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Neukamm, K. (2007). Bildnisschutz in Europa. Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten und der EMRK für die Auslegung der Unionsgrundrechte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52587-4
Neukamm, Katrin. Bildnisschutz in Europa: Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten und der EMRK für die Auslegung der Unionsgrundrechte. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52587-4
Neukamm, K (2007): Bildnisschutz in Europa: Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten und der EMRK für die Auslegung der Unionsgrundrechte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52587-4

Format

Bildnisschutz in Europa

Zugleich ein Beitrag zur Bedeutung der Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten und der EMRK für die Auslegung der Unionsgrundrechte

Neukamm, Katrin

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 132

(2007)

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Abstract

"Wir sind die Medien. Wir haben nicht eine gewisse Neugier. Wir sind die Neugier. Und diese Neugier ist grenzenlos". - Mit dieser Aussage karikiert der Journalist Harald Staun die Tendenz vieler Medien, Personen durch Bildberichte vorzuführen und private oder intime Informationen der Öffentlichkeit preiszugeben. Diese Berichterstattung lässt die Interessen der abgebildeten Personen häufig in den Hintergrund treten. Betroffen sind vor allem prominente Personen des öffentlichen Lebens, deren Privatleben von Paparazzi in zunehmendem Maße bildhaft illustriert und öffentlich zugänglich gemacht wird.

