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Jaekel, C. (2010). »Tarifbindung« durch betriebliche Übung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53232-2
Jaekel, Charlotte. »Tarifbindung« durch betriebliche Übung. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53232-2
Jaekel, C (2010): »Tarifbindung« durch betriebliche Übung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53232-2

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»Tarifbindung« durch betriebliche Übung

Jaekel, Charlotte

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 288

(2010)

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Abstract

Die meisten Arbeitsverhältnisse in Deutschland enthalten Klauseln, in denen auf Tarifverträge Bezug genommen wird. Ist eine solche Bezugnahmeklausel nicht ausdrücklich vereinbart, und ist mindestens eine der Arbeitsvertragsparteien nicht tarifgebunden, ist der Tarifvertrag an sich nicht anzuwenden. Häufig werden in diesen Fällen allerdings trotzdem alle Arbeitnehmer "nach Tarif" bezahlt. Wenn der Arbeitgeber dieses Verhalten über mehrere Jahre hinweg wiederholt, ist die Frage zu stellen, ob er daran auch in Zukunft gebunden ist. Kann aus dem bloßen Verhalten eine rechtliche Bindung erwachsen?

Dass aus einer betrieblichen Übung als solcher Ansprüche entstehen können, ist heute unstreitig - Geltungsgrund und insbesondere die Möglichkeiten ihrer Beendigung sind dagegen noch keineswegs geklärt. Treffen die Bezugnahme auf Tarifverträge und die betriebliche Übung aufeinander, potenzieren sich die Probleme.

Charlotte Jaekel untersucht, unter welchen Voraussetzungen durch betriebliche Übung eine Bindung an den Tarifvertrag entstehen kann, welchen Inhalt und Umfang eine solche Bindung hat und schließlich die praktisch wichtige Frage, wie diese Bindung wieder beseitigt werden kann.

