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Streitgegenstand und Bindungswirkung im Urkundenprozess

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Behringer, P. (2007). Streitgegenstand und Bindungswirkung im Urkundenprozess. Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52169-2
Behringer, Peter Christian. Streitgegenstand und Bindungswirkung im Urkundenprozess: Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52169-2
Behringer, P (2007): Streitgegenstand und Bindungswirkung im Urkundenprozess: Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52169-2

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Streitgegenstand und Bindungswirkung im Urkundenprozess

Zugleich ein Beitrag zur Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils

Behringer, Peter Christian

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 201

(2007)

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Abstract

Der Autor behandelt die seit Jahrzehnten in Rechtsprechung und Lehre ausgetragene Streitfrage der Bindungswirkung im Urkundenprozess. Ein Schwerpunkt liegt zunächst auf der Rechtsprechung des BGH, nach der eine Bindung an einzelne rechtliche Fragen der Entscheidung im Vorbehaltsurteil bestehen soll. Die systematische Herleitung wird eingehend untersucht, und es wird nachgewiesen, dass weder mit einer direkten noch einer entsprechenden Anwendung des § 318 ZPO die von der herrschenden Ansicht vertretene Bindungswirkung zu rechtfertigen ist. Die anschließende Untersuchung des Streitgegenstandes im Vor- und Nachverfahren ergibt, dass der Kläger - entgegen der grundlegenden Annahme der herrschenden Lehre zur Bindungswirkung - in den beiden Abschnitten des Urkundenprozesses keinen einheitlichen Streitgegenstand, sondern nach seinen verschiedenen Rechtsschutzzielen zu unterscheidende prozessuale Ansprüche verfolgt.

