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Demokratieprinzip und Europäische Union

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Komorowski, A. (2010). Demokratieprinzip und Europäische Union. Staatsverfassungsrechtliche Anforderungen an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53170-7
Komorowski, Alexis von. Demokratieprinzip und Europäische Union: Staatsverfassungsrechtliche Anforderungen an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53170-7
Komorowski, A (2010): Demokratieprinzip und Europäische Union: Staatsverfassungsrechtliche Anforderungen an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53170-7

Format

Demokratieprinzip und Europäische Union

Staatsverfassungsrechtliche Anforderungen an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung

Komorowski, Alexis von

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 148

(2010)

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About The Author

Dr. Alexis von Komorowski, geboren 1970 in Meersburg. Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte in Freiburg. Promotion zu einem demokratierechtlichen Thema bei Prof. Dr. Dietrich Murswiek. Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg. Danach verschiedene Verwendungen in der baden-württembergischen Ministerial- und Innenverwaltung. Seit 2010 Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg. Referendarausbilder und Prüfer im 2. Staatsexamen. Diverse Publikationen, insbesondere zum Umweltverwaltungsrecht.

Abstract

Wer ist das Volk? Wie lassen sich - zumal in Großgesellschaften - soziale Machtakte dem Volk zurechnen? Was verbindet Volks- und Staatssouveränität?

Die Frage nach der Legitimität europäischer Gesetzgebung führt unweigerlich zu diesen Kernproblemen moderner Demokratie. Aus verfassungsrechtlicher Sicht zu ihrer Klärung beizutragen, ist das Anliegen Alexis von Komorowskis, der in der vorliegenden Publikation behutsam an die Lehren des Weimarer Staatsrechtslehrers Hermann Heller (1891 - 1931) anknüpft. Der grundgesetzliche Volksbegriff wird im Sinne der "quod-omnes-tangit"-Formel entfaltet. Die im Grundgesetz verankerte Volkssouveränität nimmt als mehrdimensionale Zurechnungsnorm Gestalt an, die u. a. auch Elemente demokratischer Normalität in positivrechtlicher Geltung erstarken lässt. Die Staatssouveränität wird als grundgesetzliche Verbürgung gewürdigt, die einem Übergang zum Europäischen Bundesstaat nicht entgegensteht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 47
Einleitung 51
I. Die demokratische Legitimation der EU als Problem 51
1. Das Erfordernis demokratischer Legitimation im Rahmen der EU 51
2. Die Vielgestaltigkeit demokratischer Legitimationskonzepte 53
3. Die juristischen Konturen eines EU-spezifischen Legitimationsmodells als Forschungsdesiderat 55
4. Das Prinzip der Volkssouveränität als Kernidee eines EU-spezifischen Modells demokratischer Legitimation 58
5. Das Prinzip der Volkssouveränität und die drei Hauptprobleme eines EU-spezifischen Legitimationsmodells 61
a) Das Volksverständnis 62
b) Die Volkssouveränität als genuin juristisches Zurechnungsprinzip 63
c) Das Verhältnis von Volks- und Staatssouveränität 66
II. Methodik 72
III. Eingrenzung des Themas und Gang der Darstellung 76
1. Eingrenzung des Themas 76
a) Konkretisierungen 76
b) Rechtfertigung 78
aa) Rechtfertigung der Beschränkung auf die Legitimationsanforderungen speziell des Grundgesetzes 79
bb) Rechtfertigung der Fokussierung auf die Normsetzung 80
cc) Rechtfertigung des zugrundegelegten Rechtsnormbegriffs 82
dd) Rechtfertigung der Konzentration auf die Normsetzungstätigkeit gerade der EG 85
ee) Rechtfertigung der Nichtberücksichtigung der Normsetzung der EZB 86
2. Gang der Darstellung 86
Teil I: Relevanz des Themas und Vorverständnis 88
Kapitel 1: Die aktuelle Bedeutung einer Auseinandersetzung mit den EU-spezifischen Demokratienormen 88
I. Das Maastricht-Urteil 89
1. Das Nadelöhr des Art. 38 GG 89
2. Der staatssouveränistische Unterton des Maastricht-Urteils 92
3. Die indirekte Konturierung eines EU-spezifischen Legitimationsmodells 94
4. Die Vagheit des Maastricht-Urteils 96
II. Die Globalisierung 99
1. Die Ambivalenz der Globalisierung 100
a) Soziale Ambivalenz 100
b) Kommunikative Ambivalenz 103
c) Politische Ambivalenz 104
2. Begriffsstürmereien, Begriffskonservativismus und evolutionärer Begriffswandel 107
a) Begriffsstürmereien 108
b) Begriffskonservativismus 110
c) Evolutionärer Begriffswandel 112
III. Die (immer wieder) aktuelle Debatte um die Zukunft der EU 114
Kapitel 2: Hermann Hellers Rechts-, Demokratie- und Souveränitätskonzeption als Vorverständnis 115
I. Hermann Heller im Maastricht-Urteil des BVerfG 118
1. Die offensichtliche und unüberbrückte Distanz der bundesverfassungsgerichtlichen Demokratiekonzeption zur Hellerschen Homogenitäts-Schrift 119
2. Carl Schmitt als eigentlicher Gewährsmann des BVerfG 123
II. Der (mögliche) Beitrag Hermann Hellers zur juristischen Auseinandersetzung um die demokratische Legitimation der EU 125
1. Hermann Hellers Konzeption von Recht 126
a) Hellers grundlegende Differenzierung zwischen Recht im wirklichkeitswissenschaftlichen und Recht im rechtsdogmatischen Sinn 127
b) Der positivistisch-legalistische Grundzug in Hellers rechtswissenschaftlicher Methodenlehre 130
aa) Positives Recht und außerrechtliche Normativität 130
bb) Positives Recht und Normalität 132
2. Hermann Heller und die drei Hauptprobleme eines EU-spezifischen Legitimationsmodells 135
a) Das Volksverständnis 135
aa) Die Dialektik von verbandsorientiertem und individuumszentrierten Demokratieverständnis bei Hermann Heller 136
bb) Fazit und Würdigung 140
b) Die Volkssouveränität als Zurechnungsregel 140
c) Das Verhältnis von Volks- und Staatssouveränität 144
aa) Hellers wirklichkeitswissenschaftliches Verständnis der Staatssouveränität und ihres Verhältnisses zur Volkssouveränität 145
bb) Staatssouveränität, Volkssouveränität und europäische Integration bei Heller 148
cc) Hellers Überlegungen zum Verhältnis von Souveränität und völkerrechtlicher Bindung 149
d) Die vielfache Bedingtheit von Hellers Schriften 150
Teil II: Die juristische Diskussion um die demokratische Legitimation der EU 155
Kapitel 3: Die rechtswissenschaftliche Debatte in historischer Retrospektion 155
I. Die bundesdeutsche Rechtswissenschaft 155
II. Die verfassungsrechtliche Debatte in anderen EU-Mitgliedstaaten 162
III. Von der „querelle allemande“ zum europäischen Verfassungsrechtsdiskurs 166
Kapitel 4: Drei EU-spezifische Legitimationsmodelle 168
I. Das Modell der mittelbaren demokratischen Legitimation 170
II. Das Modell des Zweckverbands funktionaler Integration 173
III. Das Modell der doppelten Legitimationsbasis 176
Teil III: Volkssouveränität und EU – eine Rekonstruktion aus dem Geist der Allgemeinen Staatslehre 179
Vorbemerkung: Bedeutung und Methode der Allgemeinen Staatslehre 179
Kapitel 5: Der Volksbegriff 182
I. Volkssouveränität und Volksbegriff im Schlaglicht divergierender Demokratieparadigmen 185
1. Die demokratiezentrale Volkssouveränität als Volksherrschaft oder freiheitliche Selbstgesetzgebung: Das Herrschaftsproblem 186
a) Volkssouveränität als Volksherrschaft 187
b) Volkssouveränität als freiheitliche Selbstgesetzgebung 189
c) Dialektische Vermittlung der gegenläufigen Demokratieparadigmen 192
d) Konsequenzen für den Volksbegriff 195
2. Die demokratiezentrale Volkssouveränität als Ausdruck kollektiver oder individueller Selbstbestimmung: Das Subjektsproblem 196
a) Volkssouveränität als Ausdruck kollektiver Selbstbestimmung 197
b) Volkssouveränität als Ausdruck individueller Selbstbestimmung 198
c) Dialektische Vermittlung der gegenläufigen Demokratieparadigmen 201
d) Konsequenzen für den Volksbegriff 204
3. Die demokratiezentrale Volkssouveränität als staatsorganisatorisch-formale oder gesamtgesellschaftlich-materiale Ordnungsstruktur: Das Problem von Geltungserstreckung und Geltungsgehalt 204
a) Volkssouveränität als staatsorganisatorisch-formale Ordnungsstruktur 205
b) Volkssouveränität als gesellschaftlich materiale Ordnungsstruktur 208
c) Dialektische Vermittlung der gegenläufigen Demokratieparadigmen 209
aa) Die Selbstwidersprüchlichkeit des staatsorganisatorisch-formalen Demokratieparadigmas 209
bb) Die Selbstwidersprüchlichkeit des gesamtgesellschaftlich-materialen Demokratieparadigmas 210
cc) Zur dialektischen Vermittlung von staatsorganisatorisch-formalem und gesamtgesellschaftlich-materialem Demokratieparadigma 212
d) Konsequenzen für den Volksbegriff 215
4. Die demokratiezentrale Volkssouveränität als exklusive ‚Nationalsouveränität‘ oder inklusive ‚Bevölkerungssouveränität‘: Das Problem der externen Geltungsdimension 215