Diese Fragen können nur unter Berücksichtigung des Streits um den Geltungsgrund der betrieblichen Übung geklärt werden. Aufbauend darauf schlägt die Autorin einen eigenen Ansatz vor, wie das Dilemma einer ungewollten rechtlichen Bindung unter Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu lösen ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 19
A. Thema 19
B. „Tarifbindung“ durch betriebliche Übung im Spiegel der Rechtsprechung 21
I. Möglichkeit einer Bezugnahme kraft betrieblicher Übung 22
II. Inhalt der Bezugnahme 31
III. Umfang der Bezugnahme 34
IV. Zwischenergebnis 36
C. Fragestellungen und Gang der Darstellung 37
1. Teil: Rechtliche Einordnung der „Tarifbindung“ durch betriebliche Übung 39
1. Kapitel: Rechtswirkung einer „Tarifbindung“ durch betriebliche Übung 40
A. Betriebliche Übung als Rechtsquelle mit normativer Wirkung? 42
B. Normative Geltung infolge Tarifgebundenheit kraft Rechtsscheins? 47
I. Scheintarifgebundenheit als Ausprägung allgemeiner Rechtsscheinsgrundsätze? 47
1. Tatbestand 48
2. Rechtsfolge 50
II. Kritik 52
III. Abschließende Regelung der normativen Geltung im TVG 52
1. Rechtsscheinstatbestand durch Zahlung des Tariflohns? 53
2. Tarifbindung ohne Mitgliedschaft? 54
C. Normative oder individualrechtliche Geltung bei der Bezugnahme kraft betrieblicher Übung? 57
I. Historischer Hintergrund 58
II. Stand der Diskussion heute 59
1. Normative Geltung mittels Unterwerfung 59
2. Normative Geltung aufgrund gesetzlicher Anordnung 60
III. Zwischenergebnis 62
D. Ergebnis 62
2. Kapitel: Entstehung einer Bindung nach der Vertragstheorie 63
A. Vertragsschluss 64
I. Angebot des Arbeitgebers – allgemeine Grundsätze 64
1. Objektiver Erklärungstatbestand 64
a) Konkludente Erklärungshandlung 64
b) Inhalt der Erklärungshandlung 66
2. Subjektiver Tatbestand 68
a) Fehlender Wille, sich für die Zukunft zu binden 68
b) Konsequenzen 70
c) Sonderregeln für die Anfechtbarkeit? 72
3. Zwischenergebnis 76
II. Abweichende Grundsätze für den tarifgebundenen Arbeitgeber? 77
1. Rechtsprechung zur irrtümlichen Übung bzw. zum vermeintlichen Normenvollzug 78
2. Konsequenzen 80
3. Zwischenergebnis 83
III. Annahme des Arbeitnehmers 84
1. Objektiver Erklärungstatbestand 84
a) Begünstigende betriebliche Übung 86
b) Belastende betriebliche Übung 87
2. Subjektiver Tatbestand 90
3. Zwischenergebnis 90
B. Zugang der Erklärungen gem. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB 90
I. Entbehrlichkeit des Zugangs gem. § 151 S. 2 Var. 1 BGB 91
II. Entbehrlichkeit des Zugangs gem. § 151 S. 1 Var. 1 BGB 91
C. Keine Unwirksamkeit des stillschweigenden Vertragsschlusses 92
I. Schriftformerfordernis für die Inbezugnahme? 93
II. Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG? 94
D. Ergebnis 95
3. Kapitel: Entstehung der Bindung nach der Vertrauenstheorie 96
A. Grundsätze 96
I. Grundlagen der Vertrauenshaftung 97
II. Keine Erfüllungshaftung aufgrund Vertrauenshaftung? 100
B. Anwendung der Grundsätze auf den Fall der „Bezugnahme kraft betrieblicher Übung“ 102
I. Betriebliche Übung zu Gunsten der Arbeitnehmer 102
1. Vertrauenstatbestand 102
a) Irrtumsfreie (freiwillige) betriebliche Übung 104
aa) Vertrauen auf statische Anwendung 104
bb) Vertrauen auf Veränderung? 105
b) Vermeintlicher Normenvollzug 106
aa) Keine betriebliche Übung bei erkennbar vermeintlichem Normenvollzug 107
bb) Betriebliche Übung auch bei erkennbar vermeintlichem Normenvollzug 108
cc) Keine Unterscheidung von irrtümlicher und freiwilliger Übung im Rahmen des Vertrauenstatbestandes 110
c) Zwischenergebnis zum Vertrauenstatbestand 114
2. Zurechenbarkeit des Vertrauenstatbestandes 115
a) Irrtumsfreie Übung 115
aa) Verschuldensprinzip 115
bb) Risikoprinzip 116
cc) Zwischenergebnis 116
b) Irrtümliche Übung 116
aa) Verschuldensprinzip 116
bb) Risikoprinzip 117
cc) Zwischenergebnis 118
3. Schutzwürdiges Vertrauen der Arbeitnehmer 118
a) Guter Glaube 119
b) Kenntnis des Vertrauenstatbestandes 119
