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Religionsbeschimpfung

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Angenendt, A., Pawlik, M., Arnauld de la Perrière, A.Isensee, J. (Ed.) (2007). Religionsbeschimpfung. Der rechtliche Schutz des Heiligen. Hrsg. von Josef Isensee. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52491-4
Angenendt, Arnold Pawlik, Michael and Arnauld de la Perrière, Andreas vonIsensee, Josef. Religionsbeschimpfung: Der rechtliche Schutz des Heiligen. Hrsg. von Josef Isensee. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52491-4
Angenendt, A, Pawlik, M and Arnauld de la Perrière, AIsensee, J (ed.) (2007): Religionsbeschimpfung: Der rechtliche Schutz des Heiligen. Hrsg. von Josef Isensee, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52491-4

Format

Religionsbeschimpfung

Der rechtliche Schutz des Heiligen. Hrsg. von Josef Isensee

Angenendt, Arnold | Pawlik, Michael | Arnauld de la Perrière, Andreas von

Editors: Isensee, Josef

Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 42

(2007)

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About The Author

Prof. Dr. Andreas von Arnauld ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völker- und Europarecht an der Universität Kiel und Direktor des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht. Zuvor lehrte er als Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Völker- und Europarecht an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg (2007–2012) sowie an der Universität Münster (2012–2013). Seine Forschungsschwerpunkte umfassen das internationale Friedenssicherungsrecht, den Grund- und Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit (rule of law), rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung sowie Recht und Literatur.

Abstract

Gotteslästerung - bislang in europäischen Augen ein atavistischer Tatbestand aus versunkenen, finsteren Zeiten - erlangt jäh schockierende Aktualität, seit sich in der islamischen Welt Massenprotest wider die Beleidigung ihrer religiösen Gefühle durch westliche Medien erhebt und heiliger Eifer in Zorn, Haß und Gewalt entlädt. Die Empfindlichkeit der Muslime, die zu Recht oder Unrecht ihren Glauben geschmäht sehen, kontrastiert der Gleichgültigkeit westlicher Gesellschaften gegenüber der Schmähung des Christentums. Seit der Aufklärung gilt es in "liberalen" Kreisen als Ausweis von Witz und Intellektualität, sich über Christentum und Kirche zu mokieren. "Ecrasez l'infâme" tönt als Parole der Toleranz. Christophobie präsentiert sich heute als politisch korrekt.

Der säkulare Staat tut sich schwer, mit rechtsstaatlichen Mitteln religiöse Gefühle zu schützen. Die noch immer geltende Strafdrohung für Religionsbeschimpfung greift praktisch ins Leere. Zwar hat auch die moderne Gesellschaft ihre Tabus. Doch der Schutz religiöser Gefühle gehört nicht dazu. Taugen denn auch bloße Gefühle des einen zum Maß der Freiheit des anderen? Unter den Bedingungen grundrechtlicher Freiheit muß jedermann ein bestimmtes Quantum an lästigem zwischenmenschlichen Verhalten ertragen, an Unmoral und Geschmacklosigkeit, soweit sie nicht in Verletzung von Rechtsgütern umschlagen. Als schutzwürdiges Rechtsgut gilt der innere Friede der Gesellschaft. Folgt daraus, daß, wer die Macht hat, die Straße zu mobilisieren und die Öffentlichkeit einzuschüchtern, die Freiheit aller beschränken darf?

Der freiheitliche Staat stößt an die Grenzen seiner Möglichkeiten, wenn er das Heilige schützen soll. Eben deshalb ist es angebracht, diesen Grenzen nachzugehen. Im europäischen Verfassungsstaat verlaufen sie anders als in der Rechtswelt des Islam. Der Zündstoff, der sich wegen dieses Unterschiedes anhäuft, zwingt dazu, das Verhältnis des Verfassungsstaates zum Phänomen der Blasphemie neu zu überdenken. Diese Rückbesinnung führt zu den Fundamenten, auf denen die Kultur des Westens, in ihr sein Rechtssystem, baut. Das komplexe Thema wird aus verschiedenen fachlichen Perspektiven betrachtet, denen der Theologie und der Geschichte, der Staats- und Verfassungstheorie, des Verfassungsrechts sowie des Strafrechts.

