Das Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes
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Das Spannungsverhältnis zwischen Ehe und Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1074
(2007)
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Abstract
Gesellschaftliche Entwicklungen verändern das Verhältnis zwischen Ehe und Familie und schaffen Spannungen zwischen dem wachsenden Willen zum Kind und der schwindenden Bereitschaft zur Ehe, zwischen Elternverantwortung und Partnerschaft, zwischen der ehelichen Erwerbsgemeinschaft und der familiären Unterhaltsgemeinschaft, zwischen unkündbarer Elternschaft und scheidbarer Ehe. Art. 6 GG schützt Ehe und Familie in einem Atemzug, spiegelt aber auch eine Gegenläufigkeit dieser Institute wider.Friederike Nesselrode entwickelt sieben verfassungsrechtliche Regeln, die Art. 6 GG für ein entspanntes Verhältnis von Ehe und Familie bereithält. Diese werden durch die EMRK gefestigt, verlieren aber in der Grundrechtecharta der EU an Bedeutung. Dem Gesetzgeber werden Vorschläge unterbreitet, die Spannungslagen im Privatrecht, im Fürsorgerecht und im Versicherungsrecht abbauen. Die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht bestätigt diese Ergebnisse.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung: Art. 6 GG als Maßstab, um Spannungen zwischen Ehe und Familie in einer Welt der Ungebundenheit und Unverbindlichkeit zu lösen | 21 | ||
1. Teil: Gegenwärtige Herausforderungen an den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie | 26 | ||
A. Wandel und Gefährdungen von Ehe und Familie durch die gesellschaftliche Entwicklung | 27 | ||
I. Demographie und gesellschaftliche Lebensformen im Wandel | 28 | ||
1. Demographische Entwicklung | 28 | ||
2. Neue Formen des Zusammenlebens | 30 | ||
a) Weniger Ehen und Zunahme an nichtehelichen Lebensgemeinschaften | 30 | ||
b) Kinderlose Ehen und Ehen mit wenigen Kindern | 32 | ||
c) Familien ohne eheliche Grundlage | 33 | ||
d) Alleinerziehende | 35 | ||
e) Patchwork-Familien | 35 | ||
3. Anforderungen an den Schutz von Ehe und Familie im vereinten Deutschland | 36 | ||
II. Heutige Einstellungen zu Ehe und Familie | 37 | ||
1. Wille zum familiären Leben | 37 | ||
2. Wille zum Kind | 38 | ||
3. Schwindender Wille zur Ehe | 38 | ||
III. Gründe für die Nichtverwirklichung des Willens zum Kind | 39 | ||
1. Zerbrechlichere Formen des Zusammenlebens | 39 | ||
2. Verwirklichung individueller Glücks- und Selbstverwirklichungsansprüche | 39 | ||
3. Hohe Ansprüche an Familie und Elternschaft, aber kaum Anerkennung | 40 | ||
4. Trennung von Familien- und Erwerbsort | 41 | ||
5. Betreuung von Kindern in Kleinfamilien | 42 | ||
6. Bildungssystem und hoher Bildungsstand | 42 | ||
7. Überlastung des mittleren Lebensabschnitts | 43 | ||
8. Kinderfeindliche Berufswelt | 44 | ||
a) Fehlende Fortsetzungsmöglichkeit nach einer Erziehungspause | 44 | ||
b) Fehlendes Teilzeitbeschäftigungsangebot für Eltern | 45 | ||
c) Flexibilität von Arbeitsort und Arbeitszeit | 45 | ||
d) Tarif- und Beschäftigungsstrukturen | 46 | ||
9. Wirtschaftliche Wertlosigkeit der Erziehungsarbeit trotz Unterhaltsansprüchen des BGB | 46 | ||
a) Einkommen einer Familie nach der Geburt eines Kindes | 46 | ||
b) Keinen Lohn für die Erziehungsarbeit | 49 | ||
c) Sozialstaatliche Regelungen zulasten der Familie | 50 | ||
d) Steuerrechtliche Benachteiligungen der Familien | 51 | ||
