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Der Schutz ausländischer Rechtsgüter im System des deutschen Strafanwendungsrechts

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Golombek, T. (2010). Der Schutz ausländischer Rechtsgüter im System des deutschen Strafanwendungsrechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53287-2
Golombek, Tine. Der Schutz ausländischer Rechtsgüter im System des deutschen Strafanwendungsrechts. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53287-2
Golombek, T (2010): Der Schutz ausländischer Rechtsgüter im System des deutschen Strafanwendungsrechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53287-2

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Der Schutz ausländischer Rechtsgüter im System des deutschen Strafanwendungsrechts

Golombek, Tine

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 222

(2010)

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Abstract

Tine Golombek untersucht, inwieweit das deutsche Strafrecht ausländischen Rechtsgütern Schutz gewährt. Insbesondere ist klärungsbedürftig, ob deutsche Straftatbestände, die keine Individualrechtsgüter schützen, sondern dem Schutz kollektiver Rechtsgüter dienen, auch anwendbar sind, wenn durch das tatbestandsmäßige Verhalten nicht der deutsche Staat oder die inländische Gesellschaft betroffen ist, sondern ein fremder Staat oder ein nicht deutsches Kollektiv. In Wissenschaft und Praxis gibt es auf diese Frage noch keine befriedigende Antwort.

