Demokratieprinzip und Europäische Union
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Demokratieprinzip und Europäische Union
Staatsverfassungsrechtliche Anforderungen an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung
Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 148
(2010)
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About The Author
Dr. Alexis von Komorowski, geboren 1970 in Meersburg. Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte in Freiburg. Promotion zu einem demokratierechtlichen Thema bei Prof. Dr. Dietrich Murswiek. Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg. Danach verschiedene Verwendungen in der baden-württembergischen Ministerial- und Innenverwaltung. Seit 2010 Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg. Referendarausbilder und Prüfer im 2. Staatsexamen. Diverse Publikationen, insbesondere zum Umweltverwaltungsrecht.Abstract
Wer ist das Volk? Wie lassen sich - zumal in Großgesellschaften - soziale Machtakte dem Volk zurechnen? Was verbindet Volks- und Staatssouveränität?Die Frage nach der Legitimität europäischer Gesetzgebung führt unweigerlich zu diesen Kernproblemen moderner Demokratie. Aus verfassungsrechtlicher Sicht zu ihrer Klärung beizutragen, ist das Anliegen Alexis von Komorowskis, der in der vorliegenden Publikation behutsam an die Lehren des Weimarer Staatsrechtslehrers Hermann Heller (1891 - 1931) anknüpft. Der grundgesetzliche Volksbegriff wird im Sinne der "quod-omnes-tangit"-Formel entfaltet. Die im Grundgesetz verankerte Volkssouveränität nimmt als mehrdimensionale Zurechnungsnorm Gestalt an, die u. a. auch Elemente demokratischer Normalität in positivrechtlicher Geltung erstarken lässt. Die Staatssouveränität wird als grundgesetzliche Verbürgung gewürdigt, die einem Übergang zum Europäischen Bundesstaat nicht entgegensteht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 13 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 47 | ||
Einleitung | 51 | ||
I. Die demokratische Legitimation der EU als Problem | 51 | ||
1. Das Erfordernis demokratischer Legitimation im Rahmen der EU | 51 | ||
2. Die Vielgestaltigkeit demokratischer Legitimationskonzepte | 53 | ||
3. Die juristischen Konturen eines EU-spezifischen Legitimationsmodells als Forschungsdesiderat | 55 | ||
4. Das Prinzip der Volkssouveränität als Kernidee eines EU-spezifischen Modells demokratischer Legitimation | 58 | ||
5. Das Prinzip der Volkssouveränität und die drei Hauptprobleme eines EU-spezifischen Legitimationsmodells | 61 | ||
a) Das Volksverständnis | 62 | ||
b) Die Volkssouveränität als genuin juristisches Zurechnungsprinzip | 63 | ||
c) Das Verhältnis von Volks- und Staatssouveränität | 66 | ||
II. Methodik | 72 | ||
III. Eingrenzung des Themas und Gang der Darstellung | 76 | ||
1. Eingrenzung des Themas | 76 | ||
a) Konkretisierungen | 76 | ||
b) Rechtfertigung | 78 | ||
aa) Rechtfertigung der Beschränkung auf die Legitimationsanforderungen speziell des Grundgesetzes | 79 | ||
bb) Rechtfertigung der Fokussierung auf die Normsetzung | 80 | ||
cc) Rechtfertigung des zugrundegelegten Rechtsnormbegriffs | 82 | ||
dd) Rechtfertigung der Konzentration auf die Normsetzungstätigkeit gerade der EG | 85 | ||
ee) Rechtfertigung der Nichtberücksichtigung der Normsetzung der EZB | 86 | ||
2. Gang der Darstellung | 86 | ||
Teil I: Relevanz des Themas und Vorverständnis | 88 | ||
Kapitel 1: Die aktuelle Bedeutung einer Auseinandersetzung mit den EU-spezifischen Demokratienormen | 88 | ||
I. Das Maastricht-Urteil | 89 | ||
1. Das Nadelöhr des Art. 38 GG | 89 | ||
2. Der staatssouveränistische Unterton des Maastricht-Urteils | 92 | ||
3. Die indirekte Konturierung eines EU-spezifischen Legitimationsmodells | 94 | ||
4. Die Vagheit des Maastricht-Urteils | 96 | ||
II. Die Globalisierung | 99 | ||
1. Die Ambivalenz der Globalisierung | 100 | ||
a) Soziale Ambivalenz | 100 | ||
b) Kommunikative Ambivalenz | 103 | ||
c) Politische Ambivalenz | 104 | ||
2. Begriffsstürmereien, Begriffskonservativismus und evolutionärer Begriffswandel | 107 | ||
a) Begriffsstürmereien | 108 | ||
b) Begriffskonservativismus | 110 | ||
c) Evolutionärer Begriffswandel | 112 | ||
III. Die (immer wieder) aktuelle Debatte um die Zukunft der EU | 114 | ||
Kapitel 2: Hermann Hellers Rechts-, Demokratie- und Souveränitätskonzeption als Vorverständnis | 115 | ||
I. Hermann Heller im Maastricht-Urteil des BVerfG | 118 | ||
1. Die offensichtliche und unüberbrückte Distanz der bundesverfassungsgerichtlichen Demokratiekonzeption zur Hellerschen Homogenitäts-Schrift | 119 | ||
2. Carl Schmitt als eigentlicher Gewährsmann des BVerfG | 123 | ||
II. Der (mögliche) Beitrag Hermann Hellers zur juristischen Auseinandersetzung um die demokratische Legitimation der EU | 125 | ||
1. Hermann Hellers Konzeption von Recht | 126 | ||
a) Hellers grundlegende Differenzierung zwischen Recht im wirklichkeitswissenschaftlichen und Recht im rechtsdogmatischen Sinn | 127 | ||
b) Der positivistisch-legalistische Grundzug in Hellers rechtswissenschaftlicher Methodenlehre | 130 | ||
aa) Positives Recht und außerrechtliche Normativität | 130 | ||
bb) Positives Recht und Normalität | 132 | ||
2. Hermann Heller und die drei Hauptprobleme eines EU-spezifischen Legitimationsmodells | 135 | ||
a) Das Volksverständnis | 135 | ||
aa) Die Dialektik von verbandsorientiertem und individuumszentrierten Demokratieverständnis bei Hermann Heller | 136 | ||
bb) Fazit und Würdigung | 140 | ||
b) Die Volkssouveränität als Zurechnungsregel | 140 | ||
c) Das Verhältnis von Volks- und Staatssouveränität | 144 | ||
aa) Hellers wirklichkeitswissenschaftliches Verständnis der Staatssouveränität und ihres Verhältnisses zur Volkssouveränität | 145 | ||
bb) Staatssouveränität, Volkssouveränität und europäische Integration bei Heller | 148 | ||
cc) Hellers Überlegungen zum Verhältnis von Souveränität und völkerrechtlicher Bindung | 149 | ||
d) Die vielfache Bedingtheit von Hellers Schriften | 150 | ||
Teil II: Die juristische Diskussion um die demokratische Legitimation der EU | 155 | ||
Kapitel 3: Die rechtswissenschaftliche Debatte in historischer Retrospektion | 155 | ||
I. Die bundesdeutsche Rechtswissenschaft | 155 | ||
II. Die verfassungsrechtliche Debatte in anderen EU-Mitgliedstaaten | 162 | ||
III. Von der „querelle allemande“ zum europäischen Verfassungsrechtsdiskurs | 166 | ||
Kapitel 4: Drei EU-spezifische Legitimationsmodelle | 168 | ||
I. Das Modell der mittelbaren demokratischen Legitimation | 170 | ||
II. Das Modell des Zweckverbands funktionaler Integration | 173 | ||
III. Das Modell der doppelten Legitimationsbasis | 176 | ||
Teil III: Volkssouveränität und EU – eine Rekonstruktion aus dem Geist der Allgemeinen Staatslehre | 179 | ||
Vorbemerkung: Bedeutung und Methode der Allgemeinen Staatslehre | 179 | ||
Kapitel 5: Der Volksbegriff | 182 | ||
I. Volkssouveränität und Volksbegriff im Schlaglicht divergierender Demokratieparadigmen | 185 | ||
1. Die demokratiezentrale Volkssouveränität als Volksherrschaft oder freiheitliche Selbstgesetzgebung: Das Herrschaftsproblem | 186 | ||
a) Volkssouveränität als Volksherrschaft | 187 | ||
b) Volkssouveränität als freiheitliche Selbstgesetzgebung | 189 | ||
c) Dialektische Vermittlung der gegenläufigen Demokratieparadigmen | 192 | ||
d) Konsequenzen für den Volksbegriff | 195 | ||
2. Die demokratiezentrale Volkssouveränität als Ausdruck kollektiver oder individueller Selbstbestimmung: Das Subjektsproblem | 196 | ||
a) Volkssouveränität als Ausdruck kollektiver Selbstbestimmung | 197 | ||
b) Volkssouveränität als Ausdruck individueller Selbstbestimmung | 198 | ||
c) Dialektische Vermittlung der gegenläufigen Demokratieparadigmen | 201 | ||
d) Konsequenzen für den Volksbegriff | 204 | ||
3. Die demokratiezentrale Volkssouveränität als staatsorganisatorisch-formale oder gesamtgesellschaftlich-materiale Ordnungsstruktur: Das Problem von Geltungserstreckung und Geltungsgehalt | 204 | ||
a) Volkssouveränität als staatsorganisatorisch-formale Ordnungsstruktur | 205 | ||
b) Volkssouveränität als gesellschaftlich materiale Ordnungsstruktur | 208 | ||
c) Dialektische Vermittlung der gegenläufigen Demokratieparadigmen | 209 | ||
aa) Die Selbstwidersprüchlichkeit des staatsorganisatorisch-formalen Demokratieparadigmas | 209 | ||
bb) Die Selbstwidersprüchlichkeit des gesamtgesellschaftlich-materialen Demokratieparadigmas | 210 | ||
cc) Zur dialektischen Vermittlung von staatsorganisatorisch-formalem und gesamtgesellschaftlich-materialem Demokratieparadigma | 212 | ||
d) Konsequenzen für den Volksbegriff | 215 | ||
4. Die demokratiezentrale Volkssouveränität als exklusive ‚Nationalsouveränität‘ oder inklusive ‚Bevölkerungssouveränität‘: Das Problem der externen Geltungsdimension | 215 | ||
a) Volkssouveränität als exklusive ‚Nationalsouveränität‘ | 216 | ||
b) Volkssouveränität als inklusive ‚Bevölkerungssouveränität‘ | 217 | ||
c) Dialektische Vermittlung der gegenläufigen Demokratieparadigmen | 218 | ||
aa) Die lediglich relative Berechtigung der gegenläufigen Demokratieparadigmen: Die historische Perspektive | 218 | ||
bb) Die lediglich relative Berechtigung der gegenläufigen Demokratieparadigmen: Die staatstheoretische Perspektive | 222 | ||
(1) Zur Volkssouveränität als exklusiver Nationalsouveränität | 223 | ||