Ziel dieser Arbeit von Katrin Neukamm ist es, europaweit einheitliche Leitlinien zur Auflösung der Kollision zwischen dem Bildnisschutz und den Kommunikationsfreiheiten zu erarbeiten und dadurch ein Recht am eigenen Bild in Europa zu konturieren. Anhand aktueller Beispiele aus der Rechtsprechung wird systematisch dargelegt, wie die Kollision zwischen dem Bildnisschutz und den Kommunikationsfreiheiten in den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und England sowie dem Recht der EMRK aufgelöst wird und welche Konsequenzen sich hieraus jeweils für das Recht am eigenen Bild ergeben. Die Erkenntnisse werden anschließend in einer rechtsvergleichenden Schau gegenübergestellt. Dabei wird zwischen der Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des Europäischen Verfassungsvertrages unterschieden. Im Ergebnis wird deutlich, welche Verschiebungen vor allem Personen des öffentlichen Lebens in der Reichweite ihres Schutzes vor der unbefugten Bildnisanfertigung und Bildnisveröffentlichung unter dem Europäischen Verfassungsvertrag zu erwarten haben.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 15
Teil 1: Einführung 21
A. Interesse und Gang der Untersuchung 21
B. Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der EU 24
I. Rechtsprechung des EuGH 25
II. Grundrechtserklärungen der Gemeinschaftsorgane 27
III. Allgemeine Bestimmungen im Vertragsrecht 28
IV. Charta der Grundrechte der Europäischen Union 29
V. Vertrag über eine Verfassung für Europa 30
Teil 2: Bedeutung der Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten und der EMRK für die Auslegung der Unionsgrundrechte 32
A. Besonderheiten bei der Auslegung der Unionsgrundrechte 32
I. Begriff der Auslegung 32
II. Auslegung der Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts 35
1. Rechtsquelle und Rechtserkenntnisquelle 35
2. Rechtserkenntnisquellen für die Auslegung der Unionsgrundrechte 37
a) Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten 37
b) Internationale Menschenrechtsverträge, vor allem die EMRK 38
3. Bedeutung der Charta der Grundrechte für die Auslegung der Unionsgrundrechte 40
III. Zusammenfassung 43
B. Bedeutung der Verfassungsüberlieferungen der EU-Mitgliedstaaten für die Auslegung der Unionsgrundrechte 44
I. Rechtsvergleichung in der Rechtsprechung des EuGH 44
II. Methode der Rechtsvergleichung nach geltendem Recht 46
1. Notwendigkeit einer Methodenanalyse 46
2. Methoden der Rechtsvergleichung im Lichte der Grundrechtsjudikatur 47
a) Minimaler Grundrechtsstandard 48
b) Maximaler Grundrechtsstandard 49
c) Wertende Rechtsvergleichung 51
III. Auswirkungen der Charta der Grundrechte auf die Methode der Rechtsvergleichung? 54
1. Auswirkungen gemäß Art. II-112 Abs. 4 VVE 54
2. Auswirkungen gemäß Art. II-113 VVE 55
a) Verständnis als Kollisionsregel 55
b) Verständnis als Auslegungsregel 57
aa) Verständnis als Mindestgarantieklausel 58
bb) Verständnis als Meistbegünstigungsklausel 59
c) Verständnis als deklaratorische Erklärung 61
3. Zusammenfassung 63
IV. Inhaltliche Konkretisierung der Methode der wertenden Rechtsvergleichung 63
C. Bedeutung der EMRK für die Auslegung der Unionsgrundrechte 65
I. Bedeutung der EMRK für die Unionsgrundrechte nach geltendem Recht 66
1. Begriff der Achtung gemäß Art. 6 Abs. 2 EUV 66
2. Verhältnis der EMRK zur Rechtserkenntnisquelle der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen 69
II. Auswirkungen der Charta der Grundrechte auf die Bedeutung der EMRK für die Unionsgrundrechte 71
1. Auswirkungen gemäß Art. II-112 Abs. 3 VVE 71
a) Art. II-112 Abs. 3 S. 1 VVE 72
aa) Einander entsprechende Rechte 72
bb) Gleiche Bedeutung und Tragweite 74
(1) Verweis auf Schutzbereich und Schranken 74
(2) Mindestgarantie- oder Inkorporationsklausel? 75
cc) Bedeutung der Rechtsprechung des EGMR für die Unionsgrundrechte 77
b) Art. II-112 Abs. 3 S. 2 VVE 79
2. Auswirkungen gemäß Art. II-113 VVE 81
3. Verhältnis der EMRK zur Rechtserkenntnisquelle der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen 83
D. Zusammenfassung 84
