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Die innerstaatliche Wirkweise von EU-Rahmenbeschlüssen und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit

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Knebelsberger, M. (2010). Die innerstaatliche Wirkweise von EU-Rahmenbeschlüssen und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit. Eine Untersuchung zur Rechtsnatur des Rechts der Europäischen Union unter Einbeziehung des Lissabonner Vertrages. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53335-0
Knebelsberger, Manuel. Die innerstaatliche Wirkweise von EU-Rahmenbeschlüssen und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit: Eine Untersuchung zur Rechtsnatur des Rechts der Europäischen Union unter Einbeziehung des Lissabonner Vertrages. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53335-0
Knebelsberger, M (2010): Die innerstaatliche Wirkweise von EU-Rahmenbeschlüssen und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit: Eine Untersuchung zur Rechtsnatur des Rechts der Europäischen Union unter Einbeziehung des Lissabonner Vertrages, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53335-0

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Die innerstaatliche Wirkweise von EU-Rahmenbeschlüssen und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit

Eine Untersuchung zur Rechtsnatur des Rechts der Europäischen Union unter Einbeziehung des Lissabonner Vertrages

Knebelsberger, Manuel

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 175

(2010)

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Abstract

Hintergrund der Untersuchung ist das Pupino-Urteil des EuGH, mit welchem der EuGH das bekannte Prinzip richtlinienkonformer Auslegung auf EU-Rahmenbeschlüsse übertragen hat. Vom Pupino-Urteil ausgehend untersucht Manuel Knebelsberger, inwieweit die vom EuGH diesbezüglich vorgenommene faktische Gleichstellung des Unionsrechts mit dem Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt ist. Hierbei geht der Autor von der These aus, daß sich eine Pflicht zur rahmenbeschlußkonformen Auslegung allein aus der besonderen Rechtsnatur des Unionsrechts ergeben kann. Nach eingehender Würdigung des einschlägigen Primärrechts, und insbesondere der dortigen Kompetenzen des EuGH, gelangt Knebelsberger - im Einklang mit der herrschenden Ansicht - zu dem Ergebnis, daß das Unionsrecht zwischen dem Gemeinschafts- und dem Völkerrecht anzusiedeln ist. Angesichts des Fehlens hinreichender kommunitärer Elemente im Unionsrecht lehnt er eine Pflicht zur rahmenbeschlußkonformen Auslegung ab.

In einem weiteren Teil geht der Autor der Frage nach, ob eine Übertragung der zum EG-Recht entwickelten Solange-Rechtsprechung des BVerfG auf das Unionsrecht in Betracht komme, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt indes abzulehnen ist.

