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Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht

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Bloy, R., Böse, M., Hillenkamp, T., Momsen, C., Rackow, P. (Eds.) (2010). Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht. Festschrift für Manfred Maiwald zum 75. Geburtstag. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52920-9
Bloy, René; Böse, Martin; Hillenkamp, Thomas; Momsen, Carsten and Rackow, Peter. Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht: Festschrift für Manfred Maiwald zum 75. Geburtstag. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52920-9
Bloy, R, Böse, M, Hillenkamp, T, Momsen, C, Rackow, P (eds.) (2010): Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht: Festschrift für Manfred Maiwald zum 75. Geburtstag, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52920-9

Format

Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht

Festschrift für Manfred Maiwald zum 75. Geburtstag

Editors: Bloy, René | Böse, Martin | Hillenkamp, Thomas | Momsen, Carsten | Rackow, Peter

Schriften zum Strafrecht, Vol. 210

(2010)

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About The Author

Carsten Momsen, geb. 1966 in Bremen. 1985–1987 Ausbildung zum Bankkaufmann, 1987–1989 Devisen- und Wertpapierhändler in Bremen und Frankfurt am Main, 1989–1993 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen, 1994–1996 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Manfred Maiwald und Forschungsstipendiat des Landes Niedersachsen, 1996 Promotion zum Dr. jur., 1998–2004 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Prof. Dr. Manfred Maiwald, seit 1998 nebenberufliche Tätigkeit als Strafverteidiger (Schwerpunkte: Wirtschaftsstrafverfahren und Revisionsverfahren), 2004 Habilitation, 2004–2010 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken, 2006–2009 Tätigkeit als Dozent im Fachanwaltskurs, 2008 Verleihung des Landespreises für Hochschullehre (2007), seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Leibniz Universität Hannover, 2010/2011 Gründung der Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Kapitalmarktstrafrecht der Leibniz Universität Hannover.

Abstract

"Gerechte Strafe und legitimes Strafrecht", die Festschrift, die Manfred Maiwald anlässlich seines 75. Geburtstags gewidmet ist, soll einen herausragenden Wissenschaftler von internationalem Rang ehren, dessen Wirken als ordentlicher Professor an der Universität Hamburg, an der Universität Heidelberg und vor allem an der Georg-August-Universität Göttingen das Strafrecht und Strafprozessrecht wesentlich geprägt hat. Die Dogmatik des Allgemeinen Teils ist von Manfred Maiwald durch eine Fülle von Beiträgen bereichert worden; im Bereich des Besonderen Teils verbindet man seinen Namen insbesondere mit dem durch Maurach begründeten großen Lehrbuch, dessen erster Band soeben in seiner 10. Auflage erschienen ist. Im Strafverfahrensrecht sei pars pro toto die Kommentierung der Vorschriften über die Revision im Handkommentar zum Gesamten Strafrecht genannt. Manfred Maiwald hat mit seinem fruchtbaren wissenschaftlichen Wirken im Ausland, namentlich in Italien, aufmerksames Gehör gefunden und in jüngster Zeit einer deutschsprachigen Leserschaft durch seine Einführung in das italienische Strafrecht und Strafprozessrecht einen einzigartigen Zugang zum italienischen Strafrecht an die Hand gegeben. Das denkbar breite Spektrum der wissenschaftlichen Arbeit des Jubilars spiegelt sich in den hier nunmehr versammelten Beiträgen wie auch in der Auswahl der Autoren wider, unter denen sich Kollegen, Schüler und Weggefährten aus dem In- und Ausland befinden. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Manfred Maiwald zu Ehren Beiträge verfasst, die einen weitgespannten Bogen abschreiten, der ganz so wie das Werk des Jubilars grundlegende Fragen der Dogmatik mit aktuellen Entwicklungen und Problemstellungen verbindet: dementsprechend geht es von den philosophischen Grundfragen des Strafrechts wie derjenigen nach der gerechten Strafe über Probleme des Allgemeinen Teils, etwa solchen der Lehre vom Versuch und der objektiven Zurechnung, zu einzelnen Vorschriften des Besonderen Teils bis hin zur aktuellen rechtspolitischen Diskussion bspw. im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Eine Reihe von Beiträgen behandelt strafprozessuale Fragestellungen, so etwa diejenige, inwieweit der neuen Regelung über die Verständigung im Strafverfahren ein tragfähiges neues Verfahrensmodell zugrunde liegt. Weitere Beiträge tragen unter strafanwendungsrechtlicher, völker- und europastrafrechtlicher Perspektive der zunehmenden Bedeutung der internationalen Dimension des Strafrechts Rechnung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Elio R. Belfiore: Kurze Überlegungen zur verfassungsrechtlichen Rechtsprechung auf dem Gebiet des Strafrechts 13
Werner Beulke: Zur alten und neuen Entgrenzung des § 142 StGB. Die nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unzulässige Subsumtion des unvorsätzlichen Sich-Entfernens vom Unfallort und ihre Folgen 21
I. Die Strafbarkeitsbegründung über § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB 22
II. Der Weg über § 142 Abs. 1 StGB 26
III. Auswirkungen auf andere Fallgruppen 32
IV. Fazit 34
René Bloy: Die strafrechtliche Produkthaftung auf dem Prüfstand der Dogmatik 35
I. Präzisierung der Aufgabenstellung 35
II. Das Strafrecht in der „Risiko-“Gesellschaft: Individuelle versus kollektive Zurechnung 36
III. Hauptprobleme individueller Zurechnung bei der strafrechtlichen Produkthaftung 39
1. Theoretische und praktische Relevanz der bestehenden Zurechnungsprobleme 39
2. Sorgfaltsmaßstäbe für das Inverkehrbringen von industriellen Massenprodukten 41
3. Verantwortlichkeit für das Unterlassen von Warn- und Rückrufaktionen 44
a) Vorbemerkung 44
b) Ingerenz-Garantenstellung und Verkehrssicherungspflicht 44
c) Sachherrschafts-Garantenstellung und Verkehrssicherungspflicht 47
d) Hersteller-Garantenstellung und Verkehrssicherungspflicht 48
4. Komplikationen bei der Erfolgszurechnung 50
a) Kausalität 50
b) Erfolgszurechnung bei Kollegialentscheidungen 53
aa) Beschlüsse, die eine Aktivität zum Gegenstand haben 53
bb) Beschlüsse, die ein Unterlassen zum Gegenstand haben 56
IV. Fazit 58
Martin Böse: Die Stellung des sog. Internationalen Strafrechts im Deliktsaufbau und ihre Konsequenzen für den Tatbestandsirrtum 61
I. Einleitung 61
II. Die Zuordnung der §§ 3 ff. StGB zum Unrechtstatbestand 62
1. Die §§ 3 ff. StGB als Verfahrensrecht (Internationale Strafgerichtsbarkeit bzw. Zuständigkeit) 62
2. Die Geltung des deutschen Strafrechts als (kollisionsrechtliche) Vorfrage 66
3. Die unrechtskonstituierende Bedeutung der §§ 3 ff. StGB 69
III. Die Konsequenzen für den Irrtum über die Voraussetzungen der §§ 3 ff. StGB 72
1. Der Irrtum über den Tatort 72
2. Der Irrtum über die Staatsangehörigkeit des Opfers 74
IV. Fazit 77
Björn Burkhardt: Gedanken zu einem individual- und sozialpsychologisch fundierten Schuldbegriff 79
I. Das Schuldkonzept von Manfred Maiwald 79
II. Das allgemeinmenschliche Freiheitserleben als Grundlage des strafrechtlichen Schuldvorwurfs 82
1. Der Primat des Freiheitserlebens 83
2. Zur normativen Relevanz des Freiheitserlebens 86
III. Einwände gegen die Maßgeblichkeit des Freiheitserlebens 92
1. Die angebliche Inkompatibilität von Freiheitserleben und Determinismus 92
2. Zur Übereinstimmung von Freiheitserleben und Wirklichkeit 96
Axel Dessecker: Die fragliche Effektivität des strafrechtlichen Schutzes vor beharrlichen Nachstellungen 103
I. Stalking als Gegenstand des Strafrechts 105
1. Zur Charakterisierung der Tat 105
2. Die Tatmodalität des § 238 I Nr. 5 StGB 108
3. Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung als Taterfolg 110
II. Effektiver Opferschutz durch strafrechtliche Prävention? 111
1. Prävention durch Untersuchungshaft 111
2. Prävention durch Strafe 114
III. Schluss 118
Dieter Dölling: Zur Strafbarkeit der Mitwirkung am Suizid 119
I. Einleitung 119
II. Der Stand von Rechtsprechung und Literatur 119
III. Die aktive Beteiligung am Suizid 123