(2) Zur Volkssouveränität als inklusiver Bevölkerungssouveränität | 225 | ||
cc) Das Verhältnis von Staatsangehörigkeit und demokratischer Teilhabe in dialektisch vermittelnder Perspektive | 229 | ||
d) Konsequenzen für den Volksbegriff | 232 | ||
II. Volkssouveränität und Volksbegriff in der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion: Ergebnisse und ergänzende Überlegungen | 232 | ||
1. Volkssouveränität in der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion | 233 | ||
a) Rekapitulation der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion: Volkssouveränität als polyvalent-variable und daher (entwicklungs-)offene Struktur | 233 | ||
b) Der Doppelcharakter von Volkssouveränität als nationaldemokratische Staatsherrschaftsstruktur und sozialorganisatorische Freiheitsstruktur | 236 | ||
c) Der Doppelcharakter von Volkssouveränität als Realstruktur und Strukturziel | 238 | ||
2. Der Volksbegriff in der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion | 242 | ||
a) Das Ergebnis der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion: Der polyvalent-variable und damit (entwicklungs-)offene Begriff von Volk im demokratischen Sinn | 242 | ||
b) Wirklichkeitswissenschaftlicher Volksbegriff und demokratischer Staatsvolksverband: Eine verifizierende Betrachtung | 244 | ||
aa) Lässt sich der Staatsvolksverband als Gesamtheit der von seiner Machtausübung in vergleichbar nachhaltiger Weise individuell Betroffenen begreifen? | 245 | ||
bb) Verträgt es sich mit den Autonomieansprüchen der Staatsgebietsangehörigen ohne Staatsangehörigkeit, wenn sie keinen Anteil an der staatlichen Machtausübung haben? | 248 | ||
Kapitel 6: Die Volkssouveränität als Zurechnungsstruktur | 249 | ||
I. Volkssouveränität als fortdauernd legitimationsvermittelnder Ableitungszusammenhang | 252 | ||
1. Zurechenbarkeit durch exklusiv-perpetuelle demokratische Legitimation | 253 | ||
a) Zurechenbarkeit durch exklusive dezisionäre Legitimation im Besonderen | 254 | ||
b) Zurechenbarkeit durch exklusiv-perpetuelle revisionäre Legitimation im Besonderen | 255 | ||
c) Vertiefende Überlegungen zu dezisionärer und revisionärer demokratischer Legitimation: Unterschiede und Wechselbezüglichkeit | 257 | ||
d) Exklusive demokratische Legitimation trotz demoi-kratischer Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht | 260 | ||
aa) Konzeption einer zwar dezentrierten, aber dennoch staatsgebietseinheitlichen Volkssouveränität | 261 | ||
bb) Dezentrierte, aber staatsgebietseinheitliche Volkssouveränität und demoi-kratische Kondominien | 264 | ||
(1) Organisationsentscheidung des Staatsvolksverbands | 265 | ||
(2) Betroffenheitsformel | 266 | ||
(3) Autonomieansprüche der Partizipationsberufenen | 267 | ||
(4) Demokratische Normalität | 270 | ||
cc) Eine Rekapitulation anhand praktischer Beispiele | 270 | ||
(1) Kondominium des Staatsvolksverbands und eines seiner Untervölker | 271 | ||
(2) Kondominium mehrerer Untervölker beziehungsweise Staatsverbandsvölker allein oder gemeinsam mit einem Obervolk | 274 | ||
dd) Dogmatische Schlussbemerkung | 279 | ||
2. Zurechenbarkeit durch spezifische Legitimationsformen | 281 | ||
a) Dezisionäre Legitimation und spezifische Legitimationsformen | 283 | ||
aa) Dezisionäre Rückkoppelung von Hoheitsakten an den Volkswillen aufgrund personeller demokratischer Legitimation | 283 | ||
(1) Worauf bezieht sich die demokratische Legitimation, auf den Entscheider oder dessen Entscheidung? | 284 | ||
(2) Wie ist die Wirkweise personeller demokratischer Legitimation? | 285 | ||
(3) Weshalb vermag personelle demokratische Legitimation gerade bei der dezisionären Rückkoppelung von Hoheitsakten an den Volkswillen zu verfangen? | 289 | ||
bb) Dezisionäre Rückkoppelung von Hoheitsakten an den Volkswillen aufgrund materieller demokratischer Legitimation | 290 | ||
cc) Vertiefende Überlegungen zum Verhältnis von personeller und materieller Legitimation im Rahmen dezisionärer demokratischer Legitimation | 295 | ||
b) Revisionäre Legitimation und spezifische Legitimationsformen | 297 | ||
aa) Revisionäre Rückkoppelung an den Volkswillen aufgrund personeller demokratischer Legitimation | 297 | ||
bb) Revisionäre Rückkoppelung an den Volkswillen aufgrund materieller demokratischer Legitimation | 299 | ||
cc) Vertiefende Überlegungen zum Verhältnis von personeller und materieller Legitimation im Rahmen revisionärer demokratischer Legitimation | 300 | ||
c) Volkssouveränität und funktionell-institutionelle Legitimation | 303 | ||
d) Zurechenbarkeit durch personelle und materielle Legitimation, wenn mehrere demoi als Legitimationssubjekt oder eine Organmehrheit respektive ein Kollegialorgan als institutioneller Träger demokratischer Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht fungiert | 306 | ||
3. Zurechenbarkeit durch exklusiv-perpetuelle demokratische Legitimation im Verhältnis zur Zurechenbarkeit durch spezifische Legitimationsformen | 307 | ||
a) Das Verhältnis der beiden Zurechnungstatbestände | 308 | ||
b) Keine Festlegung auf einen spezifischen Legitimationsmodus | 309 | ||
c) Personelle und materielle demokratische Legitimation bei Verteilung der demokratischen Entscheidungs- und Revisionsgewalt auf verschiedene Völker | 312 | ||
4. Mittelbare Legitimation und Volkssouveränität | 314 | ||
II. Volkssouveränität als Prozess dauerhafter demokratischer Legitimation | 316 | ||
1. Das Parlament im System magistratischer Repräsentation | 318 | ||
2. Das System demokratischer Administration als Fortsetzung des Systems magistratischer Repräsentation | 319 | ||
3. Gegenläufige Demokratieparadigmen im System magistratischer Repräsentation | 323 | ||
4. Zum Korrelationsverhältnis zwischen dem Prozess dauerhafter demokratischer Legitimation und dem Legitimationsmodus | 323 | ||
III. Staats- und gesellschaftsorganisatorische Voraussetzungen demokratischer Volkswerdung | 327 | ||
1. Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger als staatsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung | 328 | ||
a) Grundsätzliches zu Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger als Bedingung demokratischer Volkswerdung | 328 | ||
b) Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger und demoi-kratisches Kondominium | 332 | ||
aa) Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger bei einem vom Staatsvolksverband und einem seiner Untervölker ausgeübten Kondominium | 333 | ||
bb) Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger bei einem von mehreren Staatsverbandsvölkern allein oder zusammen mit einem überstaatlichen Obervolksverband ausgeübten Kondominium | 334 | ||
2. Freiheitlichkeit und Gleichberechtigung im politischen Willensbildungsprozess als gesellschaftsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung | 337 | ||
a) Keine demokratietheoretische Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Demokratisierung | 338 | ||
b) Institutionalisierung einer gleichen Meinungs- und Assoziationsfreiheit aller als gesellschaftsorganisatorische conditio sine qua non demokratischer Volkswerdung | 341 | ||
3. Das Prinzip der Öffentlichkeit als staats- und gesellschaftsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung | 343 | ||
a) Das Prinzip der Öffentlichkeit als staatsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung | 344 | ||
aa) Abgrenzung gegen alternative Konzepte staatsorganisationsbezogener demokratischer Öffentlichkeit | 344 | ||
bb) Öffentlichkeit als staatsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung, Legitimationsmodus und Prozess dauerhafter demokratischer Legitimation | 345 | ||
cc) Das Prinzip der Öffentlichkeit als staatsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung bei völkermehrheitlich bewirkter Hoheitstätigkeit | 347 | ||
b) Das Prinzip der Öffentlichkeit als gesellschaftsorganisatorische Bedingung demokratischer Volkswerdung | 348 | ||
c) Konkretisierungen des demokratischen Öffentlichkeitsgebots | 350 | ||
aa) Regel-Ausnahme-Verhältnisse | 350 | ||
bb) Verwirklichungsformen demokratischer Öffentlichkeit: Eine Typologie | 351 | ||
cc) Vertiefende Überlegungen zu den Typen demokratischer Öffentlichkeit | 352 | ||
IV. Die Normalität demokratischer Volkswerdung | 353 | ||
1. Die Diskussion um die ‚vorrechtlichen Voraussetzungen‘ von Demokratie | 355 | ||
a) Die verbandsorientierte Rekonstruktion der ‚vorrechtlichen Voraussetzungen‘ von Demokratie | 356 | ||
b) Die individuumszentrierte Rekonstruktion der ‚vorrechtlichen Voraussetzungen‘ von Demokratie | 360 | ||
c) Das einheitliche Ergebnis der heterogenen Diskussion: Kollektive Identität und demokratische Öffentlichkeit als ‚vorrechtliche Voraussetzungen‘ von Demokratie | 362 | ||
2. Kritik der nationalstaatlich verkürzten Sicht demokratischer Normalität | 363 | ||
a) Die These vom nationalstaatlichen Rahmen als Verwirklichungsbedingung der vorrechtlichen Demokratievoraussetzungen | 364 | ||
b) Die unbewältigte Ambivalenz der Globalisierung als Anstoß zur Kritik | 366 | ||
c) Der kommunikationstheoretische Ansatz der Kritik | 368 | ||
d) Kommunikationstheoretische Kritik an der nationalstaatlich verkürzten Sicht demokratischer Öffentlichkeit | 370 | ||
aa) Kommunikationstheoretische Rekonstruktion demokratischer Öffentlichkeit | 370 | ||
bb) Kommunikationstheoretisch reformuliert und kritisiert: Die vom verbandsorientierten Demokratieverständnis behauptete Abhängigkeit demokratischer Öffentlichkeit vom nationalstaatlichen Verwirklichungsrahmen | 372 | ||