Abschließend beleuchtet Manuel Knebelsberger die durch den Lissabonner Vertrag bedingten Auswirkungen auf den Untersuchungsgegenstand.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 21
Prolegomena 24
A. Hintergründe des Pupino-Urteils 24
B. Aufriß der rechtlichen und rechtspolitischen Fragestellungen 27
C. Zugrunde zu legende Methodik 28
D. Gang der Untersuchung 30
Erster Teil: Jurisdiktionskompetenz des EuGH in bezug auf die innerstaatliche Wirkweise von Rahmenbeschlüssen 32
A. Originäre Kompetenz des EuGH zur Begutachtung primären Unionsrechts 35
I. Anwendbarkeit des „reinen“ Interpretationsregimes der WVK auf den EUV 37
II. Anwendung des Interpretationsregimes der WVK auf den EUV 38
III. Ergebnis: Keine Originäre Kompetenz des EuGH zur Begutachtung primären Unionsrechts 44
B. Kompetenz des EuGH zur inzidenten Begutachtung primären Unionsrechts aufgrund von Art. 35 EUV 45
I. Vorabentscheidungsverfahren (Art. 35 I–V EUV) 45
1.Wortlaut 46
a) „Gültigkeit“ 46
b) „Auslegung“ 49
aa) Keine unmittelbare Auslegungskompetenz des primären Unionsrechts 50
bb) Inzidente Auslegungskompetenz des primären Unionsrechts? 50
(1) Zur Ermittlung von „Inhalt und Tragweite“ 50
(2) Zur Vermeidung von Widersprüchen im Auslegungsergebnis zu höherrangigem Recht 51
(a) Kann ein Rechtsakt seine Wirkweise selbst bestimmen? 52
(b) Deduzierbarkeit der Wirkweise eines Rechtsaktes aus seinem Geltungsgrund 54
(c) Geltungsgrund des Rahmenbeschlusses 56
(d) Zwischenergebnis 57
cc) Ergebnis „Auslegung“ 57
c) Ergebnis Wortlaut 57
2. Systematik 57
a) Einbettung in das intergouvernementale Unionsrecht 58
b) Vergleich zum gemeinschaftsrechtlichen Vorabentscheidungsverfahren 60
c) Struktur des Art. 35 I EUV 61
d) Ergebnis Systematik 64
3. Teleologie 64
a) Wahrung der Einheitlichkeit des Rechts vermittels der Klärung abstrakter Rechtsfragen 64
aa) Wahrung der Einheitlichkeit des Rechts 64
bb) Vermittels der Klärung abstrakter Rechtsfragen 67
cc) Ergebnis Wahrung der Einheitlichkeit des Rechts vermittels der Klärung abstrakter Rechtsfragen 69
b) Unterstützung nationaler Gerichte bei der Durchsetzung des Rechts 69
c) Schutz individueller Rechtspositionen 70
d) Ergebnis Teleologie 71
4. Entstehungsgeschichte (travaux préparatoires) 72
5. Ergebnis Vorabentscheidungsverfahren 73
II. Nichtigkeitsklage (Art. 35 VI EUV) 74
III. Streitbeilegungsverfahren (Art. 35 VII EUV) 75
C. Ergebnis Jurisdiktionskompetenz des EuGH in bezug auf die innerstaatliche Wirkweise von Rahmenbeschlüssen 77
Zweiter Teil: Rahmenbeschlußkonforme Auslegungkraft Unionsrechts? 79
A. Problemaufriß 79
I. Gründe für die richtlinienkonforme Auslegung im Gemeinschaftsrecht 79
II. Bedeutung dieser Erkenntnisse für die rahmenbeschlußkonforme Auslegung 84
III. Gang der Untersuchung 86
B. Grundlegung 88
I. Ansichten zur Rechtsnatur der Akte der Dritten Säule in Rechtsprechung und Schrifttum: „bloßes“ Völkerrecht oder „schon“ Unionsrecht? 88
II. Unerheblichkeit des völkerrechtlichen Status der Europäischen Union 90
III. Verpflichtung aller Staatsorgane, einschließlich der Gerichte 91
IV. Geltungsgrund des Rahmenbeschlusses 93
1. Rahmenbeschluß kein Fall parallel laufender einseitiger Erklärungen 93
a) Keine Einseitigkeit 93
b) Verminderte Bindungs-/Rechtswirkung einseitiger Erklärungen 94
2. Rahmenbeschluß kein völkerrechtlicher Vertrag 95
3. Rahmenbeschluß als abgeleitetes Unionsrecht 97
C. Rahmenbeschlußkonforme Auslegung kraft Unionsrechts? 98
I. Der Rahmenbeschluß nach Art. 34 II lit. b EUV 99
1.Wortlaut 100
a) Verbindlichkeit hinsichtlich des zu erreichenden Ziels 100
b) Freie Wahl der Form und der Mittel 102
c) Zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten 103
d) Keine unmittelbare Wirksamkeit 105
aa) Abgrenzung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Wirkung 106
(1) Kein Verbot der rahmenbeschlußkonformen Auslegung aufgrund Art. 34 II lit. b a. E. EUV 106