Die Autorin zieht die bisher unbestrittene These, die Frage nach dem Schutz ausländischer Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht werde nicht durch das Strafanwendungsrecht des StGB (§§ 3-7) beantwortet, sondern der "Schutzbereich" eines Tatbestandes sei jeweils durch Auslegung zu ermitteln, in Zweifel. Mit einer an Wortlaut und Systematik der §§ 3-7 StGB ausgerichteten und durch teleologische Erwägungen gestützten Auslegung gelangt die Autorin dagegen zu dem Ergebnis, dass alle ausländischen Rechtsgüter vom deutschen Strafrecht mit seinen Tatbeständen erfasst werden, sofern das deutsche Strafrecht über § 3StGB (Inlandstat) oder § 7 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1 StGB (Auslandstat eines Deutschen) anwendbar ist und der Gesetzgeber für den betreffenden Tatbestand keine Ausnahme statuiert hat. Die Autorin setzt sich mit möglichen Gegenargumenten zu ihrer These auseinander und untersucht in diesem Zusammenhang u. a. anhand ausgewählter Beispiele, welche Funktion ein "Auslandsbezug" in einem Straftatbestand haben kann und welcher Zusammenhang zwischen der Schutzbereichsfrage und der Problematik der Fremdrechtsanwendung im Strafrecht besteht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 13
I. Die „Schutzbereichsfrage“ und ihre Bedeutung – der Gegenstand der Untersuchung 13
II. Vorfragen und Hauptfrage – Gang der Untersuchung 18
B. Herkömmliche Auffassungen zum Schutz ausländischer Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht 22
I. Schutz ausländischer Individualrechtsgüter 22
1. Ausschließlich Individualrechtsgüter schützende Tatbestände 22
a) Einschluss ausländischer Individualrechtsgüter 22
b) Begründungsansätze 24
2. Tatbestände mit doppeltem Schutzzweck 27
II. Kein Schutz ausländischer Hoheitsinteressen 27
1. Ausschluss ausländischer staatlicher Rechtsgüter 27
2. Begründungsansätze 31
a) Strafrecht als „innerstaatliches Ordnungsrecht“ 31
b) Einmischung in fremde Souveränität 31
c) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bzw. nicht dem Richter zu überlassende Entscheidung 32
III. Schutz ausländischer Kollektivrechtsgüter? 33
1. Abgrenzungsfragen 33
2. Uneinigkeit über den Schutz ausländischer Kollektivrecht 36
a) Zuordnung zum Bereich der hoheitlichen Interessen bzw. zum Bereich der Individualrechtsgüter 36
b) Einbeziehung der „allen zivilisierten Rechtsstaaten gemeinsamen Rechtswerte“ in den Schutzbereich deutscher Tatbeständeund ähnliche Formeln – keine klare Position der Rechtsprechung 38
c) Obermüller und Günther-Nicolay: Einbeziehung ausländischer Kollektivrechtsgüter als verbotene Analogie 40
IV. Zusammenfassung und Ausblick 42
1. Die Schutzbereichsfrage als im Hinblick auf Kollektivrechtsgüter ungelöstes Problem 42
2. Eigener Lösungsansatz 42
a) Die Aufgabe des deutschen Strafrechts und die Rechtsgutsproblematik als nachrangige Fragen 42
b) Der sich durch grammatikalische und systematische Auslegung des Gesetzes ergebende Schutzbereich als Ausgangspunkt 44
C. Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts – Versuch einer Klärung des Verhältnisses der „Schutzbereichsfrage“ zu den §§ 3–7 46
I. Der tatbestandliche Schutzbereich – eine „Frage für sich“? 46
1. Die Fragwürdigkeit der gängigen Vorstellung (Strikte Trennung der Problemkreise) 46
a) „Geltungsbereich“ und „Schutzbereich“ als Fragen der Anwendbarkeit deutscher Straftatbestände 46
b) Streit um die dogmatische Natur der §§ 3–7: Bedeutung erst auf der Ebene der sekundären oder bereits auf der Ebene der primären Norm? 47
aa) Die herkömmliche Auffassung: Deutsches Strafrecht als universelle Bewertungsnorm menschlichen Verhaltens 48
bb) Das heute vorherrschende Verständnis: Beschränkter Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts 49
c) Einigkeit über die Zuordnung zum materiellen Recht 50
d) Exkurs: Die unzutreffende Einordnung der Voraussetzungen der §§ 3–7 als objektive Bedingungen der Strafbarkeit als Konsequenz der Ansicht vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts 51
e) Folgen der Zuordnung der §§ 3–7 zum materiellen Recht für die Einordnung der Schutzbereichsfrage 53
aa) Die Zugehörigkeit auch der Schutzbereichsfrage zur primären Ebene nach der Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts 53
