Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung
Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 365
(2007)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Moritz Keller behandelt Voraussetzungen, Grenzen und dogmatische Grundlagen des neuen Rücksichtnahmeschuldverhältnisses. Mit der Schuldrechtsreform wurde dieses Schuldverhältnis, in dem die Regelungen zur culpa in contrahendo aufgegangen sind, in den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB kodifiziert. Unklar ist, wie schon vor der Kodifikation, unter welchen Voraussetzungen das Schuldverhältnis entstehen soll.Ziel der Arbeit ist es daher, unter Analyse der Entwicklung der Dogmatik den Tatbestand des Schuldverhältnisses aufzuzeigen. Dabei wird deutlich, dass die bisher vorherrschenden Modelle, insbesondere die Vertrauenshaftungslehren, gravierende Schwächen aufweisen. Bei der Untersuchung zeigt sich, dass das entscheidende Element der Rechtskreisöffnung zu Gunsten des Vertrauens in der Diskussion zurückgetreten ist. Mit der Kodifikation besteht nun die Möglichkeit, die Fehlentwicklung zu korrigieren.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einführung | 19 | ||
A. Problemstellung | 19 | ||
I. Das Schuldverhältnis ohne Tatbestand: Der Anwendungsbereich des Instituts der culpa in contrahendo bis zur Kodifikation | 19 | ||
II. Das rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB: Die Kodifikation ohne Tatbestand | 22 | ||
B. Gang der Darstellung | 23 | ||
1. Teil: Die Entwicklung von Entstehungstatbestand und Haftungslegitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses bis zur Kodifikation | 26 | ||
A. Der Ausgangspunkt: Das (gemeine) römische Recht und die frühen Kodifikationen | 26 | ||
I. Die Regelungen in den frühen Kodifikationen | 27 | ||
II. Die Diskussion um die culpa in contrahendo auf der Grundlage (gemeinen) römischen Rechts | 28 | ||
1. Jherings Theorie der culpa in contrahendo | 28 | ||
2. Die Rezeption der Schrift Jherings und ihre Bedeutung für die heutige Kodifikation | 29 | ||
III. Resümee: Die frühe Diskussion um die Schrift Jherings als Beginn einer Entwicklung | 31 | ||
B. Der Konsensgedanke als eine Leitlinie des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in der dogmatischen Entwicklung | 31 | ||
I. Das Rücksichtnahmeschuldverhältnis als vertragliches Schuldverhältnis in der Rechtsprechung | 32 | ||
1. Der Konsensgedanke in der Deutung als Haftungs- bzw. Erhaltungsvertrag zwischen den Beteiligten | 32 | ||
2. Der Konsensgedanke in der Deutung als Auskunftsvertrag zwischen den Beteiligten | 34 | ||
3. Der Konsensgedanke in der Rechtsprechung zu den Gefälligkeitsverhältnissen | 36 | ||
4. Resümee: Die Fehldeutung einer Übereinstimmung zwischen den Parteien als rechtsgeschäftliche Einigung | 39 | ||
a) Ungerechtfertigte Bewertung des Verhaltens der Beteiligten als Willenserklärung | 39 | ||
b) Keine rechtsgeschäftliche Einigung in den diskutierten Fallgruppen | 41 | ||
c) Dogmatische Erwägungen gegen die Deutung als Vertragsschluss | 43 | ||
d) Fehldeutung des Konsenses als rechtsgeschäftlicher Einigung | 43 | ||
e) Gründe für die Fehldeutung als rechtsgeschäftliche Einigung | 44 | ||
f) Konsens zwischen den Beteiligten als nicht-rechtsgeschäftlicher Konsens | 44 | ||
II. Mittelbare Anknüpfung an den Konsens der Parteien in der Zielvertragslehre Leonhards | 45 | ||
1. Leonhards Lehre des Verschuldens beim Vertragsschluss: Pflichten als Folge der Vorwirkung des späteren vertraglichen Konsenses | 45 | ||
2. Resümee: Vorwirkung des Vertrages kann Pflichten nicht begründen | 46 | ||
III. Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung als „faktisches Vertragsverhältnis“: Betonung eines Konsenses unterhalb der Ebene der Willenserklärungen | 48 | ||
1. Begründung von Vertragsverhältnissen ohne Vertragsschluss im Rechtssinn | 48 | ||
2. Resümee: Betonung der sozialen Beziehungen unterhalb des Vertrages | 49 | ||