cc) Kommunikationstheoretisch reformuliert und kritisiert: Die vom individuumszentrierten Demokratieverständnis behauptete Abhängigkeit demokratischer Öffentlichkeit vom nationalstaatlichen Verwirklichungsrahmen | 375 | ||
e) Kommunikationstheoretische Kritik an der nationalstaatlich verkürzten Sicht kollektiver Identität | 378 | ||
aa) Kommunikationstheoretische Rekonstruktion kollektiver Identität | 378 | ||
bb) Kommunikationstheoretisch reformuliert und kritisiert: Die vom verbandsorientierten Demokratieverständnis behauptete Abhängigkeit demokratischer Kollektividentität vom nationalstaatlichen Verwirklichungsrahmen | 379 | ||
cc) Kommunikationstheoretisch reformuliert und kritisiert: Die vom individuumszentrierten Demokratieverständnis behauptete Abhängigkeit demokratischer Kollektividentität vom nationalstaatlichen Verwirklichungsrahmen | 382 | ||
3. Ergebnis: Die kommunikationstheoretisch rekonstruierte Normalität demokratischer Volkswerdung | 383 | ||
a) Zusammenfassende Analyse der Normalität demokratischer Volkswerdung | 384 | ||
aa) Normalität demokratischer Volkswerdung und demokratische Öffentlichkeit | 384 | ||
bb) Normalität demokratischer Volkswerdung und kollektive Identität | 386 | ||
b) Zusammenfassende Analyse der möglichen Störungen demokratischer Volkswerdung | 387 | ||
c) Zusammenfassende Überlegung zur Normalität demokratischer Volkswerdung auf europäischer Ebene | 388 | ||
V. Volkssouveränität als Erzeugung eines definiten Niveaus demokratischer Legitimation | 390 | ||
1. Die Dimension des fortdauernd legitimationsvermittelnden Ableitungszusammenhangs | 391 | ||
a) Legitimationsniveau und Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation | 392 | ||
aa) Ausmaß der Exklusivität dezisionärer Legitimation | 392 | ||
bb) Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation | 393 | ||
(1) Kontrafaktisch vereinfachte Rekonstruktion des Ausmaßes der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation | 394 | ||
(2) Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation, wenn die Revisionsmacht dem Volk nicht allein zusteht | 397 | ||
(3) Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation, wenn sich die dem Volk nicht allein zustehende Revisionsmacht über mehr als einen revisionären Legitimationszusammenhang Bahn bricht | 401 | ||
b) Legitimationsniveau und Grad demokratischer Abgeleitetheit | 405 | ||
aa) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit und das Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation | 406 | ||
bb) Die Komplexität des für einen Hoheitsakt charakteristischen Grads demokratischer Abgeleitetheit | 407 | ||
(1) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit, die exklusiv-perpetuelle Legitimation und die spezifischen Legitimationsformen | 408 | ||
(2) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit und die unterschiedliche Reichweite der spezifischen Legitimationsbeiträge | 408 | ||
(3) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit bei einer Mehrheit personeller beziehungsweise materieller Legitimationsbeiträge sowie bei Ausübung der Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht durch eine Mehrheit legitimationsstiftender Völker, eine Organmehrheit beziehungsweise durch ein Kollegialorgan | 410 | ||
cc) Der Grad demokratischer Abgeleitetheit: Grundzüge des dogmatischen Modells | 411 | ||
dd) Der für einen spezifischen Legitimationsbeitrag charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 412 | ||
(1) Die Stufe demokratischer Vermitteltheit: Konkretisierungen | 413 | ||
(2) Die Stufe demokratischer Vermitteltheit: Dogmatische Operationalisierung | 415 | ||
(3) Wirkkraft der spezifischen Legitimationsbeiträge: Der legitimatorische Mehrwert der materiell-direktiven Legitimation | 416 | ||
(4) Wirkkraft der spezifischen Legitimationsbeiträge: Die uneinheitliche Wirkkraft von personeller und materiell-kontrollativer Legitimation | 419 | ||
(5) Wirkkraft der spezifischen Legitimationsbeiträge: Resümee und Präzisierung | 424 | ||
(6) Die dogmatische Rekonstruktion des für einen Legitimationsbeitrag prägenden Grads demokratischer Abgeleitetheit: Rechtfertigung | 425 | ||
(7) Die dogmatische Rekonstruktion des für einen Legitimationsbeitrag prägenden Grads demokratischer Abgeleitetheit: Grenzen | 430 | ||
ee) Der für einen Hoheitsakt charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 432 | ||
(1) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit und die unterschiedliche Reichweite der spezifischen Legitimationsbeiträge | 433 | ||
(2) Kontrafaktisch vereinfachte Rekonstruktion des in revisionärer Hinsicht realisierten Grads demokratischer Abgeleitetheit | 439 | ||
(3) Der Vorrang der Stufe demokratischer Vermitteltheit vor der Wirkkraft der spezifischen Legitimationsbeiträge bei der Bestimmung des für einen Hoheitsakt kennzeichnenden Grads demokratischer Abgeleitetheit | 441 | ||
(4) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit und der Charakter der Legitimationsmittler | 445 | ||
ff) Die Bestimmung des für einen Hoheitsakt charakteristischen Grads demokratischer Abgeleitetheit in besonderen Problemkonstellationen | 449 | ||
(1) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei einer Mehrheit personeller beziehungsweise materieller Legitimationsbeiträge | 449 | ||
(2) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei einer Mehrheit legitimationsstiftender Völker, die nicht in Verwirklichung staatsgebietseinheitlicher Volkssouveränität zusammenwirken | 453 | ||
(3) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei einer Mehrheit legitimationsstiftender Völker, die in Verwirklichung staatsgebietseinheitlicher Volkssouveränität zusammenwirken | 455 | ||
(4) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Ausübung der Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht durch eine Organmehrheit | 461 | ||
(5) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Ausübung der Dezisions- beziehungsweise Revisionsmacht durch ein Kollegialorgan | 466 | ||
(6) Der für einen Hoheitsakt prägende Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Ausübung demokratischer Kodezisions- beziehungsweise Korevisionsmacht durch Organmehrheiten | 468 | ||
c) Legitimationsniveau und Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit | 470 | ||
aa) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit statt Ausmaß realer Gestörtheit | 472 | ||
bb) Bestimmungsgrößen für die Prägung eines Hoheitsakts durch die verschiedenen mehr oder minder störungsanfälligen revisionären Legitimationszusammenhänge | 473 | ||
cc) Bestimmungsgrößen für die Störungsanfälligkeit der verschiedenen revisionären Legitimationsstränge | 475 | ||
dd) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit in bestimmten Problemkonstellationen | 477 | ||
(1) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit bei einer Mehrheit legitimationsstiftender Völker | 477 | ||
(2) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit bei Ausübung der Revisionsmacht durch eine Organmehrheit | 478 | ||
(3) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit bei Ausübung demokratischer Korevisionsmacht durch Organmehrheiten | 478 | ||
d) Zusammenfassendes zur Erzeugung demokratischer Legitimation in der Dimension des fortdauernd legitimationsvermittelnden Ableitungszusammenhangs | 480 | ||
2. Die Vertikaldimension des Prozesses dauerhafter demokratischer Legitimation | 481 | ||
3. Die Horizontaldimension der staats- und gesellschaftsorganisatorisch voraussetzungsvollen Volkswerdung | 483 | ||
4. Die Normalität demokratischer Volkswerdung als Tiefendimension | 485 | ||
5. Die Erzeugung eines demokratischen Legitimationsniveaus in der Zusammenschau | 487 | ||
a) Begriffsklärung: Kompensation und Substitution in Hinblick auf demokratisch defizitäre Legitimationsbeiträge | 488 | ||
b) Weitgehender Kompensations- und Substitutionsausschluss | 489 | ||
c) Kompensierbarkeit beziehungsweise Substituierbarkeit nur im Verhältnis der spezifischen Legitimationsformen | 490 | ||
aa) Kompensierbarkeit beziehungsweise Substituierbarkeit im Verhältnis von materiell-direktiver Legitimation einerseits sowie personeller und materiell-kontrollativer Legitimation andererseits | 490 | ||
bb) Kompensierbarkeit beziehungsweise Substituierbarkeit im Verhältnis von materiell-kontrollativer und personeller Legitimation | 494 | ||
d) Resümee | 495 | ||
VI. Volkssouveränität als Erzeugung eines hinreichend hohen Niveaus demokratischer Legitimation | 495 | ||
1. Das von der Volkssouveränität als nationaldemokratische Staatsherrschaftsstruktur vorausgesetzte Niveau demokratischer Legitimation: Die institutionelle Rekonstruktion | 497 | ||
2. Das von der Volkssouveränität als sozialorganisatorischer Freiheitsstruktur vorausgesetzte Niveau demokratischer Legitimation: Die freiheitsrechtliche Rekonstruktion | 500 | ||
a) Kein unübersteigbarer Gegensatz zwischen institutionellem und freiheitsrechtlichem Rekonstruktionsansatz | 501 | ||
b) Die freiheitsrechtliche Rekonstruktion im Besonderen | 503 | ||
3. Das von der Zurechnungsstruktur der Volkssouveränität konstitutiv vorausgesetzte Legitimationsniveau | 506 | ||
VII. Die Volkssouveränität als mehrdimensionale Zurechnungsstruktur: Das Ergebnis der wirklichkeitswissenschaftlichen Rekonstruktion | 509 | ||