IV. Die Nichtverhinderung eines Suizids 130
V. Zusammenfassung 131
Gunnar Duttge: „Erlaubtes Risiko“ in einer personalen Unrechtslehre 133
I. Neue Zweifelsfragen 133
II. Suche nach dem Legitimationsgrund 137
III. Zur Individualisierung des „erlaubten Risikos“ 147
Luigi Foffani: Europäisierung versus Nationalisierung des Wirtschaftsstrafrechts: Die italienische Reform der Bilanzfälschung vor dem EuGH (Fall Berlusconi) 153
Désirée Fondaroli: Anmerkungen zur Gewinnabschöpfung („confisca“) im aktuellen italienischen Sanktionensystem 171
I. Vorwort 171
II. Die Wurzeln der besonderen Erscheinungsformen der „confisca“ (Gewinnabschöpfung): Die sog. Anti-Mafia-Gesetzgebung 173
III. Die Erforderlichkeit der „confisca“ des Gewinns aus der Straftat 174
IV. Die Abschöpfung des Wertersatzes als moderne Art der (allgemeinen) Abschöpfung des Vermögens 177
V. Die in der D.LGS. Nr. 231/2001 im Hinblick auf die „verwaltungsrechtliche“ Verantwortlichkeit von „enti“ enthaltenen Figuren der Vermögensabschöpfung 178
VI. Die Vorstufe der „confisca“: die vorsorgliche Beschlagnahme zum Zwecke der Gewinnabschöpfung 183
VII. Der schwache Schutz von Dritten 185
VIII. Die sanktionierende Wirkung besonderer Fälle der „confisca“ 187
Gabriele Fornasari: Gesetzesvorbehalt und Quellen des Gemeinschaftsrechts. Denkanstöße 191
I. Ziele dieses Beitrages 191
II. Beschreibende Analyse der Entwicklung der Beziehungen zwischen Gemeinschaftsrecht und Strafrecht 193
III. Die Rolle des Europäischen Gerichtshofes 195
IV. Quellen des Gemeinschaftsrechts und normative Tatbestandsmerkmale 197
V. Gemeinschaftliche Verpflichtungen zum strafrechtlichen Schutz 200
VI. Das „Umweltschutzurteil“ und seine Folgen 201
VII. Nochmals zum demokratischen Defizit 205
VIII. Wie kann die Zukunft einer strafrechtlichen Zuständigkeit der Gemeinschaft aussehen? 206
IX. Der Versuch einer Bilanz 207
X. Denkanstöße 209
Georg Freund: Das Spezifikum der vollendeten Vorsatztat 211
I. Allgemeine Grundlagen 211
1. Tatbestandsspezifische Verhaltensmissbilligung und Legitimationsgründe der Verhaltensnorm 212
2. Fahrlässiges und vorsätzliches (personales) Verhaltensunrecht 213
a) Fahrlässiges Verhaltensunrecht 213
b) Vorsätzliches Verhaltensunrecht 214
3. Spezifische Fehlverhaltensfolgen (allgemeine „Zurechnung“) 217
4. Spezifische Folgen vorsätzlichen Fehlverhaltens 217
II. Weitere beispielhafte Verdeutlichung 223
1. Vorsätzliche vollendete Täterschaft (allgemein) 223
a) Klassische Fälle der aberratio ictus 224
b) Problemfälle der Opferkonkretisierung – insbesondere in Fallen-Fällen 225
2. Vorsätzliche vollendete mittelbare Täterschaft 229
3. Straftaten gegenüber nicht höchstpersönlichen Rechtsgütern 233
4. Exkurs: Gründe für die dogmatische Fehlentwicklung 235
III. Fazit und Ausblick 237
Wolfgang Frisch: Defizite empirischen Wissens und ihre Bewältigung im Strafrecht 239
I. Wissensdefizite als rechtlich zu bewältigendes Problem 240
II. Exemplifizierung: Wichtige strafrechtliche Grundentscheidungen auf der Basis ungesicherter Empirie 242
III. Fortsetzung: Rechtsfolgeentscheidungen auf der Basis unvollständigen empirischen Wissens 246
IV. Unvollständiges und wissenschaftlich nicht abgesichertes Wissen im Bereich der Kausalität 253
V. Zusammenfassung und Ausblick 260
Walter Gropp: Se ut dominum gerere – Überlegungen zur Renaissance des Zueignungsbegriffs 263
I. Die Renaissance des Zueignungsbegriffs durch das 6. Strafrechtsreformgesetz von 1998 263
II. Die Eigentumsanmaßung als Bestandteil des Zueignungsbegriffs 265
1. „Se ut dominum gerere“ – Eine Errungenschaft des späten 19. Jahrhunderts 265
2. Die Eigentumsanmaßung als typisierendes Element der Zueignungsdelikte 266
a) Ausschluss von Gebrauchsanmaßung und Sachentziehung aus der Zueignung 266
b) Einflechtung einer Herrschaftsbeziehung über die Sache in die Zueignung 266
III. „Ut dominum“ – „wie“ oder „als“ Eigentümer? 268
1. Spielen einer Rolle oder Wahrnehmen von Möglichkeiten? 268
2. Verkaufs- und Schenkungsfälle 269
3. Wegnahme- und Vorenthaltungsfälle 270
4. Der Dienststiefel-Fall und sonstige verdeckte und offene Rückgabefälle – Vom „se ut dominum gerere“ zum „lucrum ex negotio cum re“ 271
