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Die Einheit der Verfassung - Kritik des juristischen Holismus

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Müller, F. (2007). Die Einheit der Verfassung - Kritik des juristischen Holismus. Elemente einer Verfassungstheorie III. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52432-7
Müller, Friedrich. Die Einheit der Verfassung - Kritik des juristischen Holismus: Elemente einer Verfassungstheorie III. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52432-7
Müller, F (2007): Die Einheit der Verfassung - Kritik des juristischen Holismus: Elemente einer Verfassungstheorie III, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52432-7

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Die Einheit der Verfassung - Kritik des juristischen Holismus

Elemente einer Verfassungstheorie III

Müller, Friedrich

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 76

(2007)

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Abstract

"Die theoretische Leistung des Verfassers und der Ertrag der Arbeit für Ausbildung und Praxis lassen sich kaum hoch genug veranschlagen. Sie besticht sprachlich wie gedanklich durch Klarheit und Originalität. Genauigkeit der Beobachtungen und überlegene Beherrschung des Stoffes verschiedener Disziplinen sind bewundernswert."

Pressestimme zur 1. Auflage 1979 in: Juristenzeitung

Als 1979 Friedrich Müllers Buch "Die Einheit der Verfassung" erschien, wurde es zwar ein Verkaufserfolg, blieb aber zunächst ohne größere Auswirkungen in der Fachwissenschaft. Damals fehlte ihm noch der Resonanzboden. Die von ihm vollzogene nicht akademisch abstrakte, sondern konkret-praktische, seine textnah minuziöse Dekonstruktion des ganzheitlichen Rechtsbegriffs am Beispiel der Vorstellung einer Einheit der Verfassung konnte noch nicht an eine entsprechende Debatte in Philosophie und Rechtstheorie anschließen; die Texte von Derrida waren nicht übersetzt, waren dem Autor im übrigen auch noch nicht bekannt. Auch der von ihm vorgeführte, der praktisch vollzogene Übergang von einem starken (vertikalen) zu einem schwachen (horizontalen) Holismus konnte noch nicht an die Diskussion in der analytischen Philosophie anknüpfen, da deren pragmatische Wende gerade erst begonnen hatte.

Nach fast 30 Jahren ist das Buch jetzt nicht mehr so ungleichzeitig wie damals, eine Reihe von Anschlüssen lässt sich bereits überblicken. In dieser Einführung soll der Topos der diskursiven Gewaltenteilung hervorgehoben werden, der implizit die Geschichte der Rechtstheorie im 20. Jahrhundert durchzieht und der, als frühe Pioniertat, von Friedrich Müller hier in einer spezifischen Wendung ausgearbeitet worden ist.

Aus der Einleitung zur 2. Auflage von Ralph Christensen

Stimmen zu den Bänden I-VIII:

"Der Verf. unterzieht das herrschende Verständnis juristischer Arbeitsweise grundsätzlicher Kritik und entwickelt die Aufgabe ihrer Methodik, konkrete Entscheidungsnormen allgemeinen Rechtsnormen verläßlich zurechenbar zu machen." Juristenzeitung

"Was der Verf., einer der hervorragendsten Kenner juristischer Methodik und einer Methodologie der Rechtswissenschaft, an scharfsichtigen Beobachtungen des Rechtsbetriebes, Kritik der höchstrichterlichen Spruchpraxis und eigenen Lösungsansätzen beizutragen hat, wird die deutsche Staatsrechtswissenschaft in den nächsten Jahren beschäftigen." Rechtstheorie

"Viele seiner Ergebnisse bleiben von grundlegender Bedeutung. Der Ansatz von Friedrich Müller zeichnete sich immer schon dadurch aus, daß er besonders gut für das rechtsvergleichend-interdisziplinäre Gespräch geeignet und so auch äußerst anregend für die Beschäftigung mit grundsätzlich anders strukturierten Rechten ... ist." Österreichisches Archiv für Kirchenrecht

"Heute kann kein Politologe, der die konkrete Tätigkeit der Juristen einigermaßen verstehen will, die Arbeiten F. Müllers ignorieren. Wenn überhaupt noch ein Dialog und eine Kooperation zwischen Politologie und Jurisprudenz erfolgen soll, so wird sie an diesen Arbeiten anknüpfen und sich mit ihnen intensiv auseinandersetzen müssen." Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft

"F. M. wendet sich einem ebenso aktuellen wie wenig bearbeiteten Problem zu: Es geht um die Legitimation des Verfassungsstaates und seiner Verfassung. Sie wird als permanenter Prozeß nicht nur der Beschaffung, sondern mindestens ebensosehr der Erhaltung der Legitimitätsgrundlage politischer Systeme begriffen. ... Die Studie stellt die richtigen Fragen. Und sie zeigt Wegmarken für Antworten." Der Staat

"Für Müller ist das Projekt der Menschenrechte unmittelbar von der globalen Realisierung der Demokratie abhängig. Aber Müller geht weiter, denn er möchte den menschenrechtlichen Universalismus tiefer verankern ... Erst der Blick auf die ebenso rasante wie alternativlose Globalisierung von Markt, Macht und Recht läßt die ganze Tragweite von Müllers menschenrechtlichem Begriff demokratischer Legitimation erkennen." Frankfurter Allgemeine Zeitung

"Müllers Variationen zum Thema Demokratie in der Globalisierung können nur dringendst empfohlen werden. Denn abgesehen davon, dass sie in einem ebenso kunstvollen wie präzisen Stil verfasst sind, ist jedenfalls ihre Grundmelodie schlichtweg bestechend." Der Staat

"Insgesamt: Wahrhaft Elemente einer Verfassungstheorie, die nicht dazu bestimmt sind, in der Registratur des juristischen Betriebes abgeheftet und dann und wann mehr oder weniger mißverstanden zitiert zu werden ...; die vielmehr geeignet sind, in jungen Köpfen oder in solchen, die geistig jung geblieben sind, wie ein anregendes Ferment zu wirken." Neue Juristische Wochenschrift

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung (Ralph Christensen) I
1 Ausgangsfrage 9
2 Analyse der Rechtsprechung 12
2.1 Grundsatzkonforme Verfassungsauslegung 12
2.2 Begründung von ungeschriebenem Verfassungsrecht und von Richterrecht 40
2.3 Systematische Argumentation 49
2.31 Systematische Auslegung mit Verfassungsgrundsätzen 49
2.32 Einfache systematische Interpretation 63
2.4 Gegenseitige Begrenzung von Verfassungsrecht 70
2.5 Die Linien der Rechtsprechung 80
3 Möglichkeiten für einen Einsatz des Arguments „Einheit der Verfassung" 85
3.0 Ausgangspunkte: Staatsauffassungen — Vorverständnisse von Einheit in verschiedenen Rechtsgebieten — strukturierende Normtheorie — juristischer Systembegriff — Einheit und Ganzheit 85
3.1 Formale Möglichkeiten 92
3.11 Einheit als Geschlossenheit 92
3.111 Freiheit von Lücken 92
3.112 Freiheit von Widersprüchen und Lückenlosigkeit 103
3.12 Einheit der Verfassungsurkunde 114
3.121 Texteinheit des Grundgesetzes 114
3.122 Folgerungen aus der Texteinheit 121
3.13 Einheit der Rangstufe von Rechtsquellen 125
3.14 Einheit der Verfassungsstruktur 136
3.2 Inhaltliche Möglichkeiten 145
3.21 Ideologische Einheit 145
3.22 Einheit des verfassungsgeschichtlichen Typus 163
3.23 Legitimierende Einheit 167
3.24 Funktionale Einheit 173
3.3 Methodologische Möglichkeiten 184
3.31 Einheit als geisteswissenschaftliches Apriori 184
3.32 Einheit als Instrument der Normkonkretisierung 185
3.321 Systematische Argumente 188
3.321.1 Allgemeine Systematik 188
3.321.2 Verfassungsgrundsätze 191
3.321.3 Systematische Begrenzung von Grundrechten 195
3.322 Harmonisierende Verfassungsinterpretation 216
4 Einheit der Verfassung? 225
4.1 Spielarten des Arguments 225
4.2 Eine Prognose 234
Literaturverzeichnis 237
5 Einheit der Rechtsordnung 255
Personenregister 263
Sachregister 266
Entscheidungsregister 275