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Keller, M. (2007). Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung. Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52517-1
Keller, Moritz. Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung: Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52517-1
Keller, M (2007): Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung: Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52517-1

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Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung

Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

Keller, Moritz

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 365

(2007)

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Abstract

Moritz Keller behandelt Voraussetzungen, Grenzen und dogmatische Grundlagen des neuen Rücksichtnahmeschuldverhältnisses. Mit der Schuldrechtsreform wurde dieses Schuldverhältnis, in dem die Regelungen zur culpa in contrahendo aufgegangen sind, in den §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB kodifiziert. Unklar ist, wie schon vor der Kodifikation, unter welchen Voraussetzungen das Schuldverhältnis entstehen soll.

Ziel der Arbeit ist es daher, unter Analyse der Entwicklung der Dogmatik den Tatbestand des Schuldverhältnisses aufzuzeigen. Dabei wird deutlich, dass die bisher vorherrschenden Modelle, insbesondere die Vertrauenshaftungslehren, gravierende Schwächen aufweisen. Bei der Untersuchung zeigt sich, dass das entscheidende Element der Rechtskreisöffnung zu Gunsten des Vertrauens in der Diskussion zurückgetreten ist. Mit der Kodifikation besteht nun die Möglichkeit, die Fehlentwicklung zu korrigieren.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 19
A. Problemstellung 19
I. Das Schuldverhältnis ohne Tatbestand: Der Anwendungsbereich des Instituts der culpa in contrahendo bis zur Kodifikation 19
II. Das rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB: Die Kodifikation ohne Tatbestand 22
B. Gang der Darstellung 23
1. Teil: Die Entwicklung von Entstehungstatbestand und Haftungslegitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses bis zur Kodifikation 26
A. Der Ausgangspunkt: Das (gemeine) römische Recht und die frühen Kodifikationen 26
I. Die Regelungen in den frühen Kodifikationen 27
II. Die Diskussion um die culpa in contrahendo auf der Grundlage (gemeinen) römischen Rechts 28
1. Jherings Theorie der culpa in contrahendo 28
2. Die Rezeption der Schrift Jherings und ihre Bedeutung für die heutige Kodifikation 29
III. Resümee: Die frühe Diskussion um die Schrift Jherings als Beginn einer Entwicklung 31
B. Der Konsensgedanke als eine Leitlinie des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in der dogmatischen Entwicklung 31
I. Das Rücksichtnahmeschuldverhältnis als vertragliches Schuldverhältnis in der Rechtsprechung 32
1. Der Konsensgedanke in der Deutung als Haftungs- bzw. Erhaltungsvertrag zwischen den Beteiligten 32
2. Der Konsensgedanke in der Deutung als Auskunftsvertrag zwischen den Beteiligten 34
3. Der Konsensgedanke in der Rechtsprechung zu den Gefälligkeitsverhältnissen 36
4. Resümee: Die Fehldeutung einer Übereinstimmung zwischen den Parteien als rechtsgeschäftliche Einigung 39
a) Ungerechtfertigte Bewertung des Verhaltens der Beteiligten als Willenserklärung 39
b) Keine rechtsgeschäftliche Einigung in den diskutierten Fallgruppen 41
c) Dogmatische Erwägungen gegen die Deutung als Vertragsschluss 43
d) Fehldeutung des Konsenses als rechtsgeschäftlicher Einigung 43
e) Gründe für die Fehldeutung als rechtsgeschäftliche Einigung 44
f) Konsens zwischen den Beteiligten als nicht-rechtsgeschäftlicher Konsens 44
II. Mittelbare Anknüpfung an den Konsens der Parteien in der Zielvertragslehre Leonhards 45
1. Leonhards Lehre des Verschuldens beim Vertragsschluss: Pflichten als Folge der Vorwirkung des späteren vertraglichen Konsenses 45
2. Resümee: Vorwirkung des Vertrages kann Pflichten nicht begründen 46
III. Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung als „faktisches Vertragsverhältnis“: Betonung eines Konsenses unterhalb der Ebene der Willenserklärungen 48
1. Begründung von Vertragsverhältnissen ohne Vertragsschluss im Rechtssinn 48
2. Resümee: Betonung der sozialen Beziehungen unterhalb des Vertrages 49
IV. Konsensgedanke als eine Leitlinie in der Entwicklung der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 50
C. Der Vertrauensgedanke als Leitlinie in der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 50
I. Die Grundlegung der Vertrauenshaftungslehren in Heinrich Stolls Denkschrift für die Akademie für Deutsches Recht 51
1. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB nach Heinrich Stoll 51