Teil 3: Bildnisschutz in den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und England 85
A. Vorbemerkung zur Auswahl der Mitgliedstaaten 85
B. Bildnisschutz in Deutschland 87
I. Bildnisschutz im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz und Kommunikationsfreiheiten 89
1. Verfassungsrechtlicher Schutz des Rechts am eigenen Bild 89
2. Kollision des Rechts am eigenen Bild mit den Kommunikationsfreiheiten 91
a) Schutzbereich der Kommunikationsfreiheiten 91
aa) Meinungsfreiheit 92
bb) Pressefreiheit 94
b) Schranken der Kommunikationsfreiheiten 97
3. Auflösung der Kollision durch Herstellung praktischer Konkordanz 98
II. Gegenstand und Reichweite des Bildnisschutzes 99
1. Eingriff in den Schutzbereich des Rechts am eigenen Bild 99
a) Begriff des Bildnisses 99
b) Beeinträchtigende Handlungen 101
2. Grundprinzip der Einwilligungsbedürftigkeit 103
3. Schranken des Rechts am eigenen Bild 106
a) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG 107
aa) Differenzierung zwischen verschiedenen Personengruppen 107
(1) Absolute Personen der Zeitgeschichte 108
(2) Relative Personen der Zeitgeschichte 110
bb) Einschränkung der Abbildungsfreiheit durch das öffentliche Informationsinteresse 112
b) Schranken der Abbildungsfreiheit gemäß § 23 Abs. 2 KUG 114
aa) Schutz der Intim- und Privatsphäre 114
(1) Intimsphäre 116
(2) Privatsphäre 118
(a) Thematischer Schutzbereich 118
(b) Räumlicher Schutzbereich 120
bb) Schutz der wahrheitsgetreuen Darstellung 123
4. Zusammenfassung 126
C. Bildnisschutz in Frankreich 127
I. Bildnisschutz im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsschutz und Kommunikationsfreiheiten 128
1. Verfassungsrechtlicher Schutz des Rechts am eigenen Bild 129
2. Kollision des Rechts am eigenen Bild mit den Kommunikationsfreiheiten 132
a) Verfassungsrechtlicher Schutz der Kommunikationsfreiheiten 132
b) Auflösung der Kollision durch Interessenabwägung 134
II. Gegenstand und Reichweite des Bildnisschutzes 135
1. Eingriff in den Schutzbereich des Rechts am eigenen Bild 136
a) Begriff des Bildnisses 136
b) Fallgruppen von Schutzgewährleistungen 137
aa) Schutz des Privatlebens 138
(1) Begriff des Privatlebens: Kasuistische Begriffsbestimmung 138
(a) Thematischer Schutzbereich 139
(b) Räumlicher Schutzbereich 140
(2) Abhängigkeit der Begriffsbestimmung von Status und Bekanntheitsgrad der betroffenen Person? 142
bb) Schutz vor Verfälschung der Persönlichkeit 143
cc) Schutz vor Ausbeutung der Persönlichkeit 145
2. Grundprinzip der Einwilligungsbedürftigkeit 147
a) Erklärung der Einwilligung 147
b) Reichweite der Einwilligung 149
3. Schranken des Rechts am eigenen Bild 151
a) Bildnisse von Personen der Zeitgeschichte: Differenzierung zwischen verschiedenen Personengruppen 152
aa) Personen des öffentlichen Lebens 152
bb) Sonstige zeitgeschichtlich bedeutsame Personen 154
b) Einschränkung der Abbildungsfreiheit durch das öffentliche Informationsinteresse 155
4. Zusammenfassung 158
D. Bildnisschutz in England 159
I. Verfassungsrechtliche Grundlagen 159
II. Fragmentarischer Bildnisschutz vor Inkrafttreten des HRA 161
1. Bildnisschutz durch Gesetzesrecht 161
2. Bildnisschutz durch Tatbestände des Richterrechts 163
a) Tort of defamation 163
b) Tort of malicious falsehood 167
c) Tort of passing off 168
d) Breach of confidence 169
e) Tort of trespass to land 172
f) Tort of nuisance 174
3. Zusammenfassung 175
III. Auswirkungen des HRA auf Gegenstand und Reichweite des Bildnisschutzes 176
1. Anwendungsbereich und Inhalt des HRA 176
2. Instrumentalisierung des Rechtsinstituts breach of confidence für den Schutz des Privatlebens 178
a) Rechtssache Douglas and others v. Hello! Ltd. 178
b) Rechtsprechung nach Douglas and others v. Hello! Ltd. 180
aa) Rechtssache A v. B (a company) and another 180
bb) Rechtssachen der Naomi Campbell 181
c) Zusammenfassung 182
3. Bildnisschutz durch das Rechtsinstitut breach of confidence 182
a) Gegenstand des Bildnisschutzes: Bildnisse mit privaten Informationen 183
aa) Begriff der privaten Informationen 183