bb) Die Einordnungsmöglichkeiten nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts 53
(1) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur sekundären Ebene 54
(2) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur (den §§ 3–7 vorgelagerten) primären Ebene 54
cc) Die Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts als Ausgangspunkt der folgenden Untersuchung 55
2. Die parallele Problematik im Internationalen Privatrecht: Die „selbstbegrenzte Sachnorm“ 56
3. Die Schutzbereichsfrage als vom Strafanwendungsrecht zu bewältigendes Problem 58
a) Die §§ 3–7 StGB: Ein auch die „Schutzbereichsfrage“ lösendes Regelungssystem? 60
aa) Die Prinzipien des Strafanwendungsrechts und die den §§ 3–7 unmittelbar zu entnehmenden Aussagen bzgl. des Geltungsbereichs 60
(1) Territorialitätsprinzip und aktives Personalitätsprinzip 60
(2) Schutzprinzip und Weltrechtsprinzip: Das Rechtsgut als Anknüpfungspunkt 61
bb) Die den §§ 3–7 mittelbar zu entnehmende Aussage über den „Schutzbereich“ deutscher Tatbestände 63
(1) Der Umkehrschluss aus § 7 Abs. 1: Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter bei Inlandstaten (§ 3) und Auslandstaten Deutscher (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1) 63
(2) Keine Gegenargumente aus den anderen Normen des Strafanwendungsrechts 66
(a) Kein Gegenargument aus § 6 67
(b) Kein Gegenargument aus § 5 68
(c) Kein Gegenargument aus § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 Var. 2 69
(3) Das deutsche Strafanwendungsrecht als „zweigleisiges“ System und die Vereinbarkeit dieses Systems mit dem Völkerrecht 70
(a) Kein Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Ausländern 70
(b) Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Deutschen und Inlandstaten 71
(c) Konsequenz „Tatbestandsspaltung“ 75
cc) Die „Schutzbereichsfrage“ im Rahmen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts 76
(1) Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter auch bei Beeinträchtigung durch einen Ausländer im Ausland als Konsequenz der Grundidee 76
(2) Die inkonsequente Relativierung der Grundidee durch das Stellen der „Schutzbereichsfrage“ 78
(3) Mangelnde Überzeugungskraft der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch 79
(a) Die argumentative Stützung der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch durch Schmitz 79
(b) Theorie vom universellen Bewertungsanspruch als Verstoß gegen den Nichteinmischungsgrundsatz 80
(c) Weitere Anhaltspunkte gegen das Zutreffen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch 83
(4) Besonderer Rechtfertigungsbedarf für die Annahme der Beschränkung eines Tatbestandes auf inländische Rechtsgüter auch nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch 85
b) Kein Konflikt mit dem Bestimmtheitsgrundsatz 86
c) Kein zwingendes Gegenargument aus einzelnen ausdrücklichen Schutzbereichserweiterungen 87
aa) Der Auslandsbezug einzelner Tatbestände als Indiz gegen die These der grundsätzlichen Einbeziehung? 87
bb) Tatbestände mit Auslandsbezug ohne (zwingende) Bedeutung für die Ermittlung des geschützten Rechtsguts – am Beispiel des § 152 87
cc) Notwenige Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter aufgrund spezieller Anwendungsbeschränkungen 89
(1) § 370 Abs. 6 AO 89
(2) IntBestG und EUB 90
(3) § 264 Abs. 7 Nr. 2 92
(4) §§ 326 Abs. 2 und 330d Nr. 1 92
(5) § 38 Abs. 5 WpHG – ein Scheinkandidat 97
dd) „Einbeziehung“ ausländischer Rechtsgüter mit lediglich deklaratorischem Charakter? – die Bedeutung von § 299 Abs. 3 101
ee) Zusammenfassung und Ausblick 106
4. Die richtige Fragestellung: Gründe für den ausnahmsweisen Ausschluss ausländischer Rechtsgüter aus dem tatbestandlichen Schutzbereich? 108
II. Ergebnis zu C.: Die Schutzbereichsfrage als Korrektiv der gesetzgeberischen Entscheidung in den §§ 3–7 108
1. Voraussetzung für die der Schutzbereichsfrage zugedachte Korrekturfunktion: Die Tatbestände als „selbstbegrenzte Sachnormen“ 109
2. Exkurs: „Selbsterweiterte Sachnormen“ im deutschen StGB? 110
D. Die Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter als Grundsatz und die Abweichungen vom Grundsatz durch tatbestandsimmanente Schutzbereichsbegrenzungen 112
I. Tatbestände mit Schutzbereichsbegrenzung 112