Kapitel 7: Das Verhältnis von Staats- und Volkssouveränität | 512 | ||
I. Das Verhältnis von Staats- und Volkssouveränität aus der vereinseitigenden Perspektive der verbandsorientierten beziehungsweise individuumszentrierten Demokratieparadigmen: Bestandsaufnahme und Kritik | 512 | ||
1. Kritik der Trennungs- und Agoniethese | 514 | ||
2. Kritik der vollumfänglichen Gleichsetzung von Volks- und Staatsouveränität | 517 | ||
II. Zur dialektischen Vermittlung von Staats- und Volkssouveränität | 520 | ||
1. Das Souveränitätsdogma des demokratischen Verfassungsstaats | 521 | ||
a) Die dialektische Verschränkung von Staats- und Volkssouveränität | 522 | ||
b) Die dialektische Verschränkung von Staats- und Volkssouveränität in Hinblick auf völkerrechtsvertragliche Bindungen | 523 | ||
2. Formeller und materieller Souveränitätsbegriff: Ein altes Dilemma | 527 | ||
a) Formelles und materielles Souveränitätsverständnis | 528 | ||
b) Dialektische Vermittlung von formellem und materiellem Souveränitätsverständnis | 532 | ||
3. Staatssouveränität, Volkssouveränität und pouvoir constituant des Volks | 534 | ||
a) Souveränitätsverlust und Souveränitätsverzicht | 535 | ||
b) Dispositionsbefugnis des Volks über seinen politischen Status | 536 | ||
aa) Verfügungsgewalt des demos über sich selbst – allgemeine Erwägungen | 536 | ||
bb) Der pouvoir constituant des Volks | 537 | ||
c) Der pouvoir constituant des Volks als missing link zwischen Staats- und Volkssouveränität | 539 | ||
4. Innere und äußere Staatssouveränität | 540 | ||
III. Das gemischt formell-materielle Souveränitätsdogma des demokratischen Verfassungsstaats: Das Ergebnis der dialektischen Vermittlung von Staats- und Volkssouveränität | 542 | ||
Teil IV: Die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung als grundgesetzliche Verpflichtung | 544 | ||
Vorbemerkung: Vom wirklichkeitswissenschaftlichen zum normwissenschaftlichen Begriff der Volkssouveränität | 544 | ||
Kapitel 8: Der Sitz der EU-spezifischen Demokratievorgaben des Grundgesetzes | 546 | ||
I. Die EU-spezifische Demokratienorm des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG | 546 | ||
1. Normtextbefund | 546 | ||
2. Teleologie | 549 | ||
II. Die EU-spezifische Demokratienorm des Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3, 20 Abs. 1 und 2 GG | 553 | ||
1. Wortlaut | 553 | ||
2. Systematik | 557 | ||
3. Entstehungsgeschichte | 559 | ||
4. Teleologie | 560 | ||
III. Zusammenfassende Würdigung | 561 | ||
Kapitel 9: Das Subjekt der grundgesetzlich geforderten europäischen Demokratie | 562 | ||
I. Interpretationsansätze in der Literatur | 563 | ||
II. Art. 23 Abs. 1 GG und das Subjekt der europäischen Demokratie: Ein erster interpretatorischer Zugriff | 565 | ||
1. Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG | 566 | ||
2. Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3, 20 Abs. 1 und 2 GG | 568 | ||
3. Der Regelungsgehalt von Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 GG als normativer Kern des Subjektsproblems | 570 | ||
III. Der Schutzumfang des Art. 79 Abs. 3 GG als Vorfrage | 571 | ||
1. Die Umstrittenheit des Schutzumfangs von Art. 79 Abs. 3 GG | 572 | ||
2. Wortlaut | 573 | ||
3. Systematik | 575 | ||
4. Entstehungsgeschichte | 577 | ||
5. Teleologie | 579 | ||
6. Weitere Interpretationselemente | 580 | ||
7. Abschließende Stellungnahme | 583 | ||
IV. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG als Sitz der grundgesetzlichen Subjektsproblematik | 584 | ||
1. Die normtextuelle Offenheit von Art. 20 Abs. 1 und 2 GG | 584 | ||
2. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG als eigentlicher Sitz des Subjektsproblems | 586 | ||
a) Die Demokratieverbürgung des Art. 20 Abs. 1 GG | 586 | ||
b) Die Demokratieverbürgung des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 im Vergleich | 588 | ||
c) Art. 20 Abs. 2 Satz 1 als sedes materiae | 591 | ||
3. Konsequenzen für die weitere normwissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Subjektsproblem | 593 | ||
V. Das Volksverständnis des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in grundgesetzsystematischer Perspektive | 594 | ||
1. Das Herrschaftsproblem in grundgesetzsystematischer Perspektive | 594 | ||
a) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als Volksherrschaft | 594 | ||
b) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als freiheitliche Selbstgesetzgebung | 597 | ||
c) Dialektische Vermittlung der durch das Grundgesetz rezipierten gegenläufigen Demokratieparadigmen | 601 | ||
2. Das Subjektsproblem in grundgesetzsystematischer Perspektive | 602 | ||
a) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als Ausdruck kollektiver Selbstbestimmung | 602 | ||
b) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als Ausdruck individueller Selbstbestimmung | 605 | ||
c) Dialektische Vermittlung der durch das Grundgesetz rezipierten gegenläufigen Demokratieparadigmen | 611 | ||
3. Das Problem von Geltungserstreckung und Geltungsgehalt in grundgesetzsystematischer Perspektive | 612 | ||
a) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als staatsorganisatorisch-formale Ordnungsstruktur | 613 | ||
b) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als gesellschaftlich materiale Ordnungsstruktur | 614 | ||
aa) Normtextuelle Rückversicherung | 614 | ||
bb) Der Topos von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung | 616 | ||
cc) Die grundgesetzlichen Konkretionen der Sozialstaatsidee | 618 | ||
(1) Die Sozialstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG | 618 | ||
(2) Die Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG | 623 | ||
(3) Resümee | 626 | ||
dd) Die Grund- und Menschenrechtsfunktionalität der Demokratie | 627 | ||
c) Dialektische Vermittlung der durch das Grundgesetz rezipierten gegenläufigen Demokratieparadigmen | 629 | ||
4. Das Problem der externen Geltungsdimension in grundgesetzsystematischer Perspektive | 629 | ||
a) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als exklusive ‚Nationalsouveränität‘ | 630 | ||
b) Die grundgesetzliche Volkssouveränität als inklusive ‚Bevölkerungssouveränität‘ | 632 | ||
c) Dialektische Vermittlung der durch das Grundgesetz rezipierten gegenläufigen Demokratieparadigmen | 639 | ||
5. Volkssouveränität und Volk im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG als polyvalent-variable Strukturbegriffe: Das Ergebnis der grundgesetzsystematischen Interpretation | 639 | ||
VI. Das Volksverständnis des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in entstehungsgeschichtlicher Perspektive | 640 | ||
1. Eine rein verbandsorientierte Konzeption von Volkssouveränität im Parlamentarischen Rat? | 640 | ||
2. Der Parlamentarische Rat und die Schaffung originärer Demokratiestrukturen auf europäischer Ebene | 643 | ||
3. Parlamentarischer Rat und polyvalent-variabler Volksbegriff | 647 | ||
VII. Der Volksbegriff des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungsgeschichtlicher Perspektive | 652 | ||
1. Die nationalstaatliche Demokratie als verfassungsgeschichtliches Erbe des Grundgesetzes | 653 | ||
2. Zur Relativierbarkeit der an das verfassungsgeschichtliche Erbe des demokratischen Nationalstaats anknüpfenden Grundgesetzinterpretation | 657 | ||
3. Die grundgesetzliche Volkssouveränität als Ergebnis von Freiheits- und Verfassungskämpfen | 658 | ||
4. Das demokratische Erbe der Jakobiner-Verfassungen im Besonderen | 662 | ||
VIII. Der Volksbegriff des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in verfassungstheoretischer Perspektive | 667 | ||
1. Notwendige Identität von Volk als Träger des pouvoir constituant und als Träger der pouvoirs constitués? | 667 | ||
2. Die drohende Entwertung der verfassungsschöpfenden Gewalt als zwingender Grund für die Identifizierung von Volk als Träger des pouvoir constituant und als Träger der pouvoirs constitués? | 670 | ||
3. Rechtfertigende Gründe für eine Dissoziierung des Volks als Träger des pouvoir constituant vom Volk als Träger der pouvoirs constitués | 672 | ||
IX. Der Volksbegriff des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG in der Perspektive der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik | 674 | ||
1. Die Entscheidungen zum kommunalen Ausländerwahlrecht | 675 | ||
2. Das Maastricht-Urteil | 681 | ||
3. Das individuumszentrierte Demokratieverständnis in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung | 683 | ||
4. Der Beitrag der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik zur Interpretation des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG: Ein Resümee | 686 | ||
X. Zusammenfassende Würdigung | 687 | ||
Kapitel 10: Anforderungen des Grundgesetzes an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung | 688 | ||
I. Die Zurechnungsnorm des Art. 20 Abs. 2 GG als vollumfänglich verbindliche und zugleich inhaltlich abschließende Vorgabe an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung | 690 | ||
1. Art. 20 Abs. 2 GG als im Hinblick auf die EG-Normsetzung vollumfänglich bindende Zurechnungsnorm | 690 | ||
2. Art. 20 Abs. 2 GG als im Hinblick auf die EG-Normsetzung inhaltlich abschließende Zurechnungsnorm | 692 | ||
II. Das in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 GG niedergelegte Konzept demokratischer Legitimation | 695 | ||