(2) Verbot der Rechtsfortbildung als rahmenbeschlußkonforme „Auslegung“ 109
(3) Fazit Abgrenzung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Wirkung 110
bb) Abgrenzung zwischen unmittelbarer Wirkung und „bloßen negativen Auswirkungen“ 111
cc) Zwischenfazit 112
e) Ergebnis Wortlaut 113
2. Systematik 113
3. Teleologie 114
4. Entstehungsgeschichte / Staatenpraxis 115
5. Fazit zu Art. 34 II lit. b EUV 118
II. Die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen nach Art. 29 – 42 EUV 118
1. Die anderen Rechtsakte der Dritten Säule / Keine allgemeine Parallelität zu den gemeinschaftsrechtlichen Rechtsinstrumenten 118
2. Die Materien der Zusammenarbeit im Rahmen der Dritten Säule 121
3. „Zusammenarbeit“ 123
4. Einstimmigkeit im Rat 124
5. Einbeziehung der sonstigen Unionsorgane 126
6. Verstärkte Zusammenarbeit nach Art. 40 ff. EUV und Passerelle des Art. 42 EUV 128
7. Fazit zur polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen 130
III. Die Grundlagen der Europäischen Union: Titel I und VIII des EUV 130
1. Die Grundlagen des Art. 1 II und III EUV 131
a) Die allgemeine Beschreibung der EU in Art. 1 II und III 1 EUV 131
b) Das Kohärenz- und Solidaritätsgebot des Art. 1 III 2 EUV 132
2. Die Ziele des Art. 2 I EUV / Der Subsidiaritätsgrundsatz des Art. 2 II EUV 133
a) Die Ziele des Art. 2 I EUV 133
b) Der Subsidiaritätsgrundsatz des Art. 2 II EUV 135
3. Das Kohärenzgebot des Art. 3 EUV / Die Organleihe gemäß Art. 5 EUV 139
4. Der Europäische Rat als Impulsgeber nach Art. 4 I EUV 141
5. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die formelle Trennung von Unions- und Gemeinschaftsrecht nach Art. 5 EUV 143
6. Die Grundsätze des Art. 6 EUV 144
a) Die fundamentalen Grundwerte nach Art. 6 I und II EUV 144
b) Die Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten nach Art. 6 III EUV 145
c) Die „selbstvollkommene“ Mittelausstattung der Unionnach Art. 6 IV EUV 146
7. Der Sanktionsmechanismus des Art. 7 EUV 146
8. Die Zuständigkeiten des EuGH im Rahmen des Unionsrechts nach Art. 46 EUV 147
a) Die Zuständigkeiten ohne direkten Bezug zur Dritten Säule 148
b) Die Zuständigkeiten mit Bezug zur Dritten Säule 149
aa) Die Zuständigkeit nach Art. 46 lit. c EUVi.V. m. Art. 40 III EUV 149
bb) Die Zuständigkeiten nach Art. 46 lit. b EUVi.V. m. Art. 35 EUV 149
(1) Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 35 I–V EUV 149
(2) Die Nichtigkeitsklage nach Art. 35 VI EUV 154
(3) Das Streitbeilegungsverfahren nach Art. 35 VII EUV 156
(4) Die materiellen Beschränkungen des Art. 35 V EUV 159
cc) Die Zuständigkeit nach Art. 46 lit. f EUV im Hinblick auf Art. 47 EUV 160
dd) Fazit zu den Zuständigkeiten des EuGH mit Bezug zur Dritten Säule 162
9. Die Abgrenzungswirkung des Art. 47 EUV 163
10. Das Vertragsänderungsverfahren des Art. 48 EUV 165
11. Fazit zu den Grundlagen der Europäischen Union 167
IV. Gesamtfazit: Keine rahmenbeschlußkonforme Auslegung kraft Unionsrechts 167
1. Völkerrechtsähnlichkeit des Unionsrechts 167
2. Keine hinreichende Anlehnung an das Gemeinschaftsrecht 168
3. Konsequenz: Zwitterstellung des Unionsrechts 168
4. Konsequenz: Keine Durchgriffswirkung des Unionsrechts auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen in Form der rahmenbeschlußkonformen Auslegung 169
5. Exkurs: Bedeutung des Ergebnisses für einen etwaigen Staatshaftungsanspruch im Unionsrecht 170
D. Revisionsbedürftigkeit des erzielten Ergebnisses aufgrund der Kompetenz des EuGH zur richterlichen Rechtsfortbildung des Unionsrechts? 172
E. Reichweite und Grenzen der rahmenbeschlußkonformen Auslegung 175
I. Reichweite der rahmenbeschlußkonformen Auslegung 176
II. Grenzen der rahmenbeschlußkonformen Auslegung 177
1. Wortlautgrenze – Verbot der Auslegung contra legem 177
2. Rechtsstaatsprinzip 178
3. Verbot der Berufung auf einen Rahmenbeschluß als Maßstabsrecht 179
a) Zu Lasten des einzelnen 179
b) Zugunsten des einzelnen 179
4. Verbot einer mittelbaren Anwendung im umgekehrt vertikalen Verhältnis 182