2. Die Begründung der Pflichten zur Rücksichtnahme durch die Eröffnung von Einwirkungsmöglichkeiten auf den fremden Rechtskreis nach Heinrich Stoll 52
3. Zusammenfassung: Grundsteinlegung der modernen Vertrauenshaftungslehren durch die Verknüpfung von Vertrauen und culpa in contrahendo unter Betonung der Rechtskreisöffnung der Beteiligten 53
II. Die Begründung der subjektiv orientierten Strömung der Vertrauenshaftung durch die Lehren von Dölle und Ballerstedt 54
1. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre Dölles 54
2. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre von Ballerstedt: Die Geburt der Formel von Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen 55
3. Zusammenfassung: Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der subjektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren 57
III. Die Begrenzung der Bedeutung von Vertrauen in der objektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren 58
1. Loslösung des Tatbestands vom subjektiven Vertrauen der Beteiligten: Die allgemeine Redlichkeitserwartung im Tatbestand des Schuldverhältnisses 58
2. Besonderes Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Fälle der Sachwalterhaftung 59
3. Zusammenfassung: Vertrauen im Tatbestand des Schuldverhältnisses in den Grundfällen nicht erforderlich 60
IV. Die Lehre vom geschäftlichen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren 61
1. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bzw. der Beginn des geschäftlichen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses 61
2. Zusammenfassung: Begrenzung der Pflichten zur Rücksichtnahme auf geschäftliche Kontakte 62
V. Die Lehre vom sozialen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren 64
1. Betonung des Anvertrauens von Rechtsgütern im Rahmen eines sozialen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses 64
2. Zusammenfassung: Pflichten zur Rücksichtnahme auch bei nicht-geschäftlichen Kontakten 65
VI. Weiterentwicklung und Ausweitung der Vertrauenshaftung durch die Lehre von Canaris 66
1. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung 67
2. Der Tatbestand des einheitlichen Schutzpflichtverhältnisses in der Lehre von Canaris 68
a) Canaris’ Lehre vom einheitlichen Schutzpflichtverhältnis 68
b) Entstehung und Anwendungsbereich des Schutzpflichtverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung 69
aa) Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal? 69
bb) Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Tatbestandsmerkmal 70
3. Die Legitimation des Schutzpflichtverhältnisses aus der Verknüpfung von Privatautonomie und Vertrauenshaftung in der Lehre von Canaris 71
4. Der Tatbestand des Anspruchs in der Lehre von Canaris 72
5. Zusammenfassung: Vertrauen als Legitimation des Schuldverhältnisses und Tatbestandsmerkmal des Anspruches im Rahmen einer Haftung im rechtsgeschäftlichen Verkehr 74
VII. Vertrauenshaftung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes 75
1. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit Inkrafttreten des BGB 76
2. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 78
3. Zusammenfassung: Multifunktionale, aber uneinheitliche Bedeutung von Vertrauen in der Rechtsprechung 83
VIII. Resümee: Die Wirkungsmacht eines unscharfen Rechtsbegriffs oder die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsmoment des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 85
1. Vertrauen: Eine Begriffsbestimmung 86
2. Die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Entstehung des Schuldverhältnisses 88
a) Die Ungeeignetheit von Vertrauen als psychologischem Faktum 89
aa) Die Allgegenwärtigkeit von Vertrauen in der Gesellschaft 90
bb) Die mangelnde Abgrenzungsfähigkeit des Vertrauensbegriffs im bürgerlichen Recht 92
cc) Die Diffusität des Vertrauensbegriffs 94
b) Die Ungeeignetheit von normativen oder objektivierten Vertrauensbegriffen 95
c) Der Ausweg der Verknüpfung mit objektiven Tatbestandselementen 95
3. Die Ungeeignetheit von Vertrauen zur Legitimation des Schuldverhältnisses 96
4. Zusammenfassung: Keine Bedeutung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsargument 99
D. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie für Entstehungstatbestand und Rechtfertigung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 101
I. Haftung als notwendiges Korrelat des privatautonomen Rechts der Selbstgestaltung 102
1. Anknüpfung an privatautonomes Handeln im Sinne von rechtsgeschäftlichem Handeln 102
2. Resümee: Verkürzung der Bedeutung von Privatautonomie durch Reduktion des Selbstverantwortungsgedankens auf rechtsgeschäftliches Handeln 103
II. Haftung in Anknüpfung an einseitig privatautonomes Handeln 104
1. Anknüpfung an einseitige Leistungsversprechen 105
