Souveränitätsprobleme der Neuzeit
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Souveränitätsprobleme der Neuzeit
Freundesgabe für Helmut Quaritsch anlässlich seines 80. Geburtstages
Editors: Kraus, Hans-Christof | Wolff, Heinrich Amadeus
Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 58
(2010)
Additional Information
Book Details
Pricing
About The Author
Hans-Christof KrausStudium der Geschichte, Germanistik und Philosophie an der Georg-August-Universität zu Göttingen. 1984 M.A., 1992 Promotion im Fach Mittlere und Neuere Geschichte. Berufliche Tätigkeit und akademische Lehre an verschiedenen Forschungsinstitutionen und Hochschulen, u. a. in Berlin, München, Speyer, Stuttgart, Jena. 2002 Habilitation für das Fach Neuere und Neueste Geschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2007 Ordinarius und Lehrstuhlinhaber für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Passau.Heinrich-Amadeus WolffHeinrich Amadeus Wolff, geb. 1965, Staatsexamina 1991 und 1994; wiss. Mitarbeiter an der Uni Heidelberg, der DHV Speyer und dem BVerfG; Promotion und Habilitation (1996/98) in Speyer; Referent im BMI (1998-2000); Professor an der LMU in München (2000-2006); seit 2006 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht und Verfassungsgeschichte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Der Forschungsbereich umfasst den gesamten Bereich des Öffentlichen Rechts mit Schwerpunkten im Verfassungsrecht, Mehrebenensystem, Allgemeinen Verwaltungsrecht, Prozessrecht, Beamtenrecht, Sicherheits- und Datenschutzrecht.Abstract
Die vorliegende Freundesgabe für den 80. Geburtstag von Helmut Quaritsch am 20. April 2010 befasst sich mit verschiedenen Themen, die einen engen Bezug zum wissenschaftlichen Werk des Jubilars besitzen. Im Mittelpunkt stehen dabei spezielle Souveränitätsprobleme. Dietrich Murswiek beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit, der durch die europäische Einigung auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage gestellt wird, dem europäischen Einigungsprozess Grenzen setzt. Mit dem Spannungsverhältnis von staatlicher Souveränität und universellen Menschenrechten, die ihre Quelle im älteren Naturrecht finden, befasst sich auf theoretischer Basis der Beitrag von Gerd Roellecke. Die Rolle der Partei zum Staat im ehemaligen Ostblock und besonders das Verhältnis der KPdSU zur SED als Ausprägung einer extrem beschränkten, in dieser Form bis dahin nicht gekannten "Souveränität neuen Typs" ist Gegenstand des Beitrages von Wolfgang Schuller. Die Folgen der historisch bedingten "Souveränitätsbeschränkung" Deutschlands im Wehrbereich beschäftigen Heinrich Amadeus Wolff am Beispiel der Einsatzmöglichkeiten der Streitkräfte zur Pirateriebekämpfung. Ein Problem aus dem komplexen Zwischenbereich von Verfassung und verfassungsgebender Gewalt behandelt Hans-Christof Kraus, der in seinem Beitrag einige Überlegungen aus den Jahren 1951/52 zur Möglichkeit der Wiedereinführung einer parlamentarischen Monarchie unter den Bedingungen des Grundgesetzes rekonstruiert, ausgehend von einem bisher nicht bekannten Briefwechsel zwischen Hans-Joachim Schoeps und Ernst Rudolf Huber. Bei einer Freundesgabe für Helmut Quaritsch darf schließlich ein Beitrag zu Carl Schmitt nicht fehlen: Piet Tommissen befasst sich mit der im deutschen Sprachraum nur wenig zur Kenntnis genommenen Entdeckung und Rezeption Carl Schmitts durch den französischen Politikwissenschaftler Julien Freund.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Piet Tommissen: Über Julien Freunds ,Entdeckung‘ von Carl Schmitt und einige ihrer Folgenr | 9 | ||
Wolfgang Schuller: Souveränitätsbeschränkungen neuen Typusr | 29 | ||
Hans-Christof Kraus: Eine Monarchie unter dem Grundgesetz? Hans-Joachim Schoeps, Ernst Rudolf Huber und die Frage einer monarchischen Restauration in der frühen Bundesrepublik | 43 | ||
Gerd Roellecke: Menschenrechte und Souveränität erneut bedachtr | 71 | ||
I. Schwäche überwindet Stärke | 72 | ||
II. Die Stärke der Schwäche | 76 | ||
III. Menschenrechte | 80 | ||
IV. Souveränität | 85 | ||
V. Menschenrechte und Souveränität | 90 | ||
Dietrich Murswiek: Der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit als unabänderliches Verfassungsprinzipr | 95 | ||
I. Souveräne Staatlichkeit – ein Verfassungsprinzip? | 95 | ||
II. Der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit im Grundgesetz – im Lissabon-Verfahren von mir vertretene Positionr | 98 | ||