IV. Konsensgedanke als eine Leitlinie in der Entwicklung der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 50 | ||
C. Der Vertrauensgedanke als Leitlinie in der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 50 | ||
I. Die Grundlegung der Vertrauenshaftungslehren in Heinrich Stolls Denkschrift für die Akademie für Deutsches Recht | 51 | ||
1. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB nach Heinrich Stoll | 51 | ||
2. Die Begründung der Pflichten zur Rücksichtnahme durch die Eröffnung von Einwirkungsmöglichkeiten auf den fremden Rechtskreis nach Heinrich Stoll | 52 | ||
3. Zusammenfassung: Grundsteinlegung der modernen Vertrauenshaftungslehren durch die Verknüpfung von Vertrauen und culpa in contrahendo unter Betonung der Rechtskreisöffnung der Beteiligten | 53 | ||
II. Die Begründung der subjektiv orientierten Strömung der Vertrauenshaftung durch die Lehren von Dölle und Ballerstedt | 54 | ||
1. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre Dölles | 54 | ||
2. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre von Ballerstedt: Die Geburt der Formel von Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen | 55 | ||
3. Zusammenfassung: Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der subjektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren | 57 | ||
III. Die Begrenzung der Bedeutung von Vertrauen in der objektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren | 58 | ||
1. Loslösung des Tatbestands vom subjektiven Vertrauen der Beteiligten: Die allgemeine Redlichkeitserwartung im Tatbestand des Schuldverhältnisses | 58 | ||
2. Besonderes Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Fälle der Sachwalterhaftung | 59 | ||
3. Zusammenfassung: Vertrauen im Tatbestand des Schuldverhältnisses in den Grundfällen nicht erforderlich | 60 | ||
IV. Die Lehre vom geschäftlichen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren | 61 | ||
1. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bzw. der Beginn des geschäftlichen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses | 61 | ||
2. Zusammenfassung: Begrenzung der Pflichten zur Rücksichtnahme auf geschäftliche Kontakte | 62 | ||
V. Die Lehre vom sozialen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren | 64 | ||
1. Betonung des Anvertrauens von Rechtsgütern im Rahmen eines sozialen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses | 64 | ||
2. Zusammenfassung: Pflichten zur Rücksichtnahme auch bei nicht-geschäftlichen Kontakten | 65 | ||
VI. Weiterentwicklung und Ausweitung der Vertrauenshaftung durch die Lehre von Canaris | 66 | ||
1. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung | 67 | ||
2. Der Tatbestand des einheitlichen Schutzpflichtverhältnisses in der Lehre von Canaris | 68 | ||
a) Canaris’ Lehre vom einheitlichen Schutzpflichtverhältnis | 68 | ||
b) Entstehung und Anwendungsbereich des Schutzpflichtverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung | 69 | ||
aa) Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal? | 69 | ||
bb) Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Tatbestandsmerkmal | 70 | ||
3. Die Legitimation des Schutzpflichtverhältnisses aus der Verknüpfung von Privatautonomie und Vertrauenshaftung in der Lehre von Canaris | 71 | ||
4. Der Tatbestand des Anspruchs in der Lehre von Canaris | 72 | ||
5. Zusammenfassung: Vertrauen als Legitimation des Schuldverhältnisses und Tatbestandsmerkmal des Anspruches im Rahmen einer Haftung im rechtsgeschäftlichen Verkehr | 74 | ||
VII. Vertrauenshaftung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes | 75 | ||
1. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit Inkrafttreten des BGB | 76 | ||
2. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 78 | ||
3. Zusammenfassung: Multifunktionale, aber uneinheitliche Bedeutung von Vertrauen in der Rechtsprechung | 83 | ||