10. Verhütung und Abtreibung – Elternschaft ist nicht mehr ein natürliches Phänomen | 52 | ||
11. Unfruchtbarkeit | 52 | ||
12. Gleichberechtigung im Beruf, weniger in der Familie | 53 | ||
13. Entfremdung gegenüber Kindern | 53 | ||
14. Problemdeutung durch die veröffentlichte Meinung – Wertewandel als Rechtfertigung? | 54 | ||
IV. Gründe für den schwindenden Willen zur Ehe trotz eines Willens zur Treue | 55 | ||
1. Erhöhte Anforderungen an den Partner: Ehe als Intim- und Liebesbeziehung | 55 | ||
2. Gleichberechtigung und Selbstbewusstsein der Frau | 56 | ||
3. Kollektive Sozialversicherungssysteme | 57 | ||
4. Finanzielle Hindernisse durch Gelder für Alleinerziehende | 58 | ||
5. Anerkennen von anderen Lebensformen | 58 | ||
6. Flexibilität, Schnelllebigkeit und Freizeitgestaltung | 59 | ||
7. Langwierige Ausbildung | 60 | ||
8. Wohlstand | 60 | ||
9. Verlust an hergebrachter Verbindlichkeit | 61 | ||
B. Gesetzliche Regelungen im Spannungsfeld zwischen Ehe und Familie | 62 | ||
I. Der Normalfall der ehebasierten Familie – Eheautonomie und Erziehungsverantwortung | 63 | ||
1. Nebeneinander von Familien- und Erwerbsarbeit | 63 | ||
2. Die Wahl zwischen Familieneinheit und Individualität im Namensrecht | 65 | ||
3. Staatliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls | 67 | ||
4. Eheverbot innerhalb der Familie zum Schutz des ungeborenen Lebens | 68 | ||
II. Spannungen durch das Auseinanderfallen von Ehe und Familie | 68 | ||
1. Scheidung der Ehe trotz unauflöslicher Elternschaft | 69 | ||
a) Kinderschutzklausel des § 1568 BGB | 70 | ||
b) Sorge- und Umgangsrechte Geschiedener | 71 | ||
c) Nachehelicher Unterhaltsanspruch wegen Betreuung der Kinder | 72 | ||
aa) Durchbrechung des Prinzips der Eigenverantwortung | 72 | ||
bb) Kein Unterhaltsausschluss nach § 1579 BGB | 73 | ||
cc) Wiederaufleben eines Unterhaltsanspruchs | 73 | ||
dd) Konkurrenz zwischen Ehegatte und Kind als Unterhaltsgläubiger | 74 | ||
2. Negative Eheschließungsfreiheit und Elternverantwortung für das Kind | 74 | ||
a) Sorge- und Umgangsrechte für den Vater eines nichtehelichen Kindes | 74 | ||
b) Unterhaltsansprüche der nicht verheirateten Mutter | 75 | ||
3. Die Stieffamilie | 76 | ||
a) Konkurrenzen zwischen der rechtlichen und biologischen Familie | 76 | ||
aa) Vaterschaftsvermutung zugunsten des Ehemannes der Mutter und Anfechtungsrecht des biologischen Vaters | 76 | ||
bb) Anspruch des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung | 77 | ||
b) Rechtliche Stärkung der Stieffamilie | 78 | ||
aa) Gerichtliche Bleibeanordnung nach § 1682 BGB | 78 | ||
bb) Mitsorgerecht des Ehegatten des allein sorgeberechtigten Elternteils | 79 | ||
cc) Konkurrenz der ersten und zweiten Familie im Unterhaltsrecht | 79 | ||
III. Entlastung von Alleinerziehenden und Benachteiligung der ehebasierten Familie | 80 | ||
1. Sonderregelungen für Alleinerziehende | 80 | ||
a) Sozialhilferechtlicher Mehrbedarf für Alleinerziehende | 80 | ||
b) Steuerlicher Entlastungsbetrag nach § 24 b EStG | 81 | ||
c) Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt | 82 | ||
2. Einkommensanrechnung in Wirtschaftsgemeinschaften in der Sozialhilfe | 82 | ||
a) Einsatz- oder Hausgemeinschaft? | 83 | ||
b) Offiziell Alleinerziehende | 85 | ||
IV. Benachteiligung von Kinder erziehenden im Vergleich zu kinderlosen Ehen | 85 | ||