c) Vertrauensinvestition 120
4. Zwischenergebnis 122
II. Betriebliche Übung zu Lasten der Arbeitnehmer 122
1. Vertrauenstatbestand 122
2. Zurechenbarkeit des Vertrauenstatbestandes 122
3. Schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers 123
4. Zwischenergebnis 123
C. Ergebnis 123
4. Kapitel: Kritische Würdigung der Ansätze zur Entstehung einer Bindung an den Tarifvertrag kraft betrieblicher Übung 125
A. Praktische Auswirkungen der beiden Theorien für die Bezugnahme kraft betrieblicher Übung 125
I. Begründung der Bezugnahme kraft betrieblicher Übung 125
1. Parallelen 125
2. Unterschiede 126
II. Beendigung der Bezugnahme kraft betrieblicher Übung 127
III. Zwischenergebnis 128
B. Dogmatische Einordnung der betrieblichen Übung 128
I. Begründung des Anfechtungsausschlusses 129
1. Formelle Begründung: Besonderheiten des Arbeitsrechts 129
2. Materielle Wertung: Vertrauensschutz 129
II. Auswirkung des Anfechtungsausschlusses auf die Einordnung als Rechtsgeschäft 131
1. Grenzen des Rechtsgeschäfts 132
a) Konflikt zwischen der Bedeutung von Willen und Erklärung 133
b) Gesetzliche Konzeption als Ausgangspunkt 134
2. Konsequenzen für die Bezugnahme kraft betrieblicher Übung 135
III. Zwischenergebnis 137
C. Ergebnis 138
2. Teil: Auslegung einer Bezugnahme auf den Tarifvertrag kraft betrieblicher Übung 139
5. Kapitel: Auslegungsregeln für den Inhalt der Bezugnahme? 139
A. Zeitliche Dynamik 140
I. Auslegungsgrundsätze der Rechtsprechung 140
1. Auslegungsgrundsätze für den nicht tarifgebundenen Arbeitgeber 142
2. Auslegungsgrundsätze für den tarifgebundenen Arbeitgeber 147
II. Vorschläge zu Auslegungsgrundsätzen in der Literatur 148
1. Nicht tarifgebundener Arbeitgeber 148
a) Freiheit von der Regelungsmacht der Verbände 148
b) Unvorhersehbare, unzumutbare Kosten 149
c) Schlechterstellung gegenüber dem tarifgebundenen Arbeitgeber 149
2. Tarifgebundener Arbeitgeber 150
a) Keine Verweisung auf den Tarifvertrag 151
b) Ausschließlich statische Verweisung 151
c) Grundsätzlich dynamische Verweisung 153
III. Auslegung am objektiven Empfängerhorizont 153
1. Keine betriebliche Übung beim tarifgebundenen Arbeitgeber wegen Normenvollzugs? 154
2. Keine dynamische Bindung aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen? 155
3. Schlechterstellung gegenüber den tarifgebundenen Arbeitgebern? 156
4. Differenzierung nach der Tarifgebundenheit? 157
a) Kenntnisstand des durchschnittlichen Arbeitnehmers von der Tarifgebundenheit 158
b) Konsequenzen 160
5. Zwischenergebnis 164
IV. Zwischenergebnis zur zeitlichen Dynamik 165
B. Sachliche Dynamik 165
I. Bezugnahme kraft betrieblicher Übung als „große dynamische Bezugnahme“? 165
II. Auslegung am objektiven Empfängerhorizont 166
III. Zwischenergebnis 167
C. Ergebnis 167
6. Kapitel: Auslegungsregeln zum Umfang der Bezugnahme 168
A. Auslegungsregeln nach der Rechtsprechung des BAG 170
B. Positionen in der Literatur zur Auslegung des Umfangs der Bezugnahme 176
I. Differenzierte Betrachtung: Bei Tarifgebundenheit des Arbeitgebers gesamte Bezugnahme 177
II. Im Zweifel keine gesamte Bezugnahme 179
III. Stets Inbezugnahme von Ausschlussfristen als immanente Begrenzung 181
C. Auslegung am objektiven Empfängerhorizont 182
I. Auslegung des Arbeitgeberverhaltens 182
1. Quantitative Abgrenzung 183
2. Gewichtung der Tarifvertragsinhalte 183
3. Präzedenzfälle 184
4. Differenzierung nach der Tarifgebundenheit 184
II. Auslegung des Verhaltens der Arbeitnehmer 185
1. Stillschweigende Einigung hinsichtlich unbekannter Vorschriften des Tarifvertrags? 186
2. Verkehrssitte bei gleichzeitig belastendem wie begünstigendem Inhalt der Übung 187
III. Sonderregelung für die Inbezugnahme von Ausschlussklauseln? 190
IV. Vereinbarkeit einer partiellen Bezugnahme mit Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG? 191
1. Eingriff in die Koalitionsfreiheit 192
2. Schranken 193
3. Schranken-Schranken, Herstellung praktischer Konkordanz 193
