Die Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell
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Die Räumungsvollstreckung nach dem Berliner Modell
Schriften zum Prozessrecht, Vol. 210
(2009)
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Abstract
Marvin Knapp untersucht in der vorliegenden Arbeit, ob der Vermieter berechtigt ist, die Kosten der Räumungsvollstreckung durch die umfassende Berufung auf das Vermieterpfandrecht an der sich in der Wohnung befindlichen Habe des Mieters zu reduzieren ("Berliner Modell"). Durch diese Modifizierung des an den Gerichtsvollzieher gerichteten Räumungsantrages will der Vermieter erreichen, dass ein Abtransport der Mieterhabe entgegen § 885 Abs. 2 Satz 1 ZPO unterbleibt und ein entsprechender Kostenvorschuss nicht anfällt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang unter anderem, dass die Habe des Mieters in seltenen Fällen überhaupt der Pfändung unterliegt und folglich ein Vermieterpfandrecht an den Gegenständen in der Wohnung gar nicht entsteht.Knapp führt diese Problematik einer dogmatischen Untersuchung zu und analysiert dabei die Schnittstelle zwischen den prozessrechtlichen Vorschriften der Räumungsvollstreckung und den materiellrechtlichen Vorschriften des Vermieterpfandrechtes. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften durch das Vermieterpfandrecht überlagert werden und die Sachen daher von dem Gerichtsvollzieher in der Wohnung zurückgelassen werden müssen. Auf die dogmatische Analyse folgt eine praktische Rentabilitätsuntersuchung aus der Sicht des die Vollstreckung betreibenden Vermieters unter Berücksichtigung möglicher Rechtsbehelfe des Mieters. Abschließend spricht der Verfasser praxisrelevante Folgeprobleme an, wie u. a. Möglichkeiten des Vermieters sich der zurückgebliebenen Gegenstände des Mieters kostengünstig zu entledigen, ohne sich seinerseits Schadensersatzansprüchen des Mieters auszusetzen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
§ 1 Einleitung | 11 | ||
A. Darstellung des Berliner Modells | 11 | ||
I. Überblick über die „klassische“ Räumungsvollstreckung | 13 | ||
II. Modifikation des Vollstreckungsverfahrens nach dem Berliner Modell | 16 | ||
1. Die aktuellen Entscheidungen des BGH vom 17.11.2005 (BGH I ZB 45/05) und 10.08.2006 (BGH I ZB 135/05) | 17 | ||
a) Zweck des Berliner Modells | 20 | ||
b) Mögliche Szenarien der Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes | 21 | ||
2. Einflussmöglichkeiten des Vermieters auf das Verfahren bei anderen Kostensenkungsmodellen | 23 | ||
a) Das Hamburger Modell | 23 | ||
b) Das Frankfurter Modell | 27 | ||
B. Der Vertrag zwischen Gerichtsvollzieher und Räumungsunternehmen als Ausgangspunkt der Problematik | 30 | ||
C. Die Problematik des Berliner Modells und Ablauf der Untersuchung | 33 | ||
§ 2 Das Vermieterpfandrecht in der Räumungsvollstreckung als Schnittstelle zwischen materiellem Recht und formellem Vollstreckungsrecht | 36 | ||
A. Das Vermieterpfandrecht als Sicherungsmittel für Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis | 36 | ||
I. Überblick über die historischen Hintergründe des Vermieterpfandrechtes | 36 | ||
II. Die gesetzliche Regelung des Vermieterpfandrechtes und dessen Voraussetzungen | 39 | ||
III. Die Realisierung des Vermieterpfandrechtes | 43 | ||
B. Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes in der Räumungsvollstreckung | 45 | ||
I. Beschränkung des Räumungsantrages zur Bewirkung einer isolierten Herausgabevollstreckung | 46 | ||
1. Zulässigkeit der Beschränkung des Räumungsantrages unter Berücksichtigung der Dispositionsmaxime | 47 | ||
a) Die Geltung der Dispositionsmaxime im Zwangsvollstreckungsrecht | 47 | ||
b) Echte Antragsbeschränkung im Rahmen des titulierten Räumungsanspruches | 52 | ||
2. Rechtfertigung der Antragsmodifikation auf der Grundlage eines Weisungsrechtes | 56 | ||
a) Existenz und Umfang eines Weisungsrechtes gegenüber dem Gerichtsvollzieher | 56 | ||
b) Weisungsrecht auf der Grundlage des Vermieterpfandrechtes | 60 | ||
aa) Beachtungspflicht wegen § 180 Nr. 4 Abs. 1 GVGA | 60 | ||
bb) Beachtungspflicht auf Grund einer materiell-rechtlichen Überlagerung des § 885 Abs. 2 ZPO | 62 | ||
3. Fazit und weiterer Gang der Untersuchung | 64 | ||
C. Umfassende Berufung auf das Vermieterpfandrecht | 67 | ||
I. Das Prüfungsrecht des Gerichtsvollziehers im Hinblick auf das Bestehen des Pfandrechtes | 68 | ||
1. Die Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens | 69 | ||
2. Nichtbestehen des Vermieterpfandrechtes auf Grund Unpfändbarkeit (§ 562 Abs. 1 Satz 2 BGB) | 72 | ||
a) Entgegenstehen des Formalisierungsgedankens | 74 | ||
b) Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur | 75 | ||
aa) Der Beschluss des BGH vom 14.02.2003 | 76 | ||
bb) Analoge Anwendung der §§ 811 f. ZPO | 76 | ||
cc) Prüfung auf erste Sicht | 78 | ||
dd) Gesamtgeltung des § 562 Abs. 1 BGB | 79 | ||
ee) Ablehnung eines Prüfungsrechtes des Gerichtsvollziehers | 79 | ||
ff) Prüfungsrecht unmittelbar aus § 885 Abs. 3 Satz 2 ZPO | 81 | ||
c) Stellungnahme | 82 | ||
aa) Untersuchung der vertretenen Auffassungen | 82 | ||
(1) Zur analogen Anwendung der §§ 811 f. ZPO | 83 | ||
(2) Zur Prüfung „auf erste Sicht“ | 89 | ||
(3) Zur Gesamtgeltung des § 562 Abs. 1 BGB | 90 | ||
(4) Zum Prüfungsrecht unmittelbar aus § 885 Abs. 3 Satz 2 ZPO | 91 | ||
bb) Eigene Lösung | 94 | ||
d) Ergebnis | 96 | ||
3. Nichtbestehen des Vermieterpfandrechtes auf Grund sonstiger materiell-rechtlicher Gründe | 97 | ||
a) Prüfungsrecht hinsichtlich sonstiger materiell-rechtlicher Unwirksamkeitsgründe unter Berücksichtigung des Formalisierungsgedankens | 97 | ||
b) Ergebnis | 102 | ||
II. Verfahren bei Ablehnung eines Prüfungsrechtes | 102 | ||
1. Meinungsstand | 103 | ||
2. Historische Analyse | 105 | ||
3. Vermittelnde Lösung über § 815 Abs. 2 ZPO | 107 | ||
a) Anwendungsbereich und Regelungszweck des § 815 Abs. 2 ZPO | 108 | ||
b) Problematik der Hinterlegungsfähigkeit | 109 | ||
c) Schutz von Drittrechten bei der Herausgabevollstreckung | 110 | ||
d) Übertragung der Grundsätze auf die „Berliner Räumungssituation“ | 114 | ||
e) Fazit | 118 | ||
4. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung | 119 | ||
a) Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben in der Zwangsvollstreckung | 120 | ||
b) Ansatzpunkte für einen Rechtsmissbrauch | 123 | ||
aa) Beschränkung der Mieterrechte durch Inanspruchnahme des staatlichen Vollstreckungsverfahrens | 124 | ||
bb) Rechtsmissbräuchliches Ausnutzen einer formellen Rechtsposition | 127 | ||
cc) Vorgeschobene Geltendmachung des Vermieterpfandrechtes | 130 | ||
c) Auswirkungen eines Missbrauchsvorwurfs auf den Verfahrensablauf und die Wahrnehmungskompetez des Gerichtsvollziehers | 134 | ||
aa) Spezialität des Rechtsschutzes nach § 765a ZPO | 135 | ||
bb) Entgegenstehen des Formalisierungsgrundsatzes | 145 | ||
cc) Prüfungsrecht zur Durchsetzung rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung | 149 | ||
dd) Fazit | 151 | ||
5. Folgen für die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers | 152 | ||
III. Fazit und rechtspolitische Erwägungen | 157 | ||
§ 3 Betrachtung der Rentabilität des Berliner Modells unter Berücksichtigung der Rechtsschutzmöglichkeiten des Mieters | 165 | ||
A. Rechtsschutzmöglichkeiten des Mieters gegen die isolierte Besitzausweisung | 165 | ||
I. Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO | 166 | ||
II. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO | 168 | ||
III. Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO | 172 | ||
IV. Erlass einer einstweiligen Verfügung über die Pfandgegenstände | 177 | ||
1. Vorbeugender Rechtsschutz | 177 | ||
2. Einstweilige Verfügung gerichtet auf die Herausgabe des Mobiliars im Anschluss an die Vollstreckung | 181 | ||
V. Fazit | 184 | ||
B. Vorgehensweise und Kostenfragen bei zurückgelassenem Mobiliar des Mieters | 185 | ||
I. Verwahrungspflicht des Vermieters | 186 | ||
1. Entfallen der Räumungspflicht des Mieters | 187 | ||
2. Nichtentstehen des Entschädigungsanspruchs nach § 546a Abs. 1 BGB | 189 | ||
3. Fazit | 191 | ||
II. Möglichkeiten der Beendigung der Verwahrungslage | 191 | ||
1. Entsorgung von Müll und Unrat | 193 | ||
2. Eigentumserwerb des Vermieters | 194 | ||
a) Erwerb des Eigentums im Wege der Aneignung durch den Vermieter | 194 | ||
b) Eigentumserwerb analog § 973 Abs. 1 Satz 1 BGB | 196 | ||
3. Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeit analog § 885 Abs. 4 ZPO | 197 | ||
4. Verwertung der Sachen nach §§ 383 Abs. 1, Abs. 3, 372 BGB | 198 | ||
III. Ersatzansprüche des Vermieters wegen der Aufbewahrung und Entsorgung der Schuldnerhabe | 205 | ||
1. Ersatz für die Aufbewahrung der Schuldnerhabe | 206 | ||
a) Kündigungsfolgeschaden | 206 | ||
b) Ersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag | 208 | ||
2. Ersatzanspruch für die Entsorgung der Schuldnersachen | 211 | ||
IV. Fazit | 211 | ||
§ 4 Hinweise für die praktische Anwendung | 213 | ||
§ 5 Ergebnisse und Ausblick | 216 | ||
A. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 216 | ||
B. Ausblick | 219 | ||
I. Gesetzesänderung | 219 | ||
II. Ausschreibungspflicht | 219 | ||
Literaturverzeichnis | 221 | ||
Sachverzeichnis | 232 |