1. Rentenversicherung | 86 | ||
2. Pflegeversicherung | 90 | ||
C. Rahmenbedingungen für die Entscheidung des Freiheitsberechtigten für ein Leben in Ehe und Familie | 94 | ||
2. Teil: Schutzinhalte des Art. 6 Abs. 1 GG im Wandel der Verfassung | 97 | ||
A. Bedeutung von Ehe und Familie für Gesellschaft und Staat | 100 | ||
I. Bedeutung der Ehe | 101 | ||
1. Ehe als Ort des Zusammenlebens und der Lebenshilfe | 101 | ||
2. Entlastung des Sozialstaates durch Versorgung des Ehepartners | 102 | ||
3. Entlastung des Rechtsstaates durch eheliche Fürsorge | 103 | ||
4. Ehe als Zuordnungsobjekt nach außen | 103 | ||
5. Ehe als Basis für die Gründung einer Familie | 104 | ||
II. Bedeutung der Familie | 104 | ||
1. Gemeinschaft zur Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes | 104 | ||
2. Sicherung der Fortexistenz von Staat und Gesellschaft durch Reproduktion | 106 | ||
3. Wertevermittlung als Zukunftssicherung für Staat, Wirtschaft und Kultur | 106 | ||
4. Entlastung des Sozial- und Rechtsstaates durch Erziehung und Fürsorge | 108 | ||
5. Familie als meistgelebte Lebensform | 109 | ||
III. Gleichklang und Spannung zwischen Ehe und Familie | 109 | ||
B. Die verfassungsrechtlichen Kernprinzipien von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG | 111 | ||
I. Der Schutzbereich der Ehe | 112 | ||
1. Mitwirkung des Staates zur Begründung eines staatsfreien Raumes | 113 | ||
2. Verschiedengeschlechtlichkeit | 115 | ||
3. Grundsätzliche Unauflösbarkeit | 116 | ||
4. Einehe | 117 | ||
5. Wirtschaftsgemeinschaft | 118 | ||
6. Lebens- und Beistandsgemeinschaft | 118 | ||
7. Freier Entschluss zur Ehe und ihre autonome Ausgestaltung durch gleichberechtigte Partner | 119 | ||
II. Der Schutzbereich der Familie | 120 | ||
1. Gemeinschaft von Kindern und verantwortungsbewussten Eltern | 121 | ||
a) Auf Abstammung basierende Elternverantwortung als Ausgangspunkt | 121 | ||
b) Unabhängigkeit des Familienbegriffs von einer ehelichen Grundlage | 122 | ||
c) Gemeinschaften zwischen Kind und einem Elternteil | 124 | ||
d) Auf Rechtszuweisung gegründete Elternschaft | 125 | ||
e) Auf Reproduktionsmedizin gegründete Elternschaft | 127 | ||
f) Zusammenfassung | 127 | ||
2. Lebens- und Hausgemeinschaft auf Zeit, lebenslange Begegnungsgemeinschaft – wachsende Selbstbestimmung des Kindes, schwindende Verantwortung der Eltern | 128 | ||
3. Erziehungsgemeinschaft – Einführung in Kultur und Recht | 129 | ||
4. Unterhalts- und Beistandsgemeinschaft | 130 | ||
III. Verfassungsrechtliche Unterschiede zwischen den Strukturprinzipien von Ehe und Familie | 130 | ||
C. Die Unterschiede von Ehe und Familie in den Rechtsfolgen des Art. 6 Abs. 1 GG | 131 | ||
I. Abwehrrecht gerichtet auf ein staatliches Unterlassen | 132 | ||
1. Umfassende Abwehr von staatlichen Eingriffen | 134 | ||
2. Verantwortung des Freiheitsberechtigten | 135 | ||
3. Staatsferne in der Ehe und staatliches Wächteramt in der Familie | 137 | ||
II. Einrichtungsgarantie | 138 | ||
1. Konkretisierungsauftrag und Schranke für den Gesetzgeber | 138 | ||
a) Verfassungsgarantie durch einfachgesetzliche Rechtsinstitute | 138 | ||
b) Richtlinie für den Gestaltungsraum des Gesetzgebers | 139 | ||
aa) Gewährleistung eines unantastbaren Garantiebereichs | 139 | ||
bb) Instituts- und institutionelle Garantie als umfassende Gewährleistung | 140 | ||
c) Bestimmung des unantastbaren Garantiebereichs durch die außerrechtliche Lebensordnung | 141 | ||