(1) „High offensiveness to a reasonable person“-Test 184
(2) „Reasonable expectation as to privacy“-Test 186
bb) Bildnisse von Personen des öffentlichen Lebens 188
b) Reichweite des Bildnisschutzes 189
aa) Kollision des Bildnisschutzes mit den Kommunikationsfreiheiten 189
(1) Schutz der Kommunikationsfreiheiten 189
(2) Auflösung der Kollision durch Interessenabwägung 191
bb) Einwendung des öffentlichen Interesses 193
4. Zusammenfassung 196
Teil 4: Bildnisschutz in der EMRK 198
A. Besonderheiten bei der Auslegung der Konventionsgrundrechte 200
I. Auslegungsgrundsätze der EMRK 200
1. Autonome Auslegung 201
2. Systematische Auslegung 202
3. Evolutiv-dynamische Auslegung 204
II. Auslegung der Konventionsgrundrechte im Vergleich zur Auslegung der Unionsgrundrechte 205
B. Gegenstand und Reichweite des Bildnisschutzes gemäß Art. 8 EMRK 206
I. Schutzbereich und Eingriff gemäß Art. 8 Abs. 1 EMRK 207
1. Begriff des Privatlebens 208
a) Kasuistische Begriffsbestimmung 208
b) Abhängigkeit der Begriffsbestimmung von Status und Bekanntheitsgrad der betroffenen Person? 212
2. Schutz des Privatlebens in der Öffentlichkeit 212
II. Rechtfertigung des Eingriffs gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK 215
1. Kommunikationsfreiheiten als „Rechte und Freiheiten anderer“ 217
a) Schutzbereich gemäß Art. 10 Abs. 1 EMRK 217
aa) Meinungsfreiheit 217
(1) Schutz von Informationen und Ideen 217
(2) Geschützte Handlungsformen 219
bb) Pressefreiheit 220
b) Schranken gemäß Art. 10 Abs. 2 EMRK 222
2. Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft 223
III. Leitlinien für die Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Kommunikationsfreiheiten 227
1. Bildnisse von Personen des öffentlichen Lebens 227
a) Abstufung des Schutzes nach der Staatsnähe der betroffenen Person 228
b) Personen des öffentlichen Lebens jenseits von Amtsträgern? 230
2. Informationsinteresse der Öffentlichkeit 231
a) Berichterstattung über politische Angelegenheiten 231
aa) Textberichte 231
bb) Bildberichte 232
b) Berichterstattung über Angelegenheiten des Privatlebens 233
aa) Textberichte 233
bb) Bildberichte 235
3. Mediales Vorverhalten der betroffenen Person 236
a) Berichterstattung über politische Angelegenheiten 236
b) Berichterstattung über Angelegenheiten des Privatlebens 237
aa) Textberichte 237
bb) Bildberichte 238
4. Methode der Informationsgewinnung 240
5. Qualität und Wirkungskreis des verwendeten Mediums 241
a) Qualität des verwendeten Mediums in Abgrenzung zur Qualität des Kommunikationsinhalts 241
b) Wirkungskreis des verwendeten Mediums 243
IV. Zusammenfassung 244
Teil 5: Synthese der Ergebnisse und Konsequenzen für Gegenstand und Reichweite des Bildnisschutzes in Europa 246
A. Bildnisschutz in wertender Rechtsvergleichung 246
I. Grundlagen zum Bildnisschutz 246
1. Begriff des Bildnisses 246
2. Anfertigung und Veröffentlichung von Bildnissen 248
a) Vergleichende Gegenüberstellung 248
b) Stellungnahme 250
3. Einwilligung der betroffenen Person 251
a) Erklärung der Einwilligung 251
aa) Vergleichende Gegenüberstellung 251
bb) Stellungnahme 252
b) Reichweite der Einwilligung 254
II. Rechtsfigur der Person des öffentlichen Lebens 255
1. Vergleichende Gegenüberstellung 255
2. Stellungnahme 257
III. Bildnisschutz im Grenzbereich zwischen Privatleben und Öffentlichkeit 261
1. Abgrenzung des geschützten vom ungeschützten Bereich 261
a) Vergleichende Gegenüberstellung 261
b) Stellungnahme 263
2. Informationsinteresse der Öffentlichkeit 265
a) Vergleichende Gegenüberstellung 266
b) Stellungnahme 268
3. Mediales Vorverhalten der betroffenen Person 274
a) Vergleichende Gegenüberstellung 274
b) Stellungnahme 276
IV. Bildnisschutz in Fällen stofflicher und intellektueller Manipulation 281
1. Vergleichende Gegenüberstellung 281
2. Stellungnahme 283
B. Zusammenfassung und Ausblick zum Bildnisschutz in Europa 287
I. Ergebnisse zum Bildnisschutz nach geltendem Recht 287
II. Ausblick zum Bildnisschutz unter dem Vertrag über eine Verfassung für Europa 288
Literaturverzeichnis 291
Sachverzeichnis 311