a) Verbot einer rahmenbeschlußkonformen Auslegung im umgekehrt vertikalen Verhältnis zu Lasten des einzelnen 182
b) Kein generelles Verbot einer rahmenbeschlußkonformen Auslegung bei drittbelastenden Rahmenbeschlüssen 184
5. Ergebnis Grenzen der rahmenbeschlußkonformen Auslegung 187
F. Übertragbarkeit auf andere Rechtsakte der Zweiten und Dritten Säule 187
I. Akte der Zweiten Säule 188
II. Akte der Dritten Säule 191
III. Fazit 192
Dritter Teil: Das Verhältnis des EuGH zum BVerfG in Angelegenheiten der Dritten Säule 193
A. Grundlegendes zum Verhältnis von EuGH und BVerfG 193
I. Parallelität der Jurisdiktionsbefugnisse der europäischen und nationalen Gerichtsbarkeiten in Fragen der Letztentscheidung 193
II. Frage der „endgültigen“ Letztentscheidung eine politische Frage 195
III. Etwaige Rücknahme der Gerichtsbarkeit bestimmt durch das jeweils „eigene“ Recht 198
B. Denkbare Jurisdiktionskonflikte 200
I. Von vornherein nur begrenztes Konfliktpotential 200
II. Kaum Konfliktpotential hinsichtlich normaler Überschneidungen zwischen EuGH und nationalen (Fach-)Gerichten 201
III. Größtes Konfliktpotential zwischen EuGH und BVerfG 201
C. Lösungsmöglichkeiten etwaiger Jurisdiktionskonflikte 202
I. Ansatz des EuGH 203
1. Im Gemeinschaftsrecht 203
2. Im Unionsrecht 203
II. Ansatz des BVerfG 205
1. Im Gemeinschaftsrecht 205
2. Im Unionsrecht 206
III. Ansatz des Verfassers aus Sicht des deutschen Verfassungsrechts 212
1. Kriterien für die Selbstbeschränkung des BVerfG im Gemeinschaftsrecht 217
a) Offenheit des Grundgesetzes 217
b) Vergleichbarer Grundrechtsschutz durch EuG / EuGH 217
c) Übertragung von Hoheitsrechten 218
aa) Zurücknahme der Jurisdiktion des BVerfG nur bei Vorliegen eines Durchgriffseffekts 218
bb) Sonderfall gemeinschaftsrechtliche Richtlinie? 220
d) Selbstbeschränkung aufgrund Vorrangs / Eigenständigkeit des Gemeinschaftsrechts? 221
e) Fazit Kriterien für die Selbstbeschränkung des BVerfG im Gemeinschaftsrecht 223
2. Übertragbarkeit der Kriterien auf das Unionsrecht 223
a) Offenheit des Grundgesetzes 223
b) Vergleichbarer Grundrechtsschutz durch den EuGH 223
aa) Generelle Kompetenz des EuGH zur Gewährleistung von Grund-/Menschenrechtsschutz 224
bb) In personeller Hinsicht: Zugang zum Gericht 224
(1) Befund de lege lata 225
(2) Reaktionsmöglichkeiten des BVerfG 228
(a) Generelles Bestehen auf einem dem Grundrechtsstandard des Grundgesetzes adäquaten Schutzniveau 229
(b) Verzicht auf ein dem Grundrechtsstandard des Grundgesetzes adäquates Schutzniveau mangels unmittelbarer Wirkung des Unionsrechts 230
(c) Zwischenfazit 232
cc) In materieller Hinsicht: grundrechtliches Schutzniveau 232
dd) Resümee vergleichbarer Grundrechtsschutz durch den EuGH 237
c) Übertragung von Hoheitsrechten i. S. d. Art. 23 I GG/Art. 24 I GG 237
aa) I. S. d. Art. 24 I GG 237
bb) I. S. d. Art. 23 I GG 238
cc) Exkurs: rahmenbeschlußkonforme Auslegung 239
d) Keine Selbstbeschränkung aufgrund Vorrangs/Eigenständigkeit des Unionsrechts 240
aa) Meinungsstand zum Vorrang des Unionsrechts 240
bb) Uneigenständigkeit / Uneinheitlichkeit der „Unionsrechtsordnung“ inhärent 242
(1) Keine materiell-rechtliche Verankerung 242
(2) Keine verfahrensrechtliche Absicherung 243
(3) Ergebnis Uneigenständigkeit / Uneinheitlichkeit der „Unionsrechtsordnung“ 244
cc) Fazit: Kein Vorrang des Unionsrechts 244
e) Fazit Übertragbarkeit der Kriterien auf das Unionsrecht 244
3. Resümee Ansatz des Verfassers 245
Vierter Teil: Ausblick – Die Situation nach dem Lissabonner Vertrag 247
A. Erster Teil – Jurisdiktionskompetenzen des EuGH in bezug auf die innerstaatliche Wirkweise von Akten der heutigen Dritten Säule 249
B. Zweiter Teil – Unionsrechtskonforme Auslegungkraft Unionsrech 250
C. Dritter Teil – Verhältnis zwischen EuGH und BVerfG 251
D. Fortgeltung bestehender Rechtsakte 252
E. Resümee 253
Schlußbetrachtungen 254
Literaturverzeichnis 256
Sachwortregister 289