a) Volkssouveränität als exklusive ‚Nationalsouveränität‘ 216
b) Volkssouveränität als inklusive ‚Bevölkerungssouveränität‘ 217
c) Dialektische Vermittlung der gegenläufigen Demokratieparadigmen 218
aa) Die lediglich relative Berechtigung der gegenläufigen Demokratieparadigmen: Die historische Perspektive 218
bb) Die lediglich relative Berechtigung der gegenläufigen Demokratieparadigmen: Die staatstheoretische Perspektive 222
(1) Zur Volkssouveränität als exklusiver Nationalsouveränität 223
(2) Zur Volkssouveränität als inklusiver Bevölkerungssouveränität 225
cc) Das Verhältnis von Staatsangehörigkeit und demokratischer Teilhabe in dialektisch vermittelnder Perspektive 229
d) Konsequenzen für den Volksbegriff 232
II. Volkssouveränität und Volksbegriff in der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion: Ergebnisse und ergänzende Überlegungen 232
1. Volkssouveränität in der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion 233
a) Rekapitulation der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion: Volkssouveränität als polyvalent-variable und daher (entwicklungs-)offene Struktur 233
b) Der Doppelcharakter von Volkssouveränität als nationaldemokratische Staatsherrschaftsstruktur und sozialorganisatorische Freiheitsstruktur 236
c) Der Doppelcharakter von Volkssouveränität als Realstruktur und Strukturziel 238
2. Der Volksbegriff in der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion 242
a) Das Ergebnis der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion: Der polyvalent-variable und damit (entwicklungs-)offene Begriff von Volk im demokratischen Sinn 242
b) Wirklichkeitswissenschaftlicher Volksbegriff und demokratischer Staatsvolksverband: Eine verifizierende Betrachtung 244
aa) Lässt sich der Staatsvolksverband als Gesamtheit der von seiner Machtausübung in vergleichbar nachhaltiger Weise individuell Betroffenen begreifen? 245
bb) Verträgt es sich mit den Autonomieansprüchen der Staatsgebietsangehörigen ohne Staatsangehörigkeit, wenn sie keinen Anteil an der staatlichen Machtausübung haben? 248
Kapitel 6: Die Volkssouveränität als Zurechnungsstruktur 249
I. Volkssouveränität als fortdauernd legitimationsvermittelnder Ableitungszusammenhang 252
1. Zurechenbarkeit durch exklusiv-perpetuelle demokratische Legitimation 253
a) Zurechenbarkeit durch exklusive dezisionäre Legitimation im Besonderen 254
b) Zurechenbarkeit durch exklusiv-perpetuelle revisionäre Legitimation im Besonderen 255
c) Vertiefende Überlegungen zu dezisionärer und revisionärer demokratischer Legitimation: Unterschiede und Wechselbezüglichkeit 257
d) Exklusive demokratische Legitimation trotz demoi-kratischer Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht 260
aa) Konzeption einer zwar dezentrierten, aber dennoch staatsgebietseinheitlichen Volkssouveränität 261
bb) Dezentrierte, aber staatsgebietseinheitliche Volkssouveränität und demoi-kratische Kondominien 264
(1) Organisationsentscheidung des Staatsvolksverbands 265
(2) Betroffenheitsformel 266
(3) Autonomieansprüche der Partizipationsberufenen 267
(4) Demokratische Normalität 270
cc) Eine Rekapitulation anhand praktischer Beispiele 270
(1) Kondominium des Staatsvolksverbands und eines seiner Untervölker 271
(2) Kondominium mehrerer Untervölker beziehungsweise Staatsverbandsvölker allein oder gemeinsam mit einem Obervolk 274
dd) Dogmatische Schlussbemerkung 279
2. Zurechenbarkeit durch spezifische Legitimationsformen 281
a) Dezisionäre Legitimation und spezifische Legitimationsformen 283
aa) Dezisionäre Rückkoppelung von Hoheitsakten an den Volkswillen aufgrund personeller demokratischer Legitimation 283
(1) Worauf bezieht sich die demokratische Legitimation, auf den Entscheider oder dessen Entscheidung? 284
(2) Wie ist die Wirkweise personeller demokratischer Legitimation? 285
(3) Weshalb vermag personelle demokratische Legitimation gerade bei der dezisionären Rückkoppelung von Hoheitsakten an den Volkswillen zu verfangen? 289
bb) Dezisionäre Rückkoppelung von Hoheitsakten an den Volkswillen aufgrund materieller demokratischer Legitimation 290
cc) Vertiefende Überlegungen zum Verhältnis von personeller und materieller Legitimation im Rahmen dezisionärer demokratischer Legitimation 295
b) Revisionäre Legitimation und spezifische Legitimationsformen 297
aa) Revisionäre Rückkoppelung an den Volkswillen aufgrund personeller demokratischer Legitimation 297
bb) Revisionäre Rückkoppelung an den Volkswillen aufgrund materieller demokratischer Legitimation 299
cc) Vertiefende Überlegungen zum Verhältnis von personeller und materieller Legitimation im Rahmen revisionärer demokratischer Legitimation 300
c) Volkssouveränität und funktionell-institutionelle Legitimation 303
d) Zurechenbarkeit durch personelle und materielle Legitimation, wenn mehrere demoi als Legitimationssubjekt oder eine Organmehrheit respektive ein Kollegialorgan als institutioneller Träger demokratischer Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht fungiert 306
3. Zurechenbarkeit durch exklusiv-perpetuelle demokratische Legitimation im Verhältnis zur Zurechenbarkeit durch spezifische Legitimationsformen 307
a) Das Verhältnis der beiden Zurechnungstatbestände 308
b) Keine Festlegung auf einen spezifischen Legitimationsmodus 309
c) Personelle und materielle demokratische Legitimation bei Verteilung der demokratischen Entscheidungs- und Revisionsgewalt auf verschiedene Völker 312
4. Mittelbare Legitimation und Volkssouveränität 314
II. Volkssouveränität als Prozess dauerhafter demokratischer Legitimation 316
1. Das Parlament im System magistratischer Repräsentation 318
2. Das System demokratischer Administration als Fortsetzung des Systems magistratischer Repräsentation 319
3. Gegenläufige Demokratieparadigmen im System magistratischer Repräsentation 323
4. Zum Korrelationsverhältnis zwischen dem Prozess dauerhafter demokratischer Legitimation und dem Legitimationsmodus 323
III. Staats- und gesellschaftsorganisatorische Voraussetzungen demokratischer Volkswerdung 327
1. Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger als staatsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung 328
a) Grundsätzliches zu Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger als Bedingung demokratischer Volkswerdung 328
b) Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger und demoi-kratisches Kondominium 332
aa) Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger bei einem vom Staatsvolksverband und einem seiner Untervölker ausgeübten Kondominium 333
bb) Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger bei einem von mehreren Staatsverbandsvölkern allein oder zusammen mit einem überstaatlichen Obervolksverband ausgeübten Kondominium 334
2. Freiheitlichkeit und Gleichberechtigung im politischen Willensbildungsprozess als gesellschaftsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung 337
a) Keine demokratietheoretische Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Demokratisierung 338
b) Institutionalisierung einer gleichen Meinungs- und Assoziationsfreiheit aller als gesellschaftsorganisatorische conditio sine qua non demokratischer Volkswerdung 341
3. Das Prinzip der Öffentlichkeit als staats- und gesellschaftsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung 343
a) Das Prinzip der Öffentlichkeit als staatsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung 344
aa) Abgrenzung gegen alternative Konzepte staatsorganisationsbezogener demokratischer Öffentlichkeit 344
bb) Öffentlichkeit als staatsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung, Legitimationsmodus und Prozess dauerhafter demokratischer Legitimation 345
cc) Das Prinzip der Öffentlichkeit als staatsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung bei völkermehrheitlich bewirkter Hoheitstätigkeit 347
b) Das Prinzip der Öffentlichkeit als gesellschaftsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung 348
c) Konkretisierungen des demokratischen Öffentlichkeitsgebots 350
aa) Regel-Ausnahme-Verhältnisse 350
bb) Verwirklichungsformen demokratischer Öffentlichkeit: Eine Typologie 351
cc) Vertiefende Überlegungen zu den Typen demokratischer Öffentlichkeit 352
IV. Die Normalität demokratischer Volkswerdung 353
1. Die Diskussion um die ‚vorrechtlichen Voraussetzungen‘ von Demokratie 355
a) Die verbandsorientierte Rekonstruktion der ‚vorrechtlichen Voraussetzungen‘ von Demokratie 356
b) Die individuumszentrierte Rekonstruktion der ‚vorrechtlichen Voraussetzungen‘ von Demokratie 360
c) Das einheitliche Ergebnis der heterogenen Diskussion: Kollektive Identität und demokratische Öffentlichkeit als ‚vorrechtliche Voraussetzungen‘ von Demokratie 362