IV. Sich-Zueignung und Drittzueignung 273
Volker Haas: Beteiligung und Versuchsbeginn bei der Strafvereitelung 277
I. Einleitung 277
II. Die zentralen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs 277
III. Die Tragfähigkeit der Begründung des Bundesgerichtshofs 281
IV. Zur Täterschaft aufgrund der Stellung des Beteiligten als Strafverteidiger 282
V. Das tatbestandsmäßige Verhalten bei § 258 StGB 284
VI. Schlussbemerkung 291
Michael Hettinger: Abschied von den „unselbstständigen“ Abwandlungen oder den besonders schweren Fällen oder von beidem? Überlegungen zum derzeitigen „System“ der Strafrahmenänderungen 293
I. Einleitung – Terminologisches 293
II. Verfassungsgerichtliche Vorgaben 296
III. Das „System“ des derzeitigen StGB 297
IV. Zur Aufteilung der Verantwortung zwischen Gesetzgeber und Richter 305
V. Zur Verfassungsmäßigkeit der besonders schweren Fälle 307
VI. Definitionen des BGH zu den besonders schweren Fällen 313
VII. Schluss – mit der „absolut unrichtigen Gesetzgebung“ 320
Thomas Hillenkamp: Zur Kongruenz von objektivem und subjektivem Tatbestand der Untreue 323
I. 323
II. 326
III. 338
IV. 341
Christian Jäger: Die notwendige Bedingung als ereignisbezogener Kausalfaktor 345
I. Die herrschende Äquivalenztheorie 345
1. Die Forderung eines hypothetischen Vergleichs 345
2. Die Schwächen der Äquivalenztheorie 346
a) Das Problem der „Ersatzursachen“ 346
b) Das Problem der Wertung durch Vergleich 348
II. Die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung 350
1. Die Forderung einer naturgesetzlichen Verknüpfung 350
2. Die Schwächen der Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung 351
a) Das Wertungselement der Naturgesetzlichkeit 351
b) Die Formel von der gesetzmäßigen Bedingung als Ausdruck der Regressverbotslehre 352
III. Die Lehre von der notwendigen Bedingung 353
1. Die Unterscheidung zwischen Ereignis und Erfolg 353
2. Die notwendige Bedingung als gesetzmäßige Erklärung im Bereich der Naturwissenschaften 356
3. Die notwendige Bedingung als nicht gesetzmäßige Erklärung im Bereich der menschlichen Willensbildung 357
4. Die notwendige Bedingung als nicht gesetzmäßige Erklärung im Bereich der Unterlassung 362
IV. Fazit 364
Günther Jakobs: Beleidigung 365
I. Einige Positionen 365
II. Diskussion der Positionen 368
1. Zur Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 368
2. Sozialer Wert? 369
3. Nicht zurechenbare Defekte 370
4. Erweiterung der Opferrolle? 372
III. Verfälschung von Zurechnung 373
IV. Ergebnis 376
Jörg-Martin Jehle: Deliktsbezogene Strafverfolgung und Diversion in Europa 379
I. Anliegen der Studie 379
II. Anlage und Methoden der Studie 381
III. Generelle Erledigungsstrukturen 382
IV. Methode der Fallbeispiele 386
1. Geschwindigkeitsüberschreitung 387
2. Ladendiebstahl 388
3. Körperverletzung 392
4. Schwere Straftaten 394
V. Resümee 394
Urs Kindhäuser: Zum sog. „unerlaubten“ Risiko 397
I. Zielsetzung 397
II. Funktion des „erlaubten“ Risikos 399
III. Norm und Zurechnung 401
IV. Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit 405
V. Opferverhalten 411
VI. Ergebnis 415
Heinz Koriath: Zum Strafgrund der Anstiftung. Eine Skizze 417
I. „Der Strafgrund der Teilnahme“ 418
II. Vorgegebene Strukturen? 420
1. Sachlogische Strukturen 420
2. Typus und Teleologie 422
III. Kausalität und Akzessorietät 425
IV. Anstiftung und Kausalität 428
Kristian Kühl: Von der gerechten Strafe zum legitimen Bereich des Strafbaren. Eine Wegbeschreibung aus Anlass neuer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 433
I. Einführung in die Thematik 433
II. Die gerechte Strafe 437
1. Die schuldausgleichende Übelzufügung 444
2. Die sozialethische „Aufwertung“ der Strafe zur Missbilligung 441
3. Der Gerechtigkeitsbezug der Strafe 444
III. Der legitime Bereich des Strafbaren 447
Wilfried Küper: „Gewalt vor Recht“ statt „Recht vor Gewalt“. Zum ursprünglichen „natürlichen Erlaubnisgesetz“ in Kants Rechtsmetaphysik 451
I. 451
II. 453
III. 458
IV. 461
V. 466
Fritz Loos: Zur Bedeutung des Unrechtsbegriffs im Strafrecht 469
I. 472