Aus dem Vorwort des Herausgebers

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort des Herausgebers 5
Inhalt 7
Arnold Angenendt: Gottesfrevel. Ein Kapitel aus der Geschichte der Staatsaufgaben 9
I. Vorchristliche Staatsaufgabe: Bestrafung des Gottesfeindes 9
II. Der christliche Neuansatz: Warten auf Gottes Endgericht 11
III. Die christliche Welt nach der Konstantinischen Wende 15
IV. Der moderne Staat der früheren Neuzeit 20
V. Theologie des Kreuzzugs 25
VI. Religionsfreiheit 27
Michael Pawlik: Der strafrechtliche Schutz des Heiligen 31
I. Die Strafbarkeit der Gotteslästerung 31
1. Kritik der Aufklärung 31
2. Kein ernstzunehmendes strafrechtliches Verbot 37
II. Schutz des öffentlichen Friedens 39
III. Personalistische Legitimation 46
1. „Religiöses Gefühl“ 46
2. Anerkennung als ernstzunehmender, ebenbürtiger Mitbürger 48
3. Ehre als Rechtsgut 51
4. Rechtsstaatliche Unbedenklichkeit 53
IV. Grenznorm der Strafrechtsordnung 59
Andreas von Arnauld de la Perrière: Grundrechtsfreiheit zur Gotteslästerung? 63
I. Einleitung 63
1. Alte Fragen, erneut gestellt 63
2. Dramatis personae 66
II. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem „Störer“ 67
1. Freiheitsrechte des „Störers“ 67
2. Insbesondere: Meinungsfreiheit 68
3. Insbesondere: Kunstfreiheit 72
III. Rechtsgründe für eine Beschränkung der Freiheitsrechte 74
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem „Opfer“ 74
a) Grundrechtsschutz für Gefühle? 74
b) Schutz des Ansehens 77
c) Privilegierung religiöser Gefühle? 78
d) Schutzrechte und Schutzpflichten 79
2. Die Verantwortung des Staates für die Freiheitsordnung 81
a) Die Ordnungsaufgabe des Staates 81
aa) Garantie einer Friedensordnung 81
bb) Stärkung von „Normbewußtsein und Solidarität“? 84
b) Materielle Freiheitssicherung 86
IV. Versuch einer Synthese: einige Kriterien 91
1. Staatlicher Interventionsgrund 92
a) Interpretationsbedürftigkeit der Aussage 92
b) Aggressive Stoßrichtung 93
2. Einschreiten wegen der kommunikativen Wirkung 94
3. Einschreiten wegen der influenzierenden Wirkung 96
a) Kontextualisierung und Dekontextualisierung 96
b) Relevanz des kommunikativen Forums 98
c) Die Stellung religiöser Minderheiten 99
4. Mittel staatlicher Reaktion 100
V. Weitere Grenzen staatlicher Regulierung von Toleranz und Rücksicht 101
1. Grenzen aus dem Recht selbst 102
2. Grenzen aus der praktischen Klugheit 103
Josef Isensee: Nachwort: Blasphemie im Koordinatensystem des säkularen Staates 105
I. Jenseits von Staat und Recht – die Radikalität des Christentums 105
II. Fundamentaldissens zwischen islamischer und westlicher Kultur 107
III. Polygonale Grundrechtskonstellation 109
IV. Gewaltmonopol und Friedenspflicht 111
V. Perspektive des Opfers: Grundrechtlicher Schutz vor Blasphemie? 115
1. Voraussetzungen der grundrechtlichen Schutzpflicht 115
2. Grundrechtliche Schutzgüter 116
a) Name und Ehre Gottes 116
b) Religiöse Gefühle und religiöses Selbstverständnis 117
c) Religionsfreiheit oder Religion 118
d) Religiöser Aspekt der persönlichen Ehre 121
3. Gefahrenabwehr, nicht Strafe 123
VI. Perspektive des Täters: grundrechtliche Freiheit zur Religionsbeschimpfung? 124
1. Schutzbereiche der Abwehrrechte 124
2. Schranken der grundrechtlichen Freiheit 127
VII. Keine staatliche Förderung der Blasphemie 133
VIII. Freiheit nach Maßgabe der Scharia? – Auswärtige Einflüsse auf innerstaatlichen Grundrechtsschutz 135
IX. Rechtspolitische Folgerungen 138