Der öffentlich-rechtliche Beauftragte
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Der öffentlich-rechtliche Beauftragte
Ein Beitrag zur Systematisierung der deutschen Variante des Ombudsmannes
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1073
(2007)
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Abstract
"Beauftragte" werden für viele Aufgaben eingesetzt, u. a. zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und für die Integration von Zuwanderern. Julia Kruse entwickelt trotz der organisatorischen Unterschiede eine einheitliche Begriffsbestimmung. Unter Einbeziehung historischer Vorläufer betrachtet die Autorin den modernen Beauftragten als eine Synthese aus den Rechtsfiguren Kommissar und Ombudsmann.Die wichtigsten Beauftragten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene werden dargestellt. Darüber hinaus sind in einem Anhang über 180 Beauftragte nachgewiesen. Neben den Gründen für die Berufung von Beauftragten werden auch die rechtspolitischen Probleme erörtert, insbesondere die Verselbständigungstendenz der Beauftragten. Die Untersuchung liefert einen wichtigen Beitrag zur Annäherung an eine weit verbreitete, aber bislang wenig erforschte Organisationseinheit.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
Erster Teil: Allgemeine Wesensmerkmale des öffentlich-rechtlichen Beauftragten | 29 | ||
Erster Abschnitt: Kennzeichen des Beauftragten in der Bundesrepublik Deutschland | 29 | ||
§ 1 Einleitung | 29 | ||
I. Die neue Popularität des Beauftragten | 29 | ||
II. Zum Stand der wissenschaftlichen Diskussion des öffentlich-rechtlichen Beauftragten | 32 | ||
1. Gibt es eine spezielle „Beauftragtenforschung“? – Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes | 32 | ||
2. Überblick über das Schrifttum zum Beauftragten | 33 | ||
3. Wissenschaftliche Distanz zum Beauftragten – Befürworter und Gegner | 38 | ||
III. Gang der Untersuchung | 41 | ||
§ 2 Begriffsbestimmung | 41 | ||
I. Begriffsbestimmung des „eigentlichen Beauftragten“ | 42 | ||
1. Definition | 42 | ||
2. Zu den einzelnen Begriffsmerkmalen | 43 | ||
a) Gesetzliche Regelung oder Organisationsgewalt als Rechtsgrundlage für die Schaffung von Beauftragten | 43 | ||
b) Der öffentlich-rechtliche Beauftragte als neuartige Organisationseinheit | 44 | ||
aa) Etablierung als eigenständige Organisationseinheit | 44 | ||
bb) Neuartigkeit trotz älterer Erscheinungsformen | 46 | ||
c) Vorkommen von Beauftragten im Bereich der Exekutive und der Legislative | 47 | ||
d) Persönliche Aufgabenwahrnehmung durch Beauftragte | 47 | ||
e) Fehlen einer Fachaufsicht | 48 | ||
f) Internes und externes Wirken von Beauftragten | 49 | ||
g) Besonderheit der Aufgabenstellung | 49 | ||
h) Typische Pflichten und korrespondierende Kompetenzen von Beauftragten | 50 | ||
aa) Kontroll-, Beratungs- und Berichtspflichten | 50 | ||
bb) Auskunfts- und Beteiligungsrechte | 51 | ||
cc) Der Beauftragte als spezielle Petitionsinstanz | 52 | ||
dd) Fehlen hoheitlicher Weisungs- und Eingriffsbefugnisse | 52 | ||
3. Vergleich mit den bisherigen Definitionsansätzen in der Literatur | 53 | ||
II. Ausgrenzungen | 55 | ||
1. „Uneigentliche Beauftragte“ im öffentlichen Bereich | 55 | ||
a) Behördenbeauftragte | 56 | ||
b) Aufsichtsbeauftragte | 57 | ||