II. 477
Giorgio Marinucci: Reale und hypothetische Kausalität beim unechten Unterlassungsdelikt 485
I. 485
II. 491
III. 494
IV. 496
V. 497
VI. 498
Bernd-Dieter Meier: Was nützt, was schadet, was ist ohne Effekt? – Die jugendstrafrechtlichen Sanktionen auf dem Prüfstand 501
I. Grundlagen der wissensbasierten Kriminalprävention 501
1. Berufspraxis und Kriminologie 501
2. Der Stand der empirisch-kriminologischen Evaluationsforschung 502
3. Beispiel Diversionstag 503
4. Die Maryland Scientific Methods Scale 506
II. Wirksamkeit von Prävention im Kontext des Jugendstrafverfahrens 507
1. Erfolgskriterium Legalverhalten 507
2. Täter-Opfer-Ausgleich 508
3. Anti-Aggressivitätstraining 511
4. Erziehungslager, Boot Camps 513
5. Wirksame Behandlungsmaßnahmen 516
III. Schlussbemerkung 517
Vincenzo Militello: Internationale Verbrechen und Grundsätze des Strafrechts 519
Wolfgang Mitsch: Untaugliche Bereiterklärung zur Verbrechensbegehung und Bereiterklärung zur untauglichen Verbrechensbegehung 539
I. Einleitung 539
II. Der untaugliche Versuch der Beteiligung 540
III. Der untaugliche Versuch der Bereiterklärung 543
1. Tauglicher und untauglicher Versuch 543
2. Vollendete und (tauglich) versuchte Bereiterklärung 545
3. Untauglichkeits-Fälle 547
4. Untauglicher Erklärungsinhalt 549
5. Die beiden Verweisungen in § 30 StGB 557
IV. Schluss 558
Carsten Momsen: Neutrale Verhaltensweisen und Unterlassungen im Insiderstrafrecht 561
I. Einführung 561
II. Insiderhandel als „wirtschaftliches Verhalten“? 563
1. Exemplarische Fallgestaltungen 563
2. Die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung des Insiderhandels – das Rechtsgut der Insiderhandelsverbote 564
3. Die besonderen persönlichen Merkmale der Insiderstellung §§ 13 I, II, 14 I; 38 WpHG 568
4. Unterlassene Geschäfte 571
a) Die Gleichwertigkeit des Unterlassens von Wertpapiertransaktionen 571
b) Bereichsspezifische Garantenstellung qua Insiderstellung? 573
c) Zusätzliche Anforderungen an eine Garantenstellung 574
5. Neutrale Handlungen 575
a) Die Ausführung von Kundenaufträgen durch Wertpapierhändler 575
b) Das Verwenden der Insiderinformation durch Börsenmakler 578
c) Scalping 578
d) Das Weitergabe- und Empfehlungsverbot (§ 14 I Nr. 2, 3 WpHG) für Anlageberater 581
e) Die „Due Dilligence“ Prüfung bei Unternehmenskäufen (M&A) 582
III. Fazit 582
Uwe Murmann: Probleme des § 201a StGB 585
I. Das Erfordernis der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs 586
II. Der Aufenthalt des Betroffenen in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum 593
Akihiro Onagi: Die Rezeption des westlichen Strafrechts in Japan und ihre Akzeptanz in der japanischen Gesellschaft 605
I. Einleitung 605
II. Tötungstatbestände 606
1. Einfache Tötung 606
2. Selbstmord 607
a) Die herrschende Meinung 607
b) Die abweichende Meinung 607
3. Die Tötung von Angehörigen 609
4. Das Problem der Definition menschlichen Lebens 610
III. Strafrechtlicher Schutz vor der Geburt 611
IV. Strafrechtlicher Schutz nach dem Tod 612
V. Schluss 613
Peter Rackow: Strafrechtliche Terrorismusbekämpfung durch Pönalisierung von Vorbereitungshandlungen 615
I. Einleitung 615
II. Legitimität des Verbots der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten als Interventionsermöglichungsstrafnorm? 616
III. Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten als „Beeinträchtigung“ der inneren Sicherheit? 619
IV. Zur Gefährlichkeit von Handlungen zur Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten 621
1. Notwendigkeit der Entscheidung zur weiteren Verfolgung des Tatplans als prinzipieller Kontraindikator des Schädigungspotenzials von Vorbereitungshandlungen? 622
2. Bestimmung des Schädigungspotenzials (eventuell von Alltagshandlungen) nach Maßgabe von Interna als Gesinnungsstrafrecht? 626
3. §§ 30, 129 ff. StGB als definitive Grenze von Vorbereitungsverboten 629
4. Zwischenfazit 631
V. Die Vorbereitungsverbote im Einzelnen 633
1. Vorbereitungshandlungen in Bezug auf Tatmittel 634
2. Vorbereitungshandlungen in Bezug auf Mittel zur Herstellung von Tatmitteln 636