VIII. Resümee: Die Wirkungsmacht eines unscharfen Rechtsbegriffs oder die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsmoment des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 85 | ||
1. Vertrauen: Eine Begriffsbestimmung | 86 | ||
2. Die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Entstehung des Schuldverhältnisses | 88 | ||
a) Die Ungeeignetheit von Vertrauen als psychologischem Faktum | 89 | ||
aa) Die Allgegenwärtigkeit von Vertrauen in der Gesellschaft | 90 | ||
bb) Die mangelnde Abgrenzungsfähigkeit des Vertrauensbegriffs im bürgerlichen Recht | 92 | ||
cc) Die Diffusität des Vertrauensbegriffs | 94 | ||
b) Die Ungeeignetheit von normativen oder objektivierten Vertrauensbegriffen | 95 | ||
c) Der Ausweg der Verknüpfung mit objektiven Tatbestandselementen | 95 | ||
3. Die Ungeeignetheit von Vertrauen zur Legitimation des Schuldverhältnisses | 96 | ||
4. Zusammenfassung: Keine Bedeutung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsargument | 99 | ||
D. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie für Entstehungstatbestand und Rechtfertigung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 101 | ||
I. Haftung als notwendiges Korrelat des privatautonomen Rechts der Selbstgestaltung | 102 | ||
1. Anknüpfung an privatautonomes Handeln im Sinne von rechtsgeschäftlichem Handeln | 102 | ||
2. Resümee: Verkürzung der Bedeutung von Privatautonomie durch Reduktion des Selbstverantwortungsgedankens auf rechtsgeschäftliches Handeln | 103 | ||
II. Haftung in Anknüpfung an einseitig privatautonomes Handeln | 104 | ||
1. Anknüpfung an einseitige Leistungsversprechen | 105 | ||
2. Anknüpfung an ein einseitiges Rechtsgeschäft | 105 | ||
3. Resümee: Betonung der Verpflichtung der an andere Beteiligte herangetretenen Beteiligten aus privatautonomem Handeln | 106 | ||
III. Selbstbindung als privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt | 107 | ||
1. Selbstbindung als Kontinuum zwischen Vertrag und Delikt | 107 | ||
2. Resümee: Privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt einer Haftung | 109 | ||
IV. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie in der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 110 | ||
E. Nebenlinien der dogmatischen Entwicklung: Ausweitung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 111 | ||
I. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses als genuines Deliktsrecht | 111 | ||
1. Pflichten zur Rücksichtnahme als Verkehrspflichten | 112 | ||
2. Resümee: Überbewertung der Verkehrspflichten im Rahmen der verfolgten Neukonzeption | 114 | ||
a) Die verfolgte Neukonzeption des Deliktsrechts | 114 | ||
b) Gefahren einer Übertonung der Bedeutung der Verkehrspflichten | 115 | ||
c) Schutz von Integritätsinteressen auch im Rahmen des Schuldverhältnisses i.w.S. | 117 | ||
d) Die Anerkennung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses und der Pflichten (auch) zum Schutz der absoluten Rechtsgüter | 119 | ||
e) Zusammenfassung: Deliktische Ansätze im Widerspruch zur Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 120 | ||
II. Begründung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses durch die berufliche Stellung | 121 | ||
1. Ein einheitlicher Berufshaftungstatbestand? | 121 | ||
2. Berücksichtigung der beruflichen Stellung außerhalb eines einheitlichen Haftungstatbestandes | 123 | ||
3. Resümee: Ungeeignetheit der Berufshaftungsansätze zur Bestimmung von Entstehungstatbestand und Legitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 124 | ||
III. Berufshaftungsansätze und deliktische Qualifikation des Schuldverhältnisses als Nebenlinien der Entwicklung | 125 | ||
F. Die Rechtskreisöffnung der Beteiligten als eine Leitlinie der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 125 | ||
I. Der Begriff des Rechtskreises | 126 | ||
II. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von der Rechtskreisöffnung | 128 | ||
1. Die Rechtskreisöffnung im Tatbestand der Sonderverbindung nach Frost | 128 | ||