c) Betriebsbeauftragte | 59 | ||
d) Lehrbeauftragte | 62 | ||
e) Beauftragte Richter | 62 | ||
f) Sonstige „uneigentliche Beauftragte“ | 63 | ||
2. Kollegialgremien | 63 | ||
3. Politisch geforderte Beauftragte | 65 | ||
4. Beauftragte im privatrechtlichen Bereich | 67 | ||
III. Sprachliche Kritik des Beauftragtenbegriffes | 68 | ||
1. Zivilrechtlicher Anklang | 68 | ||
2. Geringe Kennzeichnungskraft des Begriffes „Beauftragter“ – Fehlen einer prägnanten Alternativbezeichnung | 69 | ||
3. Personalisierte Bezeichnung einer öffentlich-rechtlichen Organisationseinheit | 72 | ||
4. Problem der fehlenden Geschlechtsneutralität | 74 | ||
5. Die Bezeichnung einzelner Beauftragter als Betätigungsfeld der political correctness – Der Name ist Programm | 75 | ||
6. Sprachliche Fehlgriffe bei der Benennung von Beauftragten | 76 | ||
a) Die Bandwurmbeauftragten | 76 | ||
b) Die Beauftragten der Beauftragten | 77 | ||
IV. Zum Problem der uneinheitlichen Verwendung der Bezeichnung „Beauftragter“: „Beauftragte“, die nur so heißen, und „Beauftragte“, die nicht so heißen | 78 | ||
§ 3 Unterscheidungskriterien und Arten öffentlich-rechtlicher Beauftragter | 80 | ||
I. Differenzierung nach der Verwaltungsebene | 80 | ||
1. Bundesbeauftragte | 81 | ||
2. Landesbeauftragte | 81 | ||
3. Kommunalbeauftragte | 82 | ||
4. Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Beauftragten verschiedener Ebenen | 82 | ||
II. Differenzierung nach der Staatsfunktion | 84 | ||
1. Parlamentsbeauftragte | 84 | ||
2. Exekutivbeauftragte | 85 | ||
a) Verwaltungs- oder Administrativbeauftragte | 85 | ||
b) Regierungs- oder Gubernativbeauftragte | 85 | ||
3. Justizbeauftragte | 86 | ||
III. Differenzierung nach der Rechtsgrundlage | 87 | ||
1. Gesetzlich vorgesehene Beauftragte | 87 | ||
2. Kraft Organisationsgewalt geschaffene Beauftragte | 88 | ||
3. Notwendiger Inhalt einer Regelung zur Beauftragteneinsetzung | 88 | ||
IV. Differenzierung nach der Zugehörigkeit zum berufenden Hoheitsträger | 89 | ||
1. Interne Beauftragte | 89 | ||
2. Externe Beauftragte | 90 | ||
V. Differenzierung nach der Art der Rechtsbeziehung zum berufenden Hoheitsträger | 91 | ||
1. Öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen Beauftragtem und Hoheitsträger | 91 | ||
a) Herkömmliches Dienstverhältnis | 91 | ||
b) Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis | 91 | ||
2. Privatrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Beauftragtem und Hoheitsträger | 92 | ||
VI. Differenzierung nach der Art der Aufgabe | 93 | ||
1. Kontrollbeauftragte | 93 | ||
2. Schutzbeauftragte | 94 | ||
3. Integrationsbeauftragte | 95 | ||
4. Koordinationsbeauftragte | 95 | ||
VII. Differenzierung nach der zeitlichen Komponente der Aufgabe | 96 | ||
1. Zeitbeauftragte | 96 | ||
2. Dauerbeauftragte | 97 | ||
VIII. Differenzierung nach dem Umfang und der Entlohnung des Amtes | 97 | ||
1. Hauptamtliche Beauftragte | 97 | ||
2. Nebenamtliche Beauftragte | 98 | ||
3. Ehrenamtliche Beauftragte | 98 | ||
§ 4 Rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsformen und Eingliederung in den allgemeinen Staatsaufbau | 99 | ||
I. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Beauftragten | 99 | ||
1. Demokratieprinzip | 100 | ||