Im Weiteren wird aufgezeigt, wie das Verständnis der herrschenden Lehre vom Streitgegenstand und der Bindungswirkung im Urkundenprozess auf die aus heutiger Sicht systematisch nicht mehr zutreffenden Ausführungen der Materialien zur CPO von 1877 zurückgeht und dass die Rechtsprechung des BGH die Ergebnisse der Gerichtspraxis zur Zeit des gemeinen Rechts unreflektiert wiedergibt. Schließlich werden die gewonnenen Erkenntnisse zum Streitgegenstand im Urkundenprozess im Hinblick auf die Rechtsnatur und die Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils umgesetzt. Es handelt sich beim Vorbehaltsurteil um eine Entscheidung des einstweiligen Rechtsschutzes eigener Art. Das Gericht kann im Nachverfahren unabhängig vom Vorbehaltsurteil frei entscheiden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Einleitung 15
A. Typischer Verfahrensablauf im Urkundenverfahren 16
I. Vorverfahren 16
II. Nachverfahren 18
B. Frage der Bindungswirkung 19
Zweiter Teil: Herrschende Lehre zur Bindungswirkung und ihre kritische Würdigung 20
A. Bindungswirkung nach der Rechtsprechung des BGH 20
I. Ausgangsformel zur Bestimmung der Bindung 20
1. Anwendungsbeispiel 21
2. Kritik an der Rechtsprechungsformel 21
a) Bruch bei nachträglichem Sachvortrag des Beklagten 22
b) Systematischer Hintergrund 24
aa) Verfahrenseinheit 24
bb) Ergänzungsansatz 25
II. Bindungswirkung in der neueren Rechtsprechung 26
1. Umfang der Bindungswirkung 26
2. Rechtliche Grundlage der Bindungswirkung 27
3. Bildung von Fallgruppen 28
a) Abschließende Beurteilungen im Vorbehaltsurteil 28
aa) Sachurteilsvoraussetzungen 29
bb) Vorbehalt 29
b) Grundsätzlich abschließende Beurteilung der Schlüssigkeit 30
c) Sonderfall der Zurückweisung von Einwendungen 31
aa) Zurückweisung nach § 598 ZPO 31
bb) Zurückweisung aus Rechtsgründen 31
III. Ablehnung im Schrifttum 32
1. Fallgruppenbildung 32
2. Sachurteilsvoraussetzungen 32
3. Vortrag klagefeindlicher Tatsachen durch den Kläger 33
B. Bindungswirkung nach den Auffassungen Beckmanns und Schraders 33
I. Beckmann 34
II. Schrader 34
C. Untersuchung der Herleitung einer Bindungswirkung aus § 318 ZPO 35
I. Systematik der innerprozessualen Bindungswirkung 36
II. Direkte Anwendung des § 318 ZPO nach den Auffassungen Beckmanns und Schraders 37
1. Grundsatz der Bindung an endgültige Subsumtionsschlüsse 37
a) Versäumnisurteil 38
b) Gehörsrüge nach § 321a ZPO 39
2. Bedeutung für das Vorbehaltsurteil 39
III. Entsprechende Anwendung des § 318 ZPO nach herrschender Lehre 40
1. Verstoß gegen den Grundsatz der §§ 318, 322 Abs. 1 ZPO 40
2. Gründe für eine entsprechende Anwendung des § 318 ZPO 42
a) Rechtssicherheit und Vertrauensschutz 42
aa) Übertragung der Wertung des § 318 ZPO auf das Vorbehaltsurteil 42
bb) Kritik 43
(1) Keine verbindliche Entscheidung 43
(2) Kein Vertrauenstatbestand 44
b) Rechtsmittelweg nach § 599 Abs. 3 ZPO 45
aa) Einzelfallgerechtigkeit 45
bb) Weiterer Sinn eines möglichen Rechtsmittels 46
cc) Kritik 46
(1) Rechtsmittelzwecke 46
(2) Vollstreckungsschutz 47
c) Prozessökonomie 49
d) Kumulierung von Haftungsrisiken beim Kläger 49
e) Symmetriegedanke 51
f) Gleiche rechtliche Prüfung 52
aa) Zwischenurteil nach § 280 ZPO 52
bb) Grundurteil 53
g) Wille des Gesetzgebers 54
D. Ergebnis 55
Dritter Teil: Zur Frage einer Bindung nach herrschender Lehre anhand des Streitgegenstands 57
A. Zusammenhang zwischen Streitgegenstand und Bindungswirkung 57
B. Bestimmung des Streitgegenstands im Urkundenprozess 59
I. Begriff des Streitgegenstands 60
1. Rechtsschutzziel 61
a) Rechtsschutzziele im Rahmen des ordentlichen Erkenntnisverfahrens 62
b) Rechtsschutzziele in besonderen Verfahrensarten 62
2. Rechtsschutzziel als eigentliche Grundlage des prozessualen Anspruchs 62
II. Streitgegenstand des Urkundenverfahrens 65
1. Besonderes Rechtsschutzziel des Urkundenprozesses 65
a) Rechtsschutzziel im Vor- und Nachverfahren 66
aa) Auffassung vom Urkundenprozess als einer besonderen Art der Leistungsklage 66
(1) Schrader 67
(2) Beckmann 67
(3) Stein 68
(4) Kohler 69
bb) Auffassung, die Besonderheiten des Urkundenprozesses lägen allein in der Art und Weise des Verfahrens 69
(1) Regelung der Beweisführung 70
(2) Eingeschränkte Entscheidungsgrundlage ohne Einfluss auf das Verfahrensziel 70
cc) Auffassung vom Vorbehaltsurteil lediglich als Vorstufe auf dem Weg zur Verurteilung 71
dd) Betonung des Unterschieds zwischen dem Ziel und Zweck des Urkundenverfahrens 72
b) Auffassung von einem besonderen Rechtsschutzziel im Vorverfahren 73
aa) Auffassung Schlossers 73
bb) Auffassung von unterschiedlichen Streitgegenständen im Vor- und Nachverfahren 74
(1) Göppinger 74
(2) Lehre vom Rechtsschutzanspruch 75