a) Die willentliche Rechtskreisöffnung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung | 128 | ||
b) Die Zielsetzung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung | 131 | ||
c) Das Verhandlungsverhältnis als Sonderverbindung | 132 | ||
2. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von Krebs und Picker | 133 | ||
a) Der Tatbestand der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs | 133 | ||
b) Merkmale einer Sonderverbindung in der Lehre von Picker | 134 | ||
III. Die Rechtfertigung der Sonderverbindung in den Lehren der Rechtskreisöffnung | 135 | ||
1. Die Legitimation der Sonderverbindung nach dem funktionalen Legitimationsansatz in der Lehre von Krebs | 135 | ||
2. Vertrauen als Legitimationsmoment in der Lehre von Frost | 136 | ||
3. Umkehrung der Legitimationsfrage in der Lehre von Picker: Beschränkung der Haftung für die Verletzung des Gebotes des „neminem laedere“ | 137 | ||
IV. Die Rechtsfigur der Sonderverbindung | 138 | ||
1. Die Bedeutung der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs | 138 | ||
2. Das Verständnis von Sonderverbindung und Schuldverhältnis im weiteren Sinne bei Frost | 140 | ||
V. Resümee: Zurückführung der Diskussion auf die Rechtskreisöffnung der Beteiligten | 141 | ||
1. Die Tatbestandskonzeption der Rechtskreisöffnungslehren | 141 | ||
a) Betonung der erhöhten Einwirkungsmöglichkeiten durch die Rechtskreisöffnung der Beteiligten | 141 | ||
b) Der Abbau von Schutzbarrieren bei der Eingehung einer Sonderverbindung | 142 | ||
c) Die Zweck- oder Zielsetzung im Tatbestand der Sonderverbindung als notwendiges Merkmal | 142 | ||
2. Legitimation durch funktionale Gesichtspunkte, Vertrauen und Haftungsbeschränkungsgesichtspunkte | 142 | ||
3. Sonderverbindung und Schuldverhältnis i.w.S. in den Lehren von der Rechtskreisöffnung | 144 | ||
4. Zusammenfassung: Neue Richtung für die dogmatische Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses | 146 | ||
G. Zusammenfassung: Konsens, Vertrauen, Anknüpfung an privatautonomes Verhalten und Rechtskreisöffnung als Leitlinien der dogmatischen Entwicklung | 147 | ||
2. Teil: Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung im System des Bürgerlichen Rechts | 152 | ||
A. Das Bürgerliche Recht als System von Ansprüchen bzw. Schuldverhältnissen | 152 | ||
I. Das System der Ansprüche des BGB | 153 | ||
1. Actio und res in den Institutionen des Gaius | 153 | ||
2. Schuldverhältnis und Eigentum als Quelle von Ansprüchen und Pflichten | 154 | ||
II. Das System des Schuldrechts | 155 | ||
1. Das System des Schuldrechts als System der Schuldverhältnisse | 155 | ||
2. Der Begriff des Schuldverhältnisses im BGB | 155 | ||
a) Die Unterscheidung von Schuldverhältnis i.w.S. und Schuldverhältnis i.e.S. innerhalb des BGB | 156 | ||
b) Die Fragwürdigkeit des Begriffs einer Sonderverbindung | 158 | ||
III. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB als entscheidende Frage | 160 | ||
1. Die Funktion des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für die Entstehung von Ansprüchen | 160 | ||
2. Der Ausgangspunkt der Frage nach der Haftung: Bestand ein Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten? | 161 | ||
B. Analyse des Entstehungstatbestandes des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses anhand der lebensweltlichen Situation | 162 | ||
I. Ausgangspunkt: Die Fälle des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB | 163 | ||
II. Annäherung der Beteiligten: Aufgabe der deliktischen Isolation im Sinne eines Nebeneinanders | 166 | ||
III. Öffnung der Rechtskreise der Beteiligten | 169 | ||
1. Öffnung im Sinne eines Verzichts auf den bestehenden Schutz der Rechtsgüter, Rechte und Interessen | 169 | ||
a) Die Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen | 170 | ||
b) Die Qualität der Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen | 174 | ||