2. Anknüpfung an ein einseitiges Rechtsgeschäft 105
3. Resümee: Betonung der Verpflichtung der an andere Beteiligte herangetretenen Beteiligten aus privatautonomem Handeln 106
III. Selbstbindung als privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt 107
1. Selbstbindung als Kontinuum zwischen Vertrag und Delikt 107
2. Resümee: Privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt einer Haftung 109
IV. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie in der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 110
E. Nebenlinien der dogmatischen Entwicklung: Ausweitung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 111
I. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses als genuines Deliktsrecht 111
1. Pflichten zur Rücksichtnahme als Verkehrspflichten 112
2. Resümee: Überbewertung der Verkehrspflichten im Rahmen der verfolgten Neukonzeption 114
a) Die verfolgte Neukonzeption des Deliktsrechts 114
b) Gefahren einer Übertonung der Bedeutung der Verkehrspflichten 115
c) Schutz von Integritätsinteressen auch im Rahmen des Schuldverhältnisses i.w.S. 117
d) Die Anerkennung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses und der Pflichten (auch) zum Schutz der absoluten Rechtsgüter 119
e) Zusammenfassung: Deliktische Ansätze im Widerspruch zur Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 120
II. Begründung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses durch die berufliche Stellung 121
1. Ein einheitlicher Berufshaftungstatbestand? 121
2. Berücksichtigung der beruflichen Stellung außerhalb eines einheitlichen Haftungstatbestandes 123
3. Resümee: Ungeeignetheit der Berufshaftungsansätze zur Bestimmung von Entstehungstatbestand und Legitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 124
III. Berufshaftungsansätze und deliktische Qualifikation des Schuldverhältnisses als Nebenlinien der Entwicklung 125
F. Die Rechtskreisöffnung der Beteiligten als eine Leitlinie der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 125
I. Der Begriff des Rechtskreises 126
II. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von der Rechtskreisöffnung 128
1. Die Rechtskreisöffnung im Tatbestand der Sonderverbindung nach Frost 128
a) Die willentliche Rechtskreisöffnung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung 128
b) Die Zielsetzung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung 131
c) Das Verhandlungsverhältnis als Sonderverbindung 132
2. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von Krebs und Picker 133
a) Der Tatbestand der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs 133
b) Merkmale einer Sonderverbindung in der Lehre von Picker 134
III. Die Rechtfertigung der Sonderverbindung in den Lehren der Rechtskreisöffnung 135
1. Die Legitimation der Sonderverbindung nach dem funktionalen Legitimationsansatz in der Lehre von Krebs 135
2. Vertrauen als Legitimationsmoment in der Lehre von Frost 136
3. Umkehrung der Legitimationsfrage in der Lehre von Picker: Beschränkung der Haftung für die Verletzung des Gebotes des „neminem laedere“ 137
IV. Die Rechtsfigur der Sonderverbindung 138
1. Die Bedeutung der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs 138
2. Das Verständnis von Sonderverbindung und Schuldverhältnis im weiteren Sinne bei Frost 140
V. Resümee: Zurückführung der Diskussion auf die Rechtskreisöffnung der Beteiligten 141
1. Die Tatbestandskonzeption der Rechtskreisöffnungslehren 141
a) Betonung der erhöhten Einwirkungsmöglichkeiten durch die Rechtskreisöffnung der Beteiligten 141
b) Der Abbau von Schutzbarrieren bei der Eingehung einer Sonderverbindung 142
c) Die Zweck- oder Zielsetzung im Tatbestand der Sonderverbindung als notwendiges Merkmal 142
2. Legitimation durch funktionale Gesichtspunkte, Vertrauen und Haftungsbeschränkungsgesichtspunkte 142
3. Sonderverbindung und Schuldverhältnis i.w.S. in den Lehren von der Rechtskreisöffnung 144
4. Zusammenfassung: Neue Richtung für die dogmatische Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses 146
G. Zusammenfassung: Konsens, Vertrauen, Anknüpfung an privatautonomes Verhalten und Rechtskreisöffnung als Leitlinien der dogmatischen Entwicklung 147
2. Teil: Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung im System des Bürgerlichen Rechts 152
A. Das Bürgerliche Recht als System von Ansprüchen bzw. Schuldverhältnissen 152
I. Das System der Ansprüche des BGB 153
1. Actio und res in den Institutionen des Gaius 153
2. Schuldverhältnis und Eigentum als Quelle von Ansprüchen und Pflichten 154
II. Das System des Schuldrechts 155
1. Das System des Schuldrechts als System der Schuldverhältnisse 155
2. Der Begriff des Schuldverhältnisses im BGB 155