c) Eigene Betrachtung des Rechtsschutzziels im Vorverfahren 77
aa) Gleichsetzung des Prozessziels in Vor- und Nachverfahren durch die herrschende Ansicht 77
bb) Eigenständiges prozessuales Begehren des Klägers im Vorverfahren 79
(1) Endgültige Verurteilung – Ziel des Klägers auch im Vorverfahren? 79
(a) Zu erwartendes Ergebnis im Vorverfahren 79
(b) Beweggrund für die Wahl des Urkundenverfahrens 81
(c) Endgültige Verurteilung kein bestimmendes Motiv für den Urkundenprozess 81
(d) Vorgabe des Verfahrensziels durch das Gesetz 82
(2) Einheit des Verfahrens 83
(3) Vorverfahren als Vorstufe zur endgültigen Verurteilung 84
(4) Vergleich mit dem Aufrechnungsvorbehaltsurteil 86
(a) Prüfungsumfang bei § 302 ZPO in tatsächlicher Hinsicht 86
(b) Voraussetzungen für den Erlass 88
(5) Abweichung in Verfahrensfragen 89
(a) Argument aus § 597 Abs. 2 ZPO 89
(b) Einheit von Verfahrensgestaltung und Rechtsschutzziel 90
(c) Einschränkung der Tatsachengrundlage – allgemeine Erscheinung in der ZPO? 91
(6) Unterscheidung von Ziel und Zweck im Urkundenverfahren 92
cc) Gleicher Streitgegenstand bei unterschiedlichen Rechtsschutzzielen 93
(1) Schlosser 93
(2) Kritik 94
dd) Wechsel der Verfahrensart 95
(1) Übergang vom ordentlichen in das Urkundenverfahren 96
(a) Einfluss auf den Streitgegenstand in der Rechtsprechung des BGH 96
(b) Behandlung der Frage im Schrifttum 97
(c) Ergebnis 98
(2) Übergang vom Urkunden- in das ordentliche Verfahren 98
(a) Abstandnahme ohne Einfluss auf den Streitgegenstand 99
(b) Abstandnahme als besondere Art der Klageänderung 100
(c) Stellungnahme 100
ee) Ergebnis 101
2. Antrag 102
a) Herrschende Meinung 102
b) Besonderes prozessuales Begehren 103
3. Lebenssachverhalt 104
C. Ergebnis 105
Vierter Teil: Historischer Hintergrund der herrschenden Lehre 106
A. Historischer Ausgangspunkt 106
B. Praxis des Exekutivprozesses im gemeinen Recht 107
I. Zwei selbstständige Verfahren 108
II. Streitgegenstand des Exekutivverfahrens 109
1. Entwicklung der Bestimmung des Streitgegenstands 109
2. Besonderer Streitgegenstand der Exekutivklage 111
3. Einheitlicher Streitgegenstand 113
III. Bindung zwischen Exekutiv- und Nachklage 113
C. Grundlagen der gesetzlichen Regelung der CPO 115
I. Materielle Bestimmung des Streitgegenstands 115
II. Endgültige Entscheidung über Vorfragen 116
III. Gründe für die Bindungswirkung 117
1. Entscheidung über denselben Streitgegenstand 117
2. Vorbehaltsurteil als Zwischenurteil 117
D. Kritische Betrachtung der Materialien 118
E. Materialien als Grundlage der heute herrschenden Auffassung 120
I. Streitgegenstand 120
II. Bindungswirkung 122
Fünfter Teil: Schlussfolgerungen 123
A. Rechtsnatur des Vorbehaltsurteils 123
I. Auflösend bedingtes Endurteil 123
1. Voraussetzung: Identischer Streitgegenstand 124
2. Vergleich mit dem Aufrechnungsvorbehaltsurteil 125
II. Einstweiliger Rechtsschutz eigener Art 126
1. Besonderheiten des Streitgegenstands 126
2. Vorgelagerte Vollstreckung 127
3. Grund für die Regelung des Urkundenverfahrens 128
a) Rechtshistorische Annahmen 128
b) Wahrscheinlichkeitsüberlegung 130
c) Parallele zum einstweiligen Rechtsschutz 131
4. Entscheidungsinhalt und Vollstreckung 132
a) Vergleich mit dem ordentlichen Leistungsurteil 132
aa) Entscheidungsinhalt 133
bb) Vollstreckung 133
b) Vergleich mit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz 134
c) Dauerhafter Bestand einer vorläufigen Regelung 136
5. Auffassung Stürners 137
a) Abweichung des Urteils- vom Streitgegenstand 138
b) Kritik 138
c) Wesen des Vorbehaltsurteils 139
6. Ergebnis 140
B. Verhältnis der Verfahrensabschnitte zueinander 141
I. Verfahrenseinheit 141
II. Erhebung einer Klage nach § 593 Abs. 1 ZPO 142
III. Innerprozessuale Bedingungen 143
1. Abweisung als unzulässig 143
2. Abweisung in der Hauptsache, § 597 Abs. 1 ZPO 144
3. Beklagter widersetzt sich seiner Verurteilung nicht 145
4. Abweisung als im Urkundenprozess unstatthaft, § 597 Abs. 2 ZPO 146
IV. Rechtsmittelverfahren 147
1. Auswirkung nach herrschender Meinung 148
a) Ergebnisse im Nachverfahren 148
b) Ergebnisse im Vorverfahren 148
2. Abweichender Ansatz 149
3. Problem der verschiedenen Streitgegenstände 149
a) Endgültige Entscheidung in zweiter Instanz 150
b) Vorläufige Entscheidung in zweiter Instanz 152
C. Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils 152
I. Bindung zwischen Entscheidungen über unterschiedliche Streitgegenstände 152
1. Teilurteil 153
2. Stufenklage 154
II. Auswirkung im Urkundenprozess 154
1. Abschließende Entscheidung im Vorverfahren 155
2. Freie Entscheidung im Nachverfahren 156
Sechster Teil: Zusammenfassung 158
Literaturverzeichnis 160
Personen- und Sachverzeichnis 166