2. Kritik der nationalstaatlich verkürzten Sicht demokratischer Normalität 363
a) Die These vom nationalstaatlichen Rahmen als Verwirklichungsbedingung der vorrechtlichen Demokratievoraussetzungen 364
b) Die unbewältigte Ambivalenz der Globalisierung als Anstoß zur Kritik 366
c) Der kommunikationstheoretische Ansatz der Kritik 368
d) Kommunikationstheoretische Kritik an der nationalstaatlich verkürzten Sicht demokratischer Öffentlichkeit 370
aa) Kommunikationstheoretische Rekonstruktion demokratischer Öffentlichkeit 370
bb) Kommunikationstheoretisch reformuliert und kritisiert: Die vom verbandsorientierten Demokratieverständnis behauptete Abhängigkeit demokratischer Öffentlichkeit vom nationalstaatlichen Verwirklichungsrahmen 372
cc) Kommunikationstheoretisch reformuliert und kritisiert: Die vom individuumszentrierten Demokratieverständnis behauptete Abhängigkeit demokratischer Öffentlichkeit vom nationalstaatlichen Verwirklichungsrahmen 375
e) Kommunikationstheoretische Kritik an der nationalstaatlich verkürzten Sicht kollektiver Identität 378
aa) Kommunikationstheoretische Rekonstruktion kollektiver Identität 378
bb) Kommunikationstheoretisch reformuliert und kritisiert: Die vom verbandsorientierten Demokratieverständnis behauptete Abhängigkeit demokratischer Kollektividentität vom nationalstaatlichen Verwirklichungsrahmen 379
cc) Kommunikationstheoretisch reformuliert und kritisiert: Die vom individuumszentrierten Demokratieverständnis behauptete Abhängigkeit demokratischer Kollektividentität vom nationalstaatlichen Verwirklichungsrahmen 382
3. Ergebnis: Die kommunikationstheoretisch rekonstruierte Normalität demokratischer Volkswerdung 383
a) Zusammenfassende Analyse der Normalität demokratischer Volkswerdung 384
aa) Normalität demokratischer Volkswerdung und demokratische Öffentlichkeit 384
bb) Normalität demokratischer Volkswerdung und kollektive Identität 386
b) Zusammenfassende Analyse der möglichen Störungen demokratischer Volkswerdung 387
c) Zusammenfassende Überlegung zur Normalität demokratischer Volkswerdung auf europäischer Ebene 388
V. Volkssouveränität als Erzeugung eines definiten Niveaus demokratischer Legitimation 390
1. Die Dimension des fortdauernd legitimationsvermittelnden Ableitungszusammenhangs 391
a) Legitimationsniveau und Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation 392
aa) Ausmaß der Exklusivität dezisionärer Legitimation 392
bb) Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation 393
(1) Kontrafaktisch vereinfachte Rekonstruktion des Ausmaßes der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation 394
(2) Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation, wenn die Revisionsmacht dem Volk nicht allein zusteht 397
(3) Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation, wenn sich die dem Volk nicht allein zustehende Revisionsmacht über mehr als einen revisionären Legitimationszusammenhang Bahn bricht 401
b) Legitimationsniveau und Grad demokratischer Abgeleitetheit 405
aa) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit und das Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation 406
bb) Die Komplexität des für einen Hoheitsakt charakteristischen Grads demokratischer Abgeleitetheit 407
(1) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit, die exklusiv-perpetuelle Legitimation und die spezifischen Legitimationsformen 408
(2) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit und die unterschiedliche Reichweite der spezifischen Legitimationsbeiträge 408
(3) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit bei einer Mehrheit personeller beziehungsweise materieller Legitimationsbeiträge sowie bei Ausübung der Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht durch eine Mehrheit legitimationsstiftender Völker, eine Organmehrheit beziehungsweise durch ein Kollegialorgan 410
cc) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit: Grundzüge des dogmatischen Modells 411
dd) Der für einen spezifischen Legitimationsbeitrag charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 412
(1) Die Stufe demokratischer Vermitteltheit: Konkretisierungen 413
(2) Die Stufe demokratischer Vermitteltheit: Dogmatische Operationalisierung 415
(3) Wirkkraft der spezifischen Legitimationsbeiträge: Der legitimatorische Mehrwert der materiell-direktiven Legitimation 416
(4) Wirkkraft der spezifischen Legitimationsbeiträge: Die uneinheitliche Wirkkraft von personeller und materiell-kontrollativer Legitimation 419
(5) Wirkkraft der spezifischen Legitimationsbeiträge: Resümee und Präzisierung 424
(6) Die dogmatische Rekonstruktion des für einen Legitimationsbeitrag prägenden Grads demokratischer Abgeleitetheit: Rechtfertigung 425
(7) Die dogmatische Rekonstruktion des für einen Legitimationsbeitrag prägenden Grads demokratischer Abgeleitetheit: Grenzen 430
ee) Der für einen Hoheitsakt charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 432
(1) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit und die unterschiedliche Reichweite der spezifischen Legitimationsbeiträge 433
(2) Kontrafaktisch vereinfachte Rekonstruktion des in revisionärer Hinsicht realisierten Grads demokratischer Abgeleitetheit 439
(3) Der Vorrang der Stufe demokratischer Vermitteltheit vor der Wirkkraft der spezifischen Legitimationsbeiträge bei der Bestimmung des für einen Hoheitsakt kennzeichnenden Grads demokratischer Abgeleitetheit 441
(4) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit und der Charakter der Legitimationsmittler 445
ff) Die Bestimmung des für einen Hoheitsakt charakteristischen Grads demokratischer Abgeleitetheit in besonderen Problemkonstellationen 449
(1) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei einer Mehrheit personeller beziehungsweise materieller Legitimationsbeiträge 449
(2) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei einer Mehrheit legitimationsstiftender Völker, die nicht in Verwirklichung staatsgebietseinheitlicher Volkssouveränität zusammenwirken 453
(3) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei einer Mehrheit legitimationsstiftender Völker, die in Verwirklichung staatsgebietseinheitlicher Volkssouveränität zusammenwirken 455
(4) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Ausübung der Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht durch eine Organmehrheit 461
(5) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Ausübung der Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht durch ein Kollegialorgan 466
(6) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Ausübung demokratischer Kodezisions- beziehungsweise Korevisionsmacht durch Organmehrheiten 468
c) Legitimationsniveau und Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit 470
aa) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit statt Ausmaß realer Gestörtheit 472
bb) Bestimmungsgrößen für die Prägung eines Hoheitsakts durch die verschiedenen mehr oder minder störungsanfälligen revisionären Legitimationszusammenhänge 473
cc) Bestimmungsgrößen für die Störungsanfälligkeit der verschiedenen revisionären Legitimationsstränge 475
dd) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit in bestimmten Problemkonstellationen 477
(1) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit bei einer Mehrheit legitimationsstiftender Völker 477
(2) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit bei Ausübung der Revisionsmacht durch eine Organmehrheit 478
(3) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit bei Ausübung demokratischer Korevisionsmacht durch Organmehrheiten 478
d) Zusammenfassendes zur Erzeugung demokratischer Legitimation in der Dimension des fortdauernd legitimationsvermittelnden Ableitungszusammenhangs 480
2. Die Vertikaldimension des Prozesses dauerhafter demokratischer Legitimation 481
3. Die Horizontaldimension der staats- und gesellschaftsorganisatorisch voraussetzungsvollen Volkswerdung 483
4. Die Normalität demokratischer Volkswerdung als Tiefendimension 485
5. Die Erzeugung eines demokratischen Legitimationsniveaus in der Zusammenschau 487
a) Begriffsklärung: Kompensation und Substitution in Hinblick auf demokratisch defizitäre Legitimationsbeiträge 488
b) Weitgehender Kompensations- und Substitutionsausschluss 489
c) Kompensierbarkeit beziehungsweise Substituierbarkeit nur im Verhältnis der spezifischen Legitimationsformen 490
aa) Kompensierbarkeit beziehungsweise Substituierbarkeit im Verhältnis von materiell-direktiver Legitimation einerseits sowie personeller und materiell-kontrollativer Legitimation andererseits 490
bb) Kompensierbarkeit beziehungsweise Substituierbarkeit im Verhältnis von materiell-kontrollativer und personeller Legitimation 494
d) Resümee 495