2. Notwendigkeit der Einrichtungsgarantie von Ehe und Familie | 142 | ||
a) Institutionalisierung schafft Freiheit durch Typisierung | 142 | ||
b) Institutionalisierung für den Erhalt der staatlichen Gemeinschaft | 143 | ||
c) Wegweiser für gesellschaftliche Veränderungen: Gleiche Antworten auf neue Anfragen | 144 | ||
3. Der Auftrag der Einrichtungsgarantie als Spannungsfeld | 145 | ||
III. Wertentscheidende Grundsatznorm und besondere Schutzpflicht | 146 | ||
1. Wertentscheidende Grundsatznorm als Teil der objektiven Werteordnung | 149 | ||
a) Allgemeine Schutzpflicht | 149 | ||
aa) Gesetzliche Umsetzung der privaten Neminem-Laedere-Pflicht | 149 | ||
bb) Schutz vor Aushöhlung | 151 | ||
b) Ausstrahlungswirkung ins Privatrecht | 152 | ||
c) Schädigungsverbot | 153 | ||
d) Allgemeine Förderpflicht | 153 | ||
2. Besondere Schutzpflicht des Art. 6 Abs. 1 GG | 154 | ||
a) Besondere Schutzpflicht als Gesetzgebungsauftrag | 155 | ||
aa) Benachteiligungsverbot als besonderer Gleichheitssatz | 155 | ||
bb) Abstandsgebot | 157 | ||
cc) Besonderes Förderungsgebot | 158 | ||
b) Besondere Schutzpflicht des Grundrechtsberechtigten | 160 | ||
3. Teil: Verfassungsrechtliche Vorgaben, die Verdeutlichung durch den Gesetzgeber und der Einfluss des Europarechts auf das Verhältnis von Ehe und Familie | 163 | ||
A. Sieben verfassungsrechtliche Regeln für das Verhältnis von Ehe und Familie | 163 | ||
I. Getrennter Schutz von Ehe und Familie | 164 | ||
1. Eigenständigkeit von Ehe und Familie | 164 | ||
a) Die Ehe als eine um ihrer selbst willen schützenswerte Lebensgemeinschaft | 165 | ||
b) Familienschutz unabhängig von der Ehe | 166 | ||
2. Strukturschutz der Ehe und finanzielle Förderung der Familie | 167 | ||
II. Gleichbehandlung, Differenzierung und Privilegierung von Ehe und Familie | 169 | ||
1. Verwirklichung von Lebenssinn in freiheitlicher Entfaltung | 169 | ||
2. Besonderer Schutzauftrag zugunsten von Ehe und Familie | 170 | ||
a) Benachteiligungsverbot und Privilegierung gegenüber anderen Gemeinschaften | 170 | ||
b) Gleichbehandlung und Differenzierung je nach Struktur der Gemeinschaft | 171 | ||
III. Wertentscheidung des Grundgesetzes – Leitidee der Ehe und Familie als Einheit | 172 | ||
1. Ehe und Familie in einem Atemzug | 172 | ||
a) Leben in der ehelichen Familie als positiv empfundene Normalität | 173 | ||
b) Ehe als beste Voraussetzung für die Entwicklung von Kindern | 174 | ||
c) Festigung der Ehe durch die Familie | 175 | ||
2. Ausrichtung des Ehe- und Familienschutzes auf das Kind | 175 | ||
a) Schutz der Ehe als Basisgemeinschaft für die Familie | 175 | ||
b) Natürliche Erwartung des Kindes auf die gemeinsame Begegnung mit Vater und Mutter | 176 | ||
IV. Verfassungsrechtlicher Schwerpunkt: Schutz der Familie | 177 | ||
1. Schutz für eheliche und nichteheliche Kinder | 177 | ||
2. Verfassungsauftrag zur Kinderförderung | 178 | ||
a) Umfassende Familienförderung als Unterstützung der aktuellen Elternschaft | 178 | ||
b) Ausgleich bestehender Nachteile für nichteheliche Kinder im Spannungsfeld zum Schutz der ehelichen Familie | 179 | ||
c) Schutz der Ehe als Hoffnung auf eine potentielle Elternschaft | 181 | ||
d) Vorrang der Kinderrechte vor den Rechten der Ehegatten | 182 | ||
V. Verfassungsauftrag zur Kontinuität | 183 | ||
1. Stetigkeit der Lebensbedingungen zum Wohl des Einzelnen | 183 | ||