3. Vorbereitungshandlungen in Bezug auf den Erwerb von Fähigkeiten im Umgang mit Tatmitteln 637
4. Vorbereitungshandlungen in Bezug auf die Vorbereitung des Erwerbs von Fähigkeiten im Umgang mit Tatmitteln und in Bezug auf die Beschaffung von Finanzmitteln 639
VI. Fazit 640
Henning Radtke: Notwendigkeiten und Grenzen eigener Strafzumessung durch Revisionsgerichte 643
I. Einführung 643
II. Der Beschluss des BVerfG vom 14. Juni 2007 645
1. Vorgeschichte 645
2. Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung 646
3. Rezeption in der Literatur 649
a) Voraussetzungen verfassungskonformer Auslegung 649
b) Bedeutung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) 650
c) Revisionsgerichtliches „Prüfverfahren“ 651
III. Bewertungen 652
1. Strafzumessung als Rechtsanwendung 653
2. Eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht gem. § 354 Abs. 1a S. 1 StPO bei Änderung nur des Strafausspruchs 654
a) Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren 654
b) Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter 656
IV. Ausblick 657
Peter Rieß: Zur Entwicklung der Vorschriften über die Unmittelbarkeit in der Strafprozessordnung 661
I. Einleitung 661
II. Die Ursprungsfassung der §§ 249 – 256 StPO 662
III. Gesetzesentwicklung 663
1. Urkundenverlesung und Selbstleseverfahren 664
2. Vernehmungsersatz durch Urkundenverlesung (§ 251 StPO) 664
3. Verwertung von Video-Aufzeichnungen (§ 255a StPO) 666
4. Verlesbarkeit von Gutachten (§ 256 StPO) 666
IV. Reformvorschläge in den amtlichen Entwürfen 667
1. Wortlaut der Entwürfe 1909, 1919 und 1939 668
a) Entwurf 1909 668
b) Entwurf 1919 670
c) Entwurf 1939 672
2. Reformvorschläge zu den einzelnen Bereichen 674
a) Urkundenverlesung (§ 249 StPO) 674
b) Grundsatz des Vorrangs des Personalbeweises (§ 250 StPO) 675
c) Ersetzung des Personalbeweises durch Urkundenbeweis (§ 251 StPO) 675
d) Verwertungsverbot bei Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts (§ 252 StPO) 676
e) Verlesbarkeit zur Gedächtnisunterstützung und zur Aufklärung von Widersprüchen bei Zeugen (§ 253 StPO) 677
f) Beweisaufnahme über frühere Aussagen des Angeklagten (§ 254 StPO) 677
g) Verlesung von Gutachten (§ 256 StPO) 678
V. Angrenzende Bereiche 678
VI. Schlussbemerkungen 680
Henning Rosenau: Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht 683
I. Einleitung 683
II. Die hypothetische Einwilligung im Zivilrecht 683
III. Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht 687
1. Die Verwechslung bei der Bandscheiben-Operation 687
2. Der Heileingriff als Körperverletzung 688
3. Die Rechtfertigung qua Einwilligung – mutmaßlicher Einwilligung – hypothetischer Einwilligung 688
IV. Die Dogmatik der hypothetischen Einwilligung 689
1. Kausalzusammenhang 690
2. Objektive Zurechnung 690
3. Rechtmäßiges Alternativverhalten 691
V. Kritik 692
1. Forensische Einwände 692
2. Irrelevanz von Reserveursachen 692
3. Unerlaubtes Risiko 694
VI. Hintergrund und Rechtfertigung der hypothetischen Einwilligung im Strafrecht 695
1. Der medizinische Alltag 695
2. Relativierung der Einwilligung 695
3. Der medizinrechtliche Zusammenhang 697
VII. Ergebnis 700
Dieter Rössner: Evidenzbasierte Kriminalprävention als Grundlage zweckrationaler Legitimation der Strafe 701
I. Normative Strafzweckvorgaben und Kriminalprävention 701
II. Allgemeine Rahmenbedingungen wirkungsvoller Kriminalprävention 703
1. Die präventive Funktion der Kriminalstrafe 703
2. Präventive Wirkung von sozialen Interventionsprogrammen gegen strafbares Verhalten 706
III. Täter-Opfer-Ausgleich als präventives Konzept im Strafrecht 708
IV. Die Kriminalstrafe als Anknüpfungspunkt für soziale Integration 710
1. Anhäufung von sozialem Kapital 711
2. Sozial-kognitive Programme zur Verhaltensbeeinflussung 711
3. Pflegefamilien für jugendliche Intensivtäter 711
4. Letztes Mittel: Soziale Integration durch vorübergehende stationäre Erziehung 712
V. Zusammenfassung: Das präventive Potential des Strafrechts 713
Claus Roxin: Streitfragen bei der objektiven Zurechnung 715
I. Einführung 715
II. Maiwalds Argumente für einen wertfreien Begriff der objektiven Zurechnung 717
