Recht aus Freiheit
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Recht aus Freiheit
Die Gegenüberstellung der rechtstheoretischen Ansätze der Wertungsjurisprudenz und des Liberalismus mit der kritischen Rechtsphilosophie Kants
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 244
(2009)
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Abstract
Soziale Veränderungen führen auch zu Veränderungen des Rechts. Doch wie können Rechtsordnungen mit diesem Wandel umgehen? Können Rechtsordnungen trotz eines fortwährenden Wandels beanspruchen, die Kriterien zu richtigen und gerechten Entscheidungen bereitzustellen?Bernhard Jakl untersucht dazu die unterschiedlichen Rechtfertigungsstrategien der Wertungsjurisprudenz, des Liberalismus und der kritischen Rechtsphilosophie. Insbesondere werden die jeweiligen Bedeutungen der beiden fundamentalen Rechtswerte Freiheit und Gleichheit verglichen sowie die jeweiligen Konzeptionen von Rechtsentwicklung beleuchtet. Vor diesem Hintergrund besteht die besondere Leistung der kritischen Rechtsphilosophie darin, bereits in ihrem Theorieaufbau zu berücksichtigen, dass ein Recht aus Freiheit nur im steten Wandel seinen Zweck realisieren kann: die interaktive Handlungshoheit der beteiligten Rechtssubjekte herzustellen oder zu erhalten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einführung | 15 | ||
1. „Recht aus Freiheit“ durch eine Flexibilisierung des Rechts? | 15 | ||
2. Zur Auswahl der Rechtstheorien und der Rechtsphilosophie | 19 | ||
3. Der Gang der Untersuchung | 27 | ||
I. Die Wertungsjurisprudenz nach dem Ansatz von Canaris | 30 | ||
1. Wertungsmäßige Einheit und Folgerichtigkeit im Recht als Voraussetzungen für die Realisierung des materialen Gerechtigkeitsgehaltes | 30 | ||
a) Das Erfordernis einer Systematisierung | 31 | ||
b) Die zentrale Rolle des Gleichheitssatzes | 32 | ||
c) Alternative Systematisierungen? | 33 | ||
2. Die Wertungsjurisprudenz in der methodologischen Tradition | 34 | ||
a) Begriffs- und Interessenjurisprudenz | 34 | ||
b) Der Neuansatz der Wertungsjurisprudenz | 35 | ||
3. Die Gewinnung von Rechtsprinzipien | 36 | ||
a) Aus dem positiven Recht | 37 | ||
b) Aus der Natur der Sache | 38 | ||
c) Aus der Rechtsidee | 38 | ||
d) Recht und Sittlichkeit | 39 | ||
4. Vorrechtliche Freiheit und rechtliche Gleichheit | 40 | ||
a) Die positivistische Trennungsthese als Problem | 40 | ||
b) Die unlösbare Herausforderung einer umfassenden Liberalisierung | 41 | ||
c) Eine erfolglose Verteidigung | 42 | ||
5. Die Flexibilisierung im Recht | 43 | ||
a) Flexibilität im Recht durch Rechtsfortbildung | 44 | ||
b) Die fehlenden theorieimmanenten Voraussetzungen für eine Flexibilisierung des Rechts | 46 | ||
II. Die liberale Rechtstheorie nach Dworkins „theory of equal concern and respect“ | 49 | ||
1. Das „right to equality of concern and respect“ als Legitimationsgrund von Wertungen | 49 | ||
a) Das Problem der Selbstbezüglichkeit und die Gewinnung eines basalen Rechts | 50 | ||
b) Das Überlegungsgleichgewicht als konstruktives Element | 52 | ||
c) Der Gesellschaftsvertrag als Ausdruck einer Rechte-basierten Theorie | 53 | ||
d) Die Gleichheit als Voraussetzung der „original position“ | 54 | ||
2. Die „theory of equal concern“ in der Diskussion | 56 | ||
a) Die Absetzung von Rechtspositivismus und semantischer Rechtsauffassung | 56 | ||
b) Die Absetzung von utilitaristischen und konventionalistischen Ansätzen | 58 | ||
3. Die Funktion der Unterscheidung von „rules and principles“ | 58 | ||
a) Zur Unterscheidung zwischen „rules“ und „principles“ | 59 | ||
b) Zur Darstellungsfunktion der „principles“ anhand der „one-right-answer-thesis“ | 60 | ||
c) (K)ein vitiöser Zirkel? | 61 | ||
4. Rechtliche Freiheit und vorrechtliche Gleichheit | 63 | ||
a) Der Ausgang von der Gleichheit und die Notwendigkeit von subjektiven Freiheitsrechten | 63 | ||
b) Dworkins Liberalität im Unterschied zur Freiheit des Beliebens | 64 | ||
c) Utilitaristische Kritik und ihre Zurückweisung durch Verschiebung der Argumentationslast | 65 | ||
d) Das Beispiel der „affirmative action“ | 66 | ||
5. Die Flexibilisierung des Rechts | 68 | ||
a) Flexibilisierung als Realisierung liberaler Gleichheit | 68 | ||
b) Das ungelöste Problem des Rechts hinter dem Recht | 69 | ||
III. Rechtstheorie und Rechtsphilosophie | 73 | ||
1. Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Wertungsjurisprudenz und liberaler Rechtstheorie | 74 | ||
a) Die Unterschiede | 74 | ||
b) Die Gemeinsamkeiten | 76 | ||
2. Freiheit, Gleichheit, Flexibilisierung und das ungelöste Performanzproblem | 78 | ||