2. Erhalt der Gemeinschaft, soweit in Freiheit möglich | 184 | ||
VI. Stetige Pflichtenbindung trotz Trennung der Gemeinschaft | 186 | ||
1. Elternpflicht und zivilrechtliche Folgewirkungen aus dem Eheversprechen | 186 | ||
2. Primat der Elternpflicht | 187 | ||
VII. Staat in Reserve | 188 | ||
1. Wächteramt gegenüber den Eltern, allgemeiner Schutzauftrag gegenüber den Ehegatten | 188 | ||
2. Schutz des schwächsten Gliedes in der Gemeinschaft | 189 | ||
B. Die Verdeutlichung des verfassungsrechtlichen Verhältnisses von Ehe und Familie durch den Gesetzgeber | 191 | ||
I. Getrennter Schutz von Ehe und Familie | 192 | ||
1. Zivilrechtliche Entkoppelung von Ehe und Familie | 192 | ||
2. Strukturschutz der Ehe und Förderung der Familie im Zivil- und Einkommensteuerrecht | 193 | ||
II. Hervorheben der Gemeinschaften von Ehe und Familie ohne Konkurrenz | 197 | ||
1. Besonderer Schutzauftrag ist unerfüllt | 197 | ||
2. Schutzbedürfnis unabhängig vom Einkommen | 199 | ||
3. Gegeneinander Ausspielen in der politischen Diskussion | 200 | ||
III. Zivilrechtliche Verknüpfungen von Ehe und Familie als Ausdruck der Einheit | 200 | ||
1. Rechtsbeziehungen in der Familienerbfolge und im Ehegattenerbrecht | 200 | ||
2. Finanzierungsgemeinschaft der Familie | 202 | ||
3. Recht des Kindes auf Umgang mit Vater und Mutter | 203 | ||
IV. Vorrangiger Schutz der Familie | 203 | ||
1. Schutz unabhängig von der Ehe | 203 | ||
a) Gemeinsames Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt auch ohne Ehe | 203 | ||
b) Abzugsfähigkeit des Betreuungsaufwands im Steuerrecht für Alleinerziehende und für Ehepaare | 204 | ||
2. Besondere finanzielle Förderung der Familie | 205 | ||
3. Rechtsstellung des Kindes gegenüber seinen Eltern | 206 | ||
a) Zivilrechtliche Ausrichtung auf das Wohl und die Entfaltungsmöglichkeiten des Kindes | 206 | ||
b) Rechtsstellung des heranwachsenden Kindes | 207 | ||
V. Gesetzlich verordnete Kontinuität beim Scheitern der Gemeinschaft im Zivilrecht | 208 | ||
VI. Zivilrechtliche Pflichtenbindung nach Trennung der Gemeinschaften von Ehe und Familie | 208 | ||
VII. Gesetzliche Grundlagen zum Eingreifen des Staates in Ehe und Familie | 209 | ||
1. Staatliche Schlichtung erst beim Scheitern der Ehe | 209 | ||
2. Vorrang der Elternverantwortung vor dem staatlichen Wächteramt zugunsten des Kindes | 209 | ||
3. Verfahrenspfleger bei Gericht zur Wahrung der Interessen des Kindes | 211 | ||
C. Veränderungen des verfassungsrechtlichen Maßstabs für das Verhältnis von Ehe und Familie durch europarechtliche Vorgaben | 212 | ||
I. Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte | 213 | ||
1. Fester internationaler Wertkonsens als Orientierungspunkt für die Auslegung des Grundgesetzes | 213 | ||
2. Inhaltliche Vorgaben der EMRK für das Verhältnis von Ehe und Familie | 215 | ||
a) Achtung des Familienlebens unabhängig von der ehelichen Grundlage | 217 | ||
b) Ehe als Ausgangspunkt zur Gründung einer Familie | 218 | ||
c) Ehe und Familie als Einheit | 219 | ||
d) Schwerpunkt des Schutzes der Familie als Raum zur Persönlichkeitsentfaltung | 220 | ||
3. Bestätigung der Auslegung des Grundgesetzes durch die EMRK | 221 | ||
II. Entwurf der Grundrechtecharta der Europäischen Union | 221 | ||
1. Kein Ausdruck gemeinsamer Werte im Bereich von Ehe und Familie | 221 | ||
a) Inhaltliche Modifikation des Art. 6 GG? | 223 | ||