VI. Volkssouveränität als Erzeugung eines hinreichend hohen Niveaus demokratischer Legitimation 495
1. Das von der Volkssouveränität als nationaldemokratische Staatsherrschaftsstruktur vorausgesetzte Niveau demokratischer Legitimation: Die institutionelle Rekonstruktion 497
2. Das von der Volkssouveränität als sozialorganisatorischer Freiheitsstruktur vorausgesetzte Niveau demokratischer Legitimation: Die freiheitsrechtliche Rekonstruktion 500
a) Kein unübersteigbarer Gegensatz zwischen institutionellem und freiheitsrechtlichem Rekonstruktionsansatz 501
b) Die freiheitsrechtliche Rekonstruktion im Besonderen 503
3. Das von der Zurechnungsstruktur der Volkssouveränität konstitutiv vorausgesetzte Legitimationsniveau 506
VII. Die Volkssouveränität als mehrdimensionale Zurechnungsstruktur: Das Ergebnis der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion 509
Kapitel 7: Das Verhältnis von Staats- und Volkssouveränität 512
I. Das Verhältnis von Staats- und Volkssouveränität aus der vereinseitigenden Perspektive der verbandsorientierten beziehungsweise individuumszentrierten Demokratieparadigmen: Bestandsaufnahme und Kritik 512
1. Kritik der Trennungs- und Agoniethese 514
2. Kritik der vollumfänglichen Gleichsetzung von Volks- und Staatsouveränität 517
II. Zur dialektischen Vermittlung von Staats- und Volkssouveränität 520
1. Das Souveränitätsdogma des demokratischen Verfassungsstaats 521
a) Die dialektische Verschränkung von Staats- und Volkssouveränität 522
b) Die dialektische Verschränkung von Staats- und Volkssouveränität in Hinblick auf völkerrechtsvertragliche Bindungen 523
2. Formeller und materieller Souveränitätsbegriff: Ein altes Dilemma 527
a) Formelles und materielles Souveränitätsverständnis 528
b) Dialektische Vermittlung von formellem und materiellem Souveränitätsverständnis 532
3. Staatssouveränität, Volkssouveränität und pouvoir constituant des Volks 534
a) Souveränitätsverlust und Souveränitätsverzicht 535
b) Dispositionsbefugnis des Volks über seinen politischen Status 536
aa) Verfügungsgewalt des demos über sich selbst – allgemeine Erwägungen 536
bb) Der pouvoir constituant des Volks 537
c) Der pouvoir constituant des Volks als missing link zwischen Staats- und Volkssouveränität 539
4. Innere und äußere Staatssouveränität 540
III. Das gemischt formell-materielle Souveränitätsdogma des demokratischen Verfassungsstaats: Das Ergebnis der dialektischen Vermittlung von Staats- und Volkssouveränität 542
Teil IV: Die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung als grundgesetzliche Verpflichtung 544
Vorbemerkung: Vom wirklichkeitswissenschaftlichen zum normwissenschaftlichen Begriff der Volkssouveränität 544
Kapitel 8: Der Sitz der EU-spezifischen Demokratievorgaben des Grundgesetzes 546
I. Die EU-spezifische Demokratienorm des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG 546
1. Normtextbefund 546
2. Teleologie 549
II. Die EU-spezifische Demokratienorm des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3, 20 Abs. 1 und 2 GG 553
1. Wortlaut 553
2. Systematik 557
3. Entstehungsgeschichte 559
4. Teleologie 560
III. Zusammenfassende Würdigung 561
Kapitel 9: Das Subjekt der grundgesetzlich geforderten europäischen Demokratie 562
I. Interpretationsansätze in der Literatur 563
II. Art. 23 Abs. 1 GG und das Subjekt der europäischen Demokratie: Ein erster interpretatorischer Zugriff 565
1. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG 566
2. Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3, 20 Abs. 1 und 2 GG 568
3. Der Regelungsgehalt von Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 GG als normativer Kern des Subjektsproblems 570
III. Der Schutzumfang des Art. 79 Abs. 3 GG als Vorfrage 571
1. Die Umstrittenheit des Schutzumfangs von Art. 79 Abs. 3 GG 572
2. Wortlaut 573
3. Systematik 575
4. Entstehungsgeschichte 577
5. Teleologie 579
6. Weitere Interpretationselemente 580
7. Abschließende Stellungnahme 583
IV. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG als Sitz der grundgesetzlichen Subjektsproblematik 584
1. Die normtextuelle Offenheit von Art. 20 Abs. 1 und 2 GG 584
2. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG als eigentlicher Sitz des Subjektsproblems 586
a) Die Demokratieverbürgung des Art. 20 Abs. 1 GG 586
b) Die Demokratieverbürgung des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 im Vergleich 588
c) Art. 20 Abs. 2 Satz 1 als sedes materiae 591
3. Konsequenzen für die weitere normwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Subjektsproblem 593
V. Das Volksverständnis des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in grundgesetzsystematischer Perspektive 594
1. Das Herrschaftsproblem in grundgesetzsystematischer Perspektive 594
a) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als Volksherrschaft 594
b) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als freiheitliche Selbstgesetzgebung 597
c) Dialektische Vermittlung der durch das Grundgesetz rezipierten gegenläufigen Demokratieparadigmen 601
2. Das Subjektsproblem in grundgesetzsystematischer Perspektive 602
a) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als Ausdruck kollektiver Selbstbestimmung 602
b) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als Ausdruck individueller Selbstbestimmung 605
c) Dialektische Vermittlung der durch das Grundgesetz rezipierten gegenläufigen Demokratieparadigmen 611
3. Das Problem von Geltungserstreckung und Geltungsgehalt in grundgesetzsystematischer Perspektive 612
a) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als staatsorganisatorisch-formale Ordnungsstruktur 613
b) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als gesellschaftlich materiale Ordnungsstruktur 614
aa) Normtextuelle Rückversicherung 614
bb) Der Topos von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung 616
cc) Die grundgesetzlichen Konkretionen der Sozialstaatsidee 618
(1) Die Sozialstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG 618
(2) Die Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG 623
(3) Resümee 626
dd) Die Grund- und Menschenrechtsfunktionalität der Demokratie 627
c) Dialektische Vermittlung der durch das Grundgesetz rezipierten gegenläufigen Demokratieparadigmen 629
4. Das Problem der externen Geltungsdimension in grundgesetzsystematischer Perspektive 629
a) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als exklusive ‚Nationalsouveränität‘ 630
b) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als inklusive ‚Bevölkerungssouveränität‘ 632
c) Dialektische Vermittlung der durch das Grundgesetz rezipierten gegenläufigen Demokratieparadigmen 639
5. Volkssouveränität und Volk im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG als polyvalent-variable Strukturbegriffe: Das Ergebnis der grundgesetzsystematischen Interpretation 639
VI. Das Volksverständnis des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in entstehungsgeschichtlicher Perspektive 640
1. Eine rein verbandsorientierte Konzeption von Volkssouveränität im Parlamentarischen Rat? 640
2. Der Parlamentarische Rat und die Schaffung originärer Demokratiestrukturen auf europäischer Ebene 643
3. Parlamentarischer Rat und polyvalent-variabler Volksbegriff 647
VII. Der Volksbegriff des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungsgeschichtlicher Perspektive 652
1. Die nationalstaatliche Demokratie als verfassungsgeschichtliches Erbe des Grundgesetzes 653
2. Zur Relativierbarkeit der an das verfassungsgeschichtliche Erbe des demokratischen Nationalstaats anknüpfenden Grundgesetzinterpretation 657
3. Die grundgesetzliche Volkssouveränität als Ergebnis von Freiheits- und Verfassungskämpfen 658
4. Das demokratische Erbe der Jakobiner-Verfassungen im Besonderen 662
VIII. Der Volksbegriff des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungstheoretischer Perspektive 667
1. Notwendige Identität von Volk als Träger des pouvoir constituant und als Träger der pouvoirs constitués? 667
2. Die drohende Entwertung der verfassungsschöpfenden Gewalt als zwingender Grund für die Identifizierung von Volk als Träger des pouvoir constituant und als Träger der pouvoirs constitués? 670
3. Rechtfertigende Gründe für eine Dissoziierung des Volks als Träger des pouvoir constituant vom Volk als Träger der pouvoirs constitués 672
IX. Der Volksbegriff des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in der Perspektive der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik 674
1. Die Entscheidungen zum kommunalen Ausländerwahlrecht 675
2. Das Maastricht-Urteil 681
3. Das individuumszentrierte Demokratieverständnis in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung 683
4. Der Beitrag der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik zur Interpretation des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG: Ein Resümee 686