2. Bundesstaatsprinzip | 101 | ||
3. Rechtsstaatsprinzip | 102 | ||
II. Organisationsmodelle für den Beauftragten | 103 | ||
1. Das „monistische“ Modell: Der Beauftragte als Einzelperson | 103 | ||
2. Das „körperschaftliche“ Modell: Der Beauftragte als Behörde | 104 | ||
III. Eingliederung in den allgemeinen Staatsaufbau | 104 | ||
1. Die Ausnahme: Die „systemkonforme“ Eingliederung des Beauftragten in den hierarchischen Behördenaufbau | 104 | ||
2. Der Regelfall: Beauftragte mit „Sonderstellung“ | 105 | ||
a) Beauftragte mit Sonderbehördencharakter | 105 | ||
b) Beauftragte als bei-, an- oder ausgegliederte Organisationseinheiten | 106 | ||
aa) Beauftragte als bei- oder angegliederte Organisationseinheiten | 106 | ||
bb) Beauftragte als ausgegliederte oder verselbständigte Organisationseinheiten | 107 | ||
c) Beauftragte mit Stabsstellencharakter | 108 | ||
d) Beauftragte und die Einheit der Verwaltung | 109 | ||
§ 5 Gründe und Alternativen für die Einsetzung von Beauftragten | 112 | ||
I. Besonderheiten der Aufgabenstellung | 113 | ||
1. Dokumentation der besonderen Bedeutung der Aufgabe | 114 | ||
a) Die Einsetzung des Beauftragten als politisches Signal | 114 | ||
b) Speziell: Die Beauftragten als Wahlkampfthema | 115 | ||
c) Andere Möglichkeiten einer politischen Schwerpunktsetzung | 116 | ||
2. Gesamtbedeutung der Aufgabe für den Hoheitsträger und für die Gesellschaft | 116 | ||
a) Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben durch Beauftragte | 116 | ||
b) Gesamtgesellschaftliches Wirken von Beauftragten | 117 | ||
c) Andere Möglichkeiten zur Koordinierung interner und externer Querschnittsaufgaben | 117 | ||
3. Besondere Schutzbedürftigkeit der Zielgruppe | 119 | ||
a) Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Personengruppen und Rechtsgüter | 119 | ||
b) Andere Möglichkeiten zur Berücksichtigung besonderer Schutzinteressen | 121 | ||
4. Besondere Grundrechtsrelevanz des Aufgabenbereichs | 122 | ||
a) Gründe für die besondere Grundrechtsrelevanz bestimmter Bereiche – Notwendigkeit einer präventiven Kontrolle | 122 | ||
b) Andere Möglichkeiten zur Berücksichtigung besonderer Grundrechtsrelevanz | 123 | ||
5. Besondere Anforderungen an den Aufgabenträger | 123 | ||
a) Inhalt der Anforderungen | 123 | ||
b) Berücksichtigung spezieller Anforderungen im Rahmen von Personalauswahl und Qualifizierung | 124 | ||
6. Zeitlich befristete Bedeutung der Aufgabenstellung | 124 | ||
a) Abgrenzung zwischen Zeit- und Daueraufgaben | 125 | ||
b) Drei Kategorien von Beauftragten unter zeitlichem Gesichtspunkt | 125 | ||
aa) Beauftragte mit Zeitauftrag (echte Zeitbeauftragte) | 125 | ||
bb) Beauftragte mit Dauerauftrag (echte Dauerbeauftragte) | 127 | ||
cc) Zum Dauerorgan tendierende Zeitbeauftragte (unechte Zeitbeauftragte) | 127 | ||
c) Berücksichtigung der zeitlichen Dimension einer Aufgabe im Rahmen der Aufbauorganisation | 128 | ||
II. Erfordernis unabhängiger Aufgabenwahrnehmung | 129 | ||
1. Notwendigkeit der unabhängigen Wahrnehmung von Beauftragtenaufgaben | 129 | ||
2. Sicherstellung von Unabhängigkeit durch Verfahren und Organisation | 130 | ||
III. Wunsch nach „unbürokratischer“ Aufgabenwahrnehmung | 130 | ||
1. Die bürokratische Ordnung nach Max Weber | 131 | ||