1. Die Notwendigkeit schrittweisen Vorgehens bei der Systembildung 717
2. Die Notwendigkeit, das Rechtswidrigkeitsurteil von seinem Gegenstand zu trennen 717
3. Der Wunsch, ein Durcheinander heterogener Beurteilungskriterien zu vermeiden 718
III. Kritik des Konzepts einer wertfreien objektiven Zurechnung 718
1. Kann die objektive Zurechnung und die Wertung des Kausalgeschehens in zwei aufeinander folgenden Schritten vorgenommen werden? 719
2. Lässt sich eine entnormativierte objektive Zurechnung aus der Notwendigkeit legitimieren, das Rechtswidrigkeitsurteil von seinem Gegenstand zu trennen? 723
3. Ist eine am Risikoprinzip orientierte Lehre von der objektiven Zurechnung ein „amorphes Sammelbecken für ganz verschiedenartige Wertungsgesichtspunkte“ ohne „Erkenntniswert“? 724
IV. Weitere Einwände 726
1. Der Einwand zu großer Unbestimmtheit 726
2. Der Einwand, die objektive Zurechnung sei nicht „objektiv“ 727
3. Der Einwand der Zirkularität des Risikomaßstabes 728
4. Der Einwand, für objektive Zurechnung sei kein Raum bei vorsätzlichen Taten 728
5. Der Einwand, die Voraussetzungen tatbestandsmäßigen Verhaltens seien kein Zurechnungsproblem 729
6. Der Einwand, eine Risikoverringerung hindere nicht die Zurechnung des Erfolges 730
V. Schluss 733
Hinrich Rüping: Die Freiheit der Advokatur im politischen Umbruch 1945 735
I. Ausgangsfragen 735
II. Der Zugriff des Nationalsozialismus auf die Anwaltschaft 736
III. Das Programm der Entnazifizierung 737
1. Resultate 737
a) Minderbelastete 738
b) Mitläufer 738
c) Entlastete 739
d) Ergebnisse 740
2. Spruchgerichte 743
3. Ehrengerichte 744
IV. Mentalitätsfragen 746
1. Parteigenossen 746
2. SA- und SS-Männer 748
V. Kontinuitäten 749
Hero Schall: Haushaltsführung und Kinderbetreuung auf dem Prüfstand des § 170 StGB? 753
I. Das Problem 753
II. Die naheliegenden Einwände 755
1. Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz 755
2. Berufung auf den Gesetzgeber und den allgemeinen Sprachgebrauch 757
3. Die Berufung auf den Rechtsgedanken des früheren § 888 Abs. 2 ZPO 758
4. Die systematische Auslegung 760
III. Das Akzessorietätsproblem 760
1. Die Unterscheidung zwischen der Unterhaltspflicht und der Möglichkeit ihrer Erfüllung 761
2. Die verbleibende Prüfung des Surrogats 763
IV. Die Konsequenzen 765
V. Resümee 766
Heinz Schöch: Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener bei neuen DNA-Analysen? 769
I. Ausgangspunkt der Überlegungen 769
1. Einführung und Fallbeispiel 769
2. Gesetzentwurf des Bundesrates vom 20.12.2007 770
II. Verfassungsrechtliche Grenzen für eine Erweiterung der Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten 772
1. Ausgangspunkt 772
2. Kontroverse Auffassungen in der Literatur 772
3. Offenheit des Bundesverfassungsgerichts für Grenzkorrekturen 774
4. Abwägung zwischen den rechtsstaatlichen Prinzipien der Rechtssicherheit und der materiellen Gerechtigkeit 775
5. Einbeziehung anderer schwerer Delikte? 775
6. Kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei Anwendung auf Fälle vor der Gesetzesänderung 777
III. DNA-Identitätsfeststellung als tragfähiger Grund für eine Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten 779
1. Höhere Beweiskraft als bei einem Geständnis 779
2. Ersetzung „neuer, wissenschaftlich anerkannter technischer Untersuchungsmethoden“ durch „DNA-Analysen“ 781
3. Erstreckung auf alle zur Zeit der früheren Verhandlung unbekannten DNA-Spuren 781
IV. Sachgerechte Beschränkung der Rechtskraftdurchbrechung auf Freispruchkorrekturen im Gesetzentwurf des Bundesrates 782
V. Notwendige Begrenzung im Probationsverfahren 782
VI. Gesetzesvorschlag 784
Hans-Ludwig Schreiber: Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuordnung des Rechts der Lebendorganspende 785
I. 785
II. 787
Friedrich-Christian Schroeder: Feuerbachs Einfluss auf die deutsche Strafgesetzessprache 793
I. Einführung 793
II. Feuerbachs Beiträge zur deutschen Gesetzessprache 794
III. Allgemeine Folgerungen 797
Niroku Tateishi: Der typische Tatbestandsbegriff in Japan 799
I. Vorwort 799
II. Der typische Tatbestandsbegriff 799