X. Zusammenfassende Würdigung 687
Kapitel 10: Anforderungen des Grundgesetzes an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung 688
I. Die Zurechnungsnorm des Art. 20 Abs. 2 GG als vollumfänglich verbindliche und zugleich inhaltlich abschließende Vorgabe an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung 690
1. Art. 20 Abs. 2 GG als im Hinblick auf die EG-Normsetzung vollumfänglich bindende Zurechnungsnorm 690
2. Art. 20 Abs. 2 GG als im Hinblick auf die EG-Normsetzung inhaltlich abschließende Zurechnungsnorm 692
II. Das in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG niedergelegte Konzept demokratischer Legitimation 695
1. Volkssouveränität als fortdauernd legitimationsvermittelnder Ableitungszusammenhang 695
a) Zurechenbarkeit durch exklusiv-perpetuelle demokratische Legitimation 696
aa) Art. 20 Abs. 2 GG und die demoi-kratische Erzeugung staatsgebietseinheitlicher Volkssouveränität 697
bb) Exklusive demokratische Legitimation trotz demoi-kratischer Dezisions- beziehungsweise Revisionsbefugnis im Geltungsbereich des Grundgesetzes 700
b) Zurechenbarkeit durch spezifische Legitimationsformen 703
2. Volkssouveränität als Prozess dauerhafter demokratischer Legitimation 704
3. Staats- und gesellschaftsorganisatorische Voraussetzungen demokratischer Volkswerdung 705
4. Die Normalität demokratischer Volkswerdung 706
a) Die Normalität demokratischer Volkswerdung als Regelungsgehalt der Staatsstrukturnorm des Art. 20 Abs. 2 GG 706
b) Die Normalität demokratischer Volkswerdung als Regelungsgehalt der Staatszielnorm des Art. 20 Abs. 2 GG 708
5. Volkssouveränität als Erzeugung eines hinreichend hohen Legitimationsniveaus 711
a) Die Erzeugung eines demokratischen Legitimationsniveaus 712
b) Anforderungen der in Art. 20 Abs. 2 GG verbürgten Strukturnorm der Volkssouveränität an das Niveau demokratischer Legitimation 715
c) Konkretisierung des durch Art. 20 Abs. 2 GG als Strukturnorm geforderten hinreichend hohen Legitimationsniveaus 716
d) Rekonstruktion des grundgesetzlichen Normalniveaus demokratischer Legitimation ohne Rücksicht auf die unmittelbar an Geltung und Revisibilität des Grundgesetzes anknüpfenden Legitimationszusammenhänge 721
III. Das im Hinblick auf die EG-Normsetzung gebotene Niveau demokratischer Legitimation 723
1. Das bei rein innerstaatlichen Normsetzungsakten gebotene Niveau demokratischer Legitimation 728
a) Das Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation 729
b) Grad demokratischer Abgeleitetheit 730
aa) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei formellen Gesetzen, die nicht dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen 731
bb) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei formellen Gesetzen, die dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen 733
(1) Vorüberlegungen zu dem in dezisionärer Hinsicht charakteristischen Grad demokratischer Abgeleitetheit 733
(2) Vorüberlegungen zu dem in revisionärer Hinsicht charakteristischen Grad demokratischer Abgeleitetheit 733
(3) Vertiefende Überlegungen zu dem in dezisionärer sowie revisionärer Hinsicht charakteristischen Grad demokratischer Abgeleitetheit 736
cc) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Verordnungen, die nicht dem Vorbehalt bundesrätlicher Normierung unterfallen 740
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 741
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 746
dd) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Verordnungen, die dem Vorbehalt bundesrätlicher Normierung unterfallen 752
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 752
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 755
c) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit 758
d) Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation 760
aa) Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger 761
bb) Freiheitlichkeit und Gleichberechtigung im politischen Willensbildungsprozess 762
cc) Das staatsorganisatorische Prinzip demokratischer Öffentlichkeit 763
dd) Das gesellschaftsorganisatorische Prinzip demokratischer Publizität 765
e) Die Normalität demokratischer Volkswerdung 765
f) Die Reichweite des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normsetzung 766
aa) Grundrechtliche Vorbehalte parlamentarischer Normierung 766
bb) Wesentlichkeitstheorie 769
cc) Art. 80 GG 771
g) Die Reichweite des relativen Vorbehalts parlamentarischer Normierung 773
h) Kein allgemeiner Vorenthalt parlamentarischer Normierung 778
i) Der Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung 779
2. Das bei den innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts gebotene Niveau demokratischer Legitimation 781
a) Maßgeblichkeit des in Art. 59 GG normierten Verfahrens für das bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts gebotene Legitimationsniveau 783
b) Das Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation 788
c) Grad demokratischer Abgeleitetheit 790
aa) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts, die dem absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung unterfallen, nicht aber dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung 790
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 791
(2) Die an die Dezisionsbefugnis der Exekutive anschließende personelle Legitimation 791
(3) Die an die Dezisionsbefugnis des Bundestags anschließende personelle Legitimation 798
(4) Die in dezisionärer Hinsicht erzeugte materielle demokratische Legitimation 799
(5) Fazit 800
(6) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 800
(7) Die innerstaatlichen Befugnisse zur Revision völkerrechtlicher Verträge als Vorfrage 801
(8) Die personelle und materielle Legitimation der Nichtrevisonsentscheidungen 803
(9) Fazit 806
bb) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts, die sowohl dem absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung als auch dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen 807
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 807
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 807
cc) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts, die weder dem absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung noch dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen 809
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 810
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 814
dd) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts, die zwar nicht dem absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung, wohl aber dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen 817
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 818
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit 819
ee) Die abgeschwächte Wirkkraft der in dezisionärer wie revisionärer Hinsicht greifenden materiell-kontrollativen Legitimationsbeiträge im Besonderen 822
d) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit 823
e) Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation 825
3. Rückschluss auf das bei innerstaatlich wirksamen Normsetzungsakten normalerweise gebotene Legitimationsniveau 827
a) Erforderlichkeit einer synthetisierenden Betrachtung der verschiedenen Legitimationsniveaus auch in Ansehung der EG-Normsetzung 828
b) Synthetisierung der für die unterschiedlichen innerstaatlichen Normsetzungstypen maßgeblichen Legitimationsniveaus 829
c) Übertragung der Ergebnisse auf die EG-Normsetzung 832
aa) Die Aufsplittung des grundgesetzlichen Normalmaßes 833
bb) EG-Normsetzungsakte nach Kapitel IV des EGV 835
cc) Wesensmäßig marktkonstituierende und potenziell marktinterventionistische Normsetzungsakte 836
(1) Wesensmäßig marktkonstituierende EG-Normsetzungsakte 837
(2) Potenziell marktinterventionistische EG-Normsetzungsakte 838
(3) Tragfähigkeit der Unterscheidung in wesensmäßig marktkonstituierende und potenziell marktinterventionistische Normsetzungsakte 839
4. Kein unmittelbarer Rückgriff auf Art. 24 beziehungsweise 23 GG bei der Rekonstruktion des bei innerstaatlich wirksamen Normsetzungsakten normalerweise gebotenen Niveaus demokratischer Legitimation 841
a) Mögliche Argumente für einen Rekurs auf Art. 24 und 23 GG und deren Widerlegung 841
b) Überprüfung von Normsetzungsakten überstaatlicher Hoheitsträger an dem für die anderen innerstaatlich wirksamen Normsetzungsakte maßgeblichen Legitimationsniveau 843
5. Zur Absenkbarkeit des für innerstaatlich wirksame Normsetzungsakte normalerweise maßgeblichen Legitimationsniveaus bei EG-Normen 845
a) Rechtfertigung einer Absenkung des grundgesetzlichen Normalmaßes demokratischer Legitimation durch die in Art. 20 Abs. 2 GG verbürgte Demokratienorm selbst 846