a) Die Unterscheidung von Schuldverhältnis i.w.S. und Schuldverhältnis i.e.S. innerhalb des BGB 156
b) Die Fragwürdigkeit des Begriffs einer Sonderverbindung 158
III. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB als entscheidende Frage 160
1. Die Funktion des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für die Entstehung von Ansprüchen 160
2. Der Ausgangspunkt der Frage nach der Haftung: Bestand ein Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten? 161
B. Analyse des Entstehungstatbestandes des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses anhand der lebensweltlichen Situation 162
I. Ausgangspunkt: Die Fälle des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB 163
II. Annäherung der Beteiligten: Aufgabe der deliktischen Isolation im Sinne eines Nebeneinanders 166
III. Öffnung der Rechtskreise der Beteiligten 169
1. Öffnung im Sinne eines Verzichts auf den bestehenden Schutz der Rechtsgüter, Rechte und Interessen 169
a) Die Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen 170
b) Die Qualität der Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen 174
2. Anknüpfung an den Willen der Beteiligten 177
3. Die Zweiseitigkeit der Öffnung oder das Einverständnis mit der Rechtskreisöffnung 179
IV. Das besondere Risiko der Rechtskreisöffnung als nicht-geschäftliches Risiko 181
V. Zusammenfassung: Der Tatbestand des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in den klassischen Fallgruppen als Ergebnis der Untersuchung 183
1. Einwirkungsmöglichkeiten durch Rechtskreisöffnung 184
2. Die Einverständlichkeit der Rechtskreisöffnung 185
3. Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung 185
4. Loslösung von Vertrag, Rechtsgeschäft und Geschäft 186
5. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses i.w.S. 186
C. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung auf der Basis desWortlauts der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB 187
I. Der inhaltliche Ablauf des Kodifikationsverfahrens 187
1. Der Kodifikationsvorschlag im Abschlussbericht der Kommission (1991) 188
2. Der Kodifikationsvorschlag im Diskussionsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (2000) 189
3. Der Kodifikationsvorschlag in der konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfes 191
4. Die endgültige Fassung der Vorschriften in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und die Erläuterung der Entwürfe 191
II. Der Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB 193
1. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB 193
a) Das Verhältnis der Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB: Diskussionsstand 194
b) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand 194
c) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand 196
aa) Vertragsanbahnung 196
bb) Gewähren oder Anvertrauen von Einwirkungsmöglichkeiten 197
d) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand 198
e) Die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB als generalklauselartige Beschreibung des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung 200
aa) Die Rechtskreisöffnung in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB 202
bb) Der geschäftliche Kontakt in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB 203
2. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppe des § 311 Abs. 3 BGB 208
a) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand 208
b) Die klarstellende Funktion des § 311 Abs. 3 BGB 211
3. Zusammenfassung: Die Widerspiegelung des Tatbestandes des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in der generalklauselartigen Umschreibung der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB 213
III. Die Schutzgüter des Rechtskreises unter Berücksichtigung von § 241 Abs. 2 BGB 217
IV. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung 220
D. Die Legitimation des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB 221
I. Die Willentlichkeit der Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment 222
II. Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment 226
III. Die Interessenlage der Beteiligten 228
IV. Die Vorgegebenheit der Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung 230
E. Resümee: Tatbestand und Legitimation des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB 232
Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung: Ausblick 235
A. Die Lebenswelt als Welt der Schuldverhältnisse 235
B. Der zukünftige Anwendungsbereich des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung 236
C. Haftungspräzisierung statt Haftungsausweitung 237
D. Die Rechtskreisöffnung als Kern des Schuldverhältnisses und Grundlage für zukünftige Entwicklungen 238
Literaturverzeichnis 239
Stichwortverzeichnis 261