1. Die Handlungstypustheorie (Takehiko Sone) 799
2. Unrechtstypustheorie 801
a) Die Theorie vom Erkenntnisgrund der Rechtswidrigkeit 802
(aa) Die Theorie vom Erkenntnisgrund der Handlungsunwertslehre (Taira Fukuda) 802
(bb) Die Theorie vom Erkenntnisgrund der Erfolgsunwertslehre (Atsushi Yamaguchi) 803
b) Die Theorie vom Realgrund der Rechtswidrigkeit 805
(aa) Die den Tatbestand in die Rechtswidrigkeit integrierende Theorie (Haruo Nishihara) 805
(bb) Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen (Yoshikatsu Naka) 806
3. Die Theorie vom Tatbestand als Unrechts- und Schuldtypus 807
a) Die Auffassung von Shigemitsu Dando 807
b) Die Auffassung von Minoru Oya 808
4. Die Theorie von objektivem und subjektivem Tatbestand 810
a) Die Auffassung von Masahide Maeda 810
b) Die Auffassung von Keiichi Yamanaka 811
Eigene Stellungnahme 814
Schlussbemerkung 815
Thomas Vormbaum: Neues und Altes zu den Aussagedelikten 817
I. Neues 817
1. Ende der Ruhe 817
2. Redaktionelles 818
3. Overprotection 819
II. Altes neu betrachtet 821
1. Sitz des Problems (§ 160 StGB) 821
2. Gegenstand des Problems (§ 160 Abs. 2) 821
3. Inhalt des Problems 822
4. Lösungsvorschläge 823
5. Stellungnahme 824
6. Schluss 828
Thomas Weigend: Verständigung in der Strafprozessordnung – auf dem Weg zu einem neuen Verfahrensmodell? 829
I. „Verständigung“ in der Strafprozessordnung und ihr Kontext 829
II. Grundlagen der gesetzlichen Regelung: zwischen Wahrheitsfindung und Parteiautonomie 831
III. Einzelfragen 838
1. Gegenstand und Inhalt der Verständigung 838
2. Scheitern von Verständigungen 841
3. Rechtsmittelverzicht 844
IV. Administration statt Wahrheitsfindung im Strafverfahren? 845
Gerhard Werle / Boris Burghardt: Die mittelbare Mittäterschaft – Fortentwicklung deutscher Strafrechtsdogmatik im Völkerstrafrecht? 849
I. Täterschaft und Teilnahme im Statut des Internationalen Strafgerichthofs 850
II. Die mittelbare Täterschaft im Völkerstrafrecht 853
III. „Indirect co-perpetration“ 857
IV. Die Kombination von mittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft – Fortschritt oder Irrweg? 859
1. Mittelbare Mittäterschaft 860
2. Mittelbare Täterschaft in Mittäterschaft 862
V. Zusammenfassung und Schluss 863
Keiichi Yamanaka: Kritisch-dogmatische Überlegungen zur hypothetischen Einwilligung 865
I. Einleitung 865
II. Die Rechtsprechung und die Thesen von Kuhlen 866
1. BGH-Entscheidungen 866
a) BGH JR 1996, 69 866
b) BGH NStZ-RR 2004, 16 867
2. Die Thesen von Kuhlen 868
III. Bisherige Kritiken an der Rechtsfigur der „hypothetischen Einwilligung“ 871
1. Kritik von Puppe gegen die Feststellungsmethode der Kausalität 871
2. Kritik von Gropp 872
3. Kritik von Jäger und Duttge 873
4. Kritik von Sickor 874
IV. Kritische Betrachtungen 876
1. Der normative Sinn der Aufklärungspflicht 876
a) Der Sinn der Aufklärungspflicht 876
b) Normzweck der Aufklärungspflicht 877
2. Verhältnis zwischen Aufklärungspflichtwidrigkeit und Einwilligung 877
a) Aufklärungspflicht im Vorfeld der Tatausführung 877
b) Kausalzusammenhang zwischen der „Handlung“ und dem Erfolg 878
c) Kausalität der hypothetischen Einwilligung? 878
d) Kausalität der Rechtfertigungsgründe? 879
e) Zwischenergebnis 879
3. Verhältnis zwischen dem ärztlichen Eingriff ohne genügende Aufklärung und dem tatbestandlichen Erfolg 880
a) Schutzbereich der Norm als Wirkungsbereich der Einwilligung 880
b) Keine Parallelität zum rechtmäßigen Alternativverhalten 881
c) Keine Frage der objektiven Zurechnung 881
4. Einwilligung als Zurechnungsausschluss bei den Rechtfertigungsgründen oder im Tatbestand 882
a) Keine objektive Zurechnung auf der Rechtfertigungsebene 882
b) Einwilligung als Zurechnungsausschluss? 882
V. Fazit 883
Rainer Zaczyk: Strafrecht, Rechtsphilosophie und der untaugliche Versuch 885
I. Exposition des Problems nach Roxin 886
II. Die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs 888
III. Strafrechtswissenschaft und Rechtsphilosophie 892
Verzeichnis der Schriften von Manfred Maiwald 899
Selbstständige Schriften 899
Aufsätze und Urteilsanmerkungen 900
Rezensionen 906
Sonstiges 907
Autorenverzeichnis 908