4. Zwischenergebnis 195
D. Ergebnis 196
3. Teil: Beseitigung einer Bindung an den Tarifvertrag kraft betrieblicher Übung 197
7. Kapitel: Möglichkeiten zur Lösung einer Bindung nach der Vertragstheorie 198
A. Allgemeine Grundsätze zur Beendigung der Bindung 198
I. Einvernehmliche Vertragsänderung 198
1. Allgemeine Grundsätze 198
2. Vertragsänderung durch gegenläufige betriebliche Übung? 199
a) Entwicklung der Rechtsprechung 199
b) Dogmatische Kritik 202
c) Praktische Relevanz 203
II. Änderungskündigung 203
III. Teilkündigung 205
IV. Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB 206
1. Rechtsprechung 206
2. Keine Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 313 BGB für die betriebliche Übung 209
V. Widerruf durch den Arbeitgeber 210
VI. Ablösende Betriebsvereinbarung 214
1. Generelle Zulässigkeit 215
a) Günstigkeitsvergleich 215
aa) Grundsätze des Großen Senats vom 16.9.1986 215
bb) Kollektiver Günstigkeitsvergleich bei der Bezugnahme kraft betrieblicher Übung? 216
b) Vorbehalt zugunsten von Betriebsvereinbarungen 219
2. Sperrwirkung von § 77 Abs. 3 BetrVG bzw. § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 220
VII. Zwischenergebnis 224
B. Beseitigung einer entstandenen Dynamik 224
I. Gleichstellungsabrede als Möglichkeit zur Entdynamisierung? 225
1. Konsequenz der Auslegung als Gleichstellungsabrede am Beispiel des Verbandsaustritts 226
2. Anwendbarkeit der Gleichstellungsabrede in Fällen der Bezugnahme kraft betrieblicher Übung? 228
a) Rechtsprechungsänderung zur Auslegung ausdrücklicher Bezugnahmeklauseln 229
b) Übertragbarkeit der Argumentation? 230
aa) Wortlaut 230
bb) Besondere Auslegungsregeln für AGB 231
(1) Betriebliche Übung als AGB? 232
(2) Unklarheitenregel 235
(3) Überraschende Klausel 236
(4) Unwirksamkeit gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB 236
(5) Zwischenergebnis 237
cc) Auslegung nach objektivem Empfängerhorizont 239
dd) Veränderte Umstände in der arbeitsrechtlichen Praxis 242
ee) Zwischenergebnis 244
II. Änderungskündigung zum Zweck der Entdynamisierung 244
1. Voraussetzungen 245
2. Übertragbarkeit auf die Bezugnahme kraft betrieblicher Übung? 245
III. Zwischenergebnis 246
C. Ergebnis 247
8. Kapitel: Möglichkeiten zur Lösung einer Bindung nach der Vertrauenstheorie 248
A. Allgemeine Grundsätze zur Beendigung der Bindung 249
I. Rechtsnatur einer Vertrauenshaftung kraft Betriebsübung 250
II. Voraussetzungen für den Wegfall der Bindung 254
1. Verwirkung 255
a) Voraussetzungen 256
b) Keine Gestaltungsmöglichkeit des Arbeitgebers 256
2. Gegenläufige betriebliche Übung auf Basis der Vertrauenstheorie? 257
a) Voraussetzungen 257
b) Widersprüche zur Systematik der Vertrauenshaftung 259
3. Immanente Begrenzungen aus der Vertrauenstheorie 262
a) Reichweite des Vertrauens seitens der Arbeitnehmer 264
b) Voraussetzungen für die Beendigung auf Seiten des Arbeitgebers 265
aa) Allgemeine Voraussetzungen: Grund für die Beendigung 265
bb) Qualität des Grundes 266
(1) Vertrauen auf konsequentes Verhalten („freiwillige Übung“) 267
(a) Vorschläge in der Literatur 267
(b) Kritik 270
(c) Zweistufige Prüfung der Beendigungsvoraussetzungen 273
(2) Vertrauen auf das Bestehen einer Rechtslage („irrtümliche Übung“) 275
(a) Vorschläge in der Literatur 275
(b) Kritik 276
(c) Zweistufige Prüfung der Beendigungsvoraussetzungen 278
III. Zwischenergebnis 278
B. Schlussfolger ungen für den Fall der Bezugnahme auf den Tarifvertrag und Beseitigung einer entstandenen Dynamik 279
I. Vertrauen begrenzt durch Gleichstellungsgedanken? 280
II. Beendigung der Dynamik nach allgemeinen Grundsätzen 282
1. Reichweite des Vertrauens auf Seiten der Arbeitnehmer 282
2. Voraussetzungen für die Beendigung auf Seiten des Arbeitgebers 283
a) Besonderheiten beim Grund für die Beendigung 284
b) Besonderheiten bei der Feststellung der Übergangsfrist 285
III. Zwischenergebnis 287
C. Ergebnis 288
Gesamtergebnis 290
Literaturverzeichnis 293
Sachwortverzeichnis 310