2. Anknüpfung an den Willen der Beteiligten | 177 | ||
3. Die Zweiseitigkeit der Öffnung oder das Einverständnis mit der Rechtskreisöffnung | 179 | ||
IV. Das besondere Risiko der Rechtskreisöffnung als nicht-geschäftliches Risiko | 181 | ||
V. Zusammenfassung: Der Tatbestand des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in den klassischen Fallgruppen als Ergebnis der Untersuchung | 183 | ||
1. Einwirkungsmöglichkeiten durch Rechtskreisöffnung | 184 | ||
2. Die Einverständlichkeit der Rechtskreisöffnung | 185 | ||
3. Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung | 185 | ||
4. Loslösung von Vertrag, Rechtsgeschäft und Geschäft | 186 | ||
5. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses i.w.S. | 186 | ||
C. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung auf der Basis desWortlauts der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB | 187 | ||
I. Der inhaltliche Ablauf des Kodifikationsverfahrens | 187 | ||
1. Der Kodifikationsvorschlag im Abschlussbericht der Kommission (1991) | 188 | ||
2. Der Kodifikationsvorschlag im Diskussionsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (2000) | 189 | ||
3. Der Kodifikationsvorschlag in der konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfes | 191 | ||
4. Die endgültige Fassung der Vorschriften in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und die Erläuterung der Entwürfe | 191 | ||
II. Der Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB | 193 | ||
1. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB | 193 | ||
a) Das Verhältnis der Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB: Diskussionsstand | 194 | ||
b) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand | 194 | ||
c) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand | 196 | ||
aa) Vertragsanbahnung | 196 | ||
bb) Gewähren oder Anvertrauen von Einwirkungsmöglichkeiten | 197 | ||
d) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand | 198 | ||
e) Die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB als generalklauselartige Beschreibung des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung | 200 | ||
aa) Die Rechtskreisöffnung in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB | 202 | ||
bb) Der geschäftliche Kontakt in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB | 203 | ||
2. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppe des § 311 Abs. 3 BGB | 208 | ||
a) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand | 208 | ||
b) Die klarstellende Funktion des § 311 Abs. 3 BGB | 211 | ||
3. Zusammenfassung: Die Widerspiegelung des Tatbestandes des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in der generalklauselartigen Umschreibung der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB | 213 | ||
III. Die Schutzgüter des Rechtskreises unter Berücksichtigung von § 241 Abs. 2 BGB | 217 | ||
IV. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung | 220 | ||
D. Die Legitimation des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB | 221 | ||
I. Die Willentlichkeit der Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment | 222 | ||
II. Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment | 226 | ||
III. Die Interessenlage der Beteiligten | 228 | ||
IV. Die Vorgegebenheit der Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung | 230 | ||
E. Resümee: Tatbestand und Legitimation des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB | 232 | ||
Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung: Ausblick | 235 | ||
A. Die Lebenswelt als Welt der Schuldverhältnisse | 235 | ||
B. Der zukünftige Anwendungsbereich des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung | 236 | ||
C. Haftungspräzisierung statt Haftungsausweitung | 237 | ||
D. Die Rechtskreisöffnung als Kern des Schuldverhältnisses und Grundlage für zukünftige Entwicklungen | 238 | ||
Literaturverzeichnis | 239 | ||
Stichwortverzeichnis | 261 |