2. Heutiges Verständnis von Bürokratie – Zur Überwindung „bürokratischer Strukturen“ durch die so genannte Verwaltungsreform | 132 | ||
3. Inwiefern agieren Beauftragte „unbürokratisch“? – Zum Unterschied zwischen „unbürokratisch“ und „ungesetzlich“ | 134 | ||
4. Das Dilemma: Die Bürokratisierung der Beauftragten und der Verwaltungsreform – Die zwangsläufige Ent-Täuschung | 135 | ||
5. Zur Notwendigkeit einer modernen Bürokratiekritik: Neubestimmung der Vor- und Nachteile einer bürokratischen Aufgabenerledigung | 139 | ||
IV. Beauftragte als ideale Krisenmanager und Reformer? | 142 | ||
1. Beauftragte als Sonderermittler | 144 | ||
2. Beauftragte als Opferhelfer | 145 | ||
3. Beauftragte als Reformer | 146 | ||
4. Zur Notwendigkeit von Krisenbewältigungskompetenz und Reformfähigkeit bei allen Verwaltungsträgern | 147 | ||
V. Kostengründe | 148 | ||
1. Zu den Kosten von Beauftragten | 148 | ||
2. Zur Notwendigkeit von Kostenbewusstsein bei allen Verwaltungsträgern | 151 | ||
VI. Zwischenergebnis: Sind Beauftragte überflüssig? | 152 | ||
§ 6 Rechtspolitische Probleme und Gefahren des Beauftragtenwesens | 153 | ||
I. Unübersichtlichkeit und Ineffizienz der Staatsorganisation: Die Zuständigerklärung des Unzuständigen | 154 | ||
II. Delegation von Verantwortung statt eigenverantwortlicher Kompetenzwahrnehmung: Die schleichende Selbstentmachtung von Parlament und Regierung | 155 | ||
III. Strukturzersplitterung statt Strukturreform: Die Schaffung neuer Organisationseinheiten aus Unzufriedenheit mit den alten | 156 | ||
IV. Partikularinteressenvertretung statt Allgemeinwohlverantwortlichkeit: Der Beauftragte als Lobbyist | 158 | ||
V. Personalisierung öffentlicher Aufgabenwahrnehmung: Das Amt ist nichts, die Person ist alles | 160 | ||
VI. „Sieh’, Wähler, was ich Gutes getan habe“: Der Beauftragte als Feigenblatt | 161 | ||
VII. „Weil Du Gutes getan hast“: Das Beauftragtenamt als Versorgungsposten | 162 | ||
VIII. „Die ich rief, die Geister“: Kontrolle und Verselbständigungstendenzen der Beauftragten | 163 | ||
Zweiter Abschnitt: Herkunft und Geschichte des Beauftragten – Erscheinungsformen außerhalb Deutschlands | 164 | ||
§ 7 Die geschichtliche Entwicklung des Beauftragten in Deutschland | 164 | ||
I. Die Kommissare als Vorläufer des modernen Beauftragten | 165 | ||
1. Der Kommissar als Vorfahr aller Behörden | 165 | ||
2. Deutsches Reich und Weimarer Republik | 166 | ||
3. Die Zeit des Nationalsozialismus | 167 | ||
II. Der Ombudsmann als „zweiter Pate“ des heutigen Beauftragten | 169 | ||
1. Die Ombudsmannidee aus Skandinavien | 169 | ||
2. Das Obsiegen des Petitionsrechts in Deutschland | 171 | ||
III. Der Beauftragte als Synthese von Kommissar und Ombudsmann | 173 | ||
IV. Die Entwicklung des Beauftragten nach dem Zweiten Weltkrieg | 174 | ||
1. Die Zeit der Besatzung | 174 | ||
2. Die Konsolidierung der Bundesrepublik | 176 | ||
3. Die Wiedervereinigung | 176 | ||
4. Von der Bonner zur Berliner Republik – Tendenzen für einen Überdruss an den Beauftragten? | 177 | ||
§ 8 Erscheinungsformen außerhalb Deutschlands | 180 | ||
I. Der Ombudsmann in Skandinavien | 180 | ||
II. Die Volksanwaltschaft in Österreich | 182 | ||
III. Beauftragte in den reformierten osteuropäischen Staaten | 183 | ||
IV. Der Europäische Bürgerbeauftragte | 183 | ||