1. Der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit als unabänderliches Verfassungsprinzipr | 98 | ||
a) Die souveräne Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als rechtliche Verfassungsvoraussetzung und als Grundentscheidung des Verfassunggebersr | 99 | ||
b) Das Grundgesetz als Verfassung eines souveränen Staatesr | 106 | ||
2. Der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit und die Grundsätze der offenen Staatlichkeit und Europafreundlichkeit des Grundgesetzesr | 109 | ||
3. Die inhaltliche Reichweite des Grundsatzes der souveränen Staatlichkeitr | 112 | ||
a) Souveräne Staatlichkeit als Staatlichkeit im Sinne des Völkerrechts?r | 114 | ||
b) Souveräne Staatlichkeit im Sinne des Staatsrechts oder der Allgemeinen Staatslehre?r | 116 | ||
c) Qualitative und quantitative Ansätze zur Konkretisierung des Grundsatzes der souveränen Staatlichkeitr | 118 | ||
aa) Qualitative Ansätze | 118 | ||
(1) Verfassunggebende Gewalt | 118 | ||
(2) „Herrschaft über die Verträge“ | 120 | ||
(3) Kompetenz-Kompetenz | 121 | ||
(4) Flächendeckende/partielle Kompetenzen | 121 | ||
(5) Kernfunktionen der Staatlichkeit | 122 | ||
(6) Austrittsrecht | 124 | ||
bb) Quantitative Ansätze | 125 | ||
(1) Quantität der Rechtsetzungskompetenzen | 125 | ||
(2) Quantität von Elementen der Staatlichkeit | 126 | ||
cc) Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als Kriterium für den Ausschluß des Übergangs der Staatlichkeit an die Europäische Union?r | 128 | ||
4. Die europäische Staatswerdung als dynamischer Prozeßr | 130 | ||
III. Der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichtsr | 134 | ||
1. Souveräne Staatlichkeit als Prüfungsmaßstab für die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Unionr | 134 | ||
2. Ableitung des Grundsatzes der souveränen Staatlichkeit aus dem Grundgesetzr | 135 | ||
3. Konsequenzen für die Grenzen der europäischen Integrationr | 138 | ||
a) Absolute Grenzen der europäischen Integration | 139 | ||
b) Relative Grenzen der europäischen Integration | 140 | ||
c) Die verfahrensrechtliche Absicherung der souveränen Staatlichkeitr | 142 | ||
IV. Fazit | 146 | ||
Heinrich Amadeus Wolff: Die Wehrverfassung als Beispiel eigener Souveränitätsbeschränkungr | 149 | ||
I. Die Grundlagen | 149 | ||
1. Die Wehrverfassung als Ausdruck beschränkter Souveränitätr | 149 | ||
2. Das permanente Ringen um die Wehrverfassung | 150 | ||
3. Die Bekämpfung der Piraterie mit Unterstützung der Marine als aktuelles Problemr | 151 | ||
a) Die Piraterie als altes und neues aktuelles Problem | 151 | ||
b) Die Staatspraxis | 152 | ||
c) Die Einsätze im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheitr | 153 | ||
d) Offene Rechtsfragen | 155 | ||
4. Die Instrumentalisierung der Probleme zur Erreichung verfassungspolitischer Fernzieler | 156 | ||
II. Die verfassungsrechtliche Bewertung des Einsatzes der Marine zur Bekämpfung der Piraterier | 158 | ||
1. Pirateriebekämpfung als Problem des Auslandseinsatzes | 158 | ||
2. Art. 87a Abs. 2 GG | 158 | ||
3. Einsatz | 158 | ||
4. Verteidigung | 160 | ||
5. Art. 27 GG als Fall der ausdrücklichen Zulassung | 161 | ||
6. Art. 25 GG als Fall der ausdrücklichen Zulassung | 162 | ||
a) Die Parallele zu Art. 24 Abs. 2 GG | 162 | ||
b) Allgemeine Regeln des Völkerrechts | 163 | ||
c) Die völkerrechtliche Ächtung der Piraterie | 164 | ||
d) Die Relevanz dieser Regeln für Art. 87a Abs. 2 GG | 165 | ||
III. Beschränkung des Art. 87a GG auf Inlandseinsätze | 168 | ||
1. Der Diskussionsstand | 168 | ||
2. Die Gründe für eine Reduktion | 169 | ||
a) Verhältnis zu Art. 143 GG (2. Fassung) a. F. | 169 | ||
b) Entstehungsgeschichte | 170 | ||
c) Verhältnis zu Art. 35 Abs. 2, 3 und Art. 87a Abs. 3, 4 GG | 170 | ||
d) Verhältnis zu Art. 24 GG | 171 | ||
e) Stellung im Abschnitt über die Verwaltungskompetenzen | 171 | ||
f) Funktionelle Ergänzung zum Parlamentsvorbehalt | 172 | ||
aa) Beschränkung des Parlamentsvorbehalts auf Auslandseinsätzer | 172 | ||
bb) Folgerung für Art. 87a Abs. 2 GG | 175 | ||
g) Wahrung der innenpolitischen Neutralität | 176 | ||
h) Zwischenergebnis | 177 | ||
3. Kein wehrverfassungsrechtliches Trennungsverbot | 177 | ||
4. Erfordernis einer ausreichend bestimmten Eingriffsgrundlage für die Streitkräfter | 178 | ||
IV. Folgen für die Reformdiskussion | 181 | ||
1. Erfordernis einer hinreichend gefestigten Interpretation | 181 | ||
2. Fehlende Verfestigung | 182 | ||
3. Erfordernis einer Verfassungsänderung | 184 | ||
V. Schluss | 185 |