aa) Notwendigkeit einer national entgrenzten Demokratie bei gewissen grenzüberschreitenden Sachverhalten 847
bb) Minderheitenschutz 849
b) Rechtfertigung einer Absenkung des grundgesetzlichen Normalmaßes demokratischer Legitimation durch das Staatsziel der europäischen Einigung 850
c) Rechtfertigung einer Absenkung des grundgesetzlichen Normalmaßes demokratischer Legitimation durch die in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Bundesstaatsnorm 854
aa) Der dogmatische Rekurs auf die an sich nur binnenverfassungsrechtlich relevante Bundesstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG 854
bb) Abgrenzung der Bundesstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG gegen die föderative Fundamentalnorm des Art. 23 Abs. 1 GG 856
cc) Statthaftigkeit und Bedingung eines dogmatischen Rekurses auf die an sich nur binnenverfassungsrechtlich geltende Bundesstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG 857
dd) Rechtfertigungspotenzial der Bundesstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG 858
Teil V: Die EU-spezifischen Legitimationsmodelle vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Anforderungen an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung 862
Vorbemerkung: Vom Nutzen einer modellorientierten Diskussion der grundgesetzlichen Demokratieanforderungen 862
Kapitel 11: Das Modell der mittelbaren demokratischen Legitimation und modellspezifische Aspekte des Demokratiedefizits 864
I. Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation 865
1. Nationaldemokratische Rückbindung durch das Primärrecht 866
2. Nationaldemokratische Rückbindung durch EG-Organe 870
a) Nationaldemokratische Rückbindung durch den Rat 871
aa) Nationaldemokratische Rückbindung durch den Rat in den Fällen des Art. 23 Abs. 5 Satz 2 GG 872
bb) Nationaldemokratische Rückbindung durch den Rat in den Fällen des Art. 23 Abs. 6 Satz 1 GG 874
b) Nationaldemokratische Rückbindung durch das Europäische Parlament 879
c) Nationaldemokratische Rückbindung durch die Kommission 881
d) Nationaldemokratische Rückbindung durch die verschiedenen Ausschüsse von Staatenvertretern 884
3. Bestandsaufnahme 885
a) Dezisionäre Legitimation und Primärrecht 885
aa) Wesensmäßig marktkonstituierende Normsetzungsakte 886
bb) Potenziell marktinterventionistische Normsetzungsakte 888
cc) Resümee 889
b) Revisionäre Legitimation und Primärrecht 889
c) Dezisionäre demokratische Legitimation und EG-Organe 890
aa) Dezisionäre Legitimation und EG-Organe im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens 891
(1) Partizipative statt exklusive dezisionäre Legitimation 891
(2) Die Kodezisionsmacht des Europäischen Parlaments 892
(3) Wegfall der über den Rat beziehungsweise Verdünnung der über die Kommission vermittelten dezisionären Legitimation 892
(4) Massive Einschränkung beziehungsweise Wegfall der über die Kommission vermittelten dezisionären Legitimation 893
(5) Zusammenfassende Betrachtung 898
bb) Dezisionäre Legitimation und EG-Organe in den sonstigen Rechtsetzungsverfahren 899
cc) Resümee 903
d) Revisionäre demokratische Legitimation und EG-Organe 903
4. Das im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 905
a) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten realisierte Ausmaß der Exklusivität dezisionärer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 905
aa) Rechtfertigung der Abweichung vom grundgesetzlichen Normalmaß anhand der grundgesetzlichen Demokratienorm des Art. 20 Abs. 2 GG 906
bb) Rechtfertigung der Abweichung vom grundgesetzlichen Normalmaß aufgrund der strukturellen Besonderheiten historisch gewachsener überstaatlicher Hoheitsverbände 908
cc) Keine Rechtfertigung der Abweichung vom grundgesetzlichen Normalmaß aus Sicht der grundgesetzlichen Bundesstaatsnorm aus Art. 20 Abs. 1 GG 909
dd) Vertiefende Überlegungen 910
b) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten realisierte Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 912
c) Das bei den potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakten realisierte Ausmaß der Exklusivität dezisionärer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 914
d) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten realisierte Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 917
II. Grad demokratischer Abgeleitetheit 917
1. Bestandsaufnahme 918
a) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller Legitimation 918
b) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-direktiver Legitimation 923
c) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-kontrollativer Legitimation 925
d) Das in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller Legitimation 929
e) Das in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-kontrollativer Legitimation 931
2. Der im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Grad demokratischer Abgeleitetheit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 932
a) Die Reichweite des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung und die EG-Normsetzungsakte 933
aa) Die Subsumierbarkeit von EG-Normsetzungsakten (ohne Durchführungsrecht) unter den absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung als Regel 935
bb) Die Subsumierbarkeit von sekundärrechtlich determiniertem Durchführungsrecht unter den absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung als Ausnahme 938
b) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materieller Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 939
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte 939
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte 942
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite 944
c) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materieller Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 946
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte 947
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte 950
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite 953
d) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materieller Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 954
e) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materieller Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 957
f) Hinreichende demokratische Legitimation trotz Mitentscheidungsmacht der Bundesländer an der EG-Normsetzung 960
aa) Absenkung des Legitimationsniveaus von EG-Normsetzungsakten bei Mitentscheidungsmacht der Bundesländer 961
bb) Die Absenkung des Legitimationsniveaus als grundgesetzliches Demokratieproblem 963
cc) Rechtfertigung der aufgrund der Mitentscheidungsmacht der Bundesländer zu verzeichnenden Einbußen an personeller und materieller Legitimation 965
III. Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit 967
1. Bestandsaufnahme 967
2. Der im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 970
a) Der bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten realisierte Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 971
b) Der bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten realisierte Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 975
IV. Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation 977
1. Bestandsaufnahme 978
a) Die grundsätzliche Identität der staats- und gesellschaftsorganisatorischen Demokratievoraussetzungen bei innerstaatlich wirksamen Rechtsakten 978
b) Die ausnahmsweise Heterogenität der staats- und gesellschaftsorganisatorischen Demokratievoraussetzungen bei innerstaatlich wirksamen Rechtsakten 979
aa) Demokratische Wahlrechtsgleichheit 979
bb) Staatsorganisatorische Publizität der EG-Normsetzung 980
(1) Umfang staatsorganisatorischer Verfahrensöffentlichkeit bei im Mitentscheidungsverfahren erlassenen EG-Normsetzungsakten 981
(2) Umfang staatsorganisatorischer Ergebnisöffentlichkeit bei im Mitentscheidungsverfahren erlassenen EG-Normsetzungsakten 986
(3) Umfang staatsorganisatorischer Verfahrensöffentlichkeit bei EG-Normsetzungsakten, die in anderen Verfahren als dem der Mitentscheidung erlassen werden 988
(4) Umfang staatsorganisatorischer Ergebnisöffentlichkeit bei EG-Normsetzungsakten, die in anderen Verfahren als dem der Mitentscheidung erlassen werden 990
(5) Relevanz nationalrechtlicher Bestimmungen für die staatsorganisatorische Publizität der EG-Normsetzung 992
2. Die im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 993
a) Wahlrechtsgleichheit 994
b) Staatsorganisatorisches Publizitätsgebot 999
aa) Die bei den wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakten realisierte staatsorganisatorische Publizität im Licht der demokratiespezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 999