1. Tatbestände, bei denen sich die Begrenzung aus dem Wortlaut oder der (Legal-)Definition einzelner Tatbestandsmerkmale ergibt 112
2. Begrenzungen auf den Schutz inländischer Rechtsgüter aufgrund der akzessorischen Struktur von Tatbeständen? 114
a) Das ungelöste Problem der „Fremdrechtsanwendung“ im Strafrecht 116
b) Verwaltungsakzessorietät als besonders problematischer Bereich 118
c) Die Fremdrechtsanwendungsproblematik im Rahmen der Schutzbereichsfrage 120
aa) Die übliche Darstellung: Schutzbereich als Vorfrage der Fremdrechtsanwendung 120
bb) Tatsächliche Bedeutung der Fremdrechtsanwendungsproblematik für Schutzbereichsfragen 121
(1) Die Berechtigung einer umgekehrten Perspektive 121
(2) Der fehlende unmittelbare Zusammenhang zwischen Fremdrechtsanwendung und Schutzbereich 122
d) Die verschiedenen Theorienzur Fremdrechtsanwendung in kritischer Würdigung – geeignete Ansätze zur Bewältigung der Problematik? 124
aa) Ermittlung der heranzuziehenden Rechtsordnung mit Hilfe der Kollisionsnormen des deutschen Rechts 124
bb) Der Ansatz Liebelts 125
(1) Die zwei Differenzierungsschritte Liebelts 125
(2) Die zweifelhafte Begründung für eine abweichende Behandlung „rechtsgutkonkretisierender“ Tatbestandsmerkmale 126
(3) Die unzutreffenden Folgerungen aus dem Begriff der universellen Bewertungsfunktion für den Bereich der „rechtsgutbeeinträchtigenden“ Merkmale 127
cc) Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen als gangbarer Weg 130
(1) Geringe Berücksichtigung des Unterschieds zwischen rechtlich-normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen in der bisherigen Diskussion 130
(2) Der wesentliche Unterschied zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen 132
(3) Keine Ausfüllung von Blankettmerkmalen durch ausländisches Recht 134
(4) Konkretisierung normativer Tatbestandsmerkmale durch das zuständige Recht 135
(a) Heranziehung des zuständigen Rechts als grundsätzlich zwingende Folge der Entscheidung für den Schutz ausländischer Rechtsgüter 135
(b) Die Bestimmung der zuständigen Rechtsordnung durch Kollisionsnormen des deutschen Rechts 140
(c) Übertragung der Lösung auf den Bereich der „indirekten“ Verweisungen? 143
(d) Übertragung der Lösung auf den Bereich der Inlandsdistanzdelikte? 146
e) Ergebnis 151
aa) Mögliche Auswirkungen der Fremdrechtsanwendung im Bereich der normativen Tatbestandsmerkmale 151
bb) Blanketttechnik als Instrument des Gesetzgebers zur Einschränkung der §§ 3–7 153
3. Die Verletzung ausländischer Rechtsgüter als Prozesshindernis? 155
II. Keine Schutzbereichsbegrenzung in anderen Fällen 155
1. Bedeutung teleologischer Überlegungen 155
2. Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer staatlicher Interessen? 157
a) Die Unbrauchbarkeit der Formel der Rechtsprechung 157
b) Kein Verstoß gegen das Einmischungsverbot durch den Schutz ausländischer Hoheitsinteressen 158
c) Die Unzulänglichkeiten in der Argumentation Obermüllers 159
d) Mangelnde Vergleichbarkeit ausländischer Hoheitsinteressen mit deutschen? 161
e) Ergebnis: Keine grundsätzliche Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer Allgemeininteressen 163
3. Teleologische Erwägungen zugunsten des Schutzes ausländischer Rechtsgüter 164
a) Die Schutzwürdigkeit ausländischer Allgemeininteressen 164
b) Generalpräventive Erwägungen 169
aa) Störung des inländischen Rechtsfriedens durch Beeinträchtigung ausländischer Rechtsgüter? 169
bb) Problemfall Inlandsdistanzdelikt: Anwendung des deutschen Strafrechts auch bei Straflosigkeit am Erfolgsort 171
(1) „Erfolgsunrecht“ trotz fehlender Strafbarkeit am Erfolgsort 172
(2) Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers 174
(3) Ungeeignetheit von Schutzbereichsbeschränkungen zur Lösung der Inkongruenzproblematik 174
(4) Der Konflikt zwischen Staatensolidarität und Selbstschutz und seine Unlösbarkeit auf materieller Ebene 176
(5) Sonderproblem Distanzteilnahme: Änderungsbedürftigkeit der geltenden Regelung 180
cc) Ergebnis 181
4. Die Erstreckung des Schutzbereichs auf ausländische Rechtsgüter am Beispiel einzelner Tatbestände 182
III. Die Ausnahme vom Grundsatz als Regel? 183
IV. Möglichkeiten zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten 183
E. Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung 185
Literaturverzeichnis 198
Sachwortverzeichnis 207