1. Volkssouveränität als fortdauernd legitimationsvermittelnder Ableitungszusammenhang | 695 | ||
a) Zurechenbarkeit durch exklusiv-perpetuelle demokratische Legitimation | 696 | ||
aa) Art. 20 Abs. 2 GG und die demoi-kratische Erzeugung staatsgebietseinheitlicher Volkssouveränität | 697 | ||
bb) Exklusive demokratische Legitimation trotz demoi-kratischer Dezisions- beziehungsweise Revisionsbefugnis im Geltungsbereich des Grundgesetzes | 700 | ||
b) Zurechenbarkeit durch spezifische Legitimationsformen | 703 | ||
2. Volkssouveränität als Prozess dauerhafter demokratischer Legitimation | 704 | ||
3. Staats- und gesellschaftsorganisatorische Voraussetzungen demokratischer Volkswerdung | 705 | ||
4. Die Normalität demokratischer Volkswerdung | 706 | ||
a) Die Normalität demokratischer Volkswerdung als Regelungsgehalt der Staatsstrukturnorm des Art. 20 Abs. 2 GG | 706 | ||
b) Die Normalität demokratischer Volkswerdung als Regelungsgehalt der Staatszielnorm des Art. 20 Abs. 2 GG | 708 | ||
5. Volkssouveränität als Erzeugung eines hinreichend hohen Legitimationsniveaus | 711 | ||
a) Die Erzeugung eines demokratischen Legitimationsniveaus | 712 | ||
b) Anforderungen der in Art. 20 Abs. 2 GG verbürgten Strukturnorm der Volkssouveränität an das Niveau demokratischer Legitimation | 715 | ||
c) Konkretisierung des durch Art. 20 Abs. 2 GG als Strukturnorm geforderten hinreichend hohen Legitimationsniveaus | 716 | ||
d) Rekonstruktion des grundgesetzlichen Normalniveaus demokratischer Legitimation ohne Rücksicht auf die unmittelbar an Geltung und Revisibilität des Grundgesetzes anknüpfenden Legitimationszusammenhänge | 721 | ||
III. Das im Hinblick auf die EG-Normsetzung gebotene Niveau demokratischer Legitimation | 723 | ||
1. Das bei rein innerstaatlichen Normsetzungsakten gebotene Niveau demokratischer Legitimation | 728 | ||
a) Das Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation | 729 | ||
b) Grad demokratischer Abgeleitetheit | 730 | ||
aa) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei formellen Gesetzen, die nicht dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen | 731 | ||
bb) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei formellen Gesetzen, die dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen | 733 | ||
(1) Vorüberlegungen zu dem in dezisionärer Hinsicht charakteristischen Grad demokratischer Abgeleitetheit | 733 | ||
(2) Vorüberlegungen zu dem in revisionärer Hinsicht charakteristischen Grad demokratischer Abgeleitetheit | 733 | ||
(3) Vertiefende Überlegungen zu dem in dezisionärer sowie revisionärer Hinsicht charakteristischen Grad demokratischer Abgeleitetheit | 736 | ||
cc) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Verordnungen, die nicht dem Vorbehalt bundesrätlicher Normierung unterfallen | 740 | ||
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 741 | ||
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 746 | ||
dd) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei Verordnungen, die dem Vorbehalt bundesrätlicher Normierung unterfallen | 752 | ||
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 752 | ||
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 755 | ||
c) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit | 758 | ||
d) Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation | 760 | ||
aa) Freiheit und Gleichheit der Stimmbürger | 761 | ||
bb) Freiheitlichkeit und Gleichberechtigung im politischen Willensbildungsprozess | 762 | ||
cc) Das staatsorganisatorische Prinzip demokratischer Öffentlichkeit | 763 | ||
dd) Das gesellschaftsorganisatorische Prinzip demokratischer Publizität | 765 | ||
e) Die Normalität demokratischer Volkswerdung | 765 | ||
f) Die Reichweite des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normsetzung | 766 | ||
aa) Grundrechtliche Vorbehalte parlamentarischer Normierung | 766 | ||
bb) Wesentlichkeitstheorie | 769 | ||
cc) Art. 80 GG | 771 | ||
g) Die Reichweite des relativen Vorbehalts parlamentarischer Normierung | 773 | ||
h) Kein allgemeiner Vorenthalt parlamentarischer Normierung | 778 | ||
i) Der Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung | 779 | ||
2. Das bei den innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts gebotene Niveau demokratischer Legitimation | 781 | ||
a) Maßgeblichkeit des in Art. 59 GG normierten Verfahrens für das bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts gebotene Legitimationsniveau | 783 | ||
b) Das Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation | 788 | ||
c) Grad demokratischer Abgeleitetheit | 790 | ||
aa) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts, die dem absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung unterfallen, nicht aber dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung | 790 | ||
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 791 | ||
(2) Die an die Dezisionsbefugnis der Exekutive anschließende personelle Legitimation | 791 | ||
(3) Die an die Dezisionsbefugnis des Bundestags anschließende personelle Legitimation | 798 | ||
(4) Die in dezisionärer Hinsicht erzeugte materielle demokratische Legitimation | 799 | ||
(5) Fazit | 800 | ||
(6) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 800 | ||
(7) Die innerstaatlichen Befugnisse zur Revision völkerrechtlicher Verträge als Vorfrage | 801 | ||
(8) Die personelle und materielle Legitimation der Nichtrevisonsentscheidungen | 803 | ||
(9) Fazit | 806 | ||
bb) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts, die sowohl dem absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung als auch dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen | 807 | ||
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 807 | ||
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 807 | ||
cc) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts, die weder dem absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung noch dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen | 809 | ||
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 810 | ||
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 814 | ||
dd) Grad demokratischer Abgeleitetheit bei innerstaatlich rezipierten Normsetzungsakten des Völkervertragsrechts, die zwar nicht dem absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung, wohl aber dem Vorbehalt bundesrätlicher Zustimmung unterfallen | 817 | ||
(1) Der in dezisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 818 | ||
(2) Der in revisionärer Hinsicht charakteristische Grad demokratischer Abgeleitetheit | 819 | ||
ee) Die abgeschwächte Wirkkraft der in dezisionärer wie revisionärer Hinsicht greifenden materiell-kontrollativen Legitimationsbeiträge im Besonderen | 822 | ||
d) Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit | 823 | ||
e) Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation | 825 | ||
3. Rückschluss auf das bei innerstaatlich wirksamen Normsetzungsakten normalerweise gebotene Legitimationsniveau | 827 | ||
a) Erforderlichkeit einer synthetisierenden Betrachtung der verschiedenen Legitimationsniveaus auch in Ansehung der EG-Normsetzung | 828 | ||
b) Synthetisierung der für die unterschiedlichen innerstaatlichen Normsetzungstypen maßgeblichen Legitimationsniveaus | 829 | ||
c) Übertragung der Ergebnisse auf die EG-Normsetzung | 832 | ||
aa) Die Aufsplittung des grundgesetzlichen Normalmaßes | 833 | ||
bb) EG-Normsetzungsakte nach Kapitel IV des EGV | 835 | ||
cc) Wesensmäßig marktkonstituierende und potenziell marktinterventionistische Normsetzungsakte | 836 | ||
(1) Wesensmäßig marktkonstituierende EG-Normsetzungsakte | 837 | ||
(2) Potenziell marktinterventionistische EG-Normsetzungsakte | 838 | ||
(3) Tragfähigkeit der Unterscheidung in wesensmäßig marktkonstituierende und potenziell marktinterventionistische Normsetzungsakte | 839 | ||
4. Kein unmittelbarer Rückgriff auf Art. 24 beziehungsweise 23 GG bei der Rekonstruktion des bei innerstaatlich wirksamen Normsetzungsakten normalerweise gebotenen Niveaus demokratischer Legitimation | 841 | ||
a) Mögliche Argumente für einen Rekurs auf Art. 24 und 23 GG und deren Widerlegung | 841 | ||
b) Überprüfung von Normsetzungsakten überstaatlicher Hoheitsträger an dem für die anderen innerstaatlich wirksamen Normsetzungsakte maßgeblichen Legitimationsniveau | 843 | ||
5. Zur Absenkbarkeit des für innerstaatlich wirksame Normsetzungsakte normalerweise maßgeblichen Legitimationsniveaus bei EG-Normen | 845 | ||
a) Rechtfertigung einer Absenkung des grundgesetzlichen Normalmaßes demokratischer Legitimation durch die in Art. 20 Abs. 2 GG verbürgte Demokratienorm selbst | 846 | ||
aa) Notwendigkeit einer national entgrenzten Demokratie bei gewissen grenzüberschreitenden Sachverhalten | 847 | ||
bb) Minderheitenschutz | 849 | ||
b) Rechtfertigung einer Absenkung des grundgesetzlichen Normalmaßes demokratischer Legitimation durch das Staatsziel der europäischen Einigung | 850 | ||
c) Rechtfertigung einer Absenkung des grundgesetzlichen Normalmaßes demokratischer Legitimation durch die in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Bundesstaatsnorm | 854 | ||
aa) Der dogmatische Rekurs auf die an sich nur binnenverfassungsrechtlich relevante Bundesstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG | 854 | ||