Zweiter Teil: Erscheinungsformen des öffentlich-rechtlichen Beauftragten in der Bundesrepublik Deutschland | 185 | ||
Erster Abschnitt: Bundesebene | 186 | ||
§ 9 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages | 186 | ||
I. Rechtsstellung und Organisationsform | 186 | ||
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte | 186 | ||
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung | 187 | ||
3. Art, Beginn und Ende des Amtes | 189 | ||
4. Einbindung in den Bundestag und personelle Ausstattung | 190 | ||
II. Aufgaben und Befugnisse | 191 | ||
1. Gesetzlicher Katalog | 191 | ||
2. Verhältnis zum Verteidigungsausschuss | 193 | ||
3. Tätigwerden | 194 | ||
III. Aufsicht und Kontrolle | 195 | ||
IV. Würdigung | 195 | ||
1. Der Wehrbeauftragte als Prototyp des Beauftragten im bundesdeutschen Verfassungsrecht | 195 | ||
2. Der Wehrbeauftragte: ein zahnloser Kettenhund? | 197 | ||
a) Zur Kritik an seiner formalen Machtlosigkeit | 197 | ||
b) Zur Kritik am Wahl- bzw. Abwahlquorum | 199 | ||
3. Kontrollineffizienz durch Summierung von Kontrollkompetenzen? | 202 | ||
4. Militär und Demokratie: ewiger Gegensatz? | 202 | ||
5. Institutionelle Bestandsgarantie des Wehrbeauftragten? | 204 | ||
V. Anhang: Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst | 205 | ||
§ 10 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit | 207 | ||
I. Rechtsstellung und Organisationsform | 207 | ||
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte | 207 | ||
a) Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesdatenschutzgesetz 1977 | 208 | ||
b) Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes 1990 | 211 | ||
c) Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes 2005 | 214 | ||
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung | 214 | ||
a) Notwendigkeit einer Zuordnung | 215 | ||
b) Zuordnung | 216 | ||
aa) Indizien für die Einordnung als Regierungsbeauftragter | 216 | ||
bb) Indizien für die Einordnung als Parlamentsbeauftragter | 217 | ||
cc) Gesetzliche Konzeption: parlamentarisch gewählter Exekutivbeauftragter | 217 | ||
3. Art, Beginn und Ende des Amtes | 218 | ||
4. Einrichtung beim Bundesminister des Innern und personelle Ausstattung | 221 | ||
II. Aufgaben und Befugnisse | 221 | ||
III. Aufsicht und Kontrolle | 223 | ||
IV. Würdigung | 225 | ||
1. Der Datenschutzbeauftragte als Garant präventiver Kontrolle im besonders grundrechtssensiblen Bereich | 225 | ||
2. Verfassungsrechtliches Gebot zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Datenschutzbeauftragten? | 226 | ||
3. Zur Zwitterstellung zwischen Regierungs- und Parlamentsbeauftragtem | 229 | ||
4. Institutionalisierungs- und Verselbständigungstendenzen der Datenschutzbeauftragten | 230 | ||
§ 11 Der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration | 231 | ||
I. Rechtsstellung und Organisationsform | 231 | ||
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte | 231 | ||
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung | 233 | ||
3. Art, Beginn und Ende des Amtes | 233 | ||
4. Einrichtung beim Bundeskanzleramt und personelle Ausstattung | 234 | ||
II. Aufgaben und Befugnisse | 235 | ||
III. Aufsicht und Kontrolle | 237 | ||
IV. Würdigung | 237 | ||
