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Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung

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Todorow, V. (2009). Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52743-4
Todorow, Valentin. Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Duncker & Humblot, 2009. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52743-4
Todorow, V (2009): Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52743-4

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Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung

Todorow, Valentin

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 381

(2009)

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Abstract

Zu den umstrittensten Problemen des reformierten Schuldrechts gehört der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Erbringt der Schuldner die Leistung nicht oder mangelhaft, so muss der Gläubiger ihm zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz statt der Leistung verlangen darf.

Der Schadensersatzanspruch setzt Vertretenmüssen voraus, und dies wirft die Frage auf, was der Schuldner zu vertreten haben muss: Die ursprüngliche Nicht- bzw. Mangelleistung, das Ausbleiben der Leistung bei Fristablauf, beides oder eins von beidem? Valentin Todorow geht dieser Frage nach und entwickelt eine Antwort, in deren Mittelpunkt die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB steht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
§ 1 Einführung 11
I. Problembeschreibung und Fragestellung 11
II. Mangelleistung und Nichtleistung 13
III. Gang der Untersuchung 14
§ 2 Grundlagen 16
I. Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung 16
1. Die Nacherfüllungsfrist in § 281 I 1 BGB als Abgrenzungskriterium 16
a) Mehrkosten eines Deckungskaufes, Reparaturkosten, Minderwert der Kaufsache 17
b) Entgangener Gewinn 18
2. Die weitere Abgrenzung anhand von § 281 IV BGB 20
3. Die nur statt der Leistung ersatzfähigen Schäden 22
4. Die Besonderheit dieser Schäden 23
5. Die Abgrenzung bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung 24
a) Die Unmöglichkeit als Abgrenzungskriterium 24
b) § 283 BGB 25
c) § 311a II BGB 26
6. Folgerung 27
II. Die unterschiedliche Beurteilung des Vertretenmüssens 28
1. Das Vertretenmüssen in Bezug auf die Mangellieferung 28
a) Garantieübernahme und Verschulden 28
b) Ausdehnung des Beschaffungsrisikos auf die Mangelfreiheit der Ware? 29
2. Das Vertretenmüssen in Bezug auf das Ausbleiben der Nacherfüllung 32
§ 3 Mögliche Antworten und die Auffassungen im Schrifttum 35
I. Die Mangellieferung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung 35
1. Zielsetzung der Schuldrechtsreform 35
2. Denkbare Begründung 37
II. Das Ausbleiben der Nacherfüllung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung 39
1. S. Lorenz 39
2. Schur 41
3. Das verbindende Element der Konzeptionen von S. Lorenz und Schur 43
III. Zweifaches Vertretenmüssen 44
IV. Mangellieferung und Ausbleiben der Nacherfüllung als alternative Bezugspunkte der Haftung 47
1. Handlungseinheit oder zwei selbständige Pflichtverletzungen 47
2. Ehmann/Sutschet 49
a) Garantiehaftung bei behebbaren Mängeln 50
b) Alternative Bezugspunkte bei unbehebbaren Mängeln 51
§ 4 Das vom Verkäufer zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung als Haftungsgrundlage 53
I. Die zu untersuchende Fallgruppe 53
II. Die bisherige Haftung aus den §§ 480 I, 326 BGB a.F. beim Gattungskauf 55
III. Die Nacherfüllungspflicht als bloße Obliegenheit des Verkäufers? 58
1. Praktische und systematische Konsequenzen 58
2. Beurteilung 61
a) Steuerungswirkung durch wirtschaftliches Eigeninteresse des Verkäufers? 61
b) Widerspruch zum Gesetz 62
c) Praktische Ergebnisse 63
IV. Folgerungen für die möglichen Bezugspunkte der Haftung 65
§ 5 Das nicht zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung 66
I. Beispiele 66
II. Der unterschiedliche Wortlaut von § 281 BGB und § 283 BGB 68
III. Die Geltung unterschiedlicher Konzeptionen als denkbare Antwort 69
IV. Die Wertungswidersprüchlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse 70
V. Anwendung nur einer der beiden Normen? 71
1. „Vorübergehende Unmöglichkeit“ der Nacherfüllung 72
2. § 281 BGB als Auffangtatbestand 74
3. Kritik 75
a) Leerlaufen von § 281 I 1 Alt. 2 BGB 75
b) Unstimmigkeiten des § 281 I 1 BGB 76
c) Zwischenergebnis 78
VI. Zusammenfassung und Ausblick 78
§ 6 Die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB 80
I. Bedeutung von § 287 S. 2 BGB für die Untersuchung 81
II. Der Verzug mit der mangelfreien Leistung 81
1. Verzugsbeginn 82
2. Die Auffassung von Grigoleit/Riehm 82
a) Verzug mit der ursprünglich geschuldeten mangelfreien Leistung? 83
b) Generelle Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB? 84
3. Folgerungen 86
a) Das Vertretenmüssen in § 286 IV BGB bei Mangelleistung 86
b) „Spätes“ Einsetzen der Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB 86
III. Die haftungsausschließende Vorwirkung des Verzuges 87
1. Zwei Phasen der Verzögerung der Leistung 87
2. Der Bezugspunkt der Haftung bei Nichtleistung 88
3. Zwischenergebnis 90
IV. Übertragung des Haftungsmodells der Nichtleistung auf die Mangelleistung? 90
1. Gleichstellung von Mangelleistung und Nichtleistung 91
2. Übertragung auch hinsichtlich der ursprünglichen Mangellieferung? 91
3. Die Funktion der Mahnung 92
V. Die analoge Anwendung von § 287 S. 2 BGB infolge schuldhafter Mangellieferung 94
1. Der Rechtsgedanke von § 287 S. 2 BGB 95
2. Übertragbarkeit des Rechtsgedankens von § 287 S. 2 BGB auf andere Pflichtverletzungen 97
a) Vertragswidriger Gebrauch der Leih- oder Mietsache und zufällige Unmöglichkeit der Rückgabe 97
b) Auffassung des Schrifttums 99
c) Motive zum BGB 100
3. Wertende Vergleichbarkeit von Verzug und schuldhafter Mangellieferung 101
a) Unrechtsgehalt des Verzuges und der schuldhaften Mangellieferung 102
b) Zufallsrisiko 103
c) Die Funktion des Fristsetzungserfordernisses 106
4. Zwischenergebnis 108
VI. Der Anwendungsbereich der „nicht wie geschuldet“ erbrachten Leistung in § 281 I 1 Alt. 2 BGB 108
VII. Ausblick auf das weitere Vorgehen 110
§ 7 Besonderheiten des haftungsausfüllenden Tatbestandes 111
I. Verschuldensunabhängigkeit des haftungsausfüllenden Tatbestandes 111
1. Argument für das Konzept alternativer Bezugspunkte 112
2. Existenzberechtigung von § 287 S. 2 BGB 113
3. Nach Fristablauf eintretende Schäden an Rechtsgütern des Käufers 115
II. Adäquanztheorie 116
1. § 287 S. 2 BGB nur bei adäquat-kausalem Zusammenhang? 117
2. § 287 S. 2 BGB nur bei inadäquat-kausalem Zusammenhang? 119
III. Zusammenfassung 121
§ 8 Garantieübernahme im Sinne von § 276 BGB und zufälliges Ausbleiben der Nacherfüllung 122
I. Unbeachtlichkeit zufälliger Nacherfüllungshindernisse 122
II. Der Haftungsgrund bei Garantieübernahme 123
1. „Nacherfüllungsfeindlichkeit“ der Garantie 124
2. Abbedingung des Vorrangs der Nacherfüllung? 125
3. Verschuldenssurrogat oder eigenständige vertragliche Haftungsgrundlage? 126
4. Bisheriges Verständnis der Zusicherung 127
5. Garantieübernahme und § 311a II BGB 128
III. Zusammenfassung 129
§ 9 Weitere Abstimmungsfragen 131
I. Betriebsausfallschäden 131
1. Gleichbehandlung von Mangelleistung und Nichtleistung? 132
2. Mahnung bzw. Terminbestimmung als Anspruchsvoraussetzungen? 133
3. Betriebsausfallschäden als zugleich mangelbedingte und verzögerungsbedingte Schäden 134
4. Keine Schlechterstellung des mangelhaft liefernden Verkäufers 136
II. Die Haftung wegen Verzögerung der Nacherfüllung 137
1. Direkter und analoger Anwendungsbereich von § 287 S. 2 BGB 137
2. Vorübergehende Unmöglichkeit der Nacherfüllung 137
3. Fälligkeit in § 281 I 1 BGB 138
4. Schadensersatz statt der Leistung ohne Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen 139
III. Haftungsbegrenzende Bestandteile von § 287 S. 2 BGB 140
1. Zufall 140
2. Hypothetische Schadensursachen 141
IV. Die Haftung bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung 142
V. § 311a II BGB 144
1. Die Diskussion um den Haftungsgrund in § 311a II BGB 144
2. Das Leistungshindernis in § 311a II 2 BGB 145
3. Die Zufallshaftung im Rahmen von § 311a II BGB 145
§ 10 Zusammenfassung der Untersuchung 149
Literaturverzeichnis 151
Sachwortverzeichnis 157