachlich-gegenständliche Anwendungsbereich der betrieblichen Tarifnormen | 386 | ||
1. Die Anknüpfung an die Mitbestimmungstatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes | 387 | ||
2. Die Rückkehr zum historischen Solidarnormbegriff | 390 | ||
3. Die Beschränkung auf die „Betriebsnormen“ Sinzheimers als Ergebnis | 395 | ||
III. Die restriktive Anwendung betrieblicher Tarifnormen am Beispiel der Rechtspraxis | 396 | ||
1. Quantitative und qualitative Besetzungsregeln | 396 | ||
2. Die Gestaltung von Personalbemessungssystemen | 401 | ||
3. Die Festlegung der Arbeitszeit | 404 | ||
IV. Ergebnis | 408 | ||
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse | 412 | ||
Literaturverzeichnis | 417 | ||
Sachwortverzeichnis | 446 |