b) Europarechtliche Auslegungshilfe | 225 | ||
2. Inhaltliche Vorgaben der Grundrechtecharta für das Verhältnis von Ehe und Familie | 226 | ||
a) Relativierung des Schutzes für Ehe und Familie durch Verweise auf das einfache Recht | 226 | ||
b) Unabhängiger Schutz von Ehe und Familie | 227 | ||
c) Schwerpunkt des Schutzes der Familie | 227 | ||
d) Aufweichen der Wertentscheidung des Grundgesetzes von Ehe und Familie als Einheit | 229 | ||
e) Kaum Regelungen zur Konfliktlösung bei Trennung der Gemeinschaften | 229 | ||
3. Keine Auswirkung der Relativierung des Grundrechtschutzes | 230 | ||
4. Teil: Art. 6 GG als Auftrag an den heutigen Gesetzgeber – Vorschläge für ein entspanntes Verhältnis zwischen Ehe und Familie | 231 | ||
A. Unterschiedliche Förderung von Ehe und Familie | 232 | ||
I. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit für Ehe und Familie | 233 | ||
1. Öffentlichkeitsarbeit für die Ehe | 233 | ||
2. Unterschiede in Ost- und Westdeutschland | 234 | ||
II. Gleiche Anerkennung der Erziehungsleistung von allen Familien | 235 | ||
1. Abschaffen der Sonderregelungen für Alleinerziehende | 236 | ||
2. Freiheitliche Lösung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf | 237 | ||
a) Einheitliches Familiengeld als finanzielle Anerkennung der Erziehung | 238 | ||
b) Familien brauchen Zeit – Strukturelle Rücksichtnahme auf die Familie | 239 | ||
3. Besondere Anerkennung der Erziehungsleistung in den umlagefinanzierten Versicherungssystemen | 241 | ||
a) Höchste Rente für den größten Rentenbeitrag | 241 | ||
b) Anerkennung der Kindererziehung statt Mitversicherung in der Pflegeversicherung | 244 | ||
III. Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern in der Sozialhilfe | 247 | ||
B. Die Antwort des Art. 6 GG auf die im Zivilrecht angelegten Spannungsfelder: Reformbedarf oder Bestätigung des verfassungsrechtlichen Verhältnisses von Ehe und Familie | 249 | ||
I. Kontinuität zum Schutz des Kindes | 249 | ||
1. Kinderschutzklausel als Stärkung der Rechte des Kindes im Scheidungsfall | 249 | ||
2. Kontinuität im Sorgerecht | 251 | ||
3. Kontinuität in der ehebasierten Familie durch freie Entscheidungsmöglichkeiten | 254 | ||
II. Stärkere Pflichtenbindung gegenüber dem Kind als gegenüber dem Ehegatten im Unterhaltsrecht | 256 | ||
1. Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Scheidung | 256 | ||
2. Frühere Kindererziehung als wichtigste Ausnahme vom Prinzip der Eigenverantwortung | 258 | ||
3. An Kind geknüpfter Kinderbetreuungsunterhalt | 258 | ||
4. Vorrangiger Unterhalt des Kindes | 261 | ||
5. Pflichtenbindung im Vorrang des Unterhalts des ersten Ehegatten | 261 | ||
III. Zivilrechtliche Stütze für familiäre Verantwortungsgemeinschaften | 262 | ||
1. Vorrang der sozialen, ehebasierten Familiengemeinschaft vor der biologischen Familie | 263 | ||
a) Vaterschaftsvermutung des Ehemannes der Mutter als Ausdruck der Einheit von Ehe und Familie | 263 | ||
b) Anfechtungsrecht des biologischen Vaters allein zum Wohl des Kindes | 264 | ||
c) Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung des Kindes | 265 | ||
2. Stärkung der Einheit der sozialen Familie durch Rechte für den Stiefelternteil | 266 | ||
C. Systemberichtigung statt Kompensation | 267 | ||
5. Teil: Zusammenfassung in Thesen | 269 | ||
Rechtsprechungsverzeichnis | 277 | ||
Literaturverzeichnis | 282 | ||
Sachwortverzeichnis | 302 |