a) Performanzprobleme bei Diskussionen um Freiheit, Gleichheit und Flexibilisierung | 78 | ||
b) Der performative Widerspruch im Theorieaufbau | 80 | ||
c) Der performative Widerspruch als Problem der Selbstbezüglichkeit einer Theorie | 83 | ||
3. Notwendigkeit der und Anforderungen an eine Rechtsphilosophie | 85 | ||
a) Die Einklammerung der gegebenen Rechtslage | 87 | ||
b) Die philosophische Bedeutungsreflexion auf den Terminus „Recht“ | 90 | ||
c) Die kantische Rechtslehre als geeigneter Anknüpfungspunkt für eine kritische Rechtsphilosophie | 93 | ||
IV. Kants kritische Rechtsphilosophie | 97 | ||
1. Die praktische Realität als Kausalität aus Freiheit und ihre Grundlegung | 98 | ||
a) Der Begriff einer praktischen Realität aufgrund einer eigenen Gesetzlichkeit oder: das Sittengesetz | 98 | ||
b) Die Wirklichkeit des kategorischen Imperativs | 103 | ||
2. Die Metaphysik der Sitten als kritische Philosophie? | 107 | ||
a) Die Grundlegung als Transzendentalphilosophie | 108 | ||
b) Die Rechtslehre als kritische Metaphysik | 109 | ||
3. Recht aus Freiheit: Die Bedeutungsreflexion von Recht und die Realität der Rechtsbedeutung | 112 | ||
a) Recht als spezifischer, praktischer Begriff | 113 | ||
b) Die handlungstheoretische Spezifikation als relationale Willkürbetrachtung | 114 | ||
c) Die Normierungskraft des Rechtsimperativs | 115 | ||
d) Eine erste Anwendung des Rechtsimperativs am Beispiel des Vertrauensschutzes | 117 | ||
e) Zur Versinnlichung der Rechtsbedeutung | 120 | ||
4. Rechtliche Freiheit und rechtliche Gleichheit | 121 | ||
a) Die Grundlegungsebene der Willensbestimmung oder: Will ich handeln? | 122 | ||
b) Die Ebene der Tugend oder: Wer orientiert meine Maximenbildung im Rahmen der Willensbestimmung? | 123 | ||
c) Die Ebene des Rechts oder: Das Verhältnis der bestimmten Willkürstellen | 125 | ||
d) Rechtsprinzipien, ihre reflexive Begründung und konkrete Rechte | 126 | ||
e) Das Grundlegungs- und Anwendungsverhältnis der Ebenen | 128 | ||
5. Die Flexibilisierung im Recht und die Flexibilisierung des Rechts | 131 | ||
a) Immanente Flexibilisierung als Flexibilität im Recht und Flexibilität des Rechts | 131 | ||
b) Externe Flexibilisierung als Herausforderung und Irritation | 134 | ||
c) Die Flexibilisierung aufgrund der kritischen Bedeutungsreflexion im Unterschied zur Definition und ein Beispiel | 135 | ||
V. Kants Rechtsphilosophie in der Diskussion | 138 | ||
1. Kants Praxis und die Sprachphilosophie | 139 | ||
a) Der gescheiterte Wirklichkeitsnachweis des kategorischen Imperativs? | 139 | ||
b) Kants praktische Philosophie als ein historisch überholtes, monologisches Einheitsdenken? | 141 | ||
c) Das Problem des Begründungsverhältnisses von kommunikativer und praktischer Vernunft anhand von Austins Sprechakttheorie | 143 | ||
d) Handeln und Denken ohne Sprechen | 144 | ||
2. Argumentationstopoi gegen Kants Philosophie und ihre Überwindung | 145 | ||
a) Kants Philosophie als zu umfassende Systemphilosophie? | 146 | ||
b) Die Überwindung Kants im deutschen Idealismus? | 148 | ||
c) Die Wirklichkeitsfremdheit des praktischen Gesetzes? | 150 | ||
3. Zur Kant-Rezeption in der Rechtsphilosophie | 151 | ||
a) Der Neukantianismus im Unterschied zur kritischen Rechtsphilosophie | 152 | ||
b) Kant als idealer Vertragstheoretiker? | 154 | ||
4. Zur Kant-Rezeption im deutschen Recht | 156 | ||
a) Die Strafzwecklehre | 156 | ||
b) Der Begriff der Menschenwürde | 158 | ||
VI. Gegenwärtige Rechtsentwicklungen aus den Perspektiven von Wertungsjurisprudenz, Liberalismus und kritischer Rechtsphilosophie | 160 | ||
1. Zur Entwicklung eines europäischen Schadensrechts | 161 | ||
a) Die Zersplitterung des Schadensrechts in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen | 161 | ||
b) Vereinheitlichung mittels Wertungsjurisprudenz oder liberaler Rechtstheorie? | 162 | ||
c) Die Perspektive der kritischen Rechtsphilosophie | 164 | ||
2. Souveränitätsbegründung und Zentralmacht jenseits des Nationalstaats | 166 | ||
a) Recht ohne Zentralmacht | 167 | ||
b) Rechtstheorie ohne Zentralmacht? | 168 | ||
c) Kritische Rechtsphilosophie ohne Zentralmacht | 170 | ||
3. Antinomien als Grundstrukturen des Privatrechts | 172 | ||
a) Die Antinomie von Individualismus und Kollektivismus | 173 | ||
b) Antinomie als Vernunftwiderspruch im Unterschied zu Antinomie als Grundwiderspruch | 175 | ||
c) Funktionale Ergänzung als kritische Alternative zur Antinomie als Grundwiderspruch | 177 | ||
Zusammenfassung | 179 | ||
Literaturverzeichnis | 184 | ||
Sachverzeichnis | 197 |