bb) Abgrenzung der Bundesstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG gegen die föderative Fundamentalnorm des Art. 23 Abs. 1 GG | 856 | ||
cc) Statthaftigkeit und Bedingung eines dogmatischen Rekurses auf die an sich nur binnenverfassungsrechtlich geltende Bundesstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG | 857 | ||
dd) Rechtfertigungspotenzial der Bundesstaatsnorm des Art. 20 Abs. 1 GG | 858 | ||
Teil V: Die EU-spezifischen Legitimationsmodelle vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Anforderungen an die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung | 862 | ||
Vorbemerkung: Vom Nutzen einer modellorientierten Diskussion der grundgesetzlichen Demokratieanforderungen | 862 | ||
Kapitel 11: Das Modell der mittelbaren demokratischen Legitimation und modellspezifische Aspekte des Demokratiedefizits | 864 | ||
I. Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation | 865 | ||
1. Nationaldemokratische Rückbindung durch das Primärrecht | 866 | ||
2. Nationaldemokratische Rückbindung durch EG-Organe | 870 | ||
a) Nationaldemokratische Rückbindung durch den Rat | 871 | ||
aa) Nationaldemokratische Rückbindung durch den Rat in den Fällen des Art. 23 Abs. 5 Satz 2 GG | 872 | ||
bb) Nationaldemokratische Rückbindung durch den Rat in den Fällen des Art. 23 Abs. 6 Satz 1 GG | 874 | ||
b) Nationaldemokratische Rückbindung durch das Europäische Parlament | 879 | ||
c) Nationaldemokratische Rückbindung durch die Kommission | 881 | ||
d) Nationaldemokratische Rückbindung durch die verschiedenen Ausschüsse von Staatenvertretern | 884 | ||
3. Bestandsaufnahme | 885 | ||
a) Dezisionäre Legitimation und Primärrecht | 885 | ||
aa) Wesensmäßig marktkonstituierende Normsetzungsakte | 886 | ||
bb) Potenziell marktinterventionistische Normsetzungsakte | 888 | ||
cc) Resümee | 889 | ||
b) Revisionäre Legitimation und Primärrecht | 889 | ||
c) Dezisionäre demokratische Legitimation und EG-Organe | 890 | ||
aa) Dezisionäre Legitimation und EG-Organe im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens | 891 | ||
(1) Partizipative statt exklusive dezisionäre Legitimation | 891 | ||
(2) Die Kodezisionsmacht des Europäischen Parlaments | 892 | ||
(3) Wegfall der über den Rat beziehungsweise Verdünnung der über die Kommission vermittelten dezisionären Legitimation | 892 | ||
(4) Massive Einschränkung beziehungsweise Wegfall der über die Kommission vermittelten dezisionären Legitimation | 893 | ||
(5) Zusammenfassende Betrachtung | 898 | ||
bb) Dezisionäre Legitimation und EG-Organe in den sonstigen Rechtsetzungsverfahren | 899 | ||
cc) Resümee | 903 | ||
d) Revisionäre demokratische Legitimation und EG-Organe | 903 | ||
4. Das im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 905 | ||
a) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten realisierte Ausmaß der Exklusivität dezisionärer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 905 | ||
aa) Rechtfertigung der Abweichung vom grundgesetzlichen Normalmaß anhand der grundgesetzlichen Demokratienorm des Art. 20 Abs. 2 GG | 906 | ||
bb) Rechtfertigung der Abweichung vom grundgesetzlichen Normalmaß aufgrund der strukturellen Besonderheiten historisch gewachsener überstaatlicher Hoheitsverbände | 908 | ||
cc) Keine Rechtfertigung der Abweichung vom grundgesetzlichen Normalmaß aus Sicht der grundgesetzlichen Bundesstaatsnorm aus Art. 20 Abs. 1 GG | 909 | ||
dd) Vertiefende Überlegungen | 910 | ||
b) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten realisierte Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 912 | ||
c) Das bei den potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakten realisierte Ausmaß der Exklusivität dezisionärer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 914 | ||
d) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten realisierte Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität revisionärer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 917 | ||
II. Grad demokratischer Abgeleitetheit | 917 | ||
1. Bestandsaufnahme | 918 | ||
a) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller Legitimation | 918 | ||
b) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-direktiver Legitimation | 923 | ||
c) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-kontrollativer Legitimation | 925 | ||
d) Das in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller Legitimation | 929 | ||
e) Das in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-kontrollativer Legitimation | 931 | ||
2. Der im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Grad demokratischer Abgeleitetheit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 932 | ||
a) Die Reichweite des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung und die EG-Normsetzungsakte | 933 | ||
aa) Die Subsumierbarkeit von EG-Normsetzungsakten (ohne Durchführungsrecht) unter den absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung als Regel | 935 | ||
bb) Die Subsumierbarkeit von sekundärrechtlich determiniertem Durchführungsrecht unter den absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung als Ausnahme | 938 | ||
b) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materieller Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 939 | ||
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte | 939 | ||
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte | 942 | ||
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite | 944 | ||
c) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materieller Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 946 | ||
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte | 947 | ||
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte | 950 | ||
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite | 953 | ||
d) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materieller Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 954 | ||
e) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materieller Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 957 | ||
f) Hinreichende demokratische Legitimation trotz Mitentscheidungsmacht der Bundesländer an der EG-Normsetzung | 960 | ||
aa) Absenkung des Legitimationsniveaus von EG-Normsetzungsakten bei Mitentscheidungsmacht der Bundesländer | 961 | ||
bb) Die Absenkung des Legitimationsniveaus als grundgesetzliches Demokratieproblem | 963 | ||
cc) Rechtfertigung der aufgrund der Mitentscheidungsmacht der Bundesländer zu verzeichnenden Einbußen an personeller und materieller Legitimation | 965 | ||
III. Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit | 967 | ||
1. Bestandsaufnahme | 967 | ||
2. Der im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 970 | ||
a) Der bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten realisierte Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 971 | ||
b) Der bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten realisierte Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 975 | ||
IV. Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation | 977 | ||
1. Bestandsaufnahme | 978 | ||
a) Die grundsätzliche Identität der staats- und gesellschaftsorganisatorischen Demokratievoraussetzungen bei innerstaatlich wirksamen Rechtsakten | 978 | ||
b) Die ausnahmsweise Heterogenität der staats- und gesellschaftsorganisatorischen Demokratievoraussetzungen bei innerstaatlich wirksamen Rechtsakten | 979 | ||
aa) Demokratische Wahlrechtsgleichheit | 979 | ||
bb) Staatsorganisatorische Publizität der EG-Normsetzung | 980 | ||
(1) Umfang staatsorganisatorischer Verfahrensöffentlichkeit bei im Mitentscheidungsverfahren erlassenen EG-Normsetzungsakten | 981 | ||
(2) Umfang staatsorganisatorischer Ergebnisöffentlichkeit bei im Mitentscheidungsverfahren erlassenen EG-Normsetzungsakten | 986 | ||
(3) Umfang staatsorganisatorischer Verfahrensöffentlichkeit bei EG-Normsetzungsakten, die in anderen Verfahren als dem der Mitentscheidung erlassen werden | 988 | ||
(4) Umfang staatsorganisatorischer Ergebnisöffentlichkeit bei EG-Normsetzungsakten, die in anderen Verfahren als dem der Mitentscheidung erlassen werden | 990 | ||
(5) Relevanz nationalrechtlicher Bestimmungen für die staatsorganisatorische Publizität der EG-Normsetzung | 992 | ||
2. Die im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 993 | ||
a) Wahlrechtsgleichheit | 994 | ||
b) Staatsorganisatorisches Publizitätsgebot | 999 | ||
aa) Die bei den wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakten realisierte staatsorganisatorische Publizität im Licht der demokratiespezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 999 | ||
bb) Die bei den potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakten realisierte staatsorganisatorische Publizität im Licht der demokratiespezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1003 | ||
V. Die Normalität demokratischer Volkswerdung | 1004 | ||
VI. Fazit | 1005 | ||
Kapitel 12: Das Modell des Zweckverbands funktionaler Integration und modellspezifische Aspekte des Demokratiedefizits | 1008 | ||
I. Die demokratierechtliche Rekonstruktion des Zweckverbands-Modells | 1009 | ||
II. Die demokratische Legitimation der EG-Normsetzung im Licht des Zweckverbands-Modells | 1011 | ||
III. Fazit | 1013 | ||
Kapitel 13: Das Modell der doppelten Legitimationsbasis und modellspezifische Aspekte des Demokratiedefizits | 1014 | ||
I. Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation | 1015 | ||
1. Bestandsaufnahme | 1016 | ||
2. Das im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Ausmaß der Exklusivität und Perpetualität demokratischer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1019 | ||
II. Grad demokratischer Abgeleitetheit | 1020 | ||
1. Bestandsaufnahme | 1020 | ||
a) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller Legitimation | 1022 | ||
b) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-direktiver Legitimation | 1026 | ||
c) Das in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-kontrollativer Legitimation | 1028 | ||
aa) Die im Mitentscheidungsverfahren vom Rat vermittelte materiell-kontrollative Legitimation | 1028 | ||
bb) Die im Mitentscheidungsverfahren vom Europäischen Parlament vermittelte materiell-kontrollative Legitimation | 1032 | ||
cc) Die im Mitentscheidungsverfahren von der Kommission vermittelte materiell-kontrollative Legitimation | 1033 | ||
dd) Die in den übrigen Rechtsetzungsverfahren von den EG-Organen vermittelte materiell-kontrollative Legitimation | 1035 | ||
d) Das in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller Legitimation | 1036 | ||
e) Das in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau materiell-kontrollativer Legitimation | 1037 | ||
2. Der im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Grad demokratischer Abgeleitetheit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1038 | ||
a) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller, materiell-direktiver und materiell-kontrollativer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1040 | ||
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte | 1041 | ||
(1) Das Niveau personeller demokratischer Legitimation | 1041 | ||
(2) Das Niveau materiell-kontrollativer demokratischer Legitimation | 1042 | ||
(3) Das Niveau materiell-direktiver demokratischer Legitimation | 1043 | ||
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte | 1044 | ||
(1) Das Niveau personeller demokratischer Legitimation | 1045 | ||
(2) Das Niveau materiell-kontrollativer demokratischer Legitimation | 1046 | ||
(3) Das Niveau materiell-direktiver demokratischer Legitimation | 1048 | ||
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite | 1052 | ||
(1) Der unterschiedliche Rechtfertigungsbedarf | 1053 | ||
(2) Die zu knapp bemessenen parlamentarischen Dezisionsbefugnisse als zentrale Ursache für die konstatierten Legitimationsdefizite | 1054 | ||
(3) Die (Ko-)Dezisionsbefugnisse der Kommission als weitere Ursache für die konstatierten Legitimationsdefizite | 1057 | ||
(4) Die im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung unzureichenden Dezisionsbefugnisse des Europäischen Parlaments als Ursache von Legitimationsdefiziten | 1059 | ||
(5) Die zumindest vorrangige Verortung der Dezisionsbefugnis beim Rat | 1062 | ||
(6) Die anteilige oder alleinige Verortung der Dezisionsbefugnis bei der Kommission | 1066 | ||
(7) Die materiell-direktive Legitimation der vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakte | 1066 | ||
(8) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf rein primärrechtlicher Basis durch die Kommission | 1067 | ||
(9) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf rein primärrechtlicher Grundlage allein durch den Rat | 1070 | ||
(10) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf Basis einer sekundärrechtlichen Ermächtigungsnorm durch die Kommission | 1071 | ||
(11) Wegfall der an die grundgesetzliche Bundesstaatsnorm anknüpfenden Rechtfertigung | 1076 | ||
(12) Die Erstreckung der (Ko-)Dezisionsbefugnisse der Kommission auf den Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung, ihr weitreichendes Initiativmonopol sowie ihre Zwitterstellung zwischen regierungsabhängiger Verwaltung und parlamentsabhängiger Regierung als Ursache von Legitimationsdefiziten | 1078 | ||
(13) Das Initiativmonopol der Kommission im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung | 1079 | ||
(14) Die alleinige oder vorrangige Dezisionsbefugnis der Kommission im Bereich des absoluten Vorbehaltsparlamentarischer Normierung | 1081 | ||
(15) Das Initiativmonopol der Kommission außerhalb des Bereichs des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung | 1084 | ||
(16) Die Zwitterstellung der Kommission zwischen regierungsabhängiger Verwaltung und parlamentsabhängiger Regierung | 1085 | ||
(17) Wegfall der an die grundgesetzliche Bundesstaatsnorm anknüpfenden Rechtfertigung | 1087 | ||
(18) Rechtfertigung von Legitimationseinbußen in Hinblick auf die Verfassungstradition anderer EU-Mitgliedstaaten | 1088 | ||
b) Das bei den wesensmäßig marktkonstituierenden EG-Normsetzungsakten in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materiell-kontrollativer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1092 | ||
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte | 1092 | ||
(1) Im Mitentscheidungsverfahren erlassene Normsetzungsakte | 1094 | ||
(2) Im Anhörungsverfahren erlassene Normsetzungsakte | 1095 | ||
(3) Normsetzungsakte, die auf originär primärrechtsverliehenen Normsetzungsbefugnissen der Kommission beruhen | 1096 | ||
(4) Als Durchführungsrecht erlassene Normsetzungsakte | 1096 | ||
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakte | 1098 | ||
(1) Im Mitentscheidungsverfahren erlassene Normsetzungsakte | 1099 | ||
(2) Im Zusammenarbeitsverfahren erlassene Normsetzungsakte | 1101 | ||
(3) Im Anhörungsverfahren erlassene Normsetzungsakte sowie Normsetzungsakte, die auf originär primärrechtsverliehenen Normsetzungsbefugnissen der Kommission beruhen | 1102 | ||
(4) Als Durchführungsrecht erlassene Normsetzungsakte | 1104 | ||
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite | 1106 | ||
(1) Rechtfertigung der durch die unzureichenden Revisionsbefugnisse des Europäischen Parlaments bedingten Legitimationsdefizite | 1109 | ||
(2) Rechtfertigung der durch die (Ko-)Revisionsbefugnis der Kommission bedingten Legitimationsdefizite | 1110 | ||
(3) Wegfall der an die grundgesetzliche Bundesstaatsnorm anknüpfenden Rechtfertigung und Rechtfertigung von Legitimationseinbußen in Hinblick auf die Verfassungstradition anderer EU-Mitgliedstaaten | 1111 | ||
c) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten in dezisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller, materiell-direktiver und materiell-kontrollativer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1113 | ||
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakte | 1113 | ||
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung ausgenommenen potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakte | 1116 | ||
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite | 1119 | ||
(1) Der unterschiedliche Rechtfertigungsbedarf | 1121 | ||
(2) Die zu knapp bemessenen parlamentarischen Dezisionsbefugnisse als zentrale Ursache für die konstatierten Legitimationsdefizite | 1121 | ||
(3) Die (Ko-)Dezisionsbefugnisse der Kommission als weitere Ursache für die konstatierten Legitimationsdefizite | 1124 | ||
(4) Die im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung unzureichenden Dezisionsbefugnisse des Europäischen Parlaments als Ursache von Legitimationsdefiziten | 1124 | ||
(5) Die im Wesentlichen alleinige Verortung der Dezisionsbefugnis beim Rat | 1126 | ||
(6) Die Verankerung des sekundären Gemeinschaftsrechts im vertragsrechtlich geprägten Primärrecht | 1130 | ||
(7) Die Kodezisionsbefugnis des Rats auch jenseits des Vorbehalts bundesrätlicher Zustimmung | 1131 | ||
(8) Die partielle, vorrangige oder alleinige Verortung der Dezisionsbefugnis bei der Kommission | 1132 | ||
(9) Die materiell-direktive Legitimation der vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakte | 1132 | ||
(10) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf rein primärrechtlicher Grundlage durch den Rat | 1133 | ||
(11) Erlass eines vom absoluten Parlamentsvorbehalt ausgenommenen EG-Normsetzungsakts auf Basis einer sekundärrechtlichen Ermächtigungsnorm durch die Kommission | 1135 | ||
(12) Rechtfertigung unter Vorbehalt | 1137 | ||
(13) Die Erstreckung der (Ko-)Dezisionsbefugnisse der Kommission auf den Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung, ihr weitreichendes Initiativmonopol sowie ihre Zwitterstellung zwischen regierungsabhängiger Verwaltung und parlamentsabhängiger Regierung als Ursache von Legitimationsdefiziten | 1139 | ||
(14) Das Initiativmonopol der Kommission im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung | 1140 | ||
(15) Die alleinige oder vorrangige Dezisionsbefugnis der Kommission im Bereich des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung | 1141 | ||
(16) Das Initiativmonopol der Kommission außerhalb des Bereichs des absoluten Vorbehalts parlamentarischer Normierung | 1144 | ||
(17) Die Zwitterstellung der Kommission zwischen regierungsabhängiger Verwaltung und parlamentsabhängiger Regierung | 1144 | ||
(18) Rechtfertigung unter Vorbehalt | 1145 | ||
(19) Rechtfertigung von Legitimationseinbußen in Hinblick auf die Verfassungstradition anderer EU-Mitgliedstaaten | 1145 | ||
d) Das bei den potenziell marktinterventionistischen EG-Normsetzungsakten in revisionärer Hinsicht realisierte Niveau personeller und materiell-kontrollativer Legitimation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1148 | ||
