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Rees, W., Demel, S., Müller, L. (Eds.) (2007). Im Dienst von Kirche und Wissenschaft. Festschrift für Alfred E. Hierold zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52478-5
Rees, Wilhelm; Demel, Sabine and Müller, Ludger. Im Dienst von Kirche und Wissenschaft: Festschrift für Alfred E. Hierold zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52478-5
Rees, W, Demel, S, Müller, L (eds.) (2007): Im Dienst von Kirche und Wissenschaft: Festschrift für Alfred E. Hierold zur Vollendung des 65. Lebensjahres, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52478-5

Format

Im Dienst von Kirche und Wissenschaft

Festschrift für Alfred E. Hierold zur Vollendung des 65. Lebensjahres

Editors: Rees, Wilhelm | Demel, Sabine | Müller, Ludger

Kanonistische Studien und Texte, Vol. 53

(2007)

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Abstract

Die Festschrift "Im Dienst von Kirche und Wissenschaft" ist dem Bamberger Kirchenrechtler Alfred E. Hierold zur Vollendung seines 65. Lebensjahres und zugleich zur Beendigung seiner Lehrtätigkeit an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg gewidmet. Der Titel umfasst wesentliche Inhalte von Leben und Wirken des anerkannten Wissenschaftlers und geschätzten Priesters. Alfred E. Hierold wurde am 29. Dezember 1941 in Vohenstrauß in der Oberpfalz geboren. Nach dem Studium der Philosophie und Theologie in Regensburg und München wurde er 1967 von seinem Heimatbistum für das kirchenrechtliche Fachstudium am Kanonistischen Institut der Ludwig-Maximilians-Universität München (heute Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik) freigestellt. Lehraufträge, die Alfred Hierold zwischen 1979 und 1981 an verschiedenen Hochschulen innehatte, wiesen ihn nicht nur auf die akademische Laufbahn, sondern brachten ihn schließlich auch in jene Stadt, in der er seit seiner Ernennung am 1. April 1981 zum Ordinarius für Kirchenrecht bis zu seiner nunmehr erfolgten Emeritierung tätig sein sollte. Neben den originären Aufgaben eines Universitätsprofessors in Forschung und Lehre übernahm er schon bald für viele Jahre an der Fakultät und Universität andere Funktionen und repräsentative Ämter, die ein hohes Maß an verwalterischen Fähigkeiten und hochschulpolitischem Geschick erforderten, so als Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät und als Rektor der Otto-Friedrich-Universität. Darüber hinaus stand und steht der Jubilar immer auch im Dienst der Kirche, als Seelsorger, in der diözesanen Gerichtsbarkeit und als Berater auf den verschiedenen kirchlichen Ebenen, in der Erzdiözese Bamberg wie für die Deutsche Bischofskonferenz und den Apostolischen Stuhl.

Kolleginnen und Kollegen sowie Freunde des In- und Auslandes haben diese Festschrift mit ihren 54 Beiträgen gestaltet. Nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der kanonistischen Disziplin, sondern auch der Geschichte, der Kirchengeschichte, der Liturgiewissenschaft, der Pastoraltheologie, der neutestamentlichen Wissenschaft, der Evangelischen Theologie, der Pädagogik, der Politischen Wissenschaft, der Bevölkerungswissenschaft, der Romanischen Literaturwissenschaft, der kirchlichen Verwaltungspraxis und anderer Einrichtungen haben ihre Forschungsergebnisse und die Erträgnisse ihrer Arbeit beigesteuert. Die Vielfalt der Beiträge und der behandelten Fragen ist von besonderer Bedeutung für die Wissenschaft und für die Kirche.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
"damit wir ... für die Gerechtigkeit leben" (1 Petr 2,24). Grußwort des Präfekten der Kongregation für das Katholische Bildungswesen IX
Grußwort des Erzbischofs von Bamberg XI
Grußwort des Rektors der Otto-Friedrich-Universität Bamberg XIII
Inhaltsverzeichnis XV
I. Aus Geschichte, Kirchengeschichte und kirchlicher Rechtsgeschichte 1
Peter Bruns: Frühchristliche Kirchenordnungen als Quellen des Kirchenrechts 3
A. Einleitung 3
B. Zur Quellenlage des frühen Kirchenrechts 4
C. Die rechts geschichtliche Bedeutung der frühchristlichen Kirchenordnungenr 7
I. Die Didache 10
II. Die Traditio Apostolica (TA)r 12
III. Die syrische Didascalia Apostolorum 14
IV. Die Apostolische Kirchenordnung 15
D. Schlussbemerkungr 15
Lothar Wehr: Credo und Caritas. Zur theologischen Begründung und zur Organisation sozialen Handelns in der frühen Kirche 17
A. Die Fragestellung 17
B. Ansätze zu einer organisierten Caritas in neutestamentlicher Zeit und deren theologische Begründungr 18
I. Die Kollekte der heidenchristlichen Gemeinden des Paulus für die judenchristliche Gemeinde in Jerusalem (1 Kor 16, 1–4; 2 Kor 8–9; Gal 2, 10; Röm 15, 25–33)r 18
II. Die Versorgung der Witwen nach Apg 6, 1–7r 23
III. Die Begrenzung des Witwenstandes und das Subsidiaritätsprinzip nach 1 Tim 5, 3–16r 26
C. Schlussfolgerungen 28
Christian Lange: Zum Pilatusbild in der frühen syrischen Literatur 31
A. Die syrischen Ühersetzungen der Pilatusschriften 33
I. Die Editionen 33
II. Der Inhalt der syrischen Fassungen der Pilatusschriftenr 34
III. Unterschiede zu den Originalen 35
IV. Die biblische Grundlage der Pilalusschriften 37
V. Der mögliche Abfassungszeitraum 38
1. Die antike Bezeugung der Pilatusschriftenr 38
2. Auswertung der Zeugnisse 41
3. Rückschlüsse für die Abfassungszeit der syrischen Übertragungen 43
B. Hinweise auf Pilatus in der frühen syrischen Literatur 44
I. Texte, die das Pilatusbild der neutestamentlichen Schriften teilen 45
II. Texte, welche die Informationen aus den Evangelien erweiternr 50
III. Texte, die den Hinweis auf Pilatus im Glaubensbekenntnis beinhalten 53
IV. Texte, die auf Pilatus’ Bericht an den Kaiser hindeutenr 55
C. Schlussfolgerungen für die Datierung der Schriften des Pilatuskreises 57
D. Die syrischen Übersetzungen der Pilatusschriften und die griechischen Texter 59
Ernst Ludwig Grasmück: Der theos logos als Legitimationsbegründung der Herrschaft der Kaiser: Konstantin und Julian 61
I. 61
II.r 67
III. 68
IV. 72
Christa Jansohn: „Good ber and bryʒt wyn bothe“: Feste in der mittelenglischen Literatur und Kultur 75
I. Der Gawain-Dichter 77
II. Cleannessr 81
III. Geoffrey Chaucer 84
IV. Prima Pastorum 93
V. Robert Henryson 95
VI. Schluss 95
Georg Gresser: Päpstliche Kanonisationspolitik im 11. Jahrhundert 97
A. Einleitung 97
B. Die Kanonisation des Hl. Gerhard von Toulr 100
C. Die Kanonisation der Hl. Kaiserin Adelheidr 103
D. Ergebnis 110
Franz Machilek: Das frühromanische Relief Johannes des Täufers in Großbirkach (Lkr. Bamberg). Taufgelöbnisszene, Widmungsbild oder Rechtsdenkmal? 113
A. 116
B. 117
C.r 128
D. 129
E. 132
Karl Heinrich Theisen: Die Offiziale im alten Erzbistum Trier 139
Ludwig Unger: Ein Reformer am Vorabend der Reformation. Ulrich Haug lenkt die Benediktinerabtei St. Michael bei Bamberg in einer schwierigen Situation 175
A. Ulrich leitet den Michelsberg in schwieriger Zeit 176
B. Abt Ulrich lässt Schäden beseitigen 178
C. Ulrich erweitert die Bibliothekr 181
D. Die soziale Struktur der Mönche wandelt sich 182
E. Michelsberg als feste Stütze des Reformmönchtums 184
F. Auf dem Weg zu einer ökonomischen Konsolidierung 186
G. Abt Ulrich hat sein Haus bestellt 187
Helmut Altner und Gotthard Jasper: Zur Freiheit befreit (Galater 5, 1). Impulse der Reformation für die Kultur heute 189
A. Die Diagnose: Entfremdung. Helmut Altnerr 189
B. Die ambivalente Deutung der Lutherischen Zwei-Reiche-Lehre. Gotthard Jasperr 193
C. Zur Freiheit eines konstruktiven Diskurses berufen. Helmut Altnerr 196
D. Zur Übernahme von Verantwortung für Welt befreit. Gotthard Jasperr 199
Bernhard Schemmel: Die barocke Bibliothek von Banz 205
A. Bibliotheksbau 206
B. Reisebeschreibungen 209
C. Der Bestand der Bibliothek 211
D. Die Säkularisation 214
E. Kataloge 219
F. Der Bibliotheksraum und die Aufstellung 221
G. Zwei Regale aus Banz? 227
H. Nicht in der Bibliothek aufbewahrte Bestände 231
I. Privatbibliotheken 232
J. Verluste 235
K. Zusammenfassung 236
Klaus Guth: Recht und Reform im Zeitalter der Frühaufklärung in Franken. Modernisierung der Rechtswissenschaft (Kanonistik) in Würzburg und Bamberg unter Fürstbischof Friedrich Karl von Schönborn (1729–1746) 239
A. Einführung 239
I. Kirchenpolitische Lage in den geistlichen Fürstentümern des 18. Jahrhundertsr 239
II. Adelskirehe: Die Dynastie der Schönbornr 241
B. Reform der Rechtswissenschaft an der katholischen Universität Würzburg unter Friedrich Karl von Schönbornr 242
I. Protestantische Reform-Universität Halle als Vorbildr 242
II. Verständnis der Kanonistik bei Christian Thomasius (1655–1728) in Haller 243
III. Rolle der Kanonistik im Reformprozeß der juristischen Fakultät Würzburg 246
1. Situationr 246
2. Reformr 247
3. Herausragende Vertreter 248
C. Errichtung der Juristischen Fakultät (1735) an der „Academia Ottoniana“ in Bamberg durch Friedrich Kar) von Schönborn 250
I. Kanonistik im Gefüge der neuen Fakultätr 250
II. Neue Lehrstühle und Lehrinhalte im Vergleich mit Haller 252
III. Lehrmethode 255
IV. Würdigung 256
Georg May: Das Ehehindernis der Impotenz in der Erzdiözese Mainz im 18. Jahrhundert 259
A. Normenr 259
I. Begrimichkeit 261
1. Potenz 261
2. Impotenz 261
3. Anforderungen an Mann und Frau 262
4. Maleficium 263
5. Eheverbot 263
II. Geltendmachung der Impotenzr 264
1. Klage 264
2. Nichtigkeitsurteil 264
3. Zweifelhafte Nichtigkeit 265
4. Beweismittel 266
5. Verteidigung des Ehebandes 268
B. Fälle 268
C. Schluß 289
II. Die Kirche, ihre Lebensvollzüge und ihr Recht 291
Ludger Müller: Die Kirche – Institution oder vollkommene Gesellschaft? 293
A. Zweites Vatikanisches Konzil und „societas-perfecta-Lehre“r 293
B. Grundzüge der institutionellen Rechtslehre 295
I. Der Ursprung des Rechtsbegriffs 297
II. Recht, Gesellschaft, Institutionr 299
III. Das Spezifikum des Rechts 303
1. Recht und Normr 303
2. Soziale Organisation als Funktion des Rechts 304
3. Nachprüfbarkeit und Sanktionierbarkeit des rechtlich Normierten 306
4. Rechtliche und moralische Ordnung 308
C. Die Kirche als Institution 309
I. Die Offenheit des Rechtsbegriffs 310
II. Die Pluralität rechtlicher Ordnungenr 311
III. Institution und primäre Rechtsordnungr 313
D. Zusammenfassung 315
Sabine Demel: Wenn Recht Unrecht ist! Plädoyer für einen kreativen Umgang mit Rechtsvorschrif ten in Gesellschaft und Kirche 319
A. Aufgabe und Funktion von Recht 320
B. Moral und Zwang als notwendige Begleiter des Rechts 322
C. Verantworteter Ungehorsam im Dienst einer gerechten Rechtsordnung (der Kirche)r 325
D. Recht als (Auf-)Gabe zur kreativen Auseinandersetzung für alle Glieder der Gemeinschaftr 328
Andreas Weiß: „Stell deine Überlegung zusammen mit Verständigen an, und berate alles in ihrem Kreis!“ (Sir 9,15). Beratung und Zustimmung als Formen der Teilhabe der Gläubigen an der Leitungsfunktion in der Kirche 331
A. Einleitung 331
B. Räte als institutionalisierte Mitverantwortung 334
C. „Rottenburger Modell“ als Vorbild für die Rätestrukturr 336
D. Der Weg zu den Seelsorgeeinheiten 345
E. Konsultationsprozess zu den „Pastoralen Prioritäten“r 349
F. Entscheidung über Posterioritäten 352
G. Was kann man daraus lernen? 354
Hans-Jürgen Guth: Recht auf Dispens? 359
Winfried Aymans: Die Teilkirche und der bischöfliche Weihetitel. Anmerkungen über Ersatzformen des bischöflichen Amtes unter Berücksichtigung einer neueren Praxis des Apostolischen Stuhles 371
A. Allgemeine Vorbemerkung 371
B. Der mit dem Bischofsamt verbundene Titel 374
I. Diözesanbischof und Titularbischof 375
II. Diözese und ihre Ersatzformenr 376
C. Die personalen Konstitutivelemente in den verschiedenen Formen der Teilkircher 378
I. Presbyteriumr 378
II. Portio Populi Deir 379
III. Ordinarius 379
D. Personalprälatur 381
I. Die Personalprälatur des CIC 381
II. Die Personalprälatur Opus Deir 382
Markus Graulich: „... ceteri titulares appellantur“. Die Titularbischöfe in der Kirche 387
A. Ein Blick in die Geschichte 387
I. Bis zum Konzil von Trient 388
II. Die Titularbischöfe in der Diskussion des Trienter Konzilsr 391
III. Die Entwicklung bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil 397
B. Die Titularbischöfe als Thema des Zweiten Vatikanischen Konzils 399
I. Die Kirchenkonstitution 400
II. Das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfer 404
C. Die Titularbischöfe im CIC / 1983 408
D. Die weitere Entwicklung 412
E. Zusammenschau 414
Rüdiger Althaus: Die Visitation des Diözesanbischofs – Impulse römischer Dokumente für die Praxis in den deutschen Diözesen 417
A. Die Vorschriften der kirchlichen Gesetzbücher und des Caeremoniale Episcoporum 418
I. Der Codex Iuris Canonici von 1917 418
II. Der Codex Iuris Canonici von 1983 421
III. Der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 427
IV. Das Caeremoniale Episcoporum von 1984 428
B. Die Weisungen der Direktorien für den pastoralen Dienst der Bischöfe 429
C. Impulse für die Praxis der Visitation in den deutschen Diözesenr 432
Heinrich de Wall: Die Visitation im evangelischen Kirchenrecht 437
A. Einleitung 437
B. Die Visitation als Gegenstand des innerkirchlichen Rechts 439
C. Das Verfahren der Visitation 441
D. Die Spannung zwischen geistlichen und rechtlichen Aspekten 443
E. Visitation und Lehrzucht 444
F. Visitation und kirchliche Ämterverfassung 446
G. Objekt, Umfang und Mittel der Visitation 448
H. Die Abgrenzung der Visitation von anderen Formen kirchlicher Aufsichtr 449
I. Visitation – Dienstaufsicht – Gemeindeaufsichtr 449
II. Visitation, Supervision und Personalentwicklungsgesprächr 451
I. Ausblick 452
Manfred Haidl: Das Kolping-Bildungswerk: Dienst am Menschen und der Gemeinschaft durch Bildung und berufliches Lernen. Gedanken zur Identität eines kirchlich orientierten Bildungsträgersr 455
A. Adolph Kolping (1813–1865): Seelsorger und Sozialreformerdes 19. Jahrhunderts – Ein kurzer Blick auf sein Leben und Wirkenr 456
I. Kindheit in Kerpen 456
II. Berufstätigkeit als Schustergeseller 458
III. Studium und Priesterweiher 459
IV. Kaplan in Wuppertal-Elberfeld und Mitbegründung des Gesellenvereins 459
V. Einsatz für den Katholischen Gesellenverein als dessen erster Präses 460
VI. "Missionsreisen" und publizistische Tätigkeit zur Ausbreitung des Gesellenvereinsr 460
VII. Weiterentwicklung des Gesellenvereins nach dem Tod Adolph Kolpings 461
VIII. Seligsprechung 461
B. Das geistig-spirituelle Erbe Adolph Kolpings und sein Weiterwirken im Kolpingwerk Deutschlandr 461
I. Erneuerung der Gesellschaft durch Orientierung an christlichen Wertvorstellungen und durch eine christliche Lebensweiser 462
1. Der Mensch – „von Natur aus religiös“r 462
2. „Ohne lebendiges Christentum kein Glück“r 462
3. Religiöse Führung durch den Präses im Gesellenverein 463
4. Exkurs: Probleme der Wertfindung und Wertorientierung sind bis heute von höchster Aktualitätr 463
5. Geistig-sittliche Erneuerung nicht durch „Strukturwandel“, sondern durch gelebtes Christentum und „Gesinnungswandel“r 464
II. Erziehung zu Tüchtigkeit in Beruf, Familie und Gesellschaftr 464
1. Beruf und Berufsein 464
2. Persönliche Tüchtigkeit und Bereitschaft zu beruflicher Weiterbildung 465
3. Familienleben und gesellschaftliches Engagement 465
III. Das Gesellenhaus als Lebensraum: Herberge und Bildungsstätte 466
IV. Das Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland heute 466
1. Selbstverpflichtung zu verantwortlichem Leben und solidarischem Handeln aus christlicher Gesinnungr 466
2. Der Mensch im Mittelpunkt des Tuns 467
3. Angemessene Entfaltung der Persönlichkeit durch Lernen und Bildung 467
4. Anknüpfung des Kolping-Bildungswerkes an das Grundsatzprogramm 467
C. Das „Kolping-Bildungswerk, Diözesanverband Bamberg e. V.“ – Träger beruflicher Bildung in einer schwierigen Zeitr 468
I. Zur Geschichte 468
II. Allgemeine Bildungszieler 469
1. Ganzheitliche Bildung – Berufliches Lernen bei besonderer Betonung der Förderung personaler und sozialer Kompetenzenr 470
2. Individualisierung und persönliche Akzeptanz der Teilnehmer 471
3. Übergreifendes Leitmotiv 471
4. Bildungskompetenz. Fachkompetenz und Vermittlungskompetenz sind Standbeine der Bildungsarbeit in unserer Zeitr 472
III. Das institutionelle Erscheinungsbild: Organisationsstruktur und Bildungsangeboter 473
1. Differenzierte Organisationsstruktur 473
2. Umfassendes Bildungsangebot 473
IV. Bildungsschwerpunkte 474
1. Jugendsozialarbeit / Jugendberufshilfer 476
2. Förderung des schulischen Lernens im sonderpädagogischen Bereichr 476
3. Fort- und Weiterbildung durch anspruchsvolle Qualifizierung 477
4. Maßnahmen zur Minderung von Arbeitslosigkeit durch vorübergehende Beschäftigung und durch Sprachkurser 477
V. Besondere Aufgaben der Bildungsorganisation vor dem Hintergrund divergierender gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und Erwartungenr 477
1. Professionalität und wirtschaftliche Absicherung 478
2. Abwehr von Stigmatisierung und ungerechtfertigter Auslese 479
3. Praxisnahe, qualifizierte Ausbildung und Vernetzung mit der regionalen Wirtschaftr 481
D. Zusammenfassung 482
Nicht reden, sondern handeln! 483
Heribert Hallermann: Ein neues kirchliches Hochschulrecht? Anmerkungen zur Beteiligung des Apostolischen Stuhls am sogenannten „Bologna-Prozess“ 485
A. Einführung 485
B. Der Beitritt des Heiligen Stuhls zum Bologna-Prozess 487
C. Die Rundschreiben der Kongregation für das Katholische Bildungswesenr 494
I. Das erste Rundschreiben vom 3. März 2004 495
II. Das zweite Rundschreiben vom 28. Oktober 2004r 496
III. Das dritte Rundschreiben vom 12. Juli 2005 499
IV. Der rechtliche Charakter der Rundschreiben 500
D. Ergebnis 505
Heribert Schmitz: Rechtsschutz für amtliche Texte und Werke in der katholischen Kirche 507
A. 507
B. 509
C.r 513
D. 514
E. 516
F. 517
G. 519
H. 521
I. 523
Hermann Reifenberg: Liturgie und Recht: Zwischen römischer Einheitsliturgie und regionaler Vielfalt. Gottesdienstliches Eigenbewusstsein und seine Erforschung im deutschen Sprachgebiet 525
A. Die Begriffe: Regionale Vielfalt - Römische Einheitsliturgie 526
I. Regionale Vielfalt 527
II. Römische Einheitsliturgier 527
B. Regionale Liturgie im deutschen Sprachgebiet: Werdegang und Erforschungr 529
I. Entstehung, Beziehungen, Geschichte 529
II. Forschungsstand „Regionale Liturgie“ – ihre Hauptetappenr 531
C. Spezielle Arbeitsfelder und Typen regionaler Liturgieforschung 533
I. Liturgische Einzelakte, besondere Partien und Arten 533
II. Einzelausgaben teilkirchlicher Bücher bzw. Dokumente nebst ihrer Erforschungr 533
III. Sachliche Objekte lokaler Liturgier 534
IV. Umfassende Darstellung bestimmter Gattungen oder anderer maßgeblicher Gegebenheiten bzw. Teilbereicher 534
V. Gesamtdarstellung der Liturgie eines Bistums 535
VI. Diözesanübergreifende Einzelfeiern, Vorgänge und Tendenzen 535
VII. Bibliographie – Literaturberichtr 536
VIII. Interkonfessionelle Forschung im Rahmen regionaler Liturgie 536
IX. Theorie der Liturgik allgemein und Liturgik als Wissenschaft 537
D. Das Fachgebiet übergreifende Gesichtspunkte regionalliturgischer Forschungr 538
Einige spezielle Desiderate hinsichtlich Erforschung der deutsch-römischen Liturgier 540
1. Liturgische Quellen allgemein 540
2. Die Entwicklung zwischen Tridentinum und Vatikanum II 540
3. Vernachlässigte Diözesanliturgien 541
4. Synodale Liturgie 542
5. Übergreifende liturgie theoretische und mit anderen Fächern zusammenhängende Aspekter 543
6. Regionale Liturgie in Handbüchern und Lexika 544
E. Ergebnis – Perspektivenr 544
I. Fachlicher Ertrag – bleibende Wünscher 545
II. Liturgiespirituelle Annexer 545
Wolfgang Klausnitzer: Die Eucharistie als Sakrament der Einheit. Anmerkungen zu einem strittigen Thema aus der Sicht des Paulus 547
A. Der 1. Korintherbrief 559
I. Die Taufe zu einem neuen „Sein in Christus“r 560
II. Die „ekklesia“ als Ortsgemeinde „in Christus“r 561
III. Leib Christi 562
B. Der Galaterbrief 565
C. Der Römerbrief 569
Ulrich Rhode: Die oberhirtliche Aufsicht über die Taufe, Konversion und Rekonziliation Erwachsener. Ein Überblick über die Verwaltungspraxis in den deutschen Bistümern 573
A. Einführung 573
B. Rechtsgrundlagen 576
I. Die Forderung nach Beteiligung des Bischofs bzw. des Ordinariats 576
II. Bestimmung des zuständigen Ortsordinariusr 580
III. Die Gültigkeitsrelevanz der oberhirtlichen Beteiligungr 580
C. Die Antragstellungr 582
I. Formularer 582
II. Inhalt des Antragsr 583
III. Antragstellerr 584
IV. Zeitpunkt der Antragstellungr 585
V. Bei der Antragstellung anzugebende Datenr 586
D. Zulassungskriterien 588
I. Aufrichtiger Wille zur Aufnahme und ausreichende Vorbereitung 588
II. Prüfung der Taufsituationr 588
III. Lebensführung, insbesondere eheliche Verhältnisse 588
E. Das Reskript 591
I. Form des Reskripts 591
II. Der wesentliche Inhalt des Reskriptsr 592
III. Empfänger der Erlaubnis oder Vollmachtr 593
IV. Hinweise auf den einzuhaltenden Ritus 593
V. Hinweise zum Empfang weiterer Sakramente 594
1. Bußsakrament 594
2. Firmung 595
3. Eucharistie 596
4. Kein Sakramentenempfang bei ungültiger Ehe 596
VI. Weitere Hinweise im Reskriptr 596
VII. Anlagen zum Reskript 597
VIII. Mitteilung des Reskripts 598
F. Resümee 598
Heinrich J. F. Reinhardt: Das Konzept des „actus formalis“ in c. 1117 CIC und die Anwendungsprobleme dieser Neuregelung 601
A. Vorbemerkung 601
B. Zur Genese der Ausnahmeregelung 601
C. Die Tatbestandsumschreibung des „actus formalis“ und ihre Umsetzbarkeit in Deutschlandr 604
I. Wer kann den formalen Akt setzen? 604
II. Wie und vor wem ist der formale Akt zu setzen?r 606
D. Die aktuelle Diskussion seit 2005 in Deutschland22 über die Instanz, die den „actus formalis“ entgegennimmtr 608
E. Theologische Anfragen 610
F. Fazit 613
Ottmar Fuchs: Heiligenverehrung. Pastoraltheologische Anmerkungen zu cann. 1186–1187 CIC 615
A. Im Horizont des „Heiligungsdienstes“r 615
B. Gemeinschaft der Lebenden und Verstorbenen 620
C. Solidarität der Heiligen: Ein ökumenischer Dissens? 626
D. Bibel- und glaubenshermeneutische Bedeutung der Heiligen 630
E. Heiligenbeziehung von Anfang an bis in Ewigkeit 632
F. Zusammenfassung 637
Gerlinde Katzinger: Der Altar im kanonischen Recht. Rechtsgeschichtliche und liturgierechtliche Anmerkungen 639
A. Der Altar in den aktuellen Bestimmungen des kanonischen Rechts auf dem Hintergrund der rechtsgeschichtlichen Entwicklungr 639
I. altare fixum – altare mobiler 641
II. Dedikation und Benediktion des Altaresr 647
III. Reliquiengrabr 652
IV. Gebrauch des Altares 656
V. Weihe verlust des Altares 657
B. Die Gestaltung des Altares – Rechtshistorische Miniaturen aus der Erzdiözese Salzburgr 658
Thomas Schüller: „Was tun mit unseren Kirchen?“ Zur Diskussion über den Erhalt, die Umnutzung und den Abriss von Kirchen 663
A. Aktualität und Problemstellung 663
B. Katholische Arbeitshilfen / Leitlinien zur Umnutzung von Kirchenr 665
I. Die Leitlinien des Bistums Essen: Erhalt, Nutzung und Umnutzung von Kirchengebäuden 2001r 666
II. Die Arbeitshilfe der DBK „Umnutzung von Kirchen. Beurteilungskriterien und Entscheidungshilfen“ 2003r 667
C. Leitlinien und Arbeitshilfen zur Umnutzung von Kirchengebäudender evangelischen Kirche in Deutschlandr 671
I. Die evangelische Landeskirche von Berlin-Brandenburg undSchlesische Oberlausitz (1999/2006)r 673
II. Die Evangelische Kirche von Westfalenr 675
III. Die Leitlinien des Theologischen Ausschussesder VELKD und des DNK / LWB 676
IV. Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche 677
V. Evangelische Kirche im Rheinland 678
VI. Ergebnis 679
D. Kirchenrechtliche Aspekte 680
E. Ausblick 686
Winfried Haunerland: Grundlegende Vorbehalte! Zur katholischen Diskussion über Baumbestattung und Friedwald 689
A. Sozial- und kulturanthropologische Vorbehalte 690
B. Religiöse und theologische Vorbehalte 694
C. Zur Beteiligung der katholischen Kirche an einer Friedwald-Bestattungr 697
Jürgen Bethke: Lohn und Versorgung. Das Vergütungssystem des neuen TVöD und seine Übernahme durch die bayerischen Bistümer im Spiegel der kanonischen Rechtsordnung 701
A. Der TVöD und seine Übernahme durchdie Bayerische Regional-KODA 702
I. Leitgedanken des TVöD 702
II. Die Übernahme des TVöD in das diözesane Arbeitsvertragsrechtr 703
1. Der Grundsatzbeschluss zum 15. Juni 2004 704
2. Die Übernahme des TVöD (Bund) zum 1. Oktober 2005 705
B. Das Vergütungssystem des TVöD im Spiegelkirchenrechtlicher Rahmenvorgaben 707
I. Grundstrukturen des Entgeltsystems nach dem TVöD 707
1. Tabellenentgelt 707
2. Leistungsentgelt 709
3. Wegfall des differenzierten Ortszuschlags 710
II. Vergütungsrechtliche Rahmenvorgaben im CIC /1983r 711
1. Grundlagen und systematische Einordnung 711
2. Der Remunerationsanspruch nach can. 231 § 2 713
a) Die erfasste Personengruppe 713
b) Remunerationsanspruch und Alimentationsprinzip 715
3. Der Lohnanspruch nach can. 1286 n. 2 716
a) Die erfasste Personengruppe 716
b) Der Anspruch auf honesta merces 717
C. Konsequenzen für eine Anpassung des TVöD an die innerkirchliche Rechtsordnungr 719
I. Notwendige vergütungsrechtliche Berücksichtigung des Familienstandes 719
1. Beschäftigte nach can. 231 719
2. Beschäftigte nach can. 1290 720
II. Leistungsabhängige Bezahlungr 722
1. Alimentationsprinzip und Leistungsgedanker 722
2. Fragen eines künftigen Systems der Leistungsbeurteilung 724
D. Zusammenfassung 726
Karina Jankowetz: Anfragen und Anliegen der Anwältin / Prozessprokuratorin an die neue EPO 729
A. Vorbemerkung 729
B. Allgemeiner Teil 732
I. Die Problematik im CIC / 1983 732
1. „Ärgernisse“ beim Prozesswesenr 732
2. Ungeklärte Themen 733
3. Der Ehenichtigkeitsprozess als processus contentiosus 735
II. Der Vergleich mit Dignitas Connubiir 737
1. Neues in Dignitas Connubii 737
2. Positiv zu bewertende Neuerungen 740
3. Negativ zu bewertende Neuerungen 742
4. Lücken 743
5. Sonstige Auffälligkeiten 743
6. Veränderungen bei der Stellung des Bandverteidigers 743
III. Fazit 744
C. Anwaltsspezifikar 747
I. Die Anwaltschaft im CIC / 1983 747
1. Allgemeine Problematik 747
2. Die ungelöste Honorar-Frage 748
3. Das Manko im Bereich der fest bestellten Anwälte 749
II. Die Anwaltschaft in Dignitas Connubiir 749
III. Fazit 752
D. Schluss 754
Elmar Güthoff: Der Leiter der Gerichtskanzlei und die sonstigen Notare in der Eheprozessordnung „Dignitas connubii“ 757
A. Der Leiter der Gerichtskanzlei als solcher 757
B. Die allgemeinen Aussagen über den Leiter der Gerichtskanzlei 758
C. Die Aufgaben des Leiters der Gerichtskanzlei 761
D. Die Notare 763
E. Das Verhältnis von notarius und actuarius 767
F. Schluss 769
Matthias Pulte: Die Schaffung einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit für die deutschen Diözesen. Ein bleibendes Desiderat aus der Kodifikationsgeschichte zum CIC/1983 771
A. Verwaltungsverfahrensrechtliche Typen 772
B. Zur Geschichte des kirchlichen Verwaltungsverfahrensrechts 774
C. Zur Genese des modernen kirchlichen Verwaltungsverfahrensrechts 777
D. Der bleibende Wunsch zur Errichtung von kirchlichen Verwaltungsgerichtenr 783
E. Eingliederung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in das bestehende kodikarische Rechtr 785
F. Verwaltungsgerichtsbarkeit – Ein Instrument zur Verbesserung von Rechtsschutz und Rechtssicherheit in der Kircher 787
Dominicus M. Meier: Schlichten statt Richten. Ordnung für das Verfahren bei der Schlichtungsstelle der deutschen Ordensobern-Vereinigungen 789
A. Die Schlichtung als eine Form der gütlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der Kircher 789
I. Streiflichter einer kirchlichen Schiedsgerichtsbarkeit 789
II. Die Schlichtung nach c. 1733 §§ 1–3 CIC / 1983r 791
1. Anwendungsbereich 791
2. Form der Schlichtungr 792
B. Die Schlichtungsstelle der deutschen Ordensobern-Vereinigungen 794
I. Anwendungsbereich 795
II. Struktur und Besetzung der Schlichtungssteller 797
III. Das Schlichtungsstellenverfahren 799
1. Die Beteiligten 799
2. Das Verfahren vor der Schlichtungssteller 799
a) Antrag 799
b) Benennung der Mitglieder des Schlichtungsausschusses 800
c) Untersuchung des Sachverhalts 801
d) Gang der Verhandlung 801
e) Der Einigungsvorschlag 803
3. Die Kosten 803
IV. Ausblick 804
C. Ordnung für das Verfahren bei der Schlichtungsstelle der deutschen Ordensobern-Vereinigungen 804
§ 1 Name und Sitz 804
§ 2 Aufgabe und Zweck 805
§ 3 Unabhängigkeit 805
§ 4 Zusanunensetzung der Schlichtungsstelle 805
§ 5 Amtsdauer und Vorsitz 806
§ 6 Antrag 806
§ 7 Schlichtungsausschuß 807
§ 8 Antragsrücknahme und -änderung 807
§ 9 Antragsablehnung 807
§ 10 Verfahren 807
§ 11 Verhandlung 808
§ 12 Entscheidung 808
§ 13 Verkündung 808
§ 14 Wiederaufnahme 809
§ 15 Kosten 809
§ 16 Inkrafttreten 810
III. Beziehung zwischen Kirche und Staat 811
Felix Bernard: Das Niedersachsenkonkordat – ein Meilenstein in der neueren deutschen Konkordatsgeschichte 813
A. Vorbemerkung 813
B. Am Anfang stand ein Schulstreit 814
C. Kontinuität der Rechtsgrundlagenr 815
D. Zu den konkordatären Regelungenr 816
E. Zur Flexibilität des Niedersachsenkonkordates 817
F. Schlussbemerkung 818
Reinhild Ahlers: Der Polizeibeamte als Diakon und Polizeiseelsorger aus kirchenrechtlicher und staatskirchenrechtlicher Sicht 821
A. Allgemeine Aussagen des CIC zum Ständigen Diakon 821
B. Dienstrechtliche Bestimmungen 823
C. Fragen im Zusammenhang mit dem Polizistenberufr 824
I. Schusswaffengebrauch 824
II. Weihehindernisr 825
III. Zeugnisverweigerungsrecht 826
IV. Stratlosigkeit der Geistlichen bei Nichtanzeige geplanter Delikte 828
V. Sonstige Fragen 828
Wilhelm Rees: „Übt an niemand Gewalt noch Erpressung und seid zufrieden mit eurem Sold“ (Lk 3,14). Militärseelsorge in Österreich mit einem Ausblick auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union 831
A. Die Geschichte der Militärseelsorge in Österreich im Überblick 832
I. Anfänge und frühe Formen der Militärseelsorge 832
II. Militärseelsorge in der Neuzeit 834
III. Militärseelsorge im 20. Jahrhundert 839
B. Bestimmungen der römisch-katholischen Kirche zur Militärseelsorge 842
I. Vorkodikarische Zeit und CIC /1917 842
II. Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzilsr 846
III. Der CIC /1983 847
IV. Die Apostolische Konstitution „Spirituali militum curae“ vom 21. April 1986r 849
C. Militärseelsorge in Österreich 853
I. Kirchliche Rechtsgrundlagen – Die Statuten des Militärordinariates der Republik Österreichr 853
II. Rechtliche Grundlagen der Republik Österreich für die Militärseelsorger 858
D. Militärseelsorge in Europa – Ein Überblickr 864
I. Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland 864
II. Militärseelsorge in den frühen Mitgliedstaaten der Europäischen Unionr 866
III. Militärseelsorge in den Beitrittsländern von 2004 und 2007 872
E. Schluss 878
Ernst Niermann: Die Apostolische Konstitution „Spirituali Militum Curae“ und die Ordnung der katholischen Militärseelsorge in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bericht 881
Stephan Haering: Staatliche Beteiligung an der Besetzung kirchlicher Ämter. Änderungen der Rechtslage durch den Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg vom 12. November 2003 893
A. Die Regelung des Brandenburger Vertrags 895
B. Der Brandenburger Vertrag im Kontext des staatskirchenvertragsrechtlichen Systems der Bundesrepublik Deutschland 896
I. In Bezug genommene und weitere relevante Verträge 896
II. Staatliche Beteiligungsrechte im allgemeinenr 899
C. Auswirkungen der Vertragsbestimmungen auf die Verleihung kirchlicher Ämterr 901
I. Diözesanbischöfe 902
II. Bischofskoadjutorenr 905
III. Vorübergehende Diözesanleiter 907
IV. Weihbischöfe 908
V. Generalvikare 909
VI. Mitglieder der Domkapitel 910
VII. Kuriengeistliche und Domvikare 912
VIII. Leiter und Lehrer von Diözesanseminaren 914
IX. Pfarrgeistliche 916
X. Ordensobere 917
D. Bewertung und Ausblick 919
Rainer Lachmann: Rechtsfraglichkeiten eines christlich-ökumenischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen 923
A. Historische Vergewisserungen 924
B. Rechtliche Frag-Würdigkeiten in religionspädagogischer Perspektive 928
C. Hoffnungsstarker Abgesang 940
Libero Gerosa: Beichtgeheimnis und weltliche Gerichtsbarkeit 941
A. Die kirchliche Gesetzgebung zum Beichtgeheimnis 942
B. Die Rezeption der kanonischen Tradition in den wichtigsten europäischen Rechtsordnungenr 944
I. Die Ausnahmen von der Aussagepflicht im schweizerischen Recht 945
II. Schluß: Die Unverletzlichkeit des Berufsgeheimnisses steht im Dienst des Schutzes der öffentlichen Ordnungr 947
Hans Paarhammer: Namen(s)gebung in Kirche und Staat. Einige kirchenrechtliche Anmerkungen zum sogenannten Vor- bzw. (Tauf-)namen 949
A. Vorbemerkung 949
B. Rechtsgeschichtliche Aspekte 950
C. Eintragung der Namen in die pfarrlichen Personenstandsbücher (Matrikulierung)r 958
D. Feier des Namenstages 960
E. Namen(s)gebung gemäß dem geltenden Kirchenrecht des CIC / 1983 961
F. Staatliches Recht 964
G. Ausblick: „Ich rufe dich mit Deinem Namen!“r 967
IV. Aus der universitas litterarum 969
Heinrich Beck: Die Aufgabe des Staates als Förderer von Sinnwerten. Eine philosophische Betrachtung 971
A. Philosophische Grundlegung: Der Mensch und die Frage nach Sinn 972
B. Der Staat und die Sinndimensionen der Welt 975
C. Der Staat und die Erschließung der Transzendenz 982
D. Zusammenfassung 986
Rudolf Rieks: Ciceros Gebet an Philosophia 989
A. Text und Übersetzung 989
B. Einführung 991
C. Untersuchungr 994
I. Krise und Konversion 994
II. Formular und Variationr 999
1. Catos Marsgebet 999
2. Catulls Cannen 76 1000
3. Der Venushymnus des Lucrez 1003
4. Ciceros Gebet 1006
III. Ethik und Politik 1009
D. Schlussbetrachtung 1016
E. Anhang 1017
I. Catos Marsgebet 1017
II. Catulls Carmen 76r 1019
III. Lucretius, De rerum natura 1,1 – 43 (rec. C. Bailey, Oxonii 1922) 1020
Wilfried Krings: Christliche Elemente in der Kulturlandschaft. Inventarisation und Monitoring 1023
A. Kulturlandschaft aus geographischer Sicht 1023
B. Historische Kulturlandschaft als Schutzgut und Ressource 1026
C. Die Kulturlandschaft und ihre Komponentenr 1030
D. Die Kulturlandschaftsinventarisation 1039
E. Plädoyer für ein Monitoring 1044
Heinz S. Rosenbusch: Anerkennung – ein Schlüsselbegriff nicht nur in der Schule 1049
A. Der Begriff Anerkennung 1051
B. Selbst- und Fremdanerkennung 1053
C. Empirische Untersuchungen zum Aspekt der Anerkennung 1054
Literatur 1058
Erwin Schadel: Brücken in die Zukunft. Zum Ethos des Interkulturellen in Verlautbarungen der UNO, in Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und bei Johann Amos Comenius 1061
A. Sind Macht-Ideologien noch zukunftsfähig? 1061
B. Operative Katholizität: Weltwahrnehmung als Wagnis und Aufgabe 1067
C. Trinität als Seins- und Sinnhorizont für die sich ausgestaltende Weltgemeinschaftr 1074
Josef Schmid: Demographie und Macht. Zur Geschichte und Gegenwart Japans 1091
A. Einleitung 1091
B. Deutsch-Japanischer Fragenkomplex 1091
C. Historisches 1093
D. Zur Bevölkerungsgeschichte Japans 1096
I. Tokugawa-Periode 1097
II. Meiji-Restauration und Zweiter Weltkriegr 1099
III. Nach dem Zweiten Weltkrieg: Ein beschleunigtes Modell demographischen Übergangsr 1100
E. Eine alternde Gesellschaft – auf Innovationskurs?r 1104
Wolfgang Theile: Dramaturgie der Hölle. Sartres Huis clos und Becketts Fin de partie 1107
Georg Kraus: Dogmatik und Aggiornamento. Akzente einer zeitgemäßen Dogmatik 1121
A. Einleitung 1121
I. Der Bamberger Dogmatiker Brenner († 1848) als Pionier einer zeitgemäßen Dogmatikr 1121
II. Das Aggiornamento der Dogmatik im Sinn von Papst Johannes XXIII.r 1122
B. Akzente einer zeitgemäßen Dogmatik 1123
I. Ausgangsbasis einer zeitgemäßen Dogmatik 1123
1. Heilsgeschichtlicher Grundansatz der Dogmatik 1123
2. Erfahrungsmäßiger Grundansatz der Dogmatik 1125
3. Die Abgrenzung der Dogmatik vom Dogmatismus 1126
II. Akzente einer zeitgemäßen Dogmatikr 1128
1. Die Beachtung der Geschichtlichkeit des Dogmasr 1128
a) Die Differenzierung zwischen Dogma im engen und weiten Sinn 1128
b) Die Geschichtlichkeit der Dogmen 1129
2. Die henneneutische Funktion der Dogmatik 1131
a) Interpretation im interdisziplinären wissenschaftlichen Dialog 1132
b) Interpretation als Transformation in den heutigen Verstehenshorizont 1133
3. Der Heilsdienst der Dogmatik 1134
a) Sozialität der Dogmatik: Gesellschaftsbezogenheit 1135
(1) Prinzipieller Gesellschaftsbezug der Dogmatikr 1135
(2) Leonardo Boffs Modell der gesellschaftlichen Anwendung der Trinitätslehrer 1135
b) Existentialität der Dogmatik: personaler Lebensbezug 1136
(1) Prinzipieller Existenzbezug der Dogmatik 1136
(2) Das Auferstehungsdogma als existentielle Heilsbotschaft: Leben aus dem Glauben an die Auferstehung 1137
(a) Freude am Leben 1137
(b) Mut zum Leben 1137
(c) Einsatz für das Leben 1138
(d) Hoffnung auf das ewige Leben 1138
C. Kurzes Resümee 1139
I. Der Auftrag zeitgemäßer Dogmatik 1139
II. Die Grenze zeitgemäßer Dogmatikr 1139
III. Die Mitte zeitgemäßer Dogmatik 1140
Karl Josef Wallner: Die Glaubwürdigkeit Gottes nach Hans Urs von Balthasar 1141
A. Theologie 1141
B. Gott, Gott und nochmals Gott! 1142
I. Balthasar, der Unfassliche 1142
II. Gott offenbart sich als „das Ganze“r 1143
III. Ereignishafter Panentheismus 1146
C. Die Göttlichkeit Gottes offenbart sich im „sub contrario“r 1147
I. Die erdachte Maximalität Gottes: „id quo maius cogitari nequit“r 1147
II. Die offenbarte Maximalität Gottes: „id quo minus cogitari nequit“r 1149
III. Die immanente Trinität als Ermöglichungsgrund der Universalitätr 1152
D. Balthasars Theologie in Entsprechung zur Offenbarungsgestalt 1155
I. Ein theologisches „Bewältigen“ der Offenbarungsgestalt wäre deren Vernichtungr 1155
II. Antiidealistische Polemikr 1155
III. Veranschaulichende Sprache 1156
IV. Methodologische Buntheit 1157
V. Betbarkeit 1158
VI. Das Erfassen des Unfassbaren 1159
Kurztitel der zitierten Literatur von Balthasar 1160
Schriftenverzeichnis Prof. Dr. Alfred E. Hierold 1163
I. Abhandlungen und Beiträge 1163
II. Herausgeberschaft 1165
III. Besprechungenr 1166
IV. Lexikonartikel 1167
V. Berichte, Nachrufe, Geleitworte etc.r 1168
Verzeichnis der Mitarbeiter 1171