1. Der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration als politischer „Erfüllungsgehilfe“ der Bundesregierung | 237 | ||
2. Integration als Daueraufgabe – der Integrationsbeauftragte als Dauerorgan? | 238 | ||
V. Anhang: Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge | 239 | ||
§ 12 Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik | 240 | ||
I. Rechtsstellung und Organisationsform | 240 | ||
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte | 240 | ||
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung | 241 | ||
II. Aufgaben und Befugnisse | 242 | ||
III. Aufsicht und Kontrolle | 243 | ||
IV. Würdigung | 244 | ||
1. Von der Gauck-Behörde zur Birthler-Behörde | 244 | ||
2. Die Stasi-Unterlagen – „ewige“ DDR-Hinterlassenschaft? | 244 | ||
§ 13 Sonstige Beauftragte auf Bundesebene | 245 | ||
I. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung | 245 | ||
II. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen | 247 | ||
III. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung | 248 | ||
IV. Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer | 248 | ||
V. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien | 249 | ||
VI. Weitere Beauftragte | 250 | ||
Zweiter Abschnitt: Landesebene | 251 | ||
§ 14 Überblick | 252 | ||
I. Überblick über die Bundesbeauftragten entsprechenden Landesbeauftragten | 252 | ||
1. Landesdatenschutzbeauftragte | 252 | ||
2. Landesausländerbeauftragte | 253 | ||
3. Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik | 254 | ||
4. Sonstige Beauftragte | 254 | ||
II. Landesbeauftragte ohne Entsprechung auf Bundesebene | 254 | ||
1. Einzelne Beauftragte | 254 | ||
a) Kinderbeauftragte | 255 | ||
b) Opferschutzbeauftragte | 255 | ||
c) Tierschutzbeauftragte | 256 | ||
2. Die Generalklausel zur Wahl von Beauftragten in der Brandenburger Verfassung | 256 | ||
§ 15 Bürgerbeauftragte | 257 | ||
I. Rechtsstellung und Organisationsform | 257 | ||
II. Aufgaben und Befugnisse | 259 | ||
III. Aufsicht und Kontrolle | 260 | ||
IV. Würdigung | 261 | ||
Dritter Abschnitt: Kommunalebene | 262 | ||
§ 16 Überblick | 262 | ||
I. Ausländerbeauftragte | 262 | ||
II. Kinderbeauftragte | 263 | ||
III. Seniorenbeauftragte | 264 | ||
IV. Fahrradbeauftragte | 264 | ||
V. Sonstige Beauftragte | 266 | ||
§ 17 Gleichstellungsbeauftragte | 266 | ||
I. Rechtsstellung und Organisationsform | 266 | ||
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte | 266 | ||
2. Kommunalverfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung | 269 | ||
3. Art, Beginn und Ende des Amtes | 269 | ||
II. Aufgaben und Befugnisse | 270 | ||
III. Aufsicht und Kontrolle | 272 | ||
IV. Würdigung | 273 | ||
1. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als Projektionsfläche ideologischer Grabenkämpfe | 273 | ||
2. Gleichstellung als Daueraufgabe – die Gleichstellungsbeauftragten als Dauerorgane? | 274 | ||
§ 18 Fazit | 275 | ||
I. Zusammenfassung in Thesen | 275 | ||
II. Resümee | 282 | ||
Anhang I: Definition des öffentlich-rechtlichen Beauftragten | 284 | ||
Anhang II: Synopse der ausführlicher dargestellten Beauftragten des Bundes | 285 | ||
Anhang III: Alphabetisches Verzeichnis der Beauftragten | 286 | ||
Literaturverzeichnis | 300 | ||
Sachwortverzeichnis | 317 |