aa) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung erfassten potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakte | 1148 | ||
bb) Die vom absoluten Vorbehalt parlamentarischer Normierung nicht erfassten potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakte | 1150 | ||
cc) Zur grundgesetzlichen Rechtfertigung der konstatierten Legitimationsdefizite | 1154 | ||
(1) Rechtfertigung der durch die unzureichenden Revisionsbefugnisse des Europäischen Parlaments bedingten Legitimationsdefizite | 1156 | ||
(2) Rechtfertigung der durch die (Ko-)Revisionsbefugnis der Kommission bedingten Legitimationsdefizite | 1159 | ||
(3) Rechtfertigung unter Vorbehalt und Rechtfertigung von Legitimationseinbußen in Hinblick auf die Verfassungstradition anderer EU-Mitgliedstaaten | 1160 | ||
e) Staatsverfassungsrechtliche Besonderheiten bei der demokratischen Rückbindung des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts über die nationalen Organe | 1162 | ||
III. Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit | 1165 | ||
1. Bestandsaufnahme | 1165 | ||
2. Der im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte Umfang revisionär bedingter Störungsanfälligkeit im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1167 | ||
IV. Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation | 1170 | ||
1. Bestandsaufnahme | 1171 | ||
a) Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation hinsichtlich der auf die Gesamtheit der mitgliedstaatlichen Völker zurückführenden Legitimationszusammenhänge | 1172 | ||
aa) Der Realisierungsgrad staatsorganisatorischer Gleichheit im Besonderen | 1173 | ||
bb) Der Realisierungsgrad staatsorganisatorischer Publizität im Besonderen | 1175 | ||
b) Die demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation hinsichtlich der auf den zentrierten Unions-demos zurückführenden Legitimationszusammenhänge | 1177 | ||
aa) Weitgehende Übereinstimmung mit dem jeweiligen mitgliedstaatlichen Legitimationsniveau | 1177 | ||
bb) Der Realisierungsgrad staatsorganisatorischer Gleichheit im Besonderen | 1178 | ||
cc) Das Ausmaß staatsorganisatorischer Publizität im Besonderen | 1181 | ||
2. Die im Rahmen der EG-Normsetzung realisierte demokratische Qualität der Staats- und Gesellschaftsorganisation im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1183 | ||
a) Wahlrechtsgleichheit | 1184 | ||
aa) Abweichungen vom grundgesetzlichen Normalmaß | 1184 | ||
bb) Rechtfertigung der Gleichheitseinbußen | 1188 | ||
(1) Gleichheitseinbußen im Bereich der auf die Gesamtheit der mitgliedstaatlichen Staatsvölker zurückführenden Legitimationszusammenhänge | 1188 | ||
(2) Gleichheitseinbußen im Bereich der auf das zentrierte Unionsvolk zurückführenden Legitimationszusammenhänge | 1191 | ||
cc) Rechtfertigung unter Vorbehalt | 1194 | ||
b) Staatsorganisatorisches Publizitätsgebot | 1195 | ||
aa) Die bei den wesensmäßig marktkonstituierenden Normsetzungsakten realisierte staatsorganisatorische Publizität im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1195 | ||
bb) Die bei den potenziell marktinterventionistischen Normsetzungsakten realisierte staatsorganisatorische Publizität im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1199 | ||
V. Die Normalität demokratischer Volkswerdung | 1203 | ||
1. Bestandsaufnahme | 1203 | ||
2. Die auf EU-Ebene realisierte Normalität demokratischer Volkswerdung im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1208 | ||
VI. Fazit | 1210 | ||
Teil VI: Grundgesetzliches Demokratieprinzip und Integrationsfortgang | 1214 | ||
Vorbemerkung: Zu den Entwicklungsperspektiven der Europäischen Union | 1214 | ||
Kapitel 14: Die grundgesetzlich verbürgte Volkssouveränität als ‚äußere Schranke‘ einer Beteiligung Deutschlands an der sich fortentwickelnden EU | 1219 | ||
I. Die Staatssouveränität als Regelungsinhalt der grundgesetzlich verbürgten Volkssouveränität | 1220 | ||
1. Normtextbefund | 1221 | ||
a) Kein Rückschluss aus der normtextuell vorausgesetzten Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland auf deren Souveränität | 1221 | ||
b) Kein Rückschluss aus dem normtextuell verbürgten pouvoir constituant auf eine immerhin teilweise Verbürgung der Souveränität Deutschlands | 1222 | ||
2. Die Staatssouveränität als conditio sine qua non der grundgesetzlich in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgten Volkssouveränität | 1224 | ||
a) Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG als normative Verbürgung von Staatssouveränität | 1225 | ||
b) Die Staatssouveränität der Bundesrepublik Deutschland als zumindest gegenwärtiger Regelungsinhalt von Art. 20 Abs. 2 GG | 1226 | ||
3. Grundgesetzsystematische Erwägungen | 1228 | ||
a) Art. 59 Abs. 1 sowie Art. 32 Abs. 1 und 2 GG | 1228 | ||
b) Art. 146 GG | 1231 | ||
c) Art. 20 Abs. 1 GG | 1235 | ||
d) Zusammenfassende Überlegungen zum grundgesetzsystematischen Interpretationsansatz | 1237 | ||
4. Entstehungsgeschichte | 1238 | ||
II. Inhaltliche Präzisierung der von der grundgesetzlichen Volkssouveränität mitnormierten Staatssouveränität | 1239 | ||
1. Das traditionale Staatssouveränitätsverständnis als starting point | 1240 | ||
2. Das gemischt formell-materielle Souveränitätsverständnis des Grundgesetzes | 1242 | ||
a) Die Herleitung des gemischt formell-materiellen Souveränitätsverständnisses aus der Volkssouveränität | 1243 | ||
b) Das gemischt formell-materielle Souveränitätsverständnis in grundgesetzsystematischer und entstehungsgeschichtlicher Perspektive | 1245 | ||
III. Die grundgesetzliche Volkssouveränität als ‚äußere Schranke‘ einer Mitwirkung Deutschlands an der EU | 1247 | ||
1. ‚Äußere Schranke‘ und Souveränitätsverlust | 1248 | ||
a) ‚Äußere Schranke‘ und Souveränitätsverlust aus der Perspektive des formellen Souveränitätsverständnisses | 1249 | ||
b) ‚Äußere Schranke‘ und Souveränitätsverlust in der Blickrichtung des materiellen Souveränitätsverständnisses | 1251 | ||
aa) Souveränitätsverlust wegen Nichtdurchsetzbarkeit der staatlichen Ordnung | 1252 | ||
bb) Souveränitätsverlust wegen Wegfalls der Staatsgewalt | 1254 | ||
cc) Souveränitätsverlust und europäische Integration | 1256 | ||
2. ‚Äußere Schranken‘ und Souveränitätsverzicht | 1257 | ||
a) Souveränitätsverzicht nur durch das deutsche Staatsvolk in seiner Eigenschaft als Träger des pouvoir constituant originaire | 1258 | ||
b) Grundgesetzlegale Aktivierung des pouvoir constituant in den Fällen eines von ihm zu entscheidenden Souveränitätsverzichts | 1262 | ||
aa) Erlass eines den pouvoir constituant konkret aktivierenden Verfahrensarrangements in formell-rechtlicher Perspektive | 1264 | ||
(1) Kompetenzrechtliche Rahmenbedingungen | 1265 | ||
(2) Die These: Kein Erlass eines den pouvoir constituant aktivierenden Verfahrensarrangements im einfachen Gesetzgebungsverfahren | 1266 | ||
(3) Zur Statthaftigkeit des teleologischen Rückgriffs auf Art. 79 Abs. 2 GG | 1268 | ||
(4) Zum teleologischen Rückgriff auf Art. 79 Abs. 2 GG | 1268 | ||
(5) Zur möglichen Kritik am teleologischen Rückgriff auf Art. 79 Abs. 2 GG | 1270 | ||
(6) Zwischenresümee: Kein Erlass eines den pouvoir constituant aktivierenden Verfahrensarrangements im einfachen Gesetzgebungsverfahren | 1271 | ||
(7) Die These: Erlass eines den pouvoir constituant aktivierenden Verfahrensarrangements analog Art. 79 Abs. 2 GG | 1272 | ||
(8) Zum argumentum a fortiori | 1272 | ||
(9) Zum argumentum a simile | 1274 | ||
bb) Grundgesetzliche Anforderungen an das den pouvoir constituant konkret aktivierende Verfahrensarrangement | 1276 | ||
(1) Das den pouvoir constituant konkret aktivierende Verfahrensarrangement nach Maßgabe von Art. 146 GG | 1276 | ||
(2) Das den pouvoir constituant konkret aktivierende Verfahrensarrangement nach Maßgabe von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG | 1281 | ||
cc) Verfahrensrechtsförmige Aktivierung des pouvoir constituant zum Zweck eines von ihm zu entscheidenden Souveränitätsverzichts | 1283 | ||
(1) Verfassungsrechtswidriger Aktivierungsmodus | 1284 | ||
(2) Verfassungsgemäßer Aktivierungsmodus | 1286 | ||
Kapitel 15: Der Gestaltwandel der EU im Licht der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1287 | ||
I. Die Entwicklungshypothese des institutionellen Integrationsstillstands | 1288 | ||
1. Die internen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1289 | ||
a) Maßgeblichkeit des Modells doppelter Legitimationsbasis | 1289 | ||
b) Maßgeblichkeit des Modells mittelbarer Legitimation | 1291 | ||
2. Die externen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1293 | ||
II. Die Entwicklungshypothese der bundesstaatlichen Integration | 1294 | ||
1. Die internen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1294 | ||
2. Die externen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1296 | ||
III. Der Reformvertrag | 1298 | ||
1. Die internen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1298 | ||
a) Der demokratische Mehrwert des Reformvertrags: Die Vertikal- und Horizontaldimension von Volkssouveränität | 1299 | ||
b) Der demokratische Mehrwert des Reformvertrags: Die Tiefendimension von Volkssouveränität | 1304 | ||
2. Die externen Vorgaben der europaspezifischen Demokratienorm des Grundgesetzes | 1307 | ||
Literaturverzeichnis | 1310 | ||
Sachverzeichnis | 1367 |