bb) Die bei den potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakten realisierte staatsorganisatorische Publizität im Licht der demokratiespezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1003
V. Die Normalität demokratischer Volkswerdung 1004
VI. Fazit 1005
Kapitel 12: Das Modell des Zweckverbands funktionaler Integration und modellspezifische Aspekte des Demokratiedefizits 1008
I. Die demokratierechtliche Rekonstruktion des Zweckverbands-Modells 1009
II. Die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung im Licht des Zweckverbands-Modells 1011
III. Fazit 1013
Kapitel 13: Das Modell der doppelten Legitimationsbasis und modellspezifische Aspekte des Demokratiedefizits 1014
I. Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation 1015
1. Bestandsaufnahme 1016
2. Das im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1019
II. Grad demokratischer Abgeleitetheit 1020
1. Bestandsaufnahme 1020
a) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller Legitimation 1022
b) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-direktiver Legitimation 1026
c) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-kontrollativer Legitimation 1028
aa) Die im Mitentscheidungsverfahren vom Rat vermittelte materiell-kontrollative Legitimation 1028
bb) Die im Mitentscheidungsverfahren vom Europäischen Parlament vermittelte materiell-kontrollative Legitimation 1032
cc) Die im Mitentscheidungsverfahren von der Kommission vermittelte materiell-kontrollative Legitimation 1033
dd) Die in den übrigen Rechtsetzungsverfahren von den EG-Organen vermittelte materiell-kontrollative Legitimation 1035
d) Das in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller Legitimation 1036
e) Das in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-kontrollativer Legitimation 1037
2. Der im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Grad demokratischer Abgeleitetheit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1038
a) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller, materiell-direktiver und materiell-kontrollativer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1040
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte 1041
(1) Das Niveau personeller demokratischer Legitimation 1041
(2) Das Niveau materiell-kontrollativer demokratischer Legitimation 1042
(3) Das Niveau materiell-direktiver demokratischer Legitimation 1043
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte 1044
(1) Das Niveau personeller demokratischer Legitimation 1045
(2) Das Niveau materiell-kontrollativer demokratischer Legitimation 1046
(3) Das Niveau materiell-direktiver demokratischer Legitimation 1048
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite 1052
(1) Der unterschiedliche Rechtfertigungsbedarf 1053
(2) Die zu knapp bemessenen parlamentarischen Dezisionsbefugnisse als zentrale Ursache für die konstatierten Legitimationsdefizite 1054
(3) Die (Ko-)Dezisionsbefugnisse der Kommission als weitere Ursache für die konstatierten Legitimationsdefizite 1057
(4) Die im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung unzureichenden Dezisionsbefugnisse des Europäischen Parlaments als Ursache von Legitimationsdefiziten 1059
(5) Die zumindest vorrangige Verortung der Dezisionsbefugnis beim Rat 1062
(6) Die anteilige oder alleinige Verortung der Dezisionsbefugnis bei der Kommission 1066
(7) Die materiell-direktive Legitimation der vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakte 1066
(8) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf rein primärrechtlicher Basis durch die Kommission 1067
(9) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf rein primärrechtlicher Grundlage allein durch den Rat 1070
(10) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf Basis einer sekundärrechtlichen Ermächtigungsnorm durch die Kommission 1071
(11) Wegfall der an die grundgesetzliche Bundesstaatsnorm anknüpfenden Rechtfertigung 1076
(12) Die Erstreckung der (Ko-)Dezisionsbefugnisse der Kommission auf den Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung, ihr weitreichendes Initiativmonopol sowie ihre Zwitterstellung zwischen regierungsabhängiger Verwaltung und parlamentsabhängiger Regierung als Ursache von Legitimationsdefiziten 1078
(13) Das Initiativmonopol der Kommission im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung 1079
(14) Die alleinige oder vorrangige Dezisionsbefugnis der Kommission im Bereich des absoluten Vorbehaltsparlamentarischer Normierung 1081
(15) Das Initiativmonopol der Kommission außerhalb des Bereichs des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung 1084
(16) Die Zwitterstellung der Kommission zwischen regierungsabhängiger Verwaltung und parlamentsabhängiger Regierung 1085
(17) Wegfall der an die grundgesetzliche Bundesstaatsnorm anknüpfenden Rechtfertigung 1087
(18) Rechtfertigung von Legitimationseinbußen in Hinblick auf die Verfassungstradition anderer EU-Mitgliedstaaten 1088
b) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materiell-kontrollativer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1092
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte 1092
(1) Im Mitentscheidungsverfahren erlassene Normsetzungsakte 1094
(2) Im Anhörungsverfahren erlassene Normsetzungsakte 1095
(3) Normsetzungsakte, die auf originär primärrechtsverliehenen Normsetzungsbefugnissen der Kommission beruhen 1096
(4) Als Durchführungsrecht erlassene Normsetzungsakte 1096
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte 1098
(1) Im Mitentscheidungsverfahren erlassene Normsetzungsakte 1099
(2) Im Zusammenarbeitsverfahren erlassene Normsetzungsakte 1101
(3) Im Anhörungsverfahren erlassene Normsetzungsakte sowie Normsetzungsakte, die auf originär primärrechtsverliehenen Normsetzungsbefugnissen der Kommission beruhen 1102
(4) Als Durchführungsrecht erlassene Normsetzungsakte 1104
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite 1106
(1) Rechtfertigung der durch die unzureichenden Revisionsbefugnisse des Europäischen Parlaments bedingten Legitimationsdefizite 1109
(2) Rechtfertigung der durch die (Ko-)Revisionsbefugnis der Kommission bedingten Legitimationsdefizite 1110
(3) Wegfall der an die grundgesetzliche Bundesstaatsnorm anknüpfenden Rechtfertigung und Rechtfertigung von Legitimationseinbußen in Hinblick auf die Verfassungstradition anderer EU-Mitgliedstaaten 1111
c) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller, materiell-direktiver und materiell-kontrollativer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1113
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakte 1113
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung ausgenommenen potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakte 1116
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite 1119
(1) Der unterschiedliche Rechtfertigungsbedarf 1121
(2) Die zu knapp bemessenen parlamentarischen Dezisionsbefugnisse als zentrale Ursache für die konstatierten Legitimationsdefizite 1121
(3) Die (Ko-)Dezisionsbefugnisse der Kommission als weitere Ursache für die konstatierten Legitimationsdefizite 1124
(4) Die im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung unzureichenden Dezisionsbefugnisse des Europäischen Parlaments als Ursache von Legitimationsdefiziten 1124
(5) Die im Wesentlichen alleinige Verortung der Dezisionsbefugnis beim Rat 1126
(6) Die Verankerung des sekundären Gemeinschaftsrechts im vertragsrechtlich geprägten Primärrecht 1130
(7) Die Kodezisionsbefugnis des Rats auch jenseits des Vorbehalts bundesrätlicher Zustimmung 1131
(8) Die partielle, vorrangige oder alleinige Verortung der Dezisionsbefugnis bei der Kommission 1132
(9) Die materiell-direktive Legitimation der vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakte 1132
(10) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf rein primärrechtlicher Grundlage durch den Rat 1133
(11) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf Basis einer sekundärrechtlichen Ermächtigungsnorm durch die Kommission 1135
(12) Rechtfertigung unter Vorbehalt 1137
(13) Die Erstreckung der (Ko-)Dezisionsbefugnisse der Kommission auf den Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung, ihr weitreichendes Initiativmonopol sowie ihre Zwitterstellung zwischen regierungsabhängiger Verwaltung und parlamentsabhängiger Regierung als Ursache von Legitimationsdefiziten 1139
(14) Das Initiativmonopol der Kommission im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung 1140
(15) Die alleinige oder vorrangige Dezisionsbefugnis der Kommission im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung 1141
(16) Das Initiativmonopol der Kommission außerhalb des Bereichs des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung 1144
(17) Die Zwitterstellung der Kommission zwischen regierungsabhängiger Verwaltung und parlamentsabhängiger Regierung 1144
(18) Rechtfertigung unter Vorbehalt 1145
(19) Rechtfertigung von Legitimationseinbußen in Hinblick auf die Verfassungstradition anderer EU-Mitgliedstaaten 1145
d) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materiell-kontrollativer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1148
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakte 1148
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakte 1150
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite 1154
(1) Rechtfertigung der durch die unzureichenden Revisionsbefugnisse des Europäischen Parlaments bedingten Legitimationsdefizite 1156
(2) Rechtfertigung der durch die (Ko-)Revisionsbefugnis der Kommission bedingten Legitimationsdefizite 1159
(3) Rechtfertigung unter Vorbehalt und Rechtfertigung von Legitimationseinbußen in Hinblick auf die Verfassungstradition anderer EU-Mitgliedstaaten 1160
e) Staatsverfassungsrechtliche Besonderheiten bei der demokratischen Rückbindung des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts über die nationalen Organe 1162
III. Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit 1165
1. Bestandsaufnahme 1165
2. Der im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1167
IV. Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation 1170
1. Bestandsaufnahme 1171
a) Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation hinsichtlich der auf die Gesamtheit der mitgliedstaatlichen Völker zurückführenden Legitimationszusammenhänge 1172
aa) Der Realisierungsgrad staatsorganisatorischer Gleichheit im Besonderen 1173
bb) Der Realisierungsgrad staatsorganisatorischer Publizität im Besonderen 1175
b) Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation hinsichtlich der auf den zentrierten Unions-demos zurückführenden Legitimationszusammenhänge 1177
aa) Weitgehende Übereinstimmung mit dem jeweiligen mitgliedstaatlichen Legitimationsniveau 1177
bb) Der Realisierungsgrad staatsorganisatorischer Gleichheit im Besonderen 1178
cc) Das Ausmaß staatsorganisatorischer Publizität im Besonderen 1181
2. Die im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1183
a) Wahlrechtsgleichheit 1184
aa) Abweichungen vom grundgesetzlichen Normalmaß 1184
bb) Rechtfertigung der Gleichheitseinbußen 1188
(1) Gleichheitseinbußen im Bereich der auf die Gesamtheit der mitgliedstaatlichen Staatsvölker zurückführenden Legitimationszusammenhänge 1188
(2) Gleichheitseinbußen im Bereich der auf das zentrierte Unionsvolk zurückführenden Legitimationszusammenhänge 1191
cc) Rechtfertigung unter Vorbehalt 1194
b) Staatsorganisatorisches Publizitätsgebot 1195
aa) Die bei den wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakten realisierte staatsorganisatorische Publizität im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1195
bb) Die bei den potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakten realisierte staatsorganisatorische Publizität im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1199
V. Die Normalität demokratischer Volkswerdung 1203
1. Bestandsaufnahme 1203
2. Die auf EU-Ebene realisierte Normalität demokratischer Volkswerdung im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1208
VI. Fazit 1210
Teil VI: Grundgesetzliches Demokratieprinzip und Integrationsfortgang 1214
Vorbemerkung: Zu den Entwicklungsperspektiven der Europäischen Union 1214
Kapitel 14: Die grundgesetzlich verbürgte Volkssouveränität als ‚äußere Schranke‘ einer Beteiligung Deutschlands an der sich fortentwickelnden EU 1219
I. Die Staatssouveränität als Regelungsinhalt der grundgesetzlich verbürgten Volkssouveränität 1220
1. Normtextbefund 1221
a) Kein Rückschluss aus der normtextuell vorausgesetzten Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland auf deren Souveränität 1221
b) Kein Rückschluss aus dem normtextuell verbürgten pouvoir constituant auf eine immerhin teilweise Verbürgung der Souveränität Deutschlands 1222
2. Die Staatssouveränität als conditio sine qua non der grundgesetzlich in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgten Volkssouveränität 1224
a) Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG als normative Verbürgung von Staatssouveränität 1225
b) Die Staatssouveränität der Bundesrepublik Deutschland als zumindest gegenwärtiger Regelungsinhalt von Art. 20 Abs. 2 GG 1226
3. Grundgesetzsystematische Erwägungen 1228
a) Art. 59 Abs. 1 sowie Art. 32 Abs. 1 und 2 GG 1228
b) Art. 146 GG 1231
c) Art. 20 Abs. 1 GG 1235
d) Zusammenfassende Überlegungen zum grundgesetzsystematischen Interpretationsansatz 1237
4. Entstehungsgeschichte 1238
II. Inhaltliche Präzisierung der von der grundgesetzlichen Volkssouveränität mitnormierten Staatssouveränität 1239
1. Das traditionale Staatssouveränitätsverständnis als starting point 1240
2. Das gemischt formell-materielle Souveränitätsverständnis des Grundgesetzes 1242
a) Die Herleitung des gemischt formell-materiellen Souveränitätsverständnisses aus der Volkssouveränität 1243
b) Das gemischt formell-materielle Souveränitätsverständnis in grundgesetzsystematischer und entstehungsgeschichtlicher Perspektive 1245
III. Die grundgesetzliche Volkssouveränität als ‚äußere Schranke‘ einer Mitwirkung Deutschlands an der EU 1247
1. ‚Äußere Schranke‘ und Souveränitätsverlust 1248
a) ‚Äußere Schranke‘ und Souveränitätsverlust aus der Perspektive des formellen Souveränitätsverständnisses 1249
b) ‚Äußere Schranke‘ und Souveränitätsverlust in der Blickrichtung des materiellen Souveränitätsverständnisses 1251
aa) Souveränitätsverlust wegen Nichtdurchsetzbarkeit der staatlichen Ordnung 1252
bb) Souveränitätsverlust wegen Wegfalls der Staatsgewalt 1254
cc) Souveränitätsverlust und europäische Integration 1256
2. ‚Äußere Schranken‘ und Souveränitätsverzicht 1257
a) Souveränitätsverzicht nur durch das deutsche Staatsvolk in seiner Eigenschaft als Träger des pouvoir constituant originaire 1258
b) Grundgesetzlegale Aktivierung des pouvoir constituant in den Fällen eines von ihm zu entscheidenden Souveränitätsverzichts 1262
aa) Erlass eines den pouvoir constituant konkret aktivierenden Verfahrensarrangements in formell-rechtlicher Perspektive 1264
(1) Kompetenzrechtliche Rahmenbedingungen 1265
(2) Die These: Kein Erlass eines den pouvoir constituant aktivierenden Verfahrensarrangements im einfachen Gesetzgebungsverfahren 1266
(3) Zur Statthaftigkeit des teleologischen Rückgriffs auf Art. 79 Abs. 2 GG 1268
(4) Zum teleologischen Rückgriff auf Art. 79 Abs. 2 GG 1268
(5) Zur möglichen Kritik am teleologischen Rückgriff auf Art. 79 Abs. 2 GG 1270
(6) Zwischenresümee: Kein Erlass eines den pouvoir constituant aktivierenden Verfahrensarrangements im einfachen Gesetzgebungsverfahren 1271
(7) Die These: Erlass eines den pouvoir constituant aktivierenden Verfahrensarrangements analog Art. 79 Abs. 2 GG 1272
(8) Zum argumentum a fortiori 1272
(9) Zum argumentum a simile 1274
bb) Grundgesetzliche Anforderungen an das den pouvoir constituant konkret aktivierende Verfahrensarrangement 1276
(1) Das den pouvoir constituant konkret aktivierende Verfahrensarrangement nach Maßgabe von Art. 146 GG 1276
(2) Das den pouvoir constituant konkret aktivierende Verfahrensarrangement nach Maßgabe von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG 1281
cc) Verfahrensrechtsförmige Aktivierung des pouvoir constituant zum Zweck eines von ihm zu entscheidenden Souveränitätsverzichts 1283
(1) Verfassungsrechtswidriger Aktivierungsmodus 1284
(2) Verfassungsgemäßer Aktivierungsmodus 1286
Kapitel 15: Der Gestaltwandel der EU im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1287
I. Die Entwicklungshypothese des institutionellen Integrationsstillstands 1288
1. Die internen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1289
a) Maßgeblichkeit des Modells doppelter Legitimationsbasis 1289
b) Maßgeblichkeit des Modells mittelbarer Legitimation 1291
2. Die externen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1293
II. Die Entwicklungshypothese der bundesstaatlichen Integration 1294
1. Die internen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1294
2. Die externen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1296
III. Der Reformvertrag 1298
1. Die internen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1298
a) Der demokratische Mehrwert des Reformvertrags: Die Vertikal- und Horizontaldimension von Volkssouveränität 1299
b) Der demokratische Mehrwert des Reformvertrags: Die Tiefendimension von Volkssouveränität 1304
2. Die externen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes 1307
Literaturverzeichnis